Angebotsunterlagen - ZAW

Angebot
Name und Anschrift des Bieters
(bitte ausfüllen / Stempel)
Datum der Versendung:
Vergabeart:
 Offenes Verfahren
Zuschlagsfrist endet am: 15.02.2017
Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR)
Äußere Passauer Straße 75
D-94315 Straubing
ANGEBOT
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
1
Mein / Unser Angebot umfasst:
1.1
Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebot als Anlagen 1 beigefügt sind:
 Vertragsunterlagen
 Erklärung der Bietergemeinschaft
 Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
 Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern
 Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen
1.2
Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind:
 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003
2
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
3
Meinem Angebot sind beigefügt:
 Erklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das ArbeitnehmerEntsendegesetz oder das Mindestlohngesetz
 Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
 die weiteren Unterlagen gem. Ziffer 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
4

Ich bin/wir sind mit der Bekanntgabe/Bekanntmachung meines/unseres Preises nach VgV § 39 Abs.
6 nicht einverstanden, da berechtigte Geschäftsinteressen dagegen stehen. 2
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:
__________________________
1
Die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebots immer zurück zu geben. Von der Vergabestelle
noch nicht angekreuzte Anlagen sind – soweit einschlägig - vom Bieter beizufügen.
2
Ggfs. vom Bieter anzukreuzen (siehe Ziffer 0 der Aufforderung zu Abgabe eines Angebots).
Unterauftragnehmer
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Zur Ausführung der nachfolgend genannten Teilleistungen sind Unterauftragnehmer vorgesehen (Auf Ziff. 9
der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots wird hingewiesen.):
 Teilleistung entspricht 10 % oder mehr des Auftragswertes
Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
 Teilleistung entspricht 10 % oder mehr des Auftragswertes
Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
 Teilleistung entspricht 10 % oder mehr des Auftragswertes
Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
 Teilleistung entspricht 10 % oder mehr des Auftragswertes
Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
 Teilleistung entspricht 10 % oder mehr des Auftragswertes
Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
(Blatt bei weiteren Unterauftragnehmern ggf. kopieren)
Teilleistungen
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern
Name des Bieters
Nr. des Unterauftragnehmers gem. Verzeichnis der Unterauftragsnehmerleistungen: _______
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe dem o. g. Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für die nachstehend genannten Teilleistungen zur Verfügung zu stehen.
Beschreibung der Teilleistungen
…………………………………….., den ……………………….
(Stempel und Unterschrift)
(Blatt bei weiteren Unterauftragnehmern ggf. kopieren)
Bietergemeinschaft
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Erklärung der Bietergemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,
geschäftsführendes Mitglied
____________________________________________________________
Leistungsanteil
____________________________________________________________
Mitglied
____________________________________________________________
Leistungsanteil
____________________________________________________________
Mitglied
____________________________________________________________
Leistungsanteil
____________________________________________________________
Mitglied
____________________________________________________________
Leistungsanteil
____________________________________________________________
erklären hiermit verbindlich, uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.
Wir erklären, dass

das oben bezeichnete geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft und späteren Arbeitsgemeinschaft alle Mitglieder sowohl der Bieter- als auch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,

das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegen- und Zahlungen anzunehmen und

alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
_________________________________________
(Ort)
(Datum)
_________________________________________
(Ort)
(Datum)
_________________________________________
(Ort)
(Datum)
_________________________________________
(Ort)
Hinweis:
(Datum)
_______________________________________
(Stempel und Unterschrift)
_______________________________________
(Stempel und Unterschrift)
_______________________________________
(Stempel und Unterschrift)
_______________________________________
(Stempel und Unterschrift)
Wenn ein Mitglied einer Bietergemeinschaft selbst auch ein eigenes Angebot abgibt, bedingt dies
regelmäßig den Ausschluss beider Angebote (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - VIIVerg 52/03).
(Blatt ggf. kopieren)
Mittel anderer Unternehmen
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit
von Mitteln anderer Unternehmen
(ggf. von anderen Unternehmen (keine Unterauftragnehmer) auszufüllen und zu unterschreiben)
Name des Unternehmens: _____________________________________________________________________
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters dieses Angebots (gem. § 47 Abs. 1 VgV)
erklären wir Folgendes:
Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter dieses Angebots diesem die nachstehend
benannten Mittel (Einrichtungen, Know-how usw.) zur Verfügung zu stellen:
____________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
…………………………………….., den ……………………….
(Stempel und Unterschrift)
Hinweis: Siehe zu dieser Erklärung Ziffer 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(Blatt ggf. kopieren)
Schwarzarbeit
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Erklärung
zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit
der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bzw. dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €
belegt worden sind. Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen
uns nicht anhängig.
Ich/wir bin/sind mir/uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
…………………………………….., den ……………………….
(Stempel und Unterschrift)
(Blatt ggf. kopieren)
§ 123 Abs. 1 bis 4 GWB
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Erklärung
zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
Wir erklären (§ 123 Abs. 1 bis 4 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland),
2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet
werden,
6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder
die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (Absatz 2)
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person
als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (Absatz 3)
Wir erklären ferner (§ 123 Abs. 4 GWB), dass
1) unser Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- und bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise keine Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Ich/wir bin/sind mir/uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
…………………………………….., den ……………………….
(Stempel und Unterschrift)
(Blatt ggf. kopieren)
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 1
Vertragsunterlagen
INHALTSVERZEICHNIS DIESER VERTRAGSUNTERLAGEN
1 Leistungsbeschreibung ............................................................................................................. 2
1.1 Allgemein ............................................................................................................................ 2
1.2 Einsatzgebiet, Verwendungszweck und Kalkulationsgrundlage ........................................... 2
1.3 Einzuhaltende Vorschriften.................................................................................................. 3
1.4 Einweisung / Schulung Bedienpersonal / Technische Ausbildung ....................................... 4
1.5 Garantie und Gewährleistung .............................................................................................. 4
1.6 Los 1 – Fahrgestelle für Abfallsammelaufbauten ................................................................. 5
1.6.1
1.6.2
1.6.3
1.6.4
1.7
Kundendienst / Wartung / Reparatur .......................................................................................... 5
Full-Service-Vertrag .................................................................................................................... 5
Technische Anforderungen (Leistungsverzeichnis) 4-Achs-Fahrzeuge ..................................... 6
Technische Anforderungen (Leistungsverzeichnis) 3-Achs-Fahrzeuge ..................................... 9
Los 2 – Abfallsammelaufbauten mit Schüttung .................................................................. 12
1.7.1
1.7.2
1.7.3
1.7.4
Auslegung Sammelaufbauten mit Schüttung ............................................................................ 12
Kundendienst / Wartung / Reparatur ........................................................................................ 12
Full-Service-Vertrag .................................................................................................................. 13
Technische Anforderungen (Leistungsverzeichnis) Aufbauten/ Schüttungen auf 4-AchsFahrzeugen ............................................................................................................................... 14
1.7.5 Technische Anforderungen (Leistungsverzeichnis) Aufbauten/ Schüttungen auf 3-AchsFahrzeugen ............................................................................................................................... 17
1.8
Überführung/ Übergabe ..................................................................................................... 19
2 Besondere Vertragsbedingungen ........................................................................................... 20
2.1 Vertragsbestandteile ......................................................................................................... 20
2.2 Liefertermine ..................................................................................................................... 20
2.3 Abnahme........................................................................................................................... 20
2.4 Vertragsstrafe (Pönale) ..................................................................................................... 20
2.5 Zahlungsmodalitäten ......................................................................................................... 21
2.6 Abtretungsverbot / Aufrechnung ........................................................................................ 21
2.7 Schriftform ......................................................................................................................... 21
2.8 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 22
2.9 Gerichtsstand .................................................................................................................... 22
3 Angebotspreise (Preisblatt) ..................................................................................................... 23
3.1 Los 1 –-Fahrgestelle für Abfallsammelaufbauten ............................................................... 23
3.1.1 Kaufpreis – Fahrgestelle für Abfallsammelaufbauten ............................................................... 23
3.1.2 Folgekosten anhand der Jahreskosten für den Full-Service der Fahrgestelle ......................... 23
3.1.3 Beschreibung Kundendienstwerkstatt ...................................................................................... 23
3.2
Los 2 – Pressplatten-Abfallsammelaufbauten mit Schüttung ............................................. 24
3.2.1 Kaufpreis – Abfallsammelaufbauten ......................................................................................... 24
3.2.2 Jahreskosten für Full-Service – Pressplatten-Aufbauten.......................................................... 24
3.2.3 Beschreibung Kundendienstwerkstatt ...................................................................................... 24
4 Erklärung des Auftragnehmers ............................................................................................... 25
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
1
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
1.1
ALLGEMEIN
Seite 2
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
Los 1: Lieferung von 9 Stk. betriebsbereiten 4- achsigen sowie von 1 Stk. 3- achsigen Fahrgestellen (frei Aufbautenhersteller Los 2) zur Montage des Abfallsammelaufbaus und der
Schüttung innerhalb von 200 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung.
Los 2: Betriebsbereite Auslieferung an den Auftraggeber nach Montage von Pressplattenaufbauten mit Heck- Schüttung auf die Fahrgestelle von Los 1.
9 Stk. Aufbauten zur Sammlung von Rest-, Bio- und Papiermüll mit mindestens 26 m³
Fassungsvolumen, aufzubauen auf die o.g. 4- achsigen Fahrgestelle sowie 1 Stk. Aufbau zur überwiegenden Sammlung von Sperrmüll mit mindestens 26 m³ Fassungsvolumen, aufzubauen auf das o.g. 3- achsige Fahrgestell) jeweils innerhalb von 100 Kalendertagen nach Bereitstellung.
Bei einer Beauftragung beider Lose an einen Auftragnehmer ist das betriebsbereite Abfallsammelfahrzeug innerhalb von 300 Kalendertagen an den Auftraggeber auszuliefern.
Weitere Einzelheiten zu den Lieferleistungen in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung.
1.2
EINSATZGEBIET, VERWENDUNGSZWECK UND KALKULATIONSGRUNDLAGE
Der Einsatz der Abfallsammelfahrzeuge erfolgt in der Stadt Straubing und im Landkreis
Straubing- Bogen. Im Einsatzgebiet wohnen derzeit ca. 144.500 Einwohner davon ca. 46.000
in der Stadt Straubing.
Das Gebiet gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 38 kommunalen Einheiten, die sich auf eine Fläche von 1 269 km² ausdehnen, zusammen. Landschaftlich ist der
Bereich dreigeteilt: Entlang der Donau der flache Gäuboden, im Süden Hügelland und im Norden der Bayerische Wald mit Höhen bis 1000m.
Der Restmüll wird an der Umladestation des Zweckverbands Müllverwertung Schwandorf in
Straubing, der Biomüll am firmeneigenen Kompostwerk in Aiterhofen, Altpapier und Sperrmüll
direkt am Standort des Abfuhrbetriebs, am Alfred-Dick-Ring 6 in Straubing, entleert.
Die 4- achsigen Abfallsammelfahrzeuge werden zur Abfuhr von Rest-, Bio und Papiermüll eingesetzt, wobei jedes Fahrzeug alle genannten Fraktionen erfasst. Die Schüttung muss für MGBBehälter (DIN EN 840-1/-2/-3) mit dem Volumen von 80l, 120l, 240l sowie 770l und 1100l Großbehälter (in Stahl und Kunststoffausführung, sowohl mit Flach- als auch mit Runddeckeln) ausgelegt sein.
Das 3- achsige Abfallsammelfahrzeug wird zu ca. 40% wie o.g. eingesetzt, mit ca. 60% ist aber
hier die Sperrmüllabfuhr prioritär. Entsprechend zum überwiegenden Einsatz in der Sperrmüllabfuhr hat die Auslegung der Schüttung zu erfolgen.
Das komplette Fahrzeug darf mit Aufbau und Schüttung eine Gesamthöhe von 3,75 m und einen
Wendekreisdurchmesser von 18 m nicht überschreiten.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 3
Die Fahrzeuge mit dem Abfallsammelaufbau sind für folgende mittlere Rahmenbedingungen
über alle zu beschaffenden Fahrzeuge vorgesehen:
Einsatztage:
Betriebsstunden:
Fahrleistung des Fahrzeuges:
Geplante Nutzungsdauer:
1.3
d/a
h/a
km/a
a
260
2.400
40.000
8
EINZUHALTENDE VORSCHRIFTEN
Alle relevanten sowie den allgemein anerkannten europäischen und nationalen (deutschen) Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien, in der zum Zeitpunkt der Auslieferung der Fahrzeuge jeweils neuesten Fassung, sind einzuhalten.
Bei der Auslegung der nachstehend spezifizierten Fahrgestelle und Aufbauten ist, insbesondere
einzuhalten:
Straßenverkehrszulassungsordnung
„Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge“
Lärmarme Nutzfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge und Omnibusse
Norm „Geräuschmessung an Kommunalfahrzeugen“
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Maschinenrichtlinie
Norm „Abfallsammelfahrzeuge und die dazugehörigen Schüttungen – Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen- Teil 1: Hecklader
Norm „Abfallsammelfahrzeuge und die dazugehörigen Schüttungen – Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen- Teil 4: Geräuschprüfverfahren für Abfallsammelfahrzeuge
Norm „Abfallsammelfahrzeuge - Allgemeine Anforderungen
und Sicherheitsanforderungen - Teil 5: Schüttungen für Abfallsammelfahrzeuge
Norm „Kommunalfahrzeuge“ i.V.m. dem Abfallsammelaufbau
Norm „Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten"
Norm „Abrollkipperfahrzeuge und Wechselladereinrichtungen"
Norm „Mobile Behälterpressen ..."
Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“
Unfallverhütungsvorschrift „Müllbeseitigung“
Einschlägige „Sicherheitsregeln und Unfallverhütungsvorschriften“
Das metrische Maßsystem für Verbindungselemente
(StVZO)
(StVZO §49, Anlage XXI)
(RAL-UZ 59a)
(DIN 45648 E)
(BImSchG)
(98/37/EG)
DIN EN 1501-1
DIN EN 1501-4
DIN EN 1501-5
(DIN 30701)
(DIN 30710)
(DIN 30722)
(DIN 30730)
(GUV 5.1 bzw. GBV D 29)
(GUV 7.8 bzw. BGB C 27)
(ZH, GUV)
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
1.4
Seite 4
EINWEISUNG / SCHULUNG BEDIENPERSONAL / TECHNISCHE AUSBILDUNG
Los 1 und 2
Die gründliche und allumfassende Einweisung und Schulung des Bedienpersonals mit Einzelnachweisen für bis zu 45 Personen, inkl. Schulungsunterlagen sowie entsprechende Dokumentation unter Beachtung §§ 5, 6 ArbSchG ist im Angebotspreis enthalten. Die Schulungen können
nur an Samstagen stattfinden. Der Termin ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen
Los 2
Bei Inbetriebnahme der Fahrzeuge und Beginn der Sammlung mit den Fahrzeugen hat ein Spezialist für Wartung und Reparatur (Servicetechniker) des Aufbauherstellers (Los 2) 5 Werktage
vor Ort zu sein, um kurzfristig Reparaturen und Einstellungsarbeiten vornehmen zu können.
Hierbei erfolgt auch eine Nachbesprechung und Nachschulung des Bedienpersonals, um zwischenzeitlich im Geräteumgang entstandene Detailfragen und Problemstellungen abzuhandeln.
Der Termin ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Durch diese Einweisung muss das Betriebs-/Bedienpersonal insbesondere alle erforderlichen
Informationen auf dem Gebiet des Betriebes und der Sicherheit bekommen, um notwendige
Wartungs-/Reparaturarbeiten am Fahrzeug zu erkennen!
Ferner verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber für die Reparatur in der eigenen
Kfz-Werkstatt alle erforderlichen Spezialwerkzeuge und Prüfgeräte nach Anforderung zum Erwerb anzubieten und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen (Ersatzteillisten, Werkstatthandbücher, Parameterlisten, Reparaturleitfäden, Schaltpläne) auszuhändigen.
1.5
GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG
Für die im Rahmen dieses Auftrages durchgeführten Lieferungen und Montagen gewährt der
Auftragnehmer eine Vollgarantie von 36 Monaten.
Die Garantiezeit beginnt nach betriebsbereiter Auslieferung des kompletten betriebsbereiten
Fahrzeugs mit Aufbau an den Auftraggeber. Ist eine Überführung in der Garantiezeit zum Hersteller erforderlich, trägt der Auftragnehmer die Überführungskosten.
Reparaturen müssen dabei derart koordiniert werden, dass die schnellstmögliche Wiederverfügbarkeit eines ausgefallenen Fahrzeuges innerhalb einer angemessenen Frist (spätestens 24
Werktags-Stunden nach Störungsmeldung) abgeschlossen wird. Eine Reparatur gilt dann als
abgeschlossen, wenn das Fahrzeug wieder vollständig einsatzbereit auf dem jeweiligen Betriebsgelände des Auftraggebers in Straubing steht.
