Liste der Spitalwahleinschränkung Gültig per 1. Januar 2017 (Stand Dezember 2016) Für die Zusatzversicherungen Spital Halbprivat und Spital Flex führt die Visana Versicherungen AG als Versicherungsträgerin eine «Liste der Spitalwahleinschränkung», aus welcher ersichtlich ist, welche Spitäler für die stationäre Behandlung in der Spitalabteilung Halbprivat nicht ausgewählt werden können. Bei Aufenthalt in einem Spital, welches auf der «Liste der Spitalwahleinschränkung» aufgeführt ist, werden - mit Ausnahme von Notfalleinweisungen - die von der obligatorischen Kranken pflegeversicherung nicht gedeckten Kosten bei einem stationären Aufenthalt wie folgt übernommen: • zu 50% für Versicherte mit Zusatzversicherung Halbprivat • keine Leistungen für Versicherte mit Zusatzversicherung Flex Die «Liste der Spitalwahleinschränkung» wird laufend angepasst und kann bei der zuständigen Geschäftsstelle eingesehen oder auszugsweise verlangt werden. Kanton Ort Spital / Klinik AG Barmelweid Klinik Barmelweid (Bereich Rehabilitation) AI/AR Teufen Augenklinik/Laserzentrum Dr. Scarpatetti Aldo BL Muttenz Praxisklinik Rennbahn BS Basel Schmerzklinik Basel BEBiel Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie SG RapperswilRosenklinik ZG Oberwil b. Zug Psychiatrische Klinik Zugersee Diese Übersicht kann Änderungen erfahren. Visana Services AG, Weltpoststrasse 19, 3000 Bern 15 Tel. 031 357 91 11, Fax 031 357 96 22, www.visana.ch V-900 - 12. 2016
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