Freizeitprospekt - Evangelisches Jugendwerk

winter &
sommer
freizeiten
der evangelischen
Jugendwerke
..
..
Kunzelsau und ohringen
2017
vorwort —
/So viel
freizeit
wie
möglich
20
17
Wie könnten optimale Ferientage aus­
sehen? Sicher mit viel Sonne, Schnee, guten
Freunden und unvergesslichen Erlebnissen!
Mit unseren Freizeiten im Winter und Sommer wollen wir das vielen jungen Menschen
ermöglichen. In diesem Prospekt finden sich
neben den Freizeiten für Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene viele weitere interessante Angebote. Besonders hinweisen
möchten wir auf die Möglichkeit, selbst
Mitarbeiterin und Mitarbeiter auf Freizeiten
oder in der Jugendarbeit zu werden. Dazu
gibt es verschiedene Ausbildungskurse.
Neben der Möglichkeit vieles über ehren­
amtliches Engagement zu erfahren, ist dies
immer auch eine gute Möglichkeit eigene
Stärken und soziale Kompetenzen zu
entwickeln. Selbstverständlich erhalten alle
Mitarbeitenden entsprechende Zertifikate,
die z. B. für die Bewerbung im Beruf oder
das Studium genutzt werden können.
Ihre Evangelischen Jugendwerke Bezirke
Künzelsau und Öhringen
Evangelische
Freizeiten
und Angebote
Die evangelischen Jugendwerke wollen jungen
Menschen in den Ferien
und bei Aktionen tolle
Erlebnisse und Gemein­
schaft mit Gleichaltrigen
bieten. Zu unserem
Selbstverständnis gehört,
dass wir bei den unter­
schiedlichen Freizeitaktivi­
täten wie Geländespielen,
Spiel- und Spaßabenden,
Bastelangeboten etc.
immer auch den christli­
chen Glauben und christliche Gemeinschaft leben
wollen. Darüber hinaus
wollen wir in Andachten,
Themenabenden oder
Gottesdiensten zum
Nachdenken über Glau­
bens- und Lebens­fragen
und zur Auseinander­
setzung mit dem christlichen Glauben anregen.
Uns ist es dabei wichtig,
dass Kinder und Jugendliche
sich selbst eine Meinung
bilden können. Die Mitarbeitenden verstehen sich
dabei als Gesprächspartner,
die über ihre eigenen Erfahrungen mit dem Glauben
berichten und sich den
Anfragen der Freizeitteil­
nehmenden stellen wollen.
Gemeinsam sollen alle ganz
bewusst neue Erfahrungen
in einer christlichen
Gemeinschaft machen.
//3
— i n h a lt
zuschussmöglichkeiten —
Ziel unserer Freizeitarbeit ist: „Der Preis darf
/Zuschuss- Das
niemanden von unseren Freizeiten ausschlieSSen!“
drei unterschiedlichen Möglichkeiten wollen
möglich- Mit
wir diesem Ziel näher kommen. Im Folgenden finden
unsere Unterstützungsmöglichkeiten und auch
keiten und Sie
Möglichkeiten, wie Sie helfen können. Sollten Sie
noch Fragen haben, können Sie sich vertrauensvoll
Spenden
an die Jugendwerke wenden.
Vorwort /Evangelische Freizeiten und Angebote
Inhaltsverzeichnis
Zuschussmöglichkeiten
Freizeitreferat / Inklusion in unserer Freizeitarbeit
// 08
// 08
// 09
// 10
// 10
// 11
// 12
Winterfreizeiten
Familienfreizeit
WiFa
ErWin
WiWa
KiWi
JuWi
Einfahrtag
// 14
// 15
// 16
// 17
// 18
// 18
// 19
// 19
// 20
// 21
// 22
// 22
// 23
Frühjahr-, Sommer- und herbstfreizeiten
Taizéfreizeit an Ostern
Bauernhoftagesfreizeit an Pfingsten
Kirchentag
Hüttentour an Pfingsten
Jungscharlager Schied 1
Jungscharlager Schied 2
Jungscharlager Schied 3
Jungscharlager Schied 4
Erlebniscamp Loue
Gardasee
Work-Camp
Alles inklusive
„Stärk Dich Tage“ in Nürnberg
schulungen und weitere angebote
// 24
Einsteigerkurs
// 26
Veranstaltungshinweise
// 28
// 34
// 35
// 37
4//
Reisebedingungen
Wichtige Hinweise
Anmeldung an das Evangelische Jugendwerk Bezirk Künzelsau
Anmeldung an das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen
1.
Icons made by Madebyoliver, Freepik, Elias Bikbulatov from www.flaticon.com
// 03 // 04 // 05
// 06
Helfen Sie uns zu helfen:
Spenden Sie in unseren
Freizeitfonds!
Wenn Sie uns helfen
möchten, unserem Ziel, dass
die Teilnahme an unseren
Freizeiten nicht am Geld scheitern soll, näher zu kommen,
können Sie folgendes tun:
Kreuzen Sie bei der Anmel­
dung an, dass Sie unseren
Freizeitfond unterstützen
wollen und füllen Sie einen
Betrag Ihrer Wahl in die Leerzeile ein. Jeder Euro hilft!
Bei Spenden ab 50 € oder
auf Anfrage stellen wir gerne
Spendenbescheinigungen
aus. Mit dem gespendeten
Geld füllen wir den Sozial­
fonds nach Bedarf auf.
Das Geld ist also in erster
Linie zur Unterstützung von
finanziell schwächeren
Familien gedacht. Bleibt darüber hinaus noch Geld übrig,
wird es verantwortungsvoll
für die Finanzierung der
allgemeinen Freizeitarbeit
verwendet.
FreizeitermäSSigungen für Geschwisterkinder
Jeweils im Winter, an Pfingsten und in den Sommer­
ferien erhalten Geschwisterkinder einen Rabatt von
30 % auf den Freizeitpreis auf den Preis der billigeren Freizeit
bis zur maximalen Höhe von 70 €. Eine Aufrechnung des Ge­
schwisterrabatts zwischen Winter, Pfingsten und Sommer ist
nicht möglich. Der Abzug des Geschwisterrabatts erfolgt über
den Rechnungsbetrag der günstigeren Freizeit.
Hier eine Beispielrechnung:
Winter: WiWa = 65 €; JuWi = 419 €; insgesamt eigentlich 484 €;
abzüglich 19,50 € Geschwisterrabatt nur 464,50 €
Sommer: Jula 2 = 163 €; Loue = 419 € eigentlich 582 €; 30 % auf
Jula 2 (48,90 €) dann nur 533,10 €
2.
Zuschuss des Landes Baden Württemberg
(LJP-Zuschuss)
Bei den Freizeiten mit Übernachtungen, die mindes­
tens fünf Tage dauern, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18
Jahren aus bedürftigen Familien ein Zuschuss aus Landes­
jugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind
die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereit­
gestellten Geldmittel des Landes Baden Württemberg. An­
tragsformulare können mit der Anmeldung angefordert wer­
den. Sie erhalten dann ein Antragsformular, das vor Reiseantritt
an das für die Freizeit zuständige Jugendwerk gesandt werden
muss. Der Zuschuss wird bei Bewilligung und Auszahlung
über das zuständige Jugendwerk an die teilnehmende Person
überwiesen. Bisheriger Zuschussbetrag: 5,10 € pro Tag und
Teilnehmer/in.
3.
Sozial- und Freizeitfonds
Die Jugendwerke haben seit Jahren einen Sozialfonds
eingerichtet, aus dem Familien über den Zuschuss des
Landesjugendplans hinaus unterstützt werden können. Wer
Unterstützung aus dem Sozialfonds benötigt, kann dies auf
dem Anmeldeformular ankreuzen. Wir melden uns dann bei
Ihnen, um alles Weitere zu besprechen und unbürokratisch zu
helfen. Der Sozialfonds wird zum einen über einen Fixbetrag
von einem Euro pro Teilnehmer/in und zum anderen durch
Spenden finanziert.
//5
— Freizeitreferat
Offen für alle – Inklusion
in unserer Freizeitarbeit
Es ist uns wichtig, dass möglichst
viele Kinder und Jugendliche an
unseren Freizeiten teilnehmen
können. Behinderung, Geldmangel,
Migrationshintergrund oder Religionszugehörigkeit sollen von unserer
Seite her kein Hinderungsgrund sein,
an unseren Freizeiten teilzunehmen.
Die Evang. Jugendwerke Künzelsau
und Öhringen sind Kooperations­
partner der Offenen Hilfen bei deren
Projekt „Hohenlohe? Alles inklusive!“
Um zunehmend Menschen mit
Behinderung die Möglichkeit zur
Teilnahme an allen unseren Freizeiten zu geben, werden wir unsere
Mitarbeitenden zukünftig im Umgang
mit Menschen mit Behinderung
schulen. Zusammen mit den Offenen
Hilfen suchen wir im Einzelfall den
richtigen Weg, damit Kinder und
Jugendliche mit Behinderung an unseren Freizeiten teilnehmen können.
Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit den Offenen Hilfen und
die Bereicherung unserer Freizeiten
durch Menschen mit vielfältigen
Gaben!
/das
freizeitreferat
Die BAK̒s der Jugendwerke Künzelsau und Öhringen
haben seit einiger Zeit das Freizeitreferat mit der Frei­
zeitarbeit beauftragt. Dieses besteht aus jeweils fünf
Personen beider Jugendwerke. Davon sind jeweils ein
Hauptamtlicher, zwei BAK-Mitglieder und zwei weite­
re ehrenamtliche Mitarbeitende mit Freizeiterfahrung
im Team. Das Freizeitreferat konzeptioniert, plant und
koordiniert die Freizeitarbeit mit allem was dazu ge­
hört. Wer diesen Prospekt aufmerksam liest und mit
dem letzten Jahr vergleicht wird feststellen, dass sich
das Freizeitreferat wieder Neuigkeiten ausgedacht
hat. Nachdem 2016 eine Winterfamilien- und eine TaizéFreizeit, die beide gut angenommen wurden, sowie eine
Inklusivfreizeit, die leider keinen Anklang fand, ins
Programm aufgenommen wurden, kommt in diesem
Jahr eine Freizeit speziell aber nicht nur für unsere Mit­
arbeitenden hinzu. Die „Stärk-dich-Tage“ in Nürnberg
über das lange Wochenende um den 3. Oktober herum.
Andere Freizeiten werden an neuen Orten stattfinden.
Die ErWin in Savognin in der Schweiz, die Familienfrei­
zeit dieses Mal über Silvester in Stanzach im Lechtal
und die Jugendfreizeit im Sommer am Gardasee. Auch
der Kirchentag in Berlin steht 2017 wieder auf dem
Programm und ist sicher wieder eine Reise wert …
Man sieht also: Im Freizeitreferat wird fleißig gearbeitet!
Wir freuen uns sehr, dass folgende Personen diese
wichtige und auch zeitintensive Arbeit übernehmen:
Thomas Gundel, Ann-Kathrin Bauer, Alexander Strienz,
Verena Schulin, Daniel Febel, Holger Hartmann, Johanna
Weiß und Michael Bögner.
Wir wissen aber auch, dass wir
bei allem menschlichen Planen und Denken auch und vor
allem anderen auf Gottes Segen
angewiesen sind. Wir hoffen
und beten, dass er auch an uns
und unserer Freizeitarbeit wahr
macht, was er seinem Knecht
Abraham verheiSSen hat: Ich will
dich (…) segnen (…) und du sollst
ein Segen sein. (1. Mose 12,2)
6//
winterfreizeiten —
w i
n
t
e
r
//7
— erwachsenenwinterfreizeit
wifa
winterfamilienfreizeit
winterfamilienfreizeit —
erwin
erwachsenenwinterfreizeit
Für Familien
Stanzach/Lechtal/Österreich
Für junge Erwachsene ab 18 Jahren
Rona/Savognin/Schweiz
Familien aufgepasst! Zum Jahreswechsel bietet sich für
euch die Möglichkeit, Teil der zweiten Winterfamilienfrei­
zeit unserer Jugendwerke zu sein. Unser Ziel für die fünf
gemeinsamen Tage ist Stanzach im Lechtal. Dort werden
wir in Mehrbettzimmern in Selbstversorgerhaus „Gäste­
heim Stanzach“ untergebracht sein, wo wir uns selbst
in kleinen Gruppen bekochen. Wir werden Kochgruppen
bilden, so dass jeder Mal mit Kochen dran ist aber niemand
immer. Tagsüber hat jede Familie die freie Wahl, sich
alleine oder gemeinsam mit anderen auf den Weg in die
Umgebung zu machen. Ob Schwimmen, Rodeln, Wandern
oder Eislaufen. Stanzach und Umgebung hat viel zu bieten!
Natürlich besteht bei ausreichend Schnee auch die Chance
zum Skifahren und Snowboarden. Entweder direkt im
Ort im Familienskigebiet Stanzach, bei den 15 Kilometer
entfernten Reuttener Seilbahnen oder im riesigen Skigebiet
Warth-Schröcken mit Verbindung zum Skigebiet Lech/Zürs.
Wir bieten tagsüber keine Kinderbetreuung und keinen
ganztägigen Skikurs für Kinder an. Am Abend bieten wir für
Kinder und Erwachsene getrennt Programm an, lassen aber
auch freie Zeit für Gespräche und gemeinsames Spielen.
Näheres dazu und zu möglichen Tagesausflügen soll bei
einem Vortreffen besprochen werden.
Dieses Jahr geht es mit der ErWin nach Rona bei
Savognin im Herzen Graubündens in der Schweiz.
Von unserem Selbstversorgerhaus aus besteht die
Möglichkeit ins nur wenige Kilometer entfernte Skigebiet
Savognin zu fahren. Dort warten in einer Höhe von
1200 bis 2713 Meter 80 Kilometer herrliche Abfahrten,
die wunderschöne Talabfahrt vom Piz Martegnas und
viele Tiefschneemöglichkeiten auf uns. Zehn Liftanlagen
sorgen dafür, dass die Wartezeiten nicht zu lang werden.
Wer sein Glück nicht auf der Piste suchen möchte kann
die vielfältigen Angebote Graubündens nutzen und
tagsüber Wandern, Rodeln, Baden usw. In unserem
Selbstversorgerhaus werden wir uns selbst verpflegen
und die Abende gemeinsam verbringen. Wir wollen gute
Gemeinschaft genießen, zwanglos Spaß zusammen
haben und über Gott und die Welt ins Gespräch
kommen.
Zeit: 29.12.2016 – 02.01.2017
Ort: Stanzach/Lechtal/Österreich
Kosten: 0 –2 Jahre: Frei
3 – 8 Jahre: 89 €
9 –12 Jahre: 109 €
13 –17 Jahre: 129 €
Erwachsene: 149 € (Dritte und weitere Kinder einer
Familie bezahlen nur den halben Preis)
Leistungen: vier Übernachtungen in Mehrbettzimmern,
Verpflegung
Leitung: Kathrin Eckert und Holger Hartmann
Teilnehmer: mind. 30 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn)
Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau
Hinweis: Kosten für An- und Abreise, Skipässe, Ausflüge,
Eintritte oder ähnliches sind nicht im Preis enthalten
8//
Die An- und Abreise sind nicht im Preis enthalten und
müssen selbst organisiert werden. Wir helfen lediglich
bei der Koordination. Auch die Kosten für Skipässe
sind nicht im Preis enthalten.
Zeit:
Ort:
Kosten:
Leistungen:
Leitung:
Teilnehmer:
Anmeldung:
Hinweis:
02.01.– 07.01.2017
Rona/Savognin/Schweiz
225 € (kein Geschwisterrabatt)
fünf Übernachtungen in Mehrbett­
zimmern, Verpflegung, Auslands­
krankenversicherung
Nico Limbach und Holger Hartmann
mind. 25 (bis zwei Wochen
vor Freizeitbeginn),
Evang. Jugendwerk Bezirk
Künzelsau
Kosten für An- und Abreise
sind nicht im Preis enthalten
//9
— winterwaldheim und kinderwinterfreizeit
wiwa
jugendwinterfreizeit —
juwi
Winterwaldheim
jugendwinterfreizeit
Für 8 – 12 Jährige bzw. Klassenstufen
3 – 6 // Tagesfreizeit in Kupferzell
Hast du Lust auf fünf tolle abenteuerliche
Tage in den Faschingsferien? Bist du gespannt,
was man auch im Winter in Kupferzell alles
anstellen kann? Dann bist du beim WiWa
genau richtig! Gemeinsam mit dir und anderen
Kindern wollen wir spannende Geschichten aus
der Bibel hören, laute fröhliche Lieder singen,
viele Spiele spielen, basteln, toben und eine
schöne Zeit zusammen erleben. Morgens
beginnen wir mit einem Frühstück, bevor wir
uns in die unterschiedlichsten Abenteuer
stürzen. Der Tag wird wie im Flug vergehen und
abends geht es dann zum Schlafen nach
Hause. Wir freuen uns auf dich!
kiwi
27.02. – 03.03.2017
Gemeindehaus Kupferzell
65 €
Frühstück, Mittagessen,
Mittagsimbiss,
Programmgestaltung
durch ein erfahrenes Team
Leitung: Evelynn Vossler und Julia Danner
Teilnehmer: mind. 15 (bis zwei Wochen vor
Freizeitbeginn),
max. 40
Anmeldung: Evang. Jugendwerk
Bezirk Öhringen
kinderwinterfreizeit
Für 8 – 13 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 7
Werfenweng/Salzburger Land/Österreich
Dieses Jahr geht‘s mit der KiWi wieder ins Salzburger Land. Der Wintersportort Werfenweng
liegt etwa 45 Kilometer südlich von Salzburg auf
900 Meter Höhe auf einem Hochplateau am Fuße
des Tennengebirges. Das Skigebiet, das auch sehr
gut für Anfänger geeignet ist, ist mit dem Skibus
nur wenige Minuten von unserer Unterkunft
entfernt. Egal, ob du Ski oder Snowboard fahren
willst, ob du schon fahren kannst oder es lernen
möchtest, für dich wird die richtige Piste dabei
sein! Im Haus gibt es gemütliche Mehrbettzimmer
mit Etagenbetten. Im Aufenthaltsraum können
wir abends Spiele spielen, knifflige Rätsel lösen
und spannenden Geschichten lauschen. Mit lecke­
rem Essen versorgt uns unser eigenes Küchenteam.
