Update zum BVergG 2017 Vergaberecht 2017 30. März 2017 25. April 2017 26. April 2017 9. Mai 2017 10. Mai 2017 18. Mai 2017 Masterclass Vergabe Auswirkungen des BVergG 2017 auf die Vergabepraxis Lösungs- und Entscheidungsfindung für Vergabepraktiker und Spezialisten 100 praktische Tipps für Ihre Ausschreibungsunterlagen Gestaltungsspielräume vergabekonform nutzen in Zeiten des BVergG 2017 Mit Mustervorlagen & Beispielen Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber Alle Neuerungen des BVergG 2017 – Besonderheiten und Spezialfragen der Beschaffung in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser und Post Verhandlungsverfahren NEU nach BVergG 2017 Ausgeweitete Anwendungsmöglichkeiten im klassischen Bereich So profitieren Auftraggeber & Bieter von mehr Verhandlungsfreiheit & Flexibilität Vergabe nach dem Bestbieterprinzip Neuerungen BVegG 2017 & Erfahrungen mit der Novelle 2015 Herausforderungen in der Praxis & Austausch mit den Vorreitern Auftragnehmer-Tag: Vergaberecht für Bieter Update BVergG 2017 – Durchschauen Sie die Tricks der Auftraggeber, vermeiden Sie Fehler und gestalten Sie Ihre Angebote optimal Seminar 30. März 2017 9.00 Experten Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher ist Professor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Von 1994 bis 1997 war er Vorsitzender der Bundesvergabekontrollkommission, stellvertretender Vorsitzender der Übernahmekommission und Vorsitzender der Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Start »» Das BVergG 2017 – wesentliche Inhalte »» Stand der Arbeiten an BVergG-Konz 2017 »» Sonstige vergaberechtliche Neuerungen in Österreich und Europa Michael Fruhmann, Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst 12.00 Mittagspause 13.00 Dialog & Diskussion Gemeinsam werden die Auswirkungen des BVergG 2017 auf Ihre Vergabepraxis diskutiert und Lösungsansätze erarbeitet Erste Interpretationen zum BVergG 2017 »» »» »» »» »» »» »» Mag. Hubert Reisner ist Richter des Bundesver waltungsgerichts. Ab 2002 war er Senatsvorsitzender des Bundesvergabeamtes. Davor war er u. a. in der Stabstelle des Amtes der NÖ Landesregierung und in der Volksanwaltschaft tätig. Ausnahmetatbestände Verwaltungskooperationen Vertragsverlängerungen und Vertragsanpassungen Verhandlungsverfahren Neu Bestbieterprinzip/Billigstbieterprinzip Innovationspartnerschaften Rechtschutz NEU – Aus für Ex-ante und Ex-post Transparenzbekanntmachungen? Die Vergabe von Gesundheits- und anderen besonderen Dienstleistungen »» Besondere Dienstleistungen im Allgemeininteresse »» Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Dienstleistungen »» Anforderungen des Beihilfenrechts/Abgrenzung zum Vergaberecht Aktuelle Fragen der Mehrfachbeteiligung – Umgang mit Subunternehmern, verbundenen Unternehmen, sonstigen Dritten »» »» »» »» »» Beschränkung der Berufung auf Mittel Dritter Prüf- und Benennungspflicht Grenzüberschreitende Personalbereitstellung Arbeitskräfteübergang Neue Subunternehmerregelung Josef Aicher, Universität Wien Martin Schiefer, Heid Schiefer RAe 15.00 Aktuelle Judikatur des BVwG »» Zur Anwendbarkeit des Vergaberechts -- Vergabe von Leistungen der Pensionskassen -- Direktverrechnungsverträge »» Die Vergabe von Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen -- Zur Wahl der Direktvergabe -- Zur Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren »» Zur Kalkulation von Angeboten -- Vollkostenkalkulation vs Grenzkostenkalkulation von Dienstleistungen -- Zur Verlagerung