Sollte dieser Zeitrahmen bei Garantiereparaturen nicht eingehalten werden können, so verpflichtet sich der Auftragnehmer für die Dauer des Ausfalls des Fahrzeuges die Kosten für ein
entsprechend geeignetes, leistungsfähiges Ersatzfahrzeug zu übernehmen und den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig zu informieren, damit dieser ein Ersatzfahrzeug organisieren
kann.
Alternativ steht es dem Auftragnehmer frei, dem Auftraggeber ein entsprechend gleichwertiges
Ersatzfahrzeug mit geeignetem Aufbau bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten unentgeltlich
zur Verfügung zu stellen.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
1.6
LOS 1 – FAHRGESTELLE FÜR ABFALLSAMMELAUFBAUTEN
1.6.1
Kundendienst / Wartung / Reparatur
Seite 5
Unerlässlich ist ein langfristig gesicherter Kundendienst für die Fahrgestelle und Aufbauten.
Bei den Fahrgestellen (Los 1) darf die Vertragswerkstatt max. 15 km (Luftlinie) um den Stationierungsort der Fahrzeuge in Straubing entfernt liegen. Die detaillierte Adresse der vom Standort der Abfallsammelfahrzeuge in Straubing nächstgelegenen Vertragswerkstätte ist unter Angabe der Servicezeiten schriftlich unter Ziff. 3 mitzuteilen. Die Vertragswerkstätte muss mit speziell geschultem, fachkundigem Personal, allen Sonderwerkzeugen und Prüfgeräten ausgestattet sein, um eine sachkundige und kurzfristige Reparatur gewährleisten zu können.
Für Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist wird auf Ziff. 1.5 verwiesen.
Soweit erforderlich erfolgt eine Durchführung von Reparaturen durch das Kundendienstpersonal
des Auftragnehmers am Standort des Auftraggebers bzw. auch am Ort des Ausfalls. Ein entsprechender Notdienst- Service muss an 24h und 365 Tagen im Jahr, mit entsprechender Ausrüstung, gewährleistet sein.
Auch nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums muss gewährleistet sein, dass jegliche Reparatur unverzüglich aufgenommen und innerhalb von 24 Werktags-Stunden abgeschlossen wird.
Eine Reparatur gilt dann als abgeschlossen, wenn das Fahrzeug wieder vollständig einsatzbereit auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers in Straubing steht. Bei Reparaturen die nicht
innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig zu informieren, damit dieser ein Ersatzfahrzeug organisieren kann.
1.6.2
Full-Service-Vertrag
Unter den in Ziff. 1.2 genannten Einsatzbedingungen als mittlere Nutzung aller beschafften
Fahrzeuge sind die Jahreskosten (netto) für Inspektions- und Wartungsarbeiten mit den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und sämtlichen Reparaturen (Full-Service bzw. Komplett-Service) inkl. Material und Arbeitsaufwand für insgesamt 8 Jahre ab Betriebsbeginn der Fahrzeuge zum 01.01.2018 unter den Ziffern 3 anzubieten. Einzelne Fahrzeuge dürfen hierbei die
unter Ziff. 1.2 genannten Rahmenbedingungen über- bzw. unterschreiten, sofern im mittel über
alle beschafften Fahrzeuge die Rahmenbedingungen eingehalten sind.
Der Full- Service- Vertrag hat sich auf alle am Fahrgestell anfallenden Inspektionen, Wartungen,
Reparaturen, gesetzliche Prüfungen, Inanspruchnahme des Notdienstes für Reparaturen vor
Ort, Abschleppkosten, sowie die hierfür benötigten Ersatzteile zu erstrecken. Ausgenommen
sind Reifen, Leuchtmittel und Glasbruch-/Unfallschäden.
Die Laufzeit des Fullservice-Vertrages beginnt mit Betriebsbeginn der Fahrzeuge zum
01.01.2018. Nach Ablauf von 3 Jahren hat der Auftraggeber zudem das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer 6-monatigen Frist zum 31.12.2020 zu kündigen.
Bei Fullservice muss auch nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums gewährleistet sein, dass
jegliche Reparatur unverzüglich aufgenommen und wann immer möglich innerhalb von 24
Werktags-Stunden abgeschlossen wird. Eine Reparatur gilt dann als abgeschlossen, wenn das
Fahrzeug wieder vollständig einsatzbereit auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers in
Straubing steht. Bei Reparaturen die nicht innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden,
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 6
verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig zu informieren, damit dieser (bei Fullservice auf Kosten des Auftragnehmers) ein Ersatzfahrzeug organisieren kann.
Reparaturbedürftige Fahrzeuge werden von Mitarbeitern des Auftraggebers zur Werkstätte des
Auftragnehmers gebracht. Sofort nach Abschluss der Reparaturarbeiten sind die Fahrzeuge
durch Mitarbeiter des Auftragnehmers zum Betriebshof der Abfallsammelfahrzeuge zurückzubringen. Zum reibungslosen Transfer der Fahrer für die Bring- und Rücktransporte hat der Auftragnehmer einen PKW zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür sind im Fullservice enthalten.
1.6.3
Technische Anforderungen (Leistungsverzeichnis) 4-Achs-Fahrzeuge
 Zulässiges Gesamtgewicht
gesetzlich 32 000kg // technisch mind. 32 000kg
 Achskonfiguration
8x2x6 (2+2) // 2 gelenkte Vorderachsen, 1 hydraulisch gelenkte Nachlaufachse, Lenkachsen einzelbereift.
 Radstand
Gemessen von der 1. bis zur 3. Achse. Der Abstand muss zwischen gesetzlichem Mindestabstand (StVZO §34 5.3/ Mitten der beiden Doppelachsen müssen mind. 4,00m voneinander entfernt sein) und maximal 4,50m liegen. Dieser Spielraum soll dem Bieter die Möglichkeit eröffnen,
einen ggf. vorhandenen Serienradstand zu verwenden.
Optional (Bedarfsposition):
Einkürzen des Serienradstands auf gesetzlichen Mindestabstand
Preis: _______________ EUR (netto)
 Wendekreisdurchmesser
Der Wendekreisdurchmesser (mit Aufbau) darf 18 m nicht überschreiten. Unabhängig hiervon ist
der Lenkeinschlag der Vorderachsen auf das maximal mögliche Maß, mit der vom Auftraggeber
geforderten Bereifung, anzupassen.
 Achsen
Vorderachsen blattgefedert, Antriebsachse Hypoidachse luftgefedert mit Differentialsperre, Nachlaufachse luftgefedert mit Anfahrhilfe (entlastbar). Auslegung des Fahrwerks (Stabilisatoren) für
hohe Schwerpunkte.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 7
Optional (Bedarfsposition):
Vorderachsen luftgefedert
Preis: _______________ EUR (netto)
Vorderachsen/ Federung verstärkte Variante
Angabe Tonnen:
_______________
Preis: _______________ EUR (netto)
Antriebsachse verstärkte Variante
Angabe Tonnen:
_______________
Preis: _______________ EUR (netto)
Nachlaufachse verstärkte Variante
Angabe Tonnen:
_______________
Preis: _______________ EUR (netto)
Antriebsachse als AP-Variante
Preis: _______________ EUR (netto)
 Stoßfänger
Stahlstoßfänger mit möglichst großer Bodenfreiheit und Abschleppmaul.
Optional (Bedarfsposition):
Höherlegung des Fahrgestells durch Distanzstücke an den Vorderachsen zur Vergrößerung
der Bodenfreiheit in Absprache mit Auftraggeber
Preis: _______________ EUR (netto)
 Reifen
Antriebsachs- Bereifung auch auf den Lenkachsen, Größe 315/80R22.5. Markenreifen wie Michelin, Continental oder gleichwertig. Je Fahrzeug ist ein Ersatzrad, auf Felge montiert, mitzuliefern.
 Lackierung
Rahmenfarbe grau oder schwarz, Fahrerhaus RAL 1006 „Maisgelb“, Stoßfänger/ Kotflügel/ Einstieg/ Spiegel etc. schwarz.
Optional (Bedarfsposition):
Rahmen zusätzlich korrosionsschutz-behandelt
Preis: _______________ EUR (netto)
 Motor
Diesel, mindestens 294KW/ 400PS, Kaltstartanlage, Kraftstoff- Filter beheizt.
