Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für

Kanton St.Gallen
Bildungsdepartement
Amt für Volksschule
Abteilung Schule und Unterricht
9001 St.Gallen, Amt für Volksschule, Davidstrasse 31
Beilage zum Info-Bulletin Dezember 2016 sowie
Empfänger gemäss Verteilerliste
Stefan Wehrle
Pädagogischer Mitarbeiter
Amt für Volksschule
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
T +41 58 229 74 31
F +41 58 229 46 78
[email protected]
unser Zeichen 261-01
St.Gallen, Dezember 2016
Handhabung von Lehrmittelkategorien im Kanton St.Gallen
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Lehrmittelmarkt ist mit dem Lehrplan 21 als Grundlage verstärkt in Bewegung geraten. Ein ausgewogenes Sortiment an Lehrmitteln ermöglicht eine gute Umsetzung der
Lehrplaninhalte und -vorgaben im Unterricht.
Der Erziehungsrat bezeichnet obligatorische, alternativ-obligatorische und empfohlene
Lehrmittel, die allesamt durch den Kanton finanziert und verteilt werden. Das Amt für
Volksschule schenkt der Lehrmittelentwicklung wie auch der Prüfung von Lehrmitteln und
Projekten daher noch grössere Beachtung. Gleichzeitig unterstützt das Amt eine starke
Zusammenarbeit mit wie auch die Koordination unter den Kantonen.
Vermehrt werden an unseren Schulen, auf Anfrage von Verlagen, Lehrmittel aus Entwicklungsprojekten erprobt. Ebenso sind uns einige Schulen bekannt, die entgegen der Liste
der Lehrmittel mit Status obligatorisch und alternativ-obligatorisch andere Lehrmittel unterrichtsleitend einsetzen. Dies hat das Amt für Volksschule dazu bewogen, mit dem vorliegenden Schreiben nochmals auf die Rahmenbedingungen und Abläufe im Kanton hinzuweisen.
Im Kanton St.Gallen bestehen zwei Kategorien von Lehrmitteln mit verpflichtendem Einsatz:
Kategorie
Definition
Bezeichnung durch/
Kostenträger
obligatorisch
Ein obligatorisches Lehrmittel muss auf der entsprechenden
Stufe zur Erreichung der Lehrplanziele des zugehörigen
Fach- oder Teilbereichs verwendet werden. Die Verwendung
von zusätzlichen Unterrichtsmedien ist zulässig.
Erziehungsratsbeschluss/
Kanton
073-01.4_Lehrmittel Beilage
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Kategorie
Definition
Bezeichnung durch/
Kostenträger
alternativobligatorisch
Wenn zum gleichen Fachbereich mehr als ein Lehrmittel
angeboten wird, muss eines der alternativ-obligatorischen
Lehrmittel zur Erreichung der Lehrplanziele des zugehörigen
Fach- oder Teilbereichs verwendet werden. Die Verwendung
von zusätzlichen Unterrichtsmedien ist zulässig.
Erziehungsratsbeschluss/
Kanton
In den Fachbereichen Sprache und Mathematik sind die obligatorischen Lehrmittel als unterrichtsleitender Medienmix konzipiert. Sie decken die Lehrplanziele als Ganzes ab und
füllen den Grossteil der zur Verfügung stehenden Lektionen.
Diese Lehrmittel dürfen für integrale, sprich unterrichtsleitende, Erprobungen in Entwicklungsprojekten ausschliesslich dann weggelassen werden, wenn für die Erprobung des
Lehrmittels eine Bewilligung des Amtes für Volksschule vorliegt. Auf diesem Weg werden
die Schulen und Klassen offiziell vom obligatorischen Lehrmitteleinsatz entbunden.
Erprobungen von Sequenzen oder nicht unterrichtsleitenden Lehrmitteln können im Sinne
eines Einsatzes von ergänzenden Unterrichtsmitteln durchgeführt werden. Wir fordern alle
Beteiligten auf, bei künftigen Vorhaben und Entwicklungen die Vorgaben und Abläufe in
der Volksschule St.Gallen zu respektieren und entsprechend einzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler haben ein Anrecht, mit den offiziellen Lehrmitteln arbeiten zu können.
Bei Unklarheiten über Rahmenbedingungen helfen Ihnen die Informationen auf unserer
Homepage www.schule.sg.ch. Im Weiteren stehen die Mitarbeitenden des Amtes für
Volksschule gerne für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung. Im persönlichen Gespräch
sind Klärungen von Anliegen und Fragen, das Aufzeigen von Vorgehensweisen und Abläufen wie auch die Erarbeitung lösungsorientierter, realistischer Ansätze möglich. Gerne
zählen wir auf Ihre Kooperation und die Bereitschaft, die kantonalen Vorgaben und Rahmenbedingungen einzuhalten.
Uns sind vereinzelte, aktuell laufende Erprobungen bekannt, die die oben erwähnten kantonalen Vorgaben nicht einhalten. Wir verzichten momentan darauf, weitere Schritte einzuleiten. Wir weisen aber darauf hin, dass teilnehmende Klassen nach Abschluss der Erprobungen wieder mit den alternativ-obligatorischen und obligatorischen Lehrmitteln im
Kanton St.Gallen arbeiten müssen.
Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme und die Einhaltung der kantonalen Vorgaben.
Freundliche Grüsse
Alexander Kummer
Leiter Amt für Volksschule
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Geht an
 Präsidien der Schulträger der Volksschulen im Kanton St.Gallen
 Schulleitungen der Volksschulen im Kanton St.Gallen
 Prof. Dr. Horst Biedermann, Rektor Pädagogische Hochschule St.Gallen
 Jürg Müller, Leiter Aufsicht und Schulqualität, Amt für Volksschule
 Präsidien Pädagogische Kommissionen 1, 2, 3 und Schulführung Kanton St.Gallen
 Präsidien Konvente Kanton St.Gallen
 Arbeitsgruppe Lehrmittel, Amt für Volksschule SG
 Marcel Gübeli, Direktor interkantonale Lehrmittelzentrale
 verschiedene Lehrmittelverlage
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