Präsentation Medienorientierung FD BS

Kanton Basel-Stadt
JA zur Unternehmenssteuerreform III –
Volksabstimmung vom 12. Februar 2017
Dr. Eva Herzog, Regierungsrätin
Christoph Brutschin, Regierungsrat
Dr. Lukas Engelberger, Regierungsrat
Medienkonferenz, 13. Dezember 2016
Agenda
1. Ausgangslage
2. Die Unternehmenssteuerreform III
3. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Reform
4. Umsetzung im Kanton Basel-Stadt
5. Schlusswort
Unternehmenssteuerreform III | 2
Ausgangslage
Unternehmenssteuerreform III | 3
Grosse Differenzen bei ordentlichen Steuersätzen
Ordentliche Gewinnsteuerlast 2015 (max.), effektiv, inkl. dBSt, im Hauptort
25%
Kanton und Gemeinde
20%
Bund
Abstand BS zu günstigsten Standorten: 10 Prozentpunkte
15%
10%
5%
0%
LU
NW
OW
AR
AI
ZG
SZ
UR
GL
SH
TG
GR
NE
SG
AG
FR
BL
TI
JU
ZH
VS
BE
SO
BS
VD
GE
Quelle: Hinny (2016)
Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 6, S. 16
Unternehmenssteuerreform III | 4
Geringe Abstände bei Statusgesellschaften
Typische Gewinnsteuerlast einer gemischten Gesellschaft 2014, effektiv, inkl. dBSt., im Hauptort
25%
Kanton + Gemeinde, effektiv
Bund, effektiv
20%
15%
Abstand BS zu günstigsten Standorten: Rund 1 Prozentpunkt
10%
5%
0%
LU
OW
AR
NW
AI
SZ
ZG
UR
GL
SH
TG
GR
SG
NE
AG
FR
TI
BL
JU
ZH
BE
VS
SO
BS
VD
GE
Quelle: KPMG (2014)
Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 7, S. 18
Unternehmenssteuerreform III | 5
Statusgesellschaften werden aufgehoben
Die Schweiz muss handeln
− International müssen bis Ende 2016 rund
40 Steuermodelle angepasst oder
aufgehoben werden (5 in der Schweiz).
− Übergangsfrist bis 2021.
− Internationaler Austausch
von Steuerdaten ab 2017.
Unternehmenssteuerreform III | 6
Und wenn wir nichts tun?
30%
25%
20%
ordentlicher
Steuersatz
privilegierter
Steuersatz
15%
10%
5%
0%
GE
BS
ZH
ZG
LU
BS: Verdoppelung der Steuerlast für bisher privilegierte Erträge
Abwanderungsdruck in Richtung Tiefsteuerkantone / Ausland
Annahme CH: Gewinnsteuersatz effektiv, inkl. Bund, Kanton, Gemeinde; privilegiert: Gemischte Gesellschaft
Unternehmenssteuerreform III |
7
Unternehmensteuerreform III:
Reformpaket des Bundes
Unternehmenssteuerreform III | 8
Heutige Statusgesellschaften
Mit Status
International
nicht mehr akzeptabel.
Ordentlich
Ohne Gegenmassnahmen…
Reduktion
Gewinnsteuer
Kanton neu
Gewinnsteuer
Kanton alt
Gewinnsteuer Bund
− …würde sich die Gewinnsteuerlast
verdoppeln.
− …droht die Abwanderung aus BS in
Tiefsteuerstandorte.
Gewinnsteuer Bund
Die Schweiz und Basel-Stadt müssen handeln.
Unternehmenssteuerreform III | 9
Patentbox (obligatorisch)
Mit Status
Reduktion
wegen
Status
OECD- Standard und
heute in 15 EU-Staaten
eingesetzt.
Mit Patentbox
Reduktion
mit
Patentbox
Gewinnsteuer
Kanton alt
Gewinnsteuer
Kanton neu
Gewinnsteuer Bund
Gewinnsteuer Bund
− Erträge aus Patenten (u.ä.)
werden in den Kantonen reduziert
besteuert.
− Reduktion nur, soweit
Forschung/Entwicklung in der
Schweiz stattfindet.
Die Patentbox ist ein wichtiges Element, um die
Standortattraktivität für innovative Firmen zu sichern.
Unternehmenssteuerreform III | 10
Inputförderung (freiwillig)
In über 20 OECD-Staaten
eingesetzt.
Mit Inputförderung
Reduktion
mit Inputförderung
Gewinnsteuer
Kanton neu
− Aufwendungen für Forschung,
Entwicklung und Innovation sind
zu maximal 150% abzugsfähig.
