VÖLKLINGER STADTNACHRICHTEN Ausgabe Völklingen N E U E S Melden Sie uns öffentliche Veranstaltungstermine für den Internet-Veranstaltungskalender unter http://veranstaltungen.voelklingen.de A U S D E M 14. Dezember 2016 KW 50 R AT H A U S w w w. v o e l k l i n g e n . d e VERANSTALTUNGEN IN VÖLKLINGEN KONZERTE Carbon & Stahl „Djamel Laroussi“ Donnerstag, 26. Januar 2017, 19.30 Uhr Völklingen, Festsaal Altes Rathaus WETTBEWERB Tanzwettbewerb „I love 2 Dance“ Benefizveranstaltung zugunsten der Aktion Sternenregen Sonntag,15. Januar 2017, 14 Uhr Völklingen, Kulturhalle Wehrden The Pink Floyd Project Samstag 4. Februar 2017, 20 Uhr Dorfgemeinschaftshaus/Schlossparkhalle Geislautern Die Udo Jürgens Show mit DIDI Samstag 11. März 2017, 20 Uhr Kulturhalle Wehrden Weitere Veranstaltungen unter www.voelklingen.de Änderungen vorbehalten Kulturmeile Kulturmeile THEATER Schaufenster – Titania serviert Loriot Premiere 13. Januar 2017, 19 Uhr Festsaal Altes Rathaus Weitere Termine: 20. und 27. Januar 2017 „O je du fröhliche“ Weihnachtsprogramm von Titania 15. Dezember, 19.30 Uhr Festsaal Altes Rathaus weitere Termine: 16. und 17. Dezember und Matinee am 18. Dezember, 11 Uhr Kulturmeile VHS VÖLKLINGEN Dienstag, 13. Dezember ■ Weinseminar: Jahresabschlussabend 19.30 Uhr, Lauterbachhalle ■ Kochkurs: Scialiatelli mit Vongole 17.30 Uhr Küche Stadtwerke Mittwoch, 14. Dezember Dienstag, 17. Januar 2017 ■ Elternschule Was weiß das Internet über unsdo not track, 18.30 Uhr Grundschule Neckarstraße, Völklingen/Heidstock ■ Farb- und Stilberatung: Welche Farben passen zu meinem Typ? 14 Uhr, Haus der Vereine Mittwoch, 11. Januar 2017 ■ Seminar: Entspannungsstunde mit Elementen aus Autogenem Training, Progressiver Muskelentspannung 17 Uhr, Altes Rathaus VÖLKLINGEN LEBT GESUND! Viva Voce Bademeister Schaluppke 10 Jahre unterm Zehner 14. Januar 2017 20 Uhr Völklingen-Wehrden, Kulturhalle Sonntag, 18. Dezember Wanderung über den Kreuzberg Anschließend Adventsfeier 14 Uhr, Treff: Kreuzberghaus Verantwortlich: Saarwaldverein OV Völklingen, Bernd Reichert Telefon: 06898 / 8668 “Ein Stück des Weges” 28. Januar 2017 19.30 Uhr Kurs zum Erwerb des Sportbootführerscheins Völklingen, Versöhnungskirche HJ Heist “Der große Heinz Erhard Abend” VIVA VOCE nimmt das Reformationsjubiläum 2017 Sportsfreunde, Schaluppke mein Name. Ich bin Ba18. März 2017 zum Anlass, das erfolgreiche Kirchenprogramm demeister und stehe in einem Spassbad am 20 Uhr „Neue Songs in alten Mauern“ komplett zu überarBeckenrand. Mein Arbeitsplatz befindet sich in eibeiten und neu zu konzipieren. Völklingen-Wehrden, Kulturhalle nem Stadtteil Kölns, in dem der Soziale Punkt am Songs der legendären Beatles finden ebenso ihren brennen ist. Dort bin ich der Innen- und AußenPlatz wie Gospels und Spirituals aus dem afro-ame- Der beliebte Schauspieler Hans-Joachim Heist erbeckenminister und betreue ein buntes Badeklienrikanischen Kulturraum; Cover-Versionen von Chart- weckt den unvergessenen Komödianten Heinz Ertel: krakeelende Kinder, meckernde Muttis, renitenHits rangieren gleichberechtigt neben erfolgreichen hardt auf der Bühne zu neuem Leben. te Rentner und pöbelnde Pubertiere. Klare Ansage: Eigenkompositionen von VIVA VOCE. Seine besten Gedichte, Conférencen und Lieder. „Wer bei mir schwimmt und sich daneben benimmt, Verschmitzt, spitzbübisch, fantasievoll. Mit seinen geht Duschen. Und wenn ich sage‚ der Zehner Wortspielereien, Pointen und Reimen hat er ein Milbleibt zu, bleibt auch die Arschbombe unten.