Jetzt herunterladen

© Welthungerhilfe/Boethling
BUNDESTAGSWAHL 2017
Pflichtprogramm: Weichen auf „Zero Hunger“ stellen
Drei Punkte gehören in jedes Wahlprogramm:
In der kommenden Legislaturperiode werden sich
alle im Bundestag vertretenen Parteien mit der
Umsetzung der 2015 verabschiedeten globalen
Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu befassen haben. Denn die Bundesregierung hat sich
dem UN-Weltzukunftsvertrag, der Agenda 2030
angeschlossen. Sie muss auch dazu beitragen,
800 Millionen Menschen aus dem Hunger zu führen und den Trend der zunehmenden Fehlernährung umzukehren.
Die nächste Bundesregierung muss konkrete
Maßnahmen beschließen und umsetzen, die zur
Lösung der globalen Zukunftsthemen beitragen: Armut, Hunger, Flucht, Ungleichheit, Kriege, Umweltzerstörung und Klimawandel. Die neu gewählte Regierung wird die erste sein, die entschlossen den Weltzukunftsvertrag umsetzen
kann. Sie wird aber auch gleichzeitig die letzte
sein, die eine Einhaltung des Zeitplans sicherstellen kann – denn zur Erreichung des Ziels
„Zero Hunger by 2030“ ist sofortiges Umdenken
und Handeln unerlässlich.
1. Bekenntnis zu „Zero Hunger by 2030“ untermauern:
Bäuerliche Landwirtschaft als Schlüsselsektor für
Ernährungssicherung etablieren

Drei Viertel der Hungernden leben auf dem
Land. Es sind Kleinbauern, Viehzüchter und
Arbeiter, die meist in der Landwirtschaft beschäftigt sind. Ihre Ernten und Einkommen
reichen für eine gesunde Ernährung nicht
aus. Die deutsche Entwicklungspolitik muss
deshalb den Wandel der kleinbäuerlichen
Landwirtschaft hin zu wirtschaftlich und sozial tragfähigen bäuerlichen Betrieben fördern. Im BMZ-Etat müssen die Mittel für Ernährungssicherung und Ländliche Entwicklung deutlich erhöht werden. Auch das Landwirtschaftsministerium muss sich für den
Schutz des Menschenrechts auf Nahrung
entlang aller Wertschöpfungsketten im Agrarsektor einsetzen, am besten durch die Einführung verbindlicher Sozial- und Umweltstandards. Um „Zero Hunger by 2030“ zu erreichen, ist gleichwohl auch die Umsetzung
von anderen Entwicklungszielen, etwa in den
Bereichen Bildung und Gesundheit, vordringlich.

Das aktuelle entwicklungspolitische Engagement muss stärker auf Armuts- und Hungerregionen ausgerichtet werden. Deutschland
muss 50 % seiner Entwicklungshilfemittel in
den ärmsten Ländern investieren, um seinem
Bekenntnis, niemanden zurückzulassen
(leave no one behind) gerecht werden zu können.
3. Ein auskömmliches Leben weltweit ermöglichen:
Arbeitsmarkt in Armutsregionen aufbauen

Bis 2030 werden mindestens 150 Millionen
junge Afrikanerinnen und Afrikaner auf den
Arbeitsmarkt drängen. Die Unterstützung bei
der Entwicklung einer wettbewerbsfähigen
Wirtschaft, die Voraussetzung für bessere Lebensbedingungen, Beschäftigung und Armutsbekämpfung ist, muss oben auf der
Agenda deutscher Entwicklungs- und Außenwirtschaftspolitik stehen. So packt Deutschland gleichzeitig die Ursachen der Migration
an ihren Wurzeln.

Handels-, Agrar- und Energiepolitik stehen
oft einseitig im Dienste der eigenen wirtschaftlichen Interessen und erschweren oder
verhindern häufig die Überwindung von Hunger und Armut in Drittländern. Die Bundesregierung muss deshalb endlich ressortübergreifende Kohärenz fördern. Sie kann durch
geeignete Instrumente der Politikfolgenabschätzung sicherstellen, dass international
anerkannte Menschenrechts-, Sozial- und
Umweltstandards auch jenseits der Grenzen
der Bundesrepublik gewahrt bleiben. Ebenso
müssen Importe aus Entwicklungsländern
auf die Einhaltung dieser Standards hin
überprüft werden. Adäquate Kontrollmechanismen können die Einhaltung der Standards
durch international tätige Unternehmen gewährleisten. So können Investitionen in Armuts- und Hungerregionen zum Aufbau lokaler Wertschöpfung und folglich zur Armutsminderung und Hungerbekämpfung beitragen.
2. Migration gestalten und Fluchtursachen bekämpfen: Friedenssicherung ausweiten und Zukunftsperspektiven schaffen

Kriege und Konflikte erschweren Hungerund Armutsbekämpfung in hohem Maße und
sind Fluchtursache Nr.1. Die Politik einer
neuen Bundesregierung muss deshalb der
Prävention, der Beilegung von Konflikten
und der zivilen Friedenssicherung einen höheren Stellenwert einräumen. Mehr Vorsorge
und eine verbesserte zivile und politische Reaktionsfähigkeit
können
Konfliktfolgen
schon frühzeitig minimieren – ebenso flexiblere Finanzierungsinstrumente, die Nothilfe
und langfristige Entwicklungszusammenarbeit besser verbinden und bereits vor dem
Ausbruch von Gewalt und Konflikten und der
Destabilisierung ganzer Regionen eingesetzt
werden können.

Eine Politik, die Fluchtursachen bekämpfen
will, kann nur dann gelingen, wenn sie Menschen vor Ort dabei unterstützt, eine bessere
Lebensperspektive aufzubauen und wenn sie
eine faire Handels-, Finanz- und Wirtschaftspolitik betreibt, die wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht.

Wer flüchtet oder migriert, bleibt über viele
Jahre der Heimat fern: im Schnitt 18 Jahre.
Deutschland und die EU benötigen daher –
auch im eigenem Interesse - eine neue Einwanderungs- und Integrationspolitik, die bereits bei der Aufnahme von Flüchtlingen einsetzt, auf langfristige Lösungen setzt und die
Chancen von Migration gezielt fördert. Diese
Politik muss verlässlich sein und erfordert
ein sozial und grenzüberschreitend zukunftsfähiges Zuwanderungsgesetz.
Für weitere Informationen und Rückfragen:
[email protected]
Bonn/Berlin, Dezember 2016
Welthungerhilfe, Sparkasse KölnBonn IBAN: DE15 3705 0198 0000 0011 15, BIC: COLSDE33
Deutsche Welthungerhilfe e.V., Friedrich-Ebert-Straße 1, 53173 Bonn, Tel. +49 (0)228 2288-0, Fax +49 (0)228 2288-333, www.welthungerhilfe.de