Goldwörth - Bürgermeister Zeitung

Gemeindeamt
Goldwörth
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der Gemeinde
Goldwörth
Folge 10/2016 vom 14. Dezember 2016 – GZ.Gem-8/10-2016/P
Abfallabfuhr 2017 – Gebühren und Termine
Kanalbenützungsgebühren 2017
Gebühren für Ganztagesschule
Gebühren für die Aufbahrungshalle
Hundeabgabe
Hochwasserschutz-Generelles Projekt
Jugendtaxigutscheine für 2017
Fahrplanwechsel
Räuchernachmittag im Brauchtumsmuseum
Trinkwasseruntersuchungen
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Abfallabfuhr 2017
Gebühren und Termine
Um den Betrieb der Abfallbeseitigung auch
im Jahr 2017 kostendeckend führen zu
können, sind die Gebühren mit Jahreswechsel
anzupassen.
Die Abfallgebühren erhöhen sich um 2 %
gegenüber den zuletzt gültigen und betragen
im Jahr 2017 wie folgt:
Die jährliche Gebühr für die Entleerung einer
60-Liter-Tonne einschließlich haushaltsbezogener Grundgebühr beträgt demnach € 123,29 inkl. 10 % MWSt.
(zuletzt € 120,92).
Die Gebühr für einen 90-Liter-Abfallsack beträgt ab dem
Jahr 2017 € 8,50 inkl. 10 % MWSt. anstatt € 8,00.
Die Abfuhr erfolgt ausschließlich 4-wöchentlich!
Diese Gebühren umfassen nach wie vor
uneingeschränkte Nutzung der Kompostieranlage.
(Nur für Goldwörther Gemeindebürger!)
Zur Vormerkung werden anschließend die Abfuhrtermine
für das Kalenderjahr 2017 bekannt gegeben.
Achtung: Eine einzige Abfuhr (Dezember) weicht im Jahr
2017 vom 4-Wochen-Rhythmus ab!
Restmüll-Abfuhrplan 2017
Freitag,
23. Dezember 2016
Freitag,
20. Jänner 2017
Entleerung je 90-Liter-Tonne:
Freitag,
17. Februar 2017
€ 7,77 exkl. MWSt.
Freitag,
17. März 2017
Entleerung je 60-Liter-Tonne:
Freitag,
14. April 2017
€ 5,18 exkl. MWSt.
Freitag,
12. Mai 2017
Freitag,
9. Juni 2017
Freitag,
7. Juli 2017
Freitag,
4. August 2017
Freitag,
1. September 2017
Freitag,
29. September 2017
Freitag,
27. Oktober 2017
Freitag,
24. November 2017
Donnerstag,
23. Dezember 2017
(zuletzt € 7,62)
(zuletzt € 5,08)
Grundgebühr je Haushalt:
€ 44,74 exkl. MWSt.
(zuletzt € 43,86)
Die tatsächlich zu entrichtende jährliche
Abfallgebühr für die Entleerung einer
90-Liter-Tonne einschließlich haushaltsbezogener Grundgebühr beträgt demnach
für 13 Abfuhren im Jahr € 160,33 inkl. 10 %
MWSt. (zuletzt € 157,32).
die
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Kanalbenützungsgebühren 2017
Nach den vom Land OÖ für 2017 vorgegebenen Mindest-Kanalbenützungsgebühren ist im kommenden Jahr
mit einer Erhöhung der Benützungsgebühren zu rechnen. Um diesen Vorgaben zu entsprechen, tritt auch
mit Jahreswechsel eine Anpassung der objekt- bzw. personenbezogenen Gebühren in Kraft.
