Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsam
12. Dezember 2016
Version 1.7
1/3
Handbuch
Validierungsverfahren
Teil 2
Berufsspezifische Anhänge
LOG EFZ 2007
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/3
In den folgenden Seiten finden Sie alle Anhänge, die im Handbuch Teil 1 Allgemeines in
den einzelnen Kapiteln erwähnt sind. Die Unterlagen sind in der nachfolgenden Reihenfolge abgelegt.
Klicken Sie bitte auf das gewünschte Kapitel.
01 Flyer „Vier Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene“
02 Nutzungsbedingungen Validierungstool
03 LOG_EFZ_2007_Kontakt_Adressliste
04 Übersicht_Eingangsportale_Deutschschweiz
05 LOG_EFZ_2007_Qualifikationsprofil
06 LOG_EFZ_2007_Bestehensregeln_Validierungsverfahren
07 Anforderungsprofil_Allgemeinbildung_Kanton_Zürich
08 Anforderungsprofil Allgemeinbildung_sbfi
09 Erläuterungen_zur_Validierung_der_Allgemeinbildung_sbfi
10 OIA_Präsentation
11a LOG_EFZ_2007_Lager Selbstbeurteilung
11b LOG_EFZ_2007_Distribution Selbstbeurteilung
11c LOG_EFZ_2007_Verkehr Selbstbeurteilung
12 LOG_EFZ_2007_Anrechenbare Vorbildung
13 Anerkennung_Allgemeinbildung_Kanton_Zürich
14 LOG_EFZ_2007_Anerkennung_Berufserfahrung
15 LOG_EFZ_2007_Kompetenznachweise je Modul
16 LOG_EFZ_2007_Mustererfahrungsbericht
17 Wegleitung_PEX
19 LOG_EFZ_2007_Modulstruktur_ergänzende_Bildung
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/3
19a_LOG_EFZ_2007_Modulgegenüberstellung_LOGEFZ2007_2016
20 LOG_EFZ_2007_Liste_Anerkannte_Anbieter_ergänzende_Bildung
21 LOG_EFZ_2007_AGB_EB (in Bearbeitung)
22 LOG_EFZ_2007_Zwingende Belege
biz
Vier Wege zum
­Berufsabschluss
für Erwachsene
Das Eidgenössische Berufsattest und
das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis –
sichere Werte auf dem Arbeitsmarkt
In einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert, ist
ein Berufsabschluss ein sicherer Wert. Ein eidgenössisches
Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeits­
zeugnis (EFZ) bestätigen offiziell Ihr berufliches Wissen
und Können. Sie eröffnen sich damit Weiterbildungsmög­
lichkeiten, verbessern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
und haben bessere Verdienstmöglichkeiten.
Vier Wege zum
­Berufsabschluss
Es gibt vier Möglichkeiten zu einem eidgenössischen Berufsattest
(EBA) oder einem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu
­kommen:
01 Reguläre berufliche
­Grundbildung
Sie durchlaufen eine berufliche Grund­
bildung (mit Lehrvertrag) und bestehen die
gleiche Abschlussprüfung (Qualifikations­
verfahren) wie die Jugendlichen.
02 Verkürzte ­berufliche Sie durchlaufen eine verkürzte b
­ erufliche
Grundbildung
Grundbildung (mit Lehrvertrag) und
­bestehen die gleiche Abschlussprüfung
(Qualifikationsverfahren) wie die Jugend­
lichen.
2
03 Direkte ­Zulassung
zum Qualifikations­
verfahren
Sie haben Erfahrung im Beruf und
­möchten direkt zum Qualifikations­
verfahren (inkl. Abschlussprüfung)
­zugelassen werden.
04 Validierung von
Bildungs­leistungen
Sie haben viel Erfahrung im Beruf und
möchten sich im Validierungsverfahren
Bildungsleistungen anrechnen lassen.
3
01 Reguläre berufliche
­Grundbildung
Sie möchten beruflich in ein anderes Gebiet wechseln und
haben wenig bis keine Berufserfahrung im gewünschten
Tätigkeitsgebiet?
Dann absolvieren Sie die gesamte Ausbildungszeit für eine zweijäh­
rige (EBA) oder drei bzw. vierjährige (EFZ) berufliche Grundbildung in
einem Betrieb, der die Ausbildungsverantwortung hat. Sie besuchen
den berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterricht der Berufs­
fachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung ist
eine Dispensation eines Unterrichtsbereiches und/oder Qualifika­
tionsbereiches (z. B. Allgemeinbildung) möglich. Die Grundbildung
schliessen Sie mit der Abschlussprüfung ab.
Reguläre berufliche Grundbildung
Der Weg zum eidgenössischen Berufsattest
bzw. ­eidgenössischen Fähigkeitszeugnis
Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle) und Abschluss eines
Lehrvertrages
Voraussetzungen
–– Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen
einen Lehrvertrag ab (www.berufsberatung.ch/lehrstellen), der
von der kantonalen Behörde bewilligt wird.
–– Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens
dem Sprachniveau B1.
Besonderheiten
Die berufliche Grundbildung ist ein geführter Weg zum eidgenössi­
schen Berufsattest bzw. zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis mit
einem definierten Ende – der Abschlussprüfung.
Der Lohn bei Abschluss des Lehrvertrages ist für Erwachsene Ver­
handlungssache. In den meisten Berufen gibt es Empfehlungen der
Organisationen der Arbeitswelt für die Lernendenlöhne. Ihr Arbeit­
geber kann Sie über die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit hinaus
nicht verpflichten.
Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule werden vom Kanton
und die Kosten für die überbe­trieblichen Kursen vom Lehrbetrieb und
vom Kanton getra­gen.
Mögliche Berufe
Alle Berufe sind möglich.
Bewilligung des Lehrvertrages durch die kantonale Behörde
Absolvieren der beruflichen Grundbildung
Absolvieren der Abschlussprüfung
Beratung
Beratung in allen biz des Kantons Zürich.
Erhalt des eidgenössischen Berufsattests
bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses
Hier sind Sie aktiv. 4
Darum kümmern sich die kantonalen Behörden.
5
02 Verkürzte berufliche
­Grundbildung
Sie haben bereits eine abgeschlossene Vorbildung (beruf­
liche Grundbildung, Matura, o. ä.) oder ausreichende Vor­
kenntnisse und möchten in einem Beruf einen anerkannten
Abschluss erreichen, dann können Sie eine individuelle Ver­
kürzung von ein bis zwei Jahren erhalten.
Sie absolvieren eine um ein Jahr bzw. zwei Jahre verkürzte berufliche
Grundbildung in einem Betrieb und besuchen den berufs­kundlichen
Unterricht der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je
nach Vorbildung ist eine Dispensation eines Unterrichtsbereiches
und/oder Qualifikationsbereiches (z. B. Allgemeinbildung) möglich.
Die verkürzte berufliche Grundbildung schliessen Sie mit der Ab­
schlussprüfung ab.
Die Verkürzung erfolgt auf Antrag durch Ihren Betrieb und wird zu­
sammen mit dem Lehrvertrag durch die kantonalen Behörden be­
willigt.
Verkürzte berufliche ­Grundbildung
Der Weg zum eidgenössischen Berufsattest
bzw. ­eidgenössischen Fähigkeitszeugnis
Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle), Abschluss eines Lehr­
vertrages und Vereinbarung der Lehrzeitverkürzung
Voraussetzungen
–– Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen
einen Lehrvertrag ab (www.berufsberatung.ch/lehrstellen), der
von der kantonalen Behörde bewilligt wird.
–– Sie haben ausreichende Vorbildung oder Vorkenntnisse.
–– Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens
dem Sprachniveau B1.
Besonderheiten
Die verkürzte berufliche Grundbildung ist ein geführter Weg zum eid­
genössischen Berufsattest bzw. zum eidgenössischen Fähigkeits­
zeugnis mit einem definierten Ende – der Abschlussprüfung.
Der Lohn bei Abschluss des Lehrvertrages ist für Erwachsene Ver­
handlungssache. In den meisten Berufen gibt es Empfehlungen der
Organisationen der Arbeitswelt für die Lernendenlöhne. Ihr Arbeit­
geber kann Sie über die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit hinaus
nicht verpflichten.
Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule werden vom Kanton
und die Kosten für die überbe­trieblichen Kursen vom Lehrbetrieb und
vom Kanton getra­gen.
Mögliche Berufe
Alle Berufe sind möglich.
Beratung
Beratung in allen biz des Kantons Zürich.
Bewilligung des Lehrvertrages und der Lehrzeitverkürzung durch
die kantonale Behörde
Absolvieren der beruflichen Grundbildung
Absolvieren des Qualifikationsverfahren
Erhalt des eidgenössischen Berufsattests
bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses
Hier sind Sie aktiv. 6
Darum kümmern sich die kantonalen Behörden.
7
03 Direkte Zulassung zum
Qualifikations­verfahren
Mit mehrjähriger Berufserfahrung ist es in jedem Beruf
mög­­lich, den Berufsabschluss durch Absolvieren des Quali­
fi­kationsverfahrens (mit Abschlussprüfung) zu erwerben.
Der Erwerb des Berufsabschlusses ist berufsbegleitend
möglich.
Im Qualifikationsverfahren für Erwachsene bereiten Sie sich selbstän­
dig auf das Qualifikationsverfahren vor und legen dieses ab. Zur Vor­
bereitung können Sie gemeinsam mit den Lernenden in Regelklassen
die Berufsfachschule bzw. die überbetrieblichen Kurse besuchen. In
einzelnen Berufen, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss
nachholen, gibt es spezielle Vorbereitungs­kurse. Oder Sie bereiten
sich selbständig, anhand der Ausbildungsunterlagen, auf das Qua­
lifikationsverfahren vor.
Direkte Zulassung zur ­Abschlussprüfung
Der Weg zum eidgenössischen Berufsattest
bzw. ­eidgenössischen Fähigkeitszeugnis
Einholen der erforderlichen Informationen zur Zulassung und den
Vorbereitungsmöglichkeiten
Planung der Vorbereitung und Festlegen des Prüfungsjahrs
Stellen eines Gesuches bei der kantonalen Behörde vor Beginn
der Prüfungsvorbereitung
Bei erfüllten Voraussetzungen bekommen Sie die Zulassung.
Falls noch etwas fehlt, bekommen Sie eine vorläufige Ab­lehnung.
Sobald Sie die fehlenden Voraussetzungen erfüllen, können
Sie erneut ein Gesuch stellen und erhalten dann die Zulassung.
Absolvieren der geplanten Vorbereitung und der Abschluss­
prüfung
Erhalt des eidgenössischen Berufsattests
bzw. eidgenössi­schen Fähigkeitszeugnisses
Hier sind Sie aktiv. 8
Darum kümmern sich die kantonalen Behörden.
Voraussetzung
–– Zulassungsvoraussetzung gem. Art. 32 BBV: Sie haben fünf
Jahre Berufserfahrung.
–– Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der Bildungs­
verordnung im angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis
www.sbfi.admin/bvz).
– Die Zulassung erfolgt durch den Wohnkanton.
– Eine Anstellung ist nicht zwingend, ausser es findet im Rahmen des
Qualifikationsverfahrens eine praktische Prüfung im Betrieb statt.
–– Empfehlung: Sie beherrschen eine Landessprache mindestens
auf Sprachniveau B1.
Besonderheiten
Das Qualifikationsverfahren für Erwachsene kann berufsbegleitend
absolviert werden.
Aufgrund der persönlichen Planung legen Sie das Jahr der Ab­
schlussprüfung fest.
Je nach Wahl der Vorbereitung fallen Kosten für Sie an. Gemäss § 18
Abs. 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Be­
rufsbildung ist der Unterricht in Regelklassen einer Berufsfachschule
im Kanton Zürich kostenlos. Alle anderen Angebote (überbetriebliche
Kurse, spezielle Vorbereitung bei privaten Anbietern) zur Prüfungs­
vorbereitung für die Kandidatin bzw. den Kandidaten sind kosten­
pflichtig. Falls Ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, kann es
zu einer Verpflichtung durch den Arbeitgeber kommen.
Die Teilnahme am Qualifikationsverfahren ist kostenlos. Gestützt auf
Art. 39 Abs. 2 der Berufsbildungsverordnung kann der Kandidatin
bzw. dem Kandidaten für entstandene Materialkosten eine Rechnung
gestellt werden.
Mögliche Berufe
Alle Berufe sind möglich, ausser Informatiker/in EFZ (nur noch bis
Sommer 2017).
Beratung
Beratung in allen biz des Kantons Zürich.
9
04 Validierung von
­Bildungs­leistungen
Sie haben viel Erfahrung im angestrebten Beruf? Dann ist
das Validierungsverfahren möglicherweise der geeignete
Weg.
Im Validierungsverfahren dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen und
fachlichen Kompetenzen in einem Dossier. Dieses wird beurteilt und
vorhandene Kompetenzen werden anerkannt. Lücken schliessen Sie
in der ergänzenden Bildung. Dafür durchlaufen Sie fünf Phasen bei
denen Sie nach Bedarf begleitet und unterstützt werden.
Validierung von Bildungsleistungen
Der Weg zum eidgenössischen Berufsattest
bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnis
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4
Information, Beratung
Sie nehmen an obliga­
torischen Informations­
anlässen (OIA) teil.
Bilanzierung
Sie dokumentieren
Ihr Wissen und Können
in einem Dossier.
Beurteilung
Ihr Dossier wird durch
Experten und
­Expertinnen geprüft.
Validierung
Ihre Kompetenzen
werden in einer Lern­
leistungsbestätigung
angerechnet.
Ergänzende Bildung
Sie absolvieren die vor­
gegebenen Kurse und
erwerben so die fehlen­
den Kompetenzen.
Zertifizierung
Sind alle Anforderungen
erfüllt, werden das EFZ
bzw. das EBA und ein
Lernleistungsausweis
ausgestellt.
Ziel: Sie wissen Bescheid
über das Validierungs­
verfahren und können die
nächsten Schritte planen.
Ziel: Sie belegen Ihre
Fähig­keiten und Kompe­
tenzen nach vorgegebenen
Kriterien, welche Sie für
den angestrebten Berufs­
abschluss bereits besitzen
und erhalten die Zulassung
zum Qualifikationsverfahren.
Ziel: Ihr Dossier wird von
Experten überprüft und
in einem Beurteilungs­
gespräch werden offene
Fragen geklärt und Ihr
Dossier verifiziert.
Ziel: Sie wissen, welche
Kompetenzen Ihnen ange­
rechnet werden und welche
Sie zusätzlich erwerben
müssen.
Ziel: Sie haben die nötigen
berufskundlichen und allge­
meinbildenden Kursmodule
besucht und absolvieren
den Modulabschluss. Die
entsprechenden Bestä­
tigungen reichen Sie zur
Anerkennung ein.
Ziel: Ihre Unterlagen wer­
den noch einmal geprüft.
Wenn alle Bestehensregeln
für den Berufsabschluss
erfüllt sind, erhalten Sie den
eidgenössischen Titel.
Hier sind Sie aktiv. Phase 5
Darum kümmern sich die kantonalen Behörden.
Hier erwerben Sie die fehlenden Kompetenzen.
10
11
Voraussetzungen
–– Zulassungsvoraussetzungen gem. Art. 32 BBV: Sie haben fünf
Jahre Berufserfahrung.
–– Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der Bildungs­
verordnung im angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis
www.sbfi.admin/bvz).
– Die Zuweisung erfolgt durch den Wohnkanton und dieZulassung
durch den Verfahrenskanton.
–– Eine Anstellung ist nicht notwendig.
–– Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens
Sprachniveau B1.
Hinweis
Validierungsverfahren gibt es für verschiedene Berufe. Je nach Beruf
ist ein anderer Verfahrenskanton für die Durchführung des Verfahrens
zuständig. Die Angebote werden laufend ausgebaut. Eine aktuelle
Übersicht über das Angebot finden Sie unter
www.berufsberatung.ch
Besonderheiten
Das Validierungsverfahren kann berufsbegleitend absolviert werden.
Das Dossier wird entsprechend den Vorgaben des Verfahrenskan­
tons erstellt. Sie arbeiten selbständig an Ihrem Dossier. Bei Bedarf
können Sie Unterstützung bekommen. Je nach Kostengutsprache
fallen für die Begleitung Kosten an.
Die Erstellung des Dossiers setzt vertiefte Sprachkenntnisse der
deutschen Sprache, auch in schriftlicher Form, voraus. Sie sollten
gewohnt sein, selbständig zu arbeiten und Ihr Tun kritisch zu hinter­
fragen. Es wird eine gute Reflexionsfähigkeit gefordert.
Für den Besuch der ergänzenden Bildung können je nach Kosten­
gutsprache des Wohnkantons Kosten anfallen. Falls Ihr Arbeitgeber
sich an den Kosten beteiligt, kann es zu einer Verpflichtung durch
den Arbeitgeber kommen.
Mögliche Berufe
Das Validierungsverfahren ist in einigen Berufen möglich.
Das aktuelle Angebot finden Sie auf
www.berufsberatung.ch/validierung
Beratung
Spezifische Beratung zum Validierungsverfahren erhalten Sie in der
Fachstelle Validierung des biz Oerlikon (Eingangsportal) oder beim
Verfahrenskanton.
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13
Haben Sie weitere Fragen?
Haben Sie Fragen zu Ihren Aus-­und Weiterbildungs­möglichkeiten?
www.berufsberatung.zh.ch
Können Sie sich nicht entscheiden, welcher Berufsabschluss
und welcher Weg der richtige für Sie ist?
www.validierung.zh.ch
Brauchen Sie berufsspezifische Auskünfte zum Lehrvertrag und
zur direkten Zulassung zur Abschlussprüfung?
www.mba.zh.ch
Haben Sie Fragen zum Validierungsverfahren oder möchten Sie
sich für einen obligatorischen Informationsanlass anmelden?
www.validierung.zh.ch
www.berufsberatung.ch
14
Redaktion und Gestaltung Amt für Jugend und Berufsberatung Kontakt Amt für Jugend und Berufsberatung | Validierung | Dörflistrasse 120 | 8090 Zürich
Tel. 043 259 97 00 | [email protected] | www.validierung.zh.ch
15
Herausgeber
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Amt für Jugend und Berufsberatung
© Amt für Jugend und Berufsberatung
06/2016
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Nutzungsbedingungen für das Validierungstool
(1) Gegenstand
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich führt im Kanton Zürich das
vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation anerkannte Validierungsverfahren durch. Das Verfahren wird in der Regel für Teilnehmende aus der gesamten
Deutschschweiz angeboten.
In einem Validierungsverfahren wird belegt, über welche Fähigkeiten und Kompetenzen eines bestimmten Berufes ein/e Teilnehmende(r) bereits verfügen. Hierzu werden allgemeinbildende und berufliche Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier dokumentiert und es wird nachgewiesen, was der/die Teilnehmende in seinem/ihrem Beruf oder
auch ausserhalb des Berufes theoretisch gelernt und in der Praxis angewendet hat. In der
anschliessenden Validierung erhält man eine Bestätigung, die detailliert aufzeigt, welche
Bildungsleistungen angerechnet werden.
Das vorliegende Validierungstool wird für die Dossiererstellung benötigt und leitet durch
das Validierungsverfahren.
(2) Verantwortung Nutzerinnen und Nutzer
Die Teilnehmenden im Validierungsverfahren sind als die Nutzer und Nutzerinnen zum
wahrheitsgetreuen und selbstständigen Verfassen des Inhalts der Dossiers verpflichtet.
(3) Registrierung / Kosten / Freischaltung
Die Teilnehmenden müssen zur Anmeldung an die erste obligatorische Informationsveranstaltung folgenden Angaben zur ihrer Person machen:
Name / Vorname
Geburtsdatum
AHV-Nummer (13-stellig)
Nationalität und Heimatort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Privatadresse
Die Freischaltung des Validierungstools erfolgt nach dem zweiten Teil des obligatorischen
Informationsanlasses, wenn sich der/die Teilnehmende entschlossen hat, mit dem Validierungsverfahren zu starten. Für den Erwerb des Logins wird von den Teilnehmenden eine
Nutzungsgebühr in der Höhe von Fr. 90.- erhoben.
Prüfungsexperten und -expertinnen, ebenso wie Mitarbeitende des Amts für Jugend und
Berufsberatung bzw. des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes erhalten ein Login zur Aus-
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/3
übung ihrer Tätigkeit im Rahmen des Validierungsverfahrens. Die genannten Personengruppen können sich nicht selbst registrieren, sondern erhalten die Zugangsdaten von den
verantwortlichen kantonalen Stellen.
(4) Datenschutz
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist zur Wahrung der Datenschutzgesetzgebung
verpflichtet. Persönliche Daten, die beim Ausfüllen von Formularen über das Validierungstool übermittelt werden, sind vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Daten werden über einen gesicherten elektronischen Kanal übertragen. Passwörter werden
verschlüsselt abgelegt. Demgegenüber werden Informationen betreffend Statusänderungen des Dossiers per E-Mail und damit auf einem ungesicherten Kanal übermittelt. Somit
besteht das Risiko, dass jeweils die Sender- und Empfängeradressen durch Drittpersonen
abgefangen und eingesehen werden können.
Allfällige Kreditkarteninformationen für die Onlinezahlung werden nicht im Validierungstool
gespeichert.
Auch erhobene Daten von abgebrochenen Validierungsverfahren werden zu Statistikzwecken in anonymisierter Form gespeichert.
(5) Urheberrecht
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist Lizenznehmer des Validierungstools der Ivaris
AG und für den Inhalt des Tools verantwortlich.
Sämtliche Online-Dokumente und Webseiten sowie ihre Teile sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum privaten Gebrauch kopiert und ausgedruckt werden. Ohne vorgängige schriftliche Erlaubnis des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes dürfen die Dokumente und Webseiten sowie ihre Teile weder vervielfältigt noch auf anderen Servern gespeichert, in Newsgroups oder Online-Dienste eingespeist oder auf einer CD-ROM oder
anderen Datenträgern gespeichert werden.
(6) Gewährleistung / Haftungsausschluss
Für die Haftung wird auf die allgemeinen Hinweise für die Nutzung der Internetseiten des
Kantons Zürich (Version 1.0; Stand 20. Oktober 2010) verwiesen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt kann danach insbesondere nicht gewährleisten, dass die von ihm auf dem
Internet zur Verfügung gestellten Informationen jederzeit aktuell, detailgenau und vollständig sind und alle erdenklichen Sachverhalte berücksichtigen.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Inhalte ohne
Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/3
Haftungsansprüche gegen das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung
der veröffentlichen Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische
Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat fremde, d.h. nicht auf seinen Servern oder in seinem Einflussbereich liegende
Websites, die mit dieser Website über Verknüpfungen allenfalls verbunden sind, nicht überprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte oder die darauf angebotenen
Dienstleistungen.
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
4. Oktober 2016
1/2
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ (2007)
Adress- und Kontaktliste
Das vorliegende Adressverzeichnis dient den Teilnehmenden, die zuständige Ansprechperson / die zuständige Institution in den Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ und Logistiker/in EFZ 2007 zu finden. Auskünfte werden nur erteilt, wenn sich die Teilnehmenden in
der entsprechenden Phase befinden.
Schritt
Ansprechperson /
-institution
Adresse
Mail
Bemerkungen
Phase 1: Information und Beratung
biz Oerlikon
Obligatorische
Validierung
Informationsveranstaltung / Selbstcheck
Dörflistrasse 120
www.validierung.zh.ch
Postfach
8090 Zürich
043 259 97 00
[email protected]
Phase 2: Bilanzierung (alle Fragen zur Dossiererstellung vor der Dossiereinreichung)
Fachbereich
Mittelschul- und BerufsbilKontakt nur über E-Mail
Zulassung
dungsamt
Anrechenbare Vorbildung Nachholbildung
Abt. Betriebliche Bildung
Postfach
8090 Zürich
[email protected]
biz Oerlikon
Dörflistrasse 120
www.validierung.zh.ch
Dossiererstellung und
Validierung
Postfach
-einreichung /
8090 Zürich
Begleitangebote
043 259 97 00
[email protected]
Roland Huber
[email protected]
Kontakt nur über E-Mail
Praxisbesuch /
Mündlicher Erfahrungs- Fach-Chefexperte
bericht
Phase 3: Beurteilung (alle Fragen nach dem Dossierabschluss resp. -einreichung)
[email protected]
Kontakt nur über E-Mail
Stand Dossierbeurteilung Roland Huber
Fach-Chefexperte
inkl. Beurteilungsgespräch
Phase 4: Validierung
(alle Fragen nach Abschluss der Beurteilung: Anmeldung zur Akteneinsicht via Validierungstool www2.vda.zh.ch)
Edith Letzner
Edith Letzner
Kontakt über E-Mail
Beurteilung und
Aktuarin
Prüfungskommission 20
oder bei Bedarf per Post
Rechtmittelverfahren
Dorfstrasse 29
8457 Humlikon
[email protected]
Kaspar Senn
Mittelschul- und Berufsbilweiteres Vorgehen
Berufsinspektor
dungsamt
Abt. Betriebliche Bildung
Postfach
8090 Zürich
[email protected]
Ergänzende Bildung (Liste anerkannter Anbieter wird als Beilage mit der Lernleistungsbestätigung zugestellt)
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/2
Phase 5: Zertifizierung
Gabi Baumann
Antrag
Eidg. Fähigkeitszeugnis / Administration
Berufsattest
Administration
Validierungsverfahren
Burgtrottenweg 1c
8442 Hettlingen
[email protected]
Kontakt nur über E-Mail
Eingangsportale Deutschschweiz
Kanton
Ansprechpartner Eingangsportal
Adresse
Eingangsportal
Link zu
Eingangsportal
BE
Christa Nienhaus
BIZ Kanton Bern,
Zentrale Dienste
Bremgartenstrasse 37
Postfach
3001 Bern
www.erz.be.ch/bae
Beratungsdienste für
Ausbildung und Beruf
Aargau
Berufs- und Laufbahnberatung
Herzogstrasse 1
5000 Aarau
www.eingangsportal.ch
Fachstelle Berufs-,
Studien- und Laufbahnberatung
Regierungsgebäude
9100 Herisau
www.berufsberatung.ar.ch
Amt für Berufsbildung
und Berufsberatung
Hauptgasse 51
9050 Appenzell
www.ai.ch
BIZ Bottmingen
Wuhrmattstr. 23
4103 Bottmingen
www.biz.bl.ch
Janos Liptak
[email protected]
031 633 81 00
AG
Philipp von Wartburg
Barbara Gisi
eingangsportal
@bdag.ch
062 832 64 10
AR
Esther Niedermann
esther.niedermann
@ar.ch
071 353 67 17
AI
Werner Hugener
werner.hugener
@ed.ai.ch
oder
www.beratungsdiensteaargau.ch
071 788 93 67
BL
Pat Schnyder
[email protected]
www.eingangsportal.ch
061 552 29 30
BS
Brigitta Spalinger
[email protected]
061 267 88 49
oder
Mittelschule und Berufsbildung
Basel-Stadt
Clarastrasse 13
Postfach 27
4005 Basel
www.mb.bs.ch
oder
www.eingangsportal.ch
Kanton
Ansprechpartner Eingangsportal
Adresse
Eingangsportal
Link zu
Eingangsportal
FL
Andrea Kunkel
Amt für Berufsbildung
und Berufsberatung
Fürstentum
Liechtenstein
Postplatz 2
FL-9494 Schaan
www.abb.llv.li
Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung
Rue St. Pierre Canisius 12
1700 Freiburg
www.admin.fr.ch/sofpa/
prestations-adultes-validation des acquis
Berufs- und Laufbahnberatung
Gerichtshausstr. 25
8750 Glarus
www.biz-gl.ch
Amt für Berufsbildung
Quaderstrasse 17
7000 Chur
www.berufsbildung.gr.ch
[email protected]
00423 236 72 13
FR
Marc Chassot
[email protected]
026 305 41 86
GL
Margrit Ammann
[email protected]
055 646 62 60
GR
Justina Simeon
justina.simeon
@afb.gr.ch
081 257 27 05
Vendelin Cabernard
vendelin.cabernard
@afb.gr.ch
Amt für Berufsbildung
Bahnhofstr. 31
7130 Ilanz
081 257 62 02
LU
Brigitte Wangler
[email protected]
041 228 68 18
Thomas Köppel
Berufs- und Studienund Laufbahnberatung
Luzern
Obergrundstrasse 51
6002 Luzern
www.beruf.lu.ch
Berufs- und Weiterbildungszentrum
Nidwalden
Robert-Durrer-Str. 4
6371 Stans
www.netwalden.ch
[email protected]
041 228 52 52
NW
Karin Limacher
Marlies Odermatt
[email protected]
041 618 74 40
Kanton
Ansprechpartner Eingangsportal
Adresse
Eingangsportal
Link zu
Eingangsportal
OW
Selina Frey
Berufs- und Weiterbildungsberatung
Obwalden
Brünigstrasse 178
Postfach 1657
6061 Sarnen
www.berufsberatungow.ch
Berufs-, Studien-und
Laufbahnberatung
St. Gallen
Teufenstrasse 1/3
9001 St.Gallen
www.berufsberatung.sg.ch
Dienststelle Mittelschule und Berufsbildung
Ringkengässchen 18
8200 Schaffhausen
www.berufsbildungsh.ch
Berufs- und Studienberatung
Bifangstrasse 12
4600 Olten
www.biz.so.ch
Berufs- und Studienberatung
Region Ausserschwyz
Huobstrasse 9
8808 Päffikon
www.sz.ch/berufsberatung
Berufs- und Studienberatung
Parkstrasse 25
6410 Goldau
www.sz.ch/berufsberatung
[email protected]
041 666 62 09
Barbara Erni
SG
[email protected]
Andrea Holderegger
[email protected]
058 229 72 11
SH
Verena Stutz
[email protected]
052 632 72 76
SO
Pius Blümli
[email protected]
Priska Raimann
oder
www.eingangsportal.ch
priska.raimann
@dbk.so.ch
062 311 28 00
SZ
Ludwig W.
Rabenbauer
(Ausserschwyz) ludwig.rabenbauer
@sz.ch
055 417 88 99
SZ
Andreas Seewer
([email protected]
schwyz)
Kanton
Ansprechpartner Eingangsportal
Adresse
Eingangsportal
Link zu
Eingangsportal
TG
Heidi Burkhalter
Amt für Berufsbildung
und Berufsberatung
Schlossmühlestr. 9
8510 Frauenfeld
www.abb.tg.ch
Berufs- Studien- und
Laufbahnberatung
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
www.ur.ch/berufsberatung
Berufs-, Studien und
Laufbahnberatung
Portal EFZ für Erwachsene, Val-Form
Avenue de France 23
1950 Sion
www.vs.ch/berufsberatung
Amt für Berufsberatung
BIZ ZUG
Baarerstrasse 21
6300 Zug
www.zug.ch/biz
biz Oerlikon
Validierung
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
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[email protected]
Sigrid Weber Böhni
sigrid.weberboehni
@tg.ch
058 345 59 66
UR
Dominic Wetli
[email protected]
041 875 20 63
VS
Jérôme Lorenz
jerome.lorenz
@admin.vs.ch
027 606 45 12 (ausser
Freitag)
ZG
David Furrer
[email protected]
Franz Müller
[email protected]
041 728 32 18
ZH
Matthias Amsler
matthias.amsler
@ajb.zh.ch
Bettina Wöhler
bettina.woehler
@ajb.zh.ch
043 259 97 00
Änderungen bitte per E-Mail an: [email protected]
02. Dezember 2015
Qualifikationsprofil Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ
Berufsnummer 95504
Bildungsverordnung / Bildungsplan vom 18. Oktober 2006 über die berufliche Grundbildung für
Logistikerin / Logistiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Inhalt
I.
II.
III.
Berufsbild
Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen
Anforderungsniveau des Berufes
I. Berufsbild
Das Berufs- und Arbeitsfeld
1)
Allgemeine Kompetenzen
Logistikerinnen EFZ und Logistiker EFZ verfügen über die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur sicheren Bewältigung der Aufgaben und Anforderungen in den Bereichen Beschaffung, Produktionslogistik, Distribution, Entsorgung, Lagerung und Transport. Sie beraten Kunden und gestalten
die Prozesse in der Kommunikation und Informatik mit. Für die selbstständige und kompetente Ausführung der einzelnen Arbeiten verfügen Logistiker/innen EFZ über praktisch-technisches Handgeschick und Interesse an organisatorischen und planerischen Aufgaben. Kundenfreundliche Haltung,
soziales Engagement, angemessene Flexibilität und körperliche Belastbarkeit zeichnen sie besonders
aus.
2)
Kurze Beschreibung der Berufsfeldbereiche:
Berufsfeldbereich Distribution
Berufsfeldbereich Lager
Berufsfeldbereich Verkehr
Logistiker/innen EFZ im Berufsfeldbereich Distribution sind
Fachleute im Bereich der Vorbereitung zur Auslieferung, der
eigentlichen Zustellung und
Übergabe von Sendungen. Sie
pflegen Kontakte zu Kunden.
Im Weiteren beherrschen sie
die Arbeitsprozesse in der Verarbeitung von Sendungen in
den Sortier- und Logistikzentren
der Distributionsanbieter.
Logistiker/innen EFZ im Berufsfeldbereich Lager sind Fachleute für die Annahme, den innerbetrieblichen Transport, die
Lagerung, die Kommissionierung und den Versand von Gütern aller Art. Sie führen die
Kontrolle der Lagerbestände
und setzen die Anforderungen
an einen reibungslosen Güterfluss optimal um.
Logistiker/innen EFZ im Berufsfeldbereich Verkehr sind Fachleute für das Zusammenstellen
und Zerlegen von Zügen im
Rangierbetrieb. Die Logistiker/innen EFZ bereiten die Züge zur Abfahrt vor und erstellen
die nötigen Papiere. Beim Abholen oder Zustellen der Güterwagen wie auch im Gepäckservice haben sie direkten
Kontakt mit den Kunden.
