SKK Landschaftsarchitekten AG - Postfach - Lindenplatz 5 - CH-5430 Wettingen 1 - Tel. 056 437 30 20 - Fax 056 426 02 17 [email protected] - www.skk.ch Stadt Lenzburg Masterplan Lebensader Aabach (Orte entdecken und vernetzen) Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision Kurzbericht - Fassung für die öffentliche Mitwirkung 14. Dezember 2016 Version 3 F:\Aufträge\1651-1675\1669\Berichte\20161214_Bericht_Interventionen_Aabachraum_Mitwirkung.docx Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 1.1 Übergeordnete Ziele 4 1.2 Raumstruktur 5 1.3 Raumnutzungen und -bezüge 7 1.4 Konflikte 9 1.5 Teilräume 10 2 Aabachraum Nord 1 (Transformation) 11 2.1 Bild / Charakter 11 2.2 Transformationsgebiet Wisa Gloria 12 3 Aabachraum Nord 2 (Stabil) 13 3.1 Bild / Charakter 13 4 Aabachraum Süd 1 (Allmend) 14 4.1 Bild / Charakter 14 4.2 Vorrangnutzung Ökologie (Spezialzone Aabach, Teilzone A) 14 4.3 Vorrangnutzung naturnahe/individuelle Erholung (Spezialzone Aabach, Teilzone B) 15 4.4 Vorrangnutzung Sport 16 4.5 Aabachraum Süd 2 (Landschaft) 17 5 Grünzonen im Aabachraum 18 5.1 Bild / Charakter 18 5.2 Ziele und Funktionen 18 5.3 Grünzonen Typen mit Vorrangfunktionen 19 5.3.1 Siedlungsgliederung (Typ. 1) 21 5.3.2 Park (Typ. 2) 21 5.3.3 Allmend (Typ. 3) 22 5.3.4 Grünverbindung (Typ. 4) 24 - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für die öffentliche Mitwirkung 5.4 Massnahmen Grünzonen im Randbereich Aabachraum 24 6 Wegenetz am Aabach 25 6.1 Bild / Charakter 25 6.2 Varianten Wegenetz 25 7 Umzonung ehemaliges Werkhofareal JVA 30 7.1 Bild / Charakter 30 7.2 Umzonung ÖB in Landwirtschaftszone und Naturschutzzone 30 Beilagen 1 Syntheseplan 2 Fotodokumentation Versionsgeschichte Nr. Datum Nr.1 28.07.2016 Nr.2 21.10.2016 Nr.3 14.12.2016 Inhalt Entwurf Kurzbericht Masterplan Lebensader Aabach Entwurf Kurzbericht Masterplan Lebensader Aabach Entwurf Kurzbericht Masterplan Lebensader Aabach Autor RA RA RA Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von SKK Landschaftsarchitekten AG. © SKK Landschaftsarchitekten AG - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 4 die öffentliche Mitwirkung 1 Einleitung In der Räumlichen Entwicklungsstrategie aus dem Jahr 2015 wurde der Aabachraum als zentrales Rückgrat des Freiraumsystems erkannt. Daher soll er unter Berücksichtigung der industriegeschichtlichen Vergangenheit und der ökologischen Belange abschnittsweise als verbindender Erholungsraum zwischen Siedlung und Landschaft weiter entwickelt werden. Die weiteren Funktionen als Naturraum und landwirtschaftliche Nutzfläche integrieren sich in dieses Ziel. Durch die industrielle Tradition von Lenzburg besteht durch die zahlreichen Konversionsflächen das Potenzial, die Siedlung nach innen zu entwickeln. So kann dem raumplanerischen Auftrag "Innen- vor Aussenentwicklung" vorbildlich Rechnung getragen werden. Entlang des Aabachs ergeben sich somit Potenziale den Gewässerraum aus ökologischer und erholungsbezogener Sicht aufzuwerten. Es besteht jedoch auch die Gefahr des Identitätsverlustes. Durch die Identifikation der siedlungsgliedernden landschaftlichen und topografischen Leitlinien sowie der für die Wasserkraftnutzung typischen Industriedenkmäler wie beispielsweise das "Klein-Venedig", können identitätsstiftende "Raumkonstanten" in ihrer Gesamtheit erhalten werden. Mit der Einbindung dieser "Raumkonstanten" in ein Gesamtkonzept im Rahmen des Masterplans, können die Themen der Ökologie, der Erholung und der Industriekultur integral behandelt werden. Des Weiteren können sie durch die Einbindung in ein durchgängiges Wegenetz erlebbar gemacht und die Aufenthaltsqualität am Aabach mit punktuellen Aufwertungsmassnahmen verbessert werden. 1.1 Übergeordnete Ziele − Erhalten und Entwickeln der kulturlandschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung des Aabachraums − Stärkung des Erholungs- und Sportangebotes − Ausnutzung des ökologischen Potenzials im Aabachraum − Vernetzung in West-Ost-Richtung: Aabachtalquerende Grün- und Freiraumkorridore sichern (ökologische und erholungsbezogene Durchlässigkeit) − Vernetzung Nord-Süd-Richtung: Erarbeitung Wegkonzept (Rundweg / Entflechtung LV / Hindernisse entfernen / ökologische und erholungsbezogene Durchlässigkeit sichern) − Überprüfung der Zonierung, insbesondere der Abgrenzung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖB und der Grünzonen im Abachraum (Anforderungen an die Grünzonen definieren) Nachfolgend werden die für BNO Revision relevanten Ziele und Massnahmen (Interventionen) im Aabachraum beschrieben. Die beschriebenen Massnahmen sind im beigelegten Entwurf - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 5 die öffentliche Mitwirkung des Syntheseplans verortet. Die Stärken, Schwächen und Potenziale sind der Fotodokumentation in der Beilage zu entnehmen. 1.2 Raumstruktur "Raumkonstanten" wie beispielsweise das industriekulturhistorische Gebäudeensemble des "Klein-Venedig" treten als identitätsstiftende Elemente prominent im Gewässerraum auf. Verkehrsinfrastrukturen wie Brücken und Strassen sind für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ausgebaut, queren den Aabachraum und stellen somit für Radfahrer und Fussgänger Hindernisse in der gewässerbezogenen Nord-Süd-Verbindung dar. Vom Schwimmbad Walkematt südwärts betrachtet, fehlen jedoch für die fussläufige Vernetzung des West- und des Ostufers des Aabachs solche für den Langsamverkehr (LV) ausgerichtete Verbindungen. Die topografischen Leitlinien des Aabachtals sind vielerorts noch erlebbar und tragen zusammen mit den gebauten Gebäudekulissen vielerorts zum ästhetischen Erscheinungsbild der angrenzenden Siedlungsbereiche bei. Abb. 1.1 "Raumkonstanten" entlang des Aabachs Die Abbildung aus dem Jahr 1953 zeigt eindrücklich die wichtigen ortsbaulich prägenden Räume entlang des Aabachs; Schwimmbad Walkematt, Obere Mühle, Müllerhaus und Mittlere Mühle sowie das Schulhaus Angelrain und die Altstadt (Quelle: ETH Bildarchiv) - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für die öffentliche Mitwirkung Abb. 1.2 Raumstruktur Raumprägende Stadtkanten und topografische Leitlinien verleihen dem Aabachraum den heutigen Charakter - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 6 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 7 die öffentliche Mitwirkung 1.3 Raumnutzungen und -bezüge Die prominent in Erscheinung tretenden Schlossberg und Staufberg, aber auch der markante Bau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg aus dem frühen 19. Jahrhundert, stellen als Landmarken wichtige Orientierungspunkte im Siedlungs- und Freiraumgefüge von Lenzburg dar. Die vielfältigen Nutzungen führen besonders im südlichen Teil des Aabachraums zu Nutzerkonflikten und tragen zur Segmentierung der allmendartigen Strukturen bei. Direkte Bezüge und besonders Zugänge zum Wasser sind nur punktuell und an wenigen Orten entlang des Aabachs möglich. Abb. 1.3 Einprägsame Raumbezüge und Landmarks Die Flugaufnahme aus dem Jahr 1923 zeigt die JVA ausserhalb des Siedlungskörpers von Lenzburg in axialer Beziehung zur Zopfgasse in Staufen und zum Staufberg. Da die landwirtschaftliche Nutzung bis an die Gewässerkante heran reichte, weist der Aabachraum auf der Abbildung kaum Gehölze auf (Quelle: ETH Bildarchiv). - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 8 die öffentliche Mitwirkung Abb. 1.4 Raumnutzungen und -bezüge Vielfältige Raumnutzungen überlagern den Aabachraum. Merkzeichen wie z.B. das Schloss lassen Bezüge gegen aussen zu - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für die öffentliche Mitwirkung 1.4 Konflikte Die vielfältigen Raumnutzungen führen zu Konflikten, die in untenstehender Grafik schwerpunkmässig verortet sind. Abb. 1.5 Konfliktkarte Konflikte der Durchgängigkeit durch zerschneidende Verkehrsinfrastrukturen. Nutzerkonflikte Erholung und Ökologie - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 9 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 10 die öffentliche Mitwirkung 1.5 Teilräume − Aabachraum Nord 1 (Transformation) − Aabachraum Nord 2 (Stabil) − Aabachraum Süd 1 (Allmend) − Aabachraum Süd 2 (Landschaft) Die Teilräume werden in den Kapiteln 2 - 4 eingehend behandelt Abb. 1.6 Teilräume Die Obere Mühle beschreibt den Übergang vom eher siedlungsgeprägten Teil des Aabachraums im Norden und dem eher landschaftlich geprägten Teil im Süden - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 11 die öffentliche Mitwirkung 2 Aabachraum Nord 1 (Transformation) 2.1 Bild / Charakter Dieser Teilraum des Aabachs spannt sich zwischen dem Bahndamm im Süden und dem Autobahnviadukt (Gemeindegrenze) im Norden auf. Das ganze Gebiet ist geprägt von Industrie- und Gewerbebetrieben. Wie zahlreiche Zwischennutzungen auf dem Wisa Gloria Areal zeigen, befinden sich Teile des grossen Industrie- und Gewerbegebiets in Transformation. Im südlichen Bereich hat diese Transformation auf dem ehemaligen HeroAreal bereits eingesetzt. Mit der Arealentwicklung "Im Lenz" entsteht ein neuer Stadtteil, welcher Raum für Arbeiten und Wohnen bietet. Ein Bestandteil des Entwicklungsgebiets ist der dem Bahndamm angelagerte, neu gestaltete Aabachpark. Zielbild ist es, über die Grünzonen am Aabach inkl. Aabachpark eine attraktive, gewässerbezogene Freiraumverbindung durch das Areal bis an die Gemeindegrenze zu schaffen (weiterdenken bis Niederlenz / vgl. Kap. 5. Grünzonen). Durch die Identifikation von städtebaulichen und landschaftlichen Leitlinien wie beispielsweise charakteristische Gebäudeensembles, bauliche und topografische Raumkanten sowie Ufergehölze, soll die Identität am Aabach erhalten bleiben. Diese identifizierten Leitlinien geben als eine Art Rückgrat im Transformationsgebiet die identitätsstiftenden "Raumkonstanten" für die städtebauliche Entwicklung vor. Vor allem bei einer Umstrukturierung des Gebietes im Bereich des gesetzlich vorgegebenen Gewässerraums soll die Charakteristik der industriellen Wasserkraftnutzung auch durch neue Gebäudekompositionen möglichst erhalten bleiben (Abbruch und Neubau im Gewässerraum). - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 12 die öffentliche Mitwirkung 2.2 Transformationsgebiet Wisa Gloria Ergänzungen zum Interventionsbericht Planar vom 30 Oktober 2016, Nummer 1.4 Seite 14. Grundlagen − RES (November 2016) − Interventionsbericht vom 30 Oktober 2016 Ziele − Sichern der "Raumkonstanten" und des identitätsstiftenden Ensembles (v.a. im Gewässerraum müssen Raumkanten erhalten bleiben / auch bei Neubau) − Zonenkonforme Nutzungsdurchmischung; Erhalt der Strukturen des Areals / Wohnanteil für Quersubventionierung preisgünstiger Gewerbeflächen zulassen. − Aabachraum als Rückgrat der siedlungs- und freiraumplanerischen Entwicklung in Wert setzen − Visuelle und physische Bezüge zum Wasser stärken Erläuterungen Durch eine komplette Transformation des Areals in den nächsten Jahren besteht die Gefahr