Teilnahmebedingungen «SwissLotto-Ziehung»

Teilnahmebedingungen «SwissLotto-Ziehung»-Bild vom 17.12.2016
Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und eine Zustelladresse in der Schweiz haben.
Die Teilnahme am Gewinnspiel «SwissLotto-Ziehung» ist nicht an einen Kauf gebunden. Es wurde ein
System-Easy-Tipp-Lottoschein von Swisslos ausgefüllt. Am Gewinnspiel nimmt teil, wer den
Bildbeitrag auf Facebook mit der Reaktion ”Like” kennzeichnet und den Bildbeitrag “SwissLottoZiehung” auf seinem Nutzerprofil korrekt mit der Funktion “Teilen” verbreitet. Teilnahmen sind nur
bis zum 17.12.2016 um 18:59 Uhr möglich.
Sollte der Lottoschein, der in der Show ausgefüllt wurde, den Jackpot von «Swiss Lotto» in der
Ziehung vom 17.12.2016 über 70.0 Millionen Franken gewinnen, wird die Gewinnsumme, die über
50’000 Franken liegen muss, unter allen Teilnehmern aufgeteilt. Gewinner müssen sich in diesem Fall
schriftlich bis spätestens 19.12.2016 um 23.59 Uhr über die Funktion «Private Nachricht» an die
Facebook-Seite von züriost wenden (facebook.com/zueriost), um ihren Anteil am Gewinn geltend zu
machen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Facebook Name im Falle eines
Gewinns mündlich genannt wird. Damit der Gewinn an den jeweiligen Gewinner gesendet werden
kann, muss der genannte Gewinner eine persönliche Nachricht an die züriost.ch Facebookseite mit
seinen Angaben schicken.
Damit geht das Risiko am Sachpreis auf den Gewinner über. Der Gewinn kann nicht umgetauscht
werden. Sollte der Lottoschein, der in der Show ausgefüllt wurde, in der «SwissLotto»-Ziehung vom
17.12.2016 eine Summe von mit und unter 50.000 Franken gewinnen, wird die Gewinnsumme aus
administrativen Gründen nicht ausbezahlt und wird einer karikativen Stiftung gespendet. Über das
Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine
Mehrfachteilnahme ist erlaubt. Die Zürcher Oberland Medien AG behält sich das Recht vor, das
Gewinnspiel ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn
die Umstände dies erfordern. Weiter behält sich die Zürcher Oberland Medien AG vor, Personen
ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Unstimmigkeiten vorliegen,
falsche Angaben gemacht wurden oder wenn der Verdacht auf technische Manipulation besteht. Die
Zürcher Oberland Medien AG übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel,
insbesondere nicht für den Verlust von Daten oder für technische Fehler bei der Datenübertragung.
Die Zürcher Oberland Medien AG haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die im
Zusammenhang mit dem Gewinn entstehen. Allfällige mit dem Gewinn entstehende Kosten, Steuern
oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hinwil. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der
Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.
Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen.