PDF zum - Business Circle

Update zum BVergG 2017
Vergaberecht 2017
30. März 2017
25. April 2017
26. April 2017
9. Mai 2017
10. Mai 2017
18. Mai 2017
Masterclass Vergabe
Auswirkungen des BVergG 2017 auf die Vergabepraxis
Lösungs- und Entscheidungsfindung für Vergabepraktiker und Spezialisten
100 praktische Tipps für Ihre Ausschreibungsunterlagen
Gestaltungsspielräume vergabekonform nutzen in Zeiten des BVergG 2017
Mit Mustervorlagen & Beispielen
Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber
Alle Neuerungen des BVergG 2017 – Besonderheiten und Spezialfragen der
Beschaffung in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser und Post
Verhandlungsverfahren NEU nach BVergG 2017
Ausgeweitete Anwendungsmöglichkeiten im klassischen Bereich
So profitieren Auftraggeber & Bieter von mehr Verhandlungsfreiheit & Flexibilität
Vergabe nach dem Bestbieterprinzip
Neuerungen BVegG 2017 & Erfahrungen mit der Novelle 2015
Herausforderungen in der Praxis & Austausch mit den Vorreitern
Auftragnehmer-Tag: Vergaberecht für Bieter
Update BVergG 2017 – Durchschauen Sie die Tricks der
Auftraggeber, vermeiden Sie Fehler und gestalten Sie Ihre Angebote optimal
Seminar
30. März 2017
9.00
Experten
Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher ist
Professor am Institut für
Unternehmens- und
Wirtschaftsrecht der
Universität Wien. Von 1994
bis 1997 war er Vorsitzender
der Bundesvergabekontrollkommission,
stellvertretender Vorsitzender der
Übernahmekommission und Vorsitzender der
Schiedsinstanz für Naturalrestitution.
Start
»» Das BVergG 2017 – wesentliche Inhalte
»» Stand der Arbeiten an BVergG-Konz 2017
»» Sonstige vergaberechtliche Neuerungen in Österreich und Europa
Michael Fruhmann, Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
12.00
Mittagspause
13.00
Dialog & Diskussion
Gemeinsam werden die Auswirkungen des BVergG 2017 auf Ihre
Vergabepraxis diskutiert und Lösungsansätze erarbeitet
Erste Interpretationen zum BVergG 2017
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Mag. Hubert Reisner ist
Richter des Bundes­ver­
waltungs­­gerichts. Ab 2002
war er Senatsvor­sitzender des
Bundesvergabe­amtes. Davor
war er u. a. in der Stabstelle
des Amtes der NÖ Landesregierung und in
der Volksanwaltschaft tätig.
Ausnahmetatbestände
Verwaltungskooperationen
Vertragsverlängerungen und Vertragsanpassungen
Verhandlungsverfahren Neu
Bestbieterprinzip/Billigstbieterprinzip
Innovationspartnerschaften
Rechtschutz NEU – Aus für Ex-ante und Ex-post
Transparenzbekanntmachungen?
Die Vergabe von Gesundheits- und anderen besonderen Dienstleistungen
»» Besondere Dienstleistungen im Allgemeininteresse
»» Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und
nicht-wirtschaftlichen Dienstleistungen
»» Anforderungen des Beihilfenrechts/Abgrenzung zum Vergaberecht
Aktuelle Fragen der Mehrfachbeteiligung – Umgang mit
Subunternehmern, verbundenen Unternehmen, sonstigen Dritten
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Beschränkung der Berufung auf Mittel Dritter
Prüf- und Benennungspflicht
Grenzüberschreitende Personalbereitstellung
Arbeitskräfteübergang
Neue Subunternehmerregelung
Josef Aicher, Universität Wien
Martin Schiefer, Heid Schiefer RAe
15.00
Aktuelle Judikatur des BVwG
»» Zur Anwendbarkeit des Vergaberechts
-- Vergabe von Leistungen der Pensionskassen
-- Direktverrechnungsverträge
»» Die Vergabe von Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen
-- Zur Wahl der Direktvergabe
-- Zur Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren
»» Zur Kalkulation von Angeboten
-- Vollkostenkalkulation vs Grenzkostenkalkulation von Dienstleistungen
-- Zur Verlagerung von Kosten bei großen Projekten
»» Was muss der Bieter selbst gemacht haben, wie weit kann er sich bei der
Vorlage von Referenzen auf Dritten berufen?
