Foto: Keystone Sporthilfe-Förderbeitrag Spielregeln Sporthilfe-Förderbeitrag Spielregeln Ablauf Voraussetzung Einleitung Die Unterstützung der Athleten mit einem Sporthilfe-Förderbeitrag ist langfristig ausgerichtet. Es ist das Ziel, die Athleten während einem Zeitraum von vier Jahren auf dem Weg an die Weltspitze, wie z.B. die nächsten Olympischen Spiele, finanziell zu unterstützen. Dabei wird die finanzielle Lage des Athleten jährlich beurteilt und der Förderbeitrag allenfalls angepasst. Die Stiftung Schweizer Sporthilfe richtet sich bei der Vergabe von Förderbeiträgen nach eigenem Budget und den vorliegenden Spielregeln. Die Stiftung ist in der Zuteilung der finanziellen Mittel unabhängig. Für den Antragsteller besteht kein Anspruch auf Unterstützung. Prüfung eingegangene Anträge Vorinformation Förderbeiträge Entscheidung CHF 36‘000, für olympische und paralympische Sportarten CHF 18‘000, für nicht-olympische Sportarten Mannschaftssportler Mannschaftssportler von olympischen Sportarten können projektbezogen unterstützt werden (Antrag über Chef Leistungssport des Verbandes). Mannschaftssportler von nicht-olympischen und paralympischen Sportarten werden nicht unterstützt. Entscheid über Förderbeitrag (inkl. Höhe) durch Geschäftsstelle. Der Entscheid der Sporthilfe ist endgültig, es gibt keine Rekursmöglichkeit. Information über Entscheid an Athlet Unterzeichnung der Vereinbarung Umsetzung Termine Die Termine für den Prozess werden jährlich festgelegt und auf www.sporthilfe.ch kommuniziert. Legende Priorisierung der Antragsteller Persönliches Gespräch Einzel- und Teamsportler Die Sporthilfe-Förderbeiträge für Einzel- und Teamsportler betragen im Jahr maximal: • • Vergabe Swiss Olympic Card Beantragung Förderbeitrag Antragstellung Zielgruppe Berechtigt, einen Antrag für einen Sporthilfe-Förderbeitrag zu stellen, sind die Athleten mit einer Swiss Olympic Card Gold, Silber, Bronze, welche über eine vom Verband validierte Karriereplanung verfügen. Karriereplanung Überweisung 1. Tranche des Förderbeitrags und Information an Stiftungsrat, Swiss Olympic, Sportverband, Armee/BASPO, Wohnkanton (Sportverantw.). Überweisung 2. Tranche des Förderbeitrags Athlet Verband Erfüllung der vereinbarten Leistungen Stiftung Schweizer Sporthilfe Swiss Olympic Publikation der unterstützten Athleten auf www.sporthilfe.ch Sporthilfe-Förderbeitrag Spielregeln Kriterien für Vergabe eines Sporthilfe-Förderbeitrages Ausschlaggebend für die Vergabe eines Sporthilfe-Förderbeitrages ist die Priorisierung von Swiss Olympic in Absprache mit dem Verband. Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom finanziellen Bedarf des Athleten. Als Basis gelten die Informationen aus dem Antrag des Athleten sowie aus dem gemeinsamen persönlichen Gespräch. So werden die einzelnen Kriterien bewertet: Kriterien Finanzieller Bedarf Punkte Punkteverteilung 6 <CHF 0 = 6 Punkte CHF 1 – CHF 12‘000 = 4 Punkte CHF 12‘001 – CHF 24‘000 = 2 Punkte >CHF 24‘001 = 0 Punkte Gesamtbild 3 • • • Total 9 (Einnahmen abzüglich Ausgaben für den Sport) Lebenssituation (Familie, Wohnung, ...) Commitment des Athleten gegenüber der Sporthilfe Engagement bei Mittelbeschaffung (Sponsoring, Kontakt zu Behörden, usw.) So wird die effektive Höhe des Sporthilfe-Förderbeitrags berechnet: Kategorien Erreichte Punkte Förderbeitrag in CHF Einzel- und Teamsportler von olympischen und paralympischen Sportarten 3-4 5-6 7-9 12‘000 24‘000 36‘000 Einzel- und Teamsportler von nicht-olympischen Sportarten 3-4 5-6 7-9 6‘000 12‘000 18‘000 Sporthilfe-Förderbeitrag Spielregeln Auszahlung Der Sporthilfe-Förderbeitrag wird dem Athleten ausschliesslich auf eine persönliche Kredit- oder Prepaidkarte von Gold-Partner Cornèrcard ausbezahlt. Jeder Athlet beantragt eine Karte und profitiert von Spezialkonditionen. Der Athlet wird über die Details sowie den Prozess der Kartenbestellung informiert. Zusammenarbeit Athlet/Sporthilfe Die Vergabe eines Sporthilfe-Förderbeitrages führt zu einer Zusammenarbeit zwischen Athlet und Sporthilfe, die in einer Vereinbarung geregelt ist. Informationsaustausch mit Kantonen Der Athlet ist mit Antragstellung einverstanden, dass die von ihm eingegebenen Daten dem Kantonalen Verantwortlichen für Nachwuchs- und Leistungssportförderung zur Verfügung gestellt werden können. Der Informationsaustausch hilft, die finanzielle Unterstützung zu koordinieren. Herkunft der Sporthilfe-Förderbeiträge Die finanziellen Mittel für die Sporthilfe-Förderbeiträge werden aus verschiedenen Quellen beschafft: Beitrag Sport-Toto-Gesellschaft, Partnerschaften mit Unternehmen und Stiftungen, Fundraising bei Privatpersonen und Durchführung von Events. SBB-Generalabonnement (GA) Die SBB AG ist ÖV-Transportpartner der Sporthilfe und stellt eine Anzahl von GA für Athleten zur Verfügung. Athleten, die einen Förderbeitrag erhalten, können ein GA beantragen. Der Sporthilfe-Förderbeitrag reduziert sich bei Bezug eines GA um CHF 1‘000. Die Athleten werden rechtzeitig über den Prozess der Verteilung der GA informiert. Dokumente/Informationen • Vereinbarung Sporthilfe-Förderbeitrag • Allgemeine Bestimmungen (AGB) der Sporthilfe zur Vereinbarung über die Entrichtung von Förder- und Sonderbeiträgen. • www.sporthilfe.ch/athletenfoerderung • Informationen zu den Swiss Olympic Cards: www.swissolympic.ch Kontaktperson Stiftung Schweizer Sporthilfe Michael Kumli Leiter Athletenförderung Talgut-Zentrum 27 3063 Ittigen Tel. 031 359 72 19 E-Mail: [email protected] Version: 01. Januar 2017 Im diesem Text schliesst die männliche Formulierung einer Personengruppe die weibliche automatisch mit ein.
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