Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrollen: Kommission genehmigt Übernahme von WhiteWave durch Danone unter Auflagen Brüssel, 16. Dezember 2016 Die Europäische Kommission hat die vorgeschlagene Übernahme von WhiteWave, einem Hersteller von verpackten Lebensmitteln und Getränken mit Sitz in den USA durch die französische Danone-Gruppe genehmigt. Die Genehmigung ist an die Veräußerung der „ Wachstumsmilch-“Branche von Danone in Belgien gebunden. Danone ist im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hauptsächlich auf dem Gebiet des Verkaufs von Milchprodukten, aber auch von Babynahrung tätig. WhiteWave stellt Produkte auf Pflanzenbasis wie Soyamilch und Joghurts unter dem Namen Alpro und Provamel her. Alpro-Produkte umfassen auch „Wachstumsmilch“ auf Pflanzenbasis (für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren). Die Kommission war besorgt darüber, dass der vorgeschlagene Zusammenschluss den Wettbewerb im Bereich der „Wachstumsmilch“ in Belgien erheblich einschränken würde. Die Verpflichtungszusagen von Danone räumen diese Bedenken aus. Wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission Die Kommission prüfte die Auswirkungen der vorgeschlagenen Übernahme auf den Märkten für „Wachstumsmilch“, Joghurts und Desserts. Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass nach dem vorgeschlagenen Zusammenschluss nur ein Wettbewerber, Nestlé, im Bereich „Wachstumsmilch“ in Belgien verbleiben würde. Die Kommission hatte Bedenken dahingehend, dass das neue Unternehmen von dem verbleibenden Wettbewerber nicht genügend Wettbewerbsdruck erhalten hätte. Darüber hinaus hätte es keinen weiteren Wettbewerber im Segment der pflanzlichen „Wachstumsmilch“ in Belgien gegeben, in dem nur Danone und Alpro tätig sind. Folglich hätten die belgischen Verbraucher keine Alternative zu dem neuen Unternehmen gehabt. Die Kommission hatte keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich anderer von der Übernahme betroffenen Produkte, wie Joghurts und Desserts. Die Unternehmen ergänzen sich bei dem Zusammenschluss weitgehend, da Danone - mit kleineren Ausnahmen - hauptsächlich auf dem Gebiet der Milchprodukte tätig ist, Alpro sich aber auf pflanzliche Produkte spezialisiert hat. Verpflichtungsangebote Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, bot Danone die Veräußerung eines Großteils seiner „Wachstumsmilch-“ Branche in Belgien an. Durch den Verkauf wird die Überschneidung zwischen den beiden Unternehmen auf dem „Wachstumsmilch-“Markt vollständig beseitigt, der sowohl die Milch- als auch die pflanzlichen Produkte umfasst. Das Gleiche gilt auf dem Teilmarkt lediglich für pflanzliche Produkte. Folglich kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme in der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form keine Wettbewerbsbedenken mehr aufwirft. Die Genehmigung der Kommission erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllt werden. Unternehmen und Produkte Danone ist eine Lebensmittelgruppe mit Sitz in Frankreich. Die Gruppe ist weltweit in vier Hauptgeschäftsbereichen tätig: i) frische Milchprodukte; ii) Wasser; iii) Babynahrung und iv) medizinische Nahrung. WhiteWave ist ein US-amerikanischer Hersteller von verpackten Lebensmitteln und Getränken. In Europa ist WhiteWave durch seine Tochtergesellschaft Alpro mit Sitz in Belgien vertreten. Alpro stellt pflanzliche Produkte wie Milch, Joghurts und Desserts unter den Namen Alpro und Provamel her und vermarktet sie. Pflanzliche Produkte werden aus Pflanzen und nicht aus tierischer Milch hergestellt. Meistens werden sie auf der Grundlage von Soya und in geringerem Umfang auf der Basis von Mandeln, Kokosnuss, Haselnuss oder anderen Pflanzen- oder Getreidesorten hergestellt. Pflanzliche Produkte können ähnlich wie Milchprodukte Milch, Joghurt, Desserts und Sahne umfassen. Fusionskontrollvorschriften Der Zusammenschluss wurde am 26. Oktober 2016 bei der Kommission angemeldet. Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung ), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8150 veröffentlicht. IP/16/4438 Kontakt für die Medien: Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Angela NARDELLA (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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