»» Neues zur Antragslegitimation
Nutzen
Sie erhalten ein Update aus erster Hand mit
allen Neuerungen zum BVergG 2017 und zu
aktuellen Entscheidungen des BVwG.
Wichtige Änderungen, die das neue Gesetz
bringt, werden genau analysiert und
interpretiert. Wie wirken sich die
Bestimmungen auf die Ausschreibungspraxis
aus? Welche Lösungen gibt es für spezielle
Fragen?
Hubert Reisner, Bundesverwaltungsgericht
17.00
businesscircle.at
Lösungs- & Entscheidungsfindung für Praktiker
Neueste Entwicklungen
im österreichischen & europäischen Vergaberecht
Dr. Michael Fruhmann ist
Leiter des für die Legistik des
Bundesvergaberechts
zuständigen Referates
V/A/8/a im Bundes­kanzler­
amt-Verfassungsdienst. Er ist
österreichischer Delegierter zum Beratenden
Ausschuss für das öffentliche
Beschaffungswesen der EU-Kommission.
RA Mag. Martin Schiefer ist
Partner der Kanzlei Heid
Schiefer RAe. Er ist Mitglied
des Herausgeber-Beirates der
RPA und Herausgeber des
„Handbuch Vergaberecht“.
Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und
Gesundheitsbereich, Verkehrs­dienst­
leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht.
Masterclass Vergabe
Ende
[email protected]
Seminar
25. April 2017
9.00
Vortragende
Steuerung der Auswahl der Bewerber und Bieter
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RA Dr. Matthias Öhler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er war
von 1994 - 1996 in der für die
Überwachung des
öffentlichen Auftragswesens
zuständigen Abteilung GD XV B 3 der
Europäischen Kommission tätig.
Richtige Bieter – richtiges Vergabeverfahren
Formulierung flexibler Eignungs- und Auswahlkriterien
Festlegung von Ermessensspielräumen bei Eignungs- und Auswahlkriterien
Zusätzliche Ausscheidungsgründe
Fakultative und optionale Ausscheidungsgründe
Regelung von Nachnominierungen und optionalen Nachnominierungen
Steuerung und Strukturierung des Bietermarktes
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Sinnvoller Einsatz der Präklusion
Regelungen zur Beschränkung von Arbeitsgemeinschaften
Zulässige Beschränkungen des Subunternehmereinsatzes
Tipps zur neuen SubU-Regelung
Regelungen und Eignungsanforderungen bei Teilangeboten und Losen
Rahmenvereinbarungen
Zuschlagskriterien gemäß BVergG 2017
Das neue Bestangebotsprinzip
Mag. Hubert Reisner ist
Richter des Bundes­
verwaltungs­gerichts. Zuvor
war er ab 2002
Senatsvorsitzender des
Bundesvergabeamtes. Davor
war er u. a. in der Stabstelle des Amtes der
NÖ Landesregierung und in der
Volksanwaltschaft tätig.
»» Zulässige Spielräume schaffen durch
-- Jury
-- Ermessensklauseln
-- Allgemeine Formulierungen
-- Subjektive Kriterien
Taktiken bei der Angebotsprüfung und beim Ausscheiden
»» Richtige Taktik bei der Angebotsprüfung
»» Richtige Taktik beim Ausscheiden
»» Strategien bei der Zuschlagsentscheidung
RA Dr. Georg Zellhofer ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte.
Schwerpunkte: Vergaberecht,
Österreichisches und
Europäisches Kartell- und
Vertriebsrecht, Transportrecht, Europarecht.
Der Vertrag
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Mit praktischen
Musterbausteinen
Minderung von Schadenersatzrisiken
Ermessen bei der Bieterauswahl
Jurybewertungen
Vertragsklauseln
Start
Gestaltungsspielräume vergabekonform nutzen
in Zeiten des BVergG 2017
RA Dr. Andreas Gföhler ist
Rechtsanwalt der Kanzlei
Schramm Öhler
­Rechtsanwälte. Seine
Tätigkeitsschwerpunkte
liegen in den Bereichen
Vergaberecht und Bauvertragsrecht.