von Kosten bei großen Projekten »» Was muss der Bieter selbst gemacht haben, wie weit kann er sich bei der Vorlage von Referenzen auf Dritten berufen? »» Neues zur Antragslegitimation Nutzen Sie erhalten ein Update aus erster Hand mit allen Neuerungen zum BVergG 2017 und zu aktuellen Entscheidungen des BVwG. Wichtige Änderungen, die das neue Gesetz bringt, werden genau analysiert und interpretiert. Wie wirken sich die Bestimmungen auf die Ausschreibungspraxis aus? Welche Lösungen gibt es für spezielle Fragen? Hubert Reisner, Bundesverwaltungsgericht 17.00 businesscircle.at Lösungs- & Entscheidungsfindung für Praktiker Neueste Entwicklungen im österreichischen & europäischen Vergaberecht Dr. Michael Fruhmann ist Leiter des für die Legistik des Bundesvergaberechts zuständigen Referates V/A/8/a im Bundeskanzler amt-Verfassungsdienst. Er ist österreichischer Delegierter zum Beratenden Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen der EU-Kommission. RA Mag. Martin Schiefer ist Partner der Kanzlei Heid Schiefer RAe. Er ist Mitglied des Herausgeber-Beirates der RPA und Herausgeber des „Handbuch Vergaberecht“. Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und Gesundheitsbereich, Verkehrsdienst leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht. Masterclass Vergabe Ende [email protected] Seminar 25. April 2017 9.00 Vortragende Steuerung der Auswahl der Bewerber und Bieter »» »» »» »» »» »» RA Dr. Matthias Öhler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er war von 1994 - 1996 in der für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Abteilung GD XV B 3 der Europäischen Kommission tätig. Richtige Bieter – richtiges Vergabeverfahren Formulierung flexibler Eignungs- und Auswahlkriterien Festlegung von Ermessensspielräumen bei Eignungs- und Auswahlkriterien Zusätzliche Ausscheidungsgründe Fakultative und optionale Ausscheidungsgründe Regelung von Nachnominierungen und optionalen Nachnominierungen Steuerung und Strukturierung des Bietermarktes »» »» »» »» »» »» Sinnvoller Einsatz der Präklusion Regelungen zur Beschränkung von Arbeitsgemeinschaften Zulässige Beschränkungen des Subunternehmereinsatzes Tipps zur neuen SubU-Regelung Regelungen und Eignungsanforderungen bei Teilangeboten und Losen Rahmenvereinbarungen Zuschlagskriterien gemäß BVergG 2017 Das neue Bestangebotsprinzip Mag. Hubert Reisner ist Richter des Bundes verwaltungsgerichts. Zuvor war er ab 2002 Senatsvorsitzender des Bundesvergabeamtes. Davor war er u. a. in der Stabstelle des Amtes der NÖ Landesregierung und in der Volksanwaltschaft tätig. »» Zulässige Spielräume schaffen durch -- Jury -- Ermessensklauseln -- Allgemeine Formulierungen -- Subjektive Kriterien Taktiken bei der Angebotsprüfung und beim Ausscheiden »» Richtige Taktik bei der Angebotsprüfung »» Richtige Taktik beim Ausscheiden »» Strategien bei der Zuschlagsentscheidung RA Dr. Georg Zellhofer ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Schwerpunkte: Vergaberecht, Österreichisches und Europäisches Kartell- und Vertriebsrecht, Transportrecht, Europarecht. Der Vertrag »» »» »» »» »» »» »» »» »» Mit praktischen Musterbausteinen Minderung von Schadenersatzrisiken Ermessen bei der Bieterauswahl Jurybewertungen Vertragsklauseln Start Gestaltungsspielräume vergabekonform nutzen in Zeiten des BVergG 2017 RA Dr. Andreas Gföhler ist Rechtsanwalt der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Vergaberecht und Bauvertragsrecht. »» »» »» »» 100 praktische Tipps für Ihre Ausschreibungsunterlagen 17.30 Das Maß aller Dinge: Die Rahmenvereinbarung Vertragsausweitungs- und Änderungsklauseln Das Änderungsprozedere Abweichungen von ÖNORMEN Optionen Rahmenvereinbarungen Wo liegen die vergaberechtlichen Grenzen der Vertragsfreiheit? Wo liegen die zivilrechtlichen Grenzen der Vertragsfreiheit? Bewahrung der Flexibilität auch nach Vertragsabschluss: Änderungsklauseln Ende Teilnehmerstimmen Zielgruppe & Nutzen Für Praktiker, die als Auftraggeber Ausschreibungsunterlagen erstellen. Sehr gut und empfehlenswert. Marco Pontasch, VAMED Die Inhalte sind besonders praxisrelevant und werden von den Referenten hoch kompetent präsentiert. Claudia Condopoulos-Kilic, ÖBB-Infrastruktur Kompakte Präsentationen von fachlichen Spitzen-Referenten an einem Seminartag. Für mich war dieses Seminar TOP! Ich konnte mein bestehendes Wissen auffrischen und durch diverse Neuerungen im BVergG erweitern. Oliver Augustin, EVN businesscircle.at [email protected] Alle Neuerungen des BVergG 2017 Seminar 26. April 2017 9.00 Vortragende Update BVergG 2017 »» Wichtige Änderungen für den Sektorenbereich Der Geltungsbereich des Sektorenvergaberechts und Voraussetzungen für Vergaberecht light »» Wer ist Sektoren-Auftraggeber? Was gilt als Sektorentätigkeit? »» Aufträge mit „Doppelnatur“: Rechtslage und Rechtsprechung bei Unternehmen, die gleichzeitig -- Sektoren-Auftraggeber und klassischer öffentlicher Auftraggeber -- Sektoren-Auftraggeber und gar kein Auftraggeber sind »» Neue Ausnahmen und Freistellungen vom Geltungsbereich »» Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen RA Dr. Matthias Öhler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er war von 1994 - 1996 in der für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Abteilung GD XV B 3 der Europäischen Kommission tätig. Vergaberegime light »» Vergabeverfahren in den Sektoren: Worin bestehen die wesentlichen Erleichterungen für Sektorenauftraggeber? »» Welche Verfahrensarten gelten im Unterschwellenbereich? »» Präqualifikation, Eignungs- und Auswahlkriterien »» Freiräume bei der Angebotsbewertung »» Angebotsprüfung und Ausscheidung Angelika Saladin, LL.M, MBA leitet seit 2013 das Referat Vergabe- und Vertragsrecht der Wiener Linien GmbH & Co KG. Davor war sie Consultant bei Platzer & Partner UnternehmensberatungsgmbH mit Schwerpunkt Vergaberecht. Freiheiten und Grenzen des Verhandlungsverfahrens »» Was darf der Auftraggeber, was darf er nicht? »» Richtige Taktik bei Verhandlungen: Ablaufplanung, Präsentation, richtige Reaktion auf Einwände, taktisch richtige Vorgehensweise »» Nachforderungen und neue Anforderungen an Angebote während der Verhandlungsphase »» Rahmenvereinbarung als „Pflichtbeschaffungstool“ RA Dr. Georg Zellhofer ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Schwerpunkte: Vergaberecht, Österreichisches und Europäisches Kartell- und Vertriebsrecht, Transportrecht, Europarecht. Informieren Sie sich über die Besonderheiten des Sektorenvergaberechts und nutzen Sie die Spielräume und die größere Flexibilität, die Ihnen das BVergG bei der Abwicklung von Vergabeverfahren einräumt. Im Fokus stehen die aktuellen Änderungen durch das BVergG 2017. Zielgruppe »» Mitarbeiter sämtlicher Sektoren auftraggeber (Verkehrswirtschaft, Energieund Wasserversorgung, Post) aus den Bereichen Recht, Einkauf und Beschaffung »» Vertreter der Auftragnehmerseite insbesondere Mitglieder der Geschäftsführung und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Vertrieb