Gemeindeamt Goldwörth Zugestellt durch POST AT Bezirk Urfahr-Umgebung, OÖ. 4102 Goldwörth, Schulstraße 1 Tel. 07234 / 83655, FAX 07234 / 83655-4 [email protected] www.goldwoerth.at der Gemeinde Goldwörth Folge 10/2016 vom 14. Dezember 2016 – GZ.Gem-8/10-2016/P Abfallabfuhr 2017 – Gebühren und Termine Kanalbenützungsgebühren 2017 Gebühren für Ganztagesschule Gebühren für die Aufbahrungshalle Hundeabgabe Hochwasserschutz-Generelles Projekt Jugendtaxigutscheine für 2017 Fahrplanwechsel Räuchernachmittag im Brauchtumsmuseum Trinkwasseruntersuchungen 1 2 2 2 2 3 3 3 4 4 Abfallabfuhr 2017 Gebühren und Termine Um den Betrieb der Abfallbeseitigung auch im Jahr 2017 kostendeckend führen zu können, sind die Gebühren mit Jahreswechsel anzupassen. Die Abfallgebühren erhöhen sich um 2 % gegenüber den zuletzt gültigen und betragen im Jahr 2017 wie folgt: Die jährliche Gebühr für die Entleerung einer 60-Liter-Tonne einschließlich haushaltsbezogener Grundgebühr beträgt demnach € 123,29 inkl. 10 % MWSt. (zuletzt € 120,92). Die Gebühr für einen 90-Liter-Abfallsack beträgt ab dem Jahr 2017 € 8,50 inkl. 10 % MWSt. anstatt € 8,00. Die Abfuhr erfolgt ausschließlich 4-wöchentlich! Diese Gebühren umfassen nach wie vor uneingeschränkte Nutzung der Kompostieranlage. (Nur für Goldwörther Gemeindebürger!) Zur Vormerkung werden anschließend die Abfuhrtermine für das Kalenderjahr 2017 bekannt gegeben. Achtung: Eine einzige Abfuhr (Dezember) weicht im Jahr 2017 vom 4-Wochen-Rhythmus ab! Restmüll-Abfuhrplan 2017 Freitag, 23. Dezember 2016 Freitag, 20. Jänner 2017 Entleerung je 90-Liter-Tonne: Freitag, 17. Februar 2017 € 7,77 exkl. MWSt. Freitag, 17. März 2017 Entleerung je 60-Liter-Tonne: Freitag, 14. April 2017 € 5,18 exkl. MWSt. Freitag, 12. Mai 2017 Freitag, 9. Juni 2017 Freitag, 7. Juli 2017 Freitag, 4. August 2017 Freitag, 1. September 2017 Freitag, 29. September 2017 Freitag, 27. Oktober 2017 Freitag, 24. November 2017 Donnerstag, 23. Dezember 2017 (zuletzt € 7,62) (zuletzt € 5,08) Grundgebühr je Haushalt: € 44,74 exkl. MWSt. (zuletzt € 43,86) Die tatsächlich zu entrichtende jährliche Abfallgebühr für die Entleerung einer 90-Liter-Tonne einschließlich haushaltsbezogener Grundgebühr beträgt demnach für 13 Abfuhren im Jahr € 160,33 inkl. 10 % MWSt. (zuletzt € 157,32). die Seite 1 Kanalbenützungsgebühren 2017 Nach den vom Land OÖ für 2017 vorgegebenen Mindest-Kanalbenützungsgebühren ist im kommenden Jahr mit einer Erhöhung der Benützungsgebühren zu rechnen. Um diesen Vorgaben zu entsprechen, tritt auch mit Jahreswechsel eine Anpassung der objekt- bzw. personenbezogenen Gebühren in Kraft. Die Kanalbenützungsgebühren betragen demnach ab dem Jahr 2017: jährliche Grundgebühr für jedes bebaute Grundstück bzw. für je angefangene 3 Wohnungen € jährliche Benützungsgebühr pro Person € 116,73 (bisher € 114,45) 98,70 (bisher € 96,76) Folgende Abschläge bei den Benützungsgebühren gelten lt. Kanalgebührenordnung: 50 % für Nebenwohnsitze 70 % für Dienstnehmer in örtlichen Betrieben 90 % für öffentliche Gebäude und Gaststätten lt. möglichem Fassungsvolumen je Person 100 % ab dem 3. Kind einer Familie (wenn für mind. 3 Kinder Familienbeihilfe bezogen wird) Die