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100 praktische Tipps für Ihre
Ausschreibungsunterlagen
17.30
Das Maß aller Dinge: Die Rahmenvereinbarung
Vertragsausweitungs- und Änderungsklauseln
Das Änderungsprozedere
Abweichungen von ÖNORMEN
Optionen
Rahmenvereinbarungen
Wo liegen die vergaberechtlichen Grenzen der Vertragsfreiheit?
Wo liegen die zivilrechtlichen Grenzen der Vertragsfreiheit?
Bewahrung der Flexibilität auch nach Vertragsabschluss: Änderungsklauseln
Ende
Teilnehmerstimmen
Zielgruppe & Nutzen
Für Praktiker, die als Auftraggeber
Ausschreibungsunterlagen erstellen.
Sehr gut und empfehlenswert.
Marco Pontasch, VAMED
Die Inhalte sind besonders praxisrelevant und werden von den Referenten hoch
kompetent präsentiert.
Claudia Condopoulos-Kilic, ÖBB-Infrastruktur
Kompakte Präsentationen von fachlichen Spitzen-Referenten an einem Seminartag.
Für mich war dieses Seminar TOP! Ich konnte mein bestehendes Wissen auffrischen
und durch diverse Neuerungen im BVergG erweitern.
Oliver Augustin, EVN
businesscircle.at
[email protected]
Alle Neuerungen des BVergG 2017
Seminar
26. April 2017
9.00
Vortragende
Update BVergG 2017
»» Wichtige Änderungen für den Sektorenbereich
Der Geltungsbereich des Sektorenvergaberechts und
Voraussetzungen für Vergaberecht light
»» Wer ist Sektoren-Auftraggeber? Was gilt als Sektorentätigkeit?
»» Aufträge mit „Doppelnatur“: Rechtslage und Rechtsprechung bei
Unternehmen, die gleichzeitig
-- Sektoren-Auftraggeber und klassischer öffentlicher Auftraggeber
-- Sektoren-Auftraggeber und gar kein Auftraggeber sind
»» Neue Ausnahmen und Freistellungen vom Geltungsbereich
»» Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
RA Dr. Matthias Öhler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er war
von 1994 - 1996 in der für die
Überwachung des
öffentlichen Auftragswesens
zuständigen Abteilung GD XV B 3 der
Europäischen Kommission tätig.
Vergaberegime light
»» Vergabeverfahren in den Sektoren: Worin bestehen die wesentlichen
Erleichterungen für Sektorenauftraggeber?
»» Welche Verfahrensarten gelten im Unterschwellenbereich?
»» Präqualifikation, Eignungs- und Auswahlkriterien
»» Freiräume bei der Angebotsbewertung
»» Angebotsprüfung und Ausscheidung
Angelika Saladin, LL.M, MBA
leitet seit 2013 das Referat
Vergabe- und Vertragsrecht
der Wiener Linien GmbH & Co
KG. Davor war sie Consultant
bei Platzer & Partner
Unternehmens­beratungsgmbH mit
Schwerpunkt Vergaberecht.
Freiheiten und Grenzen des Verhandlungsverfahrens
»» Was darf der Auftraggeber, was darf er nicht?
»» Richtige Taktik bei Verhandlungen: Ablaufplanung, Präsentation, richtige
Reaktion auf Einwände, taktisch richtige Vorgehensweise
»» Nachforderungen und neue Anforderungen an Angebote während der
Verhandlungsphase
»» Rahmenvereinbarung als „Pflichtbeschaffungstool“
RA Dr. Georg Zellhofer ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte.
Schwerpunkte: Vergaberecht,
Österreichisches und
Europäisches Kartell- und
Vertriebsrecht, Transportrecht, Europarecht.
Informieren Sie sich über die Besonderheiten
des Sektorenvergaberechts und nutzen Sie
die Spielräume und die größere Flexibilität,
die Ihnen das BVergG bei der Abwicklung von
Vergabeverfahren einräumt.