Also los geht‘s zur KiWi ins Salzburger Land.
10 / /
Für 13 – 17 Jährige bzw. ab Klassenstufe 8
Lauterbrunnen/Schweiz
Zeit:
Ort:
Kosten:
Leistungen:
Zeit: 25.02.–04.03.2017
Ort: Werfenweng/Österreich
Kosten: 329 € (ohne Skipass),
Skipass 73,50 €
Leistungen: Hin- und Rückreise im
Reisebus, Unterkunft in Mehr­
bettzimmern, Vollverpflegung
(3 Mahl­zeiten), Skigruppenbe­
treuung, Programmgestaltung
Leitung: Annika und Marcel Brütting
Teilnehmer: mind. 25 (bis zwei Wochen
vor Freizeitbeginn), max. 33
Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk
Öhringen
helmpflicht
Der Schutz aller Kinder
und Jugendlichen beim
Wintersport liegt
uns sehr am Herzen.
Aus diesem Grund
unterstützen wir die
Forderungen nach einer
allgemeinen Helmpflicht
beim Ski- und Snow­
boardfahren. Wir als
Freizeitveranstalter
erwarten von allen
Kindern und Jugend­
lichen das Tragen eines
Ski- oder Snowboardhelms auf unseren
Freizeiten. Außerdem
empfehlen wir für alle
Snowboarder besondere
Schutzkleidung (verstärkte Handschuhe
und Protektoren).
Unser modern eingerichtetes Selbstversorgerhaus
in Lauterbrunnen im Berner Oberland ist etwa fünf
Gehminuten von der Lauterbrunnenbahn entfernt,
die uns jeden Morgen in die Jungfrauen-Skiregion
befördern wird. Hier warten viele Pisten – unter
anderem die aus dem Skiweltcup bekannte Lauber­
hornabfahrt – auf uns. Die Skiregion mit Blick auf das
Dreigestirn von Eiger, Mönch und Jungfrau gilt als
schneesicher und bietet sowohl Anfängern als auch
Fortgeschrittenen optimale Bedingungen und eine
große Auswahl an Pisten. Zurück in unserem Haus
warten jede Menge Spaß, viel Action, viele nette
Leute, tolles Programm und gute Impulse für das
Leben und den Glauben auf uns.
Zeit: 25.02.– 04.03.2017
Ort: Lauterbrunnen/Schweiz
Kosten: 419 €, zusätzlich 137 CHF für den
6-Tagesskipass (auf Antrag
LJP-Zuschuss 40,80 €)
Leistungen: Hin- und Rückreise im Reisebus,
Unterbringung in Mehrbettzimmern,
Halbpension mit Lunchpaket (3 Mahlzeiten),
Skigruppenbetreuung. Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltung durch
ein erfahrenes Team, Reiseleitung
Leitung: noch offen
Teilnehmer: mind. 25 (bis zwei Wochen
vor Freizeitbeginn), max. 40
Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen
Auf unseren Winter­
freizeiten gilt also:
Bestmöglicher
Schutz und damit
nicht ohne Helm!
/ / 11
— einfahrtag
einfahrtag
Für Mitarbeitende
der Winterfreizeiten
und weitere Teilnehmer
Oberjoch/Allgäu
Auch dieses Jahr treffen sich die
Mitarbeitenden unserer Ski- und
Snowboardfreizeiten zu einem
Praxisschulungstag. Sofern möglich
fahren wir voraussichtlich wieder ans
Oberjoch in den Allgäuer Alpen. Das
Skigebiet liegt zwischen 1100 und 1600
Metern Höhe und bietet 46 Kilometer
abwechslungsreiche Pisten. Ziel
unserer Tagesausfahrt ist es, das
eigene Fahrkönnen zu verbessern und
Fahrtechniken unter Anleitung eines
bzw. einer Skilehrer/in zu üben.
Außerdem werden auch Tipps und
Tricks vermittelt, wie wir als Mitarbei­
tende Teilnehmenden das Skifahren
bzw. Snowboarden beibringen können.
Herzlich Willkommen sind auch Gäste,
die einfach Lust auf einen tollen Tag im
Schnee haben und nach Herzenslust
Ski oder Snowboard fahren wollen.
Zeit: 21.01.2017
Ort: Oberjoch/Allgäu oder je nach Schneebedingungen
ein anderes Skigebiet im Allgäu
Kosten: für Mitarbeitende 20 €
für externe Teilnehmer 20 € für die Busfahrt +
ca. 25 € Skipass
für unter 14 Jährige 10 € für die Busfahrt +
ca. 17 € Skipass
Leistungen: Hin- und Rückreise im Reisebus, Skipass,
für Mitarbeitende: Ski- bzw. Snowboardschulung
Leitung: Holger Hartmann
Teilnehmer: mind. 20, max. 40
anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen
Hinweis: Abfahrt erfolgt um 5:00 Uhr am Bahnhof in Waldenburg,
Rückkehr gegen 19:00 Uhr
12 / /
S
m
o m
e
r
frühjahr- und sommerfreizeiten —
/ / 13
— taizéfreizeit
Taizéfreizeit
Für 15 – 29 jährige, Erwachsene nach Absprache
Taizé/Frankreich
Was Taizé ist … ? … irgendwie ganz anders. Zwei- bis
dreitausend Jugendliche aus aller Welt bilden für jeweils
eine Woche eine internationale Gemeinschaft, die das
Leben miteinander teilt – über Sprachgrenzen und kul­
turelle Unterschiede hinweg – friedlich und gemeinsam.
Taizé ist eigentlich ein verschlafenes kleines burgundi­
sches Dorf mitten in Frankreich – durch die Jugendlichen,
die in der Klostergemeinschaft von Taizé zu Gast sind
wird es ganz anders – nämlich: aufregend, lustig, kreativ
und feierlich, manchmal auch anstrengend, meistens
aber leicht, luftig und schön …
Dreimal am Tag treffen sich alle in der Kirche. Auf
dem Boden sitzend wird viel gesungen, es gibt kurze
Gebete und Bibelworte in verschiedenen Sprachen.
Viele begegnen Gott dort auf überraschende Weise.
Zeit:
Ort:
Kosten:
leistungen:
17.04.– 23.04.2017
Taizé/Frankreich
75 € (ohne Fahrt)
Unterkunft, Verpflegung, Reiseleitung,
Auslandskrankenversicherung
Leitung: Pfarrer Philipp Rottach
Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau
Hinweis: Die An- und Abreise ist nicht im Preis enthalten.
Sie erfolgen je nach Teilnehmerzahl im Reisebus
oder in privaten bzw. geliehenen PKW
14 / /
bauernhoftagesfreizeit —
bauernhoftagesfreizeit
Für 8 –12 Jährige bzw. Klassenstufen 2–6
WeiSSbach
Hast du Lust auf 5 Tage Bauernhof? Lust darauf, mal mit anzu­
packen und zu erleben, was auf einem Bauernhof alles so getan
wird? Lust auf Kühe, Schweine, Hühner, Katzen, Wiesen und Felder?
Dann bist du bei unserer Bauernhoftagesfreizeit genau richtig!
Wir wollen auf dem Bauernhof der Familie Bühler mit anpacken
und viel über die Landwirtschaft lernen. Wir wollen Zeit in Gottes
Schöpfung verbringen und darüber nachdenken wie wir sie bebauen
und bewahren können. Als Höhepunkt ist eine Übernachtung im
Heu geplant. An den anderen Tagen müssen die Kinder morgens
gebracht und abends abgeholt werden.
Am Ende der Freizeit wollen wir dann am 11. Juni zusammen
mit Eltern und Gemeinde einen Gottesdienst im Grünen feiern.
Zeit: 06.06.–10.06.2017
(Abschlussgottesdienst
mit Mittagessen am 11.06)
Ort: Weißbach
Kosten: 80 €
Leistungen: Verpflegung, Programmgestaltung
durch ein erfahrenes Team
Leitung: noch offen
Teilnehmer: mind. 20, max. 30
Anmeldung: Evang. Jugendwerk Künzelsau
/ / 15
— alles inklusive freizeit
kirchentag
„Du siehst mich“
Kirchentag Berlin – Wittenberg 2017
Der Deutsche Evangelische Kirchentag wird 2017 in Berlin und
Wittenberg zu Gast sein. Er steht unter der Losung „Du siehst
mich“ (1. Mose 16,13). Diese Losung vereint in sich das Wissen,
dass Gott uns ansieht, und die Aufforderung, im Umgang mit
Anderen genau hinzusehen. Ansehen bedeutet Anerkennen und
Wertschätzen. Wegsehen ist Missachtung und Ignoranz.