Kanalanschlussgebühr für den erstmaligen Anschluss eines Bauwerkes an die öff. Kanalisationsanlage beträgt entsprechend den Förderungsrichtlinien des Landes OÖ für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft im Jahr 2017 € 3.226,00 (2016: € 3.207,00) und deckt gleichzeitig eine Bemessungsgrundlage von 150 m² ab. Für Flächen über 150 m² sowie für Zubauten errechnet sich demnach eine Ergänzungsgebühr von € 21,51 / m² (2016: € 21,38 / m²). Eine Kanalbereitstellungsgebühr wird für angeschlossene, jedoch unbebaute Grundstücke eingehoben. Diese Bereitstellungsgebühr beträgt nach einer Erhöhung seit 2016 € 0,218 / m² und ist wieder am 15. Oktober des laufenden Jahres fällig. Die Kanalbenützungsgebühr für Schwimmbäder, welche an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind und für solche, die ihr Schwimmbadwasser in diese einleiten, beträgt wie bisher € 1,82 je m² Wasseroberfläche pro Jahr und wird jeweils am 15. Mai eines Jahres fällig. Die genannten Gebühren stellen Nettobeträge dar bzw. unterliegen diese der gesetzlichen MWSt. von 10 %. Elternbeiträge in der Ganztagesschule Mit den aktuellen Gebühren für die Kinderbetreuung in der Volksschule als Ganztagesschule können die Ausgaben auch im nächsten Jahr größtenteils gedeckt werden, sodass keine Gebührenerhöhung eintritt. Die Elternbeiträge betragen daher unverändert pro Kind und Monat: • € 25,00 für einen Nachmittag pro Woche • € 30,00 für zwei Nachmittage pro Woche • € 35,00 für drei Nachmittage pro Woche Auch die Essensbeiträge bleiben mit € 3,50 pro Mahlzeit unverändert! Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle Seit 1. Jänner 2015 werden Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle fällig. Die Gebühren bleiben unverändert und betragen auch im Jahr 2017 € 70,00 je Todesfall bzw. € 20,00 pro Tag für eine vorübergehende Aufbahrung mit Bestattung an einem fremden Friedhof. Für den Bedarfsfall wird an dieser Stelle auf den Totengräber, Herrn Herbert Füreder aus St. Martin (Tel. 0664 / 9137415) hingewiesen, falls dieser nicht vom Bestattungsunternehmen kontaktiert wird. Hundeabgabe Die Hundeabgabe mit Fälligkeit 31. März bleibt mit € 20,00 je Hund auch im Jahr 2017 unverändert. Die Hundemarken behalten nach wie vor ihre Gültigkeit, ein Verlust wäre dem Gemeindeamt zu melden bzw. ist dort eine neue zu beheben. Seite 2 Hochwasserschutz Goldwörth Generelles Projekt In den letzten Wochen haben weitere Gespräche, ein Lokalaugenschein und Beratungen, sowohl mit der Fachabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung als auch in den zuständigen Ausschüssen und mit den betroffenen Anrainern im Planungsbereich Schulstraße und Rutzingerdorf stattgefunden. Dabei ist es gelungen, einige Planungsanforderungen der Grundbesitzer in positiver Art umzusetzen. Eine weitere Herausforderung bleibt aber nach wie vor der zentrale Bereich der Schulstraße. Dazu hat am 5. Dezember seitens der Gemeindevertretung ein weiteres Fachgespräch mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Landesrat KR Elmar Podgorschek sowie Vertretern der Fachabteilung und des Ministeriums stattgefunden. In einem umfangreichen Maßnahmenkatalog wurde von