Im Fokus stehen die aktuellen Änderungen
durch das BVergG 2017.
Zielgruppe
»» Mitarbeiter sämtlicher Sektoren­
auftraggeber (Verkehrswirtschaft, Energieund Wasserversorgung, Post) aus den
Bereichen Recht, Einkauf und Beschaffung
»» Vertreter der Auftragnehmerseite
insbesondere Mitglieder der
Geschäftsführung und Führungskräfte aus
den Bereichen Recht, Vertrieb und Einkauf
businesscircle.at
Start
Beschaffung in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser, Post
RA Dr. Andreas Gföhler ist
Rechtsanwalt der Kanzlei
Schramm Öhler
­Rechtsanwälte. Seine
Tätigkeitsschwerpunkte
liegen in den Bereichen
Vergaberecht und Bauvertragsrecht.
Ihr Nutzen
Vergaberecht für
Sektoren-Auftraggeber
Rechtschutz
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17.30
Präklusion von rechtswidrigen Ausschreibungen
Vorgaben zur Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung und Ausnahmen
Verschärfte Anfechtbarkeit von rechtswidrigen Direktvergaben
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
Ende
Teilnehmerstimmen
Sehr interessant. Es hat meine Erwartung übertroffen!
Curd Ornig, RAG Rohöl-Aufsuchungs
Sehr professionell mit hohem Praxisbezug.
Christian Stadlbauer, Schiene OÖ
Praxisorientierte Darstellung der wichtigen Themen für Sektorenauftraggeber.
Besonders empfehlenswert ist dieses Seminar als Ergänzung zum
Vergaberechtlichen Lehrgang.
Brigitte Bernhardt, Austrian Power Grid
Ein Top-Seminar mit sehr interessanten, praxisorientierten Diskussionen.
Nicolas Gaderer, Austrian Power Grid
Gute, aktuelle Information für Sektorenauftraggeber.
Helmut Herlicska, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland
[email protected]
das neue Regel-Verfahren nach BVergG 2017
Seminar
9. Mai 2017
9.00
Vortragende
Verhandlungsverfahren NEU
Erweiterte Anwendung für klassische Auftraggeber
Start
Ausgeweiteter Anwendungsbereich im BVergG 2017
Mehr Verhandlungsmöglichkeiten & Flexibilität für
Auftraggeber & Bieter
RA Dr. Andreas Gföhler ist
Rechtsanwalt der Kanzlei
Schramm Öhler
Rechts­anwälte. Seine
Tätigkeits­schwerpunkte
liegen in den Bereichen
Vergaberecht und Bauvertragsrecht.
Vorbereitung und Konzeption des Verfahrens
»» Vorteile und Nachteile des Verhandlungsverfahrens
»» Wahl des Verhandlungsverfahrens:
Erweiterter Anwendungsbereich auch im klassischen Bereich
»» Unterschiede des Verhandlungsverfahrens bei Verhandlungen
-- mit nur einem Bieter / mit mehreren Bietern
-- bei geistigen Leistungen
-- im Sektorenbereich
-- im Unterschwellenbereich
Mag. Christa Gschweitl ist
ausgebildete Rechtsanwältin
mit Schwerpunkt Vergabeund (Bau-)Vertragsrecht
sowie Immobilienrecht. Sie
leitet seit 2014 die Rechts­
abteilung und ist Prokuristin der Wasser­
straßen­infrastruktur­gesellschaft via donau.
Taktiken und Praktiken im Verhandlungsverfahren
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RA Dr. Matthias Öhler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er war
von 1994 - 1996 in der für die
Überwachung des
öffentlichen Auftragswesens
zuständigen Abteilung GD XV B 3 der
Europäischen Kommission tätig.
Was ist bei der ersten Stufe zu beachten?