In der Hauptstadt Berlin werden unter anderem der Zusammen­
halt in Deutschland, Flucht und Migration, interreligiöser und
interkultureller Dialog sowie der Blick nach vorn auf die nächsten
500 Jahre Protestantismus wichtige Themen sein. In Podien,
Vorträgen und Workshops füllen bekannte und weniger
bekannte Referentinnen und Referenten mit viel Publikumsbe­
teiligung die Inhalte mit Leben. Konzerte, Theater und viel Kultur,
weitgehend von den Teilnehmenden selbst verantwortet,
machen den Kirchentag – mit mehr als 2500 Einzelveranstaltun­
gen – zu einem Festival zum Mitgestalten. www.kirchentag.de
Bitte wenn irgendwie möglich bis zum 27. Februar anmelden.
Danach können wir keine Vermittlung einer Unterkunft garantie­
ren. Auf Wunsch kann auch eine Karte, die zum Besuch der
Weltausstellung Reformation berechtigt, bestellt werden, die
allerdings teurer ist.
Zeit: 24.05.–28.05.2017
Ort: Berlin und Wittenberg
Kosten: Erwachsene 210 €, ermäßigt (bis 25 Jahre) 164 €,
Familien (Kinder bis 25 Jahren) 200 € plus 70 € pro
Person
Leistungen: Hin- und Rückfahrt im Reisebus, Unterbringung
im einfachen Gemeinschaftsquartier (Turnhalle/
Schule) mit Frühstück, Dauerkarte für alle Kirchentags­
veranstaltungen (nicht für Weltausstellung
Reformation), Tagungsmappen
Leitung: Holger Hartmann
Teilnehmer: mind. 30
anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau
Anmeldefrist: 27.02.2017 (spätere Anmeldung ohne Gewähr
für Übernachtungsmöglichkeit)
16 / /
hüttentour —
hüttentour
im allgäu
Für junge Erwachsene ab 18 Jahren
allgäu
Dieses Mal im Juni bieten wir wieder eine Hüt­
tentour durch die Allgäuer Alpen an. Die genaue
Route werden wir relativ kurzfristig festlegen.
Auf Grund möglicher Schneereste und unge­
wisser Hüttenöffnungen stehen die Route und
die Übernachtungsplätze noch nicht fest. Es
wird voraussichtlich nicht ganz soweit hinauf
gehen, aber wir werden sicherlich eine tolle Tour
finden. Sollte noch viel Schnee liegen und damit
alle Hütten auf den Bergen für uns unerreichbar
sein, müssen wir im Tal übernachten, was evtl.
Mehrkosten mit sich bringt.
Freuen können wir uns auf jeden Fall auf
Bewegung in der Natur, gute Gemeinschaft und
hoffentlich gute Sicht auf einen wunderschönen
Teil von Gottes Schöpfung.
Zeit:
Ort:
Kosten:
Leistungen:
Leitung:
Teilnehmer:
Anmeldung:
Hinweis:
16.06.–18.06.2017
Allgäu
80 €
zwei Übernachtungen in DAV-Hütten,
Marschverpflegung, Reiseleitung
Birthe Wagner und Holger Hartmann
mind. 5 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn) max. 10
Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau
die An- und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht
im Preis enthalten. Das Abendessen (jeweils 8–15 €),
Getränke auf der Hütte (wie im Restaurant) und das
Frühstück (etwa 5 €) sind nicht im Preis enthalten.
/ / 17
— jungscharlager 1+2
Jungscharlager 3+4 —
jungscharlager
1
Für 8 –11 Jährige
bzw. Klassenstufen 3 – 5
Schiedhütte/forchtenberg
Du hast die Chance dabei zu sein,
wenn̒s los geht! Hoch über Forchten­
berg gibt es einen legendären Platz:
Die Schied! Unzählige Kleine und Gro­
ße saßen dort schon am Lagerfeuer.
Für sie war die Schied Ausgangspunkt
für abenteuerliche Expeditionen durch
Wald und Flur bei actionreichen Spie­
len. Mal als Indianer oder Filmema­
cher, mal als Ägyptologe oder Räuber,
mal als Wikinger oder, oder, oder …
Für dieses Mal wird noch nichts
verraten!
2
Für 8 –11 Jährige
bzw. Klassenstufen 3 – 5
Schiedhütte/forchtenberg
Du kannst andere Kinder in deinem
Alter kennen lernen und mit ihnen
gemeinsam Geheimnisse entschlüs­
seln. Und abends liegst du im Zelt mit
deiner Gruppe und den Mitarbeitern,
hörst den Wind über die Schied pfeifen
und lauschst den Gute-Nacht-Ge­
schichten. Gemeinsam sind wir
unterwegs auf den Spuren Gottes,
erleben die Natur, singen und basteln.
Das werden aufregende Tage und
Nächte mit jeder Menge Spaß.
18 / /
Zeit: 27.07.– 04.08.2017
Ort: Schiedhütte/Forchtenberg
Kosten: 163 € (auf Antrag LJPZuschuss 45,90 €)
Leistungen: Unterkunft in Mehrmann­
zelten mit Holzboden,
Vollverpflegung (3 Mahl­
zeiten), Programmgestaltung
durch ein erfahrenes Team,
Reiseleitung
Leitung: noch offen
Teilnehmer: mind. 25 (bis zwei Wochen
vor Freizeit­beginn), max. 66
anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk
Künzelsau
Hinweis: die An- und Abreise erfolgt
eigenständig und ist nicht
im Preis enthalten
Zeit: 06.08. – 14.08.2017
Ort: Schiedhütte/Forchtenberg
Kosten: 163 € (auf Antrag LJPZuschuss 45,90 €)
Leistungen: Unterkunft in Mehrmann­
zelten mit Holzboden,
Vollverpflegung (3 Mahl­
zeiten), Programmgestaltung
durch ein erfahrenes Team,
Reiseleitung
Leitung: noch offen
Teilnehmer: mind. 25 (bis zwei Wochen
vor Freizeitbeginn), max. 55
anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk
Öhringen
Hinweis: die An- und Abreise erfolgt
eigenständig und ist nicht
im Preis enthalten
3
Für 11– 13 Jährige bzw.
Klassenstufen 5 – 7
Schiedhütte/forchtenberg
Langeweile ade. Es gibt in diesen
Tagen jede Menge zu erleben. Viele
Abenteuer warten auf dich, wenn wir
das Gelände unsicher machen. Nach
viel Sport und jeder Menge Spaß wer­
den wir uns abends am Lagerfeuer
bei Stockbrot die besten Geschichten
die das Leben schreibt, zu erzählen
haben. Wir werden uns fragen, was
das alles mit Gott und Jesus auf sich
hat. Einer der vielen Höhepunkte der
Freizeit wird die Geländetour sein, bei
der wir mit dem Rucksack losziehen
und entdecken, wie weit uns unsere
Füße tragen können.
nur für
jungs
4
Für 11– 15 Jährige jungs
bzw. Klassenstufen 5 – 9
Schiedhütte/forchtenberg
Jungs ganz unter sich. Gemeinsam
bauen und werken! Abenteuer erle­
ben! Mit und in der Natur unterwegs
sein! Auch mal wild und laut sein
dürfen! Bei Geländespielen alles
geben! Am Lagerfeuer unter Männern
über Gott und die Welt ins Gespräch
kommen! Herausforderungen gemeinsam meistern! Neue Freunde
kennen lernen und gute Gemeinschaft
erleben! All das bietet diese fünf­
tägige Kurzfreizeit, in der sich die Jungs
richtig austoben können.
Zeit: 16.08.– 25.08.2017
Ort: Schiedhütte/Forchtenberg
Kosten: 173 € (auf Antrag
LJP-Zuschuss 51 €)
Leistungen: Unterkunft in Mehrmannzelten mit Holzboden,
Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmgestaltung
durch ein erfahrenes Team,
Reiseleitung
Leitung: noch offen
Teilnehmer: mind. 40 (bis zwei Wochen
vor Freizeitbeginn), max. 66
anmeldung: Evang. Jugendwerk
Bezirk Öhringen
Hinweis: die An- und Abreise erfolgt
eigenständig und ist nicht
im Preis enthalten
Zeit: 27.08. – 01.09.2017
Ort: Schiedhütte/Forchtenberg
Kosten: 119 € (auf Antrag
LJP-Zuschuss 25,50 €)
Leistungen: Unterkunft in Mehrmann­
zelten mit Holzboden, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten),
Programmgestaltung durch
ein erfahrenes Team,
Reiseleitung
Leitung: noch offen
Teilnehmer: mind. 15 (bis zwei Wochen
vor Freizeitbeginn), max. 25
anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk
Öhringen
Hinweis: die An- und Abreise erfolgt
eigenständig und ist nicht
im Preis enthalten
/ / 19
— erlebniscamp loue
erlebniscamp loue
Für 13 –15 Jährige bzw. klassenstufen 7–9
Port Lesney an der Loue/Frankreich
Zwischen dem Elsass, dem Burgund und der Schweiz liegt die
Franche – Comté, eine der schönsten Landschaften Frankreichs.
