Grundschule Rottenburg Mittelschule Rottenburg-Hohenthann Pater-Wilhelm-Fink-Str.18 84056 Rottenburg a. d. Laaber Tel.: +49 (0)8781 94860 Fax: +49 (0)8781 948612 E-Mail: [email protected] Internet: www.volksschule-rottenburg.de Rottenburg, den 23.11.2016 Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2017/2018 • Schuleinschreibung: Dienstag, 28. März 2017 • Beginn der Schulpflicht: Ø Für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder Ø regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.9.2017 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.9.2011). Ø auf Antrag: für Kinder , die zwischen dem 1.10.2017 und 31.12.2017 sechs Jahre alt werden Ø auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 1.1.2018 sechs Jahre alt werden ( geb. ab 1.1.2012) Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay EUG) in Artikel 37 geregelt. Die Möglichkeit der Eltern, Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen, bleibt bestehen. Häufige Fragen? Was ist zur Schuleinschreibung mitzubringen? Ø Erziehungsberechtigter soll mit dem Kind persönlich kommen Ø Angaben zur Person (Geburtsurkunde oder Familienstammbuch) Ø Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung Ø sowie Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden bzw. Geschiedenen) Was erfährt die Schule vom Kindergarten? Ø Informationsaustausch nur mit dem Einverständnis der Eltern bzw. durch die Eltern selbst Macintosh HD:Users:christiantrissl:Library:Containers:com.apple.mail:Data:Library:Mail Downloads:7A324503-F214-499C9D22-B2C7A72C0B83:homepage Schuleinschreibung.doc 2 Bis wann müssen Eltern ihre Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung stellen? Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall bis 03.02.2017 Kontakt mit uns auf. Ø Ein schulpflichtiges Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. o Die Zurückstellungsgespräche finden mit Erziehungsberechtigten und Kind statt. o Den Erziehungsberechtigten betroffener Kinder wird der Termin rechtzeitig bekannt gegeben. o Die Schulleitung prüft nach den Zurückstellungsgesprächen den Antrag ggf. unter Einbeziehung eines ärztlichen Gutachtens. Ø Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schuleinschreibung an der Schule zu stellen. im Vorjahr zurückgestellt regulär schulpflichtig auf Antrag schulpflichtig schulpflichtig Bis 30.9.2011 geborene Kinder Von 1.10.2011 – 31.12.2011 geborene Kinder • Keine weitere Zurückstellung möglich • evtl. Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft • • Bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache: Angaben über den Besuch eines Kindergartens oder Vorkurses. • • Zurückstellung ist einmal möglich • auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig Ab 1.1. 2012 geborene Kinder Schulfähigkeit • kann überprüft werden (§2 Abs.5 GrSO) • Nach dem 31.7. kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden. Schulfähigkeit überprüft wird Schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich
© Copyright 2024 ExpyDoc