veranstaltungen in völklingen

VÖLKLINGER STADTNACHRICHTEN
Ausgabe Völklingen
N E U E S
Melden Sie uns öffentliche Veranstaltungstermine für
den Internet-Veranstaltungskalender unter
http://veranstaltungen.voelklingen.de
A U S
D E M
14. Dezember 2016 KW 50
R AT H A U S
w w w. v o e l k l i n g e n . d e
VERANSTALTUNGEN IN VÖLKLINGEN
KONZERTE
Carbon & Stahl „Djamel Laroussi“
Donnerstag, 26. Januar 2017, 19.30 Uhr
Völklingen, Festsaal Altes Rathaus
WETTBEWERB
Tanzwettbewerb „I love 2 Dance“
Benefizveranstaltung
zugunsten der Aktion Sternenregen
Sonntag,15. Januar 2017, 14 Uhr
Völklingen, Kulturhalle Wehrden
The Pink Floyd Project
Samstag 4. Februar 2017, 20 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus/Schlossparkhalle
Geislautern
Die Udo Jürgens Show mit DIDI
Samstag 11. März 2017, 20 Uhr
Kulturhalle Wehrden
Weitere Veranstaltungen unter www.voelklingen.de
Änderungen vorbehalten
Kulturmeile
Kulturmeile
THEATER
Schaufenster – Titania serviert Loriot
Premiere 13. Januar 2017, 19 Uhr
Festsaal Altes Rathaus
Weitere Termine: 20. und 27. Januar 2017
„O je du fröhliche“
Weihnachtsprogramm von Titania
15. Dezember, 19.30 Uhr
Festsaal Altes Rathaus
weitere Termine: 16. und 17. Dezember
und Matinee am 18. Dezember, 11 Uhr
Kulturmeile
VHS VÖLKLINGEN
Dienstag, 13. Dezember
■ Weinseminar:
Jahresabschlussabend
19.30 Uhr, Lauterbachhalle
■ Kochkurs:
Scialiatelli mit Vongole
17.30 Uhr
Küche Stadtwerke
Mittwoch, 14. Dezember
Dienstag, 17. Januar 2017
■ Elternschule
Was weiß das Internet über unsdo not track, 18.30 Uhr
Grundschule Neckarstraße,
Völklingen/Heidstock
■ Farb- und Stilberatung:
Welche Farben passen
zu meinem Typ?
14 Uhr, Haus der Vereine
Mittwoch, 11. Januar 2017
■ Seminar: Entspannungsstunde mit Elementen aus Autogenem Training, Progressiver Muskelentspannung
17 Uhr, Altes Rathaus
VÖLKLINGEN LEBT GESUND!
Viva Voce
Bademeister Schaluppke
10 Jahre unterm Zehner
14. Januar 2017
20 Uhr
Völklingen-Wehrden, Kulturhalle
Sonntag, 18. Dezember
Wanderung über den Kreuzberg
Anschließend Adventsfeier
14 Uhr, Treff: Kreuzberghaus
Verantwortlich: Saarwaldverein OV
Völklingen, Bernd Reichert
Telefon: 06898 / 8668
“Ein Stück des Weges”
28. Januar 2017
19.30 Uhr
Kurs zum Erwerb des Sportbootführerscheins
Völklingen, Versöhnungskirche
HJ Heist
“Der große Heinz Erhard Abend”
VIVA VOCE nimmt das Reformationsjubiläum 2017
Sportsfreunde, Schaluppke mein Name. Ich bin Ba18. März 2017
zum Anlass, das erfolgreiche Kirchenprogramm
demeister und stehe in einem Spassbad am
20 Uhr
„Neue Songs in alten Mauern“ komplett zu überarBeckenrand. Mein Arbeitsplatz befindet sich in eibeiten
und
neu
zu
konzipieren.
Völklingen-Wehrden, Kulturhalle
nem Stadtteil Kölns, in dem der Soziale Punkt am
Songs der legendären Beatles finden ebenso ihren
brennen ist. Dort bin ich der Innen- und AußenPlatz wie Gospels und Spirituals aus dem afro-ame- Der beliebte Schauspieler Hans-Joachim Heist erbeckenminister und betreue ein buntes Badeklienrikanischen Kulturraum; Cover-Versionen von Chart- weckt den unvergessenen Komödianten Heinz Ertel: krakeelende Kinder, meckernde Muttis, renitenHits rangieren gleichberechtigt neben erfolgreichen hardt auf der Bühne zu neuem Leben.
te Rentner und pöbelnde Pubertiere. Klare Ansage:
Eigenkompositionen von VIVA VOCE.
Seine besten Gedichte, Conférencen und Lieder.
„Wer bei mir schwimmt und sich daneben benimmt,
Verschmitzt, spitzbübisch, fantasievoll. Mit seinen
geht Duschen. Und wenn ich sage‚ der Zehner
Wortspielereien, Pointen und Reimen hat er ein Milbleibt zu, bleibt auch die Arschbombe unten.“
lionenpublikum begeistert.
Viel Spaß beim Schwimmen und Surfen!
