LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13738 12.12.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5320 vom 9. November 2016 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/13422 Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Zustände, die jahrzehntelang die Stadt Hemer belasteten, für die Stadt Menden zu vermeiden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der neue Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) enthält die Weiterführung der A 46 HemerMenden in der Prioritätsstufe Vordringlicher Bedarf (VB). Mit dieser Einplanung sind nach Bestätigung durch das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen (FstrAbG) die planerischen und finanziellen Voraussetzungen gegeben, die verkehrliche Umgehung Hemer zu realisieren. Eile und Verantwortung sind geboten, um die durch Planungskonflikte entstandenen gravierenden Unverträglichkeiten zeitnah zu beseitigen. Zugleich ermächtigt der Bund das Land NRW mit der vordringlichen Einplanung einer schlüssigen Netzverknüpfung im Zuge der B 7 zwischen Menden und Neheim, belastete Ortslagen dauerhaft vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Damit wird insbesondere auch eine verträgliche Führung des wachsenden Schwerverkehrs ermöglicht und eine Verlagerung von aus Hemer bekannten Verkehrsproblemen nach Menden vermieden. Angesichts umfassender räumlicher Voruntersuchungen muss das Land dem Bund zügig einen Vorschlag für die neue Linienbestimmung der B 7 vorlegen können. Nach Jahren des Streits braucht die Region dringend den Konsens, um wettbewerbsfähig und mobil für die Zukunft gerüstet zu sein. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5320 mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Datum des Originals: 09.12.2016/Ausgegeben: 15.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode 1. Drucksache 16/13738 In welchen Schritten beabsichtigt die Landesregierung die Verkehrsprobleme in Hemer zu lösen und den Baubeginn der A 46 Hemer-Menden (Umgehung Hemer) voranzubringen? Bei Vorliegen des neuen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen wird die Landesregierung den Landesbetrieb Straßenbau bitten, die Planung entsprechend des erwarteten Planungsauftrages des Bundes fortzuführen. 2. Auf welche Weise ist beabsichtigt, die Steuerung der Planung des BVWPProjektes A 46 / B 7 (Hemer-Menden-Neheim) durch ein Planungsprogramm mit Zeitrahmen sowie kontrollierte Zielvereinbarungen zu sichern? Der Landesbetrieb Straßenbau wird die Maßnahme im Rahmen seines Projektmanagements steuern. Darüber hinaus werden die zuständigen Verkehrsministerien des Landes und des Bundes in regelmäßigen Planungsbesprechungen den Planungsfortschritt kontrollieren. 3. Welche Maßnahmen und Vorkehrungen wird die Landesregierung ergreifen, um zu verhindern, dass durch erneuten Planungsstau oder fehlende Planungskoordination bei Problemlösung in Hemer weitere unverträgliche Stauverlagerungen, z.B. in Menden, entstehen? Nach der dem Landesbetrieb vorliegenden Verkehrsuntersuchung zur A 46 Hemer – Menden ist infolge eines ggf. früher realisierten Autobahnabschnittes zwischen Hemer und Menden eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation in Hemer, aber keine Verschlechterung der verkehrlichen Situation in Menden zu erwarten. Im Übrigen wird der Landesbetrieb Straßenbau mit Transparenz und früher Beteiligung der Öffentlichkeit das Thema begleiten, so dass unterschiedliche Interessenslagen hinreichend diskutiert, abgewogen und berücksichtigt werden können. 4. Hält die Landesregierung den Querschnittswechsel im übergeordneten Netz A 46 / B 7 bei Menden angesichts differenzierter Verkehrsbelastungen für angemessen und zielführend? Der im Rahmen der Aufstellung des BVWP untersuchte 3-streifige Querschnitt der B7 ist grundsätzlich geeignet für die Abwicklung weiträumiger Verkehre. Dies wird auch bestätigt durch das Ergebnis der Nutzen/Kosten-Betrachtung des Bundes. 2
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