Fusionskontrollen: Kommission genehmigt Übernahme

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrollen: Kommission genehmigt Übernahme von WhiteWave durch
Danone unter Auflagen
Brüssel, 16. Dezember 2016
Die Europäische Kommission hat die vorgeschlagene Übernahme von WhiteWave, einem
Hersteller von verpackten Lebensmitteln und Getränken mit Sitz in den USA durch die
französische Danone-Gruppe genehmigt.
Die Genehmigung ist an die Veräußerung der „ Wachstumsmilch-“Branche von Danone in
Belgien gebunden.
Danone ist im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hauptsächlich auf dem Gebiet des Verkaufs von
Milchprodukten, aber auch von Babynahrung tätig. WhiteWave stellt Produkte auf Pflanzenbasis wie
Soyamilch und Joghurts unter dem Namen Alpro und Provamel her. Alpro-Produkte umfassen auch
„Wachstumsmilch“ auf Pflanzenbasis (für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren). Die Kommission war
besorgt darüber, dass der vorgeschlagene Zusammenschluss den Wettbewerb im Bereich der
„Wachstumsmilch“ in Belgien erheblich einschränken würde. Die Verpflichtungszusagen von Danone
räumen diese Bedenken aus.
Wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission
Die Kommission prüfte die Auswirkungen der vorgeschlagenen Übernahme auf den Märkten für
„Wachstumsmilch“, Joghurts und Desserts.
Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass nach dem vorgeschlagenen
Zusammenschluss nur ein Wettbewerber, Nestlé, im Bereich „Wachstumsmilch“ in Belgien verbleiben
würde. Die Kommission hatte Bedenken dahingehend, dass das neue Unternehmen von dem
verbleibenden Wettbewerber nicht genügend Wettbewerbsdruck erhalten hätte.
Darüber hinaus hätte es keinen weiteren Wettbewerber im Segment der pflanzlichen
„Wachstumsmilch“ in Belgien gegeben, in dem nur Danone und Alpro tätig sind. Folglich hätten die
belgischen Verbraucher keine Alternative zu dem neuen Unternehmen gehabt.
Die Kommission hatte keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich anderer von der Übernahme
betroffenen Produkte, wie Joghurts und Desserts. Die Unternehmen ergänzen sich bei dem
Zusammenschluss weitgehend, da Danone - mit kleineren Ausnahmen - hauptsächlich auf dem Gebiet
der Milchprodukte tätig ist, Alpro sich aber auf pflanzliche Produkte spezialisiert hat.
Verpflichtungsangebote
Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, bot Danone die Veräußerung eines
Großteils seiner „Wachstumsmilch-“ Branche in Belgien an. Durch den Verkauf wird die Überschneidung
zwischen den beiden Unternehmen auf dem „Wachstumsmilch-“Markt vollständig beseitigt, der sowohl
die Milch- als auch die pflanzlichen Produkte umfasst. Das Gleiche gilt auf dem Teilmarkt lediglich für
pflanzliche Produkte.
Folglich kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme in der durch die
Verpflichtungszusagen geänderten Form keine Wettbewerbsbedenken mehr aufwirft. Die Genehmigung
der Kommission erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllt werden.
Unternehmen und Produkte
Danone ist eine Lebensmittelgruppe mit Sitz in Frankreich. Die Gruppe ist weltweit in vier
Hauptgeschäftsbereichen tätig: i) frische Milchprodukte; ii) Wasser; iii) Babynahrung und iv)
medizinische Nahrung.
WhiteWave ist ein US-amerikanischer Hersteller von verpackten Lebensmitteln und Getränken. In
Europa ist WhiteWave durch seine Tochtergesellschaft Alpro mit Sitz in Belgien vertreten. Alpro stellt
pflanzliche Produkte wie Milch, Joghurts und Desserts unter den Namen Alpro und Provamel her und
vermarktet sie.
Pflanzliche Produkte werden aus Pflanzen und nicht aus tierischer Milch hergestellt. Meistens werden
sie auf der Grundlage von Soya und in geringerem Umfang auf der Basis von Mandeln, Kokosnuss,
Haselnuss oder anderen Pflanzen- oder Getreidesorten hergestellt. Pflanzliche Produkte können ähnlich
wie Milchprodukte Milch, Joghurt, Desserts und Sahne umfassen.
Fusionskontrollvorschriften
Der Zusammenschluss wurde am 26. Oktober 2016 bei der Kommission angemeldet.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung ), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren
(Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich
zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8150 veröffentlicht.
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