und Einkauf businesscircle.at Start Beschaffung in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser, Post RA Dr. Andreas Gföhler ist Rechtsanwalt der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Vergaberecht und Bauvertragsrecht. Ihr Nutzen Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber Rechtschutz »» »» »» »» 17.30 Präklusion von rechtswidrigen Ausschreibungen Vorgaben zur Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung und Ausnahmen Verschärfte Anfechtbarkeit von rechtswidrigen Direktvergaben Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte Ende Teilnehmerstimmen Sehr interessant. Es hat meine Erwartung übertroffen! Curd Ornig, RAG Rohöl-Aufsuchungs Sehr professionell mit hohem Praxisbezug. Christian Stadlbauer, Schiene OÖ Praxisorientierte Darstellung der wichtigen Themen für Sektorenauftraggeber. Besonders empfehlenswert ist dieses Seminar als Ergänzung zum Vergaberechtlichen Lehrgang. Brigitte Bernhardt, Austrian Power Grid Ein Top-Seminar mit sehr interessanten, praxisorientierten Diskussionen. Nicolas Gaderer, Austrian Power Grid Gute, aktuelle Information für Sektorenauftraggeber. Helmut Herlicska, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland [email protected] das neue Regel-Verfahren nach BVergG 2017 Seminar 9. Mai 2017 9.00 Vortragende Verhandlungsverfahren NEU Erweiterte Anwendung für klassische Auftraggeber Start Ausgeweiteter Anwendungsbereich im BVergG 2017 Mehr Verhandlungsmöglichkeiten & Flexibilität für Auftraggeber & Bieter RA Dr. Andreas Gföhler ist Rechtsanwalt der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Vergaberecht und Bauvertragsrecht. Vorbereitung und Konzeption des Verfahrens »» Vorteile und Nachteile des Verhandlungsverfahrens »» Wahl des Verhandlungsverfahrens: Erweiterter Anwendungsbereich auch im klassischen Bereich »» Unterschiede des Verhandlungsverfahrens bei Verhandlungen -- mit nur einem Bieter / mit mehreren Bietern -- bei geistigen Leistungen -- im Sektorenbereich -- im Unterschwellenbereich Mag. Christa Gschweitl ist ausgebildete Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Vergabeund (Bau-)Vertragsrecht sowie Immobilienrecht. Sie leitet seit 2014 die Rechts abteilung und ist Prokuristin der Wasser straßeninfrastrukturgesellschaft via donau. Taktiken und Praktiken im Verhandlungsverfahren »» »» »» »» »» »» »» »» »» »» »» »» »» RA Dr. Matthias Öhler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er war von 1994 - 1996 in der für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Abteilung GD XV B 3 der Europäischen Kommission tätig. Was ist bei der ersten Stufe zu beachten? Abgrenzung des Leistungsgegenstandes in der 1. Stufe Sinnvolle und zulässige Eignungs- und Auswahlkriterien Formalprüfung der Teilnahmeanträge, Verbesserbarkeit von Mängeln Einladung der ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe Eingang der Angebote und Angebotsöffnung Formalprüfung der Angebote Übergang in die Verhandlungsphase/Vorab-Shortlisting/Verhandlungspflicht Ablauf der Verhandlungen Ausschreibungsunterlagen, Grenzen der Änderung des Leistungsgegenstands Last and Best Offer, Selbstbindung des Auftraggebers Bewertung der Angebote, (keine) Änderung von Zuschlagskriterien Häufige Fehler von Auftraggebern und Bietern bei Verhandlungsverfahren RA Mag. Gregor Stickler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er führt Vergabeverfahren u.a. in den Bereichen Bau, Facility Management, Finanzierung und PPP durch und ist