“ lionenpublikum begeistert. Viel Spaß beim Schwimmen und Surfen! Eintrittskarten sind erhältlich bei allen bekannten Vorverkaufsstellen sowie bei der Tourist-Information Völklingen (Neuer Bahnhof, Rathausstraße 55, Völklingen). Informationen und Tickets auch online unter www.voelklinger-kulturmeile.de. “Aktion Sprachpatenschaft” Vorlesepaten trafen sich Zehn Völklinger Vorlesepaten haben sich zu einem Erfahrungsaustausch im Stadtteiltreff in der Kreppstraße getroffen. Dabei konnten sie auch neue Mitglieder in der Runde begrüßen. Die Vorlesepaten kommen in verschiedenen Einrichtungen in Völklingen zum Einsatz. Derzeit lesen sie in der Grundschule Heidstock, der Grundschule Geislautern, der Grundschule Bergstraße, in den Kindertagesstätten Kunterbunt und St. Eligius sowie in der Kita Röntgenstraße. Die Völklinger Vorleseparten arbeiten ehrenamtlich. Sie ermöglichen vielen Kindern den ersten Einstieg in die Welt der Geschichten. Sie schulen Sprachfähigkeit, Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit. Vor allem aber vermittelten die Paten auch durch die persönliche Zuwendung während der Vorlesestunde, dass Bücher und Lesen Spaß machen. Die Stadt Völklingen hat das Projekt der Vorlesepaten mit der „Aktion Sprachpatenschaft“ auf den Weg gebracht, um Kindern von klein auf Spaß am Lesen zu vermitteln und lebenslange Lesefreude zu fördern sowie damit die soziale Integration zu verstärken. Den Pa- Die Stadt Völklingen gibt gem. § 41 (3) KSVG bekannt, dass die Tagesordnung der 44. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, den 15.12.2106, 17.00 Uhr, im Großen Saal des Neuen Rathauses (EG), im öffentlichen Teil um nachfolgenden TOP 7 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erweitert wird. Völklingen, 12.12.2016 Der Oberbürgermeister gez. Lorig BEKANNTMACHUNG Die Stadt Völklingen gibt gem. § 41 (3) i. V. mit § 48 (6) KSVG bekannt, dass die Tagesordnung der für Donnerstag, den 15.12.2016 einberufenen Sitzung des Hauptausschusses im Saal 1 des Neuen Rathauses im nichtöffentlichen Teil um nachfolgenden TOP 4 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erweitert wird. Der bisherige TOP 4 verschiebt sich entsprechend. Austausch der Sprachpaten im Stadtteiltreff 310060 WSVKL_0060 - 14. Dezember 2016 - Seite 3 Foto: gb VHS bietet Kurse zum Erwerb des Sportbootführerscheins und von Funkzeugnissen für Wassersportler an. Die Volkshochschule Völklingen bietet interessante Kurse für angehende Freizeitkapitäne in Zusammenarbeit mit der Bootsfahrschule Poseidon an. Im Lehrgang „Sportbootführerschein“ (See/Binnen), der sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammensetzt, lernen die angehenden Skipper alles Notwendige, um nach ihrer Prüfung selbstständig auf Fahrt zu gehen. Die Funkscheine „UKW-Binnenfunk (UBI)“ und „Short Range Certificate (SRC)“ befassen sich mit den Kenntnissen zum Bedienen von Funkanlagen auf Wasserfahrzeugen; auch sie schließen mit einer amtlichen Prüfung ab. Die neuen Kurse beginnen jeweils mit einem kostenfreien und unverbindlichen Informationsabend in der Räumen der VHS Völklingen, Lernzentrum Luisenthal (ehemalige Grundschule, Neue Straße 14). Sportbootführerscheine: Freitag, 13. Januar 2017, 18.30 Uhr Funkscheine: Dienstag, 17. Januar 2017, 18.30 Uhr Infos unter Telefon: (06898) 13 25 97 und unter www.bootsfahrschuleposeidon.de Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N D E R S TA D T V Ö L K L I N G E N BEKANNTMACHUNG tenkindern soll individuelle Förderung in Deutsch zukommen, um die Bildungschancen zu verbessern. Jeweils ein Sprachpate liest einmal in der Woche mit einem Kind oder mehreren Kindern, so der Grundgedanke des Projektes. Die Vorlesepaten leisten nicht nur wichtige Hilfestellung für die Arbeit der hauptamtlichen Pädagoginnen und Pädagogen. Sie erreichen durch ihre “Sonderstellung” oft in besonderer Weise nicht nur die Kinder, sondern die ganze Familie. Die Patenkinder werden von den Kindertageseinrichtungen und Schulen vermittelt. Die Teilnahme an der Patenschaft ist freiwillig. Ziel der Stadt Völklingen ist es, möglichst viele Ehrenamtliche als Vorlesepatinnen und Vorlesepaten zu gewinnen und sie auf die wichtige Arbeit vorzubereiten. Für alle, die lesebegeistert sind und Freude am Umgang mit Menschen, insbesondere mit Kindern, haben, ist eine Vorlesepatenschaft genau das Richtige. Ansprechperson für diese Tätigkeit ist die städtische Integrationsbeauftragte Frau Gülsah Bora, Tel. 06898/132442. Dienstag, 27. Dezember ■ Treffen für