des Identitätsverlustes. Auch das Kulturangebot soll in einer Form erhalten bleiben. Die Raumund Nutzungskonstanten sind zu definieren und mit dem Aabach als Rückgrat der räumlichen Entwicklung zu verbinden. Massnahmen − Zugänge zum Aabach erlauben (gestalten im urbanen Kontext) - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 13 die öffentliche Mitwirkung 3 Aabachraum Nord 2 (Stabil) 3.1 Bild / Charakter Dieser Teilraum des Aabachs spannt sich zwischen der "Oberen Mühle" im Süden und dem Bahndamm im Norden auf. Dazwischen befinden sich für die Stadt wichtige, identitätsstiftende Gebäudeensemble wie das "Klein Venedig". In diesem Abschnitt ist die Industriekultur mit zahlreichen Kanälen und historischen Gebäuden, welche wie die "Mittlere Mühle" auf die Wasserkraftnutzung angewiesen waren, allgegenwärtig. Im Westen wird der Aabachraum von gartenstadtähnlichen Quartieren mit zahlreichen Gärten und Anlagen flankiert. Die Hangkanten des Talraums sind in diesem Bereich noch erkennbar. Akzentuiert wir diese topografische Situation mit dem prominent auf der Kante thronenden Schulhaus Angelrain. Gegenüber des Schulhauses liegt auf der östlichen Seite des Aabachraums die schweizweit bekannte Altstadt von Lenzburg mit dem erhöht gelegenen Schlossberg. Zielbild ist ein möglichst durchlässiger, im "historisch-urbanen" Kontext gestalteter Raum entlang des Aabachs. Ein Weg entlang des Gewässers mit Aufenthaltsbereichen soll ein durchgängiges Promenieren mit Bezug zum Wasser und der Industriekultur ermöglichen. Dabei gilt es vor allem die bestehenden Qualitäten besser erlebbar zu machen, Querungshindernisse abzubauen und Lücken im Wegenetz zu schliessen. Zudem soll ein besonderes Augenmerk auf Relikte der Industriekultur wie Leitwerke oder Schleusen gelegt werden. Diese sollen teilweise restauriert und als atmosphärische Akzente in die Gesamtkonzeption miteinbezogen werden. Eine Aabachraum-Querung soll in Form einer zentralen Achse im Zuge der Umstrukturierung des Müli-Märt Areals das Schulhaus Angelrain und die Altstadt verbinden. Massnahmen gemäss Interventionsbericht Planar vom 30 Oktober 2016. Weitere Massnahmen übergeordneter Natur finden sich in Kapitel Kap. 6 Grünzonen im Aabachraum und Kap. 7 Wegenetz am Aabach. - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 14 die öffentliche Mitwirkung 4 Aabachraum Süd 1 (Allmend) 4.1 Bild / Charakter Der Teilraum Süd des Aabachs öffnet sich von der "Oberen Mühle" Richtung Süden. Dieser Ort beschreibt den Übergang vom stark städtisch geprägten Aabachraum im Norden (vgl. Kap. 2 und 3) zum landschaftlichen Teil mit Nutzungsüberlagerungen im Bereich Erholung und Sport, Ökologie und Landwirtschaft sowie Industrie und Gewerbe im Süden (Gradiente mit abnehmender gestalterischer und funktionaler Durchdringung gegen Süden). Im Gegensatz zum nördlichen Teil, wo Grünzonen als eine Art Trittstein am Aabach funktionieren und meist die einzigen offenen Flächen mit potenziellem Wasserzugang im Siedlungsgefüge bedeuten, weist der südliche Teil am Übergang zur Landschaft weitgehend unverbaute, zusammenhängende Flächen auf. Diese sind jedoch heute durch unterschiedliche Nutzungen stark segmentiert. Zielbild ist ein gleichberechtigtes nebeneinander von Ökologie, Erholung, Sport und Industriekultur. Die Segmentierung des Aabachraums wird durch die Gestaltung von fliessenden Übergängen verringert. Die Zonen werden in ihrer Funktion und Ästhetik zusammen gedacht. Somit kann der Aabachraum als "räumlich-gestalterische" Einheit mit unterschiedlichen Funktionen und Qualitäten erhalten und weiterentwickelt werden. Diesbezüglich müssen Partikularinteressen der zentralen Akteure im Aabachraum aufeinander abgestimmt werden. Die zentralen Interventionen, Nutzungen, Ziele und Massnahmen werden nachfolgend beschrieben. 4.2 Vorrangnutzung Ökologie (Spezialzone Aabach, Teilzone A) Grundlagen − Kulturlandplan (Vorrangnutzung Ökologie gem. Spezialzone Aabach, Teilzone A in der Nutzungsordnung Kulturland vom 3. März 1994) − RES (November 2015) − Natur- und Landschaftsinventar (Überarbeitet Oktober 2016) Ziele − Schaffen einer zusammenhängenden, grosszügig ausgestalteten Zone mit ökologisch wertvollen Bereichen − − Pflege und Entwicklung der ökologisch wertvollen Flächen Gestaltung von fliessenden Übergängen zu den Zonen mit Vorrang Erholung und Sport (vgl. Kap. 2.3 und 2.4) − Ermöglichen von punktuellen Zugängen zum Wasser für eine schonende Erholungsnutzung (gestaltet im landschaftlichen Kontext) - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 15 die öffentliche Mitwirkung Erläuterungen In den letzten Jahren sind zahlreiche ökologische Aufwertungsmassnahmen umgesetzt worden, die es in der Nutzungsplanung zu verifizieren und sichern gilt. Sie tragen viel zur ökologischen Vielfalt und der Landschaftsqualität im südlichen Aabachraum bei. Die Massnahmen lassen allerdings ein integrales Konzept, welches auch einer naturnahen und schonenden Erholungsnutzung entsprechend Rechnung trägt, vermissen. Der Aabachraum wird jedoch in Zukunft im Zuge der Innenentwicklung verstärkt übergeordnete Funktionen für die Erholungsnutzung übernehmen müssen. Ökologisch wertvolle Bereiche wie die "Auenlandschaft", die neuen Amphibienstandorte beim Sportplatz oder die vernässten Weideflächen sollen erhalten und gestärkt, jedoch unter Einbezug einer schonenden Erholungsnutzung integral weiterentwickelt werden. Eine Segmentierung der Allmend durch eine