Presseerklärung der Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Augsburg
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2016/12
Augsburg, 16.12.2016
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft
Haftbefehl gegen einen 51jährigen Landtagsabgeordneten vollzogen.
Die Auswertung der in dem Ermittlungsverfahren gegen einen 51jährigen
Landtagsabgeordneten
im
November
beschlagnahmten
Unterlagen
(Presseerklärung 2016/8 vom 16.11.2016) und weitergehende Ermittlungen
haben den dringenden Verdacht weiterer Straftaten ergeben.
Nachdem der Landtag am 14.12.2016 auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Augsburg die Immunität des Landtagsabgeordneten aufgehoben hat, wurde
vom der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Augsburg antragsgemäß
Haftbefehl
wegen
schweren
sexuellen
Missbrauchs
einer
widerstandsunfähigen Person, wegen Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, wegen vorsätzlicher Körperverletzung
und wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften erlassen.
Der Beschuldigte wurde gestern Abend festgenommen und wird heute der
Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Augsburg zur Eröffnung des Haftbefehls
vorgeführt.
Im Hinblick auf die weiter laufenden Ermittlungen werden keine weiteren
Auskünfte zu den einzelnen, dem Haftbefehl zu Grunde liegenden
Sachverhalten erteilt.
Nickolai
Oberstaatsanwalt
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