 Getriebe
Automatisiertes Schaltgetriebe, mind. 12 Gang, Software und Auslegung angepasst für Abfallsammelfahrzeug, Hinterachsübersetzung wird in Absprache mit Auftraggeber festgelegt.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 8
 Bremsen, Druckluftanlage
Haltestellenbremse für Abfallsammelfahrzeug, Lufttrockner beheizt, Druckluftvolumen auf erhöhte
Entnahmemenge angepasst, Motorbremse in leistungsfähigster Variante, Druckluftanschluss
frontseitig zum Abschleppen, Druckluftanschluss im Fahrerhaus.
Optional (Bedarfsposition):
Intarder bzw. Sekundärretarder
Preis: _______________ EUR (netto)
 Tanks
Diesel mind. 300l (größtmöglich), AdBlue mind. 50l. AdBlue- Tank beheizt, Dieseltank mit Siebfilter an Einfüllöffnung. Beide Tanks abschließbar, mit je 3 Schlüsseln.
 Fahrerhaus
Kurzversion mit 2. Beifahrersitz, Rückwand ohne Fenster, Dachluke mechanisch, Klimaanlage
automatisch geregelt, programmierbare Warmluft- Standheizung, Radio CD, Handy- Halterung
mit integrierter Ladestation und Freisprecheinrichtung, Feinstaub/ Pollenfilter, Getönte Wärmeschutzverglasung, Außenspiegel beheizt und elektrisch verstellbar (auch fahrerseitig), Fahrersitz
und Beifahrersitz in hochwertigster Serienausstattung, jeweils beheizt und mit Armlehnen, 2. Beifahrersitz als Notsitz ausgelegt und nach Möglichkeit umklappbar bzw. dann als Ablage nutzbar,
Sonnenblende außen, Sonnenrollo innen elektrisch bedienbar, Sitzbezüge und Fußmatten für
alle Sitze, Bedieneinheit für Getriebe/ Haltestellenbremse/ Luftfederung ergonomisch angeordnet
(muss ohne Vorbeugen durch Fahrer erreichbar sein), Fahrtenschreiber analog, Leseleuchten für
Fahrer und Beifahrer, Fensterheber beidseitig elektrisch bedienbar, Tempomat, Mautsystem
„OBU“ fertig verbaut, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, Betriebsstundenzähler, Druckluftpistole mit Spiralschlauch, 12 Volt Steckdose.
Zubehör: Bordwerkzeug, Verbandskasten, Warndreieck, Warnleuchte.
Optional (Bedarfsposition):
Luftfederung für Fahrerhaus
Preis: _______________ EUR (netto)
Fahrerhaus elektrisch kippbar
Preis: _______________ EUR (netto)
Kühlschrank (falls Einbauraum vorhanden)
Preis: _______________ EUR (netto)
 Nebenantrieb
Ausgelegt für Abfallsammelfahrzeug in Absprache mit Auftragnehmer von Los 2.
 Beleuchtung
Nebelscheinwerfer, 2 hochwertige LED- Blitzleuchten (Hella, Nordic- Light, oder gleichwertig) im
Frontbereich.
Hinweis: Auch komplette Beleuchtung des Aufbaues in LED-Ausführung.
 Schleuderketten
Schleuderketten eines erfahrenen Herstellers (Rud oder gleichwertig) an der Antriebsachse für häufigen, schweren Einsatz.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
1.6.4
Seite 9
Technische Anforderungen (Leistungsverzeichnis) 3-Achs-Fahrzeuge
 Zulässiges Gesamtgewicht
gesetzlich 26 000kg // technisch mind. 26 000kg
 Achskonfiguration
6x2x4, 1 hydraulisch gelenkte Nachlaufachse einzelbereift.
 Radstand
Gemessen von der 1. bis zur 2. Achse: 4500mm.
 Wendekreisdurchmesser
Der Wendekreisdurchmesser darf 18 m nicht überschreiten. Unabhängig hiervon ist der Lenkeinschlag der Vorderachse auf das maximal mögliche Maß, mit der vom Auftraggeber geforderten
Bereifung, anzupassen.
 Achsen
Vorderachse blattgefedert, Antriebsachse Hypoidachse luftgefedert mit Differentialsperre, Nachlaufachse luftgefedert mit Anfahrhilfe (entlastbar). Auslegung des Fahrwerks (Stabilisatoren) für
hohe Schwerpunkte.
Optional (Bedarfsposition):
Vorderachsen luftgefedert
Preis: _______________ EUR (netto)
Vorderachsen/ Federung verstärkte Variante
Angabe Tonnen:
_______________
Preis: _______________ EUR (netto)
Antriebsachse verstärkte Variante
Angabe Tonnen:
_______________
Preis: _______________ EUR (netto)
Nachlaufachse verstärkte Variante
Angabe Tonnen:
_______________
Preis: _______________ EUR (netto)
Antriebsachse als AP-Variante
Preis: _______________ EUR (netto)
 Stoßfänger
Stahlstoßfänger mit möglichst großer Bodenfreiheit und Abschleppmaul.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 10
Optional (Bedarfsposition):
Höherlegung des Fahrgestells durch Distanzstücke an den Vorderachsen zur Vergrößerung
der Bodenfreiheit in Absprache mit Auftraggeber
Preis: _______________ EUR (netto)
 Reifen
Antriebsachs- Bereifung auch auf den Lenkachsen, Größe 315/80R22.5. Markenreifen wie Michelin, Continental oder gleichwertig. Je Fahrzeug ist ein Ersatzrad, auf Felge montiert, mitzuliefern.
 Lackierung
Rahmenfarbe grau oder schwarz, Fahrerhaus RAL 1006 „Maisgelb“, Stoßfänger/ Kotflügel/ Einstieg/ Spiegel etc. schwarz.
Optional (Bedarfsposition):
Rahmen zusätzlich korrosionsschutz- behandelt
Preis: _______________ EUR (netto)
 Motor
Diesel, mindestens 279KW/ 380 PS, Kaltstartanlage, Kraftstoff- Filter beheizt.
 Getriebe
Automatisiertes Schaltgetriebe, mind. 12 Gang, Software und Auslegung angepasst für Abfallsammelfahrzeug, Hinterachsübersetzung wird in Absprache mit Auftraggeber festgelegt.
 Bremsen, Druckluftanlage
Haltestellenbremse für Abfallsammelfahrzeug, Lufttrockner beheizt, Druckluftvolumen auf erhöhte
Entnahmemenge angepasst, Motorbremse in leistungsfähigster Variante, Druckluftanschluss
frontseitig zum Abschleppen, Druckluftanschluss im Fahrerhaus.
Optional (Bedarfsposition):
Intarder bzw. Sekundärretarder
Preis: _______________ EUR (netto)
 Tanks
Diesel 300l bis 400l, AdBlue mind. 50l. AdBlue- Tank beheizt, Dieseltank mit Siebfilter an Einfüllöffnung. Beide Tanks abschließbar, mit 3 Schlüsseln.
 Fahrerhaus
Kurzversion mit 2. Beifahrersitz, Rückwand ohne Fenster, Dachluke mechanisch, Klimaanlage
automatisch geregelt, programmierbare Warmluft- Standheizung, Radio CD, Handy- Halterung
mit integrierter Ladestation und Freisprecheinrichtung, Feinstaub/ Pollenfilter, Getönte Wärmeschutzverglasung, Außenspiegel beheizt und elektrisch verstellbar (auch fahrerseitig), Fahrersitz
und Beifahrersitz in hochwertigster Serienausstattung, jeweils beheizt und mit Armlehnen, 2. Beifahrersitz als Notsitz ausgelegt und nach Möglichkeit umklappbar bzw. dann als Ablage nutzbar,
Sonnenblende außen, Sonnenrollo innen elektrisch bedienbar, Sitzbezüge und Fußmatten für
alle Sitze, Bedieneinheit für Getriebe/ Haltestellenbremse/ Luftfederung ergonomisch angeordnet
(muss ohne Vorbeugen durch Fahrer erreichbar sein), Fahrtenschreiber analog, Leseleuchten für
Fahrer und Beifahrer, Fensterheber beidseitig elektrisch bedienbar, Tempomat, Mautsystem
„OBU“ fertig verbaut, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, Betriebsstundenzähler, Druckluftpistole mit Spiralschlauch, 12 Volt Steckdose.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 11
Zubehör: Bordwerkzeug, Verbandskasten, Warndreieck, Warnleuchte.
Optional (Bedarfsposition):
Luftfederung für Fahrerhaus
Preis: _______________ EUR (netto)
Fahrerhaus elektrisch kippbar
Preis: _______________ EUR (netto)
Kühlschrank (falls Einbauraum vorhanden)
Preis: _______________ EUR (netto)
 Nebenantrieb
Ausgelegt für Abfallsammelfahrzeug in Absprache mit Auftragnehmer von Los 2.
