winter & sommer freizeiten der evangelischen Jugendwerke .. .. Kunzelsau und ohringen 2017 vorwort — /So viel freizeit wie möglich 20 17 Wie könnten optimale Ferientage aus sehen? Sicher mit viel Sonne, Schnee, guten Freunden und unvergesslichen Erlebnissen! Mit unseren Freizeiten im Winter und Sommer wollen wir das vielen jungen Menschen ermöglichen. In diesem Prospekt finden sich neben den Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene viele weitere interessante Angebote. Besonders hinweisen möchten wir auf die Möglichkeit, selbst Mitarbeiterin und Mitarbeiter auf Freizeiten oder in der Jugendarbeit zu werden. Dazu gibt es verschiedene Ausbildungskurse. Neben der Möglichkeit vieles über ehren amtliches Engagement zu erfahren, ist dies immer auch eine gute Möglichkeit eigene Stärken und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Selbstverständlich erhalten alle Mitarbeitenden entsprechende Zertifikate, die z. B. für die Bewerbung im Beruf oder das Studium genutzt werden können. Ihre Evangelischen Jugendwerke Bezirke Künzelsau und Öhringen Evangelische Freizeiten und Angebote Die evangelischen Jugendwerke wollen jungen Menschen in den Ferien und bei Aktionen tolle Erlebnisse und Gemein schaft mit Gleichaltrigen bieten. Zu unserem Selbstverständnis gehört, dass wir bei den unter schiedlichen Freizeitaktivi täten wie Geländespielen, Spiel- und Spaßabenden, Bastelangeboten etc. immer auch den christli chen Glauben und christliche Gemeinschaft leben wollen. Darüber hinaus wollen wir in Andachten, Themenabenden oder Gottesdiensten zum Nachdenken über Glau bens- und Lebensfragen und zur Auseinander setzung mit dem christlichen Glauben anregen. Uns ist es dabei wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich selbst eine Meinung bilden können. Die Mitarbeitenden verstehen sich dabei als Gesprächspartner, die über ihre eigenen Erfahrungen mit dem Glauben berichten und sich den Anfragen der Freizeitteil nehmenden stellen wollen. Gemeinsam sollen alle ganz bewusst neue Erfahrungen in einer christlichen Gemeinschaft machen. //3 — i n h a lt zuschussmöglichkeiten — Ziel unserer Freizeitarbeit ist: „Der Preis darf /Zuschuss- Das niemanden von unseren Freizeiten ausschlieSSen!“ drei unterschiedlichen Möglichkeiten wollen möglich- Mit wir diesem Ziel näher kommen. Im Folgenden finden unsere Unterstützungsmöglichkeiten und auch keiten und Sie Möglichkeiten, wie Sie helfen können. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich vertrauensvoll Spenden an die Jugendwerke wenden. Vorwort /Evangelische Freizeiten und Angebote Inhaltsverzeichnis Zuschussmöglichkeiten Freizeitreferat / Inklusion in unserer Freizeitarbeit // 08 // 08 // 09 // 10 // 10 // 11 // 12 Winterfreizeiten Familienfreizeit WiFa ErWin WiWa KiWi JuWi Einfahrtag // 14 // 15 // 16 // 17 // 18 // 18 // 19 // 19 // 20 // 21 // 22 // 22 // 23 Frühjahr-, Sommer- und herbstfreizeiten Taizéfreizeit an Ostern Bauernhoftagesfreizeit an Pfingsten Kirchentag Hüttentour an Pfingsten Jungscharlager Schied 1 Jungscharlager Schied 2 Jungscharlager Schied 3 Jungscharlager Schied 4 Erlebniscamp Loue Gardasee Work-Camp Alles inklusive „Stärk Dich Tage“ in Nürnberg schulungen und weitere angebote // 24 Einsteigerkurs // 26 Veranstaltungshinweise // 28 // 34 // 35 // 37 4// Reisebedingungen Wichtige Hinweise Anmeldung an das Evangelische Jugendwerk Bezirk Künzelsau Anmeldung an das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen 1. Icons made by Madebyoliver, Freepik, Elias Bikbulatov from www.flaticon.com // 03 // 04 // 05 // 06 Helfen Sie uns zu helfen: Spenden Sie in unseren Freizeitfonds! Wenn Sie uns helfen möchten, unserem Ziel, dass die Teilnahme an unseren Freizeiten nicht am Geld scheitern soll, näher zu kommen, können Sie folgendes tun: Kreuzen Sie bei der Anmel dung an, dass Sie unseren Freizeitfond unterstützen wollen und füllen Sie einen Betrag Ihrer Wahl in die Leerzeile ein. Jeder Euro hilft! Bei Spenden ab 50 € oder auf Anfrage stellen wir gerne Spendenbescheinigungen aus. Mit dem gespendeten Geld füllen wir den Sozial fonds nach Bedarf auf. Das Geld ist also in erster Linie zur Unterstützung von finanziell schwächeren Familien gedacht. Bleibt darüber hinaus noch Geld übrig, wird es verantwortungsvoll für die Finanzierung der allgemeinen Freizeitarbeit verwendet. FreizeitermäSSigungen für Geschwisterkinder Jeweils im Winter, an Pfingsten und in den Sommer ferien erhalten Geschwisterkinder einen Rabatt von 30 % auf den Freizeitpreis auf den Preis der billigeren Freizeit bis zur maximalen Höhe von 70 €. Eine Aufrechnung des Ge schwisterrabatts zwischen Winter, Pfingsten und Sommer ist nicht möglich. Der Abzug des Geschwisterrabatts erfolgt über den Rechnungsbetrag der günstigeren Freizeit. Hier eine Beispielrechnung: Winter: WiWa = 65 €; JuWi = 419 €; insgesamt eigentlich 484 €; abzüglich 19,50 € Geschwisterrabatt nur 464,50 € Sommer: Jula 2 = 163 €; Loue = 419 € eigentlich 582 €; 30 % auf Jula 2 (48,90 €) dann nur 533,10 € 2. Zuschuss des Landes Baden Württemberg (LJP-Zuschuss) Bei den Freizeiten mit Übernachtungen, die mindes tens fünf Tage dauern, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus bedürftigen Familien ein Zuschuss aus Landes jugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereit gestellten Geldmittel des Landes Baden Württemberg. An tragsformulare können mit der Anmeldung angefordert wer den. Sie erhalten dann ein Antragsformular, das vor Reiseantritt an das für die Freizeit zuständige Jugendwerk gesandt werden muss. Der Zuschuss wird bei Bewilligung und Auszahlung über das zuständige Jugendwerk an die teilnehmende Person überwiesen. Bisheriger Zuschussbetrag: 5,10 € pro Tag und Teilnehmer/in. 3. Sozial- und Freizeitfonds Die Jugendwerke haben seit Jahren einen Sozialfonds eingerichtet, aus dem Familien über den Zuschuss des Landesjugendplans hinaus unterstützt werden können. Wer Unterstützung aus dem Sozialfonds benötigt, kann dies auf dem Anmeldeformular ankreuzen. Wir melden uns dann bei Ihnen, um alles Weitere zu besprechen und unbürokratisch zu helfen. Der Sozialfonds wird zum einen über einen Fixbetrag von einem Euro pro Teilnehmer/in und zum anderen durch Spenden finanziert. //5 — Freizeitreferat Offen für alle – Inklusion in unserer Freizeitarbeit Es ist uns wichtig, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an unseren Freizeiten teilnehmen können. Behinderung, Geldmangel, Migrationshintergrund oder Religionszugehörigkeit sollen von unserer Seite her kein Hinderungsgrund sein, an unseren Freizeiten teilzunehmen. Die Evang. Jugendwerke Künzelsau und Öhringen sind Kooperations partner der Offenen Hilfen bei deren Projekt „Hohenlohe? Alles inklusive!“ Um zunehmend Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zur Teilnahme an allen unseren Freizeiten zu geben, werden wir unsere Mitarbeitenden zukünftig im Umgang mit Menschen mit Behinderung schulen. Zusammen mit den Offenen Hilfen suchen wir im Einzelfall den richtigen Weg, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung an unseren Freizeiten teilnehmen können. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit den Offenen Hilfen und die Bereicherung unserer Freizeiten durch Menschen mit vielfältigen Gaben! /das freizeitreferat Die BAK̒s der Jugendwerke Künzelsau und Öhringen haben seit einiger Zeit das Freizeitreferat mit der Frei zeitarbeit beauftragt. Dieses besteht aus jeweils fünf Personen beider Jugendwerke. Davon sind jeweils ein Hauptamtlicher, zwei BAK-Mitglieder und zwei weite re ehrenamtliche Mitarbeitende mit Freizeiterfahrung im Team. Das Freizeitreferat konzeptioniert, plant und koordiniert die Freizeitarbeit mit allem was dazu ge hört. Wer diesen Prospekt aufmerksam liest und mit dem letzten Jahr vergleicht wird feststellen, dass sich das Freizeitreferat wieder Neuigkeiten ausgedacht hat. Nachdem 2016 eine Winterfamilien- und eine TaizéFreizeit, die beide gut angenommen wurden, sowie eine Inklusivfreizeit, die leider keinen Anklang fand, ins Programm aufgenommen wurden, kommt in diesem Jahr eine Freizeit speziell aber nicht nur für unsere Mit arbeitenden hinzu. Die „Stärk-dich-Tage“ in Nürnberg über das lange Wochenende um den 3. Oktober herum. Andere Freizeiten werden an neuen Orten stattfinden. Die ErWin in Savognin in der Schweiz, die Familienfrei zeit dieses Mal über Silvester in Stanzach im Lechtal und die Jugendfreizeit im Sommer am Gardasee. Auch der Kirchentag in Berlin steht 2017 wieder auf dem Programm und ist sicher wieder eine Reise wert … Man sieht also: Im Freizeitreferat wird fleißig gearbeitet! Wir freuen uns sehr, dass folgende Personen diese wichtige und auch zeitintensive Arbeit übernehmen: Thomas Gundel, Ann-Kathrin Bauer, Alexander Strienz, Verena Schulin, Daniel Febel, Holger Hartmann, Johanna Weiß und Michael Bögner. Wir wissen aber auch, dass wir bei allem menschlichen Planen und Denken auch und vor allem anderen auf Gottes Segen angewiesen sind. Wir hoffen und beten, dass er auch an uns und unserer Freizeitarbeit wahr macht, was er seinem Knecht Abraham verheiSSen hat: Ich will dich (…) segnen (…) und du sollst ein Segen sein. (1. Mose 12,2) 6// winterfreizeiten — w i n t e r //7 — erwachsenenwinterfreizeit wifa winterfamilienfreizeit winterfamilienfreizeit — erwin erwachsenenwinterfreizeit Für Familien Stanzach/Lechtal/Österreich Für junge Erwachsene ab 18 Jahren Rona/Savognin/Schweiz Familien aufgepasst! Zum Jahreswechsel bietet sich für euch die Möglichkeit, Teil der zweiten Winterfamilienfrei zeit unserer Jugendwerke zu sein. Unser Ziel für die fünf gemeinsamen Tage ist Stanzach im Lechtal. Dort werden wir in Mehrbettzimmern in Selbstversorgerhaus „Gäste heim Stanzach“ untergebracht sein, wo wir uns selbst in kleinen Gruppen bekochen. Wir werden Kochgruppen bilden, so dass jeder Mal mit Kochen dran ist aber niemand immer. Tagsüber hat jede Familie die freie Wahl, sich alleine oder gemeinsam mit anderen auf den Weg in die Umgebung zu machen. Ob Schwimmen, Rodeln, Wandern oder Eislaufen. Stanzach und Umgebung hat viel zu bieten! Natürlich besteht bei ausreichend Schnee auch die Chance zum Skifahren und Snowboarden. Entweder direkt im Ort im Familienskigebiet Stanzach, bei den 15 Kilometer entfernten Reuttener Seilbahnen oder im riesigen Skigebiet Warth-Schröcken mit Verbindung zum Skigebiet Lech/Zürs. Wir bieten tagsüber keine Kinderbetreuung und keinen ganztägigen Skikurs für Kinder an. Am Abend bieten wir für Kinder und Erwachsene getrennt Programm an, lassen aber auch freie Zeit für Gespräche und gemeinsames Spielen. Näheres dazu und zu möglichen Tagesausflügen soll bei einem Vortreffen besprochen werden. Dieses Jahr geht es mit der ErWin nach Rona bei Savognin im Herzen Graubündens in der Schweiz. Von unserem Selbstversorgerhaus aus besteht die Möglichkeit ins nur wenige Kilometer entfernte Skigebiet Savognin zu fahren. Dort warten in einer Höhe von 1200 bis 2713 Meter 80 Kilometer herrliche Abfahrten, die wunderschöne Talabfahrt vom Piz Martegnas und viele Tiefschneemöglichkeiten auf uns. Zehn Liftanlagen sorgen dafür, dass die Wartezeiten nicht zu lang werden. Wer sein Glück nicht auf der Piste suchen möchte kann die vielfältigen Angebote Graubündens nutzen und tagsüber Wandern, Rodeln, Baden usw. In unserem Selbstversorgerhaus werden wir uns selbst verpflegen und die Abende gemeinsam verbringen. Wir wollen gute Gemeinschaft genießen, zwanglos Spaß zusammen haben und über Gott und die Welt ins Gespräch kommen. Zeit: 29.12.2016 – 02.01.2017 Ort: Stanzach/Lechtal/Österreich Kosten: 0 –2 Jahre: Frei 3 – 8 Jahre: 89 € 9 –12 Jahre: 109 € 13 –17 Jahre: 129 € Erwachsene: 149 € (Dritte und weitere Kinder einer Familie bezahlen nur den halben Preis) Leistungen: vier Übernachtungen in Mehrbettzimmern, Verpflegung Leitung: Kathrin Eckert und Holger Hartmann Teilnehmer: mind. 30 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn) Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau Hinweis: Kosten für An- und Abreise, Skipässe, Ausflüge, Eintritte oder ähnliches sind nicht im Preis enthalten 8// Die An- und Abreise sind nicht im Preis enthalten und müssen selbst organisiert werden. Wir helfen lediglich bei der Koordination. Auch die Kosten für Skipässe sind nicht im Preis enthalten. Zeit: Ort: Kosten: Leistungen: Leitung: Teilnehmer: Anmeldung: Hinweis: 02.01.– 07.01.2017 Rona/Savognin/Schweiz 225 € (kein Geschwisterrabatt) fünf Übernachtungen in Mehrbett zimmern, Verpflegung, Auslands krankenversicherung Nico Limbach und Holger Hartmann mind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau Kosten für An- und Abreise sind nicht im Preis enthalten //9 — winterwaldheim und kinderwinterfreizeit wiwa jugendwinterfreizeit — juwi Winterwaldheim jugendwinterfreizeit Für 8 – 12 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 6 // Tagesfreizeit in Kupferzell Hast du Lust auf fünf tolle abenteuerliche Tage in den Faschingsferien? Bist du gespannt, was man auch im Winter in Kupferzell alles anstellen kann? Dann bist du beim WiWa genau richtig! Gemeinsam mit dir und anderen Kindern wollen wir spannende Geschichten aus der Bibel hören, laute fröhliche Lieder singen, viele Spiele spielen, basteln, toben und eine schöne Zeit zusammen erleben. Morgens beginnen wir mit einem Frühstück, bevor wir uns in die unterschiedlichsten Abenteuer stürzen. Der Tag wird wie im Flug vergehen und abends geht es dann zum Schlafen nach Hause. Wir freuen uns auf dich! kiwi 27.02. – 03.03.2017 Gemeindehaus Kupferzell 65 € Frühstück, Mittagessen, Mittagsimbiss, Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team Leitung: Evelynn Vossler und Julia Danner Teilnehmer: mind. 15 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 40 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen kinderwinterfreizeit Für 8 – 13 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 7 Werfenweng/Salzburger Land/Österreich Dieses Jahr geht‘s mit der KiWi wieder ins Salzburger Land. Der Wintersportort Werfenweng liegt etwa 45 Kilometer südlich von Salzburg auf 900 Meter Höhe auf einem Hochplateau am Fuße des Tennengebirges. Das Skigebiet, das auch sehr gut für Anfänger geeignet ist, ist mit dem Skibus nur wenige Minuten von unserer Unterkunft entfernt. Egal, ob du Ski oder Snowboard fahren willst, ob du schon fahren kannst oder es lernen möchtest, für dich wird die richtige Piste dabei sein! Im Haus gibt es gemütliche Mehrbettzimmer mit Etagenbetten. Im Aufenthaltsraum können wir abends Spiele spielen, knifflige Rätsel lösen und spannenden Geschichten lauschen. Mit lecke rem Essen versorgt uns unser eigenes Küchenteam. Also los geht‘s zur KiWi ins Salzburger Land. 10 / / Für 13 – 17 Jährige bzw. ab Klassenstufe 8 Lauterbrunnen/Schweiz Zeit: Ort: Kosten: Leistungen: Zeit: 25.02.–04.03.2017 Ort: Werfenweng/Österreich Kosten: 329 € (ohne Skipass), Skipass 73,50 € Leistungen: Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterkunft in Mehr bettzimmern, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Skigruppenbe treuung, Programmgestaltung Leitung: Annika und Marcel Brütting Teilnehmer: mind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 33 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen helmpflicht Der Schutz aller Kinder und Jugendlichen beim Wintersport liegt uns sehr am Herzen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderungen nach einer allgemeinen Helmpflicht beim Ski- und Snow boardfahren. Wir als Freizeitveranstalter erwarten von allen Kindern und Jugend lichen das Tragen eines Ski- oder Snowboardhelms auf unseren Freizeiten. Außerdem empfehlen wir für alle Snowboarder besondere Schutzkleidung (verstärkte Handschuhe und Protektoren). Unser modern eingerichtetes Selbstversorgerhaus in Lauterbrunnen im Berner Oberland ist etwa fünf Gehminuten von der Lauterbrunnenbahn entfernt, die uns jeden Morgen in die Jungfrauen-Skiregion befördern wird. Hier warten viele Pisten – unter anderem die aus dem Skiweltcup bekannte Lauber hornabfahrt – auf uns. Die Skiregion mit Blick auf das Dreigestirn von Eiger, Mönch und Jungfrau gilt als schneesicher und bietet sowohl Anfängern als auch Fortgeschrittenen optimale Bedingungen und eine große Auswahl an Pisten. Zurück in unserem Haus warten jede Menge Spaß, viel Action, viele nette Leute, tolles Programm und gute Impulse für das Leben und den Glauben auf uns. Zeit: 25.02.– 04.03.2017 Ort: Lauterbrunnen/Schweiz Kosten: 419 €, zusätzlich 137 CHF für den 6-Tagesskipass (auf Antrag LJP-Zuschuss 40,80 €) Leistungen: Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterbringung in Mehrbettzimmern, Halbpension mit Lunchpaket (3 Mahlzeiten), Skigruppenbetreuung. Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung Leitung: noch offen Teilnehmer: mind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 40 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Auf unseren Winter freizeiten gilt also: Bestmöglicher Schutz und damit nicht ohne Helm! / / 11 — einfahrtag einfahrtag Für Mitarbeitende der Winterfreizeiten und weitere Teilnehmer Oberjoch/Allgäu Auch dieses Jahr treffen sich die Mitarbeitenden unserer Ski- und Snowboardfreizeiten zu einem Praxisschulungstag. Sofern möglich fahren wir voraussichtlich wieder ans Oberjoch in den Allgäuer Alpen. Das Skigebiet liegt zwischen 1100 und 1600 Metern Höhe und bietet 46 Kilometer abwechslungsreiche Pisten. Ziel unserer Tagesausfahrt ist es, das eigene Fahrkönnen zu verbessern und Fahrtechniken unter Anleitung eines bzw. einer Skilehrer/in zu üben. Außerdem werden auch Tipps und Tricks vermittelt, wie wir als Mitarbei tende Teilnehmenden das Skifahren bzw. Snowboarden beibringen können. Herzlich Willkommen sind auch Gäste, die einfach Lust auf einen tollen Tag im Schnee haben und nach Herzenslust Ski oder Snowboard fahren wollen. Zeit: 21.01.2017 Ort: Oberjoch/Allgäu oder je nach Schneebedingungen ein anderes Skigebiet im Allgäu Kosten: für Mitarbeitende 20 € für externe Teilnehmer 20 € für die Busfahrt + ca. 25 € Skipass für unter 14 Jährige 10 € für die Busfahrt + ca. 17 € Skipass Leistungen: Hin- und Rückreise im Reisebus, Skipass, für Mitarbeitende: Ski- bzw. Snowboardschulung Leitung: Holger Hartmann Teilnehmer: mind. 20, max. 40 anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Hinweis: Abfahrt erfolgt um 5:00 Uhr am Bahnhof in Waldenburg, Rückkehr gegen 19:00 Uhr 12 / / S m o m e r frühjahr- und sommerfreizeiten — / / 13 — taizéfreizeit Taizéfreizeit Für 15 – 29 jährige, Erwachsene nach Absprache Taizé/Frankreich Was Taizé ist … ? … irgendwie ganz anders. Zwei- bis dreitausend Jugendliche aus aller Welt bilden für jeweils eine Woche eine internationale Gemeinschaft, die das Leben miteinander teilt – über Sprachgrenzen und kul turelle Unterschiede hinweg – friedlich und gemeinsam. Taizé ist eigentlich ein verschlafenes kleines burgundi sches Dorf mitten in Frankreich – durch die Jugendlichen, die in der Klostergemeinschaft von Taizé zu Gast sind wird es ganz anders – nämlich: aufregend, lustig, kreativ und feierlich, manchmal auch anstrengend, meistens aber leicht, luftig und schön … Dreimal am Tag treffen sich alle in der Kirche. Auf dem Boden sitzend wird viel gesungen, es gibt kurze Gebete und Bibelworte in verschiedenen Sprachen. Viele begegnen Gott dort auf überraschende Weise. Zeit: Ort: Kosten: leistungen: 17.04.– 23.04.2017 Taizé/Frankreich 75 € (ohne Fahrt) Unterkunft, Verpflegung, Reiseleitung, Auslandskrankenversicherung Leitung: Pfarrer Philipp Rottach Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau Hinweis: Die An- und Abreise ist nicht im Preis enthalten. Sie erfolgen je nach Teilnehmerzahl im Reisebus oder in privaten bzw. geliehenen PKW 14 / / bauernhoftagesfreizeit — bauernhoftagesfreizeit Für 8 –12 Jährige bzw. Klassenstufen 2–6 WeiSSbach Hast du Lust auf 5 Tage Bauernhof? Lust darauf, mal mit anzu packen und zu erleben, was auf einem Bauernhof alles so getan wird? Lust auf Kühe, Schweine, Hühner, Katzen, Wiesen und Felder? Dann bist du bei unserer Bauernhoftagesfreizeit genau richtig! Wir wollen auf dem Bauernhof der Familie Bühler mit anpacken und viel über die Landwirtschaft lernen. Wir wollen Zeit in Gottes Schöpfung verbringen und darüber nachdenken wie wir sie bebauen und bewahren können. Als Höhepunkt ist eine Übernachtung im Heu geplant. An den anderen Tagen müssen die Kinder morgens gebracht und abends abgeholt werden. Am Ende der Freizeit wollen wir dann am 11. Juni zusammen mit Eltern und Gemeinde einen Gottesdienst im Grünen feiern. Zeit: 06.06.–10.06.2017 (Abschlussgottesdienst mit Mittagessen am 11.06) Ort: Weißbach Kosten: 80 € Leistungen: Verpflegung, Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team Leitung: noch offen Teilnehmer: mind. 20, max. 30 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Künzelsau / / 15 — alles inklusive freizeit kirchentag „Du siehst mich“ Kirchentag Berlin – Wittenberg 2017 Der Deutsche Evangelische Kirchentag wird 2017 in Berlin und Wittenberg zu Gast sein. Er steht unter der Losung „Du siehst mich“ (1. Mose 16,13). Diese Losung vereint in sich das Wissen, dass Gott uns ansieht, und die Aufforderung, im Umgang mit Anderen genau hinzusehen. Ansehen bedeutet Anerkennen und Wertschätzen. Wegsehen ist Missachtung und Ignoranz. In der Hauptstadt Berlin werden unter anderem der Zusammen halt in Deutschland, Flucht und Migration, interreligiöser und interkultureller Dialog sowie der Blick nach vorn auf die nächsten 500 Jahre Protestantismus wichtige Themen sein. In Podien, Vorträgen und Workshops füllen bekannte und weniger bekannte Referentinnen und Referenten mit viel Publikumsbe teiligung die Inhalte mit Leben. Konzerte, Theater und viel Kultur, weitgehend von den Teilnehmenden selbst verantwortet, machen den Kirchentag – mit mehr als 2500 Einzelveranstaltun gen – zu einem Festival zum Mitgestalten. www.kirchentag.de Bitte wenn irgendwie möglich bis zum 27. Februar anmelden. Danach können wir keine Vermittlung einer Unterkunft garantie ren. Auf Wunsch kann auch eine Karte, die zum Besuch der Weltausstellung Reformation berechtigt, bestellt werden, die allerdings teurer ist. Zeit: 24.05.