Stadt Lenzburg Masterplan Lebensader Aabach (Orte entdecken

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Stadt Lenzburg
Masterplan Lebensader Aabach
(Orte entdecken und vernetzen)
Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision
Kurzbericht - Fassung für die öffentliche Mitwirkung
14. Dezember 2016
Version 3
F:\Aufträge\1651-1675\1669\Berichte\20161214_Bericht_Interventionen_Aabachraum_Mitwirkung.docx
Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht
2
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung
4
1.1
Übergeordnete Ziele
4
1.2
Raumstruktur
5
1.3
Raumnutzungen und -bezüge
7
1.4
Konflikte
9
1.5
Teilräume
10
2
Aabachraum Nord 1 (Transformation)
11
2.1
Bild / Charakter
11
2.2
Transformationsgebiet Wisa Gloria
12
3
Aabachraum Nord 2 (Stabil)
13
3.1
Bild / Charakter
13
4
Aabachraum Süd 1 (Allmend)
14
4.1
Bild / Charakter
14
4.2
Vorrangnutzung Ökologie (Spezialzone Aabach, Teilzone A)
14
4.3
Vorrangnutzung naturnahe/individuelle Erholung (Spezialzone Aabach, Teilzone B)
15
4.4
Vorrangnutzung Sport
16
4.5
Aabachraum Süd 2 (Landschaft)
17
5
Grünzonen im Aabachraum
18
5.1
Bild / Charakter
18
5.2
Ziele und Funktionen
18
5.3
Grünzonen Typen mit Vorrangfunktionen
19
5.3.1
Siedlungsgliederung (Typ. 1)
21
5.3.2
Park (Typ. 2)
21
5.3.3
Allmend (Typ. 3)
22
5.3.4
Grünverbindung (Typ. 4)
24
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3
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die öffentliche Mitwirkung
5.4
Massnahmen Grünzonen im Randbereich Aabachraum
24
6
Wegenetz am Aabach
25
6.1
Bild / Charakter
25
6.2
Varianten Wegenetz
25
7
Umzonung ehemaliges Werkhofareal JVA
30
7.1
Bild / Charakter
30
7.2
Umzonung ÖB in Landwirtschaftszone und Naturschutzzone
30
Beilagen
1
Syntheseplan
2
Fotodokumentation
Versionsgeschichte
Nr.
Datum
Nr.1
28.07.2016
Nr.2
21.10.2016
Nr.3
14.12.2016
Inhalt
Entwurf Kurzbericht Masterplan Lebensader Aabach
Entwurf Kurzbericht Masterplan Lebensader Aabach
Entwurf Kurzbericht Masterplan Lebensader Aabach
Autor
RA
RA
RA
Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen
Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von SKK Landschaftsarchitekten AG.
© SKK Landschaftsarchitekten AG
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4
die öffentliche Mitwirkung
1
Einleitung
In der Räumlichen Entwicklungsstrategie aus dem Jahr 2015 wurde der Aabachraum als
zentrales Rückgrat des Freiraumsystems erkannt. Daher soll er unter Berücksichtigung der
industriegeschichtlichen Vergangenheit und der ökologischen Belange abschnittsweise als
verbindender Erholungsraum zwischen Siedlung und Landschaft weiter entwickelt werden.
Die weiteren Funktionen als Naturraum und landwirtschaftliche Nutzfläche integrieren sich in
dieses Ziel.
Durch die industrielle Tradition von Lenzburg besteht durch die zahlreichen
Konversionsflächen das Potenzial, die Siedlung nach innen zu entwickeln. So kann dem
raumplanerischen Auftrag "Innen- vor Aussenentwicklung" vorbildlich Rechnung getragen
werden. Entlang des Aabachs ergeben sich somit Potenziale den Gewässerraum aus
ökologischer und erholungsbezogener Sicht aufzuwerten. Es besteht jedoch auch die Gefahr
des Identitätsverlustes. Durch die Identifikation der siedlungsgliedernden landschaftlichen und
topografischen Leitlinien sowie der für die Wasserkraftnutzung typischen Industriedenkmäler
wie beispielsweise das "Klein-Venedig", können identitätsstiftende "Raumkonstanten" in ihrer
Gesamtheit erhalten werden. Mit der Einbindung dieser "Raumkonstanten" in ein
Gesamtkonzept im Rahmen des Masterplans, können die Themen der Ökologie, der Erholung
und der Industriekultur integral behandelt werden. Des Weiteren können sie durch die
Einbindung in ein durchgängiges Wegenetz erlebbar gemacht und die Aufenthaltsqualität am
Aabach mit punktuellen Aufwertungsmassnahmen verbessert werden.
1.1
Übergeordnete Ziele
−
Erhalten und Entwickeln der kulturlandschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung des
Aabachraums
−
Stärkung des Erholungs- und Sportangebotes
−
Ausnutzung des ökologischen Potenzials im Aabachraum
−
Vernetzung in West-Ost-Richtung: Aabachtalquerende Grün- und Freiraumkorridore
sichern (ökologische und erholungsbezogene Durchlässigkeit)
−
Vernetzung Nord-Süd-Richtung: Erarbeitung Wegkonzept (Rundweg / Entflechtung LV /
Hindernisse entfernen / ökologische und erholungsbezogene Durchlässigkeit sichern)
−
Überprüfung der Zonierung, insbesondere der Abgrenzung der Zone für
öffentliche Bauten und Anlagen ÖB und der Grünzonen im Abachraum (Anforderungen an
die Grünzonen definieren)
Nachfolgend werden die für BNO Revision relevanten Ziele und Massnahmen (Interventionen)
im Aabachraum beschrieben. Die beschriebenen Massnahmen sind im beigelegten Entwurf
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die öffentliche Mitwirkung
des Syntheseplans verortet. Die Stärken, Schwächen und Potenziale sind der
Fotodokumentation in der Beilage zu entnehmen.
1.2
Raumstruktur
"Raumkonstanten" wie beispielsweise das industriekulturhistorische Gebäudeensemble des
"Klein-Venedig" treten als identitätsstiftende Elemente prominent im Gewässerraum auf.
