Pressemitteilung - Osterode am Harz

Pressemitteilung
Herausgeber: Stadt Osterode am Harz • Pressestelle
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Anlage zur Pressemitteilung Nr. 111/2016 vom 15.Dezember 2016
** Sperrfrist: 15. Dezember 2016, 16.00 Uhr. **
Rede von Bürgermeister Klaus Becker
zur Einbringung des Haushaltes 2017 der Stadt Osterode am Harz
- Sitzung des Stadtrates am 15. Dezember 2016 –
** Es gilt das gesprochene Wort! **
Herr Ratsvorsitzender, meine Damen und Herren,
gerade einmal fünf Wochen ist es her, als mit der konstituierenden Sitzung des Rates die neue
Wahlperiode begonnen hat. Im Eiltempo sind wir erneut in das Tagesgeschäft eingestiegen, um die
Geschicke der Stadt voranzubringen.
Mit den Entscheidungen über die Anpassungen der Gebührenhaushalte und Hundesteuersätze, aber
auch über die Gewinnausschüttung der WIBO sind in der letzten Ratssitzung wichtige Weichen für die
städt. Einnahmebeschaffung getroffen worden.
Der Rat hat einmal mehr deutlich gemacht, dass er sich seiner Verantwortung stellt und auch durchaus
unpopuläre Entscheidungen beschließt und trägt. Diese verantwortungsbewusste Handlungsweise hat
aus meiner Sicht wesentlich dazu beigetragen, dass Rat und Verwaltung bis dato einen erfolgreichen
Weg der Haushaltskonsolidierung beschreiten konnten.
Seit 2001 wies der städt. Haushalt im Verwaltungshaushalt, mit Einführung der Doppik in der
Ergebnisrechnung, ein jährliches Defizit in unterschiedlicher Höhe aus. Bis 2012 wurden so
Jahresfehlbeträge im Ist von insgesamt rd. 12,2 Mio. € angehäuft. Die Planzahlen fielen mit einem
Defizit von rd. 25,6 Mio. € sogar noch deutlich höher aus. Unsere sparsame Mittelbewirtschaftung und
die Verwendung von nicht erwarteten Mehreinnahmen zur Haushaltskonsolidierung führten
letztendlich zu diesem deutlich besseren Ergebnis.
Das Haushaltsjahr 2012 ist auch für die Betrachtung der Kassenkredite von Bedeutung, auf „doppisch“
Liquiditätskredite genannt.
Mit 25,5 Mio. € erreichte der Stand der Liquiditätskredite zum Ende des Haushaltsjahres 2012 einen
für die Stadt Osterode am Harz noch nie dagewesenen Negativrekord. Ich darf aber darauf hinweisen,
dass diese kommunale Haushalts- und Finanzentwicklung eine landestypische Entwicklung war. Sie
hatte ihren Ursprung darin, dass Bund und Land, selbst mit Finanzproblemen behaftet, den
Kommunen immer mehr Aufgaben zuwiesen, die kommunale Finanzausstattung aber
vernachlässigten.
Mit Beginn der letzten Wahlperiode vertieften wir deshalb unsere Konsolidierungsanstrengungen. Mit
einem in Aufbau und Qualität völlig neuem Haushaltssicherungskonzept gingen Rat und Verwaltung
neue Wege, um die finanzielle Kehrtwende zu erreichen. Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass
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Land und Landkreis mit ihren gesteigerten, ja unerbittlichen Haushaltsanforderungen das Umdenken
in Teilen von Rat und Verwaltung positiv beeinflusst haben.
Als Resultat fahren wir nun seit 2013 einen ausgeglichenen Haushalt in Planung und Ergebnis. Die
aufgelaufenen Fehlbeträge konnten in nur drei Jahren um rd. 1,3 Mio. € auf 10,9 Mio. zurückgefahren
werden. Zum 31.12.2015 betrug der Gesamtbetrag der aufgenommenen Liquiditätskredite 18,0 Mio. €
und war damit um 7,5 Mio. € niedriger als 2012. Für das Haushaltsjahr 2016 zeichnete sich jedoch
früh ab, dass der erneute Ausgleich gefährdet sein könnte. So lagen die Gewerbesteuereinnahmen nach
einer hohen Rückzahlung im I. Quartal 2016 um fast 5 Mio. € unter dem Haushaltsansatz. (Zurzeit
sind es rd. 800.000 €.) Ich habe deshalb bereits früh im Jahr eine punktuelle Haushaltssperre verfügt.