–28.05.2017 Ort: Berlin und Wittenberg Kosten: Erwachsene 210 €, ermäßigt (bis 25 Jahre) 164 €, Familien (Kinder bis 25 Jahren) 200 € plus 70 € pro Person Leistungen: Hin- und Rückfahrt im Reisebus, Unterbringung im einfachen Gemeinschaftsquartier (Turnhalle/ Schule) mit Frühstück, Dauerkarte für alle Kirchentags veranstaltungen (nicht für Weltausstellung Reformation), Tagungsmappen Leitung: Holger Hartmann Teilnehmer: mind. 30 anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau Anmeldefrist: 27.02.2017 (spätere Anmeldung ohne Gewähr für Übernachtungsmöglichkeit) 16 / / hüttentour — hüttentour im allgäu Für junge Erwachsene ab 18 Jahren allgäu Dieses Mal im Juni bieten wir wieder eine Hüt tentour durch die Allgäuer Alpen an. Die genaue Route werden wir relativ kurzfristig festlegen. Auf Grund möglicher Schneereste und unge wisser Hüttenöffnungen stehen die Route und die Übernachtungsplätze noch nicht fest. Es wird voraussichtlich nicht ganz soweit hinauf gehen, aber wir werden sicherlich eine tolle Tour finden. Sollte noch viel Schnee liegen und damit alle Hütten auf den Bergen für uns unerreichbar sein, müssen wir im Tal übernachten, was evtl. Mehrkosten mit sich bringt. Freuen können wir uns auf jeden Fall auf Bewegung in der Natur, gute Gemeinschaft und hoffentlich gute Sicht auf einen wunderschönen Teil von Gottes Schöpfung. Zeit: Ort: Kosten: Leistungen: Leitung: Teilnehmer: Anmeldung: Hinweis: 16.06.–18.06.2017 Allgäu 80 € zwei Übernachtungen in DAV-Hütten, Marschverpflegung, Reiseleitung Birthe Wagner und Holger Hartmann mind. 5 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn) max. 10 Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau die An- und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten. Das Abendessen (jeweils 8–15 €), Getränke auf der Hütte (wie im Restaurant) und das Frühstück (etwa 5 €) sind nicht im Preis enthalten. / / 17 — jungscharlager 1+2 Jungscharlager 3+4 — jungscharlager 1 Für 8 –11 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 5 Schiedhütte/forchtenberg Du hast die Chance dabei zu sein, wenn̒s los geht! Hoch über Forchten berg gibt es einen legendären Platz: Die Schied! Unzählige Kleine und Gro ße saßen dort schon am Lagerfeuer. Für sie war die Schied Ausgangspunkt für abenteuerliche Expeditionen durch Wald und Flur bei actionreichen Spie len. Mal als Indianer oder Filmema cher, mal als Ägyptologe oder Räuber, mal als Wikinger oder, oder, oder … Für dieses Mal wird noch nichts verraten! 2 Für 8 –11 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 5 Schiedhütte/forchtenberg Du kannst andere Kinder in deinem Alter kennen lernen und mit ihnen gemeinsam Geheimnisse entschlüs seln. Und abends liegst du im Zelt mit deiner Gruppe und den Mitarbeitern, hörst den Wind über die Schied pfeifen und lauschst den Gute-Nacht-Ge schichten. Gemeinsam sind wir unterwegs auf den Spuren Gottes, erleben die Natur, singen und basteln. Das werden aufregende Tage und Nächte mit jeder Menge Spaß. 18 / / Zeit: 27.07.– 04.08.2017 Ort: Schiedhütte/Forchtenberg Kosten: 163 € (auf Antrag LJPZuschuss 45,90 €) Leistungen: Unterkunft in Mehrmann zelten mit Holzboden, Vollverpflegung (3 Mahl zeiten), Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung Leitung: noch offen Teilnehmer: mind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 66 anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau Hinweis: die An- und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten Zeit: 06.08. – 14.08.2017 Ort: Schiedhütte/Forchtenberg Kosten: 163 € (auf Antrag LJPZuschuss 45,90 €) Leistungen: Unterkunft in Mehrmann zelten mit Holzboden, Vollverpflegung (3 Mahl zeiten), Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung Leitung: noch offen Teilnehmer: mind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 55 anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Hinweis: die An- und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten 3 Für 11– 13 Jährige bzw. Klassenstufen 5 – 7 Schiedhütte/forchtenberg Langeweile ade. Es gibt in diesen Tagen jede Menge zu erleben. Viele Abenteuer warten auf dich, wenn wir das Gelände unsicher machen. Nach viel Sport und jeder Menge Spaß wer den wir uns abends am Lagerfeuer bei Stockbrot die besten Geschichten die das Leben schreibt, zu erzählen haben. Wir werden uns fragen, was das alles mit Gott und Jesus auf sich hat. Einer der vielen Höhepunkte der Freizeit wird die Geländetour sein, bei der wir mit dem Rucksack losziehen und entdecken, wie weit uns unsere Füße tragen können. nur für jungs 4 Für 11– 15 Jährige jungs bzw. Klassenstufen 5 – 9 Schiedhütte/forchtenberg Jungs ganz unter sich. Gemeinsam bauen und werken! Abenteuer erle ben! Mit und in der Natur unterwegs sein! Auch mal wild und laut sein dürfen! Bei Geländespielen alles geben! Am Lagerfeuer unter Männern über Gott und die Welt ins Gespräch kommen! Herausforderungen gemeinsam meistern! Neue Freunde kennen lernen und gute Gemeinschaft erleben! All das bietet diese fünf tägige Kurzfreizeit, in der sich die Jungs richtig austoben können. Zeit: 16.08.– 25.08.2017 Ort: Schiedhütte/Forchtenberg Kosten: 173 € (auf Antrag LJP-Zuschuss 51 €) Leistungen: Unterkunft in Mehrmannzelten mit Holzboden, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung Leitung: noch offen Teilnehmer: mind. 40 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 66 anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Hinweis: die An- und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten Zeit: 27.08. – 01.09.2017 Ort: Schiedhütte/Forchtenberg Kosten: 119 € (auf Antrag LJP-Zuschuss 25,50 €) Leistungen: Unterkunft in Mehrmann zelten mit Holzboden, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung Leitung: noch offen Teilnehmer: mind. 15 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 25 anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Hinweis: die An- und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten / / 19 — erlebniscamp loue erlebniscamp loue Für 13 –15 Jährige bzw. klassenstufen 7–9 Port Lesney an der Loue/Frankreich Zwischen dem Elsass, dem Burgund und der Schweiz liegt die Franche – Comté, eine der schönsten Landschaften Frankreichs. Mittendrin liegt das Val de la Loue mit dem kleinen Ort Port Lesney, wo sich unser Zeltplatz befindet. Hier haben wir einen eigenen Bereich mit Campingzelten sowie einem Küchen- und Essenszelt für uns. Die Region bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Neben Kanufahrten auf der Loue werden wir an Naturfelsen klettern, Klet tersteige gehen und uns beim Bachtrecking vergnügen. Neben all diesen Aktivitäten stehen lustige und besinnliche Abende, Zeit zum Reden und Singen sowie Sport und Kreatives auf dem Programm. Auch die Zeit zum Chillen und Erholen soll nicht zu kurz kommen. In guter Gemeinschaft wollen wir uns auch auf die Suche nach Gott machen und erleben, wie er unser Leben bereichern kann. Zeit: 06.08.