Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Ihr Ansprechpartner Frank Meyer Durchwahl Telefon +49 351 564 2050 Telefax +49 351 564 2059 [email protected]* 16.12.2016 Ländliche Entwicklung: Breitbandausbau in der Gemeinde Callenberg wird gefördert Staatssekretär Wolff übergibt Förderbescheid Die Gemeinde Callenberg im Landkreis Zwickau erhält bis zu 828 000 Euro für schnellere Internetverbindungen im Ortsteil Reichenbach und in der Ortslage Obercallenberg. Staatssekretär Herbert Wolff übergab heute (16. Dezember 2016) den Förderbescheid aus der Richtlinie „Ländliche Entwicklung“ an Bürgermeister Daniel Röthig. „Standortentscheidung von Unternehmen hängen heute genauso von der Übertragungsgeschwindigkeiten des Internets vor Ort ab, wie die Wahl des Wohnortes für junge Familien“, sagte Staatssekretär Wolff. Da für Unternehmen der Telekommunikation in ländlichen Regionen der Ausbau der Breitbandinfrastruktur häufig nicht wirtschaftlich ist, ist hier eine entsprechende Förderung erforderlich“, so der Staatssekretär weiter. In den Ortsteilen Reichenbach und Obercallenberg ist für die nächsten drei Jahre kein Eigenausbau durch Telekommunikationsunternehmen absehbar. Deshalb möchte die Gemeinde die bestehende Wirtschaftlichkeitslücke mit Hilfe dieser Fördermittel schließen. Ziel ist es, den Nutzern Übertragungsraten von 50 Mbit/s im Download sowie fünf Mbit/s im Upload zu ermöglichen. Hinzu kommen Glasfaseranschlüsse bis zu den Gebäuden im Gewerbegebiet mit denen weit höhere Übertragungsraten möglich werden. Die Kosten hierfür werden mit Mitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen über die Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung“ des Umweltministeriums in Höhe von 90 Prozent gefördert. Von diesem Vorhaben profitieren 390 private Haushalte, 68 Gewerbetreibende und eine öffentliche Einrichtung. Mit Blick auf den demografischen Wandel stellt eine leistungsfähige und erschwingliche Breitbandinfrastruktur eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des ländlichen Raumes dar, um seine Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken, Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Seite 1 von 2 * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Menschen zu schaffen und eine hohe Lebensqualität für seine Bewohner zu sichern. Hintergrund: Die Breitbandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (von Bund und Ländern) „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, dient der Verbesserung der Breitbandanbindung insbesondere von Haushalten, Gewerbetreibenden und Unternehmen in ländlichen Räumen, die bisher mit weniger als sechs Mbit/s (im Download) angebunden sind. Hiermit sollen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen gestärkt als auch die Attraktivität ländlicher Gebiete als Wirtschafts- und Wohnstandort verbessert werden. Die Förderung erfolgt in Sachsen über die Richtlinie „Ländliche Entwicklung“ (RL LE/2014) in Form eines Zuschusses und beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (10 Prozent Eigenanteil der Gemeinden). Seite 2 von 2
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