Einholung eines Gutachtens durch den TÜV Nord – Überprüfung des Gutachtens der Landwirtschaftskammer Der Antrag soll nach ordnungsmäßiger Vorbereitung im Fachausschuss und Verwaltungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung gesetzt werden. Sehr geehrter Herr Bohling, die SPD- Fraktion beantragt, den TÜV Nord zu beauftragen, mit Hilfe einer Ausbreitungsberechnung analog zu der Vorgehensweise in Friesoythe die Geruchsimmissionen im Bereich Emslage zu ermitteln. Ferner soll gutachtlich dazu Stellung genommen werden, ob die von der Landwirtschaftskammer ermittelte Geruchsbelastung aus Sicht des TÜV Nord zutreffend ist. Begründung: Die SPD - Ratsfraktion zweifelt an der Aussagekraft des Gutachtens der Landwirtschaftskammer, das Grundlage der Planungen im Bereich Emslage ist. Dieses Gutachten sollte die Geruchsbelastung durch Tierhaltungsanlagen in den westlichen Meppener Ortschaften ermitteln. Die Landwirtschaftskammer hat zunächst ein Berechnungsprogramm ( Austal 2000 ) für eine sog. Ausbreitungsberechnung verwendet. Nach Vorlage der Ergebnisse hat sie dieses Berechnungsmodell für ein Gebiet der hier untersuchten Größenordnung für untauglich erklärt. Die Anwendung von Austal 2000 führe angeblich zu einer Überschätzung der Geruchsbelastung. Die Geruchsimmissionen wurden daraufhin lediglich auf Basis einer Rasterbegehung ermittelt und deutlich niedriger eingestuft. Die Landwirtschaftskammer hat selbst eingeräumt, dass sie mit der Beurteilung eines Gebietes in dieser Größenordnung erstmalig beauftragt worden ist und bisher keine Erfahrungen für dementsprechende großflächige Beurteilungen gesammelt hat Nach Informationen der SPD - Ratsfraktion war der TÜV – Nord in der Stadt Friesoythe mit einer vergleichbaren Begutachtung beauftragt. Der TÜV – Nord hat das Berechnungsmodell Austal 2000 unter Hinzuziehung eines weiteren Programmmoduls „Lasat“ ( Grenzschichtmodellversion 2.1 ) und unter Verwendung geänderter Programmparameter ( Erhöhung der Bewertungsschwelle ) sehr wohl für anwendbar erklärt. Basierund hierauf ist man in Friesoythe zu einer deutlich drastischeren Einschätzung der Geruchsbelastung gelangt. Für uns stellt sich daher die Frage, ob die Geruchsbelastung durch die Mastbetriebe in den westlichen Meppener Ortsteilen korrekt ermittelt wurde. Unsere Skepsis wird durch die Tatsache verstärkt, dass sich die Landwirtschaftskammer als Selbstverwaltungsorganisation der niedersächsischen Landwirtschaft zumindest auch als Interessenvertretung der Landwirte versteht. Wir bezweifeln, dass die Landwirtschaftskammer bei einer Kollision der Interessen zwischen Tierhaltern einerseits und der Wohnbevölkerung andererseits als neutrale und unabhängige Gutachterin agieren kann. Nach unserer Auffassung sind die Planungen der Stadt Meppen für die Gemeinden Versen, Rühle und Fullen durch das zweifelhafte Gutachten von Anfang an mit einem Makel, möglicherweise sogar mit einem bauplanungsrechtlich relevanten Fehler behaftet. Wir beantragen daher, den TÜV Nord oder eine andere geeignete unabhängige Institution mit einer gutachtlichen Überprüfung der Geruchsbelastung durch Tierhaltungsbetriebe in den Westgemeinden zu beauftragen. Zumindest muss das Gutachten der Landwirtschaftskammer von unabhängiger Seite auf Schlüssigkeit und Plausibilität untersucht werden. Sorgfalt muss hier vor Schnelligkeit gehen. Sonst drohen irreparable Schäden durch eine weitere Zunahme der Geruchsbelastung für die Bevölkerung im gesamten Meppener Westen. Durch die jüngst erfolgte Verlängerung der Veränderungssperre ist noch ausreichend Zeit vorhanden, um eine gutachtliche Überprüfung zu veranlassen und eine darauf fußende Planung zu realisieren. Wir gehen davon aus, dass der TÜV Nord für eine entsprechende Untersuchung nicht soviel Zeit benötigt wie die Landwirtschaftskammer.
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