–15.08.2017 Ort: Port Lesney an der Loue (Frankreich) Kosten: 419 € (enthalten sind Zuschüsse des Landkreises und des Landes Baden-Württemberg), auf Antrag LJP-Zuschuss 51 € Leistungen: Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterbringung in Mehrmannzelten, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung Leitung: noch offen Teilnehmer: mind. 25, max. 30 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau Hinweis: zur Reise gehören vermittelte Fremdleistungen in Form von einer von vier erlebnispädagogischen Fachkraft ge führten Angeboten: je nach Wetterlage, Kanu, Klettern, Klettersteig oder Bachtrecking 20 / / kroatien freizeit — gardasee Für 15–17 Jährige bzw. Klassenstufen 9 –11 Torbole sul Garda/Italien Alpine Bergwelt, Mediterranes Flair, Wasser und Strand, typisch italienische Ortschaften und Gassen mit allerlei Einkaufsmöglich keiten, Eisdielen, tausende Möglichkeiten zum Natursport und vieles mehr. All das vereint das Nordufer des Gardasees auf einzigartige Weise. Direkt am See liegt unser Campingplatz in Torbole in kurzer Entfernung zu Riva del Garda. Hier werden wir es uns gut gehen lassen und tolle Ausflüge in die Umgebung machen. Eine gute Mischung aus abwechslungsreichem Programm und freier Zeit machen unsere Freizeit zu einem tollen Erlebnis. Umgeben von grandioser Natur werden wir diese auf verschiedene Art und Weise erkunden. Dabei und auch bei Abendandachten und Gottesdiensten wollen wir auch der Frage nach gehen, was Gott und der Glaube uns heute noch zu sagen haben. Zeit: 02.08.–16.08.2017 Ort: Torbole sul Garda/Italien Kosten: 519 € (enthalten sind Zuschüsse des Landkreises und des Landes Baden-Württemberg), auf Antrag LJP-Zuschuss 71,40 € Leistungen: Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterbringung in Mehrmannzelten, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltung durch ein erfahrenes Mitarbeitendenteam, Reiseleitung Leitung: noch offen Teilnehmer: mind. 25, max. 35 anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen / / 21 stärk dich tage — — peace academy Work-Camp i n We i SS r u s s l a n d stärk-dich-tage in nürnberg Für Jugendliche ab 16 und junge Erwachsene Ab 16 Jahren Nürnberg Anpacken und Mithelfen, damit aus einer ehemalige Schule in Ponimoncy ein Freizeitheim für den YMCA Belarus wird. Streichen, Verputzen, Graben, Zimmern oder ähnliches. Das steht vormittags auf der Baustelle in diesem malerischen Dorf im Nordwesten Weißrusslands auf dem Programm. Nachmittags und abends ist Zeit für ein abwechslungsreiches Programm mit Besichtigungen und vor allem Begegnungen mit Menschen aus diesem einzigartigen Land. Endlich mal Zeit! Endlich mal Zeit für viele Dinge, die im Alltag und auch auf anderen Freizeiten manch mal zu kurz kommen. Zeit für intensive Gespräche, gute Gemeinschaft, gesellige Abende, interessante Ausflüge, zwangloses Beisammensein und den Austausch über die Bibel und den Glauben an Gott. Genau diese Zeit soll sein. Und diese Zeit soll unseren Geist, unsere Seele und unseren Leib stärken. Das Work-Camp wird in Kooperation mit dem Landesjugendwerk durchgeführt. Nähere Informationen erhaltet ihr im EJÖ. Zeit: Ort: Kosten: Leistungen: Leitung: Teilnehmer: Anmeldung: Und was bedeutet das konkret? An den Vormittagen nehmen wir uns Zeit, um uns intensiv mit der Bibel und unserem Glauben auseinander zu setzen. Mit kreativen Methoden gehen wir brennenden Fragen des Lebens und des Glaubens nach, suchen Antwor ten und stellen neue Fragen. An den Nachmittagen und Abenden ist Zeit für Ausflüge in die geschichts trächtige Stadt, Besichtigungen und gesellige Unter nehmungen. Natürlich achten wir bei der Gestaltung darauf, dass auch Zeit zum Nichtstun und zur freien Verfügung bleibt. 05.08.–19.08.2017 Ponimoncy (Weißrussland) auf Anfrage im EJÖ auf Anfrage im EJÖ Daniel Febel 10 –25 Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Alles Inklusive Mitarbeitende unserer Sommer- und Winterfreizei ten werden voraussichtlich als Dankeschön einen Gutschein in Höhe von 30–50 € für die Freizeit bekommen. Ze l t e n a u f d e r S c h i e d Für Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren Gemeinsam mit den Offenen Hilfen wollen wir ein schönes Zeltwochen ende auf der Schied verbringen. Im kleinen Zeltdörfle genießen wir den Abend am Lagerfeuer, lernen uns kennen, singen und genießen unser selbst gemachtes Essen. In Forchten berg bummeln, Kegeln gehen oder auf dem idyllischen Schiedgelände spielen, all das erleben wir. Bei Regen machen wir es uns in der Hütte gemütlich. Mach mit bei unserem besonderen Wochenende. 22 / / Zeit: Ort: Kosten: Leistungen: 20.05.–21.05.2017 Forchtenberg, Schiedhütte 30 € Bei gutem Wetter Unterbringung in kleinen Zelten, bei schlechtem Wetter Unterbringung in der Schiedhütte, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmgestaltung Leitung: Evelynn Vossler, Johanna Eibner Teilnehmer: mind. 8 max. 18 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Zeit: Ort: Kosten: leistungen: 29.09. – 03.10.2017 Nürnberg 99 € Unterbringung in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmgestaltung, Reiseleitung, nicht enthalten im Preis sind An- und Abreise sowie Eintritte für Museumsbesuche oder ähnliches Leitung: Philipp Rottach, Holger Hartmann TEilnehmer: mind. 18, max. 35 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau / / 23 SC einsteigerkurs — schulungen und weitere angebote — H U L und weitere angebote 24 / / U n G e einsteigerkurs Be z i r k K ü n z e l s a u Be z i r k Ö h r i n g e n Für Mitarbeitende und solche die es werden wollen ab 14 Jahren Hausen/Schwäbisch Hall für 14 –15 Jährige schiedhütte Forchtenberg Ist gedacht für Leute - die wissen wollen wie Jugendarbeit funktioniert - die ehrenamtlich in die evangelische Jugend arbeit einsteigen wollen Gibt einen Einblick - wie Programmplanung von Jungscharen, Freizeiten und Projekten gelingen kann - in rechtliche Vorgaben - was es heißt, Mitarbeiter zu sein - in Methoden, wie man biblische Geschichten erzählen kann - in die verschiedenen Möglichkeiten, Gruppen zu leiten Das Ganze lohnt sich - wegen der vielen Erlebnisse und Eindrücke - wegen des Qualipasses, der als Zertifikat auch bei Bewerbungen hilft Zeit: 18.04.– 22.04.2017 Ort: Hausen/ Schwäbisch Hall Kosten: 65 € (werden in der Regel von den Kirchen gemeinden bezahlt) Leitung: Holger Hartmann und Friedemann Weller Teilnehmer: mind. 12 (bis zwei Wo chen vor Kursbeginn), max. 30 Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau hinweis: Der Einsteigerkurs wird gemeinsam mit dem Evang. Jugend werk Weikersheim durchgeführt Du hast schon erste Erfahrungen mit der Jugendarbeit deiner Kirchengemeinde oder im Evangelischen Jugendwerk gemacht? Du möchtest deine bisherigen Erfahrungen gerne vertiefen? Dann bist du genau richtig im Einsteigerkurs, denn hier kannst du - mit und von anderen Mitarbeiterinnen lernen - mit anderen Jugendlichen über den Glauben an Jesus Christus nachdenken - Spiele und Aktionen erleben und gestalten Zeit: 20.04.