− Die konkrete Erhöhung bleibt den
einzelnen Kantonen überlassen.
Gewinnsteuer Bund
Die Inputförderung fördert Forschung und Entwicklung.
Sie ist ein möglicher Ersatz einer Patentbox.
Unternehmenssteuerreform III | 11
Zinsbereinigte Gewinnsteuer
Von EU-Kommission als
Standard vorgeschlagen
- Zusätzlicher Abzug der
Verzinsungskosten des Eigenkapitals
- Wurde dank Widerstand der Kantone
sehr stark eingeschränkt.
- Beendet die steuerliche Begünstigung
von Fremdkapital – gibt einen Anreiz,
Eigenkapital zu schaffen.
Reduktion
Gewinnsteuerbasis
Gewinnsteuerbasis
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde von gewichtigen Kantonen
gefordert. Sie macht Unternehmen «krisenresistenter».
Unternehmenssteuerreform III | 12
Bundesreform: Umbau des Steuersystems
Bisherige Instrumente
• Holding
• Gemischte Gesellschaft
• Domizilgesellschaft
Gewinnsteuerlast:
~8-11% (inkl. dBSt.)
für internationale
Aktivitäten
Neue Instrumente
• Patentbox
• Inputförderung
• Zinsbereinigte Gewinnsteuer
Gewinnsteuerlast:
~11-13% (inkl. dBSt.),
z.B. für Erträge aus
Innovation
Mit der Bundesreform werden nicht mehr akzeptierte Steuermodelle
aufgehoben und neue, international verbreitete Modelle eingeführt.
Unternehmenssteuerreform III | 13
Entlastungsbegrenzung sichert die Kantone ab
NID
«light»
Inputförderung
Patentbox
Maximale Entlastung der kantonalen Gewinnsteuer:
Basel-Stadt: 40%, Schweiz: 80%
Die Entlastungsbegrenzung garantiert eine Mindestabschöpfung in
allen Kantonen. Sie ist eine wichtige Neuerung der USR III.
Unternehmenssteuerreform III | 14
Steuereinnahmen von Unternehmen verdreifacht
Steuereinnahmen p.a. von juristischen Personen (Gewinn- und Kapitalsteuern), in Franken
20'000'000'000
15'000'000'000
Kantone und
Gemeinden
10'000'000'000
5'000'000'000
Bund
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0
Quelle: EFV (2016), Finanzstatistik
Unternehmenssteuerreform III | 15
Bundesreform gibt Spielraum für die Kantone.
Teilbesteuerung
Dividenden
Mittel zur
Gegenfinanzierung
kantonalen Reform
NFA
Kompensation
Bund
Erhöhung der
Teilbesteuerung der
Dividenden
Entlastung im Finanzausgleich
Erhöhung des
Kantonsanteils an der
Bundessteuer
Dank der Bundesreform erhalten die Kantone finanziellen
Spielraum für die Umsetzung der kantonalen Reform
Unternehmenssteuerreform III | 16
Auswirkungen auf Unternehmenskategorien
Internationale Unternehmen, die heute privilegiert sind und
die in der Schweiz über einen hohen Forschungsanteil
verfügen (z.B. Life Science), tragen insgesamt eine
ähnliche Steuerlast nach der Reform wie vor der Reform.
Unternehmen, die heute steuerlich privilegiert sind und
nicht in der Forschung tätig sind (z.B. internationale
Handelsunternehmen), erfahren eine spürbare, aber
tragbare Mehrbelastung.
Viele KMU und weitere heute ordentlich besteuerte
Unternehmen tragen nach der Unternehmenssteuerreform
III eine deutlich tiefere Steuerlast.
Unternehmenssteuerreform III | 17
Zusammenfassung
Die Unternehmenssteuerreform III…
- …macht das Schweizer Steuersystem international kompatibel.
- …hält den Standort attraktiv.
- …gibt den Kantonen finanziellen Spielraum für die Umsetzung der
nötigen kantonalen Reformen.
- …kommt finanziell günstiger als die bekannten Alternativszenarien.
Unternehmenssteuerreform III | 18
Volkswirtschaftliche Bedeutung
für den Kanton Basel-Stadt
Unternehmenssteuerreform III | 19
Es geht um den Werkplatz.
International
ausgerichtete
Firmen:
– 32’000 Vollzeitstellen
allein in Basel-Stadt
– 48% der Gesamtwertschöpfung in
Basel-Stadt
Mit der Unternehmenssteuerreform III stellen wir auch
die Weichen für den Werkplatz Schweiz.