Abgrenzung des Leistungsgegenstandes in der 1. Stufe
Sinnvolle und zulässige Eignungs- und Auswahlkriterien
Formalprüfung der Teilnahmeanträge, Verbesserbarkeit von Mängeln
Einladung der ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe
Eingang der Angebote und Angebotsöffnung
Formalprüfung der Angebote
Übergang in die Verhandlungsphase/Vorab-Shortlisting/Verhandlungspflicht
Ablauf der Verhandlungen
Ausschreibungsunterlagen, Grenzen der Änderung des Leistungsgegenstands
Last and Best Offer, Selbstbindung des Auftraggebers
Bewertung der Angebote, (keine) Änderung von Zuschlagskriterien
Häufige Fehler von Auftraggebern und Bietern bei Verhandlungsverfahren
RA Mag. Gregor Stickler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er führt
Vergabe­verfahren u.a. in den
Bereichen Bau, Facility
Management, Finanzierung
und PPP durch und ist Lehrbeauftragter für
Vergabe- und Bauvertragsrecht.
Ausgewählte Aspekte beim Ablauf des Verhandlungsverfahrens
Hintergrund &
Nutzen
Präklusion und Rechtsschutz
Mit dem BVergG 2017 wird das
Verhandlungs­verfahren reformiert. Der
Anwendungs­bereich wird ausgeweitet. Damit
bekommen Auftraggeber mehr
Verhandlungs­möglichkeiten und Flexibilität.
Klären Sie, wann das Verhandlungsverfahren
zum Einsatz kommt und welche
Besonderheiten bei der Vorbereitung und
Durchführung zu beachten sind.
Nutzen Sie die gelockerten Regeln.
Lernen Sie häufige Fehler von Auftraggebern
und Bietern kennen und vermeiden.
Profitieren Sie von Erfahrungsberichten.
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Interne Aufstellung und interner Regelungsbedarf
Bieterbeobachtung und Bieterverhalten
Anforderungen an eine Jurybewertung
Bloße Preisverhandlungen
Änderung von Zuschlagskriterien nach § 105 Abs. 5
Zulässiges Ausmaß an Änderungen aufgrund der Verhandlungen
Besonderheiten bei der Vertragserstellung
Bewahrung der Flexibilität auch nach Vertragsabschluss:
Rahmenvereinbarung, Änderungsklauseln
»» Vermeidung der Sittenwidrigkeit von Vertragsklauseln
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17.30
Präklusion als wichtigster Baustein der Verhandlungstaktik
Rechtsschutz: Risiken, Kosten und Konsequenzen
Ideenschutz
Strafrechtliche Aspekte
Ende
Teilnehmerstimmen
Kompetente Vortragende, gute Präsentationen, hohe Praxisrelevanz.
Absolut empfehlenswert! Andreas Schwarzer, Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Gute, aktuelle Information für Praktiker.
Helmut Herlicska, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland
Jeder, der mit Vergaben und Verhandlungen zu tun hat, wird das Seminar als
Bereicherung erfahren. Wolfgang Teichmann, Bundesrechenzentrum
Verhandlungsverfahren sind ein wichtiger und spannender Teil des BVergG. Dieses
Seminar bietet einen guten Überblick. Christof Heinzle, Rhomberg Bau
Wie gewohnt hohe Qualität inklusive hoher Praxisbezug.
Rudolf Philippitsch, BM für Land- & Forstwirtschaft, Umwelt- & Wasserwirtschaft
businesscircle.at
[email protected]
Seminar
10. Mai 2017
9.00
Vortragende
Susanne Edinger ist Expertin
im Fachbereich Bauwirtschaft
und Vergabe der ASFINAG
Bau Management GmbH
(ASFINAG BMG). Mitarbeit
u.a. in div. Ausschüssen des
FSV (zB RVS 10.02.12 Zuschlagskriterien für
Bauaufträge – Verkehrswegebau).
Mag. Christian Knass ist
Leiter der Beschaffungs­
abteilung an der Universität
Wien und damit für die
Ausschreibung von Bau-,
Liefer- und Dienstleistungen
nach BVergG verantwortlich.