Beitrag des Berufes in der Gesellschaft und Wirtschaft
Die berufliche Grundbildung für Logistikerin EFZ/Logistiker EFZ hat für die schweizerische Volkswirtschaft eine zentrale Bedeutung. Für die grosse Mehrheit der über 50’000 privaten Unternehmen und
staatlichen Institutionen der Schweiz stellt sie die wichtigste Nachwuchsquelle von Fachleuten für die
betriebswirtschaftlichen Bereiche dar. Logistikerinnen und Logistiker werden in drei Berufsfeldbereichen ausgebildet. Es handelt sich um eine typische Querschnittsausbildung.
Die berufliche Grundbildung für Logistikerin EFZ/Logistiker EFZ ist mit rund 4'500 Lernenden jährlich
eine attraktive, für dynamische Lernende eine interessante und vielfältige berufliche Grundbildung. Sie
ist für junge Frauen und Männer gleichermassen attraktiv und ist auch eine bedeutende Basis für die
berufliche Weiterbildung und für ein Studium an einer höheren Fachschule oder Fachhochschule. Ihr
kommt deshalb in der schweizerischen dienstleistungsorientierten Volkswirtschaft eine hohe Bedeutung zu, welche durch den steten Strukturwandel geprägt ist.
Die technologischen Entwicklungen, insbesondere in der anwendungsbezogenen Informatik, die Weiterentwicklung der betrieblichen Prozesse und Arbeitsabläufe sowie neue Formen der Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern usw. verändern die Anforderungen an Logistikerinnen EFZ und Logistiker
EFZ stark und verlangen daher von den Berufsleuten ein ausgeprägtes Mass an Selbstständigkeit,
Kreativität, Eigeninitiative und die Bereitschaft für das lebenslange Lernen.
II.
Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen
Die beruflichen Handlungskompetenzen lassen sich im Überblick wie folgt darstellen:
Standardsprache
(lokale Landessprache)
Produktion
Distribution
Entsorgung
Lagerung
Transport
Kommunikation und Informatik
Berufsfeldbereichsspezifische
Vertiefung
Beschaffung
Arbeits- und Betriebssicherheit
Kundendienst
Im Zentrum stehen neun berufliche Kernkompetenzen, welche berufsbereichsübergreifend zum kompetenten Handeln im Beruf befähigen.
Im Einzelnen lassen sich die Kernkompetenzen folgendermassen umschreiben:
- Beschaffung
Beschaffung umfasst die Sicherstellung der notwendigen Mittel für die Produktion, den Handel und die
Dienstleistung, wobei ökonomische und ökologische Gesichtspunkte bedeutsam sind. Mit der Beschaffung soll sichergestellt werden, dass jederzeit die richtigen Güter in der richtigen Menge und
Qualität am richtigen Ort für die Produktion, den Handel oder Dienstleistung verfügbar sind.
Logistiker/innen EFZ sind fähig, grundlegende Zusammenhänge der Logistik sowie Eigenschaften
verschiedener Güter zu erklären und den Prozess der Beschaffung von der Bestellung bis zur Gütereinlagerung zu planen, durchzuführen, zu kontrollieren.
- Produktion
In der Logistik ist die Planung und Steuerung ein wesentlicher Faktor für die fachgerechte Produktion
von Gütern, um Leerzeiten sowie unnötige Kosten zu vermeiden und die Produktion termingerecht
sicherzustellen.
Logistiker/innen EFZ stellen damit den Güterfluss sicher. Sie setzen die geeigneten, internen Transportmittel für die Versorgung der Produktion ein und legen fachgerechte Puffer- und Zwischenlager für
Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie Betriebsmittel an.
- Distribution
Die Distribution von Gütern ist eine zentrale Aufgabe der Logistik, um Güter zum richtigen Zeitpunkt
und am richtigen Ort in der richtigen Menge und Qualität zur Verfügung zu haben. Für eine qualitativ
hochwertige Verteilung sind die optimale administrative Vorbereitung, die richtige Verpackung und die
termingerechte Auslieferung zentrale Erfolgsfaktoren.
Logistiker/innen EFZ beherrschen die wesentlichen Funktionen und Aufgaben in der Distribution und
sind fähig, die Prozesse reibungslos, ökonomisch und systemgerecht abzuwickeln.
- Entsorgung
Negative Umwelteinflüsse und -verschmutzungen belasten Mitarbeitende im Betrieb, die Kunden und
die Natur in unnötiger Art und Weise. Deshalb sind Emissionen gesetzlich geregelt bzw. die Entsorgung von gefährlichen Stoffen unterliegt strengen Regeln.
Logistiker/innen EFZ gestalten sämtliche Tätigkeiten gemäss den gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften und Empfehlungen. Sie entsorgen Reststoffe, Abfälle und Sonderabfälle umweltgerecht und
vermeiden unnötige Abfälle.
- Lagerung
Der fachgerechten Bewirtschaftung von Gütern bei der Lagerung kommt in allen Phasen des logistischen Prozesses eine zentrale Bedeutung zu. Eine Termin- und adressatengerechte Befriedigung von
internen und externen Kundenbedürfnissen ist nur möglich, wenn die physischen Lagerbestände den
Buchwerten entsprechen.
Logistiker/innen EFZ sichern deshalb die produktegerechte Lagerung der Güter in der gesamten Logistikkette und stellen deren Verfügbarkeit sicher.
- Transport
Der optimale Warenfluss muss in der gesamten Logistikkette sichergestellt werden.
Logistiker/-innen EFZ sichern den Transport, die Organisation und den situationsgerechten Einsatz
von Fahrzeugen, Fördermitteln, technischen Geräten und Anlagen. Durch die fachgerechte Bedienung, Reinigung und Wartung sorgen Logistiker/innen EFZ für eine hohe Einsatzbereitschaft der
Transportmittel.
- Kommunikation und Informatik
In der Logistik sind Kommunikations- und Informatikmittel unverzichtbare Instrumente, mit denen die
komplexen Arbeitsprozesse unterstützt und dokumentiert werden.
Logistiker/innen EFZ sind fähig, diese Mittel für betriebliche Anwendungen so zu nutzen, dass das
reibungslose Funktionieren der Logistikkette und deren Dokumentation jederzeit gewährleistet ist.
- Arbeits- und Betriebssicherheit
Das Umsetzen der Massnahmen zu Hygiene, Arbeits- und Betriebssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sind für Logistiker/innen EFZ von grundlegender Bedeutung, um Mitarbeitende, Betrieb,
Kunden und die Produkte vor negativen Auswirkungen zu verschonen.
Logistiker/innen EFZ verhalten sich in der ganzen Logistikkette vorbildlich in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Sie setzen die gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Regelungen pflichtbewusst und eigenständig um.
- Kundendienst
Kunden, ob intern oder extern, begleiten den Logistiker/-innen EFZ während der ganzen Logistikkette.
Ihre Zufriedenheit stellt den wesentlichen Erfolgsfaktor für den Betrieb dar. Um die Bedürfnisse der
Kunden zu erfüllen, richten Logistiker/innen EFZ alle ihre Arbeitsschritte und Tätigkeiten konsequent
und durchdacht auf die Anforderungen der Kunden aus. Sie sind fähig, Kundenbedürfnisse zu erkennen, Kunden zu beraten und somit ihr Handeln, Denken und Auftreten in den Dienst ihrer Bedürfnisse
und der Qualität zu stellen.
II. Übersicht der beruflichen Handlungskom petenzen: (95504) Logistikerin EFZ/Logistiker EFZ (Verord. ber. Grundbildung 2006)
Handlungskomp
etenzbereich
Handlungskompetenzen
1
A
Beschaffung
Approvvigionamento
Acquisition
B
Produktion
Produz ione
Production
2
3
4
5
1.4
Tauschbare von nicht tauschbaren Ladungsträgern
unterscheiden. Tauschgeräte nach Poolvorgaben
fachgerecht prüfen, beurteilen und die
entsprechenden Massnahmen ableiten. Nicht
tauschbare Ladungsträger korrekt handhaben.
LVD 1.7
1.5
Aufgaben und Anforderungen bei der Annahme und
Abholung von Sendungen erklären und die
entsprechenden Arbeiten fachgerecht und
eigenständig erledigen.
D 1.8
1.1
Die Bedeutung der Logistik für die Wirschaft
differenziert erklären und grundlegende
Zusammenhänge fachgerecht beschreiben.
LVD 1.1
1.2
Bestellungen fachgerecht ausführen und Güter
fach- und Produktegerecht behandeln. Güter
selbstständig unter Berücksichtigung der
notwendigen Formalitäten entgegen nehmen.
LVD 1.2, 1.3, 1.4
1.3
Güter und Materialien genau zählen, sorgfältig
messen und wägen. Entsprechende
Messinstrumente sorgfältig und durchdacht
einsetzen, Waren gemäss allgemeiner und
betriebllicher Vorgaben verbuchen.
LVD 1.5, 1.6
2.1
Die Ansprüche der Produktion an die Logistikkette
erkennen und daraus die notwendigen Aufgaben
ableiten.
LVD 2.1
2.2
Die Bedeutung und Funktionen unterschiedlicher
Lager für den optimalen Ablauf der Produktion
erkennen und den Material- und Güterfluss für die
Produktion sicher stellen.
LVD 2.2
2.3
Die Tätigkeiten und Aufgaben in der logistischen
Kette umsetzen und den Ablauf wie auch die
Qualität bewerten und verbessern.
LVD 2.3
3.1
Allgemeine Grundlagen von Distributionssystemen
und der Distributionslogistik erklären. Die
Besonderheiten des Marktes für logistische
Dienstleistungen erläutern. Tätigkeiten und
Arbeitsschritte auf die bestmögliche Qualität in der
Distributionslogistik ausrichten.
LVD 3.1
D 3.9
3.2
Die Bedeutung und Funktion der Verpackungen
und Ladungsträger erkennen und diese
fachgerecht für einen schadenfreien Transport
einsetzen. Die passende Versandmethode
bestimmen und die Hilfsmittel und Möglichkeiten
für den Versand im In- und Ausland kennen.
LVD 3.2, 3.3, 3.4
3.3
Güter fachgerecht abholen, vorbereiten und diese
zustellen, übergeben oder versenden.
LVD 3.5
D 3.6, 3.7, 3.10
3.4
Aufbau und die Funktionen berufsbezogener
Abrechnungen erklären und diese selbstständig
mit den üblichen Verfahren und Instrumenten
ausführen.
D 3.8
C
Distribution
Distribuz ione
Distribution
D
Entsorgung
Smaltimento
Recyclage
4.1
Ein Bewusstsein für die ökologische Belastung von
Mensch und Umwelt entwickeln. Die Bedeutung
von gesetzlichen und betrieblichen Regelungen
zum Schutz der Natur erkennen.
LVD 4.1
4.2
Abfälle vermeiden. Abfälle pflichtbewusst
sammeln, fachgerecht verwerten oder entsorgen.
LVD 4.3
Lagerung
Immagazz inamento
Stockage
5.1
Den Warenfluss beschreiben und die Bedeutung
und Funktion von Lagern erkennen. Die Ziele, Vorund Nachteile unterschiedlicher Lagersysteme und
Lagertypen beschreiben.
LVD 5.1
5.2
Lagerstrukturen beschreiben, aussagekräftige
Lagerdaten richtig interpretieren und einfache
Berechnungen für die Lagerbewirtschaftung
durchführen.
L 5.2
5.3
Die Funktionsweise der Kommissionierung
erklären und die Methode fachgerecht einsetzen.
Die Effizienz des Materialflusses und der
Lagerbewirtschaftung sicherstellen und die
Prozesse optimieren.
L 5.3
5.4
Güter produktegerecht sicher und unter
Berücksichtigung der Lagerfähigkeit lagern.
Bestände selbstständig überwachen.
LVD 5.4
6.1
Verkehrssysteme und Verkehrsträger mit deren
Möglichkeiten und Grenzen erläutern. Deren Vorund Nachteile sachgerecht beschreiben.
LVD 6.1
6.2
Die Ansprüche an Transporteinheiten erklären und
deren Prinzipien erläutern. Güter fachgerecht,
kundengerecht und selbstständig zu
Transporteinheiten verdichten. Güter fachgerecht,
effizient und sorgfältig verladen.
LVD 6.2, 6.3
6.3
Transporte und Touren gemäss Vorgaben planen,
terminieren und umsetzen. Dabei die Transportund Fördermittel selbständig führen und
zweckmässig einsetzen.
LVD 6.4, 6.5
DV 6.14
6.4
Sich der Bedeutung der schweizerischen
Fahrdienstvorschriften und eines störungsfreien
Betriebsablaufs bewusst sein. Störungen erkennen
und einen reibungslosen Betriebsablauf
sicherstellen. Regeln für die korrekte
Kommunikation im Gleisbereich einhalten, Signale
beachten und Gefahren vermeiden.
V 6.6, 6.11, 6.12
7.1
Die wesentlichen Funktionen der IT verstehen und
Datensicherheit gewährleisten.
LVD 7.1
7.2
Die Bedeutung von Informations- und
Kommunikationsmittel für die Gestaltung und
Funktionsweise betriebliche Prozesse erkennen
und Standartprogramme für die Bewältigung der
Aufgaben nutzen.
LVD 7.2
7.3
Die Bedeutung gut geführter Statistiken erkennen
und diese gemäss Vorgaben erstellen.
LVD 7.3
8.1
Sich der Bedeutung der persönlichen und
betrieblichen Hygiene bewusst sein. Sauberkeit
und Ordnung mit geeigneten Massnahmen
sicherstellen.
LVD 8.1
8.2
Die Grundsätze und Regelungen betreffend
Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelts- und
Unfallschutz verstehen. Die betriebliche Sicherheit
fördern und alle erforderlichen Massnahmen für den
Brandschutz ergreifen.
LVD 8.2, 8.3
8.3
Die Ziele der Betriebssicherheit und des
Datenschutzes erkennen. Die Grundsätze und
Regelungen pflichtbewusst einhalten.
LVD 8.4
8.4
Sich der Gefahren im Gleisbereich im Allgemeinen
und im Umgang mit Starkstrom bewusst sein und
die Grundsätze und Regelungen im Umgang mit
Gefahren und Gefahrgut pflichtbewusst einhalten.
V 8.5
9.1
Kunden fachgerecht bezüglich Produkte und
Dienstleistungen beraten. Reklamationen korrekt
und freundlich vorbringen und entgegen nehmen.
Bei der Bearbeitung die Bedürfnisse
der Kunden
und des Betriebes beachten. Kunden- und
betriebsgerechte Umgangsformen zielorientiert
anwenden.
LVD 9.1, 9.3, 9.4
9.2
Die Bedeutung der Märkte und des Marketings für
eine Unternehmung erkennen. Einen einfachen
Marketingmix beurteilen und die Instrumente zur
Verkaufsförderung einsetzen.
LVD 9.2
9.3
Die Bedeutung einer hohen Qualität in der
Logistikkette erkennen. Im Arbeitsbereich
qualitätsbewusst handeln und pflichtbewusst
informieren.
LVD 9.5
9.4
Die wichtigsten Anbieter im Distributionsmarkt
sowie deren Produkte und Dienstleistungen
charakterisieren. Nutzen, Einsatzmöglichkeiten
wie auch Vor- und Nachteile differenziert
aufzeigen.
D 9.6
E
F
Transport
Trasporto
Transport
G
Kommunikation und
Informatik
Comunicazione e
informatica
Communication et
informatique
H
Arbeits- und
Betriebssicherheit
Sicurez za sul lavoro e
sicurezz a az iendale
Sécurité du travail et de
l'exploitation
I
Kundendienst
Servizio alla clientela
Service à la clientèle
6.5
Wagen und Triebfahrzeuge fachgerecht kuppeln,
entkuppeln, bremsen und sichern. Wagen und
Triebfahrzeuge selbstständig rangieren. Die
Vorschriften einhalten. Weichen fachgerecht
stellen. Die zugewiesenen Aufgaben im
technischen Wagendienst pflichtbewusst
übernehmen. Die Zugs- und Bremsreihe korrekt
erfassen. Die Formeln der Bremsrechnungen für
unterschiedliche Bremsen, Fälle und Situationen
korrekt anwenden.
V 6.7, 6.8, 6.9, 6.10, 6.13
lII. Anforderungsniveau des Berufes
Das Anforderungsniveau des Berufes ist im Bildungsplan detailliert festgehalten und spezifisch für die
Validierung von Bildungsleistungen in den Bestehensregeln definiert.
Genehmigung und Inkraftsetzung:
Das vorliegende Qualifikationsprofil tritt am 14. Oktober 2011 in Kraft.
Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik SVBL/ASFL
Rupperswil, 14. Oktober 2011
Präsident
Ressortleiter OdA
Stephan Juon
Dr. Beat M. Duerler
Das Qualifikationsprofil für Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ vom 14. Oktober 2011 wird durch das
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt.
Bern, 14. Oktober 2011
BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE
Die Leiterin des Leistungsbereichs Berufsbildung
Belinda Walther Weger
Validierung von Bildungsleistungen
Bestehensregeln für Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ
Berufsnummer 95504
Hinweis: Diese Bestehensregeln beziehen sich auf das vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigte Qualifikationsprofil vom 14. Oktober 2011.
Bestehensregeln
•
•
•
•
•
•
Die einzelnen Handlungskompetenzen des Qualifikationsprofils vom 14. Oktober 2011 werden mit „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ bewertet.
Es werden keine Noten gesetzt.
Es werden gemäss Bildungsplan zwischen berufsfeldbereichsübergreifenden und berufsfeldbereichsspezifischen Handlungskompetenzen unterschieden.
Pro Berufsfeldbereich müssen alle berufsfeldbereichsübergreifenden Handlungskompetenzen und die jeweiligen berufsfeldbereichsspezifischen Handlungskompetenzen erfüllt werden. Es gibt keine Kompensationen (siehe Tabelle).
Bei Handlungskompetenzbereich 6 (Transport) ist zusätzlich der Ausbildungsnachweis für
das Führen von Flurförderzeugen zu erbringen (siehe Art.16 Abs. 2 BiVo).
Für die Allgemeinbildung gelten die Bestimmungen gemäss Bildungsverordnung über die
berufliche Grundbildung für Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ vom 18. Oktober 2006, sowie
die Erläuterungen und das Anforderungsprofil des BBT über die Validierungsinstrumente für
die Allgemeinbildung.
Übersicht
Nr. Handlungskompetenzbereiche
berufsfeldbereichsübergreifende
Handlungskompetenzen
berufsfeldbereichsspezifische
Handlungskompetenzen *
1
Beschaffung
1.1 – 1.4
1.5
D
2
Produktion
2.1 – 2.3
-
-
3
Distribution
3.1 – 3.3
3.4
D
4
Entsorgung
4.1, 4.2
-
-
5
Lagerung
5.1, 5.4
5.2, 5.3
L
6
Transport
6.1 – 6.3
6.4, 6.5
7
Kommunikation und Informatik 7.1 – 7.3
-
V
-
8
Arbeits- und Betriebssicherheit
8.1 – 8.3
8.4
V
9
Kundendienst
9.1 - 9.3
9.4
D
* Im Berufsfeld Logistik gibt es die folgenden drei Berufsfeldbereiche:
D = Distribution
L = Lager
V = Verkehr
Genehmigung und Inkraftsetzung:
Die vorliegenden Bestehensregeln für die Validierung von Bildungsleistungen treten am 14. Oktober
2011 in Kraft.
Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik SVBL/ASFL
Rupperswil, 14. Oktober 2011
Präsident
Ressortleiter OdA
Stephan Juon
Dr. Beat M. Duerler
Diese Bestehensregeln stützen sich auf die Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung für
Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ vom 18. Oktober 2006 und werden durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt.
Bern, 14. Oktober 2011
BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE
Die Leiterin des Leistungsbereichs Berufsbildung
Belinda Walther Weger
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Anforderungsprofil Validierung Allgemeinbildung
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz
Sozialkompetenz
Rezeptive Kompetenz
Produktive Kompetenz
Normative Kompetenz
Interaktive Kompetenz
A1 flexibel sein, neue Situationen als positive Herausforderung wahrnehmen
A2 gerne Leistung erbringen, eigene Stärken und
Ressourcen kennen
A3 Ansprüche an sich
selber stellen, sich selbst
kritisch wahrnehmen
A4 erfolgreich ein Team
führen oder ein Projekt
leiten
B1 eine schwierige Situation gut informiert und
kompetent meistern
B2 Menschen anleiten
und Aufgaben effizient organisieren
B3 trotz divergierenden
Erwartungen und Interessen strukturiert und zielgerichtet vorgehen, Prioritäten setzen
B4 einen Gruppenkonflikt
durch Kooperation entschärfen, gemeinsam Lösungen erarbeiten
C1 eine schwierige Situation meistern dank der
Fähigkeit, auf andere einzugehen
C2 andere motivieren,
für eine Sache begeistern
C3 anderen helfen, ihren Platz und ihre Rolle
zu finden
C4 zwischen Personen
oder Parteien vermitteln
Bestehensnorm EFZ: mindestens 7 Teilkompetenzen und jeden Buchstaben und jede Ziffer einmal erfüllt (entspricht rund 60% der
12 Teilkompetenzen)
Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt.
Bestehensnorm EBA: mindestens 3 Teilkompetenzen und jeder Buchstabe (A, B, C) einmal erfüllt
Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt.
Bildungsdirektion
2/2
Anregungen für das Nachweisen der Kompetenzen
Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu
verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können.
Persönlicher Kontext:
-
Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen Aspekte wahrnehmen
Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und wirtschaftliche Folgen wahrnehmen
Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte Haltung
einnehmen
In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen
Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen
etc.
Beruflicher Kontext:
-
Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen
Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln
Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der
eigenen Branche setzen
Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen
etc.
Gesellschaftlicher Kontext:
-
Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen
Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten
Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler,
kantonaler,nationaler oder internationaler Bedeutung
Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen
Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen
etc.
[Text eingeben]
1. Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung
1.1 Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung
Anforderungsbereiche
Anforderungskriterien
1
A
B
Sprach und
Kommunikationskompetenz in
der lokalen Landessprache
Selbst-, Sozial- und
Methodenkompetenz
Stand am 14.09.2010
2
Kann verbal und nonverbal,
Kann verbale und nonverbale,
mündlich und schriftlich, in
mündliche und schriftliche
persönlichen, beruflichen und
Äusserungen, die für sie/ihn in
gesellschaftlichen
persönlichen, beruflichen und
Kommunikationssituationen
gesellschaftlichen
situations- und
Kommunikationssituationen
adressatenbezogen
bedeutsam sind, verstehen.
kommunizieren.
(Rezeptive Sprach- und
(Produktive Sprach- und
Kommunikationskompetenz)
Kommunikationskompetenz)
3
Kann Sprachnormen,
Konventionen und
Kommunikationsregeln sowie
andere Codes (Mimik, Gestik,
Stimme, Kleidung etc.)
situations- und
adressatenbezogen
anwenden.
(Normative Sprach- und
Kommunikationskompetenz)
Kann komplexe Situationen
unter Berücksichtigung der
eigenen Stärken und
Schwächen bewältigen.
(Selbstkompetenz)
Kann komplexe Situationen
durch Teamarbeit oder
gezieltes soziales Verhalten
verantwortungsbewusst
bewältigen. (Sozialkompetenz)
Kann komplexe Situationen
durch geeignete Strategien
und Methoden bewältigen.
(Methodenkompetenz,
Arbeitsstrategien)
4
Kann verbal und nonverbal,
mündlich und schriftlich, auf
Beiträge anderer Personen
eingehen und konstruktiv den
eigenen Standpunkt einbringen
und weiterentwickeln.
(Interaktive Sprach- und
Kommunikationskompetenz)
1/3
1.2 Anregungen für das Nachweisen der Anforderungskriterien
Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu
verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können.
Persönlicher Kontext:
Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen
Aspekte wahrnehmen
Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und
wirtschaftliche Folgen wahrnehmen
Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte
Haltung einnehmen
In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen
Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen
etc.
Beruflicher Kontext:
Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen
Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln
Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der
eigenen Branche setzen
Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen
etc.
Gesellschaftlicher Kontext:
Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen
Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten
Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler,
kantonaler, nationaler oder internationaler Bedeutung
Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen
Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen
etc.
Stand am 14.09.2010
2/3
1.3 Hinweise zum Bestehen
Die Anforderungsbereiche für die Allgemeinbildung werden in die Gesamtbeurteilung des Dossiers in Bezug auf das angestrebte EBA oder EFZ
einbezogen. Die Bestehensregel für die Allgemeinbildung ist im Dokument „Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung“ erläutert.
Stand am 14.09.2010
3/3
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Berufsbildung
Zusatzdokument zu ‘Validierung von Bildungsleistungen: Leitfaden für die berufliche Grundbildung’
Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung
Allgemeinbildung ist Bestandteil der beruflichen Grundbildung. Bei vielen beruflichen Grundbildungen
ist sie jedoch nicht in die jeweiligen Bildungserlasse integriert, sondern basiert auf der Verordnung des
BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April
2006 (SR 412.101.241) und dem Rahmenlehrplan für allgemeinbildenden Unterricht 2006. Der allgemeinbildende Unterricht wird daher als selbstständiger Teil des Qualifikationsverfahrens gehandhabt.
Deshalb wurden für die Validierung der Allgemeinbildung eigene Validierungsinstrumente und Vorgaben erarbeitet. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die oben erwähnten Dokumente.
Grundlagen
In der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen
1
Grundbildung sind die Ziele des allgemeinbildenden Unterrichts umschrieben . Sie richten den Fokus
auf jugendliche Lernende, die auf die Berufsausübung und das Erwachsensein vorbereitet werden.
Die erwachsenen Kandidatinnen und Kandidaten der Validierungsverfahren unterscheiden sich durch
ihre mindestens fünfjährige Berufserfahrung von den jugendlichen Lernenden in der beruflichen
Grundbildung. Das Validierungsverfahren im Bereich Allgemeinbildung soll ermöglichen, dass die
„Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur
Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen“ (Art. 2 Abs. 1 Mindestvorschriften) dem
Anforderungsniveau des angestrebten EFZ oder EBA entsprechend überprüft und gegebenenfalls
angerechnet werden können. Dafür muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen der Allgemeinbildung in die Gesamtbeurteilung des Dossiers einbezogen werden.
Die Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung
In Analogie zum Qualifikationsprofil für die beruflichen Handlungskompetenzen wurde als Validierungsinstrument für die Allgemeinbildung ein Anforderungsprofil erarbeitet. Anhand der als Anforderungskriterien definierten Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen weist die Kandidatin/der Kandidat nach, dass sie/er die Fähigkeit besitzt, sich im Laufe der Berufsausübung und der Alltagsbewältigung stets das dafür nötige Allgemeinwissen aneignen zu können.
Im Beurteilungsgespräch prüfen die Expert/innen nicht abrufbares Wissen, sondern sie überprüfen, ob
die im Dossier zusammengestellten Nachweise den Anforderungskriterien entsprechen und dem Anforderungsniveau des angestrebten EFZ genügen.
1
Mindestvorschriften Art. 2 Ziele
1 Der allgemeinbildende Unterricht vermittelt grundlegende Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und
in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen.
2 Er bezweckt insbesondere:
a. die Entwicklung der Persönlichkeit;
b. die Integration des Individuums in die Gesellschaft
c. die Förderung von Fähigkeiten zum Erlernen und Ausüben eines Berufs
d. die Förderung von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen;
e. die Verwirklichung der Chancengleichheit für Lernende beider Geschlechter, für Lernende mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oder unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen.
Stand am 14.09.2010
1/2
Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil besteht aus zwei Teilen:
1. Tabellarische Übersicht, die in zwei Anforderungsbereiche gegliedert ist, welche die Anforderungskriterien enthalten:
Bereich A enthält Sprach- und Kommunikationskompetenz in der lokalen Landessprache (vier
Anforderungskriterien).
Bereich B enthält Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz (drei Anforderungskriterien).
2. Themenbeispiele als Anregungen für das Nachweisen von Anforderungskriterien
Bestehen der Allgemeinbildung
Die Mindestvorschriften des BBT legen fest, dass die Abschlussnote des ABU mit mindestens zwanzig
Prozent in der Gesamtnote des herkömmlichen Qualifikationsverfahrens gewertet wird (Art. 8 Abs. 2
Mindestvorschriften). Darüber hinaus wird die Gewichtung der Allgemeinbildung in den jeweiligen
Bildungserlassen geregelt. Diese Gewichtung muss im Validierungsverfahren übernommen werden.
Die Allgemeinbildungsexpert/innen beurteilen, welche Anforderungskriterien erreicht sind und ob der
Anforderungsbereich als Ganzes erreicht ist. Die Expert/innen des Berufs tun dies für berufliche Handlungskompetenzen und Handlungskompetenzbereiche. In Anlehnung an das herkömmliche Qualifikationsverfahren sind Kompensationen zwischen beruflichem und allgemeinbildendem Teil möglich.
Gemeinsam legen die Expert/innen im Beurteilungsbericht zuhanden des Validierungsorgans fest,
welche Handlungskompetenzen und Anforderungskriterien als erfüllt gelten.
Nachweise zu den Anforderungskriterien
Die Kandidat/innen können die Anforderungskriterien anhand von Schilderungen und Beschreibungen
konkreter Situationen und Erfahrungen aus dem persönlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen
Kontext aufzeigen. Im Zentrum steht jeweils die Fähigkeit, mit Hilfe der in den Anforderungsbereichen
festgehaltenen Sprach- und Kommunikationskompetenzen sowie Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen die in der Situation gestellten Herausforderungen zu meistern. Eine Liste von Situationen
2
auf der Basis des Rahmenlehrplans steht als Hilfsmittel zur Verfügung .
Falls die Nachweise nicht auf andere Weise erbracht werden können, empfiehlt das BBT als zusätzliche Überprüfungsmethode eine persönliche schriftliche Arbeit und deren mündliche Präsentation aus
dem Bereich des zu validierenden Berufsumfeldes einzusetzen.
2
Siehe Dokument ‚Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung‘
Stand am 14.09.2010
2/2
Titel der Präsentation
Validierungsverfahren
Logistiker/in EFZ
2007
Obligatorischer Informations-Anlass I
(OIA I)
Titel der Präsentation
Ablauf
1. Informationen über die Wege zum Berufsabschluss
Logistiker/in EFZ 2007
2. Die fünf Phasen des Verfahrens
3. Weiteres Vorgehen
Titel der Präsentation
4 Wege zum Berufsabschluss Logistiker/in EFZ
EFZ
Prüfung
Prüfung
Prüfung
Phase 5
Ergänzende
Bildung
Berufliche Grundbildung
Schule/ÜK
Phase 4
Schule
Berufliche Grundbildung
verkürzt
Schule
Direkte Zulassung zum
Qualifikationsverfahren
Phase 3
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Schule/ÜK
Betrieb
Schule
Phase 2
Phase 1
Bilanzierung von
Bildungsleistungen
(Validierungsverfahren)
Titel der Präsentation
Logistiker/in EFZ 2007: Zwei Lernbereiche
Berufliche
Handlungskompetenzen
Grundlegende
Kompetenzen
Allgemeinbildung
Logistiker/in
EFZ 2007
Titel der Präsentation
Validierungsverfahren – Voraussetzungen
• 5 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im
Berufsfeld Logistik bei Antrag zur Zulassung zum Validierungsverfahren
(Phase 2)
• Gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich (mindestens
Sprachniveau B1)
• Durchhaltewillen und
Selbstorganisation
Titel der Präsentation
Phase 1:
Beratung
und Information
Begleitung
Phase 1: Information und Beratung
Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 1
Selbstcheck / freiwilliger Sprachtest
Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 2
Titel der Präsentation
Phase 1: OIA I