Lehrbeauftragter für Vergabe- und Bauvertragsrecht. Ausgewählte Aspekte beim Ablauf des Verhandlungsverfahrens Hintergrund & Nutzen Präklusion und Rechtsschutz Mit dem BVergG 2017 wird das Verhandlungsverfahren reformiert. Der Anwendungsbereich wird ausgeweitet. Damit bekommen Auftraggeber mehr Verhandlungsmöglichkeiten und Flexibilität. Klären Sie, wann das Verhandlungsverfahren zum Einsatz kommt und welche Besonderheiten bei der Vorbereitung und Durchführung zu beachten sind. Nutzen Sie die gelockerten Regeln. Lernen Sie häufige Fehler von Auftraggebern und Bietern kennen und vermeiden. Profitieren Sie von Erfahrungsberichten. »» »» »» »» »» »» »» »» Interne Aufstellung und interner Regelungsbedarf Bieterbeobachtung und Bieterverhalten Anforderungen an eine Jurybewertung Bloße Preisverhandlungen Änderung von Zuschlagskriterien nach § 105 Abs. 5 Zulässiges Ausmaß an Änderungen aufgrund der Verhandlungen Besonderheiten bei der Vertragserstellung Bewahrung der Flexibilität auch nach Vertragsabschluss: Rahmenvereinbarung, Änderungsklauseln »» Vermeidung der Sittenwidrigkeit von Vertragsklauseln »» »» »» »» 17.30 Präklusion als wichtigster Baustein der Verhandlungstaktik Rechtsschutz: Risiken, Kosten und Konsequenzen Ideenschutz Strafrechtliche Aspekte Ende Teilnehmerstimmen Kompetente Vortragende, gute Präsentationen, hohe Praxisrelevanz. Absolut empfehlenswert! Andreas Schwarzer, Sozialversicherungsanstalt der Bauern Gute, aktuelle Information für Praktiker. Helmut Herlicska, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland Jeder, der mit Vergaben und Verhandlungen zu tun hat, wird das Seminar als Bereicherung erfahren. Wolfgang Teichmann, Bundesrechenzentrum Verhandlungsverfahren sind ein wichtiger und spannender Teil des BVergG. Dieses Seminar bietet einen guten Überblick. Christof Heinzle, Rhomberg Bau Wie gewohnt hohe Qualität inklusive hoher Praxisbezug. Rudolf Philippitsch, BM für Land- & Forstwirtschaft, Umwelt- & Wasserwirtschaft businesscircle.at [email protected] Seminar 10. Mai 2017 9.00 Vortragende Susanne Edinger ist Expertin im Fachbereich Bauwirtschaft und Vergabe der ASFINAG Bau Management GmbH (ASFINAG BMG). Mitarbeit u.a. in div. Ausschüssen des FSV (zB RVS 10.02.12 Zuschlagskriterien für Bauaufträge – Verkehrswegebau). Mag. Christian Knass ist Leiter der Beschaffungs abteilung an der Universität Wien und damit für die Ausschreibung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen nach BVergG verantwortlich. Neuerungen BVegG 2017 & Erfahrungen in der Praxis Start Neuerungen durch das BVegG 2017 & Erfahrungen mit der Novelle 2015 Wesentliche Inhalte und Herausforderungen für die Praxis »» Neugestaltung des „Bestbieterprinzips“ »» Neue zusätzliche flankierende Regelungen (Subvergabe, Eignungsprüfung) Michael Fruhmann, Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst 12.00 Mittagspause 13.00 Bestbieterprinzip: Erfolgreiche Umsetzung »» Wieso Bestbieterausschreibung: Sinnvoller Einsatz des Bestbieterprinzips »» Korrekte Definition der qualitativen Zuschlagskriterien in den Ausschreibungsunterlagen »» Best-practice-Beispiele von Bestbieterkriterien für unterschiedliche Branchen (Planung, Bau, Abfallwirtschaft, Möbel, IT, Lieferleistungen, soziale Dienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen, sonstige Dienstleistungen) »» Erfolgreiche Angebotslegung bei der Bestbieterausschreibung »» Vergaberechtskonforme Bestbieterermittlung Dr. Michael Fruhmann ist Leiter des für die Legistik des