Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Z-000122/2016 an die Europäische Zentralbank Artikel 131 der Geschäftsordnung Markus Ferber (PPE) Betrifft: Sprachenregime in der Europäischen Bankenaufsicht Sehr geehrte Frau Nouy, bitte erlauben Sie mir, mit einem Thema auf Sie zuzukommen, von dem ich glaube, dass es für die Akzeptanz der europäischen Bankenaufsicht von großer Wichtigkeit ist: das Sprachenregime in der europäischen Bankenaufsicht. Wie Sie wissen, herrscht bei den von den im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) direkt oder indirekt beaufsichtigten Instituten eine hohe Sensibilität hinsichtlich des vom SSM in der regelmäßigen Kommunikation verwendeten Sprachregimes. Dies gilt auch und gerade bei der Übermittlung der Bescheide über die vom SSM erhobenen Aufsichtsgebühren. Insbesondere viele kleinere Institute leiden erheblich unter den in den letzten Jahren stark angestiegenen Berichts- und Meldepflichten und wenden einen erheblichen Teil ihrer Ressourcen für diese Art des Nachweises ihrer Regelkonformität auf. Wenn zentrale bankenaufsichtsrechtliche Korrespondenz lediglich auf Englisch erfolgt, verkompliziert das diesen ohnehin bereits schwierigen Prozess noch zusätzlich. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie ganz herzlich darum bitten, dafür Sorge zu tragen, dass bankenaufsichtsrechtliche Korrespondenz, einschließlich Gebührenbescheide, ausschließlich in der jeweiligen Landessprache an die beaufsichtigten Institute übermittelt wird. Gern würde ich erfahren, ob Sie dafür Sorge tragen werden, dass dies künftig der Fall ist. In der Hoffnung, in dieser Angelegenheit alsbald wieder von Ihnen zu hören, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr Markus Ferber, MdEP QZ\1112343DE.docx DE PE595.645v01-00 In Vielfalt geeint DE
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