Einführung ins Verfahren
Fragen klären
Falls Wohnort ausserhalb Kanton Zürich: Zuweisung durch den
Wohnkanton (Eingangsportal)
Login
Titel der Präsentation
Phase 1: Selbstcheck




Durchführung Selbstcheck
Freiwilliger Sprachtest
Entscheid zum Einsteigen
Anmeldung OIA II
Titel der Präsentation
Phase 1: OIA II





Vertiefte Einführung ins Validierungsverfahren
Arbeit in Kleingruppen
Kennenlernen der Kompetenznachweise
Planung der Dossiererstellung
Definitiver Einstieg ins Verfahren
Kosten: CHF 90.–
(für Validierungstool)
Titel der Präsentation
Phase 2: Bilanzierung
Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 1
Begleitung
Phase 1:
Beratung
und Information
Selbstcheck / freiwilliger Sprachtest
Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 2
Zulassung: Berufserfahrung / anrechenbare Vorbildung
Phase 2:
Bilanzierung
Begleitung
Selbstbeurteilung / Freiwillige Fremdbeurteilung
Projekt- / Auftragsdokumentation
Schriftlicher
Erfahrungsbericht
Mündlicher
Erfahrungsbericht
Praxisbesuch
Modulbestätigungen
Dossierabschluss zur Beurteilung des Dossiers und zur Validierung der Bildungsleistungen
Titel der Präsentation
Phase 2: Zulassung: Berufserfahrung /
•
•
Antrag auf Zulassung im Validierungstool (beim Mittelschul- und
Berufsbildungsamt (MBA) Kanton Zürich)
• Nachweis der Berufserfahrung inkl. spezifische Berufserfahrung
• Führen von Flurförderzeugen Suva-Anerkannter Ausweis
• Fahrerlaubnis (Führerschein) im Berufsfeld Distribution
→ Zulassung bzw. vorläufige Ablehnung
das Dossier kann nur eingereicht werden, wenn die Zulassung zum
Validierungsverfahren vorliegt
Titel der Präsentation
Phase 2: Zulassung:
anrechenbare Vorbildung
/
• Angabe der anrechenbaren Vorbildung
(berufliche Handlungs-kompetenzen und Allgemeinbildung)
→
Entscheid über Anerkennung der
anrechenbaren Vorbildung
Titel der Präsentation
Modul x 2: Modulbearbeitung
Phase
Selbstbeurteilung
Fremdbeurteilung
(freiwillig)
Schriftlicher
Erfahrungsbericht
Mündlicher
Erfahrungsbericht
Modulausschluss
Modulbestätigung
Praxisbesuch
Titel der Präsentation
Phase 2: Dossier einreichen
• Dossier wird elektronisch eingereicht
Titel der Präsentation
Phase 2: Begleitung
Die Fachstelle Validierung bietet Unterstützung an
in Form von Einzelcoaching
Mögliche Themen:
•Individuelle Unterstützung beim Erstellen der Kompetenznachweise
•Fragen zum Validierungstool
Kosten: 1. Stunde CHF 80.Folgestunden CHF 170.kostenlos für ZH-TN ohne Sek II-Abschluss
Titel der Präsentation
Phase 3: Beurteilung
Zulassung: Berufserfahrung / anrechenbare Vorbildung
Phase 2:
Bilanzierung
Begleitung
Selbstbeurteilung / Freiwillige Fremdbeurteilung
Projekt- / Auftragsdokumentation
Schriftlicher
Erfahrungsbericht
Mündlicher
Erfahrungsbericht
Praxisbesuch
Modulbestätigungen
Gesamtsicht
Phase 3:
Beurteilung
Information
Dossierabschluss zur Beurteilung des Dossiers und zur Validierung der Bildungsleistungen
Dossierbeurteilung
Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung)
Beurteilungsbericht
Titel der Präsentation
Phase 3: Beurteilung
Expertinnen und Experten:
 beurteilen Ihr Dossier
 laden Sie zu einem Beurteilungsgespräch ein
(45 - 60 Min.)
 Ziel des Beurteilungsgespräches ist es, Unklarheiten zu beseitigen
und zu verifizieren
Chefexpertin / Chefexperte:
 überprüft die Beurteilung der Experten und stellt Antrag an die
Prüfungskommission
 Entscheid "erfüllt / nicht erfüllt" pro Modul
Kosten: CHF 1‘000.00 (Phase 3 -5 pauschal)
Titel der Präsentation
Gesamtsicht
Gesamtsicht
Phase 4:
Validierung
Information /
Beratung
Phase 3:
Beurteilung
Information
Phase 4: Validierung
Dossierbeurteilung
Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung)
Beurteilungsbericht
Erwahrung und Lernleistungsbestätigung
Akteneinsicht
Titel der Präsentation
Phase 4: Validierung
Prüfungskommission:
 Schriftliche Zustellung der Lernleistungsbestätigung
 Übersicht über die erfüllten Module in der Berufskunde und der
Allgemeinbildung
 Möglichkeit zur Akteneinsicht
Kosten: CHF 1‘000.00 (Phase 3 -5 pauschal)
Titel der Präsentation
Gesamtsicht
Phase 4:
Validierung
Information /
Beratung
Ergänzende Bildung
Erwahrung und Lernleistungsbestätigung
Akteneinsicht
Ergänzende Bildung
Titel der Präsentation
Ergänzende Bildung





Ort: Berufsbildungszentrum Dietikon (BZD)
üK-Zentrum Rupperswil
Modulabschluss: schriftlich, mündlich und/oder praktisch
Kosten: individuell nach Aufwand
Nicht erfüllte Module der Berufskunde und der Allgemeinbildung
müssen
innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden
Informationen: www.bzd.ch
Titel der Präsentation
Phase 5: Zertifizierung
Phase 5:
Zertifizierung
Information
Ergänzende Bildung
Antrag EFZ / EBA inkl. zwingende Belege
Ausstellung EFZ/EBA und Lernleistungsausweis
Titel der Präsentation
Phase 5: Zertifizierung


Antrag EFZ:
Sie reichen die nachgeholten Modulabschlüsse zusammen mit der
Lernleistungsbestätigung und den zwingenden Belegen ein
Prüfungskommission entscheidet erneut
Kosten: CHF 1‘000.00
(Phase 3 -5 pauschal)
Titel der Präsentation
Validierungsverfahren
Dauer der einzelnen Phasen
– (1) Information
 OIA I + OIA II
– (2) Bilanzierung
 individuell
– (3) Beurteilung
– (4) Validierung
6 Monate
Ergänzende Bildung
 Individuell (Höchstens 5 Jahre)
– (5) Zertifizierung
 1 – 2 Monat
Titel der Präsentation
Nächste Schritte

Sie erhalten ein Email mit Login-Informationen

Sie loggen sich auf der Validierungs-Website ein: www2.vda.zh.ch

Sie absolvieren den Selbstcheck und ggf. einen Sprachtest

Sie melden sich zur OIA II an
Titel der Präsentation
Wen kontaktieren Sie wann?