Verkehrsinfrastrukturen wie Brücken und Strassen sind für den motorisierten
Individualverkehr (MIV) ausgebaut, queren den Aabachraum und stellen somit für Radfahrer
und Fussgänger Hindernisse in der gewässerbezogenen Nord-Süd-Verbindung dar. Vom
Schwimmbad Walkematt südwärts betrachtet, fehlen jedoch für die fussläufige Vernetzung
des West- und des Ostufers des Aabachs solche für den Langsamverkehr (LV) ausgerichtete
Verbindungen. Die topografischen Leitlinien des Aabachtals sind vielerorts noch erlebbar und
tragen zusammen mit den gebauten Gebäudekulissen vielerorts zum ästhetischen
Erscheinungsbild der angrenzenden Siedlungsbereiche bei.
Abb. 1.1
"Raumkonstanten" entlang des Aabachs
Die Abbildung aus dem Jahr 1953 zeigt eindrücklich die wichtigen ortsbaulich prägenden Räume entlang des Aabachs;
Schwimmbad Walkematt, Obere Mühle, Müllerhaus und Mittlere Mühle sowie das Schulhaus Angelrain und die Altstadt
(Quelle: ETH Bildarchiv)
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die öffentliche Mitwirkung
Abb. 1.2
Raumstruktur
Raumprägende Stadtkanten und topografische Leitlinien verleihen dem Aabachraum den heutigen Charakter
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die öffentliche Mitwirkung
1.3
Raumnutzungen und -bezüge
Die prominent in Erscheinung tretenden Schlossberg und Staufberg, aber auch der markante
Bau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg aus dem frühen 19. Jahrhundert, stellen als
Landmarken wichtige Orientierungspunkte im Siedlungs- und Freiraumgefüge von Lenzburg
dar. Die vielfältigen Nutzungen führen besonders im südlichen Teil des Aabachraums zu
Nutzerkonflikten und tragen zur Segmentierung der allmendartigen Strukturen bei. Direkte
Bezüge und besonders Zugänge zum Wasser sind nur punktuell und an wenigen Orten entlang
des Aabachs möglich.
Abb. 1.3
Einprägsame Raumbezüge und Landmarks
Die Flugaufnahme aus dem Jahr 1923 zeigt die JVA ausserhalb des Siedlungskörpers von Lenzburg in axialer Beziehung zur
Zopfgasse in Staufen und zum Staufberg. Da die landwirtschaftliche Nutzung bis an die Gewässerkante heran reichte, weist
der Aabachraum auf der Abbildung kaum Gehölze auf (Quelle: ETH Bildarchiv).
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die öffentliche Mitwirkung
Abb. 1.4
Raumnutzungen und -bezüge
Vielfältige Raumnutzungen überlagern den Aabachraum. Merkzeichen wie z.B. das Schloss lassen Bezüge gegen aussen zu
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1.4
Konflikte
Die vielfältigen Raumnutzungen führen zu Konflikten, die in untenstehender Grafik
schwerpunkmässig verortet sind.
Abb. 1.5
Konfliktkarte
Konflikte der Durchgängigkeit durch zerschneidende Verkehrsinfrastrukturen. Nutzerkonflikte Erholung und Ökologie
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9
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10
die öffentliche Mitwirkung
1.5
Teilräume
−
Aabachraum Nord 1 (Transformation)
−
Aabachraum Nord 2 (Stabil)
−
Aabachraum Süd 1 (Allmend)
−
Aabachraum Süd 2 (Landschaft)
Die Teilräume werden in den Kapiteln 2 - 4 eingehend behandelt
Abb. 1.6
Teilräume
Die Obere Mühle beschreibt den Übergang vom eher siedlungsgeprägten Teil des Aabachraums im Norden und dem eher
landschaftlich geprägten Teil im Süden
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die öffentliche Mitwirkung
2
Aabachraum Nord 1 (Transformation)
2.1
Bild / Charakter
Dieser Teilraum des Aabachs spannt sich zwischen dem Bahndamm im Süden und dem
Autobahnviadukt (Gemeindegrenze) im Norden auf. Das ganze Gebiet ist geprägt von
Industrie- und Gewerbebetrieben. Wie zahlreiche Zwischennutzungen auf dem Wisa Gloria
Areal zeigen, befinden sich Teile des grossen Industrie- und Gewerbegebiets in
Transformation. Im südlichen Bereich hat diese Transformation auf dem ehemaligen HeroAreal bereits eingesetzt. Mit der Arealentwicklung "Im Lenz" entsteht ein neuer Stadtteil,
welcher Raum für Arbeiten und Wohnen bietet. Ein Bestandteil des Entwicklungsgebiets ist
der dem Bahndamm angelagerte, neu gestaltete Aabachpark.
Zielbild ist es, über die Grünzonen am Aabach inkl. Aabachpark eine attraktive,
gewässerbezogene Freiraumverbindung durch das Areal bis an die Gemeindegrenze zu
schaffen (weiterdenken bis Niederlenz / vgl. Kap. 5. Grünzonen). Durch die Identifikation von
städtebaulichen und landschaftlichen Leitlinien wie beispielsweise charakteristische
Gebäudeensembles, bauliche und topografische Raumkanten sowie Ufergehölze, soll die
Identität am Aabach erhalten bleiben. Diese identifizierten Leitlinien geben als eine Art
Rückgrat im Transformationsgebiet die identitätsstiftenden "Raumkonstanten" für die
städtebauliche Entwicklung vor. Vor allem bei einer Umstrukturierung des Gebietes im Bereich
des gesetzlich vorgegebenen Gewässerraums soll die Charakteristik der industriellen
Wasserkraftnutzung auch durch neue Gebäudekompositionen möglichst erhalten bleiben
(Abbruch und Neubau im Gewässerraum).
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die öffentliche Mitwirkung
2.2
Transformationsgebiet Wisa Gloria
Ergänzungen zum Interventionsbericht Planar vom 30 Oktober 2016, Nummer 1.4 Seite 14.
Grundlagen
−
RES (November 2016)
−
Interventionsbericht vom 30 Oktober 2016
Ziele
−
Sichern der "Raumkonstanten" und des identitätsstiftenden Ensembles (v.a. im
Gewässerraum müssen Raumkanten erhalten bleiben / auch bei Neubau)
−
Zonenkonforme Nutzungsdurchmischung; Erhalt der Strukturen des Areals / Wohnanteil
für Quersubventionierung preisgünstiger Gewerbeflächen zulassen.
−
Aabachraum als Rückgrat der siedlungs- und freiraumplanerischen Entwicklung in Wert
setzen
−
Visuelle und physische Bezüge zum Wasser stärken
Erläuterungen
Durch eine komplette Transformation des Areals in den nächsten Jahren besteht die Gefahr
des Identitätsverlustes. Auch das Kulturangebot soll in einer Form erhalten bleiben. Die Raumund Nutzungskonstanten sind zu definieren und mit dem Aabach als Rückgrat der räumlichen
Entwicklung zu verbinden.