Mittendrin liegt das Val de la Loue mit dem kleinen Ort Port Lesney,
wo sich unser Zeltplatz befindet. Hier haben wir einen eigenen
Bereich mit Campingzelten sowie einem Küchen- und Essenszelt
für uns. Die Region bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Neben
Kanufahrten auf der Loue werden wir an Naturfelsen klettern, Klet­
tersteige gehen und uns beim Bachtrecking vergnügen. Neben all
diesen Aktivitäten stehen lustige und besinnliche Abende, Zeit zum
Reden und Singen sowie Sport und Kreatives auf dem Programm.
Auch die Zeit zum Chillen und Erholen soll nicht zu kurz kommen.
In guter Gemeinschaft wollen wir uns auch auf die Suche nach Gott
machen und erleben, wie er unser Leben bereichern kann.
Zeit: 06.08.–15.08.2017
Ort: Port Lesney an der Loue (Frankreich)
Kosten: 419 € (enthalten sind Zuschüsse des Landkreises
und des Landes Baden-Württemberg), auf Antrag
LJP-Zuschuss 51 €
Leistungen: Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterbringung in
Mehrmannzelten, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten),
Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltung
durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung
Leitung: noch offen
Teilnehmer: mind. 25, max. 30
Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau
Hinweis: zur Reise gehören vermittelte Fremdleistungen in Form
von einer von vier erlebnispädagogischen Fachkraft ge­
führten Angeboten: je nach Wetterlage, Kanu, Klettern,
Klettersteig oder Bachtrecking
20 / /
kroatien freizeit —
gardasee
Für 15–17 Jährige bzw. Klassenstufen 9 –11
Torbole sul Garda/Italien
Alpine Bergwelt, Mediterranes Flair, Wasser und Strand, typisch
italienische Ortschaften und Gassen mit allerlei Einkaufsmöglich­
keiten, Eisdielen, tausende Möglichkeiten zum Natursport und
vieles mehr. All das vereint das Nordufer des Gardasees auf
einzigartige Weise. Direkt am See liegt unser Campingplatz in
Torbole in kurzer Entfernung zu Riva del Garda.
Hier werden wir es uns gut gehen lassen und tolle Ausflüge in die
Umgebung machen. Eine gute Mischung aus abwechslungsreichem
Programm und freier Zeit machen unsere Freizeit zu einem tollen
Erlebnis. Umgeben von grandioser Natur werden wir diese auf
verschiedene Art und Weise erkunden. Dabei und auch bei
Abendandachten und Gottesdiensten wollen wir auch der Frage
nach gehen, was Gott und der Glaube uns heute noch zu sagen
haben.
Zeit: 02.08.–16.08.2017
Ort: Torbole sul Garda/Italien
Kosten: 519 € (enthalten sind Zuschüsse
des Landkreises und
des Landes Baden-Württemberg),
auf Antrag LJP-Zuschuss 71,40 €
Leistungen: Hin- und Rückreise im Reisebus,
Unterbringung in Mehrmannzelten,
Vollverpflegung (3 Mahlzeiten),
Auslandskrankenversicherung,
Programmgestaltung durch ein erfahrenes
Mitarbeitendenteam, Reiseleitung
Leitung: noch offen
Teilnehmer: mind. 25, max. 35
anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen
/ / 21
stärk dich tage —
— peace academy
Work-Camp
i n We i SS r u s s l a n d
stärk-dich-tage
in nürnberg
Für Jugendliche ab 16 und junge Erwachsene
Ab 16 Jahren
Nürnberg
Anpacken und Mithelfen, damit aus einer ehemalige Schule in Ponimoncy ein Freizeitheim
für den YMCA Belarus wird. Streichen, Verputzen, Graben, Zimmern oder ähnliches. Das steht
vormittags auf der Baustelle in diesem malerischen Dorf im Nordwesten Weißrusslands auf
dem Programm. Nachmittags und abends ist Zeit für ein abwechslungsreiches Programm
mit Besichtigungen und vor allem Begegnungen mit Menschen aus diesem einzigartigen Land.
Endlich mal Zeit! Endlich mal Zeit für viele Dinge, die
im Alltag und auch auf anderen Freizeiten manch­
mal zu kurz kommen. Zeit für intensive Gespräche,
gute Gemeinschaft, gesellige Abende, interessante
Aus­flüge, zwangloses Beisammensein und den
Austausch über die Bibel und den Glauben an Gott.
Genau diese Zeit soll sein. Und diese Zeit soll unseren
Geist, unsere Seele und unseren Leib stärken.
Das Work-Camp wird in Kooperation mit dem Landesjugendwerk durchgeführt.
Nähere Informationen erhaltet ihr im EJÖ.
Zeit:
Ort:
Kosten:
Leistungen:
Leitung:
Teilnehmer:
Anmeldung:
Und was bedeutet das konkret? An den Vormittagen
nehmen wir uns Zeit, um uns intensiv mit der Bibel
und unserem Glauben auseinander zu setzen. Mit
kreativen Methoden gehen wir brennenden Fragen
des Lebens und des Glaubens nach, suchen Antwor­
ten und stellen neue Fragen. An den Nachmittagen
und Abenden ist Zeit für Ausflüge in die geschichts­
trächtige Stadt, Besichtigungen und gesellige Unter­
nehmungen. Natürlich achten wir bei der Gestaltung
darauf, dass auch Zeit zum Nichtstun und zur freien
Verfügung bleibt.
05.08.–19.08.2017
Ponimoncy (Weißrussland)
auf Anfrage im EJÖ
auf Anfrage im EJÖ
Daniel Febel
10 –25
Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen
Alles Inklusive
Mitarbeitende unserer Sommer- und Winterfreizei­
ten werden voraussichtlich als Dankeschön einen
Gutschein in Höhe von 30–50 € für die Freizeit
bekommen.
Ze l t e n a u f d e r S c h i e d
Für Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren
Gemeinsam mit den Offenen Hilfen
wollen wir ein schönes Zeltwochen­
ende auf der Schied verbringen.
Im kleinen Zeltdörfle genießen wir
den Abend am Lagerfeuer, lernen uns
kennen, singen und genießen unser
selbst gemachtes Essen. In Forchten­
berg bummeln, Kegeln gehen oder
auf dem idyllischen Schiedgelände
spielen, all das erleben wir. Bei Regen
machen wir es uns in der Hütte
gemütlich. Mach mit bei unserem
besonderen Wochenende.
22 / /
Zeit:
Ort:
Kosten:
Leistungen:
20.05.–21.05.2017
Forchtenberg, Schiedhütte
30 €
Bei gutem Wetter Unterbringung in
kleinen Zelten, bei schlechtem Wetter
Unterbringung in der Schiedhütte,
Vollverpflegung (3 Mahlzeiten),
Programmgestaltung
Leitung: Evelynn Vossler, Johanna Eibner
Teilnehmer: mind. 8 max. 18
Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen
Zeit:
Ort:
Kosten:
leistungen:
29.09. – 03.10.2017
Nürnberg
99 €
Unterbringung in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung
(3 Mahlzeiten), Programmgestaltung, Reiseleitung,
nicht enthalten im Preis sind An- und Abreise sowie
Eintritte für Museumsbesuche oder ähnliches
Leitung: Philipp Rottach, Holger Hartmann
TEilnehmer: mind. 18, max. 35
Anmeldung: Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau
/ / 23
SC
einsteigerkurs —
schulungen und weitere angebote —
H
U
L
und
weitere
angebote
24 / /
U
n
G e
einsteigerkurs
Be z i r k K ü n z e l s a u
Be z i r k Ö h r i n g e n
Für Mitarbeitende und solche
die es werden wollen ab 14 Jahren
Hausen/Schwäbisch Hall
für 14 –15 Jährige
schiedhütte Forchtenberg
Ist gedacht für Leute
- die wissen wollen wie Jugendarbeit funktioniert
- die ehrenamtlich in die evangelische Jugend­
arbeit einsteigen wollen
Gibt einen Einblick
- wie Programmplanung von Jungscharen,
Freizeiten und Projekten gelingen kann
- in rechtliche Vorgaben
- was es heißt, Mitarbeiter zu sein
- in Methoden, wie man biblische Geschichten
erzählen kann
- in die verschiedenen Möglichkeiten,
Gruppen zu leiten
Das Ganze lohnt sich
- wegen der vielen Erlebnisse und Eindrücke
- wegen des Qualipasses, der als Zertifikat
auch bei Bewerbungen hilft
Zeit: 18.04.– 22.04.2017
Ort: Hausen/
Schwäbisch Hall
Kosten: 65 € (werden in der
Regel von den Kirchen­
gemeinden bezahlt)
Leitung: Holger Hartmann und
Friedemann Weller
Teilnehmer: mind. 12 (bis zwei Wo­
chen vor Kursbeginn),
max. 30
Anmeldung: Evang. Jugendwerk
Bezirk Künzelsau
hinweis: Der Einsteigerkurs
wird gemeinsam mit
dem Evang. Jugend­
werk Weikersheim
durchgeführt
Du hast schon erste Erfahrungen mit der
Jugendarbeit deiner Kirchengemeinde oder
im Evangelischen Jugendwerk gemacht?
