Sicherheitsdatenblatt Milchsäure 80%

Sicherheitsdatenblatt
gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Milchsäure 80 %
Druckdatum: 8. