Spielregeln - Sporthilfe

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Sporthilfe-Förderbeitrag
Spielregeln
Sporthilfe-Förderbeitrag
Spielregeln
Ablauf
Voraussetzung
Einleitung
Die Unterstützung der Athleten mit einem Sporthilfe-Förderbeitrag ist langfristig ausgerichtet. Es ist das Ziel, die Athleten
während einem Zeitraum von vier Jahren auf dem Weg an die
Weltspitze, wie z.B. die nächsten Olympischen Spiele, finanziell
zu unterstützen. Dabei wird die finanzielle Lage des Athleten
jährlich beurteilt und der Förderbeitrag allenfalls angepasst.
Die Stiftung Schweizer Sporthilfe richtet sich bei der Vergabe
von Förderbeiträgen nach eigenem Budget und den vorliegenden Spielregeln. Die Stiftung ist in der Zuteilung der finanziellen Mittel unabhängig. Für den Antragsteller besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
Prüfung eingegangene Anträge
Vorinformation Förderbeiträge
Entscheidung
CHF 36‘000, für olympische und paralympische Sportarten
CHF 18‘000, für nicht-olympische Sportarten
Mannschaftssportler
Mannschaftssportler von olympischen Sportarten können projektbezogen unterstützt werden (Antrag über Chef Leistungssport des Verbandes).
Mannschaftssportler von nicht-olympischen und paralympischen Sportarten werden nicht unterstützt.
Entscheid über Förderbeitrag (inkl. Höhe) durch
Geschäftsstelle. Der Entscheid der Sporthilfe ist
endgültig, es gibt keine Rekursmöglichkeit.
Information über Entscheid an
Athlet
Unterzeichnung der Vereinbarung
Umsetzung
Termine
Die Termine für den Prozess werden jährlich festgelegt und auf
www.sporthilfe.ch kommuniziert.
Legende
Priorisierung der Antragsteller
Persönliches Gespräch
Einzel- und Teamsportler
Die Sporthilfe-Förderbeiträge für Einzel- und Teamsportler betragen im Jahr maximal:
•
•
Vergabe Swiss Olympic Card
Beantragung Förderbeitrag
Antragstellung
Zielgruppe
Berechtigt, einen Antrag für einen Sporthilfe-Förderbeitrag zu
stellen, sind die Athleten mit einer Swiss Olympic Card Gold,
Silber, Bronze, welche über eine vom Verband validierte
Karriereplanung verfügen.
Karriereplanung
Überweisung 1. Tranche des Förderbeitrags und
Information an Stiftungsrat, Swiss Olympic,
Sportverband, Armee/BASPO, Wohnkanton
(Sportverantw.).
Überweisung 2. Tranche des
Förderbeitrags
Athlet
Verband
Erfüllung der vereinbarten
Leistungen
Stiftung Schweizer Sporthilfe
Swiss Olympic
Publikation der unterstützten
Athleten auf www.sporthilfe.ch
Sporthilfe-Förderbeitrag
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Kriterien für Vergabe eines Sporthilfe-Förderbeitrages
Ausschlaggebend für die Vergabe eines Sporthilfe-Förderbeitrages ist die Priorisierung von Swiss Olympic in Absprache mit dem
Verband. Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom finanziellen
Bedarf des Athleten. Als Basis gelten die Informationen aus dem
Antrag des Athleten sowie aus dem gemeinsamen persönlichen
Gespräch.
So werden die einzelnen Kriterien bewertet:
Kriterien
Finanzieller Bedarf
Punkte
Punkteverteilung
6
<CHF 0
= 6 Punkte
CHF 1 – CHF 12‘000
= 4 Punkte
CHF 12‘001 – CHF 24‘000 = 2 Punkte
>CHF 24‘001
= 0 Punkte
Gesamtbild
3
•
•
•
Total
9
(Einnahmen abzüglich Ausgaben für den Sport)
Lebenssituation (Familie, Wohnung, ...)
Commitment des Athleten gegenüber der Sporthilfe
Engagement bei Mittelbeschaffung
(Sponsoring, Kontakt zu Behörden, usw.)
So wird die effektive Höhe des Sporthilfe-Förderbeitrags berechnet:
Kategorien
Erreichte Punkte Förderbeitrag in CHF
Einzel- und Teamsportler von olympischen und
paralympischen Sportarten
3-4
5-6
7-9
12‘000
24‘000
36‘000
Einzel- und Teamsportler von nicht-olympischen
Sportarten
3-4
5-6
7-9
6‘000
12‘000
18‘000
Sporthilfe-Förderbeitrag
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Auszahlung
Der Sporthilfe-Förderbeitrag wird dem Athleten ausschliesslich
auf eine persönliche Kredit- oder Prepaidkarte von Gold-Partner
Cornèrcard ausbezahlt. Jeder Athlet beantragt eine Karte und profitiert von Spezialkonditionen. Der Athlet wird über die Details sowie den Prozess der Kartenbestellung informiert.
Zusammenarbeit Athlet/Sporthilfe
Die Vergabe eines Sporthilfe-Förderbeitrages führt zu einer Zusammenarbeit zwischen Athlet und Sporthilfe, die in einer Vereinbarung geregelt ist.
Informationsaustausch mit Kantonen
Der Athlet ist mit Antragstellung einverstanden, dass die von
ihm eingegebenen Daten dem Kantonalen Verantwortlichen für
Nachwuchs- und Leistungssportförderung zur Verfügung gestellt
werden können. Der Informationsaustausch hilft, die finanzielle
Unterstützung zu koordinieren.
Herkunft der Sporthilfe-Förderbeiträge
Die finanziellen Mittel für die Sporthilfe-Förderbeiträge werden
aus verschiedenen Quellen beschafft: Beitrag Sport-Toto-Gesellschaft, Partnerschaften mit Unternehmen und Stiftungen, Fundraising bei Privatpersonen und Durchführung von Events.
SBB-Generalabonnement (GA)
Die SBB AG ist ÖV-Transportpartner der Sporthilfe und stellt
eine Anzahl von GA für Athleten zur Verfügung. Athleten, die
einen Förderbeitrag erhalten, können ein GA beantragen. Der
Sporthilfe-Förderbeitrag reduziert sich bei Bezug eines GA um
CHF 1‘000. Die Athleten werden rechtzeitig über den Prozess der
Verteilung der GA informiert.
Dokumente/Informationen
• Vereinbarung Sporthilfe-Förderbeitrag
• Allgemeine Bestimmungen (AGB) der Sporthilfe zur Vereinbarung über die Entrichtung von Förder- und Sonderbeiträgen.
• www.sporthilfe.ch/athletenfoerderung
• Informationen zu den Swiss Olympic Cards:
www.swissolympic.ch
Kontaktperson
Stiftung Schweizer Sporthilfe
Michael Kumli
Leiter Athletenförderung
Talgut-Zentrum 27
3063 Ittigen
Tel. 031 359 72 19
E-Mail: [email protected]
Version: 01. Januar 2017
Im diesem Text schliesst die männliche
Formulierung einer Personengruppe
die weibliche automatisch mit ein.