Kanton Basel-Stadt JA zur Unternehmenssteuerreform III – Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 Dr. Eva Herzog, Regierungsrätin Christoph Brutschin, Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Regierungsrat Medienkonferenz, 13. Dezember 2016 Agenda 1. Ausgangslage 2. Die Unternehmenssteuerreform III 3. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Reform 4. Umsetzung im Kanton Basel-Stadt 5. Schlusswort Unternehmenssteuerreform III | 2 Ausgangslage Unternehmenssteuerreform III | 3 Grosse Differenzen bei ordentlichen Steuersätzen Ordentliche Gewinnsteuerlast 2015 (max.), effektiv, inkl. dBSt, im Hauptort 25% Kanton und Gemeinde 20% Bund Abstand BS zu günstigsten Standorten: 10 Prozentpunkte 15% 10% 5% 0% LU NW OW AR AI ZG SZ UR GL SH TG GR NE SG AG FR BL TI JU ZH VS BE SO BS VD GE Quelle: Hinny (2016) Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 6, S. 16 Unternehmenssteuerreform III | 4 Geringe Abstände bei Statusgesellschaften Typische Gewinnsteuerlast einer gemischten Gesellschaft 2014, effektiv, inkl. dBSt., im Hauptort 25% Kanton + Gemeinde, effektiv Bund, effektiv 20% 15% Abstand BS zu günstigsten Standorten: Rund 1 Prozentpunkt 10% 5% 0% LU OW AR NW AI SZ ZG UR GL SH TG GR SG NE AG FR TI BL JU ZH BE VS SO BS VD GE Quelle: KPMG (2014) Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 7, S. 18 Unternehmenssteuerreform III | 5 Statusgesellschaften werden aufgehoben Die Schweiz muss handeln − International müssen bis Ende 2016 rund 40 Steuermodelle angepasst oder aufgehoben werden (5 in der Schweiz). − Übergangsfrist bis 2021. − Internationaler Austausch von Steuerdaten ab 2017. Unternehmenssteuerreform III | 6 Und wenn wir nichts tun? 30% 25% 20% ordentlicher Steuersatz privilegierter Steuersatz 15% 10% 5% 0% GE BS ZH ZG LU BS: Verdoppelung der Steuerlast für bisher privilegierte Erträge Abwanderungsdruck in Richtung Tiefsteuerkantone / Ausland Annahme CH: Gewinnsteuersatz effektiv, inkl. Bund, Kanton, Gemeinde; privilegiert: Gemischte Gesellschaft Unternehmenssteuerreform III | 7 Unternehmensteuerreform III: Reformpaket des Bundes Unternehmenssteuerreform III | 8 Heutige Statusgesellschaften Mit Status International nicht mehr akzeptabel. Ordentlich Ohne Gegenmassnahmen… Reduktion Gewinnsteuer Kanton neu Gewinnsteuer Kanton alt Gewinnsteuer Bund − …würde sich die Gewinnsteuerlast verdoppeln. − …droht die Abwanderung aus BS in Tiefsteuerstandorte. Gewinnsteuer Bund Die Schweiz und Basel-Stadt müssen handeln. Unternehmenssteuerreform III | 9 Patentbox (obligatorisch) Mit Status Reduktion wegen Status OECD- Standard und heute in 15 EU-Staaten eingesetzt. Mit Patentbox Reduktion mit Patentbox Gewinnsteuer Kanton alt Gewinnsteuer Kanton neu Gewinnsteuer Bund Gewinnsteuer Bund − Erträge aus Patenten (u.ä.) werden in den Kantonen reduziert besteuert. − Reduktion nur, soweit Forschung/Entwicklung in der Schweiz stattfindet. Die Patentbox ist ein wichtiges Element, um die Standortattraktivität für innovative Firmen zu sichern. Unternehmenssteuerreform III | 10 Inputförderung (freiwillig) In über 20 OECD-Staaten eingesetzt. Mit Inputförderung Reduktion mit Inputförderung Gewinnsteuer Kanton neu − Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Innovation sind zu maximal 150% abzugsfähig. − Die konkrete Erhöhung bleibt den einzelnen Kantonen überlassen. Gewinnsteuer Bund Die Inputförderung fördert Forschung und Entwicklung. Sie ist ein möglicher Ersatz einer Patentbox. Unternehmenssteuerreform