WIBO und ABBO haben zudem mit einer höheren Gewinnausschüttung ihren Beitrag zur
Haushaltssicherung des Konzerns Stadt beigetragen. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir den
Haushaltsausgleich auch 2016 schaffen und der Stand der Liquiditätskredite konstant bleibt. Die
umfangreichen Haushaltssicherungsmaßnahmen und die deutlich verbesserten Rahmenbedingungen
haben ihre Wirkung auf den städt. Haushalt nicht verfehlt. Und so muss es bleiben.
Meine Damen und Herren, ich bringe heute den Haushalt 2017 ein.
Der Haushaltsplanentwurf basiert auch diesmal überwiegend auf den Zahlen, die der Rat der Stadt
Osterode am Harz in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereits 2016 für die Jahre 2017
bis 2019 festgesetzt hat, ergänzt um das Jahr 2020.
Die Haushaltspositionen Personalaufwendungen, Gemeindesteuern sowie Zuweisungen und Umlagen
im Rahmen des Finanzausgleichs werden jedes Jahr auf Grund ihrer besonderen Bedeutung für das
Zahlenwerk neu berechnet.
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 191.300 € aus, der Finanzhaushalt im Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit von 1,4 Mio. €. Auch für die Folgejahre 2018 bis 2020 werden in der
Ergebnis- und Finanzplanung durchweg Überschüsse im sechs- bis siebenstelligen Bereich erzielt.
Die aufgelaufenen Fehlbeträge können bis 2020 um weitere 1,8 Mio. € auf 9,0 Mio. € abgebaut
werden. Die Überschüsse im Finanzhaushalt lassen zudem einen Abbau der Liquiditätskredite um rd.
7,2 Mio. € zu. Ausgehend von den Zahlen für 2020 beträgt der genehmigungsfreie Höchstbetrag rd.
7,7 Mio. €.
Damit erweist sich das vom Rat beschlossene strategische Ziel, ab 2022 wieder einen
genehmigungsfreien Höchstbetrag in der Haushaltssatzung festzusetzen, als realistische Zielvorgabe.
Des Weiteren kann ich Ihnen heute mitteilen, dass die Gewinnausschüttung der WIBO für 2017 von
bisher veranschlagten 1,3 Mio. € auf nur noch 500.000 € brutto zurückgefahren wird. Ab 2018 soll der
städt. Haushalt komplett ohne Gewinnausschüttungen der WIBO auskommen. Damit soll
sichergestellt werden, dass die WIBO die hohen finanziellen Belastungen stemmen kann, die sich
allein schon aus der anstehenden Sanierung des ALOHA ergeben.
Der Haushaltsplanentwurf 2017 weist somit ein durchweg positives Zahlenwerk aus und ich habe
gerade den Eindruck, nur in zufriedene Gesichter zu schauen.
Verinnerlichen sie diesen Moment der Freude. Denn auch dieser Haushalt kommt ohne einen
Wermutstropfen nicht aus.
Im Rahmen der Aufgaben- und Produktkritik hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Hebesätze für die
Realsteuern, also Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer, in regelmäßigen Abständen
anzupassen.
Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2016 hat der Rat die regelmäßige Anpassung orientiert am
Landesdurchschnitt beschlossen. Im laufenden Haushalt ist bereits eine Erhöhung ab 2018 für die
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Grundsteuer A auf 390 Punkte und für die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer auf 410 Punkte
eingerechnet. Auf dieser Basis lässt sich der Haushaltsplanentwurf 2017 aber trotz Mittelkürzungen
nicht ausgleichen. Die Ergebnisse der diesjährigen Aufgaben- und Produktkritik haben zu keinen
nennenswerten Ergebnissen geführt.
Die sogenannten „Big Points“ habe ich in das nächste Jahr schieben müssen, weil die Vorarbeiten auf
Grund der diversen personellen Umbesetzungen nicht in Angriff genommen werden konnten.
Andererseits werden zusätzliche vom Rat bereits beschlossene Projekte den städt. Haushalt belasten.
Ich darf hier an das Trafo-Projekt und das Projekt „Fachwerk–Fünfeck“ erinnern. Nicht zu vergessen,
die ab 2017 landesgesetzlich verpflichtende Einstellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten.
Letztendlich sehe ich keine andere Möglichkeit, als die für 2018 vorgesehene Hebesatzanpassung auf
2017 vorzuziehen. Dabei schlage ich vor, die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer
von 390 Punkten auf 420 Punkte zu erhöhen.
Die hieraus zu erzielenden Mehrerträge von rd. 1,2 Mio. € führen zu keiner höheren Steuerkraft der
Stadt und wirken sich positiv auf ihre Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Finanzausgleichs
aus. Mit anderen Worten: Das Geld bleibt nach jetzigem Stand in voller Höhe im Stadtsäckel.
Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) habe ich keine Hebesatzerhöhung
eingerechnet. Ich bin mir bewusst, dass ich ihnen mit der vorgezogenen Steuererhöhung einen nur
schwer zu verdauenden Brocken vorlege. Andererseits wird der Haushalt nur so auf sichere Füße
gestellt und ist den zukünftigen Herausforderungen gewachsen. Die Stadt Osterode am Harz wird
damit in die Lage versetzt, z.B. das „Trafo-Projekt“ professionell umzusetzen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25. August 2016 beschlossen, das von der Kulturstiftung des Bundes
geförderte Projekt von der WIBO auf die Stadt zu übertragen, weil es über die Grenzen der WIBO
hinaus wirken soll. So wird an der Stadtbibliothek ein Inter-KULTUR-Labor eingerichtet. Es wird ein
nicht-kommerzieller, interkultureller Ort für Begegnung, Bildung und Kultur entstehen.
Die Bibliothek erhält so eine zusätzliche zeitgemäße Funktion und bietet Altansässigen und
Neuzugezogenen einen Ort, an dem gemeinsam gearbeitet und das Potenzial gesellschaftlicher Vielfalt
produktiv genutzt werden kann. Hierfür wird die Bibliothek ihre Räume umgestalten und das
Medienangebot durch mehrsprachige und neue Medien erweitern. Zudem lädt das Inter-KULTURLabor weitere Kultureinrichtungen, Initiativen und Akteure der Umgebung zur Zusammenarbeit ein.
Gemeinsam mit diesen Partnern entstehen Angebote wie interkulturelle Theaterarbeit mit
Jugendlichen, zweisprachige Lesungen und Schreibwerkstätten. Dabei wird das Inter-KULTUR-Labor
auch eng mit den örtlichen Schulen zusammenarbeiten.
Nach einigen Schwierigkeiten ist der Fördervertrag mittlerweile unterschrieben. Die Stadt trägt rd. 10
% der Kosten und hat sich verpflichtet, eine Teilzeitkraft einzustellen. Ich verspreche mir von dem
mehrjährigen Projekt einen deutlichen Schub für die Kultur in der hiesigen Region und werde sie in
unregelmäßigen Abständen über den Projektstand informieren.
Auch die Einrichtung eines funktionierenden, bezahlbaren und effektiven ÖPNV einschließlich
Radverkehr sehe ich als regionales Handlungsfeld an. Im Kontext des Masterplans Radverkehr des
Landkreises Göttingen hat im Sommer dieses Jahres eine Besprechung zwischen Ratsmitgliedern und
Kreistagsabgeordneten stattgefunden. Künftiges Ziel ist es, mehrere spezifische Radverkehrsrouten im
Stadtgebiet zu entwickeln. Stadtteile, Innenstadt und Einrichtungen der Stadt sollen so besser
miteinander verknüpft werden.
Im Bereich des ÖPNV erhoffe ich mir, dass wir mit dem Projekt Eco-Bus oder einem alternativen,
höchst flexiblen Kleinbussystem zügig vorankommen, denn ein gut funktionierendes MobilitätsSystem ist das A und O im ländlichen Raum. Wir haben alle Geschäfte und sonstigen
Infrastruktureinrichtungen in unserer Region, wir müssen es der gesamten Bevölkerung nur
ermöglichen, dort auch zu einem günstigen Preis und einem annehmbaren Zeitaufwand hinzukommen.
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Hier setze ich auf unseren Landkreis Göttingen, der gemeinsam mit anderen Landkreisen mit
Unterstützung des Südniedersachsenprogramms und natürlich des ZVSN schnellstmöglich Lösungen
finden muss.
