Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Z

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Z-000122/2016
an die Europäische Zentralbank
Artikel 131 der Geschäftsordnung
Markus Ferber (PPE)
Betrifft:
Sprachenregime in der Europäischen Bankenaufsicht
Sehr geehrte Frau Nouy,
bitte erlauben Sie mir, mit einem Thema auf Sie zuzukommen, von dem ich glaube, dass es
für die Akzeptanz der europäischen Bankenaufsicht von großer Wichtigkeit ist: das
Sprachenregime in der europäischen Bankenaufsicht.
Wie Sie wissen, herrscht bei den von den im Rahmen des Einheitlichen
Aufsichtsmechanismus (SSM) direkt oder indirekt beaufsichtigten Instituten eine hohe
Sensibilität hinsichtlich des vom SSM in der regelmäßigen Kommunikation verwendeten
Sprachregimes. Dies gilt auch und gerade bei der Übermittlung der Bescheide über die vom
SSM erhobenen Aufsichtsgebühren.
Insbesondere viele kleinere Institute leiden erheblich unter den in den letzten Jahren stark
angestiegenen Berichts- und Meldepflichten und wenden einen erheblichen Teil ihrer
Ressourcen für diese Art des Nachweises ihrer Regelkonformität auf. Wenn zentrale
bankenaufsichtsrechtliche Korrespondenz lediglich auf Englisch erfolgt, verkompliziert das
diesen ohnehin bereits schwierigen Prozess noch zusätzlich.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie ganz herzlich darum bitten, dafür Sorge zu tragen,
dass bankenaufsichtsrechtliche Korrespondenz, einschließlich Gebührenbescheide,
ausschließlich in der jeweiligen Landessprache an die beaufsichtigten Institute übermittelt
wird. Gern würde ich erfahren, ob Sie dafür Sorge tragen werden, dass dies künftig der Fall
ist.
In der Hoffnung, in dieser Angelegenheit alsbald wieder von Ihnen zu hören, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP
QZ\1112343DE.docx
DE
PE595.645v01-00
In Vielfalt geeint
DE