Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und - Sachsen

Im
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
ist eine Stelle
als Sachbearbeiter/in InVeKoS
ab sofort unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Wanzleben. Das Beschäftigungsverhältnis sowie
das Entgelt (Entgeltgruppe 9) richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder (TV-L).
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte mit Sitz in Halberstadt
und der Außenstelle in Wanzleben gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt.
Für das Sachgebiet „InVeKoS“ suchen wir einen/eine Sachbearbeiter/in vorrangig zur Bearbeitung
von Anträgen zur Förderung von Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und flächenbezogener Agrarumwelt – und Klimamaßnahmen und des ländlichen
Raumes sowie anderer Maßnahmen aus Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raumes (ELER) unter Nutzung elektronischer Antragsbearbeitungsprogramme
(profil c/s). Im Einzelnen sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Bearbeitung von Anträgen für die Verfahren der flächen- und betriebsbezogenen Agrarfördermaßnahmen,

Durchführung von Verwaltungskontrollen und Bescheiderteilung,

Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Vor- Ort- Kontrollen im Rahmen der Risikoanalyse, örtlichen Überprüfungen und Sachverhaltsaufklärungen als Prüfteamleiter für
alle Förderprogramme des InVeKoS,

Bearbeitung von Widerspruchsverfahren,

Arbeit mit Antragsbearbeitungssoftware und grafischen Informationssystemen (GIS),

Erstellung von Berichten (Analysen, Auswertungen) gegenüber vorgesetzten Behörden,

Pflege des Landwirtschaftlichen Feldblockkatasters.
Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber:

vorzugsweise Befähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2,
erstes Einstiegsamt oder abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II

alternativ abgeschlossenes landwirtschaftliches Fachhochschul-/Bachelorstudium bzw.
Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst (einschließlich landwirtschaftlich- technischer Dienst) gem. Nr. 9.2.2 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 LVO LSA, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (nach bisherigem Recht: gehobener landwirtschaftlich- technischer Dienst); vorzugsweise mit der Vertiefung Pflanzenbau oder einschlägiger Berufserfahrung in der Landesverwaltung die nicht länger als ein Jahr zurück liegt

vorausgesetzt wird der sichere Umgang mit Standardsoftware (Word, Excel)

nachgewiesene Erfahrungen im Umgang mit GIS-Programmen von Vorteil

Kenntnisse im EU-Beihilferecht, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im Verwaltungsrecht sind wünschenswert

Team- und Kommunikationsfähigkeit, Konflikt- und Kritikfähigkeit

hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit auch bei Außendiensttätigkeiten - hierbei
handelt es sich vorrangig um Vor-Ort-Kontrollen, bei denen landwirtschaftliche Flächen
kontrolliert und vermessen sowie fachlich beurteilt werden

Führerschein Klasse B und Bereitschaft zum Fahren in unwegsamen Gelände mit Dienstkraftfahrzeugen
Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das
ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Mitte.
Schriftliche Bewerbungen (keine E-Mail), die aus einem Bewerbungsschreiben, einem Lebenslauf
und Zeugnissen bestehen sollten, senden Sie bitte bis zum 29.12.2016 an:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
Sachgebiet Zentrale Dienste – Bewerbung SB 42.2 - ALFF Mitte
Akazienweg 25
39576 Stendal
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 03901/846234 oder 03931/633312, Ansprechpartner
ist Herr Lange oder unter Tel. 039209/203-500, Ansprechpartner ist Herr Dr. Goeck.
Hinweis:
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern sechs Monate nach Abschluss
des Bewerbungsverfahrens vernichtet.