Du möchtest deine bisherigen Erfahrungen
gerne vertiefen? Dann bist du genau richtig
im Einsteigerkurs, denn hier kannst du
- mit und von anderen Mitarbeiterinnen lernen
- mit anderen Jugendlichen über den Glauben
an Jesus Christus nachdenken
- Spiele und Aktionen erleben und gestalten
Zeit: 20.04.– 23.04.2017
Ort: Schiedhütte
Forchtenberg
Kosten: 60 € (Unterstützung
durch deine Kirchen­
gemeinde möglich)
Leitung: Ulrich Hägele mit Team
Teilnehmer: mind. 12 (bis zwei Wo­
chen vor Kursbeginn),
max. 20
Anmeldung: Spezielle Formulare,
die über die Pfarrämter
ab Ende Januar 2017
erhältlich sind. Abgabe
in der EJÖ-Geschäfts­
stelle, Anmeldeschluss
ist der 11.03.2017
/ / 25
— W e i t e r e i n t e r e s s a n t e V e r a n s t a lt u n g e n u n d P r o j e k t e
popcorn
kindertag
Drei mal im Jahr lädt das ejk zusammen mit weiteren Veranstaltungen zum kultigen Kindertag
Popcorn ein. Los geht’s immer mit einem Film. Dazu gibt es natürlich leckeres Popcorn.
Anschließend wird gesungen, gebastelt, gespielt und vieles mehr. 2017 finden am 28. Januar,
8. Juli und 14. Oktober die Kindertage Popcorn statt.
heartbeat
jugendtag
Am 25. März 2017 findet in der Künzelsauer Stadthalle ein neues Event für Jugendliche
zwischen 13 und 17 Jahren statt. Los geht´s mit einem Jugendgottesdienst um 14.00 Uhr.
Anschließend werden interessante Workshops angeboten. Von Sport und Spiel, über
kreative und gestalterische Angebote bis hin zu Filmdiskussionen ist hier vieles möglich.
Um 19.00 Uhr beginnt ein Konzert mit den Bands Missing Peace und Normal ist anders.
Mehr ab November unter www.jugendtag-heartbeat.de
hohenloher
indiacaturnier
Am 25. Juni steigt das Hohenloher Indiacaturnier. Der Austragungsort wird noch
bekannt gegeben. Gespielt wird in Teams von fünf Personen.
Kinderwerkstatt
2 Mal im Jahr gibt es einen Bastelnachmittag für Kinder, Eltern und Großeltern im
Mehrgenerationenhaus. Nächster Termin: Samstag,19.11.2016 und dann wieder im Frühjahr.
jugend
gottesdienste
In den Jugendwerken finden regelmäßig Jugendgottesdienste statt. In Künzelsau findet
in der Regel am letzten Sonntag im Monat um 18.30 Uhr der Jugendgottesdienst Lichtblick
im Johannesgemeindehaus statt. In Neuenstein finden am 3. oder 4. Sonntag im Monat
Jugendgottesdienste im evangelischen Gemeindehaus statt um 19 Uhr. Die Termine sind
auf der homepage zu finden: www.ejw-oehringen.de
26 / /
W e i t e r e i n t e r e s s a n t e V e r a n s t a lt u n g e n u n d P r o j e k t e —
inernationale
arbeit
europäischer Freiwilligendienst (EFD)
Der Europäische Freiwilligendienst bietet die Möglichkeit ohne Vorkenntnisse bei einer
Organisation im europäischen Ausland mitzuarbeiten. Es gibt Projekte in unterschiedlichen
sozialen und ökologischen Bereichen, so dass jeder seine Stärken und Interessen einbringen
kann. Durch die Erfahrungen in einem fremden Land mit anderen Kulturen kann man nicht
nur seine Fremdsprachenkenntnisse aufbessern, sondern auch jede Menge Leute kennen­
lernen. Der Aufenthalt im Ausland kann zwischen zwei bis zwölf Monaten dauern.
Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen ist eine Entsende­organisation, die hilft einen
EFD-Platz im Ausland zu finden, die den Papierkram regelt und die Kontakte zu der Aufnahme­
organisation hält. Gefördert wird das Projekt von der Europäischen Union. Einzige Bedingung
für die Teilnahme ist das Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Sprachkenntnisse des jeweiligen
Landes werden nicht vorausgesetzt. Nähere Infos in den Jugendwerken.
trainee
Willst Du nach deiner Konfirmation Mitarbeiter/in werden oder Verantwortung in der
Jugendarbeit übernehmen ? Bist du 14 oder 15 Jahre alt ? Das EJÖ bietet einen Kurs für Dich
und deine Freunde an, der Dich auf all das vorbereitet. Alle 2 Wochen treffen wir uns im
Mehrgenerationenhaus um zu lernen, aber auch Dinge auszuprobieren. In tollen Projekten
wie Freizeiten, Kindergruppen usw. arbeitest Du mit, erlebst Spaß und Gemeinschaft und
bekommst am Ende ein Zertifikat.
JSMP
J u n i o r -S c h ü l e r m e n t o r e n p r o g r a m m
Schüler aus der 7. Klasse der August-Weygang-Gemeinschaftsschule treffen sich ein Jahr
lang einmal pro Monat in Öhringen zu Themen wie Spielleitung, Persönlichkeitstraining,
Konflikt­lösung usw. Auch hier sind die Praxisprojekte in der Jugendarbeit wichtig. Nach 15 h
Theorie und 15 h Praxis gibt es auch hier ein Zertifikat und danach sehen wir sie sicher bei
weiteren Aktionen der Jugendwerke.
Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen und Projekten bekommt ihr
zu gegebener Zeit in den Jugendwerken. Wir werden bei Bedarf Fahrten zu den
weiter entfernten Veranstaltungen organisieren.
/ / 27
— reisebedingungen
reisebedingungen —
/Reisebedingungen
der Evangelischen
Jugendwerke
Bezirk Künzelsau
und Öhringen
Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteil­
nehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizei­
ten und Reisen auf der Grundlage der gültigen
Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für
uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die
Konsequenzen sind jedoch die nachstehen­
den „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedin­
gungen“, mit denen wir Sie über die beidersei­
tigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen.
Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden
Reisebedingungen und Hinweise aufmerk­
sam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen
Bestimmungen wirksam einbezogen werden,
sind diese Reisebedingungen Bestandteil des
mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmerin/
Teilnehmer) genannt – und uns – nachste­
hend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt – ab­
zuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen
insoweit die gesetzlichen Vorschriften der
§§651 a ff. BGB über den Pauschalreisever­
trag und die Informationsverordnung für RV
(RWO) und füllen diese Vorschriften aus.
Wichtige Hinweise
1. Reiseveranstalter (RV)
1.1 Reiseveranstalter ist das Evangelische
Jugendwerk Bezirk Künzelsau, Amrichshäuser
Straße 4, 74653 Künzelsau sowie das Evan­
gelische Jugendwerk Bezirk Öhringen, Am
Bahndamm 22, 74613 Öhringen, als rechtlich
unselbstständige Einrichtung und Teil der öf­
fentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft
Evangelische Landeskirche in Württemberg.
2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich
28 / /
jeder/jede anschließen, sofern für das jewei­
lige Programm keine Teilnahmebeschrän­
kungen nach Alter, Geschlecht oder für eine
bestimmte Personengruppe angegeben sind.
Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der
Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet,
dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft
einbringen und an den gemeinsamen Unter­
nehmungen sowie am Programm teilnehmen.
3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung
Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plät­
ze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmel­
debestätigung, die gleichzeitig auch die Rech­
nung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der
Freizeit werden wir Ihnen nähere Informatio­
nen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises
ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedin­
gungen festgelegt.
4. Umfang der Leistungen
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts an­
deres angegeben ist – die Kosten für Fahrt,
Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und
Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht
anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehr­
bettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil
Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die
von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Frei­
zeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten
vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbe­
suche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistun­
gen werden, soweit sie nicht Bestandteil des
gebuchten und bestätigten Reiseangebots
der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe
der Reisebedingungen (siehe unter Haftung)
von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/
Freizeitleiter lediglich vermittelt.
5. Versicherungen
Beachten Sie bitte bei einer gewünschten
Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Anga­
ben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können
Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz
vom RV jeweils vorgesehen ist.
6. Fahrt
Die Reisen führen wir – wenn nichts ande­
res vermerkt ist – jeweils ab Künzelsau oder
Öhringen durch. Wird bei Freizeiten, die mit
gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf
die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung
verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermä­
ßigt werden.
7. Reiseausweis
Für unsere Freizeiten, die ins Ausland füh­
ren, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass
oder Personalausweis für den Grenzübertritt
erforderlich. Die entsprechenden Reisedoku­
mente müssen ab Ende der Reise noch für
mindestens sechs Monate gültig sein.