Neuerungen BVegG 2017 & Erfahrungen in der Praxis
Start
Neuerungen durch das BVegG 2017 & Erfahrungen mit der Novelle 2015
Wesentliche Inhalte und Herausforderungen für die Praxis
»» Neugestaltung des „Bestbieterprinzips“
»» Neue zusätzliche flankierende Regelungen (Subvergabe, Eignungsprüfung)
Michael Fruhmann, Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
12.00
Mittagspause
13.00
Bestbieterprinzip: Erfolgreiche Umsetzung
»» Wieso Bestbieterausschreibung: Sinnvoller Einsatz des Bestbieterprinzips
»» Korrekte Definition der qualitativen Zuschlagskriterien in den
Ausschreibungsunterlagen
»» Best-practice-Beispiele von Bestbieterkriterien für unterschiedliche
Branchen (Planung, Bau, Abfallwirtschaft, Möbel, IT, Lieferleistungen, soziale
Dienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen, sonstige Dienstleistungen)
»» Erfolgreiche Angebotslegung bei der Bestbieterausschreibung
»» Vergaberechtskonforme Bestbieterermittlung
Dr. Michael Fruhmann ist
Leiter des für die Legistik des
Bundesvergaberechts
zuständigen Referates
V/A/8/a im Bundes­kanzler­
amt-Verfassungsdienst. Er ist
österreichischer Delegierter zum Beratenden
Ausschuss für das öffentliche
Beschaffungswesen der EU-Kommission.
RA Dr. Stephan Heid ist
Partner der Kanzlei Heid
Schiefer RAe. Er ist
Herausgeber und Autor der
RPA und des „Handbuch
Vergaberecht“. Spezialgebiete:
Bauleistungen, rechtliches Projektmanage­
ment (GP, GU, TU), Lebenszyklusmodelle,
PPP-Modelle, (Anti-)Claim-Management.
Vergabe nach dem Bestbieterprinzip
Martin Schiefer und Stephan Heid, Heid Schiefer RAe
16.00
Best-practice-Erfahrungen aus der Praxis
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Herausforderungen bei der Anwendung des Bestbieterprinzips
Für welche Ausschreibungen eignet es sich, für welche weniger?
Empfehlungen aufgrund der bisherigen Ausschreibungserfahrungen
Diskutieren Sie Fragen aus Ihrer eigenen Vergabepraxis
Susanne Edinger, ASFINAG BMG
Christina Knaß, Universität Wien
17.00
Ende
Hintergrund
RA Mag. Martin Schiefer ist
Partner der Kanzlei Heid
Schiefer RAe. Er ist Mitglied
des Herausgeber-Beirates der
RPA und Herausgeber des
„Handbuch Vergaberecht“.
Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und
Gesundheitsbereich, Verkehrs­dienst­
leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht.
Seit März 2016 – mit Inkrafttreten der BVergG-Novelle 2015 - ist das Best­bieter­
prinzip für öffentliche Aufträge ab einer bestimmten Auftrags­summe Pflicht. Mit dem
BVergG 2017 sind weitere Vorgaben und Anpassungen zu erwarten. Der Preis darf
nicht als einziges Kriterium für die Auftragserteilung herangezogen werden.
Stattdessen gewinnen Sozial- oder Qualitätskriterien an Bedeutung. Neu sind u.a.
auch das Transparenzgebot für Subvergaben und klare Regeln, die im Falle von
Lohn-und Sozialdumping einzuhalten sind. Subunternehmer müssen in den Angeboten
angeführt, geprüft und genehmigt werden.
Teilnehmerstimmen
Ihr Nutzen
Eine Rückenstärkung für Praktiker in der
Argumentation für das Bestbieterprinzip intern und extern. Hans-Christian Karall,
Wirtschaftskammer Burgenland
»» Sie erhalten ein Update zu den Neuerungen des BVvergG 2017 und der BVergGNovelle 2015 aus erster Hand
»» Sie erfahren, wie Sie Ausschreibung und Vertrag gestalten können, damit die Vergabe
nach dem Bestbieterprinzip zu einem Erfolgsmodell wird
»» Sie erhalten Beispiele für vergaberechtskonforme Zuschlagskriterien und
Best-practice-Beispiele von Bestbieterkriterien für unterschiedliche Branchen
»» Sie hören Erfahrungsberichte aus der ­Praxis und erarbeiten Lösungen für Ihren Bereich
»» Sie erhalten Checklisten und Vorlagen für Bieter und Auftraggeber
Interessante Präsentation mit guten
Beispielen für meine tägliche Praxis.