In den Phasen gibt es unterschiedliche Ansprechpartner
Den jeweiligen Ansprechpartner bitte der «Kontakt- und Adressliste «
entnehmen
Titel der Präsentation
Fragen
Titel der Präsentation
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
28. September 2015
1/18
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Berufsfeldbereich Lager
Selbstbeurteilung
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/18
Modul 1: Beschaffung (1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4)
trifft zu
1
zeigt die Bedeutung der Logistik für
die Wirtschaft auf (QP 1.1)
2
setzt die Ziele der Logisitk im
eigenen Bereich um (QP 1.1)
3
bestimmt wertschöpfende
Tätigkeiten in der Logistik (QP 1.1)
4
erklärt die ökonomischen und
ökologischen Anforderungen der
Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1)
5
bestimmt die Lagerbedingungen
nach Art und Beschaffenheit der
Güter (QP 1.2)
6
beschreibt den
Bestellablauf/Bestellprozess im
eigenen Bereich (QP 1.2)
7
ist in der Lage, Bestellformulare
selbständig auszufüllen (QP 1.2)
8
koordiniert die störungsfreie
Annahme von Gütern gemäss den
betrieblichen Vorgaben (QP 1.2)
9
wendet die notwendigen Schritte für
die einwandfreie Identifikation einer
Lieferung an (QP 1.2)
10
führt die vollständige
Wareneingangskontrolle unter
Beachtung aller fachlichen Vorgaben
durch. (QP 1.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/18
trifft zu
11
behandelt Unregelmässigkeiten
einer Lieferung gemäss betrieblichen
Vorgaben (QP 1.2)
12
erklärt anhand eines Beispiels die
Begriffe Brutto, Netto und Tara (QP
1.3)
13
überprüft fachgerecht die Menge von
Gütern unter Verwendung der
branchenüblichen Mess- und
Zählinstrumente (QP 1.3)
14
erklärt die Auswirkung falsch
erfasster oder gezählter Mengen für
den Betrieb (QP 1.3)
15
verbucht die Daten von Lieferungen
korrekt im
ERP/Warenbewirtschaftungssystem
(QP 1.3)
16
wendet vorgegebene
Kontrolltechniken (Voll- und
Stichprobenkontrollen) bei der
Prüfung von Gütern sicher und
selbständig an (QP 1.3)
17
stellt mögliche Beschädigungen an
Gütern fest (QP 1.3)
18
dokumentiert Schäden und reagiert
nach rechtlichen und betrieblichen
Vorgaben (QP 1.3)
19
beurteilt die Tauschbarkeit von
Gebinden fachgerecht gemäss
Poolvorgaben (QP 1.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
4/18
trifft zu
20
beschreibt das korrekte Vorgehen
bei fehlerhaften Tauschgebinden
(QP 1.4)
21
ordnet den verschiedenen Arten von
Mehrweggebinden einem
Verwendungzweck zu (QP 1.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
5/18
Modul 2: Produktion (2.1 / 2.2 / 2.3)
trifft zu
1
zeigt die Schnittstellen zwischen
Produktion und Logistik auf und
erklärt deren Bedeutung (QP 2.1)
2
beschreibt einen einfachen
Produktionsprozess (QP 2.1)
3
stellt die Aufgaben der
verschiedenen Lagerformen in der
Produktion dar (QP 2.2)
4
stellt den Material- und Güterfluss im
eigenen Arbeitsbereich für die
Produktion sicher (QP 2.2)
5
beschreibt die Unterschiede
zwischen Rohstoffen Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten
(QP 2.2)
6
berechnet anhand von Stücklisten
Mengen zur Kommissionierung (QP
2.3)
7
unterstützt mit geeigneten
Instrumenten und Massnahmen die
Qualität des Produktionsprozesses
(QP 2.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
6/18
Modul 3: Distribution (3.1 / 3.2 / 3.3)
trifft zu
1
zeigt den Unterschied zwischen einund mehrstufiger Distribution auf
(QP 3.1)
2
beschreibt die Merkmale des
Stückgutverkehrs (QP 3.1)
3
beschreibt die Funktionsweise der
Sendungsverfolgung mit Track and
Trace für den nationalen und auch
internationalen Güterverkehr (QP
3.1)
4
kann verschiedene Verpackungen
und Verpackungsteile in ihrer Art und
Funktion beschreiben (QP 3.2)
5
kennt Vor- und Nachteile von
verschiedenen Verpackungen (QP
3.2)
6
wendet verschiedene
Verpackungsarten an (QP 3.2)
7
setzt Verpackungen wirtschaftlich ein
(QP 3.2)
8
verpackt verschiedene Güter fachund transportgerecht (QP 3.2)
9
nutzt im Postversand die
Möglickeiten der Kunststoffbehälter
(QP 3.2)
10
erstellt versandgerechte
Transporteinheiten unter Einhaltung
geltender Vorschriften (QP 3.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
7/18
trifft zu
11
wende die verschiedenen
branchenüblichen Arten der
Transportsicherung an (QP 3.2)
12
erklärt den Aufbau und den
Informationsinhalt des SSCC-Codes
(QP 3.2)
13
vergleicht verschiedene Angebote
von KEP-Dienstleistern (QP 3.2)
14
wendet die gesetzlichen Grundlagen
der selbstständigen Güterabholung
an (QP 3.3)
15
stellt Güter unter der
Berücksichtigung der
Empfangsberechtigung selbständig
zu (QP 3.3)
16
löst auftretende Probleme bei
unzustellbaren Gütern (QP 3.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
8/18
Modul 4: Entsorgung (4.1 / 4.2)
trifft zu
1
wendet die betrieblichen Regelungen
zum Schutz von Natur und Umwelt
an (QP 4.1)
2
wendet die gesetzlichen Vorgaben
für die Abfallbewirtschaftung an (QP
4.2)
3
zeigt ein betriebliches
Entsorgungskonzept auf (QP 4.2)
4
trennt Reststoffe nach ökologischen
und wirtschaftlichen Vorgaben (QP
4.2)
5
führt Reststoffe dem Recycling zu
(QP 4.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
9/18
Modul 5: Lagerung (5.1 / 5.4)
trifft zu
1
erklärt Funktion und Eignung der
verschiedenen Lagertypen anhand
von Beispielen (QP 5.1)
2
beschreibt die statische Lagerung
und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP
5.1)
3
beschreibt die dynamische Lagerung
und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP
5.1)
4
wendet die betrieblichen
Sicherheitsbestimmungen bei der
Lagerung an (QP 5.1)
5
beschreibt die zentralen Tätigkeiten
und Arbeitsprozesse vom
Wareneingang bis zum
Warenausgang (QP 5.1)
6
erläutert die Einflussfaktoren für die
Einlagerung von Gütern (QP 5.4)
7
erkennt Sicherheitsanforderungen
der Güter und setzt diese im
Lagerbereich um (QP 5.4)
8
zeigt die Bedeutung und die
Funktion der Inventur auf (QP 5.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
10/18
Modul 6: Transport (6.1 / 6.2 / 6.3)
trifft zu
1
erläutert die gesetzlichen
Grundlagen für die Beförderung von
Gütern auf der Strasse (QP 6.1)
2
erklärt die Merkmale der
verschiedenen Transportarten
(Schiene, Strasse, Luft, Wasser,
Pipeline) (QP 6.1)
3
erklärt die Formen und Bedingungen
des kombinierten Verkehrs anhand
eines Beispiels (QP 6.1)
4
bereitet Transporteinheiten für die zu
erwartende Beanspruchung
fachgemäss vor (QP 6.2)
5
sichert Ladungseinheiten mit
geeigneten Mitteln fachgerecht (QP
6.2)
6
belädt Transportmittel nach den
betrieblichen und gesetzlichen
Vorschriften (QP 6.2)
7
setzt Fördermittel beim Verlad
fachgerecht und zweckmässig ein
(QP 6.2)
8
führt Inbetriebnahme eines
Flurfördermittels selbständig durch
(QP 6.2)
9
erstellt selbständig anhand
verschiedener Sendungen einen
Transport- und Tourenplan (QP 6.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
11/18
trifft zu
10
beschreibt die Einsatzmöglichkeit
eines Flurförderfahrzeuges nach
seiner Wahl (QP 6.3)
11
setzt die Fördermittel
situationsgerecht und überlegt ein
(QP 6.3)
12
findet Destinationen mit Hilfsmitteln
innert kürzester Zeit (QP 6.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
12/18
Modul 7: Kommunikation und Informatik (7.1 / 7.2 / 7.3)
trifft zu
1
setzt die im Arbeitsbereich
vorhandenden
Datenverarbeitungssysteme gem.
den geltenden internen und externen
Richtlinien ein (QP 7.1)
2
erstellt einfache Tabellen/Listen mit
einem Tabellenkalkulationsprogamm
im eigenen Bereich (QP 7.2)
3
erstellt den Schriftverkehr mit den
üblichen Standardprogrammen, Bsp.
Word, Outlook (QP 7.2)
4
nimmt telefonische Anrufe entgegen
und leitet diese bei Bedarf an die
richtige Person weiter (QP 7.2)
5
setzt Schlüsse aus einer Statisik im
eigenen Arbeitsbereich um (QP 7.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
13/18
Modul 8: Arbeits- und Betriebssicherheit (8.1 / 8.2 / 8.3)
trifft zu
1
beschreibt anhand von Beispielen
die Bedeutung und Funktion der
betrieblichen Hygiene (QP 8.1)
2
zeigt anhand eines Beispieles
Ursache und Auswirkung bei Mangel
an persönlicher Hygiene auf (QP
8.1)
3
wendet die Regeln in Bezug auf
Sicherheit, Brandschutz und
Gesundheitsschutz im Unternehmen
an (QP 8.2)
4
beschreibt eine typische
Unfallsituation und zeigt die Folgen
für den Mitarbeiter auf (QP 8.2)
5
erkennt und beseitigt festgestellte
Gefahrenquellen im Betrieb (QP 8.2)
6
beschreibt die Verhaltensregeln im
Brandfall (QP 8.2)
7
beschreibt eine typische
Brandursache und zeigt geeignete
Brandschutzmassnahmen auf (QP
8.2)
8
beschreibt den Zweck einer
Zutrittsberechtigung (QP 8.3)
9
zeigt mögliche Auswirkungen auf,
die durch das Verletzen des
Betriebsgeheimnisses entstehen
(QP 8.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
14/18
trifft zu
10
beschreibt anhand eines Beispieles
die Sicherheitsvorkehrungen im
Umgang mit Gefahrgutstoffen (QP
8.3)
11
erklärt die Bedeutung der R- und SSätze (in Zukunft H- und P-Sätze)
(QP 8.3)
12
kennt die Auswirkung von nicht
fachgerecht ausgezeichneten
Behältnissen mit Gefahrgut und
beschreibt dies anhand eines
Beispiels (QP 8.3)
13
erklärt zwei mögliche Massnahmen
wie die Umwelt durch den sicheren
Umgang mit Gefahrgut geschützt
werden kann (QP 8.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
15/18
Modul 9: Kundendienst (9.1 / 9.2 / 9.3)
trifft zu
1
zeigt unterschiedliche
Kundenbedürfnisse anhand von
Beispielen auf (QP 9.1)
2
berät den Kunden über verschiedene
Versandmöglichkeiten (QP 9.1)
3
kommuniziert in angespannten
Situationen ruhig und sachlich (QP
9.1)
4
kann anhand eines Beispieles eine
Reklamation zielgerichtet in
mündlicher Form vorbringen (QP
9.1)
5
passt sich den Vorgaben in Bezug
auf Körperpflege, Schmuck ,
Kleidung, Sprache und Gestik dem
Betriebsstandard an (QP 9.1)
6
erklärt den Marketingmix zur
Positionierungen von Produkten
anhand eines Beispieles (QP 9.2)
7
wendet verschiedene
Verkaufstechniken beim
Kundengespräch an (QP 9.2)
8
erklärt die Ziele der Marktforschung
anhand eines Beispiels (QP 9.2)
9
beschreibt mögliche Instrumente zur
Verkaufsförderung (QP 9.2)
10
zählt geeignete Massnahmen zur
Qualitätssicherung auf (QP 9.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
16/18
trifft zu
11
beschreibt eine typische
Fehlerquelle in der Logistikkette und
zeigt deren Lösung zur Behebung
auf (QP 9.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
17/18
Modul 10 L: Berufsfeldbereich Lager (1.2 / 5.2 / 5.3)
trifft zu
1
stellt verdorbene Güter fest (QP 1.2)
2
erklärt geeignete Massnahmen zur
Vermeidung von Verderb (QP 1.2)
3
gewährleistet den sicheren Entladevorgang von Fahrzeugen (QP 1.2)
4
entlädt Fahrzeuge nach betrieblicher
Vorschrift und Anweisung des Fahrzeugführers, sodass weder am Fahrzeug noch an den Gütern Schäden
entstehen (QP 1.2)
5
berechnet die höchtzulässige Bodenbelastung (QP 5.2)
6
wendet das FIFO-Prinzip bei der Einund Auslagerung an (QP 5.2)
7
wendet das LIFO-Prinzip bei Retouren an (QP 5.2)
8
erfasst Lagerbestände mit den betrieblichen Dokumenten oder Systemen (QP 5.2)
9
korrigiert Lagerbestände nach betrieblichen Vorgaben (QP 5.2)
10
zeigt die Merkmale der seriellen
Kommissionierung auf (QP 5.3)
11
wendet das FIFO-Prinzip in der
Kommissionierung an (QP 5.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
18/18
trifft zu
12
verdichtet kommissionierte Aufträge
nach den Anforderungen des Kunden (QP 5.3)
13
beschreibt die ABC-Analyse und
zeigt mögliche Verbesserungen auf
(QP 5.2)
14
erklärt die Bestandesführung in einem Lagerbereich und dokumentiert
diese (QP 5.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
28. September 2015
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Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Berufsfeldbereich Distribution
Selbstbeurteilung
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/19
Modul 1: Beschaffung (1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4)
trifft zu
1
zeigt die Bedeutung der Logistik für
die Wirtschaft auf (QP 1.1)
2
setzt die Ziele der Logisitk im
eigenen Bereich um (QP 1.1)
3
bestimmt wertschöpfende
Tätigkeiten in der Logistik (QP 1.1)
4
erklärt die ökonomischen und
ökologischen Anforderungen der
Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1)
5
bestimmt die Lagerbedingungen
nach Art und Beschaffenheit der
Güter (QP 1.2)
6
beschreibt den
Bestellablauf/Bestellprozess im
eigenen Bereich (QP 1.2)
7
ist in der Lage, Bestellformulare
selbständig auszufüllen (QP 1.2)
8
koordiniert die störungsfreie
Annahme von Gütern gemäss den
betrieblichen Vorgaben (QP 1.2)
9
wendet die notwendigen Schritte für
die einwandfreie Identifikation einer
Lieferung an (QP 1.2)
10
führt die vollständige
Wareneingangskontrolle unter
Beachtung aller fachlichen Vorgaben
durch. (QP 1.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/19
trifft zu
11
behandelt Unregelmässigkeiten
einer Lieferung gemäss betrieblichen
Vorgaben (QP 1.2)
12
erklärt anhand eines Beispiels die
Begriffe Brutto, Netto und Tara (QP
1.3)
13
überprüft fachgerecht die Menge von
Gütern unter Verwendung der
branchenüblichen Mess- und
Zählinstrumente (QP 1.3)
14
erklärt die Auswirkung falsch
erfasster oder gezählter Mengen für
den Betrieb (QP 1.3)
15
verbucht die Daten von Lieferungen
korrekt im
ERP/Warenbewirtschaftungssystem
(QP 1.3)
16
wendet vorgegebene
Kontrolltechniken (Voll- und
Stichprobenkontrollen) bei der
Prüfung von Gütern sicher und
selbständig an (QP 1.3)
17
stellt mögliche Beschädigungen an
Gütern fest (QP 1.3)
18
dokumentiert Schäden und reagiert
nach rechtlichen und betrieblichen
Vorgaben (QP 1.3)
19
beurteilt die Tauschbarkeit von
Gebinden fachgerecht gemäss
Poolvorgaben (QP 1.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
4/19
trifft zu
20
beschreibt das korrekte Vorgehen
bei fehlerhaften Tauschgebinden
(QP 1.4)
21
ordnet den verschiedenen Arten von
Mehrweggebinden einem
Verwendungzweck zu (QP 1.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
5/19
Modul 2: Produktion (2.1 / 2.2 / 2.3)
trifft zu
1
zeigt die Schnittstellen zwischen
Produktion und Logistik auf und
erklärt deren Bedeutung (QP 2.1)
2
beschreibt einen einfachen
Produktionsprozess (QP 2.1)
3
stellt die Aufgaben der
verschiedenen Lagerformen in der
Produktion dar (QP 2.2)
4
stellt den Material- und Güterfluss im
eigenen Arbeitsbereich für die
Produktion sicher (QP 2.2)
5
beschreibt die Unterschiede
zwischen Rohstoffen Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten
(QP 2.2)
6
berechnet anhand von Stücklisten
Mengen zur Kommissionierung (QP
2.3)
7
unterstützt mit geeigneten
Instrumenten und Massnahmen die
Qualität des Produktionsprozesses
(QP 2.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
6/19
Modul 3: Distribution (3.1 / 3.2 / 3.3)
trifft zu
1
zeigt den Unterschied zwischen einund mehrstufiger Distribution auf
(QP 3.1)
2
beschreibt die Merkmale des
Stückgutverkehrs (QP 3.1)
3
beschreibt die Funktionsweise der
Sendungsverfolgung mit Track and
Trace für den nationalen und auch
internationalen Güterverkehr (QP
3.1)
4
kann verschiedene Verpackungen
und Verpackungsteile in ihrer Art und
Funktion beschreiben (QP 3.2)
5
kennt Vor- und Nachteile von
verschiedenen Verpackungen (QP
3.2)
6
wendet verschiedene
Verpackungsarten an (QP 3.2)
7
setzt Verpackungen wirtschaftlich ein
(QP 3.2)
8
verpackt verschiedene Güter fachund transportgerecht (QP 3.2)
9
nutzt im Postversand die
Möglickeiten der Kunststoffbehälter
(QP 3.2)
10
erstellt versandgerechte
Transporteinheiten unter Einhaltung
geltender Vorschriften (QP 3.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
7/19
trifft zu
11
wende die verschiedenen
branchenüblichen Arten der
Transportsicherung an (QP 3.2)
12
erklärt den Aufbau und den
Informationsinhalt des SSCC-Codes
(QP 3.2)
13
vergleicht verschiedene Angebote
von KEP-Dienstleistern (QP 3.2)
14
wendet die gesetzlichen Grundlagen
der selbstständigen Güterabholung
an (QP 3.3)
15
stellt Güter unter der
Berücksichtigung der
Empfangsberechtigung selbständig
zu (QP 3.3)
16
löst auftretende Probleme bei
unzustellbaren Gütern (QP 3.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
8/19
Modul 4: Entsorgung (4.1 / 4.2)
trifft zu
1
wendet die betrieblichen Regelungen
zum Schutz von Natur und Umwelt
an (QP 4.1)
2
wendet die gesetzlichen Vorgaben
für die Abfallbewirtschaftung an (QP
4.2)
3
zeigt ein betriebliches
Entsorgungskonzept auf (QP 4.2)
4
trennt Reststoffe nach ökologischen
und wirtschaftlichen Vorgaben (QP
4.2)
5
führt Reststoffe dem Recycling zu
(QP 4.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
9/19
Modul 5: Lagerung (5.1 / 5.4)
trifft zu
1
erklärt Funktion und Eignung der
verschiedenen Lagertypen anhand
von Beispielen (QP 5.1)
2
beschreibt die statische Lagerung
und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP
5.1)
3
beschreibt die dynamische Lagerung
und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP
5.1)
4
wendet die betrieblichen
Sicherheitsbestimmungen bei der
Lagerung an (QP 5.1)
5
beschreibt die zentralen Tätigkeiten
und Arbeitsprozesse vom
Wareneingang bis zum
Warenausgang (QP 5.1)
6
erläutert die Einflussfaktoren für die
Einlagerung von Gütern (QP 5.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
10/19
Modul 6: Transport (6.1 / 6.2 / 6.3)
trifft zu
1
erläutert die gesetzlichen
Grundlagen für die Beförderung von
Gütern auf der Strasse (QP 6.1)
2
erklärt die Merkmale der
verschiedenen Transportarten
(Schiene, Strasse, Luft, Wasser,
Pipeline) (QP 6.1)
3
erklärt die Formen und Bedingungen
des kombinierten Verkehrs anhand
eines Beispiels (QP 6.1)
4
bereitet Transporteinheiten für die zu
erwartende Beanspruchung
fachgemäss vor (QP 6.2)
5
sichert Ladungseinheiten mit
geeigneten Mitteln fachgerecht (QP
6.2)
6
belädt Transportmittel nach den
betrieblichen und gesetzlichen
Vorschriften (QP 6.2)
7
setzt Fördermittel beim Verlad
fachgerecht und zweckmässig ein
(QP 6.2)
8
führt Inbetriebnahme eines
Flurfördermittels selbständig durch
(QP 6.2)
9
erstellt selbständig anhand
verschiedener Sendungen einen
Transport- und Tourenplan (QP 6.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
11/19
trifft zu
10
beschreibt die Einsatzmöglichkeit
eines Flurförderfahrzeuges nach
seiner Wahl (QP 6.3)
11
setzt die Fördermittel
situationsgerecht und überlegt ein
(QP 6.3)
12
findet Destinationen mit Hilfsmitteln
innert kürzester Zeit (QP 6.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
12/19
Modul 7: Kommunikation und Informatik (7.1 / 7.2 / 7.3)
trifft zu
1
setzt die im Arbeitsbereich
vorhandenden
Datenverarbeitungssysteme gem.
den geltenden internen und externen
Richtlinien ein (QP 7.1)
2
erstellt einfache Tabellen/Listen mit
einem Tabellenkalkulationsprogamm
im eigenen Bereich (QP 7.2)
3
erstellt den Schriftverkehr mit den
üblichen Standardprogrammen, Bsp.
Word, Outlook (QP 7.2)
4
nimmt telefonische Anrufe entgegen
und leitet diese bei Bedarf an die