Die Kanalbenützungsgebühren betragen demnach ab dem Jahr 2017:
jährliche Grundgebühr für jedes bebaute Grundstück
bzw. für je angefangene 3 Wohnungen
€
jährliche Benützungsgebühr pro Person
€ 116,73 (bisher € 114,45)
98,70 (bisher € 96,76)
Folgende Abschläge bei den Benützungsgebühren gelten lt. Kanalgebührenordnung:
50 % für Nebenwohnsitze
70 % für Dienstnehmer in örtlichen Betrieben
90 % für öffentliche Gebäude und Gaststätten lt. möglichem Fassungsvolumen je Person
100 % ab dem 3. Kind einer Familie (wenn für mind. 3 Kinder Familienbeihilfe bezogen wird)
Die Kanalanschlussgebühr für den erstmaligen Anschluss eines Bauwerkes an die öff. Kanalisationsanlage
beträgt entsprechend den Förderungsrichtlinien des Landes OÖ für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft im Jahr 2017 € 3.226,00 (2016: € 3.207,00) und deckt gleichzeitig eine Bemessungsgrundlage von
150 m² ab. Für Flächen über 150 m² sowie für Zubauten errechnet sich demnach eine Ergänzungsgebühr
von € 21,51 / m² (2016: € 21,38 / m²).
Eine Kanalbereitstellungsgebühr wird für angeschlossene, jedoch unbebaute Grundstücke eingehoben.
Diese Bereitstellungsgebühr beträgt nach einer Erhöhung seit 2016 € 0,218 / m² und ist wieder am
15. Oktober des laufenden Jahres fällig.
Die Kanalbenützungsgebühr für Schwimmbäder, welche an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind
und für solche, die ihr Schwimmbadwasser in diese einleiten, beträgt wie bisher € 1,82 je m²
Wasseroberfläche pro Jahr und wird jeweils am 15. Mai eines Jahres fällig.
Die genannten Gebühren stellen Nettobeträge dar bzw. unterliegen diese der gesetzlichen MWSt. von 10 %.
Elternbeiträge in der Ganztagesschule
Mit den aktuellen Gebühren für die Kinderbetreuung in der Volksschule als Ganztagesschule können die
Ausgaben auch im nächsten Jahr größtenteils gedeckt werden, sodass keine Gebührenerhöhung eintritt.
Die Elternbeiträge betragen daher unverändert pro Kind und Monat:
• € 25,00 für einen Nachmittag pro Woche
• € 30,00 für zwei Nachmittage pro Woche
• € 35,00 für drei Nachmittage pro Woche
Auch die Essensbeiträge bleiben mit € 3,50 pro Mahlzeit unverändert!
Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle
Seit 1. Jänner 2015 werden Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle fällig. Die Gebühren bleiben
unverändert und betragen auch im Jahr 2017 € 70,00 je Todesfall bzw. € 20,00 pro Tag für eine
vorübergehende Aufbahrung mit Bestattung an einem fremden Friedhof.
Für den Bedarfsfall wird an dieser Stelle auf den Totengräber, Herrn Herbert Füreder aus St. Martin
(Tel. 0664 / 9137415) hingewiesen, falls dieser nicht vom Bestattungsunternehmen kontaktiert wird.
Hundeabgabe
Die Hundeabgabe mit Fälligkeit 31. März bleibt mit € 20,00 je Hund auch im Jahr 2017 unverändert. Die
Hundemarken behalten nach wie vor ihre Gültigkeit, ein Verlust wäre dem Gemeindeamt zu melden bzw.
ist dort eine neue zu beheben.
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Hochwasserschutz Goldwörth
Generelles Projekt
In den letzten Wochen haben weitere Gespräche, ein
Lokalaugenschein und Beratungen, sowohl mit der
Fachabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung als
auch in den zuständigen Ausschüssen und mit den
betroffenen
Anrainern
im
Planungsbereich
Schulstraße und Rutzingerdorf stattgefunden. Dabei
ist es gelungen, einige Planungsanforderungen der
Grundbesitzer in positiver Art umzusetzen. Eine
weitere Herausforderung bleibt aber nach wie vor der
zentrale Bereich der Schulstraße.
Dazu hat am 5. Dezember seitens der Gemeindevertretung ein weiteres Fachgespräch mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Landesrat KR Elmar
Podgorschek sowie Vertretern der Fachabteilung und
des
Ministeriums
stattgefunden.
