Alle Reglementsanpassungen per 01.01.2017 im Überblick Die CSS bietet verschiedene Versicherungsmodelle in der Grundversicherung an: Die Obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie verschiedene Alternative Versicherungsmodelle: Die Gesundheitspraxisversicherung, die Hausarztversicherung und das telemedizinische Modell Callmed. In diesen Modellen wenden sich die versicherten Personen bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst an den gewählten Arzt. Sie profitieren dabei von einer umfassenden und koordinierten Behandlung und einem Prämienrabatt. Per 1. Januar 2017 wird die CSS die Zahl der Ärztenetze erweitern, und zwar in folgenden Kantonen: - Tessin: LuganoCare Fribourg: Réseau Delta Fribourg Wallis: Réseau Delta Valais In den Reglementen wurden zur besseren Verständlichkeit einzelne Präzisierungen vorgenommen. Reglement für die Versicherung nach KVG der Arcosana, CSS, Intras Ausgabe 01.2017 Frühere Ausgabe Artikel 3.1 und 3.2 wurden zusammengelegt zu Art. 3.1 3.1 Eine versicherte Person, die für Berufs- und Nichtberufsunfälle obligatorisch versichert ist, kann gegen eine Prämienermässigung die Sistierung der Unfalldeckung beantragen. Die Prämie wird auf Beginn des dem Antrag folgenden Monats reduziert. Scheidet die versicherte Person aus der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) aus, hat sie dies der CSS innert eines Monats zu melden. Nach Erlöschen der Deckung gemäss UVG lebt die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wieder auf. Die Prämienzahlungspflicht besteht ab dem ersten Tag nach Wegfall der UVG-Deckung. 3.1 Eine versicherte Person, die für Berufs- und Nichtberufsunfälle obligatorisch versichert ist, kann gegen Eine Prämienermässigung die Sistierung der Unfalldeckung beantragen. Die Prämie wird auf Beginn des dem Antrag folgenden Monats reduziert. 3.2 Scheidet die versicherte Person aus der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) aus, hat sie dies der CSS innert eines Monats zu melden. Nach Erlöschen der Deckung gemäss UVG lebt die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wieder auf. Die Prämienzahlungspflicht besteht ab dem ersten Tag nach Wegfall der UVG-Deckung. Neuer Artikel 3.2 Sistierung der Versicherungsdeckung 3.2 Eine versicherte Person ist ab Beginn der Unterstellung unter die Militärversicherung für die Tage der effektiven Unterstellung von der Prämienzahlung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung befreit, wenn sie die Unterstellung mindestens acht Wochen vor deren Beginn der Arcosana meldet und die Unterstellung länger als 60 aufeinanderfolgende Tage dauert. Präzisierung Text Art. 4.2 Rechtswirkung der Unterzeichnung des Antragsformulars 4.2 Die Prämien sind ab Beginn der Versicherung (Geburt, Wohnsitznahme in der Schweiz) anteilsmässig geschuldet. 4.2 Die Prämien sind ab Beginn der Versicherung geschuldet. 1 Alle Reglementsanpassungen per 01.01.2017 im Überblick Ausgabe 01.2017 Frühere Ausgabe Neuer Artikel 5.5 Zugehörigkeit zur / Wechsel der Agentur 5.5 Ein Wohnortswechsel ist kein Kündigungsgrund. Auch wenn der Umzug in eine andere Prämienregion zu einer Prämienänderung führt, berechtigt dies nicht zu einer unterjährigen Kündigung. Präzisierung Text Artikel 6.4 Ende der Versicherung 6.4 Die Prämien sind bei Wegzug ins Ausland oder Tod anteilsmässig geschuldet 6.4 Stirbt die versicherte Person, so sind die vollenPrämien bis zum Ende des Todesmonates geschuldet. Präzisierung Text Artikel 11 Verrechnung Forderungen der CSS gegenüber der versicherten Person werden mit fälligen Leistungen verrechnet. Der Versicherer darf Versicherungsleistungen nicht mit gemahnten Prämien oder Kostenbeteiligungen verrechnen. Der versicherten Person steht gegenüber der CSS keine Verrechnung zu. Forderungen der CSS gegenüber der versicherten Person werden mit fälligen Leistungen verrechnet. Der versicherten Person steht gegenüber der CSS keine Verrechnung zu. Streichung Art. 14.2 Bezahlung der Prämien und Kostenbeteiligungen (Skonto) 14.2 Der versicherten Person, welche sich verpflichtet, regelmässig 6 oder 12 Monatsprämien im Voraus zu entrichten, wird ein Skonto gewährt. Streichung zweiter Satz im Art. 16 Datenschutz Der