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ADR 2017 - Aktuelle Änderungen der 25. ADRÄnderungsverordnung und der (neuen) GGVSEB
Neues Gefahrgutrecht ab Januar 2017 in Kraft
Am 1. 1. 2017 tritt – mit einer Übergangsfrist bis zum 30.6. 2017
das ADR 2017 aufgrund der 25. ADR-ÄnderungsV0 in Kraft.
Sowohl nationale als auch internationale Vorschriften
verpflichten die Unternehmer, für die Schulung bzw. Unterweisung
aller Beschäftigten zu sorgen, die im Unternehmen in die
Gefahrgutbeförderung involviert sind, wobei der Wissensstand
jeweils den neuesten Vorschriften entsprechen muss, ab 1.1.2017
also dem ADR 2017 !
Entsprechende Schulungs- bzw. Unterweisungsbescheinigungen sind
der zuständigen Überwachungsbehörde auf Verlangen zur Prüfung
auszuhändigen.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu erheblichen
rechtlichen Konsequenzen in bußgeld-, straf- und insbesondere
haftungsrechtlicher Hinsicht führen. In diesem Seminar werden Sie
durch die Vermittlung der zentralen
Elemente des gefahrgutrechtlichen Regelwerkes –
in Verbindung mit den Neuerungen des ADR 2017 -- in die Lage
versetzt, rechtlich einwandfrei auf die Änderungen zu reagieren und
in der betrieblichen Praxis Entscheidungen im Zusammenhang mit
dem Verpacken, Kennzeichnen, Verladen, Versenden, Absenden
oder Befördern von gefährlichen Gütern schnell und sicher zu
treffen.
Neben Unternehmern ist das Seminar für Gefahrgutbeauftragte,
Beauftragte Personen, daneben aber auch für Gefahrgut-Referenten
gedacht, die Ihr Wissen auffrischen möchten und sich über die
Neuerungen informieren, die daneben ihre Wissensauffrischung per
Dokument gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen müssen.
Teilnehmer an diesem Seminar erhalten eine entsprechende
Bescheinigung gem. Abschnitt 1.3.3 ADR.
Programm
-
Gesetzliche Grundlagen
-
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
-
Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
-
Gefahrgutausnahme-Verordnung (GGAV)
-
(Neue) Gefahrgutverordnung Straße/Schiene/
Binnenschifffahrt mit den Anlagen A und B des ADR
-
Freistellungen, Ausnahmen und Freimengenregelungen
-
Aktuelle Änderungen im ADR 2017 .
u.a. umfangreiche Änderungen der Freistellungsvorschriften des Abschnittes 1.1.3, Streichung der
Freistellungsvor-schriften für beförderte Fahrzeuge der
Unterabschnitte 1.1.3.2 und 1.1.3.3, neue
Freistellungsregelung für UN 3166 und 3171 über
Sondervorschriften, Neufestlegung der Begriffe
Kennzeichen und Kennzeichnung, neue und geänderte
Begriffsbestimmungen, Erweiterung der Beförderung in
loser Schüttung durch den Code "BK3" in flexiblen
Schüttgut-Containern, Verlängerung der
Übergangsvorschriften für Gefahrzettel, neue
Kennzeichnung und Gefahrzettel für Lithium-Batterien,
Streichung der OX-Tankfahrzeuge aus dem Teil 9,neuer
Klassifizierungscode für Polymerisierende Stoff der Klasse
4.1mit neuen UN-Nrn., zahlreiche Änderungen von und
neue Sondervor-schriften, neue UN-Nrn.in der Tabelle A,
neue und geänderte Verpackungsanweisungen,
Möglichkeiten der Verkleinerung der Fisch und Baum - und
Thermometer-kennzeichen, neue Regelung für Trockeneis
im Abschnitt 5.5.3 , Verdeutlichung der Kennzeichnung
von Umverpackungen, umfangreiche Änderungen im Teil 9
-
Folgen bei Missachtung der neuen Vorschriften
Referent
Richard Taschenmacher
Dozent für Gefahrgutrecht, Essen
Termin: 09.12.2016
von 09:00 bis 17:00 Uhr
Kurs-Nr. S220
www.bew.de
Ansprechpartner
Anmeldung zur Veranstaltung
Inhalt: Ralf Osinski, 02065-770-128, [email protected]
Organisation: Helge Schwarze, 02065-770-127, [email protected]
Adressmanagement: Peter Spiel, 02065-770-114, [email protected]
ADR 2017 - Aktuelle Änderungen der 25. ADR-Änderungsverordnung
und der (neuen) GGVSEB
Terminwahl
 09.12.2016 im BEW Duisburg
Abschluss
Kursnummer
S220D1612I
BEW-Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen, Referenten für
Gefahrgutrecht und alle sonstigen an der Beförderung gefährlicher
Güter beteiligten Mitarbeiter.
Anmeldebedingungen
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der
Teilnahmepreis gilt pro Person, es sind Veranstaltungsunterlagen,
Mittagessen und Pausengetränke beinhaltet. Es gelten die AGB für
das offene Veranstaltungsprogramm der BEW GmbH, die Sie auf
unserer Homepage unter http://www.bew.de/wir-ueberuns/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html einsehen können.
Teilnahmepreis (inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke)
 Regulär
300,00 €
* AAV, ANS, BVB, BDE, DVGW, DWA, EdDE, ITAD, ITVA, VDRK, VKS, VKU, WFZruhr
Übernachtung und Gastronomie direkt vor Ort
Unser Tagungshotel bietet Ihnen 60 komfortabel eingerichtete
Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV. Eine eigene Gastronomie sorgt
zusätzlich für Ihr leibliches Wohl.
 Anreise am Vortag,  nach 19:00 Uhr
 _____x Übernachtung(en) im EZ inkl. Frühstück
 _____x Abendessen
Datenschutzhinweis
Teilnehmeranschrift  privat oder  geschäftlich
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der
Speicherung personenbezogener Daten für die Zwecke der
Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen durch das
BEW einverstanden. Die Datenspeicherung unterliegt den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Angaben
werden des Weiteren von der BEW für eigene
Direktmarketingzwecke unter eventueller Einbeziehung von
Dienstleistern, verwendet. Dieser Verwendung kann jederzeit
widersprochen werden.
Anrede Titel
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Firma
Firma 2. Zeile
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Verband
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Anschrift
BEW
Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH
Bildungsstätte Duisburg
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70
47228 Duisburg
Telefon: 02065-770-0
Telefax: 02065-770-117  Anmeldung
Auf welchem Wege wünschen Sie weitere
Fortbildungsangebote?
 per E-Mail -  per Post
 keine Informationen erwünscht
Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per E-Mail an
[email protected] oder telefonisch über 0201-8406-6
widersprechen.
Ort, Datum
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Vorlage: DL0019.002
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2
3
je 71,00 €
je 10,00 €
Für die Erstellung von Bescheinigungen
Für die schnellere Abwicklung (Korrespondenz) und erwünschten Newsletter
Bspw. Kopie an Vorgesetzten oder Personalabteilung
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