Bundesvergaberechts zuständigen Referates V/A/8/a im Bundeskanzler amt-Verfassungsdienst. Er ist österreichischer Delegierter zum Beratenden Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen der EU-Kommission. RA Dr. Stephan Heid ist Partner der Kanzlei Heid Schiefer RAe. Er ist Herausgeber und Autor der RPA und des „Handbuch Vergaberecht“. Spezialgebiete: Bauleistungen, rechtliches Projektmanage ment (GP, GU, TU), Lebenszyklusmodelle, PPP-Modelle, (Anti-)Claim-Management. Vergabe nach dem Bestbieterprinzip Martin Schiefer und Stephan Heid, Heid Schiefer RAe 16.00 Best-practice-Erfahrungen aus der Praxis »» »» »» »» Herausforderungen bei der Anwendung des Bestbieterprinzips Für welche Ausschreibungen eignet es sich, für welche weniger? Empfehlungen aufgrund der bisherigen Ausschreibungserfahrungen Diskutieren Sie Fragen aus Ihrer eigenen Vergabepraxis Susanne Edinger, ASFINAG BMG Christina Knaß, Universität Wien 17.00 Ende Hintergrund RA Mag. Martin Schiefer ist Partner der Kanzlei Heid Schiefer RAe. Er ist Mitglied des Herausgeber-Beirates der RPA und Herausgeber des „Handbuch Vergaberecht“. Spezialgebiete: IT-Beschaffungen, Sozial- und Gesundheitsbereich, Verkehrsdienst leistungen, PPP-Modelle, Gesellschaftsrecht. Seit März 2016 – mit Inkrafttreten der BVergG-Novelle 2015 - ist das Bestbieter prinzip für öffentliche Aufträge ab einer bestimmten Auftragssumme Pflicht. Mit dem BVergG 2017 sind weitere Vorgaben und Anpassungen zu erwarten. Der Preis darf nicht als einziges Kriterium für die Auftragserteilung herangezogen werden. Stattdessen gewinnen Sozial- oder Qualitätskriterien an Bedeutung. Neu sind u.a. auch das Transparenzgebot für Subvergaben und klare Regeln, die im Falle von Lohn-und Sozialdumping einzuhalten sind. Subunternehmer müssen in den Angeboten angeführt, geprüft und genehmigt werden. Teilnehmerstimmen Ihr Nutzen Eine Rückenstärkung für Praktiker in der Argumentation für das Bestbieterprinzip intern und extern. Hans-Christian Karall, Wirtschaftskammer Burgenland »» Sie erhalten ein Update zu den Neuerungen des BVvergG 2017 und der BVergGNovelle 2015 aus erster Hand »» Sie erfahren, wie Sie Ausschreibung und Vertrag gestalten können, damit die Vergabe nach dem Bestbieterprinzip zu einem Erfolgsmodell wird »» Sie erhalten Beispiele für vergaberechtskonforme Zuschlagskriterien und Best-practice-Beispiele von Bestbieterkriterien für unterschiedliche Branchen »» Sie hören Erfahrungsberichte aus der Praxis und erarbeiten Lösungen für Ihren Bereich »» Sie erhalten Checklisten und Vorlagen für Bieter und Auftraggeber Interessante Präsentation mit guten Beispielen für meine tägliche Praxis. Stefanie Berger, Wiener Lokalbahnen businesscircle.at [email protected] Seminar 18. Mai 2017 9.00 Vortragende Auftragnehmer-Tag: Vergaberecht für Bieter Start Was ändert sich durch das BVergG 2017 Die Ausschreibung – Pflichten des Auftraggebers RA Dr. Matthias Öhler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er war von 1994 - 1996 in der für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Abteilung GD XV B 3 der Europäischen Kommission tätig. »» Mindestinhalte in Bekanntmachung und Ausschreibung »» Zulässige und unzulässige Freiräume des BVergG: Aus der Trickkiste der Auftraggeber »» Pflicht zur Konkretisierung der Leistungsbeschreibung »» Besonderheiten bei Rahmenvereinbarungen/Teilvergabe/Optionen Praxistipps zu Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien »» Notwendiger Informationsgehalt der Auswahl- und