– 23.04.2017 Ort: Schiedhütte Forchtenberg Kosten: 60 € (Unterstützung durch deine Kirchen gemeinde möglich) Leitung: Ulrich Hägele mit Team Teilnehmer: mind. 12 (bis zwei Wo chen vor Kursbeginn), max. 20 Anmeldung: Spezielle Formulare, die über die Pfarrämter ab Ende Januar 2017 erhältlich sind. Abgabe in der EJÖ-Geschäfts stelle, Anmeldeschluss ist der 11.03.2017 / / 25 — W e i t e r e i n t e r e s s a n t e V e r a n s t a lt u n g e n u n d P r o j e k t e popcorn kindertag Drei mal im Jahr lädt das ejk zusammen mit weiteren Veranstaltungen zum kultigen Kindertag Popcorn ein. Los geht’s immer mit einem Film. Dazu gibt es natürlich leckeres Popcorn. Anschließend wird gesungen, gebastelt, gespielt und vieles mehr. 2017 finden am 28. Januar, 8. Juli und 14. Oktober die Kindertage Popcorn statt. heartbeat jugendtag Am 25. März 2017 findet in der Künzelsauer Stadthalle ein neues Event für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren statt. Los geht´s mit einem Jugendgottesdienst um 14.00 Uhr. Anschließend werden interessante Workshops angeboten. Von Sport und Spiel, über kreative und gestalterische Angebote bis hin zu Filmdiskussionen ist hier vieles möglich. Um 19.00 Uhr beginnt ein Konzert mit den Bands Missing Peace und Normal ist anders. Mehr ab November unter www.jugendtag-heartbeat.de hohenloher indiacaturnier Am 25. Juni steigt das Hohenloher Indiacaturnier. Der Austragungsort wird noch bekannt gegeben. Gespielt wird in Teams von fünf Personen. Kinderwerkstatt 2 Mal im Jahr gibt es einen Bastelnachmittag für Kinder, Eltern und Großeltern im Mehrgenerationenhaus. Nächster Termin: Samstag,19.11.2016 und dann wieder im Frühjahr. jugend gottesdienste In den Jugendwerken finden regelmäßig Jugendgottesdienste statt. In Künzelsau findet in der Regel am letzten Sonntag im Monat um 18.30 Uhr der Jugendgottesdienst Lichtblick im Johannesgemeindehaus statt. In Neuenstein finden am 3. oder 4. Sonntag im Monat Jugendgottesdienste im evangelischen Gemeindehaus statt um 19 Uhr. Die Termine sind auf der homepage zu finden: www.ejw-oehringen.de 26 / / W e i t e r e i n t e r e s s a n t e V e r a n s t a lt u n g e n u n d P r o j e k t e — inernationale arbeit europäischer Freiwilligendienst (EFD) Der Europäische Freiwilligendienst bietet die Möglichkeit ohne Vorkenntnisse bei einer Organisation im europäischen Ausland mitzuarbeiten. Es gibt Projekte in unterschiedlichen sozialen und ökologischen Bereichen, so dass jeder seine Stärken und Interessen einbringen kann. Durch die Erfahrungen in einem fremden Land mit anderen Kulturen kann man nicht nur seine Fremdsprachenkenntnisse aufbessern, sondern auch jede Menge Leute kennen lernen. Der Aufenthalt im Ausland kann zwischen zwei bis zwölf Monaten dauern. Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen ist eine Entsendeorganisation, die hilft einen EFD-Platz im Ausland zu finden, die den Papierkram regelt und die Kontakte zu der Aufnahme organisation hält. Gefördert wird das Projekt von der Europäischen Union. Einzige Bedingung für die Teilnahme ist das Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes werden nicht vorausgesetzt. Nähere Infos in den Jugendwerken. trainee Willst Du nach deiner Konfirmation Mitarbeiter/in werden oder Verantwortung in der Jugendarbeit übernehmen ? Bist du 14 oder 15 Jahre alt ? Das EJÖ bietet einen Kurs für Dich und deine Freunde an, der Dich auf all das vorbereitet. Alle 2 Wochen treffen wir uns im Mehrgenerationenhaus um zu lernen, aber auch Dinge auszuprobieren. In tollen Projekten wie Freizeiten, Kindergruppen usw. arbeitest Du mit, erlebst Spaß und Gemeinschaft und bekommst am Ende ein Zertifikat. JSMP J u n i o r -S c h ü l e r m e n t o r e n p r o g r a m m Schüler aus der 7. Klasse der August-Weygang-Gemeinschaftsschule treffen sich ein Jahr lang einmal pro Monat in Öhringen zu Themen wie Spielleitung, Persönlichkeitstraining, Konfliktlösung usw. Auch hier sind die Praxisprojekte in der Jugendarbeit wichtig. Nach 15 h Theorie und 15 h Praxis gibt es auch hier ein Zertifikat und danach sehen wir sie sicher bei weiteren Aktionen der Jugendwerke. Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen und Projekten bekommt ihr zu gegebener Zeit in den Jugendwerken. Wir werden bei Bedarf Fahrten zu den weiter entfernten Veranstaltungen organisieren. / / 27 — reisebedingungen reisebedingungen — /Reisebedingungen der Evangelischen Jugendwerke Bezirk Künzelsau und Öhringen Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteil nehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizei ten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehen den „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedin gungen“, mit denen wir Sie über die beidersei tigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerk sam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmerin/ Teilnehmer) genannt – und uns – nachste hend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt – ab zuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 a ff. BGB über den Pauschalreisever trag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (RV) 1.1 Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Künzelsau, Amrichshäuser Straße 4, 74653 Künzelsau sowie das Evan gelische Jugendwerk Bezirk Öhringen, Am Bahndamm 22, 74613 Öhringen, als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öf fentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich 28 / / jeder/jede anschließen, sofern für das jewei lige Programm keine Teilnahmebeschrän kungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unter nehmungen sowie am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plät ze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmel debestätigung, die gleichzeitig auch die Rech nung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informatio nen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedin gungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts an deres angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehr bettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Frei zeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbe suche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistun gen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/ Freizeitleiter lediglich vermittelt. 5. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Anga ben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. 6. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts ande res vermerkt ist – jeweils ab Künzelsau oder Öhringen durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermä ßigt werden. 7. Reiseausweis Für unsere Freizeiten, die ins Ausland füh ren, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedoku mente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 8. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Ju gendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt wer den. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils be reitgestellten Geldmittel des Landes BadenWürttemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Der Zu schuss wird bei Bewilligung auf den Freizeit preis angerechnet. Darüber hinaus wollen wir uns bei Bedarf um eine weitere finanzielle Un terstützung durch unseren Sozialfond bemü hen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Jugendwerke. 9. Reisepreissicherung Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflich tet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreis absicherung. Von dieser Verpflichtung aus genommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württem berg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelisches Jugendwerk Be zirk Künzelsau und das Evangelische Jugend werk Bezirk Öhringen sind wiederum Unter gliederungen des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugend werk in Württemberg ist eine rechtlich un selbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Künzelsau und das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen. Reisebedingungen 1. Anmeldung/Vertragsschluss/ Verpflichtungen der Buchungsperson 1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der Teilneh mer (TN) (soweit dieser Minderjährig ist durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen) dem Reiseveran stalter (RV) den Abschluss eines Reisevertra ges auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin und im Reiseprospekt erhalte nen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjähri gen ist das Anmeldeformular vom Minderjäh rigen selbst und einem Sorgeberechtigten zu unterschreiben. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklä rung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungs bestätigung an den TN. Mündliche oder tele fonische Buchungen des TN führen bei ent sprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zu geht. 2. Leistungen 2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bu chungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinwei se und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarun gen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen / / 29 — reisebedingungen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesell schaften…), Reisevermittler und Freizeit leiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnah mebestätigung hinausgehen, oder die im Wi derspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrück liche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1 Nach Abschluss des Reisevertrages (Zu gang der Teilnahmebestätigung) ist eine An zahlung in Höhe von 15 % des Teilnahmeprei ses zu leisten. 3.2 Die Restzahlung ist bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitra ges gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.4 Soweit der RV zur Erbringung der Reise leistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal tungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflich tung des Veranstalters. 3.5 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fris ten, so kann der RV vom Reisevertrag zurück treten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktritts 30 / / reisebedingungen — erklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung ge wöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Ver wendung der Reiseleistung folgende pau schale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % (max. 21 €) vom 44.–35. Tag vor Reiseantritt 50 % ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 % Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.– 45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.– 22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.– 15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.– 7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nach zuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vor stehenden Pauschalen eine höhere, konkre te Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Auf wendungen als die jeweils anwendbare Pau schale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV ver pflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwen dungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infol ge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Auf wendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Män gelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störun gen und Mängel sofort der/dem vom RV ein gesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzu zeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zuläs sig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Frei zeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht be vollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsan sprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5 Der TN hat Ansprüche wegen nicht ver tragsgemäßer Erbringung der Reise inner halb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allge meinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV un ter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körper schäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Gel tendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhal tung einer Frist kündigen, wenn der TN unge achtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durch führung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortli chen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und be rechtigt. 7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrich tigung der Erziehungsberechtigten, berech tigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichti gung der Besonderheiten der vertraglich ver einbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehe ne Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der ver traglichen Rückbeförderung Mehrkosten, ge hen diese zu Lasten des TN bzw. seiner ge setzlichen Vertreter. 7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Ver wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genann ten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teil nahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, / / 31 — reisebedingungen eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staats angehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften vor Vertrags abschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsu lat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z. B. Doppel staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorlie gen. 8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaf fen und Mitführen der behördlich notwendi gen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauf tragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schä den, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den drei fachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens ei nes Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstö rungen, Personen- und Sachschäden im Zu sammenhang mit Leistungen, die als Fremd leistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theater 32 / / reisebedingungen — besuche, Ausstellungen, Beförderungsleis tungen von und zum ausgeschriebenen Aus gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungs bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremd leistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwi schenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des RV ursäch lich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet zung des RV oder eines gesetzlichen Vertre ters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für An sprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetz lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des ver traglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Er klärungsort staatlich anerkannten allgemei nen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Um stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5 Die für die Verwaltung der Freizeiten be nötigten Personaldaten des TN werden mit tels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1 Für TN, die nicht Angehörige eines Mit gliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwi schen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV aus schließlich an dessen Sitz verklagen. 