Botschaft Badi-Statutenänderungen

GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 14. DEZEMBER 2016
Botschaft zu Traktandum 3
Teilrevision Organisationsstatut Schwimmbad Eichholz
Mit dem Schwimmbad Eichholz besteht seit 1959 eine sogenannte gemeinsame
öffentlich-rechtliche Anstalt auf der Basis des Gemeindegesetzes (Gerlafingen,
Biberist, Derendingen, Halten, Kriegstetten, Obergerlafingen). Die anstaltseigenen
Organe sind einerseits die Plenarkommission (strategisch) und andererseits die
Betriebskommission (operativ).
In der jüngeren Vergangenheit hat die Plenarkommission die beiden folgenden Aenderungen des Organiationsstatuts beschlossen:
2008
§1
Abs. 3
§2
Abs. 3
§4
Abs. 1
§4
Abs. 2
alt
Dem SBE können auch juristische Personen des privaten
Rechtes, namentlich Industrieunternehmungen angehören,
die einmalige Beiträge von mindestens Fr. 50‘000 oder jährlich
wiederkehrende Beiträge von
mindestens Fr. 5‘000 leisten.
Seit der Gründung, zur Zeit sind
das die von Roll AG Gerlafingen
und die Papierfabrik Biberist.
Das gleiche Verfahren gilt sinngemäss für die Aufnahme wieterer juristischen Personen.
Die Plenarkommission besteht
aus den Vertretern der beteiligten Gemeinden und juristischen
Personen. In die Plenarkommission ordnen ab:
a) Gemeinden bis zu 1‘000 EW
1 Vertreter
b) Gemeinden bis zu 2‘000 EW
2 Vertreter
c) Gemeinden bis zu 3‘000 EW
3 Vertreter
d) Gemeinden über 3‘000 EW
4 Vertreter
Ferner können juristische Personen im Sinne von § 1 Abs. 3
einen Vertreter bestimmen.
§1
Abs. 3
neu
Ersatzlos gelöscht.
§2
Abs. 3
Ersatzlos gelöscht.
§4
Abs. 1
Die Plenarkommission besteht
aus den Vertretern der beteiligten Gemeinden. In die Plenarkommission ordnen ab:
a) Gemeinden bis zu 1‘000 EW
1 Vertreter
b) Gemeinden bis zu 3‘000 EW
2 Vertreter
c) Gemeinden über 3‘000 EW
3 Vertreter
§4
Abs. 2
Ersatzlos gelöscht.
1
§4
Abs. 6
§5
Abs. 2
§9
Der Plenarkommission obliegen
alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ
zugewiesen werden, namentlich:
…
c) Auftragserteilung für Arbeiten, die den Betrag von
Fr. 10‘000 nicht übersteigen
…
d) Genehmigung des Voranschlages und der Betriebsrechnung, Beschlussfassung
über die Verwendung des
Betriebsüberschusses oder
über die Festsetzung
Die Mitglieder der Betriebskommission sollen womöglich der
Plenarkommission angehören;
wenn nötig können aber auch
aussenstehende Fachkräfte
gewählt werden. Je ein Mitglied
soll die von Roll AG und die
Papierfabrik Biberist vertreten.
Gemeinden oder juristische
Personen, die aus dem SBE
austreten, haben keinen Anspruch auf einen Teil am Vermögen des SBE.
§4
Abs. 6
Der Plenarkommission obliegen alle Aufgaben, die nicht
ausdrücklich einem anderen
Organ zugewiesen werden,
namentlich:
…
c) Auftragserteilung für Arbeiten, die den Betrag von
Fr. 25‘000 übersteigen
…
§5
Abs. 2
Die Mitglieder der Betriebskommission sollen womöglich
der Plenarkommission angehören; wenn nötig können aber
auch aussenstehende Fachkräfte gewählt werden.
§9
Gemeinden, die aus dem SBE
austreten, haben keinen Anspruch auf einen Teil am Vermögen des SBE.
Durch den Gemeinderat Gerlafingen genehmigt am 27.11.2008
2009
§1
Abs. 1
alt
Das Schwimmbad Eichholz
(SBE) ist eine gemeinsame Anstalt der Einwohnergemeinden
Biberist, Derendingen, Gerlafingen, Halten, Kriegstetten und
Obergerlafingen im Sinne von
§ 10 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 27.3.1949…
§1
Abs. 1
neu
Das Schwimmbad Eichholz
(SBE) ist eine gemeinsame
Anstalt der Einwohnergemeinden Biberist, Derendingen,
Gerlafingen, Halten, Kriegstetten und Obergerlafingen
im Sinne von § 164 Abs. 1b
des Gemeindegesetzes vom
16.12.1992…
Durch den Gemeinderat Gerlafingen genehmigt am 30.4.2009
Die oben beschriebenen Statut-Aenderungen wurden damals der Gemeindeversammlung nicht unterbreitet, weil man das – wegen der eigenen öffentlich-rechtlichen
Persönlichkeit der gemeinsamen Anstalt Schwimmbad Eichholz und ihrer eigenen
Organe – nicht für notwendig erachtete. Zudem wurden weder die Interessen
Gerlafingens geschwächt noch deren finanzielle Beteiligungslast erhöht.
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Zwischenzeitlich ist nun aber die Rechtsabteilung des kant. Amtes für Gemeinden
zur Meinung gekommen, es seien für öffentlich-rechtliche Anstalten die Regelungen der Zweckverbände analog anzuwenden. Das bedeutet konkret, dass die
oben aufgeführten Statut-Aenderungen auch noch der Gemeindeversammlung zur
Genehmigung zu unterbreiten sind, was hiermit geschieht.
Beschlusses-Entwurf:
Gestützt auf die Beschlüsse der Plenarkommission des Schwimmbades Eichholz
sowie auf den Antrag des Gemeinderates:
1. Die von der Plenarkommission 2008/2009 beschlossenen und durch den Gemeinderat Gerlafingen gutgeheissenen Teilrevisionen des Organisations-Statuts
der gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Anstalt Schwimmbad Eichholz werden
nachträglich genehmigt (§ 1 Abs. 3; § 2 Abs. 3; § 4 Abs. 1; § 4 Abs. 2; § 4 Abs. 6;
§ 5 Abs. 2; § 9 und § 1 Abs. 1).
2. Das Gemeindepräsidium wird beauftragt, diesen Genehmigungsbeschluss im
Hinblick auf die nachfolgende regierungsrätliche Genehmigung dem kant. Amt für
Gemeinden zuzustellen.
Gemeindepräsidium – 2.12.2016
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