Änderung der Pauschallohnsumme während des Jahres

AUSGLEICHSKASSE ZUG  IV-STELLE ZUG
Pauschale Beitragsrechnungen AHV / IV / EO / FLG / FAK / ALV
Abrechnungs-Nr.
Firma
Zusatzbezeichnung
Adresse
PLZ/Ort
Lohnsumme
Sofern sich die Lohnsumme im Jahr 2017 um mehr als 20'000 Franken verändert, ist uns dies mit dem vorliegenden Formular mitzuteilen. Der definitive Ausgleich zwischen der provisorischen und der definitiven Lohnsumme
erfolgt nach Eingang der Lohnbescheinigung zum Jahresende.
Familienzulagen
Bitte beachten Sie, dass die Familienzulagen ab dem Kalenderjahr 2017 effektiv gutgeschrieben werden. Sie
müssen uns somit keine pauschalen Familienzulagen deklarieren, da die effektiv verfügten Zulagen auf der entsprechenden Monats- bzw. Quartalsrechnung in Abzug gebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass
 bereits ausgestellte Akontorechnungen nicht storniert werden können;
 Änderungen der pauschalen Lohnsumme bis spätestens am letzten Arbeitstag des Vormonats zu melden
sind, damit die Beitragsrechnung für den Folgemonat angepasst werden kann;
 spätere Meldungen erst mit Wirkung des Folgemonates berücksichtigt werden können.
Die Firma zahlt erstmalig Löhne aus, ab (Datum):
Beiträge an
Jahres-Lohnsumme 2017
AHV / IV / EO
FLG (landwirtschaftliche Familienzulagen)
FAK (kantonale Familienzulagen)
ALV 1 (Arbeitslosenversicherung)
bis Lohnsumme Fr. 148'200.— pro Arbeitnehmer/in
ALV 2
ab Lohnsumme Fr. 148'201.— pro Arbeitnehmer/in
Kontaktperson
Tel.-Nr.
E-Mail
Datum
Unterschrift
Ausgleichskasse Zug  IV-Stelle Zug | Baarerstrasse 11, Postfach, 6302 Zug
Telefon 041 560 47 00  Fax 041 560 47 47  Mo–Fr 8.30–17 Uhr  www.akzug.ch  [email protected]
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