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Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
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16.12.2016
Ländliche Entwicklung: Breitbandausbau in der Gemeinde
Callenberg wird gefördert
Staatssekretär Wolff übergibt Förderbescheid
Die Gemeinde Callenberg im Landkreis Zwickau erhält bis zu 828 000
Euro für schnellere Internetverbindungen im Ortsteil Reichenbach und in
der Ortslage Obercallenberg. Staatssekretär Herbert Wolff übergab heute
(16. Dezember 2016) den Förderbescheid aus der Richtlinie „Ländliche
Entwicklung“ an Bürgermeister Daniel Röthig.
„Standortentscheidung von Unternehmen hängen heute genauso von der
Übertragungsgeschwindigkeiten des Internets vor Ort ab, wie die Wahl
des Wohnortes für junge Familien“, sagte Staatssekretär Wolff. Da für
Unternehmen der Telekommunikation in ländlichen Regionen der Ausbau
der Breitbandinfrastruktur häufig nicht wirtschaftlich ist, ist hier eine
entsprechende Förderung erforderlich“, so der Staatssekretär weiter.
In den Ortsteilen Reichenbach und Obercallenberg ist für die nächsten drei
Jahre kein Eigenausbau durch Telekommunikationsunternehmen absehbar.
Deshalb möchte die Gemeinde die bestehende Wirtschaftlichkeitslücke
mit Hilfe dieser Fördermittel schließen. Ziel ist es, den Nutzern
Übertragungsraten von 50 Mbit/s im Download sowie fünf Mbit/s im
Upload zu ermöglichen. Hinzu kommen Glasfaseranschlüsse bis zu den
Gebäuden im Gewerbegebiet mit denen weit höhere Übertragungsraten
möglich werden. Die Kosten hierfür werden mit Mitteln des Bundes und
des Freistaates Sachsen über die Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung“
des Umweltministeriums in Höhe von 90 Prozent gefördert. Von diesem
Vorhaben profitieren 390 private Haushalte, 68 Gewerbetreibende und eine
öffentliche Einrichtung.
Mit Blick auf den demografischen Wandel stellt eine leistungsfähige und
erschwingliche Breitbandinfrastruktur eine wesentliche Grundlage für die
Entwicklung des ländlichen Raumes dar, um seine Wettbewerbsfähigkeit
und Innovationskraft zu stärken, Beschäftigungsmöglichkeiten für junge
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vermerkten Voraussetzungen.
Menschen zu schaffen und eine hohe Lebensqualität für seine Bewohner zu
sichern.
Hintergrund:
Die Breitbandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (von Bund
und Ländern) „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“,
kurz GAK, dient der Verbesserung der Breitbandanbindung insbesondere
von Haushalten, Gewerbetreibenden und Unternehmen in ländlichen
Räumen, die bisher mit weniger als sechs Mbit/s (im Download)
angebunden sind. Hiermit sollen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit
land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen gestärkt als auch die
Attraktivität ländlicher Gebiete als Wirtschafts- und Wohnstandort
verbessert werden. Die Förderung erfolgt in Sachsen über die Richtlinie
„Ländliche Entwicklung“ (RL LE/2014) in Form eines Zuschusses und beträgt
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (10 Prozent Eigenanteil
der Gemeinden).
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