Zuschlagskriterien »» Jury und Bewertungskommission: Grenzen beim Ermessensspielraum »» Anforderungen an Objektivität und Nachvollziehbarkeit der Auswahl- und Zuschlagsentscheidung »» Welche Auswahl- und Zuschlagskriterien unterliegen nicht der Präklusion? RA Mag. Gregor Stickler ist Partner der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Er führt Vergabeverfahren u.a. in den Bereichen Bau, Facility Management, Finanzierung und PPP durch. Er ist Lehrbeauftragter für Vergabe- und Bauvertragsrecht. Prüfen Sie den Leistungsvertrag »» Pflicht des Auftraggebers zur Vertragsnorm »» Judikaturübersicht zu rechtswidrigen Vertragsklauseln »» Vertragsstrafen, Bankgarantien, Haftung: Minimieren Sie Ihr Risiko! Mag. Michael Scherzer ist seit 1998 Mitglied der Rechts abteilung der Siemens AG Österreich. Seine Schwer punkte liegen im Bereich Großanlagenverträge. Seit 2003 Fachzuständigkeit für Vergaberecht. So gestalten Sie Ihr Angebot optimal Dr. Stefan Zleptnig, LL.M. leitet das Team Vergaberecht und Öffentliches Recht in der Rechtsabteilung der ASFINAG. Er ist als Vortragender für Vergaberecht und Umweltrecht tätig. »» Welche Abweichungen von der Ausschreibung sind erlaubt? »» Nachweis der Gleichwertigkeit im Angebot »» Strategien gegen unliebsame Ausschreibungsbedingungen »» Informationsansprüche des Bieters, erlaubte Kommunikation mit dem Auftraggeber »» Arbeits- und Bietergemeinschaften »» Subunternehmer: Erschwernisse der BVergG-Novelle 2015 Alternativangebote Angebotsöffnung – Worauf der Auftragnehmer zu achten hat »» Verlesungspflicht des Auftraggebers vs. Mitwirkungspflicht des Bieters »» Rechtsfolgen von Verlesungsfehlern Angebotsprüfung, Aufklärungsgespräche, Ausscheiden von Angeboten »» Anspruch auf Aufklärungsgespräche im offenen/nicht offenen Verfahren und zulässiger Inhalt »» Kontradiktorische Angebotsprüfung – Konkretisierung des Aufklärungsersuchens »» Typische Angebotsmängel und die Frage nach ihrer Behebbarkeit »» Unterangebote – Spekulative Angebotspreise Zielgruppe & Nutzen Ein Tag an dem speziell auf die Fragen und Themen der Bieter eingegangen wird. Sonderregelungen im Verhandlungsverfahren Anhand von Fallbeispielen werden häufige Fehlerquellen und Fallstricke aufgezeigt. Sie erfahren, wie Sie Fehler des Auftraggebers rechtzeitig erkennen, richtig reagieren und vor allem, wie Sie eigene Fehler vermeiden . »» Was darf der Auftraggeber, was darf er nicht? »» Richtige Taktik bei Verhandlungen: Ablaufplanung, Präsentation, richtige Reaktion auf Einwände »» Nachforderungen und neue Anforderungen an Angebote während der Verhandlungsphase Mit Tipps von Auftraggeberseite: Vermeidung typischer Fehler, Erfolgsfaktoren und optimale Angebotsgestaltung. Rechtsschutz »» Achtung Präklusion – Verlust von Rechten durch Zeitablauf »» Welche Entscheidungen sind wann anfechtbar: Berichtigung, Fragenbeantwortungen, etc. »» Alternative Streitbeilegungsstrategien/Anfechtbarkeit von rechtswidrigen Direktvergaben »» Fehlende Antragslegitimation bei Ausscheidung und ihre Ausnahmen Teilnehmerstimme Compliance-Management-Systeme Klar, kompakt und auch durch die vielen Beispiele für Nicht-Fachleute verständlich. Alexander Beck, Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik »» Die wichtigsten To-dos und häufigsten Fragen »» Worauf typischerweise aus Sicht eines Bieters zu achten ist »» Konzept eines Bieter-Compliance-Systems 17.30 businesscircle.at Ende [email protected] 1. Druck ANMELDUNG Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an! Julia