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Statistisches Bundesamt
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2016 – 445/16
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Zahl
der Empfänger/-innen 2015 um 2,7 % gestiegen
WIESBADEN – Im Jahr 2015 erhielten in Deutschland rund 883 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die
Zahl der Empfängerinnen und Empfänger gegenüber dem Vorjahr um 2,7 %.
Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung abzuwenden, eine
vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern
und Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
Im Jahr 2015 waren die Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen im Durchschnitt 34 Jahre alt. Gut 59 % der Leistungsbezieher
waren Männer und knapp 41 % Frauen. Empfänger waren im Durchschnitt mit 33 Jahren
jünger als Empfängerinnen mit knapp 36 Jahren.
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurden 15,6
Milliarden Euro netto im Jahr 2015 aufgewendet. Das war über die Hälfte (56 %) der
gesamten Ausgaben für die Sozialhilfe nach dem SGB XII in Höhe von 27,7 Milliarden
Euro netto.
Ergebnisse zu den Empfängern von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII liegen
im Themenbereich Sozialhilfe vor. Methodische Hinweise befinden sich in den
Erläuterungen zur Statistik.
Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen Empfänger von Leistungen
nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (22131) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen
werden.
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Statistisches Bundesamt
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2016 – 445/16 – Seite 2
Anzahl und durchschnittliches Alter der Empfängerinnen und Empfänger von
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Laufe des Jahres 2015
Durchschnittliches Alter
Hilfeart
Insgesamt
Männlich
Weiblich
Insgesamt
Männlich
Weiblich
Jahre
883 413
523 379
360 034
33,8
32,7
35,5
Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation
7 956
5 158
2 798
17,8
17,2
18,9
Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben
3 780
2 207
1 573
40,7
40,9
40,3
Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
283 406
167 071
116 335
41,9
41,9
41,9
Leistungen zur Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft
643 740
377 339
266 401
34,5
33,1
36,5
77 203
48 696
28 507
12,4
12,3
12,7
Hilfen zur schulischen Ausbildung für
einen angemessenen Beruf
einschließlich des Besuchs einer
Hochschule
1 060
540
520
24,2
23,8
24,6
Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige
angemessene Tätigkeit
110
49
61
26,5
28,6
24,7
Hilfe in vergleichbaren sonstigen
Beschäftigungsstätten nach
§ 56 SGB X
3 578
2 099
1 479
43,6
43,8
43,3
Nachgehende Hilfe zur Sicherung der
Wirksamkeit der ärztlichen und
ärztlich verordneten Leistungen und
zur Sicherung der Teilhabe am
Arbeitsleben
3 996
2 921
1 075
43,3
44,6
39,6
44 627
26 230
18 397
38,7
37,9
39,8
Insgesamt 1)
hiervon: 2)
Hilfen zu einer angemessenen
Schulbildung
Sonstige Leistungen
1) Mehrfachzählungen sind nur ausgeschlossen, soweit erkennbar.
2) Empfänger/-innen mehrerer Leistungsarten werden bei jeder Leistungsart gezählt.
Weitere Auskünfte gibt:
Kerstin Clemen,
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