Massnahmen
−
Zugänge zum Aabach erlauben (gestalten im urbanen Kontext)
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die öffentliche Mitwirkung
3
Aabachraum Nord 2 (Stabil)
3.1
Bild / Charakter
Dieser Teilraum des Aabachs spannt sich zwischen der "Oberen Mühle" im Süden und dem
Bahndamm im Norden auf. Dazwischen befinden sich für die Stadt wichtige,
identitätsstiftende Gebäudeensemble wie das "Klein Venedig". In diesem Abschnitt ist die
Industriekultur mit zahlreichen Kanälen und historischen Gebäuden, welche wie die "Mittlere
Mühle" auf die Wasserkraftnutzung angewiesen waren, allgegenwärtig.
Im Westen wird der Aabachraum von gartenstadtähnlichen Quartieren mit zahlreichen Gärten
und Anlagen flankiert. Die Hangkanten des Talraums sind in diesem Bereich noch erkennbar.
Akzentuiert wir diese topografische Situation mit dem prominent auf der Kante thronenden
Schulhaus Angelrain. Gegenüber des Schulhauses liegt auf der östlichen Seite des
Aabachraums die schweizweit bekannte Altstadt von Lenzburg mit dem erhöht gelegenen
Schlossberg.
Zielbild ist ein möglichst durchlässiger, im "historisch-urbanen" Kontext gestalteter Raum
entlang des Aabachs. Ein Weg entlang des Gewässers mit Aufenthaltsbereichen soll ein
durchgängiges Promenieren mit Bezug zum Wasser und der Industriekultur ermöglichen.
Dabei gilt es vor allem die bestehenden Qualitäten besser erlebbar zu machen,
Querungshindernisse abzubauen und Lücken im Wegenetz zu schliessen. Zudem soll ein
besonderes Augenmerk auf Relikte der Industriekultur wie Leitwerke oder Schleusen gelegt
werden. Diese sollen teilweise restauriert und als atmosphärische Akzente in die
Gesamtkonzeption miteinbezogen werden. Eine Aabachraum-Querung soll in Form einer
zentralen Achse im Zuge der Umstrukturierung des Müli-Märt Areals das Schulhaus Angelrain
und die Altstadt verbinden.
Massnahmen gemäss Interventionsbericht Planar vom 30 Oktober 2016. Weitere Massnahmen
übergeordneter Natur finden sich in Kapitel Kap. 6 Grünzonen im Aabachraum und Kap. 7
Wegenetz am Aabach.
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die öffentliche Mitwirkung
4
Aabachraum Süd 1 (Allmend)
4.1
Bild / Charakter
Der Teilraum Süd des Aabachs öffnet sich von der "Oberen Mühle" Richtung Süden. Dieser Ort
beschreibt den Übergang vom stark städtisch geprägten Aabachraum im Norden (vgl. Kap. 2
und 3) zum landschaftlichen Teil mit Nutzungsüberlagerungen im Bereich Erholung und Sport,
Ökologie und Landwirtschaft sowie Industrie und Gewerbe im Süden (Gradiente mit
abnehmender gestalterischer und funktionaler Durchdringung gegen Süden). Im Gegensatz
zum nördlichen Teil, wo Grünzonen als eine Art Trittstein am Aabach funktionieren und meist
die einzigen offenen Flächen mit potenziellem Wasserzugang im Siedlungsgefüge bedeuten,
weist der südliche Teil am Übergang zur Landschaft weitgehend unverbaute,
zusammenhängende Flächen auf. Diese sind jedoch heute durch unterschiedliche Nutzungen
stark segmentiert.
Zielbild ist ein gleichberechtigtes nebeneinander von Ökologie, Erholung, Sport und
Industriekultur. Die Segmentierung des Aabachraums wird durch die Gestaltung von
fliessenden Übergängen verringert. Die Zonen werden in ihrer Funktion und Ästhetik
zusammen gedacht. Somit kann der Aabachraum als "räumlich-gestalterische" Einheit mit
unterschiedlichen Funktionen und Qualitäten erhalten und weiterentwickelt werden.
Diesbezüglich müssen Partikularinteressen der zentralen Akteure im Aabachraum aufeinander
abgestimmt werden. Die zentralen Interventionen, Nutzungen, Ziele und Massnahmen werden
nachfolgend beschrieben.
4.2
Vorrangnutzung Ökologie (Spezialzone Aabach, Teilzone A)
Grundlagen
−
Kulturlandplan (Vorrangnutzung Ökologie gem. Spezialzone Aabach, Teilzone A in der
Nutzungsordnung Kulturland vom 3. März 1994)
−
RES (November 2015)
−
Natur- und Landschaftsinventar (Überarbeitet Oktober 2016)
Ziele
−
Schaffen einer zusammenhängenden, grosszügig ausgestalteten Zone mit ökologisch
wertvollen Bereichen
−
−
Pflege und Entwicklung der ökologisch wertvollen Flächen
Gestaltung von fliessenden Übergängen zu den Zonen mit Vorrang Erholung und Sport
(vgl. Kap. 2.3 und 2.4)
−
Ermöglichen von punktuellen Zugängen zum Wasser für eine schonende
Erholungsnutzung (gestaltet im landschaftlichen Kontext)
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die öffentliche Mitwirkung
Erläuterungen
In den letzten Jahren sind zahlreiche ökologische Aufwertungsmassnahmen umgesetzt
worden, die es in der Nutzungsplanung zu verifizieren und sichern gilt. Sie tragen viel zur
ökologischen Vielfalt und der Landschaftsqualität im südlichen Aabachraum bei.
Die Massnahmen lassen allerdings ein integrales Konzept, welches auch einer naturnahen und
schonenden Erholungsnutzung entsprechend Rechnung trägt, vermissen. Der Aabachraum
wird jedoch in Zukunft im Zuge der Innenentwicklung verstärkt übergeordnete Funktionen für
die Erholungsnutzung übernehmen müssen.
Ökologisch wertvolle Bereiche wie die "Auenlandschaft", die neuen Amphibienstandorte beim
Sportplatz oder die vernässten Weideflächen sollen erhalten und gestärkt, jedoch unter
Einbezug einer schonenden Erholungsnutzung integral weiterentwickelt werden. Eine
Segmentierung der Allmend durch eine harte Abgrenzung dieser Flächen ist jedoch zu
vermeiden (Sensibilisierungskampagne / landschaftsgestalterische Massnahmen vorsehen).
