mit der patientenverfügung vorsorgen

AK Infoservice
WICHTIGE INFOS:
Welche Arten von Patientenverfügungen gibt es?
Patientenverfügungen können für den Arzt/die Ärztin verbindlich oder
beachtlich sein:
»»Eine verbindliche Patientenverfügung muss einge halten werden. Bei ihrer
Errichtung sind strenge Formvorschriften zu erfüllen.
»»Beachtliche Patientenverfügungen können allgemeiner gehalten und von jedem
selbst ohne ärztliche oder juristische Beratung erstellt werden. Ärztinnen/Ärzte
verwenden diese im Zweifelsfall als Interpretationshilfe.
Wie muss eine verbindliche Patientenverfügung errichtet werden?
Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, muss eine ärztliche Aufklärung über den
Inhalt stattfinden. Sie muss beim Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einem Notar/Notarin oder
bei der Patientenvertretung errichtet werden.
Was passiert, wenn man keine verbindliche Patientenverfügung hat?
Ohne verbindliche Patientenverfügung entscheidet der/die behandelnde Arzt/Ärztin, wenn
Sie selbst es nicht mehr können. Mit einer Patientenverfügung kann allen Beteiligten (auch
ihren Angehörigen) die schwere Aufgabe abgenommen werden, abzuschätzen, was Ihr
Wunsch sein könnte.
Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?
Ja. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es genügt zum
Beispiel mündlich mitzuteilen, dass sie nicht mehr gelten soll oder die Patientenverfügung
zu zerreißen. Eine verbindliche Patientenverfügung ist überhaupt nur fünf Jahre gültig,
danach ist sie aber noch beachtlich.
BEZIRKSSTELLEN
Kammer für Arbeiter und
Angestellte
Markus-Sittikus-Straße 10
5020 Salzburg
Tel.: 0662-8687
Fax: 0662-876258
[email protected]
www.ak-salzburg.at
TENNENGAU: 5400 Hallein | Bahnhofstraße 10
Tel.: 06245-84149 | Fax: 06245-84149-76
PONGAU: 5500 Bischofshofen | Gasteiner Straße 29
Tel.: 06462-2415 | Fax: 06462-3113-20
PINZGAU: 5700 Zell am See | Ebenbergstraße 1
Tel.: 06542-73777 | Fax: 06542-74124-22
LUNGAU: 5580 Tamsweg | Regierungsrat-Haas-Platz 4
Tel.: 06474-2349 | Fax: 06474-2349-14
MIT DER
PATIENTENVERFÜGUNG
VORSORGEN
FÜR EIN SELBSTBESTIMMTES LEBEN –
IN JEDER LAGE.
AK Infoservice
SELBSTBESTIMMUNG IN
DEN WICHTIGEN FRAGEN
Wichtige persönliche Entscheidungen sollen selbstbestimmt,
unabhängig und frei von äußeren Einflüssen getroffen werden
können. Das gilt besonders bei medizinischen Entscheidungen.
Es muss möglich sein vorzusorgen, wenn man nicht mehr in der
Lage ist diese selbst zu treffen. Nur dann werden die eigenen
Wünsche sicher berücksichtigt.
Mit einer Patientenverfügung ist das möglich. Medizinische
Behandlungen können im Vorhinein abgelehnt werden. Diese
gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ist aber derzeit mit viel
Bürokratie, großem Zeitaufwand und hohen Kosten verbunden.
Die AK fordert Verbesserungen und bietet ihren Mitgliedern
schon jetzt ein neues und einfaches Service!
In 3 Schritten zur verbindlichen Patientenverfügung:
§
Beratungstermin
in der AK
Ärztliche
Aufklärung
ErrichtungsTermin
Nach diesem Termin spricht
man bereits von einer
beachtlichen Patientenverfügung. Wenn eine
verbindliche Patientenverfügung angestrebt wird, ist ein
Arzttermin notwendig.
Vorsicht: Hier könnten
Kosten entstehen, welche
selbst zu bezahlen sind.
Bitte vorher mit dem Arzt
klären.
Die verbindliche
Patientenverfügung wird
durch einen Rechtsanwalt
mit Unterstützung der AK
errichtet.
Wir helfen Ihnen bei der Patientenverfügung:
»»Machen Sie sich klar, welche ärztlichen Behandlungen Sie von vornherein ablehnen.
»»Lassen Sie sich als (ehemaliges) AK-Mitglied beraten.
»»Wir errichten Ihre verbindliche Patientenverfügung unkompliziert mit Ihnen.
Die Kosten des dafür notwendigen Rechtsanwalts übernehmen wir.
Impressum
Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg
Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg,Telefon: (0662) 8687
Offenlegung gem. § 25 Mediengesetz siehe ak-salzburg.at/impressum
Zulassungsnummer: AK Salzburg DVR 003 1208
Inhalt: Mag. Andreas Lackner
Titelfoto: fotolia©danrace, freepik; Grafik: Gabriele Gallei
Druck: Eigenvervielfältigung, Verlags- und Herstellungsort: Salzburg, Stand: 12/2016
Anmeldung
Die Beratungen finden nur nach Terminvereinbarung statt:
0662-8687-DW 411 und DW 461
[email protected]
Ort der Beratung: AK Salzburg
Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg
Sie bekommen ein Formular zugeschickt, das Sie möglichst
schon ausgefüllt zum Termin mitnehmen. Zusätzlich erhalten
Sie einen Arbeitsbehelf und einen Informationsfolder.