Drucksache 16/13738 - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13738
12.12.2016
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5320 vom 9. November 2016
des Abgeordneten Christof Rasche FDP
Drucksache 16/13422
Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Zustände, die jahrzehntelang die
Stadt Hemer belasteten, für die Stadt Menden zu vermeiden?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Der neue Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) enthält die Weiterführung der A 46 HemerMenden in der Prioritätsstufe Vordringlicher Bedarf (VB). Mit dieser Einplanung sind nach
Bestätigung durch das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen (FstrAbG) die
planerischen und finanziellen Voraussetzungen gegeben, die verkehrliche Umgehung Hemer
zu realisieren. Eile und Verantwortung sind geboten, um die durch Planungskonflikte
entstandenen gravierenden Unverträglichkeiten zeitnah zu beseitigen.
Zugleich ermächtigt der Bund das Land NRW mit der vordringlichen Einplanung einer
schlüssigen Netzverknüpfung im Zuge der B 7 zwischen Menden und Neheim, belastete
Ortslagen dauerhaft vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Damit wird insbesondere auch eine verträgliche Führung des wachsenden Schwerverkehrs
ermöglicht und eine Verlagerung von aus Hemer bekannten Verkehrsproblemen nach Menden
vermieden. Angesichts umfassender räumlicher Voruntersuchungen muss das Land dem
Bund zügig einen Vorschlag für die neue Linienbestimmung der B 7 vorlegen können. Nach
Jahren des Streits braucht die Region dringend den Konsens, um wettbewerbsfähig und mobil
für die Zukunft gerüstet zu sein.
Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage
5320 mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen
mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
beantwortet.
Datum des Originals: 09.12.2016/Ausgegeben: 15.12.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
1.
Drucksache 16/13738
In welchen Schritten beabsichtigt die Landesregierung die Verkehrsprobleme in
Hemer zu lösen und den Baubeginn der A 46 Hemer-Menden (Umgehung Hemer)
voranzubringen?
Bei Vorliegen des neuen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen wird die Landesregierung
den Landesbetrieb Straßenbau bitten, die Planung entsprechend des erwarteten
Planungsauftrages des Bundes fortzuführen.
2.
Auf welche Weise ist beabsichtigt, die Steuerung der Planung des BVWPProjektes A 46 / B 7 (Hemer-Menden-Neheim) durch ein Planungsprogramm mit
Zeitrahmen sowie kontrollierte Zielvereinbarungen zu sichern?
Der Landesbetrieb Straßenbau wird die Maßnahme im Rahmen seines Projektmanagements
steuern. Darüber hinaus werden die zuständigen Verkehrsministerien des Landes und des
Bundes in regelmäßigen Planungsbesprechungen den Planungsfortschritt kontrollieren.
3.
Welche Maßnahmen und Vorkehrungen wird die Landesregierung ergreifen, um
zu verhindern, dass durch erneuten Planungsstau oder fehlende
Planungskoordination bei Problemlösung in Hemer weitere unverträgliche
Stauverlagerungen, z.B. in Menden, entstehen?
Nach der dem Landesbetrieb vorliegenden Verkehrsuntersuchung zur A 46 Hemer – Menden
ist infolge eines ggf. früher realisierten Autobahnabschnittes zwischen Hemer und Menden
eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation in Hemer, aber keine Verschlechterung der
verkehrlichen Situation in Menden zu erwarten. Im Übrigen wird der Landesbetrieb Straßenbau
mit Transparenz und früher Beteiligung der Öffentlichkeit das Thema begleiten, so dass
unterschiedliche Interessenslagen hinreichend diskutiert, abgewogen und berücksichtigt
werden können.
4.
Hält die Landesregierung den Querschnittswechsel im übergeordneten Netz A 46
/ B 7 bei Menden angesichts differenzierter Verkehrsbelastungen für angemessen
und zielführend?
Der im Rahmen der Aufstellung des BVWP untersuchte 3-streifige Querschnitt der B7 ist
grundsätzlich geeignet für die Abwicklung weiträumiger Verkehre. Dies wird auch bestätigt
durch das Ergebnis der Nutzen/Kosten-Betrachtung des Bundes.
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