Als weiteres Handlungsfeld für die kommenden Jahre stellt sich die Entwicklung unserer Innenstadt
dar. Dabei geht es nicht nur um die Fußgängerzone, sondern auch um andere Bereiche, wie der an der
Stadtbibliothek nach Abriss des Wohnhauses.
Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt soll
ein schlüssiges Konzept mit finanzierbaren Lösungen erarbeitet werden. Wir haben dabei zu
berücksichtigen, dass viele Zahnräder ineinander greifen, die, clever genutzt, zusammen das große
Ganze ermöglichen. So sind die Chancen und Regularien zu nutzen und zu beachten, die sich aus der
bewilligten Fördermaßnahme „Nördliche Altstadt – Kornmarkt“ nach dem Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ergeben.
Die Philosophie des installierten Fachwerk-Fünfecks muss sich in dem Innenstadtkonzept ebenfalls
wiederfinden. Ich denke, es ist allen klar, dass sich die Innenstadt so oder so verändern wird, wir
müssen diese Veränderungen jetzt zielgerichtet steuern. Die Leerstände unter den Ladenflächen sind
nicht mehr zu übersehen. Wir können dieser Entwicklung jedoch nur dann effektiv begegnen, wenn es
uns gelingt, die Grundstückseigentümer zu überzeugen, ihre Geschäftsräume außerhalb der 1a Lage in
moderne bezahlbare Wohnungen umzubauen. Innerhalb der 1a Lage sind attraktive Ladenflächen
unerlässlich, um eine Kehrtwende einzuleiten.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass auch die untere Denkmalschutzbehörde ihre Verantwortung für
die erfolgreiche Weiterentwicklung der Stadt erkennt und sich an den Entscheidungen des Altkreises
Göttingen und der umliegenden Behörden orientiert. Hier haben wir mit der neuen Verantwortlichen
im Landkreis aber schon sehr positive Gespräche geführt.
Die Stadt wird ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um Geschäftsgründungsaktivitäten nachhaltig zu
stärken. Mit der eigenen Kontaktstelle Wirtschaft, aber auch mit der gegenüber dem Rathaus
ansässigen WRG stehen kompetente Partner zur Verfügung.
Im Teilhaushalt 7 habe ich die Mittel für städtebauliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
verdoppelt und so den finanziellen Handlungsspielraum für die avisierten Konzepte geschaffen.
Damit habe ich auch die Weichen zur Fortführung des Projektes „Fachwerk-Fünfeck“ über den
Förderzeitraum hinaus gestellt. Der Förderzeitraum läuft am 31.12.2017 aus. Die Städte Duderstadt,
Einbeck, Hann. Münden, Northeim und Osterode am Harz arbeiten in diesem Projekt gemeinsam
daran, die Region zum Wohnen, Arbeiten und Leben für die Zukunft aktiv zu gestalten.
Der hohe Anteil gut erhaltener denkmalgeschützter Fachwerkhäuser aus sieben Jahrhunderten ist ein
Alleinstellungsmerkmal unserer Region. Der einzigartige Fachwerkbestand repräsentiert die Baukunst
verschiedener Stilepochen und ist ein wichtiges kulturelles Erbe, das wir auch für nachfolgende
Generationen erhalten sollten. Im „Fachwerk-Fünfeck“ arbeiten die fünf Städte in touristischer,
wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht zusammen. Ziel ist es, die Städte
modernen Ansprüchen entsprechend zu gestalten und dabei ihre besondere Identität zu erhalten und
auszubauen.
Dabei werden nicht nur Experten angesprochen, sondern auch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die
an einer Mitarbeit interessiert sind. Ich bin begeistert, wie groß das Interesse der Bürgerinnen und
Bürger an den bisherigen Veranstaltungen gewesen ist, auch über die eigenen Stadtgrenzen hinaus.
Das absolute Highlight wird es im Herbst des kommenden Jahres in den Fachwerkfünfeck-Städten
geben. Unter dem Motto: „Denkmal!Kunst KunstDenkmal! 2017“ werden vom 29. September bis 8.