Unternehmenssteuerreform III | 20
Studie von BAK Basel Economics
BAK Basel Economics hat im Auftrag des Kantons Basel-Stadt die
volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III
untersucht.
Fragestellungen:
− Wie gross ist der Anteil der Wertschöpfung und Arbeitsplätze im
Kanton Basel-Stadt, die bei einer Ablehnung gefährdet wären?
− Welche Branchen sind konkret betroffen?
− Welche Zusammenhänge bestehen zum Kanton Basel-Landschaft?
Unternehmenssteuerreform III | 21
Ergebnis: Hohe volkswirtschaftliche Bedeutung
Einnahmen aus Gewinnund Kapitalsteuern
sowie aus Kantonsanteil
dBSt. in Mio. Franken
Beschäftigung in
Basel-Stadt,
in Vollzeitstellen
Wertschöpfung in
Basel-Stadt,
in Mia. Franken
32'000
315
61%
20%
18.8
48%
17.4
493
125'000
Statusgesellschaften
Ordentlich besteuerte
Gesellschaften
Quelle: Steuerverwaltung Basel-Stadt und BAK Basel
Unternehmenssteuerreform III | 22
Life Science, Handel, Logistik besonders betroffen
Beschäftigung in BS,
in Vollzeitstellen
Branche
32'000
20%
125'000
Anzahl Stellen
Life Science
20’000
Weitere F&E
4’500
Handel
3’900
Logistik und Verkehr
1’700
Übrige
1’900
Total
Branchen mit
hoher Bedeutung der
Steuerstatus
32’000
Branchen mit
tiefer Bedeutung der
Steuerstatus
Quelle: BAK Basel, volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III für den Kanton Basel-Stadt
Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 12, S. 23
Unternehmenssteuerreform III | 23
Grosse Ausstrahlung in die Region
− Über 40’000 Arbeitskräfte
pendeln aus Baselland
nach Basel-Stadt und
tragen so Einkommen in
ihren Kanton.
− Sollten die Statusgesellschaften aus BaselStadt abwandern, so
gingen Baselland
geschätzt 220 Mio.
Franken an Einkommenssteuern verloren.
Quelle: BAK Basel
Unternehmenssteuerreform III | 24
Patentbox zentral für den Innovationsstandort
− Erträge aus Patenten werden reduziert besteuert.
− 15 Staaten in Europa wenden die Patentbox derzeit an.
− OECD-Standard: Steuerreduktion nur für Unternehmen, welche in der
Schweiz in Forschung investieren.
Die Patentbox ist ein zentrales Element im Standortwettbewerb. Sie
schafft einen Forschung und Innovation in der Schweiz zu betreiben.
Unternehmenssteuerreform III | 25
Der Anteil der innovationsintensiven Branchen wächst.
Anteil an der Wertschöpfung in der Schweiz, in %
30%
42%
2000:
56%
18%
19%
25%
2012:
65%
15%
48%
2020(p)
69%
13%
19%
26%
Low-tech
21%
23%
Mediumlow-tech
Mediumhigh-tech
High-tech
Quelle: BAK Basel
Unternehmenssteuerreform III | 26
Zusammenfassung
Die Unternehmenssteuerreform III…
- …ist für zahlreiche Arbeitsplätze im Kanton Basel-Stadt von grösster
Bedeutung.
- …schafft Anreize, in der Schweiz weiterhin in Forschung und Innovation zu
investieren.
- …sichert das Rückgrat der Basler Volkswirtschaft.
