Überprüfung des Gutachtens der

Einholung eines Gutachtens durch den TÜV Nord –
Überprüfung des Gutachtens der Landwirtschaftskammer
Der Antrag soll nach ordnungsmäßiger Vorbereitung im Fachausschuss und
Verwaltungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten
Ratssitzung gesetzt werden.
Sehr geehrter Herr Bohling,
die SPD- Fraktion beantragt, den TÜV Nord zu beauftragen, mit Hilfe einer
Ausbreitungsberechnung analog zu der Vorgehensweise in Friesoythe die
Geruchsimmissionen im Bereich Emslage zu ermitteln. Ferner soll gutachtlich dazu Stellung
genommen werden, ob die von der Landwirtschaftskammer ermittelte Geruchsbelastung aus
Sicht des TÜV Nord zutreffend ist.
Begründung:
Die SPD - Ratsfraktion zweifelt an der Aussagekraft des Gutachtens der
Landwirtschaftskammer, das Grundlage der Planungen im Bereich Emslage ist. Dieses
Gutachten sollte die Geruchsbelastung durch Tierhaltungsanlagen in den westlichen
Meppener Ortschaften ermitteln.
Die Landwirtschaftskammer hat zunächst ein Berechnungsprogramm ( Austal 2000 ) für eine
sog. Ausbreitungsberechnung verwendet. Nach Vorlage der Ergebnisse hat sie dieses
Berechnungsmodell für ein Gebiet der hier untersuchten Größenordnung für untauglich
erklärt. Die Anwendung von Austal 2000 führe angeblich zu einer Überschätzung der
Geruchsbelastung.
Die Geruchsimmissionen wurden daraufhin lediglich auf Basis einer Rasterbegehung ermittelt
und deutlich niedriger eingestuft.
Die Landwirtschaftskammer hat selbst eingeräumt, dass sie mit der Beurteilung eines
Gebietes in dieser Größenordnung erstmalig beauftragt worden ist und bisher keine
Erfahrungen für dementsprechende großflächige Beurteilungen gesammelt hat
Nach Informationen der SPD - Ratsfraktion war der TÜV – Nord in der Stadt Friesoythe mit
einer vergleichbaren Begutachtung beauftragt. Der TÜV – Nord hat das Berechnungsmodell
Austal 2000 unter Hinzuziehung eines weiteren Programmmoduls „Lasat“ (
Grenzschichtmodellversion 2.1 ) und unter Verwendung geänderter Programmparameter (
Erhöhung der Bewertungsschwelle ) sehr wohl für anwendbar erklärt.
Basierund hierauf ist man in Friesoythe zu einer deutlich drastischeren Einschätzung der
Geruchsbelastung gelangt.
Für uns stellt sich daher die Frage, ob die Geruchsbelastung durch die Mastbetriebe in den
westlichen Meppener Ortsteilen korrekt ermittelt wurde.
Unsere Skepsis wird durch die Tatsache verstärkt, dass sich die Landwirtschaftskammer als
Selbstverwaltungsorganisation der niedersächsischen Landwirtschaft zumindest auch als
Interessenvertretung der Landwirte versteht.
Wir bezweifeln, dass die Landwirtschaftskammer bei einer Kollision der Interessen zwischen
Tierhaltern einerseits und der Wohnbevölkerung andererseits als neutrale und unabhängige
Gutachterin agieren kann.
Nach unserer Auffassung sind die Planungen der Stadt Meppen für die Gemeinden Versen,
Rühle und Fullen durch das zweifelhafte Gutachten von Anfang an mit einem Makel,
möglicherweise sogar mit einem bauplanungsrechtlich relevanten Fehler behaftet.
Wir beantragen daher, den TÜV Nord oder eine andere geeignete unabhängige Institution mit
einer gutachtlichen Überprüfung der Geruchsbelastung durch Tierhaltungsbetriebe in den
Westgemeinden zu beauftragen.
Zumindest muss das Gutachten der Landwirtschaftskammer von unabhängiger Seite auf
Schlüssigkeit und Plausibilität untersucht werden.
Sorgfalt muss hier vor Schnelligkeit gehen. Sonst drohen irreparable Schäden durch eine
weitere Zunahme der Geruchsbelastung für die Bevölkerung im gesamten Meppener Westen.
Durch die jüngst erfolgte Verlängerung der Veränderungssperre ist noch ausreichend Zeit
vorhanden, um eine gutachtliche Überprüfung zu veranlassen und eine darauf fußende
Planung zu realisieren.
Wir gehen davon aus, dass der TÜV Nord für eine entsprechende Untersuchung nicht soviel
Zeit benötigt wie die Landwirtschaftskammer.