richtige Person weiter (QP 7.2)
5
setzt Schlüsse aus einer Statisik im
eigenen Arbeitsbereich um (QP 7.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
13/19
Modul 8: Arbeits- und Betriebssicherheit (8.1 / 8.2 / 8.3)
trifft zu
1
beschreibt anhand von Beispielen
die Bedeutung und Funktion der
betrieblichen Hygiene (QP 8.1)
2
zeigt anhand eines Beispieles
Ursache und Auswirkung bei Mangel
an persönlicher Hygiene auf (QP
8.1)
3
wendet die Regeln in Bezug auf
Sicherheit, Brandschutz und
Gesundheitsschutz im Unternehmen
an (QP 8.2)
4
beschreibt eine typische
Unfallsituation und zeigt die Folgen
für den Mitarbeiter auf (QP 8.2)
5
erkennt und beseitigt festgestellte
Gefahrenquellen im Betrieb (QP 8.2)
6
beschreibt die Verhaltensregeln im
Brandfall (QP 8.2)
7
beschreibt eine typische
Brandursache und zeigt geeignete
Brandschutzmassnahmen auf (QP
8.2)
8
beschreibt den Zweck einer
Zutrittsberechtigung (QP 8.3)
9
zeigt mögliche Auswirkungen auf,
die durch das Verletzen des
Betriebsgeheimnisses entstehen
(QP 8.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
14/19
trifft zu
10
beschreibt anhand eines Beispieles
die Sicherheitsvorkehrungen im
Umgang mit Gefahrgutstoffen (QP
8.3)
11
erklärt die Bedeutung der R- und SSätze (in Zukunft H- und P-Sätze)
(QP 8.3)
12
kennt die Auswirkung von nicht
fachgerecht ausgezeichneten
Behältnissen mit Gefahrgut und
beschreibt dies anhand eines
Beispiels (QP 8.3)
13
erklärt zwei mögliche Massnahmen
wie die Umwelt durch den sicheren
Umgang mit Gefahrgut geschützt
werden kann (QP 8.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
15/19
Modul 9: Kundendienst (9.1 / 9.2 / 9.3)
trifft zu
1
zeigt unterschiedliche
Kundenbedürfnisse anhand von
Beispielen auf (QP 9.1)
2
berät den Kunden über verschiedene
Versandmöglichkeiten (QP 9.1)
3
kommuniziert in angespannten
Situationen ruhig und sachlich (QP
9.1)
4
kann anhand eines Beispieles eine
Reklamation zielgerichtet in
mündlicher Form vorbringen (QP
9.1)
5
passt sich den Vorgaben in Bezug
auf Körperpflege, Schmuck ,
Kleidung, Sprache und Gestik dem
Betriebsstandard an (QP 9.1)
6
erklärt den Marketingmix zur
Positionierungen von Produkten
anhand eines Beispieles (QP 9.2)
7
wendet verschiedene
Verkaufstechniken beim
Kundengespräch an (QP 9.2)
8
erklärt die Ziele der Marktforschung
anhand eines Beispiels (QP 9.2)
9
beschreibt mögliche Instrumente zur
Verkaufsförderung (QP 9.2)
10
zählt geeignete Massnahmen zur
Qualitätssicherung auf (QP 9.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
16/19
trifft zu
11
beschreibt eine typische
Fehlerquelle in der Logistikkette und
zeigt deren Lösung zur Behebung
auf (QP 9.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
17/19
Modul 10 D: Berufsfeldbereich Distribution (1.5 / 3.1 / 3.3 / 3.4 / 6.3 / 9.4)
trifft zu
1
nimmt Sendungen fachgerecht an
(QP 1.5)
2
zeigt die Anforderungen beim
Sendungsempfang auf (QP 1.5)
3
beschreibt die Anforderungen an
eine Sendung bei der Abholung (QP
1.5)
4
empfängt Sendungen der Kunden
fachgerecht und bearbeitet diese
nach Vorgaben weiter (QP 1.5)
5
wendet die verschiedene
Frankaturarten produktegerecht an
(QP 1.5)
6
erkennt Fehler in der Frankierung
und korrigiert diese produktegerecht
(QP 1.5)
7
kennt die gesetzlichen Grundlagen
im Mail- und KEP-Markt (QP 3.1)
8
plant und bereitet seine
Arbeitstschritte für die Zustellung von
Sendungen vor (QP 3.3)
9
setzt die nötigen Dokumente und
Hilfsmittel fachgerecht ein (QP 3.3)
10
führt Zahlungen bei der Zustellung
und Abholung korrekt aus (QP 3.3)
11
stellt unvollständige oder falsche
Adressangaben fest (QP 3.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
18/19
trifft zu
12
sortiert In- und Auslandsendungen
maschinell oder von Hand (QP 3.3)
13
rechnet, dokumentiert und bucht alle
im eigenen Verantwortungsbereich
anfallenden Geschäfte ab (QP 3.4)
14
wendet die Erfolgsrechnung im
eigenen Bereich an (QP 3.4)
15
beschreibt den Leit- und
Transportweg von Mail- und KEPSendungen (QP 6.3)
16
zählt die Standorte der
Verzollungsstellen für die Ein- und
Ausfuhr auf (QP 6.3)
17
erklärt die Aufgaben der
Verzollungsstellen (QP 6.3)
18
plant eigenen Arbeitsbereich
selbständig zur Bearbeitung der
KEP-und Mail-Sendungen (QP 6.3)
19
zeigt anhand von Beispielen die
Dienstleistungen und Produkte des
Betriebes auf (QP 9.4)
20
nimmt Aufträge von Kunden
entgegen und füllt die
entsprechenden Dokumente
sachgemäss aus (QP 9.4)
21
zeigt dem Kunden Vorzüge und
Einsatzmöglichkeiten von
verschiedenen Produkten auf (QP
9.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
19/19
trifft zu
22
zeigt dem Kunden den Nutzen
spezieller Zustellangebote auf (QP
9.4)
23
berät den Kunden bei der Wahl von
verschiedenen Verpackungsarten
(QP 9.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
28. September 2015
1/18
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Berufsfeldbereich Verkehr
Selbstbeurteilung
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/18
Modul 1: Beschaffung (1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4)
trifft zu
1
zeigt die Bedeutung der Logistik für
die Wirtschaft auf (QP 1.1)
2
setzt die Ziele der Logisitk im
eigenen Bereich um (QP 1.1)
3
bestimmt wertschöpfende
Tätigkeiten in der Logistik (QP 1.1)
4
erklärt die ökonomischen und
ökologischen Anforderungen der
Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1)
5
bestimmt die Lagerbedingungen
nach Art und Beschaffenheit der
Güter (QP 1.2)
6
beschreibt den
Bestellablauf/Bestellprozess im
eigenen Bereich (QP 1.2)
7
ist in der Lage, Bestellformulare
selbständig auszufüllen (QP 1.2)
8
koordiniert die störungsfreie
Annahme von Gütern gemäss den
betrieblichen Vorgaben (QP 1.2)
9
wendet die notwendigen Schritte für
die einwandfreie Identifikation einer
Lieferung an (QP 1.2)
10
führt die vollständige
Wareneingangskontrolle unter
Beachtung aller fachlichen Vorgaben
durch. (QP 1.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/18
trifft zu
11
behandelt Unregelmässigkeiten
einer Lieferung gemäss betrieblichen
Vorgaben (QP 1.2)
12
erklärt anhand eines Beispiels die
Begriffe Brutto, Netto und Tara (QP
1.3)
13
überprüft fachgerecht die Menge von
Gütern unter Verwendung der
branchenüblichen Mess- und
Zählinstrumente (QP 1.3)
14
erklärt die Auswirkung falsch
erfasster oder gezählter Mengen für
den Betrieb (QP 1.3)
15
verbucht die Daten von Lieferungen
korrekt im
ERP/Warenbewirtschaftungssystem
(QP 1.3)
16
wendet vorgegebene
Kontrolltechniken (Voll- und
Stichprobenkontrollen) bei der
Prüfung von Gütern sicher und
selbständig an (QP 1.3)
17
stellt mögliche Beschädigungen an
Gütern fest (QP 1.3)
18
dokumentiert Schäden und reagiert
nach rechtlichen und betrieblichen
Vorgaben (QP 1.3)
19
beurteilt die Tauschbarkeit von
Gebinden fachgerecht gemäss
Poolvorgaben (QP 1.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
4/18
trifft zu
20
beschreibt das korrekte Vorgehen
bei fehlerhaften Tauschgebinden
(QP 1.4)
21
ordnet den verschiedenen Arten von
Mehrweggebinden einem
Verwendungzweck zu (QP 1.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
5/18
Modul 2: Produktion (2.1 / 2.2 / 2.3)
trifft zu
1
zeigt die Schnittstellen zwischen
Produktion und Logistik auf und
erklärt deren Bedeutung (QP 2.1)
2
beschreibt einen einfachen
Produktionsprozess (QP 2.1)
3
stellt die Aufgaben der
verschiedenen Lagerformen in der
Produktion dar (QP 2.2)
4
stellt den Material- und Güterfluss im
eigenen Arbeitsbereich für die
Produktion sicher (QP 2.2)
5
beschreibt die Unterschiede
zwischen Rohstoffen Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten
(QP 2.2)
6
berechnet anhand von Stücklisten
Mengen zur Kommissionierung (QP
2.3)
7
unterstützt mit geeigneten
Instrumenten und Massnahmen die
Qualität des Produktionsprozesses
(QP 2.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
6/18
Modul 3: Distribution (3.1 / 3.2 / 3.3)
trifft zu
1
zeigt den Unterschied zwischen einund mehrstufiger Distribution auf
(QP 3.1)
2
beschreibt die Merkmale des
Stückgutverkehrs (QP 3.1)
3
beschreibt die Funktionsweise der
Sendungsverfolgung mit Track and
Trace für den nationalen und auch
internationalen Güterverkehr (QP
3.1)
4
kann verschiedene Verpackungen
und Verpackungsteile in ihrer Art und
Funktion beschreiben (QP 3.2)
5
kennt Vor- und Nachteile von
verschiedenen Verpackungen (QP
3.2)
6
wendet verschiedene
Verpackungsarten an (QP 3.2)
7
setzt Verpackungen wirtschaftlich ein
(QP 3.2)
8
verpackt verschiedene Güter fachund transportgerecht (QP 3.2)
9
nutzt im Postversand die
Möglickeiten der Kunststoffbehälter
(QP 3.2)
10
erstellt versandgerechte
Transporteinheiten unter Einhaltung
geltender Vorschriften (QP 3.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
7/18
trifft zu
11
wendet die verschiedenen
branchenüblichen Arten der
Transportsicherung an (QP 3.2)
12
erklärt den Aufbau und den
Informationsinhalt des SSCC-Codes
(QP 3.2)
13
vergleicht verschiedene Angebote
von KEP-Dienstleistern (QP 3.2)
14
wendet die gesetzlichen Grundlagen
der selbstständigen Güterabholung
an (QP 3.3)
15
stellt Güter unter der
Berücksichtigung der
Empfangsberechtigung selbständig
zu (QP 3.3)
16
löst auftretende Probleme bei
unzustellbaren Gütern (QP 3.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
8/18
Modul 4: Entsorgung (4.1 / 4.2)
trifft zu
1
wendet die betrieblichen Regelungen
zum Schutz von Natur und Umwelt
an (QP 4.1)
2
wendet die gesetzlichen Vorgaben
für die Abfallbewirtschaftung an (QP
4.2)
3
zeigt ein betriebliches
Entsorgungskonzept auf (QP 4.2)
4
trennt Reststoffe nach ökologischen
und wirtschaftlichen Vorgaben (QP
4.2)
5
führt Reststoffe dem Recycling zu
(QP 4.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
9/18
Modul 5: Lagerung (5.1 / 5.4)
trifft zu
1
erklärt Funktion und Eignung der
verschiedenen Lagertypen anhand
von Beispielen (QP 5.1)
2
beschreibt die statische Lagerung
und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP
5.1)
3
beschreibt die dynamische Lagerung
und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP
5.1)
4
wendet die betrieblichen
Sicherheitsbestimmungen bei der
Lagerung an (QP 5.1)
5
beschreibt die zentralen Tätigkeiten
und Arbeitsprozesse vom
Wareneingang bis zum
Warenausgang (QP 5.1)
6
erläutert die Einflussfaktoren für die
Einlagerung von Gütern (QP 5.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
10/18
Modul 6: Transport (6.1 / 6.2 / 6.3)
trifft zu
1
erläutert die gesetzlichen
Grundlagen für die Beförderung von
Gütern auf der Strasse (QP 6.1)
2
erklärt die Merkmale der
verschiedenen Transportarten
(Schiene, Strasse, Luft, Wasser,
Pipeline) (QP 6.1)
3
erklärt die Formen und Bedingungen
des kombinierten Verkehrs anhand
eines Beispiels (QP 6.1)
4
bereitet Transporteinheiten für die zu
erwartende Beanspruchung
fachgemäss vor (QP 6.2)
5
sichert Ladungseinheiten mit
geeigneten Mitteln fachgerecht (QP
6.2)
6
belädt Transportmittel nach den
betrieblichen und gesetzlichen
Vorschriften (QP 6.2)
7
setzt Fördermittel beim Verlad
fachgerecht und zweckmässig ein
(QP 6.2)
8
führt Inbetriebnahme eines
Flurfördermittels selbständig durch
(QP 6.2)
9
erstellt selbständig anhand
verschiedener Sendungen einen
Transport- und Tourenplan (QP 6.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
11/18
trifft zu
10
beschreibt die Einsatzmöglichkeit
eines Flurförderfahrzeuges nach
seiner Wahl (QP 6.3)
11
setzt die Fördermittel
situationsgerecht und überlegt ein
(QP 6.3)
12
findet Destinationen mit Hilfsmitteln
innert kürzester Zeit (QP 6.3)
13
vergleicht verschiedene Angebote
von KEP-Dienstleistern (QP 3.2)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
12/18
Modul 7: Kommunikation und Informatik (7.1 / 7.2 / 7.3)
trifft zu
1
setzt die im Arbeitsbereich
vorhandenden
Datenverarbeitungssysteme gem.
den geltenden internen und externen
Richtlinien ein (QP 7.1)
2
erstellt einfache Tabellen/Listen mit
einem Tabellenkalkulationsprogamm
im eigenen Bereich (QP 7.2)
3
erstellt den Schriftverkehr mit den
üblichen Standardprogrammen, Bsp.
Word, Outlook (QP 7.2)
4
nimmt telefonische Anrufe entgegen
und leitet diese bei Bedarf an die
richtige Person weiter (QP 7.2)
5
setzt Schlüsse aus einer Statisik im
eigenen Arbeitsbereich um (QP 7.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
13/18
Modul 8: Arbeits- und Betriebssicherheit (8.1 / 8.2 / 8.3)
trifft zu
1
beschreibt anhand von Beispielen
die Bedeutung und Funktion der
betrieblichen Hygiene (QP 8.1)
2
zeigt anhand eines Beispieles
Ursache und Auswirkung bei Mangel
an persönlicher Hygiene auf (QP
8.1)
3
wendet die Regeln in Bezug auf
Sicherheit, Brandschutz und
Gesundheitsschutz im Unternehmen
an (QP 8.2)
4
beschreibt eine typische
Unfallsituation und zeigt die Folgen
für den Mitarbeiter auf (QP 8.2)
5
erkennt und beseitigt festgestellte
Gefahrenquellen im Betrieb (QP 8.2)
6
beschreibt die Verhaltensregeln im
Brandfall (QP 8.2)
7
beschreibt eine typische
Brandursache und zeigt geeignete
Brandschutzmassnahmen auf (QP
8.2)
8
beschreibt den Zweck einer
Zutrittsberechtigung (QP 8.3)
9
zeigt mögliche Auswirkungen auf,
die durch das Verletzen des
Betriebsgeheimnisses entstehen
(QP 8.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
14/18
trifft zu
10
beschreibt anhand eines Beispieles
die Sicherheitsvorkehrungen im
Umgang mit Gefahrgutstoffen (QP
8.3)
11
erklärt die Bedeutung der R- und SSätze (in Zukunft H- und P-Sätze)
(QP 8.3)
12
kennt die Auswirkung von nicht
fachgerecht ausgezeichneten
Behältnissen mit Gefahrgut und
beschreibt dies anhand eines
Beispiels (QP 8.3)
13
erklärt zwei mögliche Massnahmen
wie die Umwelt durch den sicheren
Umgang mit Gefahrgut geschützt
werden kann (QP 8.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
15/18
Modul 9: Kundendienst (9.1 / 9.2 / 9.3)
trifft zu
1
zeigt unterschiedliche
Kundenbedürfnisse anhand von
Beispielen auf (QP 9.1)
2
berät den Kunden über verschiedene
Versandmöglichkeiten (QP 9.1)
3
kommuniziert in angespannten
Situationen ruhig und sachlich (QP
9.1)
4
kann anhand eines Beispieles eine
Reklamation zielgerichtet in
mündlicher Form vorbringen (QP
9.1)
5
passt sich den Vorgaben in Bezug
auf Körperpflege, Schmuck ,
Kleidung, Sprache und Gestik dem
Betriebsstandard an (QP 9.1)
6
erklärt den Marketingmix zur
Positionierungen von Produkten
anhand eines Beispieles (QP 9.2)
7
wendet verschiedene
Verkaufstechniken beim
Kundengespräch an (QP 9.2)
8
erklärt die Ziele der Marktforschung
anhand eines Beispiels (QP 9.2)
9
beschreibt mögliche Instrumente zur
Verkaufsförderung (QP 9.2)
10
zählt geeignete Massnahmen zur
Qualitätssicherung auf (QP 9.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
16/18
trifft zu
11
beschreibt eine typische
Fehlerquelle in der Logistikkette und
zeigt deren Lösung zur Behebung
auf (QP 9.3)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
17/18
Modul 10 V: Berufsfeldbereich Verkehr (6.4 / 6.5 / 8.4)
trifft zu
1
formiert Züge mit verschiedenen
Rollmaterialien (QP 6.4)
2
löst Störungen im Betriebsablauf
gemäss den bestehenden
Vorschriften (QP 6.4)
3
wendet die Signalarten des
Rangierdienstes gemäss den
bestehenden Vorschriften an (QP
6.4)
4
setzt die vorhandenen Bremsmittel
situationsgerecht ein (QP 6.5)
5
rangiert Wagen und Triebfahrzeuge
selbständig (QP 6.5)
6
wendet die vorgeschriebenen
Prozesse beim Verlangen und
Zustimmen von Fahrwegen an (QP
6.5)
7
beschreibt die Funktionsweise von
Weichen (QP 6.5)
8
kennt die gängigen
Wagenanschriften und kann die
richtigen Schlüsse daraus ziehen
(QP 6.5)
9
wendet die Formeln der
Bremsberechnungen für
unterschiedliche Bremsen, Fälle und
Situationen an (QP 6.5)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
18/18
trifft zu
10
interpretiert die Vorschriften aus dem
Beförderungsplan situationsgerecht
(QP 6.5)
11
erkennt die Gefahren im
Gleisbereich, verhält sich
situationsbezogen und setzt die
Vorschriften um (QP 8.4)
trifft eher
trifft eher
trifft
zu
nicht zu
nicht zu
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
28. September 2015
1/2
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Anrechenbare Vorbildung
Im Rahmen der Dossiererarbeitung können die Teilnehmenden im Validierungstool angeben, welche Kompetenzen sie bereits im Rahmen einer formellen Ausbildung bzw. Weiterbildung erworben haben.
Bei folgenden Ausbildungen werden Module angerechnet werden:
Detailhandelsfachmann / -fachfrau EFZ
resp. gelernte/r Detailhandelsangestellte/r
Logistikpraktiker/in
Logistiker/in EBA
Lokführer/in
Postangestellte/r
Rangierer/in
Recyclist/in EFZ resp. gelernte/r Recyclist/in
Strassentransportfachmann / -fachfrau EFZ resp. gelernte/r Lastwagenführer/in
Folgende Module werden angerechnet:
Module Logistiker/in EFZ 2007
Modul 1
1.1 – 1.4
Modul 2
2.1 – 2.3
Modul 3
3.1 – 3.3
Modul 4
4.1/ 4.2
Modul 5
5.1/ 5.4
Modul 6
6.1 – 6.3
Detailhandelsfachmann/-fachfrau EFZ
gelernte/r Detailhandelsangestellte/r
Logistikpraktiker/in
Logistiker/in EBA
Lokführer/in
Postangestellte/r
Rangierer/in
Recyclist/in EFZ
x
gelernte/r Recyclist/in
x
x
Strassentransportfachmann/-fachfrau EFZ
gelernte/r Lastwagenführer/in
x
x
x
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/2
Module Logistiker/in EFZ 2007
Modul 7
7.1 – 7.3
Modul 8
8.1 – 8.3
Modul 9
9.1 – 9.3
Modul 10
Lager
5.2/ 5.3
Modul 10
Distribution
1.5/ 3.4/ 9.4
Modul 10
Verkehr
6.4/ 6.5 /8.4
Detailhandelsfachmann/-fachfrau EFZ
gelernte/r Detail-
x
x
handelsangestellte/r
Logistikpraktiker/in
x
Logistiker/in EBA
x
Lokführer/in
x
Postangestellte/r
x
Rangierer/in
Recyclist/in EFZ
gelernte/r Recyclist/in
x
x
x
x
Strassentransportfachmann/-fachfrau EFZ
gelernte/r Lastwagenführer/in
Die vorliegende Anrechnungsgrundlage wurde in Zusammenarbeit mit der OdA und dem
MBA Kanton Zürich erstellt.
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
18. September 2016
1/2
Validierungsverfahren Kanton Zürich
Anerkennung der Allgemeinbildung
Die Allgemeinbildung wird bei eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen einer gleich langen
oder um ein Jahr kürzeren Grundausbildung sowie beim Nachweis folgender, abgeschlossener Vorbildungen anerkannt (Liste gemäss Empfehlung Nr. 17 der SBBK/SDBB Kommission QV vom 10. September 2010).
Ebenso werden Abitur- und Berufsabschlusszeugnisse anerkannt, die in einem EU-Land
ausgestellt worden sind, wenn das Land zum Zeitpunkt der Ausstellung Mitglied der EU
war und der/die Inhaber/in eine Sprachkompetenz mindestens auf Niveau B1 in Deutsch
nachweisen kann.
Bei anderen ausländischen Diplomen entscheidet der Chefexperte Validierung Allgemeinbildung abschliessend über die Dispensation. Dazu sind folgende Unterlagen bei der Zulassung zum Validierungsverfahren ins Tool zu laden:
•
das entsprechende Abschlussdiplom
•
ein Beleg über die Art und Dauer der besuchten Fächer und deren Benotung (Semesterzeugnisse), welche zum Abschluss führten
•