Oktober zahlreiche Veranstaltungen angeboten und stimmungsvolle Orte wie Hinterhöfe, Türme und
Gewölbekeller in Galerien, Theater und Ateliers verwandelt. Damit wird gezielt die Aufmerksamkeit
der Besucherinnen und Besucher auf bisher unsanierte und ungenutzte Baudenkmäler gelenkt und die
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Einzigartigkeit der historischen Altstädte herausgestellt. Ich freue mich schon jetzt auf diese MegaVeranstaltung, die das bedeutendste kulturelle Ereignis im kommenden Jahr für Südniedersachsen
werden könnte. Nebenbei gesagt, Dauerkarten können Sie für das Festival heute schon erwerben.
Ich hatte gesagt, dass die Förderung des Fachwerk-Fünfecks Ende nächsten Jahres ausläuft, wir sind
aber bereits jetzt schon dabei, für die Nachhaltigkeit des Projektes zu sorgen. Erst vergangenen
Montag hatten wir ein Gespräch in Braunschweig mit dem Landesbeauftragten, Herrn WunderlingWeilbier, um weitere Unterstützungsmaßnahmen von EU, Bund und Land zu eruieren. Insgesamt wird
das Projekt auf Landes- und Bundesebene als sehr positiv und richtungsweisend bewertet. Das macht
mir Mut.
Meine Damen und Herren, der Altkreis Osterode am Harz hat in seiner Haushaltsgenehmigung 2016
unter Ziffer 1 der Hinweise folgendes verfügt, ich zitiere:
„Es ist festzustellen, dass der Haushalt der Stadt Osterode am Harz auf Grund der nicht vollständig
abgebauten Fehlbeträge aus Vorjahren nicht als ausgeglichen gilt und es der Stadt Osterode am Harz
somit weiterhin an der dauernden Leistungsfähigkeit fehlt. Im Hinblick auf die nicht gegebene
dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Osterode am Harz ist der Gesamtbetrag vorgesehener
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.280.700 €
grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“. Zitat Ende.
Später heiß es, ich zitiere erneut: „Auf Grund der dargestellten Begründungen erkenne ich die geplante
Kreditermächtigung als erforderlich an, da dargelegt werden konnte, dass es sich größtenteils um
notwendige Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen handelt, die unaufschiebbar und unumgänglich
sind.“ Zitat Ende.
Und schließlich heißt es später weiter, ich zitiere: „Ich gehe allerdings davon aus, dass es infolge der
Investitionen für das Jahr 2016 im Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2019 zu keiner weiteren Nettoneuverschuldung kommt und die geplanten Nettoentschuldungen umgesetzt werden.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Erhalt von Fördermitteln allein keine Begründung für die
Notwendigkeit einer Investitionsmaßnahme darstellt und damit nicht zu einer Haushaltsgenehmigung
führen kann.“ Zitat Ende.
Meine Damen und Herren, mit dem Investitionsprogramm 2016 für die Jahre 2016 bis 2019 hat die
Stadt Osterode am Harz die Vorgaben der Aufsichtsbehörde erfüllt. So weist der Plan bis 2019 den
vollständigen Abbau der Nettoneuverschuldung aus 2015 und 2016 aus sowie zusätzlich eine leichte
Reduzierung der Altschulden.
Auf der Grundlage der Haushaltsgenehmigung hat der Kämmerer das Investitionsprogramm für 2017
bis 2020 noch vor den Sommerferien fortgeschrieben. Im Ergebnis steht der Stadt für 2020 gerade
einmal ein Eigenanteil für Investitionen von rd. 260.000 € als freie Spitze zur Verfügung, also fast
nichts. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass mit diesem engen Korsett die genehmigten und
in Aussicht gestellten Fördermaßnahmen von der Stadt nur teilweise in Anspruch genommen werden
können, habe ich mich mit Schreiben vom 7. Juli 2016 an Herrn Ministerpräsidenten Weil und an den
Niedersächsischen Städtetag gewandt.
Ergänzend fand auf meine Bitte hin am 6. September 2016 eine Besprechung in der Niedersächsischen
Staatskanzlei statt. Zusammen mit Erstem Stadtrat Thomas Christiansen und Kämmerer Andreas
Dutsch habe ich Staatssekretärin Honé unser Anliegen vorgetragen. In diesem Gespräch, das in einer
sehr guten Atmosphäre geführt worden ist, sind die bisherigen Leistungen der Stadt zur
Haushaltssicherung als beeindruckend und vorbildlich gewürdigt worden. Die Unterstützung des
Landes ist mir ausdrücklich zugesagt worden.
Mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 hat dann das Niedersächsische Innenministerium u. a. mitgeteilt,
ich zitiere: „Allerdings hat sich die Auslegung der für die Feststellung der dauernden
Leistungsfähigkeit maßgeblichen Regelung in der Zwischenzeit dahingehend verstetigt, dass die
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Annahme des Landkreises Osterode am Harz, dass ein Ergebnishaushalt beim Vorhandensein alter
Fehlbeträge insgesamt als nicht ausgeglichen gilt, von mir nicht mehr geteilt wird.“ Zitat Ende.
Des Weiteren heißt es: „Der Landkreis wird in zukünftigen Genehmigungsverfahren seine Auslegung
entsprechend anpassen und damit der Stadt Osterode am Harz einen breiteren Investitionskorridor
eröffnen, so dass Sie in größerem Umfang als bislang an Förderprogrammen partizipieren können,
soweit dies im Hinblick auf die daraus der Stadt Osterode am Harz erwachsenen Belastungen
künftiger Haushaltsjahre vertretbar ist.“ Zitat Ende.
Ich danke dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten Weil für die unkomplizierte und schnelle
Reaktion, sowie dem Landtagsabgeordneten Karl Heinz Hausmann für seine Unterstützung. Auf der
Grundlage dieser neuen rechtlichen Würdigung ist das Investitionsprogramm 2017 für die Jahre 2017
bis 2020 neu aufgestellt worden. Bewilligte, noch nicht veranschlagte Maßnahmen sind ebenso in das
Investitionsprogramm aufgenommen worden wie Maßnahmen, für die eine Förderung realistisch in
Aussicht gestellt worden ist. Unberücksichtigt geblieben sind Maßnahmen, die zwar grundsätzlich
gefördert werden können, für die ein Antrag auf Bewilligung oder Aufnahme in das Mehrjahresprogramm zurzeit aber noch nicht in Betracht kommen.
Das angepasste Investitionsprogramm bleibt maßvoll. Es ist finanzierbar und die daraus erwachsenden
Belastungen künftiger Haushaltsjahre, wie zusätzliche Zins- und Tilgungsleistungen oder Abschreibungen, können vom Haushalt gestemmt werden.
Zu diesem Zweck sind diverse Ansätze, die bisher im geltenden Investitionsprogramm für die Jahre
2017 bis 2020 veranschlagt gewesen sind, gestrichen oder gekürzt worden.
Insgesamt schließt das überarbeitete Investitionsprogramm jedoch mit einer Nettoneuverschuldung in
Höhe von 363.900 € ab, wobei für die Jahre 2018 und 2020 jeweils Entschuldungen ausgewiesen
werden können. Zusätzlich können die Nettoneuverschuldungen aus 2015 und 2016 nicht mehr, wie
vorgegeben, abgebaut werden. Ursächlich hierfür sind allein die jetzt veranschlagten zusätzlichen
Fördermaßnahmen. Auf Grund der zeitlichen Befristung der Fördertöpfe sehe ich uns in der Pflicht,
diese unverzichtbaren Maßnahmen bis 2020 auch zu veranschlagen.
Aus meiner Sicht würden Rat und Verwaltung, aber auch die Aufsichtsbehörde, unverantwortlich
handeln, wenn sie diese einmalige Chance der Ko-Finanzierung nicht nutzen bzw. ermöglichen
würden. Stattdessen wären wir gezwungen, zu einem späteren Zeitpunkt deutlich mehr Geld in die
Hand zu nehmen, um die geschobenen Sanierungen nachzuholen. Ohne staatliche Drittmittel und zu
deutlich schlechteren haushaltsbelastenden Konditionen.
Im Rahmen meiner Kontaktpflege zu diversen Städten aus anderen Landkreisen habe ich erfahren,
dass dort die Aufsichtsbehörde bei der Bewertung der Investitionsprogramme zwischen geförderten
Maßnahmen und nicht geförderten unterscheidet. Dadurch haben diese Städte in der Vergangenheit
einen größeren Spielraum erhalten, als wir.
Angewandt auf unser neues Investitionsprogramm für 2017 bis 2020 stellt sich ein völlig anderes Bild
dar. Für die veranschlagten Fördermaßnahmen beträgt der städt. Eigenanteil insgesamt rd. 2,8 Mio. €.