11.2 Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Ver tragspartner des Reisevertrages, die Kaufleu te, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Ge richtsstand der Sitz des RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrecht lich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000–2013 Reiseveranstalter Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Künzel sau (Erwachsenenwinterfreitzeit, Bauernhof tagesfreizeit, Winterfamilienfreizeit, Taizéfahrt, Jungscharlager auf der Schied 1, Hüttentour, Erlebniscamp Loue, Kirchentag, Einsteigerkurs Künzelsau) bzw. das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen (Winterwald heim, Winterkinderfreizeit, Jugendwinterfrei zeit, Jungscharlager auf der Schied 2 bis 4, Gardasee, Einsteigerkurs Öhringen), welche zum Evangelischen Jugendwerk in Württem berg gehören und dadurch rechtlich unselbst ständige Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Köperschaft des öffentlichen Rechts, sind. Das Evangeli sches Jugendwerk Bezirk Künzelsau wird ver treten durch den Vorsitzenden Raphael Haag, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen wird vertreten durch die Vorsitzende Doro thea Färber. Sie sind erreichbar über die unten stehenden Korrespondenz-Adressen. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unse re Geschäftsstellen: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Künzelsau Amrichshäuser Straße 4 74653 Künzelsau Tel.: 07940/4377 Fax: 07940/984277 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Öhringen Am Bahndamm 22 74613 Öhringen Tel.: 07941/98311 Fax: 07941/98312 / / 33 — Lorem ipsum /Anmeldung Evangelisches Jugendwerk Bezirk Öhringen Für die Freizeit/das Angebot …………………….................................………….....………….. am, von/bis …………………….................................………………............................................... Name, Vorname …………………….................................………………....................................... Straße …………………….................................……………….......................................................... PLZ/Wohnort …………………….................................………………........................................... Telefon ………………................................... Fax ……………..................................................... e-Mail ………………...................................……………….......................………………...................... Geburtstag ………………........................... Kleidergröße (T-Shirt) ……....….................. Schule ………………..................................... Klasse ….....................………….......................... Hiermit melde ich mich bzw. als gesetzlicher Vertreter die/den vorstehend genannte/n Teilnehmer/in zu der/dem o. g. Freizeit/Angebot verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für die/ den Teilnehmer/in – mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, einverstanden. Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Maßnahme zu Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen der Jugendwerke gefertigt werden, stimme ich zu. Wichtige Hinweise 1. A nmeldungen bitte an das Jugendwerk senden, das unter der Ausschreibung der Freizeit genannt ist. 2. E s gelten nur schriftliche Anmeldungen mit Unterschrift. 3. P ro Teilnehmerin/Teilnehmer bitte ein Anmeldeformular ausfüllen. 4. Anmeldungen per e-Mail sind nicht möglich. 5. A bsagen bitte schriftlich an das jeweilige Jugendwerk. 6. A nmeldebestätigungen werden in der Woche ab dem 12.12.2016 (Winterfreizeiten), 06.03.2017 (Sommerfreizeiten) versandt. 7. H inweise zu den Reisebedingungen ab Seite 28 bitte beachten. 8. D ie Freizeiten der Jugendwerke werden unterstützt mit Zuschüssen des Landkreises und des Landes Baden-Württemberg, die in den Reisepreisen bereits enthalten sind. Datum, Unterschrift Teilnehmer/in .............…………................................………….... Datum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r .............…………...................................... Bitte zutreffendes Ankreuzen: Vegetarier Antrag auf Zuschuss aus dem Landesjugendplan Benötige Unterstützung aus dem Freizeitfond über den LJP hinaus Ich unterstütze den Freizeitfond (siehe Seite 5) mit einem Betrag in Höhe von .......................... € Mit wem möchte der/die Teilnehmer/in gerne ins Zimmer/Zelt: .............…………..........................…………......................…………..........................…………............. Wir versuchen diese Wünsche zu berücksichtigen, können aber keine Gewährleistung für deren Erfüllung übernehmen Geschwisterkind auf folgender Freizeit .............……….…..........................………….. n dunge Anmel n bitte a erk w d n e g das Ju lches unter , we g senden sschreibun der Au Freizeit de r nt ist. genan /Anmeldung Evangelisches Jugendwerk Bezirk künzelsau Für die Freizeit/das Angebot …………………….................................………….....………….. am, von/bis …………………….................................………………............................................... Name, Vorname …………………….................................………………....................................... Straße …………………….................................……………….......................................................... PLZ/Wohnort …………………….................................………………........................................... Telefon ………………................................... Fax ……………..................................................... e-Mail ………………...................................……………….......................………………...................... Geburtstag ………………........................... Kleidergröße (T-Shirt) ……....….................. Schule ………………..................................... Klasse ….....................………….......................... Hiermit melde ich mich bzw. als gesetzlicher Vertreter die/den vorstehend genannte/n Teilnehmer/in zu der/dem o. g. Freizeit/Angebot verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für die/ den Teilnehmer/in – mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, einverstanden. Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Maßnahme zu Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen der Jugendwerke gefertigt werden, stimme ich zu. Datum, Unterschrift Teilnehmer/in .............…………................................………….... Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Am Bahndamm 22 74613 Öhringen Telefon: 07941 98311 Telefax: 07941 98312 [email protected] www.ejw-oehringen.de Volksbank Hohenlohe IBAN DE65 6209 1800 0106 1560 04 Datum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r .............…………...................................... Bitte zutreffendes Ankreuzen: Vegetarier Antrag auf Zuschuss aus dem Landesjugendplan Benötige Unterstützung aus dem Freizeitfond über den LJP hinaus Ich unterstütze den Freizeitfond (siehe Seite 5) mit einem Betrag in Höhe von .......................... € Mit wem möchte der/die Teilnehmer/in gerne ins Zimmer/Zelt: .............…………..........................…………......................…………..........................…………............. Wir versuchen diese Wünsche zu berücksichtigen, können aber keine Gewährleistung für deren Erfüllung übernehmen Geschwisterkind auf folgender Freizeit .............……….…..........................………….. Lorem ipsum — Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau Amrichshäuser Straße 4 74653 Künzelsau Telefon: 07940 4377 Telefax: 07940 984277 [email protected] www.ejkuen.de Volksbank Hohenlohe IBAN DE65 6209 1800 0051 9330 04 see you / / 39 Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau Amrichshäuser Straße 4 74653 Künzelsau Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Am Bahndamm 22 74613 Öhringen Telefon: 07940 4377 Telefax: 07940 984277 [email protected] www.ejkuen.de Telefon: 07941 98311 Telefax: 07941 98312 [email protected] www.ejw-oehringen.de Volksbank Hohenlohe IBAN DE65 6209 1800 0051 9330 04 Volksbank Hohenlohe IBAN DE65 6209 1800 0106 1560 04
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