ein Nachweis über eine Sprachkompetenz von mindestens B1 in Deutsch, sofern
der Abschluss keine Angaben dazu enthält.
Bahn- und Postberufe
•
•
•
Absolvent Junior-Praktikum
Bahnbetriebsdisponent
abgeschlossene Verkehrsschule
Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen
•
•
•
•
•
•
•
Arztgehilfe DVSA mit Röntgenberechtigung
Betagtenbetreuer SODK
Dentalassistent FZ Kanton Luzern
dipl. Krankenpfleger AKP, IKP, KWS oder PsyKP
Medizinischer Laborant SRK
dipl. Podologe SRK
Sozialagoge
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/2
Landwirtschaftliche Berufe
•
•
•
•
•
•
•
•
Bereiter
Gemüsebauer
Käser
Molkerist
Obstbauer
Obstverwerter
Pferdepfleger
Weinküfer
Lehrdiplome
•
•
•
•
Handarbeit
Hauswirtschaft
Kindergarten (3-jähriges Seminar)
pädagogische Hochschule
Mittelschulabschlüsse
•
•
•
•
•
Attest IMS-F / IMS-B
Diplommittelschulen 3- oder 4-jährig
Fachmaturität
Gymnasiale Maturität
Handelsmittelschule VHS
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
4. Oktober 2016
1/2
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Anerkennung der Berufserfahrung
Der Nachweis der Berufserfahrung ist das Zulassungskriterium zum Validierungsverfahren.
Sie muss vor Beginn des Qualifikationsverfahrens belegt werden.
Die Berufserfahrung wird durch den Verfahrenskanton in der Phase 2 anhand der aufgeführten Kriterien und Vorgaben überprüft. Das Dossier kann erst eingereicht werden, wenn
die erforderliche Berufserfahrung belegt wurde und die Zulassungsverfügung vorliegt:
Kriterien
Kriterium
Erläuterungen
Formale Vorgabe
im Validierungsverfahren
Log EFZ 2007
Gem. Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) müssen
mindestens 5 Jahre belegt werden. In der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung (BiVO) ist der Anteil
an spezifischer Berufserfahrung festgelegt.
5 Jahre (60 Monate) erforderliche Berufserfahrung, wovon
mindestens drei Jahre (36 Monate)
im Bereich der Logistik
Zusätzliche Voraussetzungen sind der Ausweis für das Führen von Flurförderzeugen und im Berufsfeldbereich Distribution auch derjenige für das Führen von gebräuchlichen Motorfahrzeugen (vergleiche Anhang „Zwingende Belege“ im
Handbuch Teil 2).
gem. Art. 16 der BiVO Log EFZ 2007
Form der Berufserfahrung
Anstellung
Selbstständigkeit
Praktika
Hilfstätigkeiten
werden als Berufserfahrung akzeptiert. Ausser der Kompetenz-„Radius“ bei der spezifischen Berufserfahrung ist zu
klein oder es liegen branchenspezifische Empfehlungen der
OdA vor. Allenfalls wird durch den Zulassungskanton ein zusätzlicher Tätigkeitsbeschrieb eingefordert.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/2
Kriterium
Erläuterungen
Gem. dem SVBL gilt folgende Vorgabe:
Anrechenbar Beschäftigung in einen Logistikbetrieb (Lager,
Distribution, Verkehr(
Ebenso Militärische Dienstleistung bei Versorgungs- und
Nachschubeinheiten
Form des Nachweises
Arbeits-/ Zwischenzeugnis
Arbeitsbestätigung
Kassenauszüge (Versicherungsnachweis) u.a.
Fremdsprachige Belege für im Ausland erworbene Berufserfahrung müssen amtlich beglaubigt übersetzt werden.
Gültigkeitsdauer
Keine Vorgabe
Spezifische Berufserfahrung ist immer gültig. Ausser eine
grundlegende Weiterentwicklung des Berufsfeldes führt zu einer neuen Ausgangslage.
Erforderlicher
Beschäftigungsgrad /
Kumulierbarkeit
70% und mehr
(niedrig prozentige Beschäftigungsgrade sind kumulierbar)
Ausser es liegt eine explizite OdA-Empfehlung vor.
Anrechnung
von Ausbildungen
In dualen Ausbildungen erworbene Berufserfahrung wird zu
50% angerechnet (entsprechend SBBK-Empfehlung Nr.3)
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
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16. November 2015
1/2
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Zuteilung Kompetenznachweise
Kompetenznachweise je Modul
Mündlicher
Erfahrungsbericht
X
Praxisbesuch Verkehr
X
Praxisbesuch
Distribution
X
Praxisbesuch Lager
Modul 1
Schriftlicher
Erfahrungsbericht
Modulnummer / Modulname
X
Beschaffung
(1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4)
Modul 2
X
X
Produktion
(2.1 / 2.2 / 2.3)
Modul 3
Distribution
X
X
X
(3.1 / 3.2 / 3.3)
Modul 4
Entsorgung
X
X
(4.1 / 4.3)
Modul 5
Lagerung
(5.1 / 5.4)
X
X
X
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/2
Mündlicher
Erfahrungsbericht
X
Praxisbesuch Verkehr
X
Praxisbesuch
Distribution
X
Praxisbesuch Lager
Modul 6
Transport
Schriftlicher
Erfahrungsbericht
Modulnummer / Modulname
X
(6.1 / 6.2 / 6.3)
Modul 7
Kommunikation und Informatik
(7.1 / 7.2 / 7.3)
X
X
Modul 8
Arbeits- und Betriebssicherheit
(8.1 / 8.2 / 8.3)
X
X
Modul 9
Kundendienst
(9.1 / 9.2 / 9.3)
X
X
Modul 10 L
Lagerung
(5.2 / 5.3)
X
Modul 10 D
Distribution
(1.5 / 3.4 / 9.4)
X
Modul 10 V
Verkehr
(6.4 / 6.5 / 8.4)
X
X
X
X
Kanton Zürich
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27. November 2015
1/6
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Mustererfahrungsbericht
Modul 1 Beschaffung
Dieser Mustererfahrungsbericht soll Sie in der Erstellung Ihrer Erfahrungsberichte im Rahmen der Dossiererstellung unterstützen.
Warenannahme
Aufgabenstellung
Sie führen eine Warenannahme durch. Beschreiben und begründen Sie Ihr Vorgehen
unter Beachtung der folgenden Fragestellungen:
1. Was beachten Sie bei der Erstkontrolle der Anlieferung?
2. Welche Sicherheitsvorschriften beachten Sie vor und beim Entladen des Fahrzeuges?
3. Wie gehen Sie bei Unregelmässigkeiten (z.B. Schäden oder verdorbene Güter) vor?
4. Nach welchen Kriterien beurteilen Sie die Tauschbarkeit von Gebinden?
1. Beschreibung
1.1 Was war die Ausgangslage?
1.2 Was waren Ihre konkreten Aufgaben in dieser Situation?
1.3 Beschreiben Sie Ihr Vorgehen (Ihre Handlungen und Ihr Verhalten) detailliert Schritt für
Schritt: Was haben Sie gemacht? Wie haben Sie es gemacht
1.1
Ausgangslage:
Für heute Morgen um 7 Uhr ist ein LKW-Anhängerzug der Firma XY bei uns angemeldet. Die Sendung auf dem LKW wird bei uns abgeladen und eingelagert.
1.2
Meine konkrete Aufgabe:
Meine Aufgabe ist es, die Warenannahme gemäss unseren internen Vorgaben durchzuführen.
1.3
Handlung/Verhalten:
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/6
Um 07.50 Uhr fährt ein LKW- Anhängerzug von der Firma XY auf unser Areal. Der
Chauffeur steigt aus und läuft auf unser Wareneingangsbüro zu. Der LKW wäre auf die
07:00 Uhr angemeldet gewesen. Da er 50 Minuten Verspätung hatte, bin ich unverzüglich auf den Chauffeur zugegangen, begrüsse ihn beim Vorname und frage nach ob er
einen guten Start in den Tag hatte. Wir kennen uns schon gut, da er 1-mal pro Woche
ein Lieferant von uns ist. Aufgrund eines Unfalls auf der Autobahn kam es zur Verspätung. Ich kann ihn umgehend abladen, da wir den nächsten LKW erst um 08.30 Uhr
erwarten.
Er übergibt mir seine Lieferpapiere und ich kontrolliere als erstes die Empfängeradresse. Wenn Material abgeladen wird, welches nicht für uns bestimmt ist und der Chauffeur unser Areal verlassen hat, kommt im Wareneingang ein hoher Abklärungsaufwand
zu tragen. Ein LKW muss wieder bestellt werden, welcher das falsch abgeladene Material an den richtigen Empfänger liefert.
Die Lieferadresse ist in diesem Fall richtig und für uns bestimmt. Jetzt weise ich ihm die
Rampe 3 zu um die 8 Europaletten mit Luftfilter abzuladen.
Im Lagerverwaltungssystem suche ich nach der Bestellnummer, welche auf dem Lieferschein vorhanden ist. So bin ich sicher, dass eine Bestellung für uns vorliegt. Ist die Bestellung korrekt und die Empfängeradresse stimmt steht dem Ablad nichts mehr im
Wege.
Der Fahrer geht nun zu seinem Fahrzeug und manövriert den LKW an die entsprechende Rampe.
In dieser Zeit hole ich das Deichselgerät. Das Deichselgerät steht nicht mehr an der Ladestation, sondern auf der rechten Seite des Wareneingangs bei unserem Parkplatz. Ich
drehe den Schlüssel um und mache eine Fahrzeugübernahme. Diese Fahrzeugübernahme ist wichtig, damit ich sicher bin, ein intaktes und sicheres Fahrzeug zu übernehmen.
Mittlerweile ist der Chauffeur mit seinem LKW an der Rampe angedockt. Ich warte bis
der Chauffeur bei mir im inneren der Lagerhalle ist. Denn nur so bin ich sicher, dass das
Fahrzeug stehen bleibt. Er erscheint und ich mache das Rampentor auf. Während das
Rampentor hochfährt, frage ich den Chauffeur ob er das Fahrzeug gesichert hat. Das
heisst: Die Handbremse angezogen ist und der Keil unterlegt ist, damit der LKW während es Ablads nicht von der Rampe wegrutschen kann. Das Überfahrblech wird auf seinen Zustand sowie die Tragfähigkeit überprüft. Ein fester Sitz des Überfahrblechs ist
sehr wichtig, damit ich nicht zwischen die Rampe und den LKW stürzen kann.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/6
Ich habe nun alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten und führe nun eine Sichtkontrolle durch. Dabei schaue ich auf den Zustand der Paletten und die Bodenbeschaffenheit im Innern des LKWs. Jetzt fahre ich mit dem Deichselgerät in den LKW hinein, dabei kontrolliere ich beschädigte Sendungseinheiten. Sollte dies der Fall sein, so mache
ich ein Foto als Beweissicherung und würde dies auf dem Lieferschein vermerken.
Diese Bemerkung müsste der Chauffeur mit unterschreiben.
Bei jeder der acht Paletten, kontrolliere ich die angebrachte Adresse. Ich will vermeiden,
dass ich Sendungen von einem anderen Kunden ablade. Dies würde nur unnötige Kosten und Umtriebe erzeugen.
Ebenso kontrolliere ich die Europaletten auf den Zustand. Sind die Tauschkriterien erfüllt, so werde ich dem Chauffeur die Europaletten 1:1 tauschen. Eine andere Möglichkeit wäre, dem Chauffeur die zu tauschenden Paletten in Form eines Gebinde Scheines
auszuhändigen. Der Spediteur hat dann die Möglichkeit, seine Paletten zu einem späteren Zeitpunkt bei uns abzuholen.
Alle acht Europaletten sind nun abgeladen und ich habe keine Beschädigungen an den
Paletten festgestellt. Die Paletten habe ich so platziert, dass diese auf jeder Seite gut
zugänglich sind. Denn für die anschliessende Detailkontrolle brauche ich Platz um die
Zählung sorgsam durch zu führen.
Trotzdem nehme ich diese Sendung „Ware unter Vorbehalt, aufgrund fehlender Zeit der
Detailkontrolle“ an. Für diesen Text haben wir einen Stempel, welchen wir auf den Lieferpapieren anbringen. Der Chauffeur und ich müssen die Lieferpapiere unterschreiben.
Ebenso füge ich das Datum hinzu. Dem Chauffeur gebe ich eine Kopie und das Original
lege ich in das Ablagefach Lieferschein.
Der Chauffeur hat in der Zwischenzeit die getauschten Paletten geladen, die restliche
Ladung gesichert und das Überfahrblech entfernt. Ich verabschiede mich und wünsche
ihm eine gute Fahrt. Danach schliesse ich das Rampentor und gehe zurück zur Lieferung.
Nun werde ich mit der Detailkontrolle beginnen.
2. Begründung
2.1 Begründen Sie Ihr Vorgehen (Ihre Handlungen und Ihr Verhalten) mit professionellen Überlegungen: Warum haben Sie es fachlich und methodisch so gemacht?
2.2 Nennen Sie mindestens eine Alternative: Was wäre auch noch möglich gewesen?
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
4/6
2.1 Fachliche/methodische Begründung:
Empfängeradresse: Es ist wichtig, die Empfängeradresse zu kontrollieren, da ich bei einem falschen Ablad den Transport auf eigene Kosten zu der richtigen Firma organisieren muss. Dies erfordert viel Mehraufwand und hohe Zusatzkosten.
Das Deichselgerät steht nicht mehr an der Ladestation: Wenn das Deichselgerät aber
an der Ladestation steht und das Ladekabel mit dem Gerät verbunden ist, muss eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Hingegen wenn das Deichselgerät z.B. auf dem Wareneingangsplatz steht, dann handelt es sich hierbei um eine Fahrzeug Übernahme. Ich kontrolliere den Notschalter,
Bremse, Not Stopp, Horn und Flüssigkeitsverlust. Anschliessend kann ich das Gerät
einsetzen. So ist gewährleistet, dass ich stets ein sicheres und intaktes Fahrzeug benütze.
Stelle ich einen Schaden fest, so melde ich dies unserem Techn. Dienst. Er wird den
Schaden begutachten und die weiteren Schritte einleiten.
Öffnen des Rampentors:
Das Rampentor öffne ich erst, wenn der Chauffeur aus dem LKW ausgestiegen ist und
bei mir auf der Rampe steht. Denn nur so bin ich sicher, dass das Fahrzeug nicht mehr
bewegt wird. Wenn das der Fall ist, kann ich nun das Rampentor öffnen und das Überfahrblech befestigen. Beim Überfahrblech muss ich darauf achten, dass die Tragkraft
ausreichend ist. Dies ist bei unserem Überfahrblech auf der Rückseite ersichtlich. Die
Tragkraft beträgt 3000kg. Mein Deichselgerät hat ein Gewicht von 1‘100 kg und zusammen mit der maximalen Tragkraft von 800kg komme ich nie in den kritischen Bereich.
Das Überfahrblech hat in jeder Hinsicht genügend Tragkraft. Auch der Zustand des
Überfahrblechs ist wichtig, denn grössere Risse können ein Unfallrisiko darstellen.
Sicherung des LKW’s:
Die Sicherung (Handbremse und Keil unterlegen) ist sehr wichtig. Fahre ich mit meinem
Deichselgerät in den LKW, erzeuge ich beim Abbremsen Verzögerungskräfte. Ist das
Fahrzeug nicht gegen diese Art der Kräfte gesichert, so kann es sein das sich der LKW
von der Rampe weg bewegt und nicht mehr mit der Rampe verbunden ist. Beim zurück
fahren könnte ich zwischen LKW und Rampe hinunterstürzen und einen schweren Unfall verursachen. Nebst Sachschaden kann es auch zu einem Personenschaden führen.
Aufgrund der schweren Fahrzeuge enden die Unfälle meistens schwer bis tödlich. Das
will ich mit dieser Massnahme verhindern.
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5/6
Beweissicherung beschädigter Sendungen/Versandstücke:
Stelle ich einen Schadenfall fest, so ist es unerlässlich ein Foto zu erstellen. Der Chauffeur ist anwesend um mit mir den Schaden zu begutachten. Anschliessend stelle ich unser internes Schadenformular aus, welches der Chauffeur mir mit Datum, Ort und Unterschrift gegenzeichnet. Ebenso wird auf dem Lieferschein der Vermerk des Schadens
aufgeführt. Mit den Beweisfotos und den Angaben auf dem Lieferschein erleichtert es im
Zweifelsfall die Schuldzuweisung.
Tauschkriterien der Paletten sind nicht erfüllt wenn:
Ein Brett fehlt.
Wenn mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter so abgesplittert sind, dass mehr als
ein Nagel- oder Schrauben Schaft sichtbar ist.
Wenn ein Brett quer oder schräg gebrochen ist.
Wenn die Markierung EUR (rechts) sowie die Zeichen einer Bahn/ Paletten Organisation
(links) fehlt.
Ein Boden- oder Deckrandbrett so abgesplittert ist, dass mehr als 1 Nagel- oder
Schrauben Schaft sichtbar ist.
Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.
Wenn ich trotzdem Paletten tausche welche die Kriterien nicht mehr erfüllen, so verliert
meine Firma wertvolles Geld. Denn die Spediteure welche unsere geschuldeten Paletten abholen akzeptieren nur solche welche diese Kriterien erfüllen. Daher ist es für mich
unerlässlich diese Bestimmungen beim Paletten tausch einzuhalten.
2.2 Was wäre auch noch möglich gewesen?
Für den Ablad hätte ich den Handgabelhubwagen einsetzen können. Diesen benütze
ich jedoch nur bei einzelnen und leichten Paletten. Der körperliche Aufwand ist bei
schweren oder vielen Paletten mit dem Handgabelhubwagen erheblich grösser. Mit dem
Deichselgerät kann ich den Auslad der Paletten so ergonomisch wie möglich tätigen, so
dass ich meine körperlichen Belastungen minimieren kann.
3. Reflektion
3.1 Was war konkret das Ergebnis Ihres Vorgehens?
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
6/6
3.2 Setzen Sie sich mit Ihrem Vorgehen auseinander: Wie ist es Ihnen gelungen? Wie
schätzen Sie Ihr Vorgehen im Nachhinein ein?
3.3 Schlussfolgerung: Inwieweit nutzen Sie in Zukunft Ihre gewonnenen Erkenntnisse?
Was behalten Sie bei bzw. was ändern Sie in Ihrem Vorgehen?
3.1 Was war konkret das Ergebnis meines Vorgehens?
Ich konnte diesen LKW fachmännisch, unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte
und den internen Richtlinien annehmen. Nach der Grobkontrolle habe ich mit dem
Chauffeur das Gebinde getauscht und ihn in einer dem Ablad entsprechenden Zeit, weiterfahren lassen.
Mein Ergebnis der oben dargestellten Arbeit ist mir deshalb gut gelungen.
3.2 Wie ist es mir gelungen?
Ich bin mir bei dieser Aufgabe sicher was zu tun ist, so dass ich jederzeit der Aufgabe
gewachsen bin. Ebenso macht mir den Umgang mit den Chauffeuren grossen Spass.
Die sind alle per DU und unkompliziert. Bei einem Schadenfall oder bei Unstimmigkeiten
der Tauschkriterien gibt es schon manchmal Diskussionen, aber mit der richtigen Argumentation der Tauschkriterien komme ich an mein Ziel. Dieser Chauffeur konnte mir
eine unversehrte Sendung zustellen, die keinerlei Probleme (Schaden, fehlende Palette
oder Versandstück) aufwies. Daher war dieser Ablad für mich Routine. Ich habe alle Sicherheitsrelevanten Punkte beim Ablad beachtet, so dass ich jederzeit die Situation im
Griff hatte. Ich konnte speditiv die Arbeit verrichten.
Weil die Firma mich sehr gut im Wareneingang geschult hat, ist es mir gut gelungen.
Unserem Betrieb ist es wichtig, dass wir eine tadellose Visitenkarte gegen aussen abgeben. Unsere tägliche Arbeit wirkt sich auch auf unsere Lieferanten aus. Sie wissen, dass
wenn sie eine nicht ordnungsgemässe Lieferung an uns senden, mit Sanktionen oder
Zeitverlust rechnen müssen. Dadurch haben wir grösstenteils unproblematische Lieferungen.
3.3 Schlussfolgerung
Wenn ich jeden Tag mein bestes gebe, kann ich meiner Firma viel Geld sparen. Ebenso
geben wir uns nach aussen als sehr kompetente Firma aus, was mir auch sehr wichtig
ist. Ich mache lieber eine professionelle als eine schlechte Arbeit.
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
14. Juli 2016
1/8
Validierungsverfahren Kanton Zürich
Wegleitung für Expertinnen und Experten
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/8
Einleitung
Das Validierungsverfahren ist ein Qualifikationsverfahren gemäss Berufsbildungsgesetzgebung, das einen Berufsabschluss ohne Lehre und ohne formale Abschlussprüfung ermöglicht. Die Teilnehmenden zeigen auf andere Art und Weise, dass sie die beruflichen und allgemeinbildenden Handlungskompetenzen im angestrebten Beruf besitzen.
Die Validierungsverfahren in den verschiedenen Berufen wurden basierend auf dem jeweiligen Qualifikationsprofil und den Bestehensregeln sowie dem Anforderungsprofil Allgemeinbildung und den Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung entwickelt. Der
Aufbau der Validierungsverfahren erfolgt in der Regel in enger Zusammenarbeit zwischen
dem Verfahrenskanton und der zuständigen Organisation der Arbeitswelt.
Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) führt angepasste Expertenkurse für das Validierungsverfahren durch. Für Expertinnen und Experten im Validierungsverfahren sind diese obligatorisch.
Im Validierungsverfahren bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Handlungskompetenz nachzuweisen:

anrechenbare formale Bildung (Abschluss eines anderen Berufes) oder

Kompetenznachweis oder

ergänzende Bildung.
Die nachzuweisenden Handlungskompetenzen werden über das Validierungstool, zu finden unter www2.vda.zh.ch, in einem Dossier zusammengestellt.
Anhand der im Dossier enthaltenen Kompetenznachweise beurteilen die Expertinnen und
Experten das Vorhandensein der beruflichen Handlungskompetenzen. Die eingereichten
und gezeigten Unterlagen und Handlungskompetenzen werden überprüft, dabei entsteht
keine eigentliche Prüfungssituation wie im formalen Qualifikationsverfahren. Die Beurteilung des Dossiers wird im Validierungstool dokumentiert.
Alle Expertinnen und Experten erhalten einen persönlichen Zugriff zum Validierungstool.
Die Benutzeranleitung ist in elektronischer Form im Validierungstool enthalten. Sie führt
durch die einzelnen Schritte der Dossierbeurteilung.
Die vorliegende Wegleitung dient dazu, die einzelnen Kompetenznachweise des Validierungsverfahrens zu verstehen und daraus die Aufgaben resp. Beurteilungsgrundlagen für
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/8
die Expertinnen und Experten abzuleiten. Sie wird als Anhang des Handbuchs zum jeweiligen Validierungsverfahren geführt.
Um die Funktion der einzelnen Kompetenznachweise des Validierungsverfahrens nachvollziehen zu können, müssen die Struktur und der Ablauf des Verfahrens verstanden und eingehalten werden.
Aufbau des Verfahrens
Phase 1 – Beratung und Information
Die Teilnehmenden melden sich selbständig über das Validierungstool zum ersten Teil des
obligatorischen Informationsanlasses (OIA Teil 1) an und besuchen diesen am biz Oerlikon
(durchgeführt von der Fachstelle Validierung des Amts für Jugend und Berufsberatung). Im
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
4/8
Rahmen dieses Anlasses erhalten sie erste Informationen rund um das Validierungsverfahren. Danach füllen sie im Validierungstool einen Selbstcheck aus und können einen freiwilligen Sprachtest machen. Der Selbstcheck und Sprachtest helfen den Teilnehmenden herauszufinden, ob das Validierungsverfahren der richtige Weg für sie ist. Er ist für die Expertinnen und Experten nicht einsehbar.
Entscheidet sich jemand für das Validierungsverfahren, meldet sie oder er sich zum zweiten Teil des obligatorischen Informationsanlasses (OIA Teil 2) an. Dort erhalten Teilnehmende sämtliche Informationen zur Erstellung ihres Dossiers und der Zulassung zum Validierungsverfahren.
Phase 2 – Bilanzierung
In der Phase 2 stellen die Teilnehmenden einen Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren und erstellen im Validierungstool ihr Dossier.
Der Antrag auf Zulassung wird an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich (MBA) gestellt. Das MBA stellt eine Zulassung zum Validierungsverfahren oder eine
vorläufige Ablehnung, sofern noch nicht sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, aus. Das
Dossier kann erst eingereicht werden, wenn die Zulassung vorliegt.
Gleichzeitig fällt das MBA den Entscheid zur anrechenbaren Vorbildung. Bei Bedarf wird
Rücksprache mit dem / der zuständigen Chefexperten / Chefexpertin genommen. Ebenso
wird bei ausserkantonalen Teilnehmenden die Zuweisung und Kostengutsprache eingefordert.
Parallel zum Antrag auf Zulassung erstellen die Teilnehmenden ihr Dossier, d.h.

füllen die Selbstbeurteilung pro Modul aus,

erbringen den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zum jeweiligen Modul in einem Kompetenznachweis (d.h. mittels eines schriftlichen oder mündlichen
Erfahrungsberichts, einer Projekt-/Auftragsdokumentation oder eines Praxisbesuches). Die je nach gewähltem Beruf zur Verfügung stehenden Kompetenznachweise finden sich im Anhang „Zuteilung Kompetenznachweise“ und

ergänzen die Kompetenznachweise zu den jeweiligen Modulen durch Belege oder
eine freiwillige Fremdbeurteilung.
Alle vier Arten von Kompetenznachweisen sowie die dazugehörenden Beurteilungskriterien
sind im Validierungstool oder Handbuch detailliert beschrieben.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
5/8
Die Expertinnen und Experten beurteilen die Handlungskompetenzen gemäss den Beurteilungskriterien. Jede nicht erfüllte Handlungskompetenz muss im Validierungstool im Beurteilungsdokument durch die Expertinnen oder Experten klar und verständlich begründet
werden. Erfüllte Kriterien benötigen nur eine summarische Begründung. Es muss nachvollziehbar sein, weshalb sie erfüllt sind.
Auftrags- und Projektdokumentation
In der Auftrags- und Projektdokumentation legen die Teilnehmenden vernetzte berufliche
Handlungskompetenzen anhand eines Auftrages bzw. eines Projektes dar. Damit können
mehrere berufliche Handlungskompetenzen nachgewiesen werden.
Schriftlicher Erfahrungsbericht
Im schriftlichen Erfahrungsbericht beschreiben die Teilnehmenden entsprechend der vorgegebenen Aufgabenstellung, dass sie die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen
besitzen.
Mündlicher Erfahrungsbericht
Beim mündlichen Erfahrungsbericht zeigen bzw. demonstrieren die Teilnehmenden vor
zwei Experten / Expertinnen, dass sie die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen
besitzen. Dieser findet bereits während der Phase 2 – Bilanzierung statt.
Die Ergebnisse der Beurteilung werden den Teilnehmenden im Anschluss an den mündlichen Erfahrungsbericht nicht mitgeteilt.
Praxisbesuch
Im Praxisbesuch zeigen die Teilnehmenden ihre beruflichen Handlungskompetenzen am
Arbeitsplatz. Der Praxisbesuch findet bereits während der Phase 2 – Bilanzierung statt. Der
Praxisbesuch wird von einer Expertin / einem Experten beurteilt.
Die Ergebnisse der Beurteilung werden den Teilnehmenden im Anschluss an den Praxisbesuch nicht mitgeteilt.
Belege zu dem Kompetenznachweisen
Nachweise formal oder nicht formal erbrachter Bildungsleistungen können als Ergänzung
die Beurteilung der Kompetenznachweise untermauern. Diese Nachweise gelten nicht als
anrechenbare Vorbildung und können nur zusammen mit einem Kompetenznachweis zur
Anrechnung eines Moduls führen.
Beispiele für Belege nicht formal erbrachter Bildungsleistungen:

Freiwillige Fremdbeurteilung (durch den Arbeitgeber);
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
6/8

Mitarbeiterbeurteilungen, Arbeitszeugnisse, aus denen die geforderten Inhalte und
Handlungskompetenzen klar hervorgehen;

Schriftliche Bestätigungen von Freiwilligenarbeit, aus denen die geforderten Inhalte
und Handlungskompetenzen klar hervorgehen;

Bilddokumente (z.B. einer Situation, die zeigt, wie die Handlungskompetenz erfüllt
wird);

Kursbestätigungen, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen
klar hervorgehen und die eine adäquate Dauer bzw. Anzahl Lektionen aufweisen.
Beispiele für Belege formal erbrachter Bildungsleistungen:

Fähigkeitszeugnis, Berufsattest, Fachausweis, eidg. Diplom;

Austrittsbestätigungen einer abgebrochenen Ausbildung, aus denen die geforderten Handlungskompetenzen klar hervorgehen.
Das Validierungstool leitet die Teilnehmenden beim Erstellen ihres Dossiers. Die Struktur
des Dossiers und der Kompetenznachweise ist vorgegeben und das Dossier kann nur im
Validierungstool eingereicht werden. Ist das Dossier fertig erstellt, schliessen die Teilnehmenden dieses im Validierungstool formell ab.
Phase 3 - Beurteilung
In der Beurteilungsphase ist darauf zu achten, dass eine Gesamtsicht gewahrt wird, die
sämtliche im Dossier und aus dem Beurteilungsgespräch verfügbaren Informationen berücksichtigt und die einzelnen Modulentscheide in eine Gesamtperspektive stellt.
Falls keine noch durch Expertinnen oder Experten zu beurteilende Kompetenznachweise
erstellt wurden und allenfalls nur anrechenbare Vorbildungen (oder Modulbestätigungen)
im Dossier abgelegt sind, können die Chefexpertinnen / Chefexperten den Teilnehmenden
empfehlen, auf das Beurteilungsgespräch zu verzichten. Hierzu werden die Teilnehmenden
im Validierungstool aufgefordert, den Verzicht zu bestätigen oder ausdrücklich mitzuteilen,
dass sie auf ein Beurteilungsgespräch bestehen.
Liegt keine Verzichtserklärung vor, teilen die Chefexpertinnen / die Chefexperten die erforderlichen Expertinnen / Experten pro Dossier zu (zwei für die berufsspezifischen Kompetenznachweise, eine/einen für die Allgemeinbildung).
Die Expertinnen / Experten beurteilen die Kompetenznachweise in einem ersten Schritt einzeln. Die Gesamtbeurteilung eines Kompetenznachweises wird gemeinsam festgelegt und
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
7/8
festgehalten. Der Aufbau der Kompetenznachweise sowie die jeweiligen Beurteilungskriterien und Bestehensnormen sind im Validierungstool und im Handbuch beschrieben.
Die einzelnen Kompetenznachweise sollen sich wie ein Puzzle zusammenfügen und ein
Gesamtbild der Handlungskompetenzen der Teilnehmenden vermitteln. Im Validierungstool
ist für alle involvierten Expertinnen und Experten das Dossier elektronisch jederzeit einsehbar.
Unentschuldigtes Fernbleiben beim Praxisbesuch, mündlichen Erfahrungsbericht oder Beurteilungsgespräch führt gemäss § 11 des Reglements über die Qualifikationsverfahren der
beruflichen Grundbildung (RQV BBG) zum Abbruch und Nichtbestehen des jeweiligen
Kompetenznachweises oder des Validierungsverfahrens.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Beurteilungsgespräch können in der Lernleistungsbestätigung nur anrechenbare Vorbildungen und Modulbestätigungen berücksichtigt werden. Sonstige im Dossier erbrachte Kompetenznachweise werden mit „Nicht Erfüllt“ beurteilt.
Beurteilungsgespräch
Nach einer ersten Beurteilung der Dossiers durch die zugeteilten Expertinnen und Experten, findet ein Gespräch zwischen den Expertinnen / Experten und der / dem Teilnehmenden statt. Das Beurteilungsgespräch hat zum Ziel, Unklarheiten bezüglich einer Formulierung im schriftlichen Erfahrungsbericht zu beheben, bei Unsicherheiten zu betrieblichen
Gepflogenheiten nachzufragen und zu verifizieren, ob die / der Teilnehmende die Erfahrungsberichte selbst verfasst hat. Im Dossier nicht nachgewiesene Handlungskompetenzen
können in der Regel über das Beurteilungsgespräch nicht ergänzt werden. Die Dauer des
Gesprächs ist auf 45 Minuten festgelegt. Wird die Allgemeinbildung ebenfalls validiert, wird
das Gespräch auf 60 Minuten verlängert.
Alle Teilnehmenden am Validierungsverfahren haben ein Anrecht auf ein Beurteilungsgespräch. Es kann in speziellen Fällen auch darauf verzichtet werden (vgl. oben).
Die Protokollführung wird unter den Expertinnen / Experten vorgängig vereinbart.
Alle im Dossier erbrachten Kompetenznachweise, auch der Praxisbesuch und der mündliche Erfahrungsbericht, können im Gespräch thematisiert und abschliessend beurteilt werden.
Damit ein Modul anerkannt oder nicht anerkannt wird, müssen beide Fach-Expertinnen /
Experten anhand des Dossiers und bei Bedarf aufgrund des Beurteilungsgesprächs zur
Überzeugung gelangen, dass der entsprechende Kompetenznachweis erbracht bzw. nicht
erbracht ist. Kommt keine Einigkeit zu Stande, ist der/die Chefexpertin / Chefexperte beizuziehen.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
8/8
Zusätzliche Überprüfung
Können die Chefexpertin / der Chefexperte auf Grund der Unterlagen keinen Stichentscheid fällen, kann die zusätzliche Überprüfung eines Moduls angeordnet werden, um abschliessend den Kompetenznachweis zu beurteilen. Dazu ist in der Regel ein neu zu erstellender Kompetenznachweis einzureichen. Will der Teilnehmende der zusätzlichen Überprüfung nicht nachkommen, wird der Kompetenznachweis als nicht erfüllt beurteilt.
Die Expertinnen und Experten erstellen aufgrund des Beurteilungsgesprächs ein Protokoll
(von Hand oder als Ausdruck aus dem Validierungstool) und den Beurteilungsbericht.
Das Protokoll wird durch die Expertinnen und Experten ins Validierungstool geladen.
Sie teilen der/dem Teilnehmenden das Ergebnis aus dem Gespräch nicht mit.
Beurteilungsbericht
Der Bericht an die Prüfungskommission wird automatisch nach Bereinigung der Bewertung
im Validierungstool erstellt. Die bereinigte Beurteilung wird durch die Expertinnen / Experten freigegeben und an die Chefexpertin / den Chefexperten weitergereicht.
Nach Überprüfung des Beurteilungsberichts durch die Chefexpertin / den Chefexperten
wird er als Antrag zur Validierung elektronisch an die jeweilige Prüfungskommission weitergeleitet.
Phase 4 – Validierung
Die Prüfungskommission entscheidet auf der Grundlage des Beurteilungsberichts. Wird er
durch die Prüfungskommission bestätigt, so erhält der Teilnehmende die entsprechende
Lernleistungsbestätigung.
Wird der Beurteilungsbericht zurückgewiesen, geht das Dossier wieder an die Chefexpertin
/ den Chefexperten
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
7. April 2016
1/12
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Modulstruktur Ergänzende Bildung
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
1.1 Die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft differenziert erklären und grundlegende
Zusammenhänge fachgerecht beschreiben.





Modul 1:
Beschaffung
1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4
zeigt die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft auf
setzt die Ziele der Logistik im eigenen Bereich um
bestimmt wertschöpfende Tätigkeiten in der Logistik
erklärt die ökonomischen und ökologischen Anforderungen der Logistikkette im Berufsfeld
bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter
1.2 Bestellungen fachgerecht ausführen und Güter fach- und produktegerecht behandeln.
Güter selbstständig unter Berücksichtigung der notwendigen Formalitäten entgegen nehmen.







bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter
beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess im eigenen Bereich
ist in der Lage, Bestellformulare selbständig auszufüllen
koordiniert die störungsfreie Annahme von Gütern gemäss den betrieblichen Vorgaben
wendet die notwendigen Schritte für die einwandfreie Identifikation einer Lieferung an
führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung aller fachlichen Vorgaben durch.
behandelt Unregelmässigkeiten einer Lieferung gemäss betrieblichen Vorgaben
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
1.3 Güter und Materialien genau zählen, sorgfältig messen und wägen. Entsprechende Messinstrumente sorgfältig und durchdacht einsetzen, Waren gemäss allgemeiner und betrieblicher Vorgaben verbuchen.
Modul 1:





1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4


Beschaffung
erklärt anhand eines Beispiels die Begriffe Brutto, Netto und Tara
überprüft fachgerecht die Menge von Gütern unter Verwendung der branchenüblichen Mess- und Zählinstrumente
erklärt die Auswirkungen falsch erfasster oder gezählter Mengen für den Betrieb
verbucht die Daten von Lieferungen korrekt im ERP/Warenbewirtschaftungssystem
wendet vorgegebene Kontrolltechniken (Voll- und Stichprobenkontrollen) bei der Prüfung von Gütern sicher und selbständig
an
stellt mögliche Beschädigungen an Gütern fest
dokumentiert Schäden und reagiert nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben
1.4 Tauschbare von nicht tauschbaren Ladungsträgern unterscheiden. Tauschgeräte nach
Poolvorgaben fachgerecht prüfen, beurteilen und die entsprechenden Massnahmen ableiten.
Nicht tauschbare Ladungsträger korrekt handhaben.



Modul 2:
Produktion
2.1 / 2.2 / 2.3
beurteilt die Tauschbarkeit von Gebinden fachgerecht gemäss Poolvorgaben
beschreibt das korrekte Vorgehen bei fehlerhaften Tauschgebinden
ordnet den verschiedenen Arten von Mehrweggebinden einem Verwendungszweck zu
2.1 Die Ansprüche der Produktion an die Logistikkette erkennen und daraus die notwendigen
Aufgaben ableiten.


zeigt die Schnittstellen zwischen Produktion und Logistik auf und erklärt deren Bedeutung
beschreibt einen einfachen Produktionsprozess
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
2.2 Die Bedeutung und Funktionen unterschiedlicher Lager für den optimalen Ablauf der Produktion erkennen und den Material- und Güterfluss für die Produktion sicherstellen.
Modul 2:
Produktion
2.1 / 2.2 / 2.3



2.3 Die Tätigkeiten und Aufgaben in der logistischen Kette umsetzen und den Ablauf wie
auch die Qualität bewerten und verbessern.


Modul 3:
Distribution
3.1 / 3.2 / 3.3
stellt die Aufgaben der verschiedenen Lagerformen in der Produktion dar
stellt den Material- und Güterfluss im eigenen Arbeitsbereich für die Produktion sicher
beschreibt die Unterschiede zwischen Rohstoffen - Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten
berechnet anhand von Stücklisten Mengen zur Kommissionierung
unterstützt mit geeigneten Instrumenten und Massnahmen die Qualität des Produktionsprozesses
3.1 Allgemeine Grundlagen von Distributionssystemen und der Distributionslogistik erklären.
Die Besonderheiten des Marktes für logistische Dienstleistungen erläutern. Tätigkeiten und
Arbeitsschritte auf die bestmögliche Qualität in der Distributionslogistik ausrichten.



zeigt den Unterschied zwischen ein und mehrstufiger Distribution auf
beschreibt die Merkmale des Stückgutverkehrs
beschreibt die Funktionsweise der Sendungsverfolgung mit Track and Trace für den nationalen und auch internationalen
Güterverkehr
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
4/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
3.2 Die Bedeutung und Funktion der Verpackungen und Ladungsträger erkennen und diese
fachgerecht für einen schadenfreien Transport einsetzen. Die passende Versandmethode bestimmen und die Hilfsmittel und Möglichkeiten für den Versand im In und Ausland kennen.
Modul 3:
Distribution
3.1 / 3.2 / 3.3










kann verschiedene Verpackungen und Verpackungsteile in ihrer Art und Funktion beschreiben
kennt Vor- und Nachteile von verschiedenen Verpackungen
wendet verschiedene Verpackungsarten an
setzt Verpackungen wirtschaftlich ein
verpackt verschiedene Güter Fach- und Transportgerecht
nutzt im Postversand die Möglichkeiten der Kunststoffbehälter
erstellt versandgerechte Transporteinheiten unter Einhaltung geltender Vorschriften
wendet die verschiedenen branchenüblichen Arten der Transportsicherung an
erklärt den Aufbau und den Informationsinhalt des SSCC Codes
vergleicht verschiedene Angebote von KEP Dienstleistern
3.3 Güter fachgerecht abholen, vorbereiten und diese zustellen, übergeben oder versenden.



wendet die gesetzlichen Grundlagen der selbständigen Güterabholung an
stellt Güter unter der Berücksichtigung der Empfangsberechtigung selbständig zu
löst auftretende Probleme bei unzustellbaren Gütern
4.1 Ein Bewusstsein für die ökologische Belastung von Mensch und Umwelt entwickeln. Die
Bedeutung von gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zum Schutz der Natur erkennen.