 Beleuchtung
Nebelscheinwerfer, 2 hochwertige LED- Blitzleuchten (Hella, Nordic- Light, oder gleichwertig) im
Frontbereich.
Hinweis: Auch komplette Beleuchtung des Aufbaues in LED-Ausführung
 Schleuderketten
Schleuderketten eines erfahrenen Herstellers (Rud oder gleichwertig) an der Antriebsachse für
häufigen, schweren Einsatz.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
1.7
Seite 12
LOS 2 – ABFALLSAMMELAUFBAUTEN MIT SCHÜTTUNG
Die Informationen über die Fahrgestelle können der Leistungsbeschreibung zu Los 1 (Ziffer 1.6)
entnommen werden. Es ist zu beachten, dass bei den 4- Achs- Fahrzeugen der Radstand zwischen ca. 4250 mm und 4500 mm variieren kann.
1.7.1
Auslegung Sammelaufbauten mit Schüttung
Die Aufbauten der 4- Achs- Fahrzeuge werden zur Sammlung von Rest-, Bio- und Papiermüll
eingesetzt (jedes Fahrzeug fährt alle Fraktionen). Der Aufbau des 3- Achs- Fahrzeugs wird zu
ca. 60% zur Sperrmüllsammlung und zu ca. 40% ebenfalls zur Sammlung von Rest-, Bio- und
Papiermüll eingesetzt.
Folgende Punkte sind hierbei besonders zu beachten:
 Der Aufbau der 4-Achs-Fahrzeuge muss eine Zuladung von Restmüll bis zum Erreichen
des zulässigen Gesamtgewichts ermöglichen.
 Für die Biomüll- Sammlung muss der Aufbau entsprechend flüssigkeitsdicht ausgelegt sein
(kein Flüssigkeitsaustritt auch bei voller Zuladung).
 Die Ausschubzylinder müssen eine problemlose und schnelle Entladung, auch bei maximaler Beladung mit Altpapier, ermöglichen.
 Ausreichend dimensionierte Heckzylinder mit ausreichenden Öffnungskräften. Heckteil
muss auch bei befüllter Ladewanne vollständig zu öffnen sein.
Der Auftraggeber stellt an die Aufbauten und Schüttungen der 4- Achs- Fahrzeuge folgende
Grundanforderungen:
 Aufbauvolumen mindestens 26 m³
 Liftereinheiten müssen unabhängig voneinander voll- und halbautomatisch arbeiten
 Automatische/geteilte Überschlagssicherung/Behälterrückhaltung
Der Auftraggeber stellt an den Aufbau und die Schüttung des 3-Achs-Fahrzeugs folgende
Grundanforderungen:
 Aufbauvolumen mindestens 26 m³
Die in der DIN 1501-1 benannten Anforderungen (insbesondere an die Konstruktion und den
Betrieb der Schüttung und Liftersysteme) sind zu beachten und müssen zwingend eingehalten
werden.
Die Schüttung muss zur Aufnahme, Verriegelung und Entleerung folgender Abfallsammelbehälter über Kammleiste oder Aufnahmezapfen geeignet sein:
 80/ 120/ 240l nach DIN EN 840-1
 660/ 770/ 1100l nach DIN EN 840-2
 770/ 1100l nach DIN EN 840-3
1.7.2
Kundendienst / Wartung / Reparatur
Unerlässlich ist eine langfristig gesicherte Service-Niederlassung des Auftragnehmers im Umkreis von maximal 60 Kilometern (Luftlinie) um das Betriebsgelände der Abfallsammelfahrzeuge
in Straubing.
Die detaillierte Adresse der vom Standort der Abfallsammelfahrzeuge in Straubing nächstgelegenen Service-Niederlassung ist unter Angabe der Servicezeiten schriftlich unter Ziff. 3 mitzuteilen. Die Service-Niederlassung muss mit speziell geschultem, fachkundigem Personal, allen
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
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Seite 13
Sonderwerkzeugen und Prüfgeräten ausgestattet sein, um eine sachkundige und kurzfristige
Reparatur gewährleisten zu können.
Alternativ steht es dem Auftragnehmer frei, einen geschulten und entsprechend ausgerüsteten
Service-Techniker im Umkreis von 60 km (Luftlinie) für die gesamte Nutzungsdauer der Fahrzeuge zu stationieren. Dieser Service muss dauerhaft und ohne Unterbrechung, personenunabhängig, gewährleistet sein.
Sollte keine Service-Niederlassung im o.g. Umkreis vorhanden sein, sind auch Kooperationen
mit lokalen Werkstätten (sofern diese als gleichwertig zu betrachten sind) jedoch nur mit Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese müssen sich dann aber im Umkreis von 15 km um das
Betriebsgelände der Abfallsammelfahrzeuge befinden.
Für Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist wird auf Ziff. 1.5 verwiesen.
Soweit technisch möglich und sinnvoll hat die Durchführung von Reparaturen durch das Kundendienstpersonal des Auftragnehmers am Standort des Auftraggebers zu erfolgen bzw. auch
am Ort des Ausfalls. Ein entsprechender Notdienst-Service muss an 24h und 365 Tagen im
Jahr, mit entsprechender Ausrüstung, gewährleistet sein.
Auch nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums muss gewährleistet sein, dass jegliche Reparatur unverzüglich aufgenommen und innerhalb von 24 Werktags-Stunden abgeschlossen wird.
Eine Reparatur gilt dann als abgeschlossen, wenn das Fahrzeug wieder vollständig einsatzbereit auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers in Straubing steht. Bei Reparaturen die nicht
innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig zu informieren, damit dieser ein Ersatzfahrzeug organisieren kann.
1.7.3
Full-Service-Vertrag
Unter den in Ziff. 1.2 genannten Einsatzbedingungen als mittlere Nutzung aller beschafften
Fahrzeuge sind die Jahreskosten (netto) für Inspektions- und Wartungsarbeiten mit den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und sämtlichen Reparaturen (Full-Service bzw. Komplett-Service) inkl. Material und Arbeitsaufwand für insgesamt 8 Jahre ab Betriebsbeginn der Fahrzeuge zum 01.01.2018 unter den Ziffern 3 anzubieten. Einzelne Fahrzeuge dürfen hierbei die
unter Ziff. 1.2 genannten Rahmenbedingungen über- bzw. unterschreiten, sofern im mittel über
alle beschafften Fahrzeuge die Rahmenbedingungen eingehalten sind.
Der Full-Service- Vertrag hat sich auf alle an Aufbau und Schüttung anfallenden Inspektionen,
Wartungen, Reparaturen, gesetzliche Prüfungen, Inanspruchnahme des Notdienstes für Reparaturen vor Ort sowie die hierfür benötigten Ersatzteile zu erstrecken. Ausgenommen sind
Leuchtmittel und Unfallschäden.
Die Laufzeit des Full-Service-Vertrages beginnt mit Betriebsbeginn des Fahrzeuges zum
01.01.2018. Nach Ablauf von 3 Jahren hat der Auftraggeber zudem das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer 6-monatigen Frist zum 31.12.2020 zu kündigen.
Für jede der unter 1.7.2 genannten Konstellationen muss gewährleistet sein, dass beim FullService auch nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums jegliche Reparatur unverzüglich aufgenommen und innerhalb von 24 Werktags-Stunden abgeschlossen wird. Eine Reparatur gilt
dann als abgeschlossen, wenn das Fahrzeug wieder vollständig einsatzbereit auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers in Straubing steht. Bei Reparaturen die nicht innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
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Seite 14
und rechtzeitig zu informieren, damit dieser (auf Kosten des Auftragnehmers) ein Ersatzfahrzeug organisieren kann.
Soweit Reparaturen nicht am Standort des Auftraggebers möglich sind werden die Fahrzeuge
von Mitarbeitern des Auftraggebers zur Werkstätte des Auftragnehmers gebracht. Sofort nach
Abschluss der Reparaturarbeiten sind die Fahrzeuge durch Mitarbeiter des Auftragnehmers
zum Betriebshof der Abfallsammelfahrzeuge zurückzubringen. Zum reibungslosen Transfer der
Fahrer für die Bring- und Rücktransporte hat der Auftragnehmer einen PKW zur Verfügung zu
stellen. Die Kosten hierfür sind im Full-Service enthalten.
1.7.4
Technische Anforderungen (Leistungsverzeichnis)
Aufbauten/ Schüttungen auf 4-Achs-Fahrzeugen
 Sammelbehälter
Spantenfreier oder verspanteter Behälter in unversickter Bauweise (wie Zoeller X2 oder gleichwertig), hohe Ausführung (für mehr Volumen bei gleicher Baulänge), max. Gesamthöhe (incl.