den Gemeindevertretern eine alternative Planung zu der vorgesehenen Variante vorgestellt und auch fachlich argumentiert. Ebenso wurden alle anderen Bereiche der Schutzplanung, wie das Gewerbegebiet und auch die Projektfinanzierung angesprochen. Als Ergebnis des Gespräches wurde festgehalten, dass die Vorschläge der Gemeinde bzw. die für die Gemeinde günstigere Dammführung von fachlicher Seite noch einmal überprüft werden soll. JUGENDTAXI – Gutscheine ab 2017 Mit Beginn des neuen Jahres können Jugendliche • die im Jahr 2017 ihr 15. Lebensjahr vollenden, • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres die Jugendtaxigutscheine am Gemeindeamt beheben. Es werden pro Jahr max. 10 Gutscheine zu je € 5 ausgefolgt. Werden die Gutscheine erst im 2. Halbjahr behoben, gibt es nur 5 Gutscheine. Ebenso wenn der 15. Geburtstag im 2. Halbjahr bzw. der 23. Geburtstag im 1. Halbjahr vollendet wird. Pro Fahrt können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden. Nur mehr Fa. Ecker: 0676 / 840073400 Fahrplanwechsel Wie jedes Jahr wurden auch heuer Mitte Dezember die Fahrpläne im öffentlichen Verkehr umgestellt. Fahrplanangebote, Liniennummern und Abfahrtszeiten können sich ändern. Der sogenannte “Fahrplanwechsel“ steht im Zusammenhang mit den Änderungen im internationalen Schienenverkehr. Mit Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 wurden auf der Linie 200, 201, 202 folgende Fahrzeitanpassungen vorgenommen: In Richtung Linz: Weitere Erkenntnisse werden auch aus der bevorstehenden Beiratssitzung am 22. Dezember erwartet. Nach nun mehreren neuen Berechnungen über die Schutzvariante soll den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden der Entwurf des möglichen Endprojektes vorgelegt werden, um im Frühjahr 2017 die Planungsarbeiten abschließen zu können. Dann sollen die Unterlagen zur weiteren Detailplanung an die Gemeinden weitergegeben werden, um die Entscheidungen über die Beteiligung bzw. die Umsetzungen am Schutzkonzept zu treffen. Wir sind zuversichtlich, hier auf einen positiven Abschluss der Verhandlungen verweisen zu können, wenngleich die geforderten Planungen doch noch gewisse Zugeständnisse erfordern. Linie 202, Kurs 404 und 406 von Montag – Freitag (Abfahrt Feldkirchen Lauterbachsiedlung 06:00 Uhr) wird vorverlegt. NEUE Abfahrtszeit 05:50 Uhr Letztendlich soll aber das Schutzprojekt ein gelungenes und von der Bevölkerung mitgetragenes Konzept werden, das einvernehmlich und positiv abgewickelt werden kann. Nach Vorliegen konkreter Planungsergebnisse werden wir Sie in einer öffentlichen Veranstaltung über die weitere Vorgangsweise informieren. Linie 201, Kurs 304 von Montag – Freitag (Abfahrt Pesenbach Schloss 06:45 Uhr) wird vorverlegt. NEUE Abfahrtszeit 06:38 Uhr. Linie 200, Kurs 106 von Montag – Freitag (Abfahrt Aschach/Donau Kirchenplatz 05:52 Uhr) wird vorverlegt. NEUE Abfahrtszeit 05:42 Uhr Linie 200, Kurs 108 und 110 von Montag – Freitag (Abfahrt Aschach/Donau Kirchenplatz 06:22 Uhr) wird vorverlegt. NEUE Abfahrtszeit 06:12 Uhr. Außerdem werden diese Kurse als Eilkurse geführt. Die Haltestellen Bad Mühllacken Kurhaus und GH Allerstorfer entfallen. Linie 200, Kurs 112 von