Liste der Spitalwahleinschränkung

Liste der Spitalwahleinschränkung
Gültig per 1. Januar 2017
(Stand Dezember 2016)
Für die Zusatzversicherungen Spital Halbprivat und Spital Flex führt die Visana Versicherungen AG
als Versicherungsträgerin eine «Liste der Spitalwahleinschränkung», aus welcher ersichtlich ist,
welche Spitäler für die stationäre Behandlung in der Spitalabteilung Halbprivat nicht ausgewählt
werden können.
Bei Aufenthalt in einem Spital, welches auf der «Liste der Spitalwahleinschränkung» aufge­führt
ist, werden - mit Ausnahme von Notfalleinweisungen - die von der obligatorischen Kranken­
pflegeversicherung nicht gedeckten Kosten bei einem stationären Aufenthalt wie folgt übernommen:
• zu 50% für Versicherte mit Zusatzversicherung Halbprivat
• keine Leistungen für Versicherte mit Zusatzversicherung Flex
Die «Liste der Spitalwahleinschränkung» wird laufend angepasst und kann bei der zuständigen
Geschäftsstelle eingesehen oder auszugsweise verlangt werden.
Kanton
Ort
Spital / Klinik
AG
Barmelweid
Klinik Barmelweid (Bereich Rehabilitation)
AI/AR
Teufen
Augenklinik/Laserzentrum Dr. Scarpatetti Aldo
BL
Muttenz
Praxisklinik Rennbahn
BS
Basel
Schmerzklinik Basel
BEBiel
Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie
SG
RapperswilRosenklinik
ZG
Oberwil b. Zug
Psychiatrische Klinik Zugersee
Diese Übersicht kann Änderungen erfahren.
Visana Services AG, Weltpoststrasse 19, 3000 Bern 15
Tel. 031 357 91 11, Fax 031 357 96 22, www.visana.ch
V-900 - 12. 2016