Fahrgestell) 3750mm, Volumen mind. 26 m³, Stirnwand mind. 500 mm hochgezogen, Ausschubwand mit doppelwirkendem Hydraulikzylinder in verstärkter Ausführung und vom Fahrerhaus aus
beidseitig steuerbar, Ausschubwand zum Sammelbehälter abgedichtet, flüssigkeitsdicht in allen
Beladezuständen, Bergeösen an den vier Außenkanten mit jeweils 10t Tragkraft, Betrieb der
Ausschubwand ohne Gegendruck möglich, Wartungstür seitlich mit Abdichtung, durchgehend geschweißt, Ablasshahn 2 Zoll stirnseitig, Auspuff unten.
Optional (Bedarfsposition):
Hohlraumversiegelung bei Sammelbehälter in Spantenbauweise wie o. g.
Preis: _______________ EUR (netto)
Sammelbehälter in verstärkter Ausführung
Angabe Materialstärke: _______________
Preis: _______________ EUR (netto)
Wartungstür mit ausklappbarer Leiter, Arretierung und Haltegriffen
Preis: _______________ EUR (netto)
Teilverkleidung bei Spantenbauweise als Werbeträger, ca. 1800 x 3500 mm in Absprache mit
Auftraggeber
Preis: _______________ EUR (netto)
Vollverkleidung bei Spantenbauweise
Preis: _______________ EUR (netto)
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 15
 Heckteil
Standart- Beladewanne (keine verkürzte bzw. vergrößerte Version), falls Ladewerk rollengelagert
dann mit Füllstücken zwischen den Rollen, selbsttätige Verriegelung, Ladewanne aus hochverschleißfesten Stahl (Hardox 400, XAR 400 oder gleichwertig) in 8mm Stärke, Seitenteile der Ladewanne aus hochverschleißfesten Stahl (Hardox 400, XAR 400 oder gleichwertig) in 4mm
Stärke, flüssigkeitsdicht in allen Beladezuständen, durchgehend geschweißt, Ablasshahn 2 Zoll,
möglichst kurzer Überhang, automatische Restentleerung, Bedienung von innen und außen möglich, Wartungsklappen nach Möglichkeit in schieb- oder schwenkbarer Ausführung, Leitblech zur
Entleerung über Abwurfkanten über komplette Fahrzeugbreite.
Optional (Bedarfsposition):
Laufschienen der Trägerplatte aus hochverschleißfestem Stahl
(Creusabro 8000 oder gleichwertig)
Preis: _______________ EUR (netto)
 Hydraulik/ Schmierung
Zentralschmieranlage zur Versorgung des kompletten Aufbaus (ohne Schüttung) eines erfahrenen Herstellers. Hydrauliköl Erstbefüllung HVLPD- 46. Mit Nebenstrom- Hydraulikölfilter eines erfahrenen Herstellers: Beka-Max, Lincoln oder gleichwertig
 Schüttung
Vollautomatisch mit geteiltem Kamm (wie Zoeller Delta 2301 Premium oder gleichwertig), möglichst kurze Überhänge, Klapparme, automatisch geteilte Behälterrückhaltung/Überschlagssicherung, automatische Ansteuerung der Weiterfahrhöhe bei Vor- und Rückwärtsfahrt, beidseitige Bedienung der Steuerung (2. Bedienterminal links), Sensoren geschraubt, „Pick- Off- Funktion“ für
Großbehälter, Spritzschutz für Müllwerker aus transparentem Gummi, Staubschutztücher in RAL
6018 „gelbgrün“ mit Logo des Auftraggebers.
Optional (Bedarfsposition):
Schüttung in Heckteil-integrierter Ausführung (wie Zoeller Delta 2316 Premium oder gleichwertig), getrennte Hub-/Kippbewegung, lineare vertikal gerichtete Hubbewegung in Behälteraufnahme- und Absetzphase.
Preis: _______________ EUR (netto)
 Trittbretter/ Haltegriffe
Klappbar, gewichtsüberwachte Steuerung, Haltegriffe jeweils 2-fach in beheizbarer, gummierter
Ausführung.
 Beleuchtung
Komplette Ausführung in hochwertiger LED- Technik (Hella, Nordic- Light, oder gleichwertig).
4x Rundumleuchte, 4x Arbeitsleuchte seitlich am Aufbau (Radspur-/ Bordstein-ausleuchtung), 4x
Arbeitsleuchte an bzw. über Schüttung, Positionsleuchten, 2 Blitzleuchten im Heckbereich (separat schaltbar über Bedienung der Front- Blitzleuchten/ siehe Los 1 – Ziff. 1.6.3), 2x Rückfahrscheinwerfer, 1x Arbeitsleuchte im Heckteil, genaue Anbringung und Ausführung jeweils in Absprache Auftraggeber.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 16
 Lackierung/ Beklebung
Zweifarbig nach Absprache mit Auftraggeber. Überwiegend RAL 1006 „maisgelb“ mit Teillackierung in RAL 6018 „gelbgrün“. Anbringung von Konturmarkierungen, Farbe und Anbringung in Absprache mit Auftraggeber. Anbringung von rot- weißen Warnmarkierungen am gesamten Fahrzeug.
 Ballastierung
Falls eine Ballastierung des Fahrgestells zur Einhaltung der Vorderachslast erforderlich wird, ist
diese vom Auftragnehmer LOS 2 zu leisten.
 Kamera/ Sicherheitssysteme
Hochwertige Rückfahrkamera (Brigade, WAECO, oder gleichwertig) mit Farbmonitor wegen Blendung abschaltbar, dimmbar, beheizt. Rückfahr- Sicherheitssystem zur Überwachung des Rückraums mit automatischem Eingreifen ins Bremssystem des Fahrzeugs („WABCO TAILGUARD“
oder gleichwertig).
Optional (Bedarfsposition):
360- Grad Rundumsicht Kamerasystem („Brigade Backey 360 System“ oder gleichwertig)
als Ersatz zur o.g. Rückfahrkamera
Aufpreis: _______________ EUR (netto)
360- Grad Rundumsicht Kamerasystem („Brigade Backey 360 System“ oder gleichwertig)
als Ergänzung zur o.g. Rückfahrkamera, beide Kamerasysteme auf einem Bildschirm zusammengeführt
Preis: _______________ EUR (netto)
 Anbauten
2 Staukästen in maximal realisierbarer Größe, 1 Ablagewanne in maximal realisierbarer Größe
über Luftkessel/ Batteriekasten, 3 Halter für Schaufel/ Besen, 1 Stück 6 kg Feuerlöscher mit Abdeckung.
 Behälter- Lagerung
Die flexible Lagerung des Aufbaus hat mittels Spannfedern oder Gummi- Lagerblöcken (Hohlfedern) in verstärkter Ausführung zu erfolgen.
 Kotflügel/ Anfahrschutz
Kotflügel und EG- Anfahrschutz sind vom Auftragnehmer Los 2 zu montieren. Kotflügel aus
Kunststoff, Schmutzfänger flexibel. Die starren Schmutzfänger der Vorderachsen sind vom Auftragnehmer Los 2 zu entfernen und durch flexible Schmutzfänger (Gummi) zu ersetzen. 1 zusätzlicher, durchgehender Spritzschutz über ganze Fahrzeugbreite am Heckteil. Anfahrschutz in
klappbarer Ausführung.
Optional (Bedarfsposition):
Kotflügel in Riffelblech- Ausführung über beide Hinterachsen
Preis: _______________ EUR (netto)
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
1.7.5
Seite 17
Technische Anforderungen (Leistungsverzeichnis)
Aufbauten/ Schüttungen auf 3-Achs-Fahrzeugen
 Sammelbehälter
Spantenfreier oder verspanteter Behälter (wie Zoeller Medium XXL oder gleichwertig), hohe Ausführung (für mehr Volumen bei gleicher Baulänge), max. Gesamthöhe (incl. Fahrgestell)
3750mm, Volumen mind. 26 m³, Stirnwand mind. 500 mm hochgezogen, Ausschubwand mit doppelwirkendem Hydraulikzylinder in verstärkter Ausführung und vom Fahrerhaus aus beidseitig
steuerbar, Ausschubwand zum Sammelbehälter abgedichtet, flüssigkeitsdicht in allen Beladezuständen, Bergeösen an den vier Außenkanten mit jeweils 10t Tragkraft, Betrieb der Ausschubwand ohne Gegendruck möglich, Wartungstür seitlich mit Abdichtung, durchgehend geschweißt,
Ablasshahn 2 Zoll stirnseitig, Auspuff unten.