harte Abgrenzung dieser Flächen ist jedoch zu vermeiden (Sensibilisierungskampagne / landschaftsgestalterische Massnahmen vorsehen). Massnahmen − Sichern der ökologisch wertvollen Flächen in der Nutzungsordnung Kulturland inkl. Überprüfung der Abgrenzung der Zonierung (Spezialzone Aabach, Teilzone A) − Nutzungsordnung Kulturland ;Text Spezialzone Aabach A gem. obigen Beschrieb anpassen (Qualitäten berücksichtigen / integrale Betrachtung Gesamtraum) − Der Stadtrat entscheidet über die Entwicklung eines integralen Vernetzungskonzeptes (basierend auf Aussagen aktualisiertes Natur- und Landschaftsinventar vom Okt. 2016) 4.3 Vorrangnutzung naturnahe/individuelle Erholung (Spezialzone Aabach, Teilzone B) Grundlagen − Kulturlandplan (Vorrangnutzung Ökologie gem. Spezialzone Aabach, Teilzone B in der Nutzungsordnung Kulturland vom 3. März 1994) − RES (November 2015) − Natur- und Landschaftsinventar (Überarbeitet Oktober 2016) Ziele − Mehr Raum für gewässerbezogene, individuelle Erholungsnutzung am Aabach schaffen − Erreichbar machen von multifunktional nutzbaren Flächen für Erholungssuchende (punktuell Zugänge zum Wasser schaffen / keine explizite Nutzungsbelegung / nur Räume bereit stellen und im landschaftlichen Kontext gestalten) − Erlebbar machen von ökologischen und industriekulturellen Orten/ Qualitäten (Verständnis schaffen / Akzeptanz fördern) − Punktuelle, erholungsbezogene Vernetzung des östlichen und westlichen Aabachraums - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 16 die öffentliche Mitwirkung Erläuterungen Der Aabachraum soll unter Berücksichtigung der industriegeschichtlichen Vergangenheit und der ökologischen Belange abschnittsweise als verbindender Erholungsraum zwischen Siedlung und Landschaft weiter entwickelt werden. Die nicht nutzungsgebundene Freizeitgestaltung (nutzungsgebundene Flächen resp. Anlagen sind beispielsweise Fussballfelder die in der Regel nur eine Nutzung zulassen und nur einer bestimmten Nutzergruppe zugänglich ist) findet heute hauptsächlich auf schmalen Wegen statt, die mehrheitlich zwischen abgezäunten Sport- oder Ökoflächen eingepfercht verlaufen. Die wenigen Aufenthaltsbereiche mit Bezug zum Wasser wie beispielsweise bei der "Oberen Mühle" sind schlecht vernetzt und nicht in ein landschaftsgestalterisches Gesamtkonzept integriert. Aufenthalt in der Fläche und attraktive Zugänge zum Wasser fehlen mehrheitlich. Massnahmen − Anpassen der Zonen mit Vorrangfunktion Erholung (Spezialzone Aabach, Teilzone B) im Kulturlandplan gem. Syntheseplan FLEK und Masterplan Lebensader Aabach vom 14.12.2016 − − Anpassen Text in der Nutzungsordnung Kulturland Der Stadtrat entscheidet über die Erarbeitung eines Vorprojekts für eine integrale Gestaltung der Primärflächen für Erholung, Ökologie, Sport und Industriekultur − 4.4 Einbinden dieser Primärflächen in das neu gestaltete Wegenetz im Aabachraum (Kap. 6) Vorrangnutzung Sport Grundlagen − Bauordnung und Nutzungsplanung − RES (November 2015) − Sportanlagenkonzept Wylmatte vom 28.02.2014 Ziele − Vermindern der Riegelwirkung durch die Sportfelder im Aabachraum − Zusammenhängende Gestaltung des Raumes zwischen Aabach und den Sportflächen − Öffnung und landschaftsgestalterische Integration in die Gesamtsituation (attraktive Durchwegung und Aufenthaltsbereiche schaffen) − Längerfristig räumliche Aufweitung und neue Anlage der Sportfelder bei Sanierung Erläuterungen Mit der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen hat die Stadt einen weitreichenden Handlungsspielraum im Umgang mit den Sportflächen Wylmatte. Diese stellen heute aufgrund der durchgehenden Umzäunung eine Art Riegel im Aabachraum dar, was den qualitativen Ansprüchen an einen offenen und gut mit der Umgebung vernetzten Raum kaum gerecht wird. Die westlich der Leichtathletik- und Fussballfelder angelagerten Kunstrasen- und - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 17 die öffentliche Mitwirkung Streethockeyfelder verengen den Raum zwischen Aabachufer und Sportflächen zusätzlich. Durch diesen Engpass führt der Wanderweg mit einer Wegbreite von ca. 2 Meter linear zum Aabach. Mittels Flächenarrondierungen soll die Durchgängigkeit verbessert und eine räumliche Grosszügigkeit zwischen dem Ufergehölz des Aabachs und der Leichtathletik- und Fussballfelder geschaffen werden. Mit einer landschaftsarchitektonischen Neugestaltung könnte dieser Ort in Verbindung mit der bereits vorhandenen Feuerstelle inklusive Liegewiese und dem Spielplatz eine neue Durchgangs- und Aufenthaltsqualität erlangen (neuer Aufenthaltsbereich am Aabach). Massnahmen − Neugestaltung ÖB westlich der Leichtathletikanlage (Sportflächen als zentraler Baustein in der Allmend müssen sich in Zukunft besser in den Gesamtraum integrieren / Sorgfaltspflicht bei Neu- oder Umbauten / Betrifft Flächen Spielplatz, Feuerstelle inkl. Liegewiese und neu gestaltete Flächen exkl. Streethockeyfeld / vgl. Abb. 5.2 S. 23) − Neuanordnung Streethockeyfeld − Der Stadtrat entscheidet über die Erarbeitung eines Vorprojekts zur Verbesserung der gestalterischen und funktionalen Anbindung der Flächen an den Gewässerraum des Aabachs (landschaftsarchitektonische Aufwertung der neu gewonnenen Flächen für die Erholungsnutzung / Gestaltung im landschaftlichen Kontext des Aabachraums). Der skizzierte Umgang mit den Massnahmen entlang des Aabachs soll als konzeptionelle Grundlage zur Ausscheidung des Gewässerraums in den revidierten Planungsinstrumenten der BNO dienen. Eine enge Koordination zwischen den entsprechenden Stellen des Kantons, dem Stadtrat Lenzburg und dem Planungsteam ist erforderlich. 