Datenschutz richtet sich nach dem KVG, dem ATSG und dem Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992. Der Datenschutz richtet sich nach dem KVG, dem ATSG und dem Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992; die Art. 12–15 des Datenschutzgesetzes sind dabei nicht anwendbar Neuer Text Art. 19.2 Wahlmöglichkeiten Der Franchisebetrag wird in der Police ausgewiesen. Präzisierung Art.20.2 Beitritt/Austritt/Wechsel der Franchise 20.2 Der Wechsel zu einer tieferen Franchise, in eine andere Versicherungsform oder zu einem anderen Versicherer ist frühestens ein Jahr nach dem Beitritt zur Versicherung mit wählbaren Franchisen unter Einhaltung der in Art. 7 Abs. 1 und 2 KVG festgesetzten Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. 20.2 Der Wechsel zu einer tieferen Franchise, in eine andere Versicherungsform oder zu einem anderen Versicherer ist frühestens ein Jahr nach dem Beitritt zur Versicherung mit wählbaren Franchisen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Steichung Art.23 bis Art. 28 Bonusversicherung Alle Artikel im Zusammenhang mit der Bonusversicherung wurden gelöscht. Die Bonusversicherung steht seit dem 01.01.2016 nicht mehr im Angebot. 2 Alle Reglementsanpassungen per 01.01.2017 im Überblick Ausgabe 01.2017 Frühere Ausgabe Präzisierung Art. 27.3 Leistungsumfang 27.3 Bei Aufenthalt ausserhalb des Tätigkeitsgebiets der CSS besteht Anspruch auf das Taggeld nur, wenn sich die versicherte Person in einer Heilanstalt oder in einer ärztlich geleiteten Kuranstalt aufhält. Dies gilt nicht für versicherte Personengemäss Art. 14.4. Diesbezüglich bleiben die Bestimmungendes Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU bzw. EFTA vorbehalten. 32.3 Bei Aufenthalt ausserhalb des Tätigkeitsgebiets der CSS besteht Anspruch auf das Taggeld nur, wenn sich die versicherte Person in einer Heilanstalt oder in einer ärztlich geleiteten Kuranstalt aufhält. Neuer Artikel 33 Publikation Reglement Art. 33 Publikation Reglement Weitere Informationen und verbindliche Mitteilungen wie zum Beispiel Änderungen des vorliegenden Reglements werden auf der Homepage des Versicherers sowie im CSS Magazin veröffentlicht. Dieses Reglement ist auf der Webseite publiziert oder in der Agentur erhältlich. 3 Alle Reglementsanpassungen per 01.01.2017 im Überblick Reglement für Callmed der Arcosana, CSS, Intras Ausgabe 01.2017 Frühere Ausgabe Präzisierung Art. 1.2 Zweck der Versicherungsform Callmed 1.2. Die versicherte Person verpflichtet sich, die Dienste vom telemedizinischen Zentrum Medgate AG in Anspruch zu nehmen, bevor sie einen Leistungserbringer konsultiert respektive sich in Behandlung begibt. Dies hat zum Zweck, Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen zu erzielen. 1.2. Die versicherte Person verpflichtet sich, die Dienste vom Zentrum für Telemedizin in Anspruch zu nehmen, bevor sie einen Leistungserbringer konsultiert respektive sich in Behandlung begibt. Dies hat zum Zweck, Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen zu erzielen. Präzisierung Art. 1.3 Zweck der Versicherungsform Callmed 1.3 Das telemedizinische Zentrum Medgate AG (nachfolgend Zentrum für Telemedizin genannt) ist eine von der CSS Kranken-Versicherung AG unabhängige Gesellschaft, welche Ärzte und telemedizinische Assistenten beschäftigt, die rund um die Uhr und an sieben Tagen der Woche für eine telefonische medizinische Beratung erreichbar sind. 1.3 Das Zentrum für Telemedizin ist eine von der CSS KrankenVersicherung AG unabhängige Gesellschaft, welche Ärzte und telemedizinische Assistenten beschäftigt, die rund um die Uhr und an sieben Tagen der Woche für eine telefonische medizinische Beratung erreichbar sind. Präzisierung Art. 2 Mitgliedschaft Die Versicherung Callmed steht sämtlichen nach KVG versicherten Personen mit Wohnsitz im Gebiet offen, in dem die CSS diese Versicherungsform anbietet. Die Beratung durch das Zentrum für Telemedizin findet in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch statt und ist für versicherte Personen, welche eine der aufgeführten Sprachen nicht sprechen, ungeeignet. Die Versicherung Callmed steht sämtlichen nach KVG versicherten Personen mit Wohnsitz im Gebiet offen, in dem