Gewerbegebiet westlich der Robert-Steiger

BEKANNTMACHUNG
DER STADT KRUMBACH (SCHWABEN)
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70/Krumbach „Gewerbegebiet westlich der
Robert-Steiger-Straße“ für den Bereich zwischen der Robert-Steiger-Straße im Osten,
der Fa. UTT im Süden, der Kammel im Westen und der Hans-Lingl-Straße im Norden
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
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Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht der Stadt Krumbach dieses
Bauleitplanverfahren durchzuführen
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Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Krumbach hat in seiner Sitzung vom 8. August 2016 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 70/Krumbach „Gewerbegebiet westlich der Robert-Steiger-Straße“
beschlossen. Mit diesem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Betriebserweiterung der Fa. UTT Technische Textilien GmbH & Co.
KG geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Bei diesem Verfahren
wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich zwischen der Robert-SteigerStraße im Osten, der Fa. UTT im Süden, der Kammel im Westen und der Hans-Lingl-Straße
im Norden. Er ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
In seiner Sitzung vom 28. November 2016 hat der Stadtrat den Entwurf des
Bebauungsplanes in der Fassung vom Oktober 2016 samt Begründung und Anlagen gebilligt
und auf dieser Basis die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Dieser gebilligte Entwurf, sowie die bereits vorliegende schalltechnische Beurteilung liegt in
der Zeit vom
Montag, 12. Dezember 2016 bis Freitag, 13. Januar 2017
im Rathaus der Stadt Krumbach, Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.Nr. 003
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist wird
allen Interessenten die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.
Stellungnahmen zum oben genannten Verfahren können während der Auslegungsfrist
schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt
bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Krumbach, 30. November 2016
STADT KRUMBACH (SCHWABEN)
g e z. B g m.
Hubert Fischer
1. Bürgermeister
- - - - - = Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70/Krumbach
"Gewerbegebiet westlich der Robert-Steiger-Straße"
Kein amtlicher Lageplan, nur für dienstliche Zwecke. Zur Maßentnahme nur bedingt geeignet!
©Daten: LDBV
Stadt Krumbach
Erstellt von: Ulrike Kühner
Erstellt am: 05.07.2016
Maßstab 1:1500