© Welthungerhilfe/Boethling BUNDESTAGSWAHL 2017 Pflichtprogramm: Weichen auf „Zero Hunger“ stellen Drei Punkte gehören in jedes Wahlprogramm: In der kommenden Legislaturperiode werden sich alle im Bundestag vertretenen Parteien mit der Umsetzung der 2015 verabschiedeten globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu befassen haben. Denn die Bundesregierung hat sich dem UN-Weltzukunftsvertrag, der Agenda 2030 angeschlossen. Sie muss auch dazu beitragen, 800 Millionen Menschen aus dem Hunger zu führen und den Trend der zunehmenden Fehlernährung umzukehren. Die nächste Bundesregierung muss konkrete Maßnahmen beschließen und umsetzen, die zur Lösung der globalen Zukunftsthemen beitragen: Armut, Hunger, Flucht, Ungleichheit, Kriege, Umweltzerstörung und Klimawandel. Die neu gewählte Regierung wird die erste sein, die entschlossen den Weltzukunftsvertrag umsetzen kann. Sie wird aber auch gleichzeitig die letzte sein, die eine Einhaltung des Zeitplans sicherstellen kann – denn zur Erreichung des Ziels „Zero Hunger by 2030“ ist sofortiges Umdenken und Handeln unerlässlich. 1. Bekenntnis zu „Zero Hunger by 2030“ untermauern: Bäuerliche Landwirtschaft als Schlüsselsektor für Ernährungssicherung etablieren Drei Viertel der Hungernden leben auf dem Land. Es sind Kleinbauern, Viehzüchter und Arbeiter, die meist in der Landwirtschaft beschäftigt sind. Ihre Ernten und Einkommen reichen für eine gesunde Ernährung nicht aus. Die deutsche Entwicklungspolitik muss deshalb den Wandel der kleinbäuerlichen Landwirtschaft hin zu wirtschaftlich und sozial tragfähigen bäuerlichen Betrieben fördern. Im BMZ-Etat müssen die Mittel für Ernährungssicherung und Ländliche Entwicklung deutlich erhöht werden. Auch das Landwirtschaftsministerium muss sich für den Schutz des Menschenrechts auf Nahrung entlang aller Wertschöpfungsketten im Agrarsektor einsetzen, am besten durch die Einführung verbindlicher Sozial- und Umweltstandards. Um „Zero Hunger by 2030“ zu erreichen, ist gleichwohl auch die Umsetzung von anderen Entwicklungszielen, etwa in den Bereichen Bildung und Gesundheit, vordringlich. Das aktuelle entwicklungspolitische Engagement muss stärker auf Armuts- und Hungerregionen ausgerichtet werden. Deutschland muss 50 % seiner Entwicklungshilfemittel in den ärmsten Ländern investieren, um seinem Bekenntnis, niemanden zurückzulassen (leave no one behind) gerecht werden zu können. 3. Ein auskömmliches Leben weltweit ermöglichen: Arbeitsmarkt in Armutsregionen aufbauen Bis 2030 werden mindestens 150 Millionen junge Afrikanerinnen und Afrikaner auf den Arbeitsmarkt drängen. Die Unterstützung bei der Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft, die Voraussetzung für bessere Lebensbedingungen, Beschäftigung und Armutsbekämpfung ist, muss oben auf der Agenda deutscher Entwicklungs- und Außenwirtschaftspolitik stehen. So packt Deutschland gleichzeitig die Ursachen der Migration an ihren Wurzeln. Handels-, Agrar- und Energiepolitik stehen oft einseitig im Dienste der eigenen wirtschaftlichen Interessen und erschweren oder verhindern häufig die Überwindung von Hunger und Armut in Drittländern. Die Bundesregierung muss deshalb endlich ressortübergreifende Kohärenz fördern. Sie kann durch geeignete Instrumente der Politikfolgenabschätzung sicherstellen, dass international anerkannte Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards auch jenseits der Grenzen der Bundesrepublik gewahrt bleiben. Ebenso müssen Importe aus Entwicklungsländern auf die Einhaltung dieser Standards hin überprüft werden. Adäquate Kontrollmechanismen können die Einhaltung der Standards durch international tätige Unternehmen gewährleisten. So können Investitionen in Armuts- und Hungerregionen zum Aufbau lokaler Wertschöpfung und folglich zur Armutsminderung und Hungerbekämpfung beitragen. 2. Migration gestalten und Fluchtursachen bekämpfen: Friedenssicherung ausweiten und Zukunftsperspektiven schaffen Kriege und Konflikte erschweren Hungerund Armutsbekämpfung in hohem Maße und sind Fluchtursache Nr.1. Die Politik einer neuen Bundesregierung muss deshalb der Prävention, der Beilegung von Konflikten und der zivilen Friedenssicherung einen höheren Stellenwert einräumen. Mehr Vorsorge und eine verbesserte zivile und politische Reaktionsfähigkeit können Konfliktfolgen schon frühzeitig minimieren – ebenso flexiblere Finanzierungsinstrumente, die Nothilfe und langfristige Entwicklungszusammenarbeit besser verbinden und bereits vor dem Ausbruch von Gewalt und Konflikten und der Destabilisierung ganzer Regionen eingesetzt werden können. Eine Politik, die Fluchtursachen bekämpfen will, kann nur dann gelingen, wenn sie Menschen vor Ort dabei unterstützt, eine bessere Lebensperspektive aufzubauen und wenn sie eine faire Handels-, Finanz- und Wirtschaftspolitik betreibt, die wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht. Wer flüchtet oder migriert, bleibt über viele Jahre der Heimat fern: im Schnitt 18 Jahre. Deutschland und die EU benötigen daher – auch im eigenem Interesse - eine neue Einwanderungs- und Integrationspolitik, die bereits bei der Aufnahme von Flüchtlingen einsetzt, auf langfristige Lösungen setzt und die Chancen von Migration gezielt fördert. Diese Politik muss verlässlich sein und erfordert ein sozial und grenzüberschreitend zukunftsfähiges Zuwanderungsgesetz. Für weitere Informationen und Rückfragen: [email protected] Bonn/Berlin, Dezember 2016 Welthungerhilfe, Sparkasse KölnBonn IBAN: DE15 3705 0198 0000 0011 15, BIC: COLSDE33 Deutsche Welthungerhilfe e.V., Friedrich-Ebert-Straße 1, 53173 Bonn, Tel. +49 (0)228 2288-0, Fax +49 (0)228 2288-333, www.welthungerhilfe.de
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