Eintrittskarten sind erhältlich bei allen bekannten Vorverkaufsstellen sowie bei der Tourist-Information
Völklingen (Neuer Bahnhof, Rathausstraße 55, Völklingen). Informationen und Tickets auch online
unter www.voelklinger-kulturmeile.de.
“Aktion Sprachpatenschaft”
Vorlesepaten trafen sich
Zehn Völklinger Vorlesepaten
haben sich zu einem Erfahrungsaustausch im Stadtteiltreff in der Kreppstraße getroffen. Dabei konnten sie
auch neue Mitglieder in der
Runde begrüßen. Die Vorlesepaten kommen in verschiedenen Einrichtungen in Völklingen zum Einsatz. Derzeit
lesen sie in der Grundschule
Heidstock, der Grundschule
Geislautern, der Grundschule
Bergstraße, in den Kindertagesstätten Kunterbunt und St.
Eligius sowie in der Kita Röntgenstraße. Die Völklinger
Vorleseparten arbeiten ehrenamtlich. Sie ermöglichen
vielen Kindern den ersten
Einstieg in die Welt der Geschichten.
Sie
schulen
Sprachfähigkeit,
Ausdauer
und Konzentrationsfähigkeit.
Vor allem aber vermittelten
die Paten auch durch die persönliche Zuwendung während der Vorlesestunde,
dass Bücher und Lesen
Spaß machen. Die Stadt Völklingen hat das Projekt der
Vorlesepaten mit der „Aktion
Sprachpatenschaft“ auf den
Weg gebracht, um Kindern
von klein auf Spaß am Lesen
zu vermitteln und lebenslange Lesefreude zu fördern sowie damit die soziale Integration zu verstärken. Den Pa-
Die Stadt Völklingen gibt gem.
§ 41 (3) KSVG bekannt, dass
die Tagesordnung der 44. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates
am
Donnerstag, den 15.12.2106,
17.00 Uhr,
im Großen Saal des Neuen
Rathauses (EG), im öffentlichen Teil um nachfolgenden
TOP 7
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen
Hand gemäß § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
erweitert wird.
Völklingen, 12.12.2016
Der Oberbürgermeister
gez. Lorig
BEKANNTMACHUNG
Die Stadt Völklingen gibt gem.
§ 41 (3) i. V. mit § 48 (6) KSVG
bekannt, dass die Tagesordnung der für
Donnerstag, den 15.12.2016
einberufenen Sitzung des
Hauptausschusses im Saal 1
des Neuen Rathauses im
nichtöffentlichen Teil um nachfolgenden TOP 4
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen
Hand gemäß § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
erweitert wird. Der bisherige
TOP 4 verschiebt sich entsprechend.
Austausch der Sprachpaten im Stadtteiltreff
310060
WSVKL_0060 - 14. Dezember 2016 - Seite 3
Foto: gb
VHS bietet Kurse zum Erwerb des Sportbootführerscheins und von
Funkzeugnissen für Wassersportler an. Die Volkshochschule Völklingen bietet interessante Kurse für angehende Freizeitkapitäne in Zusammenarbeit mit der Bootsfahrschule Poseidon an.
Im Lehrgang „Sportbootführerschein“ (See/Binnen), der sich aus einem
Theorie- und einem Praxisteil zusammensetzt, lernen die angehenden
Skipper alles Notwendige, um nach ihrer Prüfung selbstständig auf
Fahrt zu gehen. Die Funkscheine „UKW-Binnenfunk (UBI)“ und „Short
Range Certificate (SRC)“ befassen sich mit den Kenntnissen zum Bedienen von Funkanlagen auf Wasserfahrzeugen; auch sie schließen mit
einer amtlichen Prüfung ab.
Die neuen Kurse beginnen jeweils mit einem kostenfreien und unverbindlichen Informationsabend in der Räumen der VHS Völklingen, Lernzentrum Luisenthal (ehemalige Grundschule, Neue Straße 14).
Sportbootführerscheine: Freitag, 13. Januar 2017, 18.30 Uhr
Funkscheine: Dienstag, 17. Januar 2017, 18.30 Uhr
Infos unter Telefon: (06898) 13 25 97 und unter www.bootsfahrschuleposeidon.de
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N D E R S TA D T V Ö L K L I N G E N
BEKANNTMACHUNG
tenkindern soll individuelle
Förderung in Deutsch zukommen, um die Bildungschancen zu verbessern. Jeweils
ein Sprachpate liest einmal in
der Woche mit einem Kind
oder mehreren Kindern, so
der Grundgedanke des Projektes. Die Vorlesepaten leisten nicht nur wichtige Hilfestellung für die Arbeit der
hauptamtlichen Pädagoginnen und Pädagogen. Sie erreichen durch ihre “Sonderstellung” oft in besonderer
Weise nicht nur die Kinder,
sondern die ganze Familie.
Die Patenkinder werden von
den Kindertageseinrichtungen und Schulen vermittelt.
