Zur Beachtung durch Mitarbeiter in der Europäischen Union (EU

Zur Beachtung durch Mitarbeiter in der Europäischen Union (EU)
Aufgrund der vorherrschenden Gesetze ist der Gesamtjahresbetrag für Planbeiträge, der von Mitarbeitern
in der EU oder von Mitarbeitern, die von einem oder in ein EU-Land abgestellt sind (EU-Mitarbeiter), in
jeglichem Zwölfmonatszeitraum geleistet werden kann, auf 5.000.000€ begrenzt.
Bis zum heutigen Tage haben EU-Mitarbeiter ca. 2.363.348€ des Höchstgrenzbetrages in Anspruch
genommen, so dass der Grenzbetrag für das MyShare-Angebot 2017 2.636.652€ beträgt.
Falls aufgrund eines Angebots Anträge für einen höheren Betrag als 2.636.652€ von EU-Mitarbeitern
eingehen, werden die Beiträge von jedem Antragsteller jeweils im gleichen Verhältnis reduziert, so dass
der Grenzbetrag von 5.000.000€ nicht überschritten wird. Falls der Grenzbetrag von 5.000.000€ bereits
während des ersten Angebots in einem Planjahr erreicht wird, erfolgt kein Interimsangebot an die EUMitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt im Planjahr. Falls eine Reduzierung der Beiträge erforderlich
ist, verringert sich der erforderliche Mindestjahresbeitrag für Ihr Land entsprechend des Anteils der
Reduzierung. Um festzustellen, ob der Grenzbetrag von 5.000.000€ bereits erreicht wurde, werden die
Beiträge, die für Mitarbeiter in der Tschechischen Republik, in Dänemark, Ungarn, Polen, Schweden und in
Großbritannien eingezahlt werden, zum jeweiligen Wechselkurs am 23. Januar 2017 in Euro umgerechnet.
Beispiel 1
Im Dezember 2016 geht EU-Mitarbeitern ein MyShare-Angebot für das Planjahr 2017 zu. Es gehen Anträge
auf Beitragszahlungen im Gesamtbetrag von 3.000.000€ von allen EU-Mitarbeitern ein. Nach Kombination
der MyShare-Beiträge für 2016 2.363.348€ und der Anträge für MyShare 2017 3.000.000€ ergibt sich ein
Gesamtbetrag von 5.363.348€, was den Höchstgrenzbetrag von 5.000.000€ um 363.348€ übersteigt. Um
sicherzustellen, dass die Beiträge 5.000.000€ nicht übersteigen , wird der Beitrag jedes EU-Mitarbeiters
jeweils um 12,11% reduziert. Falls ein EU-Mitarbeiter somit z.B. einen Beitrag von 2.000€ pro Jahr
beantragt hat, würde sein entsprechender Beitrag auf 1.758€ pro Jahr reduziert.
Beispiel 2
Im Dezember 2016 geht den EU-Mitarbeitern ein MyShare-Angebot für das Planjahr 2017 zu. Es gehen
Anträge auf Beitragszahlungen im Gesamtbetrag von 2.000.000€ von allen EU-Mitarbeitern ein. Nach
Kombination der MyShare-Beiträge für 2016 2.363.348€ und der Anträge für MyShare 2017 2.000.000€
ergibt sich ein Gesamtbetrag von 4.363.348€. Da der Gesamtbetrag noch innerhalb des Grenzbetrags von
5.000.000€ liegt, werden alle Anträge von EU-Mitarbeitern für MyShare 2017 in vollem Umfang akzeptiert.