Unternehmenssteuerreform III | 27
Umsetzung im Kanton Basel-Stadt
Unternehmenssteuerreform III | 28
Umsetzung in Basel-Stadt:
Eine Reform für Bevölkerung, Wirtschaft und Kanton
Finanzielle
Entlastung
Bevölkerung
Wirtschaft
Attraktivität
des Standorts
Kanton
Finanzielle
Nachhaltigkeit
Unternehmenssteuerreform III | 29
Drei Säulen des kantonalen Massnahmenpakets
(1) Unternehmenssteuerreform
Aufhebung Steuerstatus
Senkung
Gewinnsteuersatz
Einführung Patentbox
Einführung zinsbereinigte
Gewinnsteuer
(2) Begleitmassnahmen
für die Bevölkerung
Steuersenkung für
natürliche Personen
Erhöhung des
Kantonsanteils an der
direkten Bundessteuer
Erhöhung der Kinder- und
Ausbildungszulagen
Senkung Kapitalsteuersatz
Erhöhte Besteuerung
Dividenden
(3) Ausgleich für den
Kanton (Element der
Bundesreform)
Erhöhung der Beiträge an
die Prämienverbilligung
Reform des Nationalen
Finanzausgleichs
Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 2, S. 7
Unternehmenssteuerreform III | 30
Erste Säule: Unternehmenssteuerreform
(1)
Unternehmenssteuerreform
Aufhebung Steuerstatus
Senkung
Gewinnsteuersatz
Einführung Patentbox
Einführung zinsbereinigte
Gewinnsteuer
Gewinnsteuerlast: 13%*
*effektiv, inkl. Bund
Maximale Entlastung
kantonal: 40%
Senkung
Kapitalsteuersatz
Kapitalsteuersatz: 1‰
Erhöhung Besteuerung
Dividenden
Teilbesteuerung: 80%
1. Internationale
Akzeptanz
2. Erhalt der
Attraktivität
3. Sicherung der
Einnahmen
Unternehmenssteuerreform III | 31
Zweite Säule: Begleitmassnahmen für die Bevölkerung
(2)
Begleitmassnahmen
für die Bevölkerung
Steuersenkung für
natürliche Personen
Erhöhung der Kinderund
Ausbildungszulagen
Erhöhung der Beiträge
an die
Prämienverbilligung
Erhöhung Freibetrag:
Fr. 1’000.- für Alleinstehende
Fr. 1’500.- für Alleinerziehende
Fr. 2’000.- für Verheiratete
Erhöhung um Fr. 100.(auf Fr. 300.- für Kinder /
Fr. 350.- für Auszubildende)
Erhöhung um Fr. 10 Mio.
1. Steuerliche
Entlastung
2. Weitergabe
eines Teils der
Entlastung der
Unternehmen
3. Gesamte
Bevölkerung
profitiert
Unternehmenssteuerreform III | 32
Dritte Säule: Ausgleich für den Kanton
(3)
Ausgleich für den
Kanton (Element der
Bundesreform)
Erhöhung des
Kantonsanteils an der
direkten Bundessteuer
Erhöhung von 17% auf 21.2%
Reform des Nationalen
Finanzausgleichs
Reduktion des Gewichts der
Unternehmensgewinne und
Berücksichtigung der
Patentbox
1. Mehreinnahmen
des Kantons von
50 Mio. Franken
2. Entlastung des
Kantons um
20 Mio. Franken
Unternehmenssteuerreform III | 33
Kanton: Belastung um Fr. 140 Mio.
Entlastung (Mio.)
Gewinnsteuer
Unternehmenssteuern
Kapitalsteuer
Dividenden
Begleitmassnahmen
Ausgleich für Kanton
Prämien- Kantonsanteil
Einkommenssteuer verbilligung
dBSt.
NFA
Saldo
-110
-140
+20
-90
+30
-30
-10
+50
Belastung (Mio.)
Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 5, S. 10
Unternehmenssteuerreform III | 34
Zeitplan kantonale Vorlage Basel-Stadt
Eröffnung der Vernehmlassung
8. September 2016
Ende der Vernehmlassung
15. Dezember 2016
Volksabstimmung Bundesreform
12. Februar 2017
Ratschlag an den Grossen Rat
Frühjahr 2017
(Volksabstimmung kant. Reform
gegebenenfalls 2018)
Inkrafttreten
1. Januar 2019
Unternehmenssteuerreform III | 35
Zusammenfassung
Die Unternehmenssteuerreform III ermöglicht dem Kanton Basel-Stadt ein
umfassendes Reformpaket, welches folgende Ziele erreicht:
- Die Steuerbelastung für internationale Unternehmen bleibt wettbewerbsfähig.
32’000 Arbeitsplätze im Kanton werden gesichert und die Basis für
weiteres Wachstum wird gelegt.
- KMU werden steuerlich entlastet, da sie von sinkenden ordentlichen
Steuersätzen und neuen steuerlichen Instrumenten profitieren.
- Begleitmassnahmen bewirken eine finanzielle Entlastung der Bevölkerung.
Die Reform ist für den Kanton Basel-Stadt finanziell tragbar.
Unternehmenssteuerreform III | 36
Schlusswort
Unternehmenssteuerreform III | 37
JA zur Unternehmenssteuerreform –
JA zu Basel
Ein JA zur Unternehmenssteuerreform III heisst:
- Attraktivität für Unternehmen und ihre
Arbeitskräfte und Investitionen
- Weiterhin hohe Qualität bei Infrastruktur,
Kultur und Sozialleistungen
Ein NEIN zur Unternehmenssteuerreform III heisst:
- Unsicherheit für Unternehmen, Investitionen
und Arbeitsplätze
- Grosse finanzielle Risiken für den Kanton
| 38