Montag – Freitag (Abfahrt Aschach/Donau Kirchenplatz 06:32 Uhr) wird vorverlegt. NEUE Abfahrtszeit 06:22 Uhr. Seite 3 Räuchernachmittag im Brauchtumsmuseum Goldwörther Die Rauh(ch)nächte beginnen in den meisten Gegenden mit der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember. Überlieferungen zur Folge gibt es zwölf Rauhnächte, wobei jede Nacht für einen Monat des nächsten Jahres steht. Die letzte Rauhnacht ist vom 5. auf den 6. Jänner (Heilige Drei Könige). Es ist dies eine magische Zeit voller Märchen und alter Überlieferungen. Am verbreitetsten ist vielleicht das Bleigießen in der Silvesternacht. In den Rauhnächten sind uns die geistige Welt bzw. auch unsere Ahnen sehr nahe. Für die Rauhnächte gibt es viele Rituale, wie etwa das Räuchern der Wohnräume oder auch der Stallungen unserer Tiere. Zur Zeit der Rauhnächte will man mit dem Räuchern schlechte Energien und böse Geister vertreiben und neue positive Energien hereinlassen für ein neues erfüllendes Jahr. Das Räuchern am Dreikönigstag mit Weihrauch durch die Sternsinger soll Segen für das ganze Jahr bringen. Erfahren Sie mehr über die Wirkung des Räucherns am Räuchernachmittag im Goldwörther Brauchtumsmuseum in der Goldwörther Straße 44 am Samstag, dem 28. Jänner 2017 ab 14.30 Uhr! Fachschule Bergheim Tag der offenen Tür Über Ersuchen der Direktion der Fachschule Bergheim wird hiermit auf den Tag der offenen Tür am Freitag, 20. Jänner 2017 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr hingewiesen. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel. Nr. 07233 / 7227 sowie auf www.ooe-fachschulen.at/bergheim Eltern-Mutterberatung Eltern-Mutterberatungstermine der “Kinderund Jugendhilfe Urfahr-Umgebung“ finden in der Zeit von Jänner bis April 2017 wieder jeweils am 2. und 4. Mittwoch im Monat zwischen 9.00 und 11.00 Uhr am Marktgemeindeamt Feldkirchen (1.Stock) statt. Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, 11. Jänner 2017 25. Jänner 2017 8. Februar 2017 22. März 2017 12. April 2017 Trinkwasseruntersuchungen Im kommenden Jahr besteht wieder die Möglichkeit, Trinkwasser aus den eigenen Hausbrunnen zu relativ günstigen Konditionen (ca. € 40) untersuchen zu lassen. Der Laborbus des Landes steht leider nur für einen einzigen Tag zur Verfügung, sodass maximal nur 13 Proben genommen werden können. Wir bitten um Verständnis, wenn nur die ersten Anmeldungen bzw. diese in der Reihe ihres Eintreffens berücksichtigt werden. Anmeldungen werden daher ab sofort am Gemeindeamt entgegen genommen. Der Tag der Untersuchung wird ehestens bekannt gegeben. Bundespräsidenten-Stichwahl Gemeindeergebnis vom 4.12.2016 Wahlberechtigte: 721 Abgegebene Stimmen: 535 Wahlbeteiligung: 74,20 % Die Briefwahlstimmen Bezirksebene ausgezählt. Den Christbaum für den Ortsplatz hat diesmal Familie Helmut und Marion Zauner (Schulstr. 40) zur Verfügung gestellt. Herzlichen DANK ! Gültige Stimmen: 515 Ungültige Stimmen: 20 wurden gesammelt auf Der Bürgermeister und die Bediensteten der Gemeinde bedanken sich für die gute Zusammenarbeit im vorangegangenen Jahr, wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2017!
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