8. Zuschüsse
Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage
dauern und in Europa stattfinden, kann für Ju­
gendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus
finanziell schwachen Familien ein Zuschuss
aus Landesjugendplanmitteln beantragt wer­
den. Grundlage hierfür sind die Richtlinien
des Landesjugendplans und die jeweils be­
reitgestellten Geldmittel des Landes BadenWürttemberg. Antragsformulare können bei
der Anmeldung angefordert werden. Der Zu­
schuss wird bei Bewilligung auf den Freizeit­
preis angerechnet. Darüber hinaus wollen wir
uns bei Bedarf um eine weitere finanzielle Un­
terstützung durch unseren Sozialfond bemü­
hen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte
vertrauensvoll an die Jugendwerke.
9. Reisepreissicherung
Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflich­
tet, den Reisepreis des Kunden durch einen
sogenannten Sicherungsschein abzusichern.
Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreis­
absicherung. Von dieser Verpflichtung aus­
genommen sind RV, die Körperschaften des
öffentlichen Rechts sind.
Die Evangelische Landeskirche in Württem­
berg ist eine „Körperschaft des öffentlichen
Rechts“, das Evangelisches Jugendwerk Be­
zirk Künzelsau und das Evangelische Jugend­
werk Bezirk Öhringen sind wiederum Unter­
gliederungen des Evangelischen Jugendwerks
in Württemberg. Das Evangelische Jugend­
werk in Württemberg ist eine rechtlich un­
selbstständige Einrichtung der Evangelischen
Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die
Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung
auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk
Künzelsau und das Evangelische Jugendwerk
Bezirk Öhringen.
Reisebedingungen
1. Anmeldung/Vertragsschluss/
Verpflichtungen der Buchungsperson
1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich
schriftlich erfolgen kann, bietet der Teilneh­
mer (TN) (soweit dieser Minderjährig ist durch
seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst
neben dem Minderjährigen) dem Reiseveran­
stalter (RV) den Abschluss eines Reisevertra­
ges auf der Grundlage der Reiseausschreibung
und aller darin und im Reiseprospekt erhalte­
nen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjähri­
gen ist das Anmeldeformular vom Minderjäh­
rigen selbst und einem Sorgeberechtigten zu
unterschreiben.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang
der Buchungsbestätigung (Annahmeerklä­
rung) durch den RV zustande, die keiner Form
bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche
und telefonische Bestätigungen für den TN
rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder
telefonischen Buchungen übermittelt der RV
eine schriftliche Ausfertigung der Buchungs­
bestätigung an den TN. Mündliche oder tele­
fonische Buchungen des TN führen bei ent­
sprechender verbindlicher mündlicher oder
telefonischer Bestätigung jedoch auch dann
zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn
die entsprechende schriftliche Ausfertigung
der Buchungsbestätigung dem TN nicht zu­
geht.
2. Leistungen
2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt
sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bu­
chungsbestätigung in Verbindung mit dem
zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt,
bzw. der Reiseausschreibung im Internet und
nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinwei­
se und Erläuterungen, insbesondere in den
„Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie
eventueller ergänzender Informationsbriefe
für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den
TN zur Verfügung gestellt wurden.
2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarun­
gen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen
/ / 29
— reisebedingungen
Leistungen sowie zu den Reisebedingungen
bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung
mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen
schriftlich getroffen werden.
2.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesell­
schaften…), Reisevermittler und Freizeit­
leiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV
nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben
oder Vereinbarungen zu treffen, die über die
Reiseausschreibung des RV oder die Teilnah­
mebestätigung hinausgehen, oder die im Wi­
derspruch dazu stehen oder den bestätigten
Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie
Internetausschreibungen, die nicht vom RV
herausgegeben werden, sind ohne ausdrück­
liche diesbezügliche Vereinbarung für den RV
nicht verbindlich.
3. Zahlung
3.1 Nach Abschluss des Reisevertrages (Zu­
gang der Teilnahmebestätigung) ist eine An­
zahlung in Höhe von 15 % des Teilnahmeprei­
ses zu leisten.
3.2 Die Restzahlung ist bis spätestens zwei
Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn
feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den
in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt
werden kann.
3.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei
Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN
zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitra­
ges gegen Aushändigung der vollständigen
Reiseunterlagen.
3.4 Soweit der RV zur Erbringung der Reise­
leistung bereit und in der Lage ist, und kein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal­
tungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne
vollständige Bezahlung des Reisepreises kein
Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der
Reiseleistung und keine Leistungsverpflich­
tung des Veranstalters.
3.5 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen
trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht
fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fris­
ten, so kann der RV vom Reisevertrag zurück­
treten und den TN mit Rücktrittskosten nach
Ziffer 4 belasten.
4. Rücktritt der/des TN
4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch
Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom
Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktritts­
30 / /
reisebedingungen —
erklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist
der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den
TN steht dem RV unter Berücksichtigung ge­
wöhnlich ersparter Aufwendungen und der
gewöhnlich möglichen anderweitigen Ver­
wendung der Reiseleistung folgende pau­
schale Entschädigung zu:
Eigenanreise
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % (max. 21 €)
vom 44.–35. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 %
Bus- und Bahnreisen
Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %
vom 94.– 45. Tag vor Reiseantritt 6 %
vom 44.– 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21.– 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14.– 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der
dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nach­
zuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder
wesentlich geringere Kosten als die geltend
gemachte Kostenpauschale entstanden sind.
In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der
tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vor­
stehenden Pauschalen eine höhere, konkre­
te Entschädigung zu fordern, soweit der RV
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Auf­
wendungen als die jeweils anwendbare Pau­
schale entstanden sind. Macht der RV einen
solchen Anspruch geltend, so ist der RV ver­
pflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwen­
dungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt
das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB
einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infol­
ge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder
aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden
Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein
Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung.
Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Auf­
wendungen zurück, sobald und soweit sie von
den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an
den RV zurückerstattet worden sind.
6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist,
Kündigung durch den TN
6.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die
ihm vom RV in Form der Informationsbriefe
vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.
6.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Män­
gelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei
Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen,
dass er verpflichtet ist, auftretende Störun­
gen und Mängel sofort der/dem vom RV ein­
gesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzu­
zeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche
des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese
Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels
erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den
Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm
die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht
zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zuläs­
sig, wenn der RV oder seine Beauftragten
(Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur)
eine ihnen vom TN bestimmte angemessene
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe
zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf
es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder
vom RV oder seinen Beauftragten verweigert
wird, oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des
TN gerechtfertigt wird.
6.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Frei­
zeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht be­
vollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsan­
sprüche namens des RV anzuerkennen.
6.5 Der TN hat Ansprüche wegen nicht ver­
tragsgemäßer Erbringung der Reise inner­
halb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber
dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allge­
meinen Feiertag oder einen Sonnabend, so
tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag. Die Geltendmachung kann
fristwahrend und nur gegenüber dem RV un­
ter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen.
Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische
Ansprüche und für Ansprüche aus Körper­
schäden des TN. Ansprüche des TN entfallen
nur dann nicht, wenn die fristgerechte Gel­
tendmachung durch den TN unverschuldet
unterbleibt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
7.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhal­
tung einer Frist kündigen, wenn der TN unge­
achtet einer Abmahnung des RV oder der von
ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durch­
führung der Freizeit nachhaltig stört oder
gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des
RV oder gegen die Weisung der verantwortli­
chen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der
Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen
Erklärungen vom RV bevollmächtigt und be­
rechtigt.
7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrich­
tigung der Erziehungsberechtigten, berech­
tigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen,
bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen.
Der RV wird, soweit dies unter Berücksichti­
gung der Besonderheiten der vertraglich ver­
einbarten Beförderung möglich ist (demnach
z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer
An- und Abreise), die vertraglich vorgesehe­
ne Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht
möglich oder entstehen im Rahmen der ver­
traglichen Rückbeförderung Mehrkosten, ge­
hen diese zu Lasten des TN bzw. seiner ge­
setzlichen Vertreter.
7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den
vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen­
dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die er aus einer anderweitigen Ver­
wendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von
den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in
der konkreten Reiseausschreibung genann­
ten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Bestimmungen vom Reisevertrag
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teil­
nahmebestätigung anzugeben oder es ist
dort auf die entsprechenden Angaben in der
Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber
die Absage der Reise unverzüglich zu erklären,
wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht­
erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht
durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen
vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen
Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist,
/ / 31
— reisebedingungen
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN
aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat
dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
des RV über die Absage der Reise gegenüber
dem RV geltend zu machen.
8. Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen
8.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staats­
angehörige eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften vor Vertrags­
abschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsu­
lat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des
TN und eventueller Mitreisender (z. B. Doppel­
staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorlie­
gen.
8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaf­
fen und Mitführen der behördlich notwendi­
gen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen
zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV
nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der TN ihn mit der Besorgung beauf­
tragt hat, es sei denn, dass der RV eigene
Pflichten verletzt hat.
9. Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schä­
den, die nicht Körperschäden sind (auch die
Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den drei­
fachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der RV für einen dem TN entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens ei­
nes Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstö­
rungen, Personen- und Sachschäden im Zu­
sammenhang mit Leistungen, die als Fremd­
leistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theater­
32 / /
reisebedingungen —
besuche, Ausstellungen, Beförderungsleis­
tungen von und zum ausgeschriebenen Aus­
gangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und in der Buchungs­
bestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremd­
leistungen gekennzeichnet werden, so dass
sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet
jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des
TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwi­
schenbeförderung während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des
TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des RV ursäch­
lich geworden sind.
10. Verjährung, Datenschutz
10.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis
f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet­
zung des RV oder eines gesetzlichen Vertre­
ters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für An­
sprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des RV oder eines gesetz­
lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
RV beruhen.
10.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c
bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2
beginnt mit dem Tag, der dem Tag des ver­
traglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Er­
klärungsort staatlich anerkannten allgemei­
nen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt
an die Stelle eines solchen Tages der nächste
Werktag.
10.4 Schweben zwischen dem Kunden und
dem RV Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Um­
stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
der Kunde oder der RV die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
10.5 Die für die Verwaltung der Freizeiten be­
nötigten Personaldaten des TN werden mit­
tels EDV erfasst und nur vom RV verwendet
und nicht weitergegeben.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Für TN, die nicht Angehörige eines Mit­
gliedstaats der Europäischen Union oder
Schweizer Staatsbürger sind, wird für das
gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwi­
schen dem TN und dem RV die ausschließ­liche
Geltung des deutschen Rechts vereinbart.
Solche Kunden/Reisende können den RV aus­
schließlich an dessen Sitz verklagen.
11.2 Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Ver­
tragspartner des Reisevertrages, die Kaufleu­
te, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Ge­
richtsstand der Sitz des RV vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrecht­
lich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000–2013
Reiseveranstalter
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist
das Evangelische Jugendwerk Bezirk Künzel­
sau (Erwachsenenwinterfreitzeit, Bauernhof­
tagesfreizeit, Winterfamilienfreizeit, Taizéfahrt, Jungscharlager auf der Schied 1, Hüttentour, Erlebniscamp Loue, Kirchentag, Einsteigerkurs Künzelsau) bzw. das Evangelische
Jugendwerk Bezirk Öhringen (Winterwald­
heim, Winterkinderfreizeit, Jugendwinterfrei­
zeit, Jungscharlager auf der Schied 2 bis 4,
Gardasee, Einsteigerkurs Öhringen), welche
zum Evangelischen Jugendwerk in Württem­
berg gehören und dadurch rechtlich unselbst­
ständige Einrichtungen der Evangelischen
Landeskirche in Württemberg, Köperschaft
des öffentlichen Rechts, sind. Das Evangeli­
sches Jugendwerk Bezirk Künzelsau wird ver­
treten durch den Vorsitzenden Raphael Haag,
das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen
wird vertreten durch die Vorsitzende Doro­
thea Färber. Sie sind erreichbar über die unten
stehenden Korrespondenz-Adressen.
Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unse­
re Geschäftsstellen:
Evangelisches Jugendwerk
Bezirk Künzelsau
Amrichshäuser Straße 4
74653 Künzelsau
Tel.: 07940/4377
Fax: 07940/984277
Evangelisches Jugendwerk
Bezirk Öhringen
Am Bahndamm 22
74613 Öhringen
Tel.: 07941/98311
Fax: 07941/98312
/ / 33
— Lorem ipsum
/Anmeldung
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Öhringen
Für die Freizeit/das Angebot …………………….................................………….....…………..
am, von/bis …………………….................................………………...............................................
Name, Vorname …………………….................................……………….......................................
Straße …………………….................................………………..........................................................
PLZ/Wohnort …………………….................................………………...........................................
Telefon ………………................................... Fax …………….....................................................
e-Mail ………………...................................……………….......................………………......................
Geburtstag ………………........................... Kleidergröße (T-Shirt) ……....…..................
Schule ………………..................................... Klasse ….....................…………..........................
Hiermit melde ich mich bzw. als gesetzlicher Vertreter die/den vorstehend genannte/n Teilnehmer/in zu der/dem o. g. Freizeit/Angebot verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für die/
den Teilnehmer/in – mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt
wurden, einverstanden. Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Maßnahme
zu Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen der Jugendwerke gefertigt werden, stimme ich zu.
Wichtige Hinweise
1. A
nmeldungen bitte an das Jugendwerk
senden, das unter der Ausschreibung
der Freizeit genannt ist.
2. E
s gelten nur schriftliche Anmeldungen
mit Unterschrift.
3. P
ro Teilnehmerin/Teilnehmer bitte
ein Anmeldeformular ausfüllen.
4. Anmeldungen per e-Mail sind nicht möglich.
5. A
bsagen bitte schriftlich an das
jeweilige Jugendwerk.
6. A
nmeldebestätigungen werden in der Woche
ab dem 12.12.2016 (Winterfreizeiten),
06.03.2017 (Sommerfrei­zeiten) versandt.
7. H
inweise zu den Reise­bedingungen
ab Seite 28 bitte beachten.
8. D
ie Freizeiten der Jugendwerke werden
unterstützt mit Zuschüssen des Landkreises
und des Landes Baden-Württemberg, die
in den Reisepreisen bereits enthalten sind.
Datum, Unterschrift Teilnehmer/in .............…………................................…………....
Datum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r .............…………......................................
Bitte zutreffendes Ankreuzen:
Vegetarier
Antrag auf Zuschuss aus dem Landesjugendplan
Benötige Unterstützung aus dem Freizeitfond über den LJP hinaus
Ich unterstütze den Freizeitfond (siehe Seite 5) mit einem Betrag
in Höhe von .......................... €
Mit wem möchte der/die Teilnehmer/in gerne ins Zimmer/Zelt:
.............…………..........................…………......................…………..........................………….............
Wir versuchen diese Wünsche zu berücksichtigen, können aber keine
Gewährleistung für deren Erfüllung übernehmen
Geschwisterkind auf folgender Freizeit .............……….…..........................…………..
n
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Anmel
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/Anmeldung
Evangelisches Jugendwerk Bezirk künzelsau
Für die Freizeit/das Angebot …………………….................................………….....…………..
am, von/bis …………………….................................………………...............................................
Name, Vorname …………………….................................……………….......................................
Straße …………………….................................………………..........................................................
PLZ/Wohnort …………………….................................………………...........................................
Telefon ………………................................... Fax …………….....................................................
e-Mail ………………...................................……………….......................………………......................
Geburtstag ………………........................... Kleidergröße (T-Shirt) ……....…..................
Schule ………………..................................... Klasse ….....................…………..........................
Hiermit melde ich mich bzw. als gesetzlicher Vertreter die/den vorstehend genannte/n Teilnehmer/in zu der/dem o. g. Freizeit/Angebot verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für die/
den Teilnehmer/in – mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt
wurden, einverstanden. Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Maßnahme
zu Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen der Jugendwerke gefertigt werden, stimme ich zu.
Datum, Unterschrift Teilnehmer/in .............…………................................…………....
Evang. Jugendwerk Bezirk
Öhringen
Am Bahndamm 22
74613 Öhringen
Telefon: 07941 98311
Telefax: 07941 98312
[email protected]
www.ejw-oehringen.de
Volksbank Hohenlohe
IBAN DE65 6209 1800 0106 1560 04
Datum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r .............…………......................................
Bitte zutreffendes Ankreuzen:
Vegetarier
Antrag auf Zuschuss aus dem Landesjugendplan
Benötige Unterstützung aus dem Freizeitfond über den LJP hinaus
Ich unterstütze den Freizeitfond (siehe Seite 5) mit einem Betrag
in Höhe von .......................... €
Mit wem möchte der/die Teilnehmer/in gerne ins Zimmer/Zelt:
.............…………..........................…………......................…………..........................………….............
Wir versuchen diese Wünsche zu berücksichtigen, können aber keine
Gewährleistung für deren Erfüllung übernehmen
Geschwisterkind auf folgender Freizeit .............……….…..........................…………..
Lorem ipsum —
Evang. Jugendwerk Bezirk
Künzelsau
Amrichshäuser Straße 4
74653 Künzelsau
Telefon: 07940 4377
Telefax: 07940 984277
[email protected]
www.ejkuen.de
Volksbank Hohenlohe
IBAN DE65 6209 1800 0051 9330 04
see
you
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Evang. Jugendwerk
Bezirk Künzelsau
Amrichshäuser Straße 4
74653 Künzelsau
Evang. Jugendwerk
Bezirk Öhringen
Am Bahndamm 22
74613 Öhringen
Telefon: 07940 4377
Telefax: 07940 984277
[email protected]
www.ejkuen.de
Telefon: 07941 98311
Telefax: 07941 98312
[email protected]
www.ejw-oehringen.de
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IBAN DE65 6209 1800
0051 9330 04
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IBAN DE65 6209 1800
0106 1560 04