4.5 Aabachraum Süd 2 (Landschaft) Grundsätzlich gilt es den heutigen Zustand zu erhalten und die Koexistenz von Natur und Erholung weiter zu fördern. Bereits ausgeführte Massnahmen zur ökologischen Vernetzung im Bereich des Wildtierkorridors von nationaler Bedeutung sind auf ihre Wirkung zu überprüfen und allenfalls zu ergänzen. - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 18 die öffentliche Mitwirkung 5 Grünzonen im Aabachraum 5.1 Bild / Charakter Die Grünzonen verteilen sich von Norden nach Süden in regelmässigen Abständen entlang des Aabachs. Somit können sie als wichtige "Trittsteine" für die ökologische und erholungsbezogene Vernetzung längs des Aabachs in Nord-Süd-Richtung aber auch querend in Ost-West-Richtung entwickelt werden. Sie übernehmen somit in Zukunft eine Art Scharnierfunktion im linearen, gewässerbezogenen Freiraumsystem des Aabachraums. Da die Grünzonen sowohl den siedlungsgeprägten Teil (Norden) als auch den landschaftlich dominierten Teil (Süden) des Aabachraums betreffen, sind in der BNO ortsspezifische Anforderungen an die Grünzonen zu formulieren. Allfällige Wegverbindungen oder Aufenthaltsbereiche sind demnach im eher städtischen oder landschaftlichen Kontext zu gestalten. Grundhaltung ist ein integrales nebeneinander von Ökologie und Erholung (keine "harten Abgrenzungen sondern fliessende, transparente Übergänge). Die Flächen im Besitz der Stadt Lenzburg sichern diese Funktionen und sind - eingebunden in ein landschaftsgestalterisches Gesamtkonzept - zu entwickeln. 5.2 Ziele und Funktionen Grundlagen − Bauordnung und Nutzungsplanung − RES (November 2015) − Interventionsplan Planar Ziele − Die Grünzonen im Aabachraum werden als zentrale Bausteine für die ökologische aber auch erholungsbezogenen Vernetzung auf allen Ebenen anerkannt (Planung, Politik und Gesellschaft) − Stärkung der Grünzonen als wichtige Grün- und Freiräume der Stadt Lenzburg − Anstreben einer spezifischen Entwicklung der Grünzonen durch Typologisierung − Einbindung von allfälligen Bauten für die Erholungsnutzung in ein landschaftsgestalterisches Konzept (Zulässigkeit von zonenkonformen Bauten ist durch die Typologisierung der Grünzonen zu definieren) − Integration von Bauten sowie allfällige flankierende Massnahmen wie z.B. Geländemodellierungen, Gehölzpflanzungen usw. in den umgebenden landschaftlichen oder städtischen Kontext - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 19 die öffentliche Mitwirkung Erläuterungen In der räumlichen Entwicklungsstrategie wird der inneren Landschaft (eher städtische Freiräume) und der äusseren Landschaft (eher landschaftsbezogene Freiräume) ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die eher städtischen Grün- und Freiräume sind hauptsächlich in Form von Grünzonen über das Gemeindegebiet verteilt und können falls sie zugänglich sind und eine Aufenthaltsqualität aufweisen, einen wichtigen Teil der Freiraumversorgung übernehmen. Im speziellen Fall des Aabachraums haben die sonst lose im Siedlungsgefüge gelegenen Grünzonen mit dem Wasserlauf eine verbindende Konstante. Sie reihen sich wie an einer Perlenkette entlang des Gewässerlaufs auf und übernehmen unterschiedlichste Funktionen. Die rechtskräftigen Bestimmungen in der BNO sind sehr offen formuliert. Grundsätzlich sind die Grünzonen von allen nicht dem Zweck der Zone entsprechenden Bauten frei zu halten (Zweck: Erholung, Landschaftsschutz und Trennung von Baugebieten). Dem Zweck der Grünzonen können gem. BNO zum Beispiel Familiengartenhäuser entsprechen, was aber im Fall des Aabachraums nicht denkbar ist. Um eine qualitative Entwicklung der Grünzonen als Grün- und Freiräume zu gewährleisten, werden sie typologisiert und entsprechende Ziele und Massnahmen entwickelt. Durch das Typologisieren können die Grünzonen im Zuge der künftigen Freiraumentwicklung in Wert gesetzt und ihre Funktion im Stadtgefüge gestärkt werden. 5.3 Grünzonen Typen mit Vorrangfunktionen Die Grünzonen im Aabachraum konnten in vier Typen mit Vorrangfunktion eingeteilt werden1: • Typ 1 Siedlungsgliederung • Typ 2 Park • Typ 3 Allmend (bleibt ÖB, wird im Grundsatz aber wie eine Grünzone behandelt / Kap. 5.3.3) • Typ 4 Grünverbindung Die typologisierten Grünzonen sind in der nachfolgenden Grafik verortet. 1 Ob die nachfolgend beschriebene Typologisierung der Grünzonen auf das gesamte Siedlungsgebiet angewendet werden kann, ist im weiteren Verlauf der BNO Revision zu prüfen. - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 20 die öffentliche Mitwirkung Abb. 5.1 Grünzonen als "Trittsteine" im Freiraumsystem Aabach Grünzonen mit unterschiedlichem Charakter und Qualität können einen wichtigen Teil der Freiraumversorgung übernehmen - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 21 die öffentliche Mitwirkung 5.3.1 Siedlungsgliederung (Typ. 1) Der Typ ist im Grundsatz landwirtschaftlich genutzt und für die Erholungsnutzung in der Fläche nicht zugänglich. Er dient der Siedlungsgliederung, der kleinräumigen ökologischen Vernetzung und kann Wegverbindungen für die Erholungsnutzung in den Randbereichen bereitstellen. Massnahmen • Ökologische Aufwertung der Randbereiche durch einbringen von Kleinstrukturen (Hecken, Gehölze, Ast- und Steinhaufen) zur Verbesserung der kleinräumigen Vernetzung (Erhalt der Grünflächen durch