Bereinigt um diese Eigenanteile würden die nicht geförderten Vorhaben zu keiner Nettoneuverschuldung führen, sondern zu einem Abbau der Altschulden von insgesamt rd. 2,5 Mio. €. Die
Nettoneuverschuldungen aus 2015 und 2016 würden unter dieser Betrachtung keine Rolle mehr
spielen. Ich vertrete die Auffassung, dass sich die Landkreise in Niedersachsen in ihren
Bewertungskriterien nicht unterscheiden sollten.
Meine Damen und Herren, die sprudelnden Steuereinnahmen von Bund und Land führen endlich zu
überfälligen Förderprogrammen und Investitionen in die örtliche, regionale und überregionale
Infrastruktur.
Diverse Maßnahmen der externen Straßenbaulastträger führen in der Bauphase zwar zu unpopulären
Einschränkungen im Straßenverkehr, sind jedoch wichtige Investitionen in die Zukunft. Über
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Baubeginn und Bauzeitenplan kann man sicher manchmal trefflich streiten. Die Sanierung der
Hochstraßenbrücke der B 243 betrifft den Bereich zwischen den Schnellstraßenabfahrten ALOHA und
Landwehr auf einer Strecke von etwa 4 km. Daneben sollen auch die Brücken im weiteren Verlauf
dieses Abschnittes durch eine Erneuerung der Leitwände, der Fahrbahnübergänge und der
Lagerkonstruktionen saniert werden. Im gleichen Zuge wird die Verschleißdecke ab der Anrampung in
Höhe der Lasfelder Straße bis hin zur Abfahrt Landwehr erneuert.
Die aktuell betriebenen Sanierungsarbeiten an der Fahrbahndecke der B 498 zwischen dem
Hauptsperrendamm und der Ortslage von Riefensbeek- Kamschlacken sind abgeschlossen und ich
muss sagen, es ist gut gelungen. Die Sanierung des Vorsperrendammes der Sösetalsperre als
komplexes Projekt der Harzwasserwerke und des Bundes wird für die Stadt, insbesondere für unsere
Ortschaft Riefensbeek-Kamschlacken, eine echte Herausforderung werden.
Im Zuge der Straßenbauarbeiten an der Fahrbahndecke der B 498 in der Ortsdurchfahrt Richtung
Talsperre hat die Stadt als Straßenbaulastträger der Nebenanlagen die Hochborde und Gehwege in
diesem Abschnitt der Scheerenberger Straße teilsaniert.
Als Gemeinschaftsprojekt von Land und Stadt ist in diesem Jahr die Ortsdurchfahrt Schwiegershausen
fertiggestellt worden.
Die Stadt selbst hat in diesem Jahr die Sanierung der Berliner Straße als Fördermaßnahme
abgeschlossen. Im Zuge dieser Maßnahme ist auch die Sanierung der Oelmühlengasse und des
Parkplatzes an der AOK erfolgt.
Damit ist nach der Bahnhofstraße 2010 ein weiterer innerörtlicher Hauptverkehrsweg saniert worden.
Nicht zu vergessen der diesjährige Endausbau des ersten Abschnittes der Straße Kunstbucht in der
Ortschaft Förste. Die Kirchstraße in der Ortschaft Schwiegershausen wird im Rahmen des
Dorferneuerungsprogramms in zwei Abschnitten saniert und dürfte im kommenden Jahr
abgeschlossen sein. Weitere Fördermaßnahmen schließen sich an.
Für 2017 ist der Ausbau der Seesener Straße einschließlich Verlegung des Kreisels am Pferdeteich
vorgesehen. 2018 soll der Ausbau der Waldstraße erfolgen, 2019 der Ausbau der Herzberger Straße
vom Bahnübergang bis zur Waldstraße. Für 2020 ist schließlich die Grundinstandsetzung der
Fußgängerzone im Rahmen der Stadtsanierung veranschlagt, wobei die Planungen natürlich schon
früher beginnen. Nicht gefördert wird die Brückensanierung im Rotemühlenweg. Hier besteht aber
zwingend Handlungsbedarf und deshalb sind 100.000 € für 2017 veranschlagt.
Auch im Hochbau hat die Stadt Fördertöpfe für unabweisbare Vorhaben nutzen können und wird dies
auch für die kommende Planungsperiode tun. Bereits 2012 ist die Fördermaßnahme „Nördliche
Altstadt – Kornmarkt“ nach dem Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
angelaufen. Innerhalb von rd. 10 Jahren werden rd. 6 Mio. € für das Sanierungsgebiet bereitgestellt.