Die Teilnahme an der Patenschaft ist freiwillig. Ziel der
Stadt Völklingen ist es, möglichst viele Ehrenamtliche
als Vorlesepatinnen und Vorlesepaten zu gewinnen und
sie auf die wichtige Arbeit
vorzubereiten. Für alle, die
lesebegeistert
sind
und
Freude am Umgang mit
Menschen, insbesondere mit
Kindern, haben, ist eine Vorlesepatenschaft genau das
Richtige.
Ansprechperson für diese
Tätigkeit ist die städtische Integrationsbeauftragte
Frau
Gülsah Bora, Tel. 06898/132442.
Dienstag, 27. Dezember
■ Treffen für Angehörige
von Patienten mit Lungenkrebs
16 - 17.30 Uhr, Ort: SHG-Klinik
Richardstraße 5-9
Verantwortlich: SHG-Klinik
Detlef Born, Tel.: 06898/12-2255
Völklingen, 12.12.2016
Der Oberbürgermeister
gez. Lorig
BEKANNTMACHUNG
SATZUNG DER MITTELSTADT VÖLKLINGEN ÜBER DIE
FÖRMLICHE FESTLEGUNG DES SANIERUNGSGEBIETES
„ALTE MITTE LUISENTHAL UND EHEM. TAGESANLAGE, SÜDLICH ALTHANS- , ROTSTAY- UND ALBERTSTRAßE“
Der Stadtrat der Mittelstadt Völklingen beschließt in öffentlicher Sitzung am 24.11.2016 gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und § 12 des
Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) des Saarlandes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S.
840) folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes
„Alte Mitte Luisenthal und ehem. Tagesanlage, südlich Althans- , Rotstay- und Albertstraße“ zum Sanierungsgebiet.
§1
FESTLEGUNG DES SANIERUNGSGEBIETES
Im nachfolgend unter § 2 dieser Satzung näher beschriebenen Gebiet
liegen städtebauliche Missstände gem. § 136 Abs. 2 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 30,1 ha
umfassende und unter § 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit
förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung
„Alte Mitte Luisenthal und ehem. Tagesanlage, südlich Althansstraße,
Rotstaystraße und Albertstraße“.
§2
GELTUNGSBEREICH
Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Alte Mitte
Luisenthal und ehem. Tagesanlage, südlich Althansstraße, Rotstaystraße und Albertstraße“ (ca. 30,1 ha) umfasst:
die Bahnhofsstraße vom ehemaligen Bahnhofsgebäude
bis zur Straßedes 13. Januar (B51) sowie die Theodor-KörnerStraße und die Parkstraße (südlich der Gleisanlage)
die Neue Straße und die Jahnstraße
Die Straße des 13. Januar (B 51) von dem Anwesen 308
bis zur Abzweigung Luisenthaler Brücke
Teilflächen der ehemaligen Tagesanlage Luisenthal
Erweiterung südlich Althansstraße, Rotstaystraße und Albertstraße
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem nachstehenden Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan
ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann
während der allgemeinen Dienststunden im Neuen Rathaus der Mittelstadt Völklingen, Fachbereich 4/Technische Dienste, Fachbdienst
46/Stadtplanung und –entwicklung, 6. Obergeschoss, Zimmer 6.12,
von jedermann eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet besteht
aus den in der Anlage beigefügten Grundstücken der Gemarkung Völklingen.
Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder
entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§3
ZIELE UND ZWECKE DER SANIERUNG
Verträgliche Nutzungsmischung durch Lösung von Nutzungskonflikten Wohnen - Gewerbe und Optimierung der Erschließungssituation in konfliktträchtigen Bereichen
Bipolare Zentrumsentwicklung durch Ausbau und Verknüpfung von
alter und neuer Mitte, Realisierung des „Premiumkonzeptes“ im Bereich der Tagesanlage
Beseitigung von Leerständen und Verbesserung der Marktfähigkeit
von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch Modernisierung und Instandsetzung
Energieoptimierung bei der Sanierung
Städtebauliche Neuordnung
Erhöhung der Wohnumfeldqualität
Attraktivierung des Ortsbildes
Mobilisierung privater Akteure
Reduzierung von Trennwirkung und Immissionen im Bereich
der Bahnanlage und der B51
§4
VERFAHREN
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchge-
führt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden gem. § 142 Abs. 4
BauGB keine Anwendung.
§5
GENEHMIGUNGSPFLICHTEN
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.
§6
DURCHFÜHRUNGSFRISTEN
Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB
befristet bis zum 24.11.2026.
§7
INKRAFTTRETEN
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die einschlägigen Vorschriften können
während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus der
Mittelstadt Völklingen eingesehen werden.
Völklingen, 05.12.2016, Klaus Lorig
Oberbürgermeister
Hinweise zur Satzung gem. §§ 214, 215 BauGB und § 12 KSVG
(Bestandteil der Satzung vom 24.11.2016)
Hinweise gem. §§ 214,215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund
dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der
öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG)
der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Stadt unter Bezeichnung
der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen
der §§ 214, 215 BauGB und auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6
KSVG hinzuweisen.
Lageplan ohne Maßstab:
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung,
Kontrollnummer: SB 009/05
Quelle: Mittelstadt Völklingen, Bearbeitung Kernplan