Inwertsetzung der Randbereiche) • Fussläufige Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung verbessern (Aufwertung der Wegverbindung durch wegbegleitenden Kleinstrukturen zur kleinräumigen Vernetzung) 5.3.2 Park (Typ. 2) Dies sind im Grundsatz für die Erholungsnutzung öffentlich zugängliche Freiräume. Sie stellen den Nutzern attraktiv gestaltete Aufenthaltsbereiche bereit, lassen Zugänge zum Wasser zu und sind gut ins übergeordnete Wegenetz im Aabachraum eingebunden. Es werden drei "Stadteilparks" mit unterschiedlichen Qualitäten und Gestaltungsintensionen unterschieden: "Obere Mühle Park" mit Multifunktionalität und Aneignung, "Mittlere Mühle Park" urbanem, historischem Kontext, "Aabachpark" urbanem, industriellem Kontext. Massnahmen • "Obere Mühle Park": − Als Übergang Siedlung Landschaft erhalten und akzentuieren. Der offene Charakter der Wiese soll als wichtiger Baustein für die Leseart des Aabachraums am Übergang von der Siedlung zur Landschaft erhalten bleiben − Inwertsetzung der Wiese als informeller Freiraum durch entsprechende Pflege (Mahd). Zugang zur Fläche erlauben und für temporäre Nutzungen offen halten − Verbesserung der Zugänglichkeit zum Wasser über die Insel und den angelagerten, kleinen Aufenthaltsbereichen beidseits des Aabachs (Erhalt des industriekulturellen Erbes durch Pflege und Sanierung / Akzentuierung Mühlekanal) • "Mittlere Mühle Park": − Neugestaltung als städtischer Kleinstpark mit Verbesserung der Zugänglichkeit zum Wasser in den Randbereichen (profitiert von der zentralen Lage zwischen Schule und Altstadt, ist allerding schlecht erschlossen) − Erhalt der Insel als technisches Bauwerk und industriekulturelles Element durch Sanierung und Pflegeeingriffe / Zugänglichkeit für individuelle Nutzungen prüfen (Akzentuierung der Leitwerke Mühlekanal und Wehranlage) - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 22 die öffentliche Mitwirkung − Anbindung Platz unter Kernumfahrung durch neue Fussgängerbrücke (Verbindung als zusammenhängender öffentlicher Freiraum / Rücksichtnahme ökologische Werte v.a. Wasserflora und -fauna) • "Aabachpark": − Als zentraler, öffentlicher Freiraum im industriellen Kontext durch verbesserte visuelle und physische Bezüge zum Wasser in Wert setzen (Treppenanlage zum Wasser denkbar). − 5.3.3 Einbindung in das Langsamverkehrsnetz am Aabach (vgl. Kap. 6) Allmend (Typ. 3) Die längerfristig angedachte Neugestaltung (Umstrukturierung Rasenfeld und Streethockeyfeld) der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖB) westlich der Leichtathletikanlage in der Sportanlage Wylmatte, erfordert seitens Behörde der Stadt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Flächen bleiben nach der Umgestaltung in der ÖB, sind jedoch im Grundsatz wie eine Grünzone zu behandeln (gem. Beschrieb Kap. 5). Das Erscheinungsbild und die Funktionen der neu gestalteten Fläche entsprechen im Grundsatz einem öffentlichen Park, jedoch mit stärkerem Bezug zur Landschaft (gestaltet im landschaftlichen Kontext) Massnahmen − Umgestaltung der dem Aabach angelagerten Teile der ÖB im Sinne der neu definierten Möglichkeiten einer Grünzone gemäss Kapitel 5 − Angelagerte Sportflächen; Integration in die allmendartigen Strukturen mittels landschaftsgestalterischer Massnahmen (Rückbau Zäune, Gehölzpflanzungen, Geländemodellierung, Wegverbindung, Aufenthaltsbereiche usw.) - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 23 die öffentliche Mitwirkung Abb. 5.2 Allmend (Typ 3) Konzeptuelle Darstellung einer möglichen Gestaltung des Raumes zwischen Sportanlagen und Aabach nach Verlegung des Kunstrasenfeldes und der Neuanordnung des Streethockeyfelds. Offene, parkartige Gestaltung mit Zugängen zum Wasser. - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 24 die öffentliche Mitwirkung 5.3.4 Grünverbindung (Typ. 4) Entspricht im Grundsatz einem bachbegleitenden, linearen Grünraum (Grünzone) mit integrierter Wegverbindung und partiellen Aufenthaltsbereichen. Massnahmen − Durchgängige Wegverbindung über das Häusermann-Areal schaffen (Integration Wegverbindung / Grünvernetzung) / Verlängerung Grünzone Richtung Norden bis zum Bahndamm (entsprechende Gespräche mit den beteiligten seitens Stadtverwaltung anstreben) − Rechtsufrige Wegverbindung über Grünzone ab Bahndamm Richtung Norden (Lückenschluss zwischen Sägerei und Wisa Gloria Areal bis zur Grünzone südlich des Autobahnviadukts (einseitige Ausscheidung Gewässerraum prüfen / entsprechende Gespräche mit den beteiligten seitens Stadtverwaltung anstreben) − 5.4 Forstliche Eingriffe und Anlegen einer Wegverbindung (Sekundärverbindung) Massnahmen Grünzonen im Randbereich Aabachraum • Einzonen in Grünzone: Grünstreifen am Abzweiger Seonerstrasse / Bösenrain westlich des Areals der Messer Schweiz AG (zwecks Freihaltung und Einbettung Industrieareal in grünen "Puffer" im Aabachraum) • Aufheben Grünzone: Umzonen der als Parkplatz genutzten Grünzone beim Hämmerliareal in ÖB (entspricht nicht mehr dem Zweck einer Grünzone) - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 25 die öffentliche Mitwirkung 6 Wegenetz am Aabach 6.1 Bild / Charakter Grundsätzlich besteht ein durchgehender Weg entlang des Aabachs von seinem Austritt beim Hallwilersee bis zur Einmündung in die Aare. Er ist als übergeordnete Freiraumverbindung für längere Wanderungen sehr attraktiv ausgestaltet. Auf dem Gemeindegebiet von Lenzburg verläuft dieser Weg hauptsächlich entlang des rechten