In
einem
umfangreichen Maßnahmenkatalog wurde von den
Gemeindevertretern eine alternative Planung zu der
vorgesehenen Variante vorgestellt und auch fachlich
argumentiert. Ebenso wurden alle anderen Bereiche
der Schutzplanung, wie das Gewerbegebiet und auch
die Projektfinanzierung angesprochen. Als Ergebnis
des Gespräches wurde festgehalten, dass die
Vorschläge der Gemeinde bzw. die für die Gemeinde
günstigere Dammführung von fachlicher Seite noch
einmal überprüft werden soll.
JUGENDTAXI – Gutscheine ab 2017
Mit Beginn des neuen Jahres können Jugendliche
• die im Jahr 2017 ihr 15. Lebensjahr vollenden,
• bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
die Jugendtaxigutscheine am Gemeindeamt
beheben.
Es werden pro Jahr max. 10 Gutscheine zu je € 5
ausgefolgt. Werden die Gutscheine erst im
2. Halbjahr behoben, gibt es nur 5 Gutscheine.
Ebenso wenn der 15. Geburtstag im 2. Halbjahr
bzw. der 23. Geburtstag im 1. Halbjahr vollendet
wird. Pro Fahrt können auch mehrere Gutscheine
eingelöst werden.
Nur mehr Fa. Ecker: 0676 / 840073400
Fahrplanwechsel
Wie jedes Jahr wurden auch heuer Mitte Dezember
die Fahrpläne im öffentlichen Verkehr umgestellt.
Fahrplanangebote,
Liniennummern
und
Abfahrtszeiten können sich ändern. Der sogenannte
“Fahrplanwechsel“ steht im Zusammenhang mit den
Änderungen im internationalen Schienenverkehr.
Mit Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 wurden
auf der Linie 200, 201, 202 folgende Fahrzeitanpassungen vorgenommen:
In Richtung Linz:
Weitere Erkenntnisse werden auch aus der
bevorstehenden Beiratssitzung am 22. Dezember
erwartet. Nach nun mehreren neuen Berechnungen
über die Schutzvariante soll den Bürgermeistern der
betroffenen Gemeinden der Entwurf des möglichen
Endprojektes vorgelegt werden, um im Frühjahr 2017
die Planungsarbeiten abschließen zu können. Dann
sollen die Unterlagen zur weiteren Detailplanung an
die Gemeinden weitergegeben werden, um die
Entscheidungen über die Beteiligung bzw. die
Umsetzungen am Schutzkonzept zu treffen. Wir sind
zuversichtlich, hier auf einen positiven Abschluss der
Verhandlungen verweisen zu können, wenngleich die
geforderten
Planungen
doch
noch
gewisse
Zugeständnisse erfordern.
Linie 202, Kurs 404 und 406 von Montag –
Freitag (Abfahrt Feldkirchen Lauterbachsiedlung
06:00 Uhr) wird vorverlegt.
NEUE Abfahrtszeit 05:50 Uhr
Letztendlich soll aber das Schutzprojekt ein
gelungenes und von der Bevölkerung mitgetragenes
Konzept werden, das einvernehmlich und positiv
abgewickelt werden kann. Nach Vorliegen konkreter
Planungsergebnisse werden wir Sie in einer
öffentlichen Veranstaltung über die weitere
Vorgangsweise informieren.
Linie 201, Kurs 304 von Montag – Freitag
(Abfahrt Pesenbach Schloss 06:45 Uhr) wird
vorverlegt. NEUE Abfahrtszeit 06:38 Uhr.
Linie 200, Kurs 106 von Montag – Freitag
(Abfahrt Aschach/Donau Kirchenplatz 05:52
Uhr) wird vorverlegt.
NEUE Abfahrtszeit 05:42 Uhr
Linie 200, Kurs 108 und 110 von Montag –
Freitag (Abfahrt Aschach/Donau Kirchenplatz
06:22 Uhr) wird vorverlegt.
NEUE Abfahrtszeit 06:12 Uhr.
Außerdem werden diese Kurse als Eilkurse
geführt. Die Haltestellen Bad Mühllacken
Kurhaus und GH Allerstorfer entfallen.
Linie 200, Kurs 112 von Montag – Freitag
(Abfahrt Aschach/Donau Kirchenplatz 06:32
Uhr) wird vorverlegt.