Angehörige von Patienten mit Lungenkrebs 16 - 17.30 Uhr, Ort: SHG-Klinik Richardstraße 5-9 Verantwortlich: SHG-Klinik Detlef Born, Tel.: 06898/12-2255 Völklingen, 12.12.2016 Der Oberbürgermeister gez. Lorig BEKANNTMACHUNG SATZUNG DER MITTELSTADT VÖLKLINGEN ÜBER DIE FÖRMLICHE FESTLEGUNG DES SANIERUNGSGEBIETES „ALTE MITTE LUISENTHAL UND EHEM. TAGESANLAGE, SÜDLICH ALTHANS- , ROTSTAY- UND ALBERTSTRAßE“ Der Stadtrat der Mittelstadt Völklingen beschließt in öffentlicher Sitzung am 24.11.2016 gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) des Saarlandes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840) folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes „Alte Mitte Luisenthal und ehem. Tagesanlage, südlich Althans- , Rotstay- und Albertstraße“ zum Sanierungsgebiet. §1 FESTLEGUNG DES SANIERUNGSGEBIETES Im nachfolgend unter § 2 dieser Satzung näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gem. § 136 Abs. 2 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 30,1 ha umfassende und unter § 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Alte Mitte Luisenthal und ehem. Tagesanlage, südlich Althansstraße, Rotstaystraße und Albertstraße“. §2 GELTUNGSBEREICH Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Alte Mitte Luisenthal und ehem. Tagesanlage, südlich Althansstraße, Rotstaystraße und Albertstraße“ (ca. 30,1 ha) umfasst: die Bahnhofsstraße vom ehemaligen Bahnhofsgebäude bis zur Straßedes 13. Januar (B51) sowie die Theodor-KörnerStraße und die Parkstraße (südlich der Gleisanlage) die Neue Straße und die Jahnstraße Die Straße des 13. Januar (B 51) von dem Anwesen 308 bis zur Abzweigung Luisenthaler Brücke Teilflächen der ehemaligen Tagesanlage Luisenthal Erweiterung südlich Althansstraße, Rotstaystraße und Albertstraße Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem nachstehenden Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienststunden im Neuen Rathaus der Mittelstadt Völklingen, Fachbereich 4/Technische Dienste, Fachbdienst 46/Stadtplanung und –entwicklung, 6. Obergeschoss, Zimmer 6.12, von jedermann eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet besteht aus den in der Anlage beigefügten Grundstücken der Gemarkung Völklingen. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. §3 ZIELE UND ZWECKE DER SANIERUNG Verträgliche Nutzungsmischung durch Lösung von Nutzungskonflikten Wohnen - Gewerbe und Optimierung der Erschließungssituation in konfliktträchtigen Bereichen Bipolare Zentrumsentwicklung durch Ausbau und Verknüpfung von alter und neuer Mitte, Realisierung des „Premiumkonzeptes“ im Bereich der Tagesanlage Beseitigung von Leerständen und Verbesserung der Marktfähigkeit von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch Modernisierung und Instandsetzung Energieoptimierung bei der Sanierung Städtebauliche Neuordnung Erhöhung der Wohnumfeldqualität Attraktivierung des Ortsbildes Mobilisierung privater Akteure Reduzierung von Trennwirkung und Immissionen im Bereich der Bahnanlage und der B51 §4 VERFAHREN Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchge- führt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden gem. § 142 Abs. 4 BauGB keine Anwendung. §5 GENEHMIGUNGSPFLICHTEN Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung. §6 DURCHFÜHRUNGSFRISTEN Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 24.11.2026. §7 INKRAFTTRETEN Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus der Mittelstadt Völklingen eingesehen werden. Völklingen, 05.12.2016, Klaus Lorig Oberbürgermeister Hinweise zur Satzung gem. §§ 214, 215 BauGB und § 12 KSVG (Bestandteil der Satzung vom 24.11.2016) Hinweise gem. §§ 214,215 BauGB: Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB und auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 KSVG hinzuweisen. Lageplan ohne Maßstab: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Kontrollnummer: SB 009/05 Quelle: Mittelstadt Völklingen, Bearbeitung Kernplan
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