Widmung der Ulmenstraße in der Stadt Elsfleth

STADT ELSFLETH
Elsfleth, 05. Dezember 2016
Die Bürgermeisterin
Weser
Wasser
Weites Land
Widmung der Ulmenstraße in der Stadt Elsfleth
Nach § 6 Abs. 1 NStrG vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S. 291) wird die nachstehend aufgeführte Straße im Baugebiet „Hohe Kämpe“
in der Gemarkung Elsfleth, Flur 9 zur Gemeindestraße gewidmet:
Ulmenstraße
Straßen-Nr. 2055
Länge ca. 600 m
Die Straße zweigt ab von der Nordermoorer Hellmer/K 213
und verläuft mit einem Ostknick Richtung Gorch-FockStraße.
Flurstücke 28/16, 28/13, 22/26, 22/127
Träger der Straßenbaulaust ist die Stadt Elsfleth. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elsfleth hat die Widmung dieser Straße am 29.11.2016 beschlossen. Mit der Widmung wird die Gemeindestraße förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Ein Lageplan mit den entsprechenden Unterlagen
kann im Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 7, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Bekanntmachung erfolgt ergänzend auf der Internetseite der Stadt Elsfleth: www.elsfleth.de/Politik und Verwaltung/Öffentliche Auslegungen und im Aushangkasten beim Rathaus.
Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Fuchs
Bürgermeisterin