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Landeskriminalamt Sachsen
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Tom.Bernhardt@
polizei.sachsen.de*
15.12.2016
LKA warnt wieder vor falschen Polizeibeamten
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um das Phänomen „Falscher
Polizeibeamter“ hat das LKA Sachsen Hinweise und Informationen aus
anderen Bundesländern erhalten, dass es auch in Sachsen Menschen
gibt, welche im Begriff sind, diesen Tätern „auf den Leim zu
gehen“. Speziell im Großraum Leipzig haben die Täter ältere Menschen
telefonisch angesprochen und es besteht der Verdacht, dass einige Opfer
auch durchaus bereit sind, Summen im fünfstelligen Bereich an die
vermeintlichen Polizisten auszuhändigen. Das Vorgehen der Täter stellt sich
immer ähnlich dar.
Eine mit leichtem Akzent aber gut deutsch sprechende Person ruft bei
den Betroffenen in den Abend- bzw. Nachtstunden an und stellt sich mit
„Polizei“ vor. Es wird erzählt, dass mehrere Einbrecher in unmittelbarer
Wohnungsnähe des Angerufenen festgenommen wurden. Diese Täter
hätten einen Zettel mit der Adresse der Betroffenen dabei gehabt und
man befürchtet nun einen weiteren Einbruch. Die Polizei würde deshalb
das Haus bewachen. In den Gesprächen wurde auch nach Geld und
Wertsachen gefragt, diese sollten nun „zur Sicherheit“ an die Polizei
übergeben werden. Die Geschädigten werden täterseitig sehr stark unter
Druck gesetzt, gegenüber der eigenen Familie, Bankmitarbeitern oder
ermittelnden Polizeibeamten äußerst verschlossen zu sein.
Wir möchten alle potentiellen Opfer vor Schaden bewahren und bitten
um Hinweise, wenn mit Ihnen in den letzten Wochen ein derartiges
Telefongespräch geführt wurde oder Sie in Kontakt mit vermeintlichen
Polizeibeamten stehen und Sie Bargeld oder Wertsachen an Beamte
übergeben sollen. Fragen Sie bitte auch bei Ihren älteren Angehörigen oder
Freunden nach derartigen Vorfällen.
Bei mysteriösen Anrufen informieren Sie umgehend die örtlich zuständige
Polizei.
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Hausanschrift:
Landeskriminalamt Sachsen
Neuländer Straße 60
01129 Dresden
www.lka.sachsen.de
* Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang
für qualifiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.
• Die Polizei nutzt in keinster Weise die Notrufnummer 110, um mit
Personen in Verbindung zu treten. Diese Rufnummer dient ausschließlich
der Entgegennahme von Notrufen von Bürgern!
•
Besprechen
Sie
mysteriöse/
ungewöhnliche
Anrufe
Familienangehörigen oder Nachbarn! Holen Sie sich Rat
Verbraucherzentralen bzw. bei Ihrem Bankberater.
mit
bei
• Kein Polizeibeamter wird Sie zur Auflösung Ihres Kontos oder von
Sparverträgen auffordern!
• Kein Polizeibeamter wird von Ihnen persönliche Vermögensdaten am
Telefon erfragen und Ihnen mitteilen, dass Ihr Geld auf der Sparkasse oder
Bank nicht mehr sicher sei!
• Kein Polizeibeamter wird bei Ihnen anrufen, sie über Verfahren oder
verdeckte Polizeimaßnahmen informieren!
• Kein Polizeibeamter wird Sie auffordern, Ihr Geld nach Hause zu holen und
in der Folge an einen „verdeckten Ermittler“ zu übergeben! Dies trifft auch
auf Schmuck u. an Wertsachen zu.
• Vertrauen Sie nicht den angezeigten Telefonnummer auf Ihrem Telefon,
wenn Sie diese nicht kennen bzw. Sie sich nicht sicher sind, ob diese korrekt
ist. Nutzen Sie nicht die Wahlwiederholung für einen Rückruf, sondern die
Nummer der örtlichen Polizei aus dem Telefonbuch/ Internet. Noch besser
ist ein persönlicher Besuch auf der Dienststelle.
Warnung an alle bereits geschädigten und potentiellen Opfer:
Durch die offensive Öffentlichkeitsarbeit sollen die möglichen
Geschädigten, aber auch Familienangehörige sensibilisiert werden, um nach
Möglichkeit weitere Tathandlungen zu verhindern bzw. durch eine bewusste
Zusammenarbeit mit der Polizei (z.B. bei Geldübergaben) zumindest
Mittäter in Deutschland festnehmen zu können! Die Ermittlungsbehörden
sind hier auf die aktive Mitarbeit angewiesen.
Oft schämen sich die Opfer derartiger Straftaten und erstatten keine
Anzeige. Leider schützen Sie damit unbewusst die Täterstrukturen, welche
diese weit verbreiteten Ängste schamlos und ganz bewusst ausnutzen.
Bitte helfen Sie derartige Täter festzusetzen und weitere Straften bzw.
Geldübergaben zu verhindern. Wenden Sie sich mit Hinweisen an Ihre
zuständige Polizeidienststelle.
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