Massnahmen
−
Sichern der ökologisch wertvollen Flächen in der Nutzungsordnung Kulturland inkl.
Überprüfung der Abgrenzung der Zonierung (Spezialzone Aabach, Teilzone A)
−
Nutzungsordnung Kulturland ;Text Spezialzone Aabach A gem. obigen Beschrieb
anpassen (Qualitäten berücksichtigen / integrale Betrachtung Gesamtraum)
−
Der Stadtrat entscheidet über die Entwicklung eines integralen Vernetzungskonzeptes
(basierend auf Aussagen aktualisiertes Natur- und Landschaftsinventar vom Okt. 2016)
4.3
Vorrangnutzung naturnahe/individuelle Erholung (Spezialzone Aabach, Teilzone B)
Grundlagen
−
Kulturlandplan (Vorrangnutzung Ökologie gem. Spezialzone Aabach, Teilzone B in der
Nutzungsordnung Kulturland vom 3. März 1994)
−
RES (November 2015)
−
Natur- und Landschaftsinventar (Überarbeitet Oktober 2016)
Ziele
−
Mehr Raum für gewässerbezogene, individuelle Erholungsnutzung am Aabach schaffen
−
Erreichbar machen von multifunktional nutzbaren Flächen für Erholungssuchende
(punktuell Zugänge zum Wasser schaffen / keine explizite Nutzungsbelegung / nur Räume
bereit stellen und im landschaftlichen Kontext gestalten)
−
Erlebbar machen von ökologischen und industriekulturellen Orten/ Qualitäten
(Verständnis schaffen / Akzeptanz fördern)
−
Punktuelle, erholungsbezogene Vernetzung des östlichen und westlichen Aabachraums
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die öffentliche Mitwirkung
Erläuterungen
Der Aabachraum soll unter Berücksichtigung der industriegeschichtlichen Vergangenheit und
der ökologischen Belange abschnittsweise als verbindender Erholungsraum zwischen
Siedlung und Landschaft weiter entwickelt werden. Die nicht nutzungsgebundene
Freizeitgestaltung (nutzungsgebundene Flächen resp. Anlagen sind beispielsweise
Fussballfelder die in der Regel nur eine Nutzung zulassen und nur einer bestimmten
Nutzergruppe zugänglich ist) findet heute hauptsächlich auf schmalen Wegen statt, die
mehrheitlich zwischen abgezäunten Sport- oder Ökoflächen eingepfercht verlaufen. Die
wenigen Aufenthaltsbereiche mit Bezug zum Wasser wie beispielsweise bei der "Oberen
Mühle" sind schlecht vernetzt und nicht in ein landschaftsgestalterisches Gesamtkonzept
integriert. Aufenthalt in der Fläche und attraktive Zugänge zum Wasser fehlen mehrheitlich.
Massnahmen
−
Anpassen der Zonen mit Vorrangfunktion Erholung (Spezialzone Aabach, Teilzone B) im
Kulturlandplan gem. Syntheseplan FLEK und Masterplan Lebensader Aabach vom
14.12.2016
−
−
Anpassen Text in der Nutzungsordnung Kulturland
Der Stadtrat entscheidet über die Erarbeitung eines Vorprojekts für eine integrale
Gestaltung der Primärflächen für Erholung, Ökologie, Sport und Industriekultur
−
4.4
Einbinden dieser Primärflächen in das neu gestaltete Wegenetz im Aabachraum (Kap. 6)
Vorrangnutzung Sport
Grundlagen
−
Bauordnung und Nutzungsplanung
−
RES (November 2015)
−
Sportanlagenkonzept Wylmatte vom 28.02.2014
Ziele
−
Vermindern der Riegelwirkung durch die Sportfelder im Aabachraum
−
Zusammenhängende Gestaltung des Raumes zwischen Aabach und den Sportflächen
−
Öffnung und landschaftsgestalterische Integration in die Gesamtsituation (attraktive
Durchwegung und Aufenthaltsbereiche schaffen)
−
Längerfristig räumliche Aufweitung und neue Anlage der Sportfelder bei Sanierung
Erläuterungen
Mit der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen hat die Stadt einen weitreichenden
Handlungsspielraum im Umgang mit den Sportflächen Wylmatte. Diese stellen heute
aufgrund der durchgehenden Umzäunung eine Art Riegel im Aabachraum dar, was den
qualitativen Ansprüchen an einen offenen und gut mit der Umgebung vernetzten Raum kaum
gerecht wird. Die westlich der Leichtathletik- und Fussballfelder angelagerten Kunstrasen- und
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die öffentliche Mitwirkung
Streethockeyfelder verengen den Raum zwischen Aabachufer und Sportflächen zusätzlich.
Durch diesen Engpass führt der Wanderweg mit einer Wegbreite von ca. 2 Meter linear zum
Aabach. Mittels Flächenarrondierungen soll die Durchgängigkeit verbessert und eine
räumliche Grosszügigkeit zwischen dem Ufergehölz des Aabachs und der Leichtathletik- und
Fussballfelder geschaffen werden. Mit einer landschaftsarchitektonischen Neugestaltung
könnte dieser Ort in Verbindung mit der bereits vorhandenen Feuerstelle inklusive Liegewiese
und dem Spielplatz eine neue Durchgangs- und Aufenthaltsqualität erlangen (neuer
Aufenthaltsbereich am Aabach).
Massnahmen
−
Neugestaltung ÖB westlich der Leichtathletikanlage (Sportflächen als zentraler Baustein in
der Allmend müssen sich in Zukunft besser in den Gesamtraum integrieren /
Sorgfaltspflicht bei Neu- oder Umbauten / Betrifft Flächen Spielplatz, Feuerstelle inkl.
Liegewiese und neu gestaltete Flächen exkl. Streethockeyfeld / vgl. Abb. 5.2 S. 23)
−
Neuanordnung Streethockeyfeld
−
Der Stadtrat entscheidet über die Erarbeitung eines Vorprojekts zur Verbesserung der
gestalterischen und funktionalen Anbindung der Flächen an den Gewässerraum des
Aabachs (landschaftsarchitektonische Aufwertung der neu gewonnenen Flächen für die
Erholungsnutzung / Gestaltung im landschaftlichen Kontext des Aabachraums).