Stefanie Berger, Wiener Lokalbahnen
businesscircle.at
[email protected]
Seminar
18. Mai 2017
9.00
Vortragende
Auftragnehmer-Tag:
Vergaberecht für Bieter
Start
Was ändert sich durch das BVergG 2017
Die Ausschreibung – Pflichten des Auftraggebers
RA Dr. Matthias Öhler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er war
von 1994 - 1996 in der für die
Überwachung des
öffentlichen Auftragswesens
zuständigen Abteilung GD XV B 3 der
Europäischen Kommission tätig.
»» Mindestinhalte in Bekanntmachung und Ausschreibung
»» Zulässige und unzulässige Freiräume des BVergG:
Aus der Trickkiste der Auftraggeber
»» Pflicht zur Konkretisierung der Leistungsbeschreibung
»» Besonderheiten bei Rahmenvereinbarungen/Teilvergabe/Optionen
Praxistipps zu Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
»» Notwendiger Informationsgehalt der Auswahl- und Zuschlagskriterien
»» Jury und Bewertungskommission: Grenzen beim Ermessensspielraum
»» Anforderungen an Objektivität und Nachvollziehbarkeit der Auswahl- und
Zuschlagsentscheidung
»» Welche Auswahl- und Zuschlagskriterien unterliegen nicht der Präklusion?
RA Mag. Gregor Stickler ist
Partner der Kanzlei Schramm
Öhler Rechtsanwälte. Er führt
Vergabe­verfahren u.a. in den
Bereichen Bau, Facility
Management, Finanzierung
und PPP durch. Er ist Lehrbeauftragter für
Vergabe- und Bauvertragsrecht.
Prüfen Sie den Leistungsvertrag
»» Pflicht des Auftraggebers zur Vertragsnorm
»» Judikaturübersicht zu rechtswidrigen Vertragsklauseln
»» Vertragsstrafen, Bankgarantien, Haftung: Minimieren Sie Ihr Risiko!
Mag. Michael Scherzer ist seit
1998 Mitglied der Rechts­
abteilung der Siemens AG
Österreich. Seine Schwer­
punkte liegen im Bereich
Großanlagenverträge. Seit
2003 Fachzuständigkeit für Vergaberecht.
So gestalten Sie Ihr Angebot optimal
Dr. Stefan Zleptnig, LL.M.
leitet das Team Vergaberecht
und Öffentliches Recht in der
Rechtsabteilung der
ASFINAG. Er ist als
Vortragender für
Vergaberecht und Umweltrecht tätig.
»» Welche Abweichungen von der Ausschreibung sind erlaubt?
»» Nachweis der Gleichwertigkeit im Angebot
»» Strategien gegen unliebsame Ausschreibungsbedingungen
»» Informationsansprüche des Bieters, erlaubte Kommunikation mit dem
Auftraggeber
»» Arbeits- und Bietergemeinschaften
»» Subunternehmer: Erschwernisse der BVergG-Novelle 2015
Alternativangebote
Angebotsöffnung – Worauf der Auftragnehmer zu achten hat
»» Verlesungspflicht des Auftraggebers vs. Mitwirkungspflicht des Bieters
»» Rechtsfolgen von Verlesungsfehlern
Angebotsprüfung, Aufklärungsgespräche, Ausscheiden von Angeboten
»» Anspruch auf Aufklärungsgespräche im offenen/nicht offenen Verfahren und
zulässiger Inhalt
»» Kontradiktorische Angebotsprüfung – Konkretisierung des
Aufklärungsersuchens
»» Typische Angebotsmängel und die Frage nach ihrer Behebbarkeit
»» Unterangebote – Spekulative Angebotspreise
Zielgruppe & Nutzen
Ein Tag an dem speziell auf die Fragen und
Themen der Bieter eingegangen wird.
Sonderregelungen im Verhandlungsverfahren
Anhand von Fallbeispielen werden häufige
Fehlerquellen und Fallstricke aufgezeigt. Sie
erfahren, wie Sie Fehler des Auftraggebers
rechtzeitig erkennen, richtig reagieren und
vor allem, wie Sie eigene Fehler vermeiden .