Die Stadt selbst hat über diesen Zeitraum einen Eigenanteil von fast 2 Mio. € beizusteuern. Aus
diesem Programm finanziert sind bereits zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an Fassadenaufbauten,
Fenstern und konstruktiven Bauteilen, die zum Erhalt des baukulturellen Erbes der Stadt Osterode am
Harz beitragen. In diesem Jahr hat der Sanierungsträger und Treuhänder der Stadt zudem drei
Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebietes von besonderer Bedeutung erworben. Dadurch wird
ermöglicht, historische Bausubstanz heutigen Erfordernissen anzupassen und dabei ihre Identität zu
wahren, sowie bedeutende Straßen und Plätze umzugestalten.
Gleichzeitig soll die Vorgehensweise auch Impulsgeber für Anwohner und ansässiges Gewerbe sein,
an der Um- und Neunutzung zu partizipieren. Neben der Grundinstandsetzung der Fußgängerzone ist
auch die abschnittsweise Sanierung des historischen Rathauses als Fördermaßnahme im Rahmen der
Stadtsanierung im Investitionsprogramm berücksichtigt.
Ein weiteres, millionenschweres Projekt ist die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Johannisvorstadt
/ Freiheit“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West. Hier sollen in den nächsten Jahren rd.
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3,9 Mio. € in die Ortschaft Freiheit investiert werden, der städt. Haushalt hat dazu einen Eigenanteil
von 1,3 Mio. € aufzubringen.
Die ersten Zuwendungsbescheide sind Ende 2015 und 2016 eingegangen, die Stadt hat ihre daraus
ergebenden Eigenanteile im Investitionsprogramm veranschlagt.
Aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ erhält die Stadt bis 2019 rd. 2,4 Mio. €,
der Eigenanteil beträgt hier rd. 1,2 Mio. €.Damit wird die Stadt in die Lage versetzt, die dringende
Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Schachtrupp-Villa endlich voranzubringen.
Die zunächst avisierte Übernahme und Sanierung durch die WIBO ist nicht umsetzbar, so dass die
Maßnahme in das städt. Investitionsprogramm aufgenommen werden muss. Im Rahmen des
Kommunalinvestitionsprogramms „KIP“ werden seit diesem Jahr diverse Gebäude und Einrichtungen
der Stadt saniert. Die Abrechnung muss bis 2018 erfolgen.
Last but not least noch ein paar Worte zur anstehenden Sanierung des ALOHA. Im kommenden Jahr
werden die Planungsvorbereitungen zum Abschluss kommen und wir werden dann gemeinsam
entscheiden, welchen Umfang mit welchen Inhalten und welchen Kosten das Gesamtprojekt haben
wird. Der interfraktionelle Arbeitskreis hat hier gut vorgearbeitet. Dadurch haben die Planer eine gute
Grundlage. Die ersten Aufträge zur Feststellung des Bauzustandes des Bades werden gerade
vorbereitet.
Soweit meine Ausführungen zur Investitionstätigkeit in unserer Stadt. Ich denke, unsere
Stadtentwicklung geht gut voran, trotz der vielfältigen Sparzwänge.
Herr Ratsvorsitzender, meine Damen und Herren, der Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2017
enthält wie üblich sämtliche relevanten Zahlen und Erläuterungen und führt so auch die neuen
Ratsmitglieder zuverlässig und informativ durch das umfangreiche Werk.
Ich wünsche mir spannende Haushaltsplanberatungen und bitte Sie bei der Bewertung der
kommunalen Steueranpassungen zu bedenken, dass die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben und
Investitionen nur mit einem ausgeglichenen Haushalt eine reelle Chance hat.
An die Adresse des neuen Landkreises Göttingen richte ich die Bitte, im kommenden
Haushaltsgenehmigungsverfahren zu berücksichtigen, dass die vom Land besonders positiv
hervorgehobene Haushaltssicherung, die Rückkehr zu ausgeglichenen Haushalten sowie der Abbau
von Fehlbeträgen und Schulden aus eigener Kraft, ohne Bedarfszuweisungen und ohne Zukunftsvertrag erreicht worden sind.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Osterode am Harz: um Berge voraus.
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