Der skizzierte Umgang mit den Massnahmen entlang des Aabachs soll als konzeptionelle
Grundlage zur Ausscheidung des Gewässerraums in den revidierten Planungsinstrumenten
der BNO dienen. Eine enge Koordination zwischen den entsprechenden Stellen des Kantons,
dem Stadtrat Lenzburg und dem Planungsteam ist erforderlich.
4.5
Aabachraum Süd 2 (Landschaft)
Grundsätzlich gilt es den heutigen Zustand zu erhalten und die Koexistenz von Natur und
Erholung weiter zu fördern. Bereits ausgeführte Massnahmen zur ökologischen Vernetzung im
Bereich des Wildtierkorridors von nationaler Bedeutung sind auf ihre Wirkung zu überprüfen
und allenfalls zu ergänzen.
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die öffentliche Mitwirkung
5
Grünzonen im Aabachraum
5.1
Bild / Charakter
Die Grünzonen verteilen sich von Norden nach Süden in regelmässigen Abständen entlang
des Aabachs. Somit können sie als wichtige "Trittsteine" für die ökologische und
erholungsbezogene Vernetzung längs des Aabachs in Nord-Süd-Richtung aber auch querend
in Ost-West-Richtung entwickelt werden. Sie übernehmen somit in Zukunft eine Art
Scharnierfunktion im linearen, gewässerbezogenen Freiraumsystem des Aabachraums. Da die
Grünzonen sowohl den siedlungsgeprägten Teil (Norden) als auch den landschaftlich
dominierten Teil (Süden) des Aabachraums betreffen, sind in der BNO ortsspezifische
Anforderungen an die Grünzonen zu formulieren. Allfällige Wegverbindungen oder
Aufenthaltsbereiche sind demnach im eher städtischen oder landschaftlichen Kontext zu
gestalten. Grundhaltung ist ein integrales nebeneinander von Ökologie und Erholung (keine
"harten Abgrenzungen sondern fliessende, transparente Übergänge). Die Flächen im Besitz
der Stadt Lenzburg sichern diese Funktionen und sind - eingebunden in ein
landschaftsgestalterisches Gesamtkonzept - zu entwickeln.
5.2
Ziele und Funktionen
Grundlagen
−
Bauordnung und Nutzungsplanung
−
RES (November 2015)
−
Interventionsplan Planar
Ziele
−
Die Grünzonen im Aabachraum werden als zentrale Bausteine für die ökologische aber
auch erholungsbezogenen Vernetzung auf allen Ebenen anerkannt (Planung, Politik und
Gesellschaft)
−
Stärkung der Grünzonen als wichtige Grün- und Freiräume der Stadt Lenzburg
−
Anstreben einer spezifischen Entwicklung der Grünzonen durch Typologisierung
−
Einbindung von allfälligen Bauten für die Erholungsnutzung in ein
landschaftsgestalterisches Konzept (Zulässigkeit von zonenkonformen Bauten ist durch
die Typologisierung der Grünzonen zu definieren)
−
Integration von Bauten sowie allfällige flankierende Massnahmen wie z.B.
Geländemodellierungen, Gehölzpflanzungen usw. in den umgebenden landschaftlichen
oder städtischen Kontext
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die öffentliche Mitwirkung
Erläuterungen
In der räumlichen Entwicklungsstrategie wird der inneren Landschaft (eher städtische
Freiräume) und der äusseren Landschaft (eher landschaftsbezogene Freiräume) ein hoher
Stellenwert eingeräumt. Die eher städtischen Grün- und Freiräume sind hauptsächlich in Form
von Grünzonen über das Gemeindegebiet verteilt und können falls sie zugänglich sind und
eine Aufenthaltsqualität aufweisen, einen wichtigen Teil der Freiraumversorgung
übernehmen. Im speziellen Fall des Aabachraums haben die sonst lose im Siedlungsgefüge
gelegenen Grünzonen mit dem Wasserlauf eine verbindende Konstante. Sie reihen sich wie an
einer Perlenkette entlang des Gewässerlaufs auf und übernehmen unterschiedlichste
Funktionen.
Die rechtskräftigen Bestimmungen in der BNO sind sehr offen formuliert. Grundsätzlich sind
die Grünzonen von allen nicht dem Zweck der Zone entsprechenden Bauten frei zu halten
(Zweck: Erholung, Landschaftsschutz und Trennung von Baugebieten). Dem Zweck der
Grünzonen können gem. BNO zum Beispiel Familiengartenhäuser entsprechen, was aber im
Fall des Aabachraums nicht denkbar ist. Um eine qualitative Entwicklung der Grünzonen als
Grün- und Freiräume zu gewährleisten, werden sie typologisiert und entsprechende Ziele und
Massnahmen entwickelt. Durch das Typologisieren können die Grünzonen im Zuge der
künftigen Freiraumentwicklung in Wert gesetzt und ihre Funktion im Stadtgefüge gestärkt
werden.
5.3
Grünzonen Typen mit Vorrangfunktionen
Die Grünzonen im Aabachraum konnten in vier Typen mit Vorrangfunktion eingeteilt werden1:
• Typ 1 Siedlungsgliederung
• Typ 2 Park
• Typ 3 Allmend (bleibt ÖB, wird im Grundsatz aber wie eine Grünzone behandelt / Kap. 5.3.3)
• Typ 4 Grünverbindung
Die typologisierten Grünzonen sind in der nachfolgenden Grafik verortet.
1
Ob die nachfolgend beschriebene Typologisierung der Grünzonen auf das gesamte Siedlungsgebiet angewendet werden
kann, ist im weiteren Verlauf der BNO Revision zu prüfen.
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die öffentliche Mitwirkung
Abb. 5.1
Grünzonen als "Trittsteine" im Freiraumsystem Aabach
Grünzonen mit unterschiedlichem Charakter und Qualität können einen wichtigen Teil der Freiraumversorgung übernehmen
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die öffentliche Mitwirkung
5.3.1
Siedlungsgliederung (Typ. 1)
Der Typ ist im Grundsatz landwirtschaftlich genutzt und für die Erholungsnutzung in der
Fläche nicht zugänglich. Er dient der Siedlungsgliederung, der kleinräumigen ökologischen
Vernetzung und kann Wegverbindungen für die Erholungsnutzung in den Randbereichen
bereitstellen.
Massnahmen
• Ökologische Aufwertung der Randbereiche durch einbringen von Kleinstrukturen (Hecken,
Gehölze, Ast- und Steinhaufen) zur Verbesserung der kleinräumigen Vernetzung (Erhalt der
Grünflächen durch Inwertsetzung der Randbereiche)
• Fussläufige Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung verbessern (Aufwertung der
Wegverbindung durch wegbegleitenden Kleinstrukturen zur kleinräumigen Vernetzung)
5.3.2
Park (Typ. 2)
Dies sind im Grundsatz für die Erholungsnutzung öffentlich zugängliche Freiräume. Sie stellen
den Nutzern attraktiv gestaltete Aufenthaltsbereiche bereit, lassen Zugänge zum Wasser zu
und sind gut ins übergeordnete Wegenetz im Aabachraum eingebunden. Es werden drei
"Stadteilparks" mit unterschiedlichen Qualitäten und Gestaltungsintensionen unterschieden:
"Obere Mühle Park" mit Multifunktionalität und Aneignung, "Mittlere Mühle Park" urbanem,
historischem Kontext, "Aabachpark" urbanem, industriellem Kontext.
Massnahmen
• "Obere Mühle Park":
−
Als Übergang Siedlung Landschaft erhalten und akzentuieren. Der offene Charakter der
Wiese soll als wichtiger Baustein für die Leseart des Aabachraums am Übergang von der
Siedlung zur Landschaft erhalten bleiben
−
Inwertsetzung der Wiese als informeller Freiraum durch entsprechende Pflege (Mahd).
Zugang zur Fläche erlauben und für temporäre Nutzungen offen halten
−
Verbesserung der Zugänglichkeit zum Wasser über die Insel und den angelagerten,
kleinen Aufenthaltsbereichen beidseits des Aabachs (Erhalt des industriekulturellen Erbes
durch Pflege und Sanierung / Akzentuierung Mühlekanal)
• "Mittlere Mühle Park":
−
Neugestaltung als städtischer Kleinstpark mit Verbesserung der Zugänglichkeit zum
Wasser in den Randbereichen (profitiert von der zentralen Lage zwischen Schule und
Altstadt, ist allerding schlecht erschlossen)
−
Erhalt der Insel als technisches Bauwerk und industriekulturelles Element durch Sanierung
und Pflegeeingriffe / Zugänglichkeit für individuelle Nutzungen prüfen (Akzentuierung der
Leitwerke Mühlekanal und Wehranlage)
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−
Anbindung Platz unter Kernumfahrung durch neue Fussgängerbrücke (Verbindung als
zusammenhängender öffentlicher Freiraum / Rücksichtnahme ökologische Werte v.a.
Wasserflora und -fauna)
• "Aabachpark":
−
Als zentraler, öffentlicher Freiraum im industriellen Kontext durch verbesserte visuelle und
physische Bezüge zum Wasser in Wert setzen (Treppenanlage zum Wasser denkbar).
−
5.3.3
Einbindung in das Langsamverkehrsnetz am Aabach (vgl. Kap. 6)
Allmend (Typ. 3)
Die längerfristig angedachte Neugestaltung (Umstrukturierung Rasenfeld und
Streethockeyfeld) der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖB) westlich der
Leichtathletikanlage in der Sportanlage Wylmatte, erfordert seitens Behörde der Stadt eine
erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Flächen bleiben nach der Umgestaltung in der ÖB, sind jedoch im
Grundsatz wie eine Grünzone zu behandeln (gem. Beschrieb Kap. 5). Das Erscheinungsbild
und die Funktionen der neu gestalteten Fläche entsprechen im Grundsatz einem öffentlichen
Park, jedoch mit stärkerem Bezug zur Landschaft (gestaltet im landschaftlichen Kontext)
Massnahmen
−
Umgestaltung der dem Aabach angelagerten Teile der ÖB im Sinne der neu definierten
Möglichkeiten einer Grünzone gemäss Kapitel 5
−
Angelagerte Sportflächen; Integration in die allmendartigen Strukturen mittels
landschaftsgestalterischer Massnahmen (Rückbau Zäune, Gehölzpflanzungen,
Geländemodellierung, Wegverbindung, Aufenthaltsbereiche usw.)
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die öffentliche Mitwirkung
Abb. 5.2
Allmend (Typ 3)
Konzeptuelle Darstellung einer möglichen Gestaltung des Raumes zwischen Sportanlagen und Aabach nach Verlegung des
Kunstrasenfeldes und der Neuanordnung des Streethockeyfelds. Offene, parkartige Gestaltung mit Zugängen zum Wasser.
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die öffentliche Mitwirkung
5.3.4
Grünverbindung (Typ. 4)
Entspricht im Grundsatz einem bachbegleitenden, linearen Grünraum (Grünzone) mit
integrierter Wegverbindung und partiellen Aufenthaltsbereichen.
Massnahmen
−
Durchgängige Wegverbindung über das Häusermann-Areal schaffen (Integration
Wegverbindung / Grünvernetzung) / Verlängerung Grünzone Richtung Norden bis zum
Bahndamm (entsprechende Gespräche mit den beteiligten seitens Stadtverwaltung
anstreben)
−
Rechtsufrige Wegverbindung über Grünzone ab Bahndamm Richtung Norden
(Lückenschluss zwischen Sägerei und Wisa Gloria Areal bis zur Grünzone südlich des
Autobahnviadukts (einseitige Ausscheidung Gewässerraum prüfen / entsprechende
Gespräche mit den beteiligten seitens Stadtverwaltung anstreben)
−
5.4
Forstliche Eingriffe und Anlegen einer Wegverbindung (Sekundärverbindung)
Massnahmen Grünzonen im Randbereich Aabachraum
• Einzonen in Grünzone: Grünstreifen am Abzweiger Seonerstrasse / Bösenrain westlich des
Areals der Messer Schweiz AG (zwecks Freihaltung und Einbettung Industrieareal in grünen
"Puffer" im Aabachraum)
• Aufheben Grünzone: Umzonen der als Parkplatz genutzten Grünzone beim Hämmerliareal in
ÖB (entspricht nicht mehr dem Zweck einer Grünzone)
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die öffentliche Mitwirkung
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Wegenetz am Aabach
6.1
Bild / Charakter
Grundsätzlich besteht ein durchgehender Weg entlang des Aabachs von seinem Austritt beim
Hallwilersee bis zur Einmündung in die Aare. Er ist als übergeordnete Freiraumverbindung für
längere Wanderungen sehr attraktiv ausgestaltet. Auf dem Gemeindegebiet von Lenzburg
verläuft dieser Weg hauptsächlich entlang des rechten Aabachufers. Eine feinteilige
Freiraumvernetzung über sekundäre Wegsysteme ist nicht vorhanden. Für eine attraktive
Naherholungsnutzung fehlt ein Rundweg im Aabachraum (hauptsächlich Bewegung in NordSüd-Richtung). Zudem ist im Siedlungsbereich die Durchgängigkeit durch Infrastrukturbauten
(Strassen und Bahn) erschwert. So ist zum Beispiel die fussläufige Erreichbarkeit eines
Restaurationsbetriebs im Hämmerli-Areal mit attraktivem Aussenbereich am Aabach nur über
grosse Umwege gewährleistet. Zur Implementierung eines eigentlichen
Langsamverkehrsnetzes werden verschiedene Varianten vorgeschlagen, die wichtige Orte am
Aabach verbinden und industriekulturhistorische Elemente wie "Kanalinseln" oder "Leitwerke"
als Bausteine im Wegenetz erlebbar machen. Es soll wenn möglich ein lückenloses und
attraktives Wegenetz entstehen. Wichtige Orte in diesem Wegenetz sind die Grünzonen im
Aabachraum, die als eine Art Scharnier eine Verteilfunktion im Wegesystem in Ost-WestRichtung und Nord-Süd-Richtung übernehmen und attraktive Aufenthaltsbereiche darstellen
(vgl. Kap. 5). Die Anforderungen des Hochwasserschutzes sind dabei zu beachten.