die CSS diese Versicherungsform anbietet. Präzisierung Art. 3 Beitritt Der Beitritt zur Versicherung Callmed oder der Wechsel aus einem anderen Versicherungsmodell richtet sich nach dem KVG und den zugehörigen Verordnungsbestimmungen. Der Beitritt zur Versicherung Callmed oder der Wechsel von der ordentlichen Krankenpflegeversicherung zu Callmed ist jederzeit auf den ersten Tag des dem Antrag folgenden Monats möglich Neuer Artikel 15 Publikation Reglement Weitere Informationen und verbindliche Mitteilungen wie zum Beispiel Änderungen des vorliegenden Reglements werden auf der Homepage des Versicherers sowie im CSS Magazin veröffentlicht. Dieses Reglement ist auf der Webseite publiziert oder in der Agentur erhältlich. 4 Alle Reglementsanpassungen per 01.01.2017 im Überblick Reglement für die Gesundheitspraxisversicherung der CSS Ausgabe 01.2017 Frühere Ausgabe Präzisierung Art. 4.3 Kündigungen 4.3 Wenn der koordinierende Arzt (Mitglied eines Ärztenetzwerkes bzw. einer Gruppenpraxis, nachfolgend Praxis genannt) aus der bisherigen Praxis ausscheidet, können die versicherten Personen innerhalb einer Frist von einem Monat seit schriftlicher Aufforderung durch die CSS Kranken-Versicherung AG einen anderen Arzt aus derselben Praxis wählen. Kann kein Arzt gewählt werden (Patienten Aufnahmestopp oder es steht keiner zur Auswahl), besteht die Möglichkeit, einen Arzt aus einer anderen Praxis im Gesundheitspraxismodell zu wählen. Steht am Wohnort der versicherten Person keine Praxis im Gesundheitspraxismodell zur Verfügung, kann die versicherte Person in ein anderes Versicherungsmodell mit eingeschränkter Arztwahl oder in die obligatorische Krankenpflegeversicherung der CSS Kranken-Versicherung AG übertreten. Wird das Wahlrecht innerhalb der Frist von einem Monat nicht wahrgenommen, führt dies automatisch zum Wechsel in die obligatorische Krankenpflegeversicherung der CSS Kranken-Versicherung AG. 4.3 Wenn der koordinierende Arzt (Mitglied eines Ärztenetzwerkes bzw. einer Gruppenpraxis) aus der bisherigen Betreibergesellschaft (z.B. durch den Wechsel des Ärztenetzwerkes bzw. der Gruppenpraxis) oder der Gesundheitspraxisversicherung ausscheidet, können die versicherten Personen innerhalb einer Frist von einem Monat seit schriftlicher Aufforderung durch die CSS KrankenVersicherung AG einen anderen Arzt im selben Versorgungssystem als koordinierenden Arzt bezeichnen oder in die obligatorische Krankenpflegeversicherung der CSS Kranken-Versicherung AG wechseln. Wird das Wahlrecht innerhalb dieser Frist von der versicherten Person nicht wahrgenommen, führt dies automatisch zum Wechsel in die obligatorische Krankenpflegeversicherung der CSS Kranken-Versicherung AG. Neuer Artikel 14 Publikation Reglement Weitere Informationen und verbindliche Mitteilungen wie zum Beispiel Änderungen des vorliegenden Reglements werden auf der Homepage des Versicherers sowie im CSS Magazin veröffentlicht. Dieses Reglement ist auf der Webseite publiziert oder in der Agentur erhältlich. 5 Alle Reglementsanpassungen per 01.01.2017 im Überblick Obligatorische Krankenpflegeversicherung FIRST MED Intras Ausgabe 01.2017 Frühere Ausgabe Neuer zusätzlicher Artikel 6.4 Prinzip der Versicherung 4. Wenn der koordinierende Arzt aus der veröffentlichten Hausarztliste von INTRAS ausscheidet oder ausgeschlossen wird, können die betroffenen versicherten Personen innerhalb einer Frist von einem Monat seit schriftlicher Aufforderung durch die INTRAS einen anderen Arzt aus der anwendbaren Hausarztliste als koordinierenden Arzt bezeichnen oder in die obligatorische Krankenpflegeversicherung MINIMA der INTRAS wechseln. Wird das Wahlrecht innerhalb dieser Frist von der versicherten Person nicht wahrgenommen, führt dies automatisch zum Wechsel in die obligatorische Krankenpflegeversicherung MINIMA der INTRAS. Neuer Artikel 14 Publikation Reglement Weitere Informationen und verbindliche Mitteilungen wie zum Beispiel Änderungen der vorliegenden Speziellen Bedingungen werden auf der Homepage des Versicherers sowie im CSS Magazin veröffentlicht. Dieses Speziellen Bedingungen sind auf der Webseite publiziert oder in der Agentur erhältlich. 6
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