Bek. § 3 Abs. 2 Parallelverfahren Alte Schlosserei

Bekanntmachung
der Stadt Abensberg
Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Schlosserei - Erweiterung“
und Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 18
Öffentliche Auslegung
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat hat am 25.06.2015 beschlossen, für das Gebiet „Alte Schlosserei“,
Schwaighausen, das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden: Fl.Nrn. 2561, 2562/5, Gemarkung Abensberg,
im Süden: Fl.Nrn. 2399/10, 2399, 2387/2, Gem. Abensberg, und Baugebiet „Alte
Schlosserei“
im Osten: Fl.Nrn. 2562/4, 2564, Gemarkung Abensberg,
im Westen: Fl.Nr. 2560/2, Gemarkung Abensberg,
und die Grundstücke Fl.Nrn. 2561/2, 2561/10, 2561/11, 2561/12, 2561/23, 2562/2, 2562/5,
2401/4, 2409/9, 2389, 2389/4, Gemarkung Abensberg, beinhaltet,
einen qualifizierten Bebauungsplan i. S. des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den
Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 18 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu
ändern. Ein Planentwurf ist vom Büro Komplan, Landshut, ausgearbeitet worden.
Nach Beteiligung und Behandlung der Stellungnahmen der Behörden bzw. der Öffentlichkeit
im Zuge des Aufstellungsverfahrens hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2016
die vom Ing.Büro KomPlan, Landshut, gefertigten Planentwürfe mit Begründung (mit
Umweltbericht) gebilligt und dessen öffentliche Auslegung angeordnet.
Aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes für die Parzellen 8 und 9 wurde der Entwurf vom
Bauausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2016 nochmals gebilligt und dessen öffentliche
Auslegung angeordnet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Begründung sowie der Entwurf
zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung liegen in der Zeit vom 02. Januar 2017
bis 06. Februar 2017 im 2. Stock des Rathauses, Stadtplatz 1, 93326 Abensberg, öffentlich
aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen wurden zur Erarbeitung herangezogen:
− Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Kelheim (1999)
− Onlineangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und des Bayerischen
Landesamtes für Denkmalpflege via BayernAtlas: http://geoportal.bayern.de/bayernatlas
− Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web): http://gisportalumwelt2.bayern.de/finweb
− Bodeninformationssystem Bayern: http://wirtschaft-risby.bayern.de/
− Biotopkartierung Bayern Flachland - Datenbankauszug
− Artenschutzkartierung – Datenbankauszug
− Ergebnisberichte zu Begutachtungen zu den Artengruppen Vögel und Amphibien
(FLORA+FAUNA, 2014 und 2016)
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
− Grünordnerische Aussagen zur Neuaufstellung des Bauleitplanes
− Umweltbericht zur Neuaufstellung des Bauleitplanes
− Umweltbericht zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungsplan der Stadt
Abensberg
− eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB und gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange
− Ergebnisberichte zu Begutachtungen zu den Artengruppen Vögel und Amphibien
(FLORA+FAUNA, 2014 und 2016)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und
Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kulturund Sachgüter im Zuge der Neuaufstellung geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
− es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
o Herr Ulrich Kellner
o Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten und Bayerischer Bauernverband
o Landratsamt Kelheim Abtlg. Städtebau
o Landratsamt Kelheim Abtlg. Immissionsschutz
o Wasserwirtschaftsamt Landshut
− insgesamt werden nachfolgende Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
o Verweis auf notwendige emissionsschutzrechtliche Abstände zu landwirtschaftlichen
Betrieb sowie auf mögliche Beeinträchtigungen des Verkehrs durch
Baugebietserweiterungen
o Immissionsschutzrechtliche Belange im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen
Betrieben sind zu prüfen
o Möglichkeit der Integration von sozialem Wohnungsbau ist zu prüfen
o Verweis auf Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaik aus dem Jahr 2010
nördlich des Geltungsbereiches.
o Hinweise zu Bauvorhaben im Grundwasserbereich
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
− es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
o Herr Helmut Hainzlmeier
o Landratsamt Kelheim Abtlg. Naturschutz
− insgesamt werden nachfolgende Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
o Eingriffe in die Ökologie eines Feucht-/Sumpfgebietes werden befürchtet
o Aussagen zur grünordnerischen Zielsetzung sind zu ergänzen, Verweis auf Art. 16
BayNatSchG, Bedenken gegenüber priv. Zuteilung der Großbaumreihe am westlichen
Rand werden vorgebracht, Ergänzung der Abhandlung der Eingriffsregelung, zum
speziellen Artenschutz sind Angaben zur Artengruppe der Amphibien zu erbringen,
Überarbeitung der internen Kompensationsflächen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
− es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
o Wasserwirtschaftsamt Landshut
− insgesamt werden nachfolgende Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
o Hinweise zu Vermeidung von Bodenversiegelungen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
− es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
o Herr Helmut Hainzlmeier
o Wasserwirtschaftsamt Landshut
− insgesamt werden nachfolgende Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
o Verweis auf hohen Grundwasserspiegel; Überschwemmungen sowie Beeinträchtigung
des Grundwassers durch Erhöhung des Versiegelungsgrades
o Hinweise zu Wasserschutzgebieten, Gewässerschutz, Gewässer
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
− es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
o keine
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
− es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
− keine
−
insgesamt werden nachfolgende Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
o keine
o
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter
− es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
o Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Abensberg
− insgesamt werden nachfolgende Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
o Verweis auf Grenzfeststellungen sowie Geh-/ Fahrtrecht
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollverfahren) ist
unzulässig, soweit hiermit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Abensberg, den 14.12.2016
STADT ABENSBERG
Siegel
Dr. Brandl
1.Bürgermeister
Ortsüblich bekannt gemacht durch
Veröffentlichung in der MZ/homepage
am 21.12.2016
Anschlag an den Amtstafeln
am 21.12.2016
abzunehmen am 07.02.2017
Abensberg, den ........ .................
P. Schmid