6.2
Varianten Wegenetz
Grundlagen
−
RES (November 2015)
−
Natur- und Landschaftsinventar (Überarbeitet Oktober 2016)
−
Broschüre Industriekultur am Aabach
Ziele
−
Schaffen einer hindernisfreien und attraktiven Wegeverbindung entlang des Aabachs in
Nord-Süd-Richtung (Hauptachse)
−
Schaffen eines vielfältigen und attraktiven Wegenetzes im Aabachraum
(Sekundärerschliessung mit Fokus Rundweg im Bereich Aabach Süd und Fokus
Durchgängigkeit verbessern und Lücken schliessen im Bereich Aabach Nord)
−
Verbesserte Verbindung in Ost-West-Richtung über Tangentialverbindungen
−
Verbesserung der Erlebbarkeit der Industriekultur am Aabach (verbesserte Einbindung der
Kulturelemente in das Wegenetz)
−
Verbesserung der physischen Zugänglichkeit des Aabachs
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die öffentliche Mitwirkung
Erläuterungen
Das Wegenetz ist in Varianten gedacht und ist mittels Konzept zu vertiefen. Wie die
Durchwegung in der BNO zu sichern ist, ist zu prüfen. Eine "schonende Naherholung" soll
mittels Besucherlenkung und Sensibilisierung die Sicherung ökologisch wertvoller Bereiche
gewährleisten.
Massnahmen nach Abschnitten
Der Stadtrat entscheidet über die Erarbeitung eines vertiefenden Variantenstudiums und der
Ausarbeitung einzelner Massnahmen auf Vorprojektstufe. Die beschriebenen Massnahmen
sind entlang des Aabachs von Süden nach Norden gegliedert.
• Tangentialverbindung Ost-West-Richtung vom Bergfeld auf das Gemeindegebiet von
Staufen (Anknüpfung über ehemaliges Werkhofareal der JVA, der Kanalinsel im
Aabachraum und weiter über die Seonerstrasse mit Gleisanlage der Seetalbahn/vgl. Kap. 7)
• Anknüpfung an die Tangentialverbindung Richtung Norden bis Hämmerli-Areal. Neuer
Fussgängersteg/Trittsteine im nördlichen Teil des Hämmerli-Areals im Bereich der
stillgelegten Wehranlage (Anschluss Sekundärerschliessung an Hauptverbindung in NordSüd-Richtung)
• Verbindung Hämmerli-Areal Richtung Norden auf dem zugeschütteten Kanal hinter dem
Schwimmbad Walkematt, über das Tommasini-Areal bis zum Fussgängersteg bei der
"Oberen Mühle" (Verlegung Zaun Schwimmbad erforderlich)
• Verbindung "Obere Mühle" über das Leitwerk (ehemals betriebsinterne Erschliessung über
Fussgängersteg) Richtung Norden bis zum Übergang Bleicherrain/Avorstadt mit
verbessertem Anschluss "Klein-Venedig" (Zugänglichkeit Leitwerk prüfen / Erhalt und
erlebbar machen des industriekulturellen Elements durch Pflegeeingriffe / moderater
Ausbau "Trampelpfad" als Sekundärerschliessung)
• Wegverbindung "Mittlere Mühle" über Insel oder entlang des westlichen Ufers mit
Aufenthaltsbereichen. Neuer Fussgängersteg zur Anbindung Platz unter der Brücke der
Kernumfahrung (Anbindung über das westliche Ufer mit einem Fussgängersteg oder
Trittsteinen im Wasser / Trittsteine möglich da Wasserstand durch
Hochwasserentlastungsstollen im Aabachbereich Süd reguliert ist. Bei allen
Querungsvarianten mit Trittsteinen ist die Durchflusskapazität des Aabachs zu beachten vgl.
Abb. 6.3, 6.4 und 6.6)
• Grünverbindung über Häusermannareal (optional andere Uferseite über Grünzone prüfen)
mit direktem Anschluss an Unterführung der Bahngeleise (Aufwertung Unterführung)
• Durchgängige Grünverbindung durch Industrie- und Gewerbegebiet vom Bahndamm
rechtsufrig des Aabachs über Grünzone bis zur Gemeindegrenze (vgl. Kap. 5), linksufrig über
den "Aabachpark"
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die öffentliche Mitwirkung
Abb. 6.1
Wegenetz am Aabach
Die gezeigten Varianten müssten in einer Machbarkeitsstudie vertieft untersucht werden
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die öffentliche Mitwirkung
Abb. 6.2
Aabach fliesst in seiner natürlichen Gerinnebreite. Keine Massnahmen erforderlich (Abachraum Süd 2)
Abb. 6.3
Trittsteine als mögliche Querungselemente (Gestaltung im landschaftlichen Kontext Aabachraum Süd 1)
Abb. 6.4
Aufenthalt im parkartig gestalteten Bereich der Sportanlagen und Hämmerli-Areal (Aabachraum Süd 1). An
dieser Stelle Brücke über Spitze der Kanalinsel mit Anschluss an den trocken gelegten Kanal als Variante denkbar.