»» Was darf der Auftraggeber, was darf er nicht?
»» Richtige Taktik bei Verhandlungen: Ablaufplanung, Präsentation, richtige
Reaktion auf Einwände
»» Nachforderungen und neue Anforderungen an Angebote während der
Verhandlungsphase
Mit Tipps von Auftraggeberseite:
Vermeidung typischer Fehler, Erfolgsfaktoren
und optimale Angebotsgestaltung.
Rechtsschutz
»» Achtung Präklusion – Verlust von Rechten durch Zeitablauf
»» Welche Entscheidungen sind wann anfechtbar: Berichtigung,
Fragenbeantwortungen, etc.
»» Alternative Streitbeilegungsstrategien/Anfechtbarkeit von rechtswidrigen
Direktvergaben
»» Fehlende Antragslegitimation bei Ausscheidung und ihre Ausnahmen
Teilnehmerstimme
Compliance-Management-Systeme
Klar, kompakt und auch durch die vielen
Beispiele für Nicht-Fachleute verständlich.
Alexander Beck, Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik
»» Die wichtigsten To-dos und häufigsten Fragen
»» Worauf typischerweise aus Sicht eines Bieters zu achten ist
»» Konzept eines Bieter-Compliance-Systems
17.30
businesscircle.at
Ende
[email protected]
1. Druck
ANMELDUNG
Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an!
Julia Capári, Organisation, Business Circle
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Code VG6504 - INT
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+43/(0)1/522 58 20-55
+43/(0)1/522 58 20-18
Business Circle, Ölzeltgasse 3, A-1030 Wien
1. teilnehmer/in
Masterclass Vergabe, EUR 799 bis 899 *
30. März 2017
100 Tipps für Ihre Ausschreibungsunterlagen, EUR 799 bis 899 *
25. April 2017
Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber, EUR 799 bis 899 *
26. April 2017
Verhandlungsverfahren NEU, EUR 799 bis 899 *
9. Mai 2017
Vergabe nach dem Bestbieterprinzip, EUR 799 bis 899 *
10. Mai 2017
Auftragnehmer-Tag - Vergaberecht für Bieter, EUR 799 bis 899 *
18. Mai 2017
*P
reise exklusive MwSt. Buchen und zahlen Sie 2 Monate vorher,
erhalten Sie 100 Euro Frühbucherbonus.
2-1
Bildungs
offensive
Buchen 2 Mitarbeiter das gleiche Seminar,
gilt für die 1. Person der Vollpreis und die
2. zahlt nur die Hälfte.
FRÜHBUCHERBONUS* Worauf warten? Sie haben Anspruch auf 100
Euro Frühbucherbonus, wenn Sie bis 2 Monate vor der Veranstaltung
buchen und zahlen. Bis 1 Monat davor sind es 50 Euro. Sie können den
Frühbucherbonus bei Zahlung in Abzug bringen.
Bei Nutzung der 2:1 Bildungsoffensive gilt der Frühbucherbonus nur für
den 1. Teilnehmer.
Der Frühbucherbonus und die 2:1 Bildungsoffensive gelten nicht für die
Masterclass Vergaberecht.
Inklusive Vortragsdokumentation und voller Verpflegung.
RücktritT oder Umbuchung Sie können nicht teilnehmen?
Dann melden Sie uns einen Ersatz. Wenn Sie keinen Ersatz gefunden
haben, verrechnen wir bis 2 Wochen vor der Veranstaltung nur die
Bearbeitungsgebühr von 80 Euro, danach den gesamten Betrag. Bitte
stornieren Sie schriftlich.
veranstaltungsort
ATH Park Royal Palace Vienna****
Schloßallee 8, 1140 Wien, Tel.: +43 (1) 89 11 0
www.austria-trend.at/Hotel-Park-Royal-Palace-Vienna
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Tel, Fax �����������������������������������������������������������������������������������
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Ansprechpartner im Sekretariat ��������������������������������������������������������
Adresse ����������������������������������������������������������������������������������
Firmenmäßige Zeichnung/Datum ������������������������������������������������������
2. teilnehmer/in
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