KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS START-UP-PAKET – 12 PUNKTE FÜR DIE ÖSTERREICHISCHE START-UP-SZENE Das Start-up-Paket umfasst Maßnahmen im Rahmen von 185 Mio. € über einen Zeitraum von 3 Jahren und ist Teil des wirtschaftspolitischen Programms der Bundesregierung für die nächsten Jahre. Wenngleich keine einheitliche Definition von Start-up für diese Punkte vorliegt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Start-ups jung sind, mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ und dass sie zudem ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweisen. DEZEMBER 2016 INHALT DEZEMBER 2016 Jahre von den Dienstgeber-Lohnnebenkosten entlastet werden. Die „geförderten“ Lohnnebenkosten umfassen z.B. Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Kommunalsteuer, Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und ergeben in Summe 30,9% Lohnnebenkosten. Um Schwelleneffekte zu vermeiden, soll die Förderung jährlich um 1/3 abschmelzen, sodass im ersten Jahr 100% der Dienstgeberbeiträge (Lohnnebenkosten) ersetzt werden, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3. Konkret sind die folgenden 12 Punkte zur NEUE RISIKOKAPITALPRÄMIE FÜR Förderung von heimischen Start-ups vor- INVESTOREN gesehen: Um die Beteiligung von Privatinvestoren ENTLASTUNG BEI LOHNNEBENKOSTEN an Jungunternehmern zu fördern, sollen Ab Jänner 2017 sollen die ersten drei Mit- kumulierte Investitionsbeträge bis zu arbeiter von innovativen Start-ups für drei 250.000 € pro Jahr unterstützt werden. www.rkp.at » Start-up-Paket – 12 Punkte für die österreichische Start-up-Szene »KMU-Investitionszuwachsprämie » RÄG 2014 – Finanzmathematische Berechnung von Abfertigungsund Jubiläumsgeldrückstellungen für UGB-Abschlüsse » Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab dem 1. März 2017 » Kurz-Info: Meldepflicht für den Country-by-Country Report bis 31.12.2016 » Sozialversicherungswerte 2017 » Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2017 veröffentlicht KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS DEZEMBER 2016 START-UP-PAKET – 12 PUNKTE FÜR DIE ÖSTERREICHISCHE START-UP-SZENE (Fortsetzung von Seite 1) wird die maximale Beteiligungshöhe pro Zielgesellschaft und Beteiligungszeitraum von 1,5 Mio. auf 15 Mio. € erhöht. Für die KMU-Finanzierungsgesellschaft ist die Steuerneutralität von VeräußerungsgeSTÄRKUNG DER AWS-GARANTIEN winnen und –verlusten im FinanzierungsDie Garantien durch die Förderbank aws bereich wie auch eine Gebührenbefreiung sollen von rund 200 Mio. € pro Jahr auf vorgesehen. rund 300 Mio. € pro Jahr erhöht werden. Der erwartete Arbeitsmarkteffekt beläuft UNTERNEHMENSSERVICE-PORTAL FÜR sich auf ca. 9.000 neue bzw. gesicherte GRÜNDER Die Förderung liegt in der Rückerstattung von maximal 20% des Beteiligungsbetrags. Die Abwicklung erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice (aws). Arbeitsplätze. NEUDOTIERUNG DES AWS BUSINESS ANGELS FONDS für ein weiteres Jahr gewährt. Die weitere Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte ist jedoch an einen bestimmten Jahresumsatz bzw. an Finanzierungsmittel geknüpft. PROGRAMMIERER KOMMEN AUF MANGELBERUFSLISTE Mit dieser Maßnahme soll dem zusätzlichen Bedarf an Programmierern in verschiedenen Wirtschaftsbereichen RechMithilfe des Portals unter https://www. nung getragen werden. foerderpilot.at/ können sich Start-ups Behördenwege sparen und somit den 24H-QUICKCHECK BEI FÖRDERANFRAGEN Gründungsprozess schneller und billiger DER FFG UND AWS Der Business Angels Fonds soll um insge- machen. samt 5 Mio. € für 2016 und 2017 aufgeGRÜNDUNGS-FELLOWSHIP FÜR AKADEstockt werden. MISCHE SPIN-OFFS AUFSTOCKUNG DER SEED-FINANZIERUNG Damit Wissenschaftler und Studierende DER AWS UM 20 MIO. € mit innovativen Ideen leichter ihr eigenes Der 24h-Quickcheck hilft schnell herauszufinden, ob für ein bestimmtes Start-up eine staatliche Förderung durch die aws bzw. durch die FFG in Frage kommt. PATENT-CHECKS FÜR START-UPS Hintergrund dieser Maßnahme ist die Unternehmen aufbauen können, sollen Bereitstellung von mehr Fördermitteln für durch diese Förderung