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die öffentliche Mitwirkung
Abb. 6.5
Erhalt der Leitwerke als industriekulturelle Zeugnisse, Zugänglichkeit prüfen (Aabachraum Nord 2)
Abb. 6.6
Aufwertung des Platzes unter der Kernumfahrung. Verbindung mit Trittsteinen (Durchflusskapazität beachten)
oder Brücke. Aufenthaltsmöglichkeiten auf Mittelinsel Schaffen (z.B. Holzdeck) (Aabachraum Nord 2)
Abb. 6.7
Charakterbildende Gebäudestellungen am Aabach bleiben auch bei Neubau erhalten (Aabachraum Nord 1)
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die öffentliche Mitwirkung
7
Umzonung ehemaliges Werkhofareal JVA
7.1
Bild / Charakter
Der in der ÖB gelegene ehemalige Werkhof der JVA Lenzburg beschreibt den südlichsten
"Ausläufer" einer Bauzone die noch mit dem restlichen Siedlungskörper verbunden ist. Das
ganze Areal des ehemaligen Werkhofs liegt in einer stillgelegten Kiesgrube. Zusammen mit
dem nördlichsten Ausläufer des Waldgebiets "Unterem Hagelschlag" bildet das Areal des
ehemaligen Werkhofs einen zusammengewachsenen Riegel, der die Landschaftskammer
Bergfeld vom Aabachraum und weiter westlich vom Gemeindegebiet Staufen abgrenzt.
Interventionsmöglichkeiten zur Wiederherstellung der in der RES erkannten Notwendigkeit
einer Tangentialverbindung in Ost-West-Richtung ergeben sich somit auf dem Areal des
ehemaligen Werkhofs (vgl. Syntheseplan FLEK und Masterplan Lebensader Aabach). Ziel ist
die Wiederherstellung einer Landschaftsverbindung mit integrierter ökologischer und
erholungsbezogener Vernetzung durch eine partielle Auffüllung des südlichen Teils der
Kiesgrube. Die heute bereits umgesetzten ökologischen Massnahmen in der Kiesgrube bleiben
bestehen und dienen als rund 40 Meter breiter Puffer zwischen den Mauern der JVA und dem
Böschungsfuss der Auffüllung.
7.2
Umzonung ÖB in Landwirtschaftszone und Naturschutzzone
Grundlagen
−
Kulturlandplan (Nutzungsordnung Kulturland vom 3. März 1994)
−
RES (November 2015)
−
Waldleistungsplan vom 02.03.2015
Ziele
−
Vermeiden des Zusammenwachsens vom Siedlungsgebiet und dem Wald im Süden
(Erhalt eines offenen, landwirtschaftlich genutzten "Landschaftspuffers" zwischen
Siedlungsgebiet und Wald im Süden)
−
−
Herstellen einer klaren Begrenzung des Siedlungsgebietes
Herstellen einer Tangentialverbindung über das Areal des ehemaligen Werkhofs der JVA
und dem Aabachraum nach Staufen (erhöhte Sorgfaltspflicht bei Umsetzung der
Massnahmen mit gebührendem Abstand zur JVA)
−
Wiederherstellen eines zusammenhängenden, offenen Landschaftsraumes Bergfeld Aabachraum (Erhalt im übergeordneten Kontext des siedlungsumgebenden Landschaftsund Freiraumbandes ("Grüner Ring" / vgl. Bericht FLEK) um Lenzburg, Staufen und
Niederlenz)
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die öffentliche Mitwirkung
Erläuterungen
Bereits in der RES wurde der Bedarf einer tangentialen Wegeverbindung in Ost-West-Richtung
im südlichen Aabachraum erkannt. Das Areal des ehemaligen Werkhofs der JVA erweist sich
bei einer teilweisen Rekultivierung der stillgelegten Kiesgrube und anschliessender
Rückzonung in Landwirtschaftsland als zentraler Baustein beim Erhalt einer
zusammenhängenden Landschafts- und Freiraumverbindung ("Grüner Ring" vgl. Bericht FLEK)
im Süden von Lenzburg. Dies vor allem bei einer Umsetzung der geplanten Massnahmen zur
fussläufigen Überquerung der Seonerstrasse und der Gleisanlage der Seetalbahn westlich des
Aabachraums. Zusammen mit den Interventionen im Aabachraum (vgl. Kap. 6) sind diese
Einzelmassnahmen in einem übergeordneten Zusammenhang gemeinsam zu entwickeln. Als
Kompensation für die Umzonung des ehemaligen Werkhofareals kann der
Landwirtschaftsbetrieb der JVA, der heute in der Landwirtschaftszone liegt, in eine ÖB
umgezont werden. Die Flächenarrondierung würde eine kompakte, bauliche
Weiterentwicklung der JVA ermöglichen und erhöht die Flexibilität bei einer künftigen
Umnutzung des Gutshofes.
Massnahmen
−
Der Stadtrat entscheidet in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung der JVA und dem
Kanton Aargau über die Erarbeitung eines Rekultivierungs- und Erschliessungskonzepts
des ehemaligen Werkhofareals (hierzu müsste der bestehende Gestaltungsplan geändert
werden)
−
Eine mögliche Auffüllung ist im landschaftlichen Kontext zu gestalten und soll die
erholungsbezogene und ökologische Vernetzung mit dem Aabachraum und weiter in
Richtung Staufen gewährleisten
−
Bereits bestehende ökologische Massnahmen werden in das landschaftsgestalterische
Konzept einbezogen und durch die Aufwertung der bestehenden Unterführung der
Wilstrasse mit den Feuchtstandorten im Aabachraum vernetzt
−
Nach der Auffüllung kann die ÖB in Landwirtschaftszone respektive die ökologisch
wertvollen Flächen in Naturschutzzone umgezont werden
−
Als Kompensation kann die Landwirtschaftszone im Bereich des Landwirtschaftsbetriebs
der JVA in eine ÖB umgezont werden
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Abb. 7.1
Umgang ehemaliges Werkhofareal
Mit der Teilauffüllung des südlichen Bereichs der stillgelegten Kiesgrube kann die Landschaftsverbindung sichergestellt und
mit einem Weg auch die erholungsbezogene Vernetzung über den Aabachraum nach Staufen integriert werden. Die
bestehenden, ökologisch wertvollen Feuchtstandorte bleiben erhalten und mit dem Aabachraum vernetzt.
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