Aabachufers. Eine feinteilige Freiraumvernetzung über sekundäre Wegsysteme ist nicht vorhanden. Für eine attraktive Naherholungsnutzung fehlt ein Rundweg im Aabachraum (hauptsächlich Bewegung in NordSüd-Richtung). Zudem ist im Siedlungsbereich die Durchgängigkeit durch Infrastrukturbauten (Strassen und Bahn) erschwert. So ist zum Beispiel die fussläufige Erreichbarkeit eines Restaurationsbetriebs im Hämmerli-Areal mit attraktivem Aussenbereich am Aabach nur über grosse Umwege gewährleistet. Zur Implementierung eines eigentlichen Langsamverkehrsnetzes werden verschiedene Varianten vorgeschlagen, die wichtige Orte am Aabach verbinden und industriekulturhistorische Elemente wie "Kanalinseln" oder "Leitwerke" als Bausteine im Wegenetz erlebbar machen. Es soll wenn möglich ein lückenloses und attraktives Wegenetz entstehen. Wichtige Orte in diesem Wegenetz sind die Grünzonen im Aabachraum, die als eine Art Scharnier eine Verteilfunktion im Wegesystem in Ost-WestRichtung und Nord-Süd-Richtung übernehmen und attraktive Aufenthaltsbereiche darstellen (vgl. Kap. 5). Die Anforderungen des Hochwasserschutzes sind dabei zu beachten. 6.2 Varianten Wegenetz Grundlagen − RES (November 2015) − Natur- und Landschaftsinventar (Überarbeitet Oktober 2016) − Broschüre Industriekultur am Aabach Ziele − Schaffen einer hindernisfreien und attraktiven Wegeverbindung entlang des Aabachs in Nord-Süd-Richtung (Hauptachse) − Schaffen eines vielfältigen und attraktiven Wegenetzes im Aabachraum (Sekundärerschliessung mit Fokus Rundweg im Bereich Aabach Süd und Fokus Durchgängigkeit verbessern und Lücken schliessen im Bereich Aabach Nord) − Verbesserte Verbindung in Ost-West-Richtung über Tangentialverbindungen − Verbesserung der Erlebbarkeit der Industriekultur am Aabach (verbesserte Einbindung der Kulturelemente in das Wegenetz) − Verbesserung der physischen Zugänglichkeit des Aabachs - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 26 die öffentliche Mitwirkung Erläuterungen Das Wegenetz ist in Varianten gedacht und ist mittels Konzept zu vertiefen. Wie die Durchwegung in der BNO zu sichern ist, ist zu prüfen. Eine "schonende Naherholung" soll mittels Besucherlenkung und Sensibilisierung die Sicherung ökologisch wertvoller Bereiche gewährleisten. Massnahmen nach Abschnitten Der Stadtrat entscheidet über die Erarbeitung eines vertiefenden Variantenstudiums und der Ausarbeitung einzelner Massnahmen auf Vorprojektstufe. Die beschriebenen Massnahmen sind entlang des Aabachs von Süden nach Norden gegliedert. • Tangentialverbindung Ost-West-Richtung vom Bergfeld auf das Gemeindegebiet von Staufen (Anknüpfung über ehemaliges Werkhofareal der JVA, der Kanalinsel im Aabachraum und weiter über die Seonerstrasse mit Gleisanlage der Seetalbahn/vgl. Kap. 7) • Anknüpfung an die Tangentialverbindung Richtung Norden bis Hämmerli-Areal. Neuer Fussgängersteg/Trittsteine im nördlichen Teil des Hämmerli-Areals im Bereich der stillgelegten Wehranlage (Anschluss Sekundärerschliessung an Hauptverbindung in NordSüd-Richtung) • Verbindung Hämmerli-Areal Richtung Norden auf dem zugeschütteten Kanal hinter dem Schwimmbad Walkematt, über das Tommasini-Areal bis zum Fussgängersteg bei der "Oberen Mühle" (Verlegung Zaun Schwimmbad erforderlich) • Verbindung "Obere Mühle" über das Leitwerk (ehemals betriebsinterne Erschliessung über Fussgängersteg) Richtung Norden bis zum Übergang Bleicherrain/Avorstadt mit verbessertem Anschluss "Klein-Venedig" (Zugänglichkeit Leitwerk prüfen / Erhalt und erlebbar machen des industriekulturellen Elements durch Pflegeeingriffe / moderater Ausbau "Trampelpfad" als Sekundärerschliessung) • Wegverbindung "Mittlere Mühle" über Insel oder entlang des westlichen Ufers mit Aufenthaltsbereichen. Neuer Fussgängersteg zur Anbindung Platz unter der Brücke der Kernumfahrung (Anbindung über das westliche Ufer mit einem Fussgängersteg oder Trittsteinen im Wasser / Trittsteine möglich da Wasserstand durch Hochwasserentlastungsstollen im Aabachbereich Süd reguliert ist. Bei allen Querungsvarianten mit Trittsteinen ist die Durchflusskapazität des Aabachs zu beachten vgl. Abb. 6.3, 6.4 und 6.6) • Grünverbindung über Häusermannareal (optional andere Uferseite über Grünzone prüfen) mit direktem Anschluss an Unterführung der Bahngeleise (Aufwertung Unterführung) • Durchgängige Grünverbindung durch Industrie- und Gewerbegebiet vom Bahndamm rechtsufrig des Aabachs über Grünzone bis zur Gemeindegrenze (vgl. Kap. 5), linksufrig über den "Aabachpark" - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für die öffentliche Mitwirkung Abb. 6.1 Wegenetz am Aabach Die gezeigten Varianten müssten in einer Machbarkeitsstudie vertieft untersucht werden - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 27 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für die öffentliche Mitwirkung Abb. 6.2 Aabach fliesst in seiner natürlichen Gerinnebreite. Keine Massnahmen erforderlich (Abachraum Süd 2) Abb. 6.3 Trittsteine als mögliche Querungselemente (Gestaltung im landschaftlichen Kontext Aabachraum Süd 1) Abb. 6.4 Aufenthalt im parkartig gestalteten Bereich der Sportanlagen und Hämmerli-Areal (Aabachraum Süd 1). An dieser Stelle Brücke über Spitze der Kanalinsel mit Anschluss an den trocken gelegten Kanal als Variante denkbar. - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 28 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 29 die öffentliche Mitwirkung Abb. 6.5 Erhalt der