NEUE Abfahrtszeit 06:22 Uhr.
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Räuchernachmittag im
Brauchtumsmuseum
Goldwörther
Die Rauh(ch)nächte beginnen in den meisten
Gegenden mit der Nacht vom 25. auf den 26.
Dezember. Überlieferungen zur Folge gibt es zwölf
Rauhnächte, wobei jede Nacht für einen Monat des
nächsten Jahres steht. Die letzte Rauhnacht ist vom
5. auf den 6. Jänner (Heilige Drei Könige).
Es ist dies eine magische Zeit voller Märchen und alter
Überlieferungen. Am verbreitetsten ist vielleicht das
Bleigießen in der Silvesternacht. In den Rauhnächten
sind uns die geistige Welt bzw. auch unsere Ahnen
sehr nahe. Für die Rauhnächte gibt es viele Rituale,
wie etwa das Räuchern der Wohnräume oder auch der
Stallungen unserer Tiere.
Zur Zeit der Rauhnächte will man mit dem Räuchern
schlechte Energien und böse Geister vertreiben und
neue positive Energien hereinlassen für ein neues
erfüllendes Jahr.
Das Räuchern am Dreikönigstag mit Weihrauch durch
die Sternsinger soll Segen für das ganze Jahr bringen.
Erfahren Sie mehr über die Wirkung des Räucherns am
Räuchernachmittag im Goldwörther Brauchtumsmuseum in der Goldwörther Straße 44 am Samstag,
dem 28. Jänner 2017 ab 14.30 Uhr!
Fachschule Bergheim
Tag der offenen Tür
Über Ersuchen der Direktion der Fachschule
Bergheim wird hiermit auf den Tag der offenen
Tür am Freitag, 20. Jänner 2017 in der Zeit von
13.00 bis 18.00 Uhr hingewiesen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der
Tel. Nr. 07233 / 7227 sowie auf
www.ooe-fachschulen.at/bergheim
Eltern-Mutterberatung
Eltern-Mutterberatungstermine der “Kinderund Jugendhilfe Urfahr-Umgebung“ finden in
der Zeit von Jänner bis April 2017 wieder
jeweils am 2. und 4. Mittwoch im Monat
zwischen
9.00
und
11.00
Uhr
am
Marktgemeindeamt Feldkirchen (1.Stock) statt.
Mittwoch,
Mittwoch,
Mittwoch,
Mittwoch,
Mittwoch,
11. Jänner 2017
25. Jänner 2017
8. Februar 2017
22. März 2017
12. April 2017
Trinkwasseruntersuchungen
Im kommenden Jahr besteht wieder die
Möglichkeit, Trinkwasser aus den eigenen
Hausbrunnen zu relativ günstigen Konditionen
(ca. € 40) untersuchen zu lassen. Der Laborbus
des Landes steht leider nur für einen einzigen
Tag zur Verfügung, sodass maximal nur 13
Proben genommen werden können.
Wir bitten um Verständnis, wenn nur die ersten
Anmeldungen bzw. diese in der Reihe ihres
Eintreffens berücksichtigt werden.
Anmeldungen werden daher ab sofort am
Gemeindeamt entgegen genommen. Der Tag der
Untersuchung wird ehestens bekannt gegeben.
Bundespräsidenten-Stichwahl
Gemeindeergebnis vom 4.12.2016
Wahlberechtigte: 721
Abgegebene Stimmen: 535
Wahlbeteiligung: 74,20 %
Die Briefwahlstimmen
Bezirksebene ausgezählt.
Den Christbaum für den
Ortsplatz hat diesmal
Familie Helmut und Marion
Zauner (Schulstr. 40) zur
Verfügung gestellt.
Herzlichen DANK !
Gültige Stimmen: 515
Ungültige Stimmen: 20
wurden
gesammelt
auf
Der Bürgermeister und die Bediensteten
der Gemeinde bedanken sich
für die gute Zusammenarbeit im
vorangegangenen Jahr, wünschen Ihnen ein
schönes Weihnachtsfest und
alles Gute für das Jahr 2017!