Optional (Bedarfsposition):
Hohlraumversiegelung bei Sammelbehälter in Spantenbauweise wie o. g.
Preis: _______________ EUR (netto)
Sammelbehälter in verstärkter Ausführung
Angabe Materialstärke: _______________
Preis: _______________ EUR (netto)
Wartungstür mit ausklappbarer Leiter, Arretierung und Haltegriffen
Preis: _______________ EUR (netto)
Spantenfreier Behälter zusätzlich mit Spanten versehen
Preis: _______________ EUR (netto)
Teilverkleidung bei Spantenbauweise als Werbeträger, ca. 1800 x 3500 mm in Absprache mit
Auftraggeber
Preis: _______________ EUR (netto)
 Heckteil
Standart- Beladewanne (keine verkürzte bzw. vergrößerte Version) für Sperrmüll, Dauerbetrieb
des Ladewerks bei hochgeklappter Einwurf- Rutsche möglich, selbsttätige Verriegelung, Ladewanne aus hochverschleißfesten Stahl (Hardox 400, XAR 400 oder gleichwertig) in 10mm
Stärke, Seitenteile der Ladewanne aus hochverschleißfesten Stahl (Hardox 400, XAR 400 oder
gleichwertig) in 4mm Stärke, flüssigkeitsdicht in allen Beladezuständen, durchgehend geschweißt, Ablasshahn 2 Zoll, möglichst kurzer Überhang, automatische Restentleerung, Bedienung von innen und außen möglich, Wartungsklappen nach Möglichkeit in schieb- oder schwenkbarer Ausführung, Leitblech zur Entleerung über Abwurfkanten über komplette Fahrzeugbreite.
Optional (Bedarfsposition):
Laufschienen der Trägerplatte aus hochverschleißfestem Stahl
(Creusabro 8000 oder gleichwertig)
Preis: _______________ EUR (netto)
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 18
 Hydraulik/ Schmierung
Zentralschmieranlage zur Versorgung des kompletten Aufbaus (ohne Schüttug) eines erfahrenen
Herstellers. Hydrauliköl Erstbefüllung HLVPD- 46. Mit Nebenstrom- Hydraulikölfilter eines erfahrenen Herstellers: BEKA-Max, Lincoln oder gleichwertig
 Schüttung
Manuelle Bedienung mit ungeteiltem Kamm (wie Zoeller 359 oder gleichwertig), beidseitige Bedienung der Steuerung (Schüttvorgang muss von beiden Seiten ausgeführt werden können),
möglichst kurze Überhänge, Klapparme, abklappbare Einwurf- Rutsche zur Sperrmüllabfuhr in
verstärkter Ausführung.
Optional (Bedarfsposition):
Einrichtung zur Entleerung von Umleerbehältern mit den Volumen von 2,5, 3, 5 und 7 cbm
(wie Zoeller 356)
Preis: _______________ EUR (netto)
 Trittbretter/ Haltegriffe
Klappbar, gewichtsüberwachte Steuerung, Haltegriffe jeweils 2-fach in beheizbarer, gummierter
Ausführung.
 Beleuchtung
Komplette Ausführung in hochwertiger LED- Technik (Hella, Nordic- Light, oder gleichwertig).
4x Rundumleuchte, 4x Arbeitsleuchte (Radspur-/ Bordsteinausleuchtung) seitlich am Aufbau, 4x
Arbeitsleuchte an bzw. über Schüttung, Positionsleuchten, 2 Blitzleuchten im Heckbereich (separat schaltbar über Bedienung der Front- Blitzleuchten/ siehe LOS 1- 1.6.4), 2 x Rückfahrscheinwerfer, 1 x Arbeitsleuchte im Heckteil, genaue Anbringung und Ausführung jeweils in Absprache
Auftraggeber.
 Lackierung/ Beklebung
Zweifarbig nach Absprache mit Auftraggeber. Überwiegend RAL 1006 „maisgelb“ mit Teillackierung in RAL 6018 „gelbgrün“. Anbringung von Konturmarkierungen, Farbe und Anbringung in Absprache mit Auftraggeber. Anbringung von rot- weißen Warnmarkierungen am gesamten Fahrzeug.
 Ballastierung
Falls eine Ballastierung des Fahrgestells zur Einhaltung der Vorderachslast erforderlich wird, ist
diese vom Auftragnehmer LOS 2 zu leisten.
 Kamera/ Sicherheitssysteme
Hochwertige Rückfahrkamera (Brigade, WAECO, oder gleichwertig) mit Farbmonitor wegen Blendung abschaltbar, dimmbar, beheizt. Rückfahr- Sicherheitssystem zur Überwachung des Rückraums mit automatischem Eingreifen ins Bremssystem des Fahrzeugs („WABCO TAILGUARD“
oder gleichwertig).
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 19
Optional (Bedarfsposition):
360- Grad Rundumsicht Kamerasystem („Brigade Backey 360 System“ oder gleichwertig)
als Ersatz zur o.g. Rückfahrkamera
Aufpreis: _______________ EUR (netto)
360- Grad Rundumsicht Kamerasystem („Brigade Backey 360 System“ oder gleichwertig)
als Ergänzung zur o.g. Rückfahrkamera, beide Kamerasysteme auf einem Bildschirm zusammengeführt
Preis: _______________ EUR (netto)
 Anbauten
2 Staukästen in maximal realisierbarer Größe, 1 Ablagewanne in maximal realisierbarer Größe
über Luftkessel/ Batteriekasten, 3 Halter für Schaufel/ Besen, 1 Stück 6kg Feuerlöscher mit Abdeckung.
 Behälter- Lagerung
Die flexible Lagerung des Aufbaus hat mittels Spannfedern oder Gummi- Lagerblöcken (Hohlfedern) in verstärkter Ausführung zu erfolgen.
 Kotflügel/ Anfahrschutz
Kotflügel und EG- Anfahrschutz sind vom Auftragnehmer Los 2 zu montieren. Kotflügel aus
Kunststoff, Schmutzfänger flexibel (Gummi). Die starren Schmutzfänger der Vorderachsen sind
vom Auftragnehmer Los 2 zu entfernen und durch flexible Schmutzfänger (Gummi) zu ersetzen.
1 zusätzlicher, durchgehender Spritzschutz über ganze Fahrzeugbreite am Heckteil. Anfahrschutz in klappbarer Ausführung.
Optional (Bedarfsposition):
Kotflügel in Riffelblech- Ausführung über beide Hinterachsen
Preis:
1.8
_______________ EUR (netto)
ÜBERFÜHRUNG/ ÜBERGABE
Die Überführung der Fahrzeuge zum Produktionsort/ Ort der Montage des Auftragnehmers Los
2 hat durch den Auftragnehmer Los 1 zu erfolgen.
Die Überführung der Fahrzeuge vom Produktionsort/ Ort der Montage des Auftragnehmers Los
2 zum Standort des Auftragnehmers Los 1 (max. 15 km Luftlinie um den Stationierungsort der
Fahrzeuge beim Auftraggeber) hat durch den Auftragnehmer von Los 2 zu erfolgen.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
2
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.1
VERTRAGSBESTANDTEILE
Seite 20
Vertragsbestandteile sind das Auftragsschreiben und das Angebot. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a) gelten ergänzend und nachrangig zu den Regelungen der
Verdingungsunterlagen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit.
Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
2.2
LIEFERTERMINE
Die Fahrzeuge von Los 1 sind innerhalb von 200 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung an
den Aufbauhersteller von Los 2 zu überführen.
Die betriebsfertigen Fahrzeuge mit montiertem Aufbau incl. Schüttung / Lifter von Los 2 sind
innerhalb von 100 Kalendertagen nach Überführung an den Auftragnehmer von Los 1 zur endgültigen Übergabe auszuliefern.
Die Auftragnehmer der verschiedenen Lose sind nach Auftragsvergabe verpflichtet, die Schnittstellenparametrierung abzustimmen und in einem gemeinsamen Schnittstellengespräch (mit
dem Auftraggeber) die technischen Details und Liefertermine festzulegen.
2.3
ABNAHME
Eine Teilabnahme der Fahrgestelle (Los 1) durch den Auftraggeber erfolgt am Standort des
Auftragnehmers (Los 1) innerhalb von 7 Arbeitstagen nach erfolgter Information an den Auftraggeber.
Eine Teilabnahme des Aufbaus mit Schüttung (Los 2) durch den Auftraggeber erfolgt nach
der Fertigstellung am Produktionsort innerhalb von 7 Arbeitstagen nach erfolgter Information an
den Auftraggeber.