Leitwerke als industriekulturelle Zeugnisse, Zugänglichkeit prüfen (Aabachraum Nord 2) Abb. 6.6 Aufwertung des Platzes unter der Kernumfahrung. Verbindung mit Trittsteinen (Durchflusskapazität beachten) oder Brücke. Aufenthaltsmöglichkeiten auf Mittelinsel Schaffen (z.B. Holzdeck) (Aabachraum Nord 2) Abb. 6.7 Charakterbildende Gebäudestellungen am Aabach bleiben auch bei Neubau erhalten (Aabachraum Nord 1) - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 30 die öffentliche Mitwirkung 7 Umzonung ehemaliges Werkhofareal JVA 7.1 Bild / Charakter Der in der ÖB gelegene ehemalige Werkhof der JVA Lenzburg beschreibt den südlichsten "Ausläufer" einer Bauzone die noch mit dem restlichen Siedlungskörper verbunden ist. Das ganze Areal des ehemaligen Werkhofs liegt in einer stillgelegten Kiesgrube. Zusammen mit dem nördlichsten Ausläufer des Waldgebiets "Unterem Hagelschlag" bildet das Areal des ehemaligen Werkhofs einen zusammengewachsenen Riegel, der die Landschaftskammer Bergfeld vom Aabachraum und weiter westlich vom Gemeindegebiet Staufen abgrenzt. Interventionsmöglichkeiten zur Wiederherstellung der in der RES erkannten Notwendigkeit einer Tangentialverbindung in Ost-West-Richtung ergeben sich somit auf dem Areal des ehemaligen Werkhofs (vgl. Syntheseplan FLEK und Masterplan Lebensader Aabach). Ziel ist die Wiederherstellung einer Landschaftsverbindung mit integrierter ökologischer und erholungsbezogener Vernetzung durch eine partielle Auffüllung des südlichen Teils der Kiesgrube. Die heute bereits umgesetzten ökologischen Massnahmen in der Kiesgrube bleiben bestehen und dienen als rund 40 Meter breiter Puffer zwischen den Mauern der JVA und dem Böschungsfuss der Auffüllung. 7.2 Umzonung ÖB in Landwirtschaftszone und Naturschutzzone Grundlagen − Kulturlandplan (Nutzungsordnung Kulturland vom 3. März 1994) − RES (November 2015) − Waldleistungsplan vom 02.03.2015 Ziele − Vermeiden des Zusammenwachsens vom Siedlungsgebiet und dem Wald im Süden (Erhalt eines offenen, landwirtschaftlich genutzten "Landschaftspuffers" zwischen Siedlungsgebiet und Wald im Süden) − − Herstellen einer klaren Begrenzung des Siedlungsgebietes Herstellen einer Tangentialverbindung über das Areal des ehemaligen Werkhofs der JVA und dem Aabachraum nach Staufen (erhöhte Sorgfaltspflicht bei Umsetzung der Massnahmen mit gebührendem Abstand zur JVA) − Wiederherstellen eines zusammenhängenden, offenen Landschaftsraumes Bergfeld Aabachraum (Erhalt im übergeordneten Kontext des siedlungsumgebenden Landschaftsund Freiraumbandes ("Grüner Ring" / vgl. Bericht FLEK) um Lenzburg, Staufen und Niederlenz) - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 31 die öffentliche Mitwirkung Erläuterungen Bereits in der RES wurde der Bedarf einer tangentialen Wegeverbindung in Ost-West-Richtung im südlichen Aabachraum erkannt. Das Areal des ehemaligen Werkhofs der JVA erweist sich bei einer teilweisen Rekultivierung der stillgelegten Kiesgrube und anschliessender Rückzonung in Landwirtschaftsland als zentraler Baustein beim Erhalt einer zusammenhängenden Landschafts- und Freiraumverbindung ("Grüner Ring" vgl. Bericht FLEK) im Süden von Lenzburg. Dies vor allem bei einer Umsetzung der geplanten Massnahmen zur fussläufigen Überquerung der Seonerstrasse und der Gleisanlage der Seetalbahn westlich des Aabachraums. Zusammen mit den Interventionen im Aabachraum (vgl. Kap. 6) sind diese Einzelmassnahmen in einem übergeordneten Zusammenhang gemeinsam zu entwickeln. Als Kompensation für die Umzonung des ehemaligen Werkhofareals kann der Landwirtschaftsbetrieb der JVA, der heute in der Landwirtschaftszone liegt, in eine ÖB umgezont werden. Die Flächenarrondierung würde eine kompakte, bauliche Weiterentwicklung der JVA ermöglichen und erhöht die Flexibilität bei einer künftigen Umnutzung des Gutshofes. Massnahmen − Der Stadtrat entscheidet in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung der JVA und dem Kanton Aargau über die Erarbeitung eines Rekultivierungs- und Erschliessungskonzepts des ehemaligen Werkhofareals (hierzu müsste der bestehende Gestaltungsplan geändert werden) − Eine mögliche Auffüllung ist im landschaftlichen Kontext zu gestalten und soll die erholungsbezogene und ökologische Vernetzung mit dem Aabachraum und weiter in Richtung Staufen gewährleisten − Bereits bestehende ökologische Massnahmen werden in das landschaftsgestalterische Konzept einbezogen und durch die Aufwertung der bestehenden Unterführung der Wilstrasse mit den Feuchtstandorten im Aabachraum vernetzt − Nach der Auffüllung kann die ÖB in Landwirtschaftszone respektive die ökologisch wertvollen Flächen in Naturschutzzone umgezont werden − Als Kompensation kann die Landwirtschaftszone im Bereich des Landwirtschaftsbetriebs der JVA in eine ÖB umgezont werden - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3 Masteplan Lebensader Aabach - Textbausteine zuhanden Nutzungsplanungsrevision - Kurzbericht - Fassung für 32 die öffentliche Mitwirkung Abb. 7.1 Umgang ehemaliges Werkhofareal Mit der Teilauffüllung des südlichen Bereichs der stillgelegten Kiesgrube kann die Landschaftsverbindung sichergestellt und mit einem Weg auch die erholungsbezogene Vernetzung über den Aabachraum nach Staufen integriert werden. Die bestehenden, ökologisch wertvollen Feuchtstandorte bleiben erhalten und mit dem Aabachraum vernetzt. - Wettingen - 14. Dezember 2016 - Version 3
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