Welche Kosten wann abziehbar sind - Assekuranz-INFO

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15.12.2016
UnterbringungineinemSenioren-/PflegeheimTeil3:WelcheKosten
wannabziehbarsind
IndemdrittenTeilunsererSerieinformierenwirSiedarüber,welcheKostenwannabziehbarsind:a)Der
abgeschlosseneVertragentscheidetüberdieHöhederabzugsfähigenKostenHeimkostenumfassennebenden
KostenderärztlichenBetreuungundderPflegeauchdieMehrkostenfürdieUnterbringungundVerpflegung.Diese
Kostensindabziehbar,soweitSiesieselbstgetragenhaben.DiesgiltaufjedenFall,wenneinsogenannterPflegeWohnvertragabgeschlossenwurde.
BeieinerUnterbringungineinemSeniorenwohnstiftistentscheidend,dassnachdenBestimmungendes
WohnstiftsvertragsnichtlediglichWohnraumüberlassenwird.VielmehrmüssenauchBetreuungundVerpflegungzur
Verfügunggestelltbzw.vorgehaltenwerden(UrteildesBundesfinanzhofsFn1)NurdannwirddasFinanzamtdenAbzug
derKostenalsKrankheitskostenanerkennen.
AbzugsfähigistnebendemWohnkostenanteilauchderKostenbeitragfüreinekrankheitsbedingteGrundversorgung.
HierbeikönnengrundsätzlichsämtlicheKostengeltendgemachtwerden.AllerdingsgibtesfürdenBFHeine
Höchstgrenze-sielautet:dieKostenmüssenimRahmendesÜblichenliegen.
WanndiesderFallist,istaberleidernochnichtklar.DerzeitlässtsichnuranhandderkonkretenUmständedes
Einzelfallsentscheiden,obdieKostendaserforderlicheMaßüberschreiten.EinwichtigerAnhaltspunkthierbeidürftedie
GrößedesZimmersbzw.desAppartementssein.
Pressekontakt:
BettinaM.Rau-Franz
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