Die Endabnahme der Fahrzeuge (Übernahme) durch den Auftraggeber erfolgt nur nach Beseitigung aller eventuell festgestellten Mängel und bei Vorliegen aller deutschsprachigen erforderlichen Unterlagen/Dokumentationen am Standort des Auftragnehmers von Los 1 (max. 15
km Luftlinie um den Stationierungsort der Fahrzeuge beim Auftraggeber).
Die Auftragnehmer von Los 1 und 2 verpflichten sich dabei, dem Auftraggeber die Abnahme
spätestens eine Woche im Voraus schriftlich anzuzeigen.
Nimmt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die gelieferten Fahrzeuge oder Fahrzeugaufbauten wegen festgestellter wesentlicher Mängel nicht ab, so gilt die Leistung als nicht
geliefert.
2.4
VERTRAGSSTRAFE (PÖNALE)
Vertragsstrafen haben den Zweck, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers zu sichern. Vertragsstrafenansprüche und Ansprüche auf Ersatz von Ersatzvornahmekosten können gegen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers aufgerechnet werden.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 21
Sollte der verbindlich im Auftragsschreiben festgelegte Liefertermin für die Auslieferung der
Fahrgestelle (Los 1) oder der betriebsbereiten Fahrzeuge (Los 2) aufgrund einer Verzögerung,
die der jeweilige Auftragnehmer zu verantworten hat, nicht eingehalten werden, so wird eine
Vertragsstrafe von 0,08 % der Gesamtauftragssumme (netto) beider Lose des jeweiligen Fahrzeuges pro Werktag fällig.
Der Gesamtbetrag aller Vertragsstrafen ist begrenzt auf max. 8 % des Gesamtauftragswertes
(netto) beider Lose.
Wenn die Liefer- und Inbetriebnahmetermine in Ziff. 2.2 nicht eingehalten werden, so ist auf
Kosten des verursachenden Auftragnehmers, für jedes nicht betriebsbereite Fahrzeug ein entsprechend geeignetes und leistungsfähiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Zusätzliche, aufgrund von Lieferverzug anfallende Kosten (wie z.B. Ersatzfahrzeugbeschaffung)
sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer gerät ohne Mahnung in Verzug.
Der Auftraggeber kann eine verwirkte Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen.
Steht dem Auftraggeber aus demselben Grund neben dem Anspruch auf Vertragsstrafe ein
Schadensersatzanspruch zu, wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Auftraggebers bleibt unberührt.
Ebenfalls unberührt bleibt das Recht, fällige Leistungen, die vom Auftragnehmer schuldhaft
auch nach angemessener Fristsetzung nicht erbracht werden, auf Kosten des Auftragnehmers
durch Dritte erbringen zu lassen.
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist der Auftraggeber unabhängig der sonstigen Bestimmungen zur Vertragsstrafe
berechtigt, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Netto-Gesamtauftragswertes des betreffenden Loses des jeweiligen Fahrzeuges aufzuerlegen.
2.5
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Zahlung der Auftragssumme für den Kauf im Los 1 erfolgt nach Auslieferung der Fahrgestelle an den Aufbauhersteller (Los 2).
Die Zahlung der Auftragssumme für den Kauf im Los 2 erfolgt nach Übergabe der Fahrzeuge
an den Auftraggeber.
Die Zahlung des Entgelts für die Full-Service-Leistungen erfolgt jährlich jeweils zum 30.06. für
das laufende Kalenderjahr.
2.6
ABTRETUNGSVERBOT / AUFRECHNUNG
Abtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
2.7
SCHRIFTFORM
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Für die Aufhebung
der Formabrede ist ebenfalls die Schriftform erforderlich. Mündliche Abreden sind nicht bindend.
Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Vertragsunterlagen
Seite 22
Bei Eilbedürftigkeit reicht zunächst eine mündliche Vereinbarung aus. Diese ist jedoch innerhalb
einer Woche schriftlich zu bestätigen.
2.8
SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Gültigkeit des Vertrages wird durch eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung
durch eine dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen.
2.9
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertrag
selbst ist ausschließlich das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht.
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Vertragsunterlagen
Seite 23
3
ANGEBOTSPREISE (PREISBLATT)
3.1
LOS 1 –-FAHRGESTELLE FÜR ABFALLSAMMELAUFBAUTEN
3.1.1
Kaufpreis – Fahrgestelle für Abfallsammelaufbauten
Einzelpreis (netto)
pro Fahrgestell
Faktor
(Stück)
Gesamtpreis (netto)
I.1
Vierachs- Fahrgestelle
zur Montage des Abfallsammelbehälteraufbaus und der Schüttung
durch (durch Los 2)
……..……..… , ..… €
9
Stück
……...……..… , …… €
I.2
Dreiachs- Fahrgestell
zur Montage des Abfallsammelbehälteraufbaus und der Schüttung
durch (durch Los 2)
……...…..… , …… €
1
Stück
……...……..… , …… €
Pos.
Kurzbeschreibung der Leistungsposition
Gesamter Kaufpreis (netto) für 10 Fahrgestelle
3.1.2
Folgekosten anhand der Jahreskosten für den Full-Service der Fahrgestelle
Pos.
Kurzbeschreibung der Leistungsposition
I.3
Full-Service für VierachsFahrgestelle
I.4
……...………..… , …… €
Full-Service für DreiachsFahrgestell
Einzelpreis (netto)
Faktor
Gesamtpreis (netto)
pro Fahrgestell jährlich (für 8 Jahr)
……..……..… , ..… €/a
……...…..… , …… €/a
Gesamtpreis (netto) für 10 Fahrgestelle über 8 Jahre
3.1.3
72
9 Stück
für 8
Jahre
8
1 Stück
für 8
Jahre
……...……..… , …… €
……...……..… , …… €
……...………..… , …… €
Beschreibung Kundendienstwerkstatt
Benennung der nächstgelegenen Werkstattvertretung für die Fahrgestelle zum Standort
Straubing (Alfred-Dick-Ring 6)
Name der Vertretung, Tel.Nr.
PLZ, Ort
Straße
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. ..............
Sa. ....................
...........................
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Vertragsunterlagen
Seite 24
3.2
LOS 2 – PRESSPLATTEN-ABFALLSAMMELAUFBAUTEN MIT SCHÜTTUNG
3.2.1
Kaufpreis – Abfallsammelaufbauten
Einzelpreis (netto)
pro Aufbau
Faktor
(Stück)
Pressplatten-Aufbau mit Heckschüttung (mind. 26 m³ FassungsII.1 volumen)
mit Montage auf 4-Achs-Fahrgestell
……...…..… , …… €
9
Stück
Pressplatten-Aufbau mit Heckschüttung (mind. 26 m³ FassungsII.2 volumen)
mit Montage auf 3-Achs-Fahrgestell
……...…..… , …… €
1
Stück
Pos.
Kurzbeschreibung der Leistungsposition
Gesamter Kaufpreis (netto) der zwei Pressplattenaufbauten
3.2.2
……...……..… , ……
€
……...……..… , ……
€
……...………..… , …… €
Jahreskosten für Full-Service – Pressplatten-Aufbauten
Pos.
Kurzbeschreibung der Leistungsposition
Full-Service für Aufbau
II.3 auf Vierachs- Fahrgestelle
Einzelpreis (netto)
Faktor
Gesamtpreis (netto)
pro Fahrgestell jährlich (für 8 Jahr)
……..……..… , ..… €/a
Full-Service für Aufbau
II.4 auf Dreiachs- Fahrgestell
……...…..… , …… €/a
Gesamtpreis (netto) für 10 Fahrgestelle über 8 Jahre
3.2.3
Gesamtpreis (netto)
72
9 Stück
für 8
Jahre
8
1 Stück
für 8
Jahre
……...……..… , …… €
……...……..… , …… €
……...………..… , …… €
Beschreibung Kundendienstwerkstatt
Benennung der nächstgelegenen Werkstattvertretung für die Pressplattenaufbauten zum
Standort Straubing (Alfred-Dick-Ring 6)
Name der Vertretung, Tel.Nr.
PLZ, Ort
Straße
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. ..............
Sa. ....................
...........................
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Vertragsunterlagen
4
Seite 25
ERKLÄRUNG DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftragnehmer erklärt hiermit verbindlich,
 die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung zu
erfüllen,
 alle Bedingungen der Ausschreibung anzuerkennen und zu erfüllen,
 alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben,
 die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes.
......................................................................
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
............................................................. .........
Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen zum Angebot