Modul 4:
Entsorgung
4.1 / 4.2
wendet die betrieblichen Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt an
4.2 Abfälle vermeiden. Abfälle pflichtbewusst sammeln, fachgerecht verwerten oder entsorgen.




wendet die gesetzlichen Vorgaben für die Abfallbewirtschaftung an
zeigt ein betriebliches Entsorgungskonzept auf
trennt Reststoffe nach ökologischen und wirtschaftlichen Vorgaben
führt Reststoffe dem Recycling zu
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
5/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
5.1 Den Warenfluss beschreiben und die Bedeutung und Funktion von Lagern erkennen. Die
Ziele, Vor- und Nachteile unterschiedlicher Lagersysteme und Lagertypen beschreiben.
Modul 5:
Lagerung
5.1 / 5.4





5.4 Güter produktegerecht sicher und unter Berücksichtigung der Lagerfähigkeit lagern. Bestände selbstständig überwachen.



Modul 6:
Transport
6.1 / 6.2 / 6.3
erklärt Funktion und Eignung der verschiedenen Lagertypen anhand von Beispielen
beschreibt die statische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf
beschreibt die dynamische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf
wendet die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lagerung an
beschreibt die zentralen Tätigkeiten und Arbeitsprozesse vom Wareneingang bis zum Warenausgang
erläutert die Einflussfaktoren für die Einlagerung von Gütern
erkennt Sicherheitsanforderungen der Güter und setzt diese im Lagerbereich um
zeigt die Bedeutung und die Funktion der Inventur auf
6.1 Verkehrssysteme und Verkehrsträger mit deren Möglichkeiten und Grenzen erläutern.
Deren Vor- und Nachteile sachgerecht beschreiben.



erläutert die gesetzlichen Grundlagen für die Beförderung von Gütern auf der Strasse
erklärt die Merkmale der verschiedenen Transportarten (Schiene, Strasse, Luft, Wasser, Pipeline)
erklärt die Formen und Bedingungen des kombinierten Verkehrs anhand eines Beispiels
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
6/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
6.2 Die Ansprüche an Transporteinheiten erklären und deren Prinzipien erläutern. Güter fachgerecht, kundengerecht und selbstständig zu Transporteinheiten verdichten. Güter fachgerecht, effizient und sorgfältig verladen.
Modul 6:
Transport
6.1 / 6.2 / 6.3





bereitet Transporteinheiten für die zu erwartende Beanspruchung fachgemäss vor
sichert Ladungseinheiten mit geeigneten Mitteln fachgerecht
belädt Transportmittel nach den betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften
setzt Fördermittel beim Verlad fachgerecht und zweckmässig ein
führt Inbetriebnahme eines Flurfördermittels selbständig durch
6.3 Transporte und Touren gemäss Vorgaben planen, terminieren und umsetzen. Dabei die
Transport- und Fördermittel selbständig führen und zweckmässig einsetzen.




erstellt selbständig anhand verschiedener Sendungen einen Transport- und Tourenplan
beschreibt die Einsatzmöglichkeit eines Flurförderfahrzeuges nach seiner Wahl
setzt die Fördermittel situationsgerecht und überlegt ein
findet Destinationen mit Hilfsmitteln innert kürzester Zeit
7.1 Die wesentlichen Funktionen der IT verstehen und Datensicherheit gewährleisten.

Modul 7:
Kommunikation und
Informatik
7.1 / 7.2 / 7.3
setzt die im Arbeitsbereich vorhandenen Datenverarbeitungssysteme gem. den geltenden internen und externen Richtlinien
ein
7.2 Die Bedeutung von Informations- und Kommunikationsmittel für die Gestaltung und
Funktionsweise betriebliche Prozesse erkennen und Standardprogramme für die Bewältigung der Aufgaben nutzen.



erstellt einfache Tabellen/Listen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm im eigenen Bereich
erstellt den Schriftverkehr mit den üblichen Standardprogrammen, Bsp. Word, Outlook
nimmt telefonische Anrufe entgegen und leitet diese bei Bedarf an die richtige Person weiter
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
7/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
Modul 7:
7.3 Die Bedeutung gut geführter Statistiken erkennen und diese gemäss Vorgaben erstellen.
Kommunikation und
Informatik

setzt Schlüsse aus einer Statistik im eigenen Arbeitsbereich um
7.1 / 7.2 / 7.3
8.1 Sich der Bedeutung der persönlichen und betrieblichen Hygiene bewusst sein. Sauberkeit und Ordnung mit geeigneten Massnahmen sicherstellen.


beschreibt anhand von Beispielen die Bedeutung und Funktion der betrieblichen Hygiene
zeigt anhand eines Beispiels Ursache und Auswirkung bei Mangel an persönlicher Hygiene auf
8.2 Die Grundsätze und Regelungen betreffend Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und
Unfallschutz verstehen. Die betriebliche Sicherheit fördern und alle erforderlichen Massnahmen für den Brandschutz ergreifen.
Modul 8:
Arbeits- und Betriebssicherheit
8.1 / 8.2 / 8.3





wendet die Regeln in Bezug auf Sicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz im Unternehmen an
beschreibt eine typische Unfallsituation und zeigt die Folgen für den Mitarbeiter auf
erkennt und beseitigt festgestellte Gefahrenquellen im Betrieb
beschreibt die Verhaltensregeln im Brandfall
beschreibt eine typische Brandursache und zeigt geeignete Brandschutzmassnahmen auf
8.3 Die Ziele der Betriebssicherheit und des Datenschutzes erkennen. Die Grundsätze und
Regelungen pflichtbewusst einhalten.






beschreibt den Zweck einer Zutrittsberechtigung
zeigt mögliche Auswirkungen auf, die durch das Verletzen des Betriebsgeheimnisses entstehen
beschreibt anhand eines Beispiels die Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Gefahrgutstoffen
erklärt die Bedeutung der R- und S-Sätze (in Zukunft H- und P-Sätze)
kennt die Auswirkung von nicht fachgerecht ausgezeichneten Behältnissen mit Gefahrgut und beschreibt dies anhand eines
Beispiels
erklärt zwei mögliche Massnahmen wie die Umwelt durch den sicheren Umgang mit Gefahrgut geschützt werden kann
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
8/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
9.1 Kunden fachgerecht bezüglich Produkte und Dienstleistungen beraten. Reklamationen
korrekt und freundlich vorbringen und entgegen nehmen. Bei der Bearbeitung die Bedürfnisse der Kunden und des Betriebes beachten. Kunden- und betriebsgerechte Umgangsformen zielorientiert anwenden.





Modul 9:
Kundendienst
9.1 / 9.2 / 9.3
Zeigt unterschiedliche Kundenbedürfnisse anhand von Beispielen auf
berät den Kunden über verschiedene Versandmöglichkeiten
kommuniziert in angespannten Situationen ruhig und sachlich
kann anhand eines Beispiels eine Reklamation zielgerichtet in mündlicher Form vorbringen
passt sich den Vorgaben in Bezug auf Körperpflege, Schmuck, Kleidung, Sprache und Gestik dem Betriebsstandard an
9.2 Die Bedeutung der Märkte und des Marketings für eine Unternehmung erkennen. Einen
einfachen Marketingmix beurteilen und die Instrumente zur Verkaufsförderung einsetzen.




erklärt den Marketingmix zur Positionierungen von Produkten anhand eines Beispiels
wendet verschiedene Verkaufstechniken beim Kundengespräch an
erklärt die Ziele der Marktforschung anhand eines Beispiels
beschreibt mögliche Instrumente zur Verkaufsförderung
9.3 Die Bedeutung einer hohen Qualität in der Logistikkette erkennen. Im Arbeitsbereich
qualitätsbewusst handeln und pflichtbewusst informieren.


Modul 10 L:
BFB Lagerung
5.1 / 5.2 / 5.3
zählt geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung auf
beschreibt eine typische Fehlerquelle in der Logistikkette und zeigt deren Lösung zur Behebung auf
5.1 Den Warenfluss beschreiben und die Bedeutung und Funktion von Lagern erkennen. Die
Ziele, Vor- und Nachteile unterschiedlicher Lagersysteme und Lagertypen beschreiben.


Logistiker EFZ beschreiben und skizzieren die dynamische Lagerung.
Sie zeigen deren Vor- und Nachteile auf
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
9/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
5.2 Lagerstrukturen beschreiben, aussagekräftige Lagerdaten richtig interpretieren und einfache Berechnungen für die Lagerbewirtschaftung durchführen.
Modul 10 L:
BFB Lagerung
5.1 / 5.2 / 5.3






berechnet die höchstzulässige Bodenbelastung
wendet das FIFO-Prinzip bei der Ein- und Auslagerung an
wendet das LIFO-Prinzip bei Retouren an
erfasst Lagerbestände mit den betrieblichen Dokumenten oder Systemen
korrigiert Lagerbestände nach betrieblichen Vorgaben
erklärt die Bestandesführung in einem Lagerbereich und dokumentiert diese
5.3 Die Funktionsweise der Kommissionierung erklären und die Methode fachgerecht einsetzen. Die Effizienz des Materialflusses und der Lagerbewirtschaftung sicherstellen und die
Prozesse optimieren.




zeigt die Merkmale der seriellen Kommissionierung auf
wendet das FIFO-Prinzip in der Kommissionierung an
verdichtet kommissionierte Aufträge nach den Anforderungen des Kunden
beschreibt die ABC-Analyse und zeigt mögliche Verbesserungen auf
1.5 Aufgaben und Anforderungen bei der Annahme und Abholung von Sendungen erklären
und die entsprechenden Arbeiten fachgerecht und eigenständig erledigen.
Modul 10 D:
BFB Distribution
1.5 / 3.4 / 6.3 / 9.4






nimmt Sendungen fachgerecht an
zeigt die Anforderungen beim Sendungsempfang auf
empfängt Sendungen der Kunden fachgerecht und bearbeitet diese nach Vorgaben weiter
beschreibt die Anforderungen an eine Sendung bei der Abholung
wendet die verschiedene Frankaturarten produktgerecht an
erkennt Fehler in der Frankierung und korrigiert diese produktegerecht
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
10/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
3.4 Aufbau und die Funktion berufsbezogener Abrechnungen erklären und diese selbständig
mit den üblichen Verfahren und Instrumenten ausführen.


rechnet, dokumentiert und bucht alle im eigenen Verantwortungsbereich anfallenden Geschäfte ab
wendet die Erfolgsrechnung im eigenen Bereich an
6.3 Transporte und Touren gemäss Vorgaben planen, terminieren und umsetzen. Dabei die
Transport und Fördermittel selbständig führen und
zweckmässig einsetzen.
Modul 10 D:
BFB Distribution
1.5 / 3.4 / 6.3 / 9.4




beschreibt den Leit- und Transportweg von Mail und KEP-Sendungen
zählt die Standorte der Verzollungsstellen für die Ein und Ausfuhr auf
erklärt die Aufgaben der Verzollungsstellen
plant eigenen Arbeitsbereich selbständig zur Bearbeitung der KEP- und Mail-Sendungen
9.4 Die wichtigsten Anbieter im Distributionsmarkt sowie deren Produkte und Dienstleistungen charakterisieren. Nutzen, Einsatzmöglichkeiten wie auch Vor und Nachteile
differenziert aufzeigen.





zeigt anhand von Beispielen die Dienstleistungen und Produkte des Betriebes auf
nimmt Aufträge von Kunden entgegen und füllt die entsprechenden Dokumente sachgemäss aus
zeigt dem Kunden Vorzüge und Einsatzmöglichkeiten von verschiedenen Produkten auf
zeigt dem Kunden den Nutzen spezieller Zustellangebote auf
berät den Kunden bei der Wahl von verschiedenen Verpackungsarten
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
11/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
6.4 Sich der Bedeutung der schweizerischen Fahrdienstvorschriften und eines störungsfreien Betriebsablaufs bewusst sein. Störungen erkennen und einen reibungslosen Betriebsablauf sicherstellen. Regeln für die korrekte Kommunikation im Gleisbereich einhalten,
Signale beachten und Gefahren vermeiden.



Modul 10 V:
BFB Verkehr
6.4 / 6.5 / 8.4
formiert die Züge mit verschiedenen Rollmaterialien
löst Störungen im Betriebsablauf gemäss den bestehenden Vorschriften
wendet die Signalarten des Rangierdienstes gemäss den bestehenden Vorschriften an
6.5 Wagen und Triebfahrzeuge fachgerecht kuppeln, entkuppeln, bremsen und sichern.
Wagen und Triebfahrzeuge selbstständig rangieren. Die Vorschriften einhalten. Weichen
fachgerecht stellen. Die zugewiesenen Aufgaben im technischen Wagendienst pflichtbewusst übernehmen. Die Zugs- und Bremsreihe korrekt erfassen. Die Formeln der
Bremsrechnungen für unterschiedliche Bremsen, Fälle und Situationen korrekt anwenden.







setzt die vorhandenen Bremsmittel situationsgerecht ein
rangiert Wagen und Triebfahrzeuge selbständig
wendet die vorgeschriebenen Prozesse beim Verlangen und Zustimmen von Fahrwegen an
beschreibt die Funktionsweise von Weichen
kennt die gängigen Wagenanschriften und kann die richtigen Schlüsse daraus ziehen
wendet die Formeln der Bremsberechnungen für unterschiedliche Bremsen, Fälle und Situationen an
interpretiert die Vorschriften aus dem Beförderungsplan situationsgerecht
8.4 Sich der Gefahren im Gleisbereich im Allgemeinen und im Umgang mit Starkstrom
bewusst sein und die Grundsätze und Regelungen im Umgang mit Gefahren und Gefahrgut
pflichtbewusst einhalten.

Erkennt die Gefahren im Gleisbereich, verhält sich situationsbezogen und setzt die Vorschriften um
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
12/12
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
zwingender Beleg:
Kursangebot vorhanden und separat buchbar
Führen von Flurförderzeugen
(entspricht den Vorgaben der Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich)
zwingender Beleg:
BFB Distribution
Führen eines in der
Distribution verwendeten Fahrzeuges
Kursangebot vorhanden und separat buchbar
(entspricht den Vorgaben der Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich)
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
13/13
Modultyp Nr.
Bezeichnung
Bezug Berufliche HK
Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007
Themen / Inhalte
zwingender Beleg:
BFB Distribution
Führen eines in der
Distribution verwendeten Fahrzeuges
Kursangebot vorhanden und separat buchbar
(entspricht den Vorgaben der Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich)
Berufskunde
ÜK
x
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
8. Dezember 2016
1/4
8. Dezember 2016
1/ NUMPAGES \* MERGEFORMAT 44444444444444444444444444444444444
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Gegenüberstellung Module
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Module (A bis H) Sie besuchen müssen, wenn Ihnen Module der Stuktur Logistiker/in
EFZ 2007 (1 bis 10 L/D/V) fehlen. Beachten Sie auch die Erläuterung auf Seite 4 dieses Dokumentes!
Validierungsverfahren Logistiker EFZ 2007 gem. Bildungsverordnung vom 18.10.2006 in Kraft per 1.01.2007 (altrechtlich) und Validierungsverfahren Logistiker EFZ 2016 gem. Bildungsverordnung vom 9.11.2015 in Kraft per 1.01.2016 (neurechtlich).
Logistiker/in EFZ 2007
Logistiker/in EFZ 2016
Modul A:
Entgegennehmen von Gütern
A1 / A2 / A3 / A4
Modul E-1:
Modul 1:
Beschaffung
1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4
Prozesse einhalten und Qualität fördern
Wirtschaftlichkeit und Ressourceneffizienz fördern
E1 / E2
Modul E-2:
Professionell und kundenfreundlich auftreten
E3
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2/4
Logistiker/in EFZ 2007
Modul 2:
Produktion
2.1 / 2.2 / 2.3
Modul 3:
Distribution
3.1 / 3.2 / 3.3
Logistiker/in EFZ 2016
Selbststudium Modul 2:
Produktion
2.1 / 2.2 / 2.3
Modul C:
Verteilen von Gütern
C1 / C2 / C3 / C4 / C5
Modul D-2:
Modul 4:
Entsorgung
4.1 / 4.2
Modul 5:
Lagerung
Abfälle sicher und umweltgerecht bewirtschaften
Mit Gefahrengut sicher umgehen
D3 / D4
Modul B:
Bewirtschaften von Gütern
5.1 / 5.4
B1 / B2 / B3
Modul 6:
Modul C:
6.1 / 6.2 / 6.3
C1 / C2 / C3 / C4 / C5
Transport
Verteilen von Gütern
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
3/4
Logistiker/in EFZ 2007
Logistiker/in EFZ 2016
Modul E-1:
Modul 7:
Kommunikation und Informatik
7.1 / 7.2 / 7.3
Prozesse einhalten und Qualität fördern
Wirtschaftlichkeit und Ressourceneffizienz fördern
E1 / E2
Modul E-2:
Professionell und kundenfreundlich auftreten
E3
Modul D-1:
Modul 8:
Arbeits- und Betriebssicherheit
8.1 / 8.2 / 8.3
Gefahren erkennen und Massnahmen ergreifen
Arbeitssicherheit gewährleisten
Bei aussergewöhnlichen Ereignissen gemäss betrieblicher Sicherheitsorganisation handeln
D1 / D2 / D5
Modul 9:
Kundendienst
9.1 / 9.2 / 9.3
Modul 10 L:
BFB Lagerung
5.1 / 5.2 / 5.3
Modul E-2:
Professionell und kundenfreundlich auftreten
E3
Modul G:
Bewirtschaften von Lagern
G1 / G2 / G3 / G4
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
4/4
Logistiker/in EFZ 2007
Modul 10 D:
BFB Distribution
Logistiker/in EFZ 2016
Modul F:
Entgegennehmen und Zustellen von Sendungen
1.5 / 3.4 / 6.3 / 9.4
F1 / F2 / F3 / F4 / F5
Modul 10 V:
Modul H:
BFB Verkehr
6.4 / 6.5 / 8.4
Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb
H1 / H2 / H3 / H4 / H5
Erläuterung für Teilnehmende im Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 zur Gegenüberstellung Module:
Die Gegenüberstellung der Module gibt ausschliesslich an, welche Module der Struktur Logistiker/in EFZ 2016 (A bis H) Sie besuchen müssen,
wenn Ihnen noch Module der Struktur Logistiker/in EFZ 2007 (1 bis 10 L/D/V) fehlen. Umgekehrt ist keine Anerkennung von abgeschlossenen Modulen der Struktur Logistiker/in EFZ 2007 in der neuen Struktur Logistiker/in EFZ 2016 möglich. Die Pfeile verdeutlichen diesen Sachverhalt.
Bei Fragen zur vorliegenden Gegenüberstellung der Module und zur Anmeldung wenden Sie sich an das BZD – Berufsbildungszentrum Dietikon
(vgl. Liste Anerkannte Anbieter für die ergänzende Bildung).
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
24. November 2015
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Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ (2007)
Anerkannte Anbieter für die ergänzende Bildung
Die Ausbildung bzw. Abschlüsse der nachstehend aufgeführten Anbieter werden im dem
Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ und Logistiker/in EFZ 2007 des Kantons Zürich anerkannt:
Berufskenntnisse
Berufsbildungszentrum
Schöneggstrasse 12
[email protected]
Alle Module im An-
Dietikon
8953 Dietikon
www.bzd.ch
gebot anerkannt.
Telefon 044 745 84 84
z.T. gemeinsames
Angebot mit SVBL in
Rupperswil.
Allgemeinbildung
EB Zürich
Riesbachstrasse 11
[email protected]
Allgemeinbildung in
Bildungszentrum
8090 Zürich
www.eb-zuerich.ch
zwei verschiedenen
für Erwachsene
Telefon 0842 843 844
ZAG
Turbinenstrasse 5
Zentrum für Ausbildung im 8400 Winterthur
Gesundheitswesen Kanton Telefon 052 266 09 09
Angeboten
[email protected]
modulares Angebot
www.zag.zh.ch
bei Teilanerkennung
der Allgemeinbildung
Zürich
Besuch der ergänzenden Bildung ausserhalb des Kantons Zürich
Wir empfehlen Ihnen, bei Unsicherheit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des
Kantons Zürich Kontakt aufzunehmen.
Bei Fragen zur Kostenübernahme steht Ihnen das Amt für Berufsbildung Ihres Wohnortkantons zur Verfügung.
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
16. November 2015
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Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007
Zwingende Belege
Im Rahmen des Validierungsverfahrens Logistiker/in EFZ 2007 müssen gewisse Kompetenzen auf formellem Weg, d.h. im Rahmen einer Ausbildung an einer anerkannten Institution erworben werden. Diese zwingenden Belege werden bei der Zulassung zum Validierungsverfahren eingefordert, d.h. die Einreichung des Dossiers ist erst möglich, wenn die
zwingenden Belege vorliegen.
Kompetenz
„Führen von Flurförderzeugen“
Formelle Ausbildung Bemerkungen
Suva* anerkannter
Ausweis
Beide Kategorien „Quersitzschubmaststapler“ und „Gegengewichtsstapler“ sind erforderlich.
Der Beleg ist für alle drei
Berufsfeldbereiche erforderlich.
*unter dem Link http://www.suva.ch/ausbildungsstaetten-suva können die zugelassenen Ausbildungsstätten resp. Firmen
nachgeschlagen werden. Bei der Unterkategorie ist der Gegengewicht- oder Schubmaststapler einzugeben.
Für den Berufsfeldbereich Distribution ist zusätzlich ein Beleg erforderlich:
Kompetenz
„Führen eines in der Distribution
verwendeten Fahrzeuges“
Formelle Ausbildung Bemerkungen
Fahrerlaubnis (Führerschein)
Wenn bei der Einreichung der zwingenden Belege nicht klar ist, ob es sich um einen zertifizierten oder anerkannten Anbieter handelt, wird der Teilnehmende aufgefordert, die Bestätigung beim Anbieter einzuholen und nachzureichen.