AK Infoservice WICHTIGE INFOS: Welche Arten von Patientenverfügungen gibt es? Patientenverfügungen können für den Arzt/die Ärztin verbindlich oder beachtlich sein: »»Eine verbindliche Patientenverfügung muss einge halten werden. Bei ihrer Errichtung sind strenge Formvorschriften zu erfüllen. »»Beachtliche Patientenverfügungen können allgemeiner gehalten und von jedem selbst ohne ärztliche oder juristische Beratung erstellt werden. Ärztinnen/Ärzte verwenden diese im Zweifelsfall als Interpretationshilfe. Wie muss eine verbindliche Patientenverfügung errichtet werden? Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, muss eine ärztliche Aufklärung über den Inhalt stattfinden. Sie muss beim Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einem Notar/Notarin oder bei der Patientenvertretung errichtet werden. Was passiert, wenn man keine verbindliche Patientenverfügung hat? Ohne verbindliche Patientenverfügung entscheidet der/die behandelnde Arzt/Ärztin, wenn Sie selbst es nicht mehr können. Mit einer Patientenverfügung kann allen Beteiligten (auch ihren Angehörigen) die schwere Aufgabe abgenommen werden, abzuschätzen, was Ihr Wunsch sein könnte. Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden? Ja. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es genügt zum Beispiel mündlich mitzuteilen, dass sie nicht mehr gelten soll oder die Patientenverfügung zu zerreißen. Eine verbindliche Patientenverfügung ist überhaupt nur fünf Jahre gültig, danach ist sie aber noch beachtlich. BEZIRKSSTELLEN Kammer für Arbeiter und Angestellte Markus-Sittikus-Straße 10 5020 Salzburg Tel.: 0662-8687 Fax: 0662-876258 [email protected] www.ak-salzburg.at TENNENGAU: 5400 Hallein | Bahnhofstraße 10 Tel.: 06245-84149 | Fax: 06245-84149-76 PONGAU: 5500 Bischofshofen | Gasteiner Straße 29 Tel.: 06462-2415 | Fax: 06462-3113-20 PINZGAU: 5700 Zell am See | Ebenbergstraße 1 Tel.: 06542-73777 | Fax: 06542-74124-22 LUNGAU: 5580 Tamsweg | Regierungsrat-Haas-Platz 4 Tel.: 06474-2349 | Fax: 06474-2349-14 MIT DER PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEN FÜR EIN SELBSTBESTIMMTES LEBEN – IN JEDER LAGE. AK Infoservice SELBSTBESTIMMUNG IN DEN WICHTIGEN FRAGEN Wichtige persönliche Entscheidungen sollen selbstbestimmt, unabhängig und frei von äußeren Einflüssen getroffen werden können. Das gilt besonders bei medizinischen Entscheidungen. Es muss möglich sein vorzusorgen, wenn man nicht mehr in der Lage ist diese selbst zu treffen. Nur dann werden die eigenen Wünsche sicher berücksichtigt. Mit einer Patientenverfügung ist das möglich. Medizinische Behandlungen können im Vorhinein abgelehnt werden. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ist aber derzeit mit viel Bürokratie, großem Zeitaufwand und hohen Kosten verbunden. Die AK fordert Verbesserungen und bietet ihren Mitgliedern schon jetzt ein neues und einfaches Service! In 3 Schritten zur verbindlichen Patientenverfügung: § Beratungstermin in der AK Ärztliche Aufklärung ErrichtungsTermin Nach diesem Termin spricht man bereits von einer beachtlichen Patientenverfügung. Wenn eine verbindliche Patientenverfügung angestrebt wird, ist ein Arzttermin notwendig. Vorsicht: Hier könnten Kosten entstehen, welche selbst zu bezahlen sind. Bitte vorher mit dem Arzt klären. Die verbindliche Patientenverfügung wird durch einen Rechtsanwalt mit Unterstützung der AK errichtet. Wir helfen Ihnen bei der Patientenverfügung: »»Machen Sie sich klar, welche ärztlichen Behandlungen Sie von vornherein ablehnen. »»Lassen Sie sich als (ehemaliges) AK-Mitglied beraten. »»Wir errichten Ihre verbindliche Patientenverfügung unkompliziert mit Ihnen. Die Kosten des dafür notwendigen Rechtsanwalts übernehmen wir. Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg,Telefon: (0662) 8687 Offenlegung gem. § 25 Mediengesetz siehe ak-salzburg.at/impressum Zulassungsnummer: AK Salzburg DVR 003 1208 Inhalt: Mag. Andreas Lackner Titelfoto: fotolia©danrace, freepik; Grafik: Gabriele Gallei Druck: Eigenvervielfältigung, Verlags- und Herstellungsort: Salzburg, Stand: 12/2016 Anmeldung Die Beratungen finden nur nach Terminvereinbarung statt: 0662-8687-DW 411 und DW 461 [email protected] Ort der Beratung: AK Salzburg Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg Sie bekommen ein Formular zugeschickt, das Sie möglichst schon ausgefüllt zum Termin mitnehmen. Zusätzlich erhalten Sie einen Arbeitsbehelf und einen Informationsfolder.
© Copyright 2024 ExpyDoc