Capári, Organisation, Business Circle Bitte nennen Sie bei Ihrer Online-Buchung den Code VG6504 - INT Wir bestätigen Ihre Anmeldung innerhalb von 3 Tagen per E-Mail. [email protected] +43/(0)1/522 58 20-55 +43/(0)1/522 58 20-18 Business Circle, Ölzeltgasse 3, A-1030 Wien 1. teilnehmer/in Masterclass Vergabe, EUR 799 bis 899 * 30. März 2017 100 Tipps für Ihre Ausschreibungsunterlagen, EUR 799 bis 899 * 25. April 2017 Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber, EUR 799 bis 899 * 26. April 2017 Verhandlungsverfahren NEU, EUR 799 bis 899 * 9. Mai 2017 Vergabe nach dem Bestbieterprinzip, EUR 799 bis 899 * 10. Mai 2017 Auftragnehmer-Tag - Vergaberecht für Bieter, EUR 799 bis 899 * 18. Mai 2017 *P reise exklusive MwSt. Buchen und zahlen Sie 2 Monate vorher, erhalten Sie 100 Euro Frühbucherbonus. 2-1 Bildungs offensive Buchen 2 Mitarbeiter das gleiche Seminar, gilt für die 1. Person der Vollpreis und die 2. zahlt nur die Hälfte. FRÜHBUCHERBONUS* Worauf warten? Sie haben Anspruch auf 100 Euro Frühbucherbonus, wenn Sie bis 2 Monate vor der Veranstaltung buchen und zahlen. Bis 1 Monat davor sind es 50 Euro. Sie können den Frühbucherbonus bei Zahlung in Abzug bringen. Bei Nutzung der 2:1 Bildungsoffensive gilt der Frühbucherbonus nur für den 1. Teilnehmer. Der Frühbucherbonus und die 2:1 Bildungsoffensive gelten nicht für die Masterclass Vergaberecht. Inklusive Vortragsdokumentation und voller Verpflegung. RücktritT oder Umbuchung Sie können nicht teilnehmen? Dann melden Sie uns einen Ersatz. Wenn Sie keinen Ersatz gefunden haben, verrechnen wir bis 2 Wochen vor der Veranstaltung nur die Bearbeitungsgebühr von 80 Euro, danach den gesamten Betrag. Bitte stornieren Sie schriftlich. veranstaltungsort ATH Park Royal Palace Vienna**** Schloßallee 8, 1140 Wien, Tel.: +43 (1) 89 11 0 www.austria-trend.at/Hotel-Park-Royal-Palace-Vienna Vor- und Zuname, Titel ������������������������������������������������������������������ Beruf, Funktion �������������������������������������������������������������������������� E-Mail ������������������������������������������������������������������������������������ Tel, Fax ����������������������������������������������������������������������������������� Firma, Branche ��������������������������������������������������������������������������� Ansprechpartner im Sekretariat �������������������������������������������������������� Adresse ���������������������������������������������������������������������������������� Firmenmäßige Zeichnung/Datum ������������������������������������������������������ 2. teilnehmer/in 50 % rabatt Vor- und Zuname, Titel ������������������������������������������������������������������ Beruf, Funktion �������������������������������������������������������������������������� E-Mail ������������������������������������������������������������������������������������ -50 % Tel, Fax ����������������������������������������������������������������������������������� Firma, Branche ��������������������������������������������������������������������������� partner Ansprechpartner im Sekretariat �������������������������������������������������������� Adresse ���������������������������������������������������������������������������������� Firmenmäßige Zeichnung/Datum ������������������������������������������������������ www.ankoe.at www.manz.at www.verlagoesterreich.at businesscircle.at
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