Teilnahmebedingungen «SwissLotto-Ziehung»-Bild vom 17.12.2016 Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und eine Zustelladresse in der Schweiz haben. Die Teilnahme am Gewinnspiel «SwissLotto-Ziehung» ist nicht an einen Kauf gebunden. Es wurde ein System-Easy-Tipp-Lottoschein von Swisslos ausgefüllt. Am Gewinnspiel nimmt teil, wer den Bildbeitrag auf Facebook mit der Reaktion ”Like” kennzeichnet und den Bildbeitrag “SwissLottoZiehung” auf seinem Nutzerprofil korrekt mit der Funktion “Teilen” verbreitet. Teilnahmen sind nur bis zum 17.12.2016 um 18:59 Uhr möglich. Sollte der Lottoschein, der in der Show ausgefüllt wurde, den Jackpot von «Swiss Lotto» in der Ziehung vom 17.12.2016 über 70.0 Millionen Franken gewinnen, wird die Gewinnsumme, die über 50’000 Franken liegen muss, unter allen Teilnehmern aufgeteilt. Gewinner müssen sich in diesem Fall schriftlich bis spätestens 19.12.2016 um 23.59 Uhr über die Funktion «Private Nachricht» an die Facebook-Seite von züriost wenden (facebook.com/zueriost), um ihren Anteil am Gewinn geltend zu machen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Facebook Name im Falle eines Gewinns mündlich genannt wird. Damit der Gewinn an den jeweiligen Gewinner gesendet werden kann, muss der genannte Gewinner eine persönliche Nachricht an die züriost.ch Facebookseite mit seinen Angaben schicken. Damit geht das Risiko am Sachpreis auf den Gewinner über. Der Gewinn kann nicht umgetauscht werden. Sollte der Lottoschein, der in der Show ausgefüllt wurde, in der «SwissLotto»-Ziehung vom 17.12.2016 eine Summe von mit und unter 50.000 Franken gewinnen, wird die Gewinnsumme aus administrativen Gründen nicht ausbezahlt und wird einer karikativen Stiftung gespendet. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Mehrfachteilnahme ist erlaubt. Die Zürcher Oberland Medien AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Weiter behält sich die Zürcher Oberland Medien AG vor, Personen ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Unstimmigkeiten vorliegen, falsche Angaben gemacht wurden oder wenn der Verdacht auf technische Manipulation besteht. Die Zürcher Oberland Medien AG übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, insbesondere nicht für den Verlust von Daten oder für technische Fehler bei der Datenübertragung. Die Zürcher Oberland Medien AG haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gewinn entstehen. Allfällige mit dem Gewinn entstehende Kosten, Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hinwil. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen.
© Copyright 2025 ExpyDoc