Gehaltskosten frühphasige Firmen. finanziert und der Zugang zu akademischen Einrichtungen erleichtert. NEUE RECHTSFORM MITTELSTANDSFINANZIERUNGSGESELLSCHAFT (MIFIG) NEUES START-UP-VISUM IM RAHMEN DER Mehrere Maßnahmen sollen es für Pri- ROT-WEISS-ROT-KARTE vatinvestoren attraktiver machen, Risikokapital für KMU zur Verfügung zu stellen. Auf Investorenseite ist hierfür eine Steuerbefreiung bis 15.000 € für Ausschüttungen vorgesehen. Überdies Start-ups bekommen eine Gutschrift für Services der Patentämter (für Österreich bzw. gegebenenfalls auch für Deutschland und die Schweiz). Damit Start-ups möglichst schnell geistiges Eigentum absichern können, soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, Ideen im frühen Die schon geltende Regelung für selbstän- Entwicklungsstadium beim Patentamt dige Schlüsselkräfte soll auch für Start- hinterlegen zu können. ups gelten. Eine Aufenthalts- und ArbeitsWir werden Sie über den weiteren Gesetzgenehmigung für selbständige Arbeit wird werdungsprozess informieren. für 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung KMU-INVESTITIONSZUWACHSPRÄMIE Im Rahmen des „Wirtschaftspakets“ der Bundesregierung ist auch eine KMU-Investitionszuwachsprämie enthalten. Diese direkte Förderung des Investitionszuwachses für kleine und mittlere Unternehmen soll rund 10.000 Unternehmen österreichweit – bisher gibt es ein ähnliches Modell z.B. in Salzburg - mit insgesamt 175 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018 unterstützen. Aus dieser Maßnahme werden Investitionszuwächse in Höhe von rund 1,2 Mrd. € erwartet sowie die Schaffung von rund 25.000 Arbeitsplätzen. Die Förderung gilt für Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Davon ausgenommen ist jedoch die Anschaffung von PKW und von Grundstücken. 2 »Bei einem Investitionszuwachs von (insgesamt) mindestens 50.000 € und höchstens 450.000 € für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern gibt es eine Prämie von 15% für 2017 und 2018. »Bei einem Investitionszuwachs von (insgesamt) mindestens 100.000 € und höchstens 750.000 € für Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeitern gibt es eine Prämie von 10% für 2017 und 2018. Die Höhe der Prämie hängt von dem Investitionszuwachs und von der Anzahl der Mitarbeiter ab und ist wie folgt vorge- Im Sinne des one-stop-shop Prinzips soll sehen. Der Investitionszuwachs berechnet die Förderung von der Austria Wirtschaftssich nach dem Durchschnitt der jeweils service (aws) abgewickelt werden. Wir neu aktivierten Anschaffungs- oder Her- werden Sie über die weiteren Entwicklunstellungskosten des abnutzbaren Anla- gen (Gesetzesentwurf) auf dem Laufengevermögens der drei vorangegangenen den halten. Jahre. KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS DEZEMBER 2016 RÄG 2014 – FINANZMATHEMATISCHE BERECHNUNG VON ABFERTIGUNGS- UND JUBILÄUMSGELDRÜCKSTELLUNGEN FÜR UGB-ABSCHLÜSSE Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz Der zehnjährige Durchschnittszinssatz 2014 (RÄG 2014), das am 11.12.2014 bebetrug laut der Deutschen Bundesschlossen wurde und im Jahr 2016 erstmals bank zum 30.6.2016 4,08% und wird anzuwenden ist, führt zu Änderungen bei aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsder Bewertung von Abfertigungs- und phase in den kommenden Jahren aller Jubiläumsgeldrückstellungen. AbfertiVoraussicht nach kontinuierlich sinken. gungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen Der Stichtagszinssatz liegt aktuell (in sind nach dem Gesetzeswortlaut ab 2016 Abhängigkeit von der Restlaufzeit) in nach versicherungsmathematischen der Bandbreite zwischen 1,43% und Methoden zu berechnen. Die AFRAC1,95%. Stellungnahme 27 konkretisiert diese » Gehaltstrend: Dem Nominalzinssatz Gesetzesbestimmung und führt zu den steht der sogenannte Gehaltstrend anzusetzenden Parametern Folgendes aus. gegenüber. Künftige Gehaltserhö» Nominalzinssatz: Es ist der Markthungen aufgrund von üblichen Karrizinssatz für Anleihen von Unternehereschritten sind bei der Ermittlung men mit hochklassiger Bonitätseinder Rückstellungen von Anfang an zu stufung zu verwenden, die mit der berücksichtigen. Außergewöhnliche durchschnittlichen Restlaufzeit der Karriereentwicklungen sind nicht zu Abfertigungs- bzw. Jubiläumsgeldverberücksichtigen. pflichtung sowie mit der Währung, in » Ansammlungsverfahren: Es besteht ein der die Leistungen zu erbringen sind, Wahlrecht zwischen dem Teilwertverübereinstimmen. Vereinfachend kann fahren und dem nach IAS 19 anzuwenvon einer Restlaufzeit von fünfzehn denden Verfahren der laufenden EinJahren ausgegangen werden, sofern malprämien. Das Wahlrecht ist stetig dagegen im Einzelfall keine erheblichen anzuwenden. Bedenken bestehen. Es kann entweder » Wahrscheinlichkeitsannahmen: Flukder aktuelle Stichtagszinssatz oder der tuation, Sterbe- und InvalidisierungsDurchschnittszinssatz der letzten fünf wahrscheinlichkeiten sind anzusetzen, bis zehn Jahre stetig angesetzt werden. sofern verlässliche statistische Grundlagen vorliegen. Eine unternehmensindividuelle, repräsentative Grundlage zur bestmöglichen Schätzung von Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten wird in vielen Fällen allerdings nicht vorliegen. Laut AFRAC-Stellungnahme 27 kann die Ermittlung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen in der Praxis auch künftig abweichend vom Gesetzeswortlaut vereinfachend durch eine finanzmathematische Berechnung erfolgen, wenn diese zu einer verlässlichen Annäherung an den versicherungsmathematischen Wert führt. Sofern das angewendete finanzmathematische Verfahren den dargestellten Anforderungen unter anderem in Hinblick auf Zinssatz, Gehaltstrend und Ansammlungsverfahren entspricht, wird man in der Regel von einer verlässlichen Annäherung an einen versicherungsmathematisch ermittelten Rückstellungsbetrag ausgehen können. Eine versicherungsmathematische Berechnung bzw. Kontrollrechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen kann sodann unterbleiben. ÄNDERUNGEN BEIM KINDERBETREUUNGSGELD FÜR GEBURTEN AB DEM 1. MÄRZ 2017 Für vor dem Umstellungsstichtag geborene Kinder bleiben die bisherigen Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld unverändert. Für Neugeburten gilt dann aber, dass die derzeitigen vier Pauschalvarianten in ein „Kinderbetreuungsgeldkonto“ umgewandelt werden. Das einkommensabhängige Kindergeld bleibt bestehen. Die Bezugsdauer als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 Tagen bis zu 851 Tagen (28 Monate) ab der Geburt für einen Elternteil bzw. von 456 Tagen (15 Monate) bis 1.063 Tagen (35 Monate) bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. Bei der Variante mit 365 Tagen beträgt das Kinderbetreuungsgeld 33,88 € täglich, in der längsten Variante 14,53 € täglich. Generell gilt dabei, dass je länger die frei gewählte Bezugsdauer ausfällt, desto geringer der Tagessatz ist und umgekehrt. Bei annähernd gleicher zwischen den Elternteilen (50:50 bis 60:40) gebührt ein Partnerschaftsbonus in Höhe einer Einmalzahlung von 500 € je Elternteil. Grundsätzlich müssen sich die Eltern bei der erstmaligen Antragstellung auf eine Anspruchsdauer einigen (eine einmalige nachträgliche Änderung ist aber unter bestimmten Bedingungen möglich). Neu ist die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs durch beide Elternteile für die Dauer von bis zu 31 Tagen anlässlich des erstmaligen Wechsels, wobei sich die Gesamtanspruchsdauer um diese Tage reduziert. Die Zuverdienstgrenze liegt bei mit Anrechnung, wenn der Vater später 6.800 € pro Kalenderjahr. ein Kinderbetreuungsgeld bezieht). Der Für erwerbstätige Väter, die sich unmittel- Familienzeitbonus ist innerhalb eines unbar nach der Geburt des Kindes intensiv unterbrochenen Zeitraums von 28 bis 31 und ausschließlich der Familie widmen Tagen und längstens bis 91 Tage nach der und ihre Erwerbstätigkeit (im Einver- Geburt zu nutzen. Trotz Unterbrechung nehmen mit dem Arbeitgeber) unterbre- der Erwerbstätigkeit besteht weiterhin chen, gibt es einen “Familienzeitbonus” eine Kranken- und Pensionsversicherung. Aufteilung in Höhe von 22,60 € täglich (allerdings 3 KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS KURZ-INFO KURZ-INFO: MELDEPFLICHT FÜR DEN COUNTRY-BY-COUNTRY REPORT BIS 31.12.2016 Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) sieht neben der Erstellung bzw. Bereitstellung von Master File und Local File für besonders große Konzerne (konsolidierter Konzernvorjahresumsatz von mindestens 750 Mio. €) die Verpflichtung zur Erstellung des Country-by-Country Reports (CbC-Report) vor. Obwohl die Abgabe des CbC-Reports grundsätzlich die Konzernobergesellschaft betrifft, sind österreichische Unternehmen, die Teil eines solch großen Konzerns sind, von einer Meldepflicht betroffen. Sie müssen nämlich gem. § 4 VPDG bis zum 31.12.2016 melden, welche (ausländische) Konzern(ober) gesellschaft den CbC-Report erstellen wird. Der CbC-Report soll zwischen den Finanzverwaltungen der für den Konzern relevanten Länder ausgetauscht werden und enthält zusätzliche Informationen, welche den nationalen Steuerbehörden die Auswahl der zu prüfenden Unternehmen erleichtern soll. Das BMF hat nunmehr das Formular „VPDG 1 - Mitteilung zur länderbezogenen Berichterstattung gemäß 4 Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG)“ veröffentlicht. Wichtig ist, dass jede österreichische Gesellschaft, welche Teil einer solchen multinationalen Unternehmensgruppe ist, dieser Meldepflicht nachkommen muss. Selbst dann, wenn die Umsatzerlösschwelle von 50 Mio. € nicht überschritten wurde und somit keine Verpflichtung zur Erstellung von standardisierter Verrechnungspreisdokumentation (z.B. österreichisches Local File) besteht. 4 DEZEMBER 2016 SOZIALVERSICHERUNGSWERTE 2017 Unter Berücksichtigung der Aufwertungs- Mit Beginn des Jahres 2017 gehört die tägzahl von 1,024 betragen die Sozialver- liche Geringfügigkeitsgrenze der Vergansicherungswerte für 2017 voraussichtlich genheit an. Ab diesem Zeitpunkt ist daher für die Beurteilung, ob ein geringfügiges (in €): siehe Tabelle Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur Die Veröffentlichung im Bundesgesetzmehr die monatliche Geringfügigkeitsblatt bleibt abzuwarten. grenze heranzuziehen. 2017 Geringfügigkeitsgrenze täglich 2016 entfällt 31,92 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 425,70 415,72 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich 638,55 623,58 Höchstbeitragsgrundlage täglich 166,00 162,00 4.980,00 4.860,00 9.960,00 9.720,00 5.810,00 5.670,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) REGELBEDARFSÄTZE FÜR UNTERHALTSLEISTUNGEN FÜR DAS KALENDERJAHR 2017 VERÖFFENTLICHT Die Höhe der Unterhaltsleistungen für Kinder als Folge einer Trennung der Eltern basiert regelmäßig auf einem gerichtlichen Urteil oder Vergleich bzw. einer behördlichen Festsetzung. In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange (relevant für Unterhaltsabsetzbetrag) unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2017 heranzuziehen (Beträge in € pro Monat): ALTERSGRUPPE 2017 BISHER 0 bis 3 Jahre 200,- 199,- 3 bis 6 Jahre 257,- 255,- 6 bis 10 Jahre 331,- 329,- 10 bis 15 Jahre 378,- 376,- 15 bis 19 Jahre 446,- 443,- 19 bis 25 Jahre 558,- 555,- Für die Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrages von 29,20 € (1. Kind)/43,80 € (2. Kind)/58,40 € (3. und jedes weitere Kind) gilt in diesem Fall Folgendes: Liegen weder eine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch ein schriftlicher Vertrag vor, dann bedarf es der Vorlage einer Bestätigung der empfangsberechtigten Person, aus der das Ausmaß des vereinbarten Unterhalts und das Ausmaß des tatsächlich bezahlten Unterhalts hervorgehen. In allen diesen Fällen steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann für jeden Kalendermonat zu, wenn die vereinbarte Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß erfüllt wird und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten werden. Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Klienten-Info - Klier, Krenn & Partner KG Redaktion: 1090 Wien, Julius-Tandler-Platz 6/9. Richtung: unpolitische, unabhängige Monatsschrift, die sich mit dem Wirtschafts- und Steuerrecht beschäftigt und speziell für Klienten von Steuerberatungskanzleien bestimmt ist. 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