III | 11 Zinsbereinigte Gewinnsteuer Von EU-Kommission als Standard vorgeschlagen - Zusätzlicher Abzug der Verzinsungskosten des Eigenkapitals - Wurde dank Widerstand der Kantone sehr stark eingeschränkt. - Beendet die steuerliche Begünstigung von Fremdkapital – gibt einen Anreiz, Eigenkapital zu schaffen. Reduktion Gewinnsteuerbasis Gewinnsteuerbasis Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde von gewichtigen Kantonen gefordert. Sie macht Unternehmen «krisenresistenter». Unternehmenssteuerreform III | 12 Bundesreform: Umbau des Steuersystems Bisherige Instrumente • Holding • Gemischte Gesellschaft • Domizilgesellschaft Gewinnsteuerlast: ~8-11% (inkl. dBSt.) für internationale Aktivitäten Neue Instrumente • Patentbox • Inputförderung • Zinsbereinigte Gewinnsteuer Gewinnsteuerlast: ~11-13% (inkl. dBSt.), z.B. für Erträge aus Innovation Mit der Bundesreform werden nicht mehr akzeptierte Steuermodelle aufgehoben und neue, international verbreitete Modelle eingeführt. Unternehmenssteuerreform III | 13 Entlastungsbegrenzung sichert die Kantone ab NID «light» Inputförderung Patentbox Maximale Entlastung der kantonalen Gewinnsteuer: Basel-Stadt: 40%, Schweiz: 80% Die Entlastungsbegrenzung garantiert eine Mindestabschöpfung in allen Kantonen. Sie ist eine wichtige Neuerung der USR III. Unternehmenssteuerreform III | 14 Steuereinnahmen von Unternehmen verdreifacht Steuereinnahmen p.a. von juristischen Personen (Gewinn- und Kapitalsteuern), in Franken 20'000'000'000 15'000'000'000 Kantone und Gemeinden 10'000'000'000 5'000'000'000 Bund 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0 Quelle: EFV (2016), Finanzstatistik Unternehmenssteuerreform III | 15 Bundesreform gibt Spielraum für die Kantone. Teilbesteuerung Dividenden Mittel zur Gegenfinanzierung kantonalen Reform NFA Kompensation Bund Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden Entlastung im Finanzausgleich Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer Dank der Bundesreform erhalten die Kantone finanziellen Spielraum für die Umsetzung der kantonalen Reform Unternehmenssteuerreform III | 16 Auswirkungen auf Unternehmenskategorien Internationale Unternehmen, die heute privilegiert sind und die in der Schweiz über einen hohen Forschungsanteil verfügen (z.B. Life Science), tragen insgesamt eine ähnliche Steuerlast nach der Reform wie vor der Reform. Unternehmen, die heute steuerlich privilegiert sind und nicht in der Forschung tätig sind (z.B. internationale Handelsunternehmen), erfahren eine spürbare, aber tragbare Mehrbelastung. Viele KMU und weitere heute ordentlich besteuerte Unternehmen tragen nach der Unternehmenssteuerreform III eine deutlich tiefere Steuerlast. Unternehmenssteuerreform III | 17 Zusammenfassung Die Unternehmenssteuerreform III… - …macht das Schweizer Steuersystem international kompatibel. - …hält den Standort attraktiv. - …gibt den Kantonen finanziellen Spielraum für die Umsetzung der nötigen kantonalen Reformen. - …kommt finanziell günstiger als die bekannten Alternativszenarien. Unternehmenssteuerreform III | 18 Volkswirtschaftliche Bedeutung für den Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III | 19 Es geht um den Werkplatz. International ausgerichtete Firmen: – 32’000 Vollzeitstellen allein in Basel-Stadt – 48% der Gesamtwertschöpfung in Basel-Stadt Mit der Unternehmenssteuerreform III stellen wir auch die Weichen für den Werkplatz Schweiz. Unternehmenssteuerreform III | 20 Studie von BAK Basel Economics BAK Basel Economics hat im Auftrag des Kantons Basel-Stadt die volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III untersucht. Fragestellungen: − Wie gross ist der Anteil der Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Kanton Basel-Stadt, die bei einer Ablehnung gefährdet wären? − Welche Branchen sind konkret betroffen? − Welche Zusammenhänge bestehen zum Kanton Basel-Landschaft? Unternehmenssteuerreform III | 21 Ergebnis: Hohe volkswirtschaftliche Bedeutung Einnahmen aus Gewinnund Kapitalsteuern sowie aus Kantonsanteil dBSt. in Mio. Franken Beschäftigung in Basel-Stadt, in Vollzeitstellen Wertschöpfung in Basel-Stadt, in Mia. Franken 32'000 315 61% 20% 18.8 48% 17.4 493 125'000 Statusgesellschaften Ordentlich besteuerte Gesellschaften Quelle: Steuerverwaltung Basel-Stadt und BAK Basel Unternehmenssteuerreform III | 22 Life Science, Handel, Logistik besonders betroffen Beschäftigung in BS, in Vollzeitstellen Branche 32'000 20% 125'000 Anzahl Stellen Life Science 20’000 Weitere F&E 4’500 Handel 3’900 Logistik und Verkehr 1’700 Übrige 1’900 Total Branchen mit hoher Bedeutung der Steuerstatus 32’000 Branchen mit tiefer Bedeutung der Steuerstatus Quelle: BAK Basel, volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III für den Kanton Basel-Stadt Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 12, S. 23 Unternehmenssteuerreform III | 23 Grosse Ausstrahlung in die Region − Über 40’000 Arbeitskräfte pendeln aus Baselland nach Basel-Stadt und tragen so Einkommen in ihren Kanton. − Sollten die Statusgesellschaften aus BaselStadt abwandern, so gingen Baselland geschätzt 220 Mio. Franken an Einkommenssteuern verloren. Quelle: BAK Basel Unternehmenssteuerreform III | 24 Patentbox zentral für den Innovationsstandort − Erträge aus Patenten werden reduziert besteuert. − 15 Staaten in Europa wenden die Patentbox derzeit an. − OECD-Standard: Steuerreduktion nur für Unternehmen, welche in der Schweiz in Forschung investieren. Die Patentbox ist ein zentrales Element im Standortwettbewerb. Sie schafft einen Forschung und Innovation in der Schweiz zu betreiben. Unternehmenssteuerreform III | 25 Der Anteil der innovationsintensiven Branchen wächst. Anteil an der Wertschöpfung in der Schweiz, in % 30% 42% 2000: 56% 18% 19% 25% 2012: 65% 15% 48% 2020(p) 69% 13% 19% 26% Low-tech 21% 23% Mediumlow-tech Mediumhigh-tech High-tech Quelle: BAK Basel Unternehmenssteuerreform III | 26 Zusammenfassung Die Unternehmenssteuerreform III… - …ist für zahlreiche Arbeitsplätze im Kanton Basel-Stadt von grösster Bedeutung. - …schafft Anreize, in der Schweiz weiterhin in Forschung und Innovation zu investieren. - …sichert das Rückgrat der Basler Volkswirtschaft. Unternehmenssteuerreform III | 27 Umsetzung im Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III | 28 Umsetzung in Basel-Stadt: Eine Reform für Bevölkerung, Wirtschaft und Kanton Finanzielle Entlastung Bevölkerung Wirtschaft Attraktivität des Standorts Kanton Finanzielle Nachhaltigkeit Unternehmenssteuerreform III | 29 Drei Säulen des kantonalen Massnahmenpakets (1) Unternehmenssteuerreform Aufhebung Steuerstatus Senkung Gewinnsteuersatz Einführung Patentbox Einführung zinsbereinigte Gewinnsteuer (2) Begleitmassnahmen für die Bevölkerung Steuersenkung für natürliche Personen Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen Senkung Kapitalsteuersatz Erhöhte Besteuerung Dividenden (3) Ausgleich für den Kanton (Element der Bundesreform) Erhöhung der Beiträge an die Prämienverbilligung Reform des Nationalen Finanzausgleichs Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 2, S. 7 Unternehmenssteuerreform III | 30 Erste Säule: Unternehmenssteuerreform (1) Unternehmenssteuerreform Aufhebung Steuerstatus Senkung Gewinnsteuersatz Einführung Patentbox Einführung zinsbereinigte Gewinnsteuer Gewinnsteuerlast: 13%* *effektiv, inkl. Bund Maximale Entlastung kantonal: 40% Senkung Kapitalsteuersatz Kapitalsteuersatz: 1‰ Erhöhung Besteuerung Dividenden Teilbesteuerung: 80% 1. Internationale Akzeptanz 2. Erhalt der Attraktivität 3. Sicherung der Einnahmen Unternehmenssteuerreform III | 31 Zweite Säule: Begleitmassnahmen für die Bevölkerung (2) Begleitmassnahmen für die Bevölkerung Steuersenkung für natürliche Personen Erhöhung der Kinderund Ausbildungszulagen Erhöhung der Beiträge an die Prämienverbilligung Erhöhung Freibetrag: Fr. 1’000.- für Alleinstehende Fr. 1’500.- für Alleinerziehende Fr. 2’000.- für Verheiratete Erhöhung um Fr. 100.(auf Fr. 300.- für Kinder / Fr. 350.- für Auszubildende) Erhöhung um Fr. 10 Mio. 1. Steuerliche Entlastung 2. Weitergabe eines Teils der Entlastung der Unternehmen 3. Gesamte Bevölkerung profitiert Unternehmenssteuerreform III | 32 Dritte Säule: Ausgleich für den Kanton (3) Ausgleich für den Kanton (Element der Bundesreform) Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer Erhöhung von 17% auf 21.2% Reform des Nationalen Finanzausgleichs Reduktion des Gewichts der Unternehmensgewinne und Berücksichtigung der Patentbox 1. Mehreinnahmen des Kantons von 50 Mio. Franken 2. Entlastung des Kantons um 20 Mio. Franken Unternehmenssteuerreform III | 33 Kanton: Belastung um Fr. 140 Mio. Entlastung (Mio.) Gewinnsteuer Unternehmenssteuern Kapitalsteuer Dividenden Begleitmassnahmen Ausgleich für Kanton Prämien- Kantonsanteil Einkommenssteuer verbilligung dBSt. NFA Saldo -110 -140 +20 -90 +30 -30 -10 +50 Belastung (Mio.) Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 5, S. 10 Unternehmenssteuerreform III | 34 Zeitplan kantonale Vorlage Basel-Stadt Eröffnung der Vernehmlassung 8. September 2016 Ende der Vernehmlassung 15. Dezember 2016 Volksabstimmung Bundesreform 12. Februar 2017 Ratschlag an den Grossen Rat Frühjahr 2017 (Volksabstimmung kant. Reform gegebenenfalls 2018) Inkrafttreten 1. Januar 2019 Unternehmenssteuerreform III | 35 Zusammenfassung Die Unternehmenssteuerreform III ermöglicht dem Kanton Basel-Stadt ein umfassendes Reformpaket, welches folgende Ziele erreicht: - Die Steuerbelastung für internationale Unternehmen bleibt wettbewerbsfähig. 32’000 Arbeitsplätze im Kanton werden gesichert und die Basis für weiteres Wachstum wird gelegt. - KMU werden steuerlich entlastet, da sie von sinkenden ordentlichen Steuersätzen und neuen steuerlichen Instrumenten profitieren. - Begleitmassnahmen bewirken eine finanzielle Entlastung der Bevölkerung. Die Reform ist für den Kanton Basel-Stadt finanziell tragbar. Unternehmenssteuerreform III | 36 Schlusswort Unternehmenssteuerreform III | 37 JA zur Unternehmenssteuerreform – JA zu Basel Ein JA zur Unternehmenssteuerreform III heisst: - Attraktivität für Unternehmen und ihre Arbeitskräfte und Investitionen - Weiterhin hohe Qualität bei Infrastruktur, Kultur und Sozialleistungen Ein NEIN zur Unternehmenssteuerreform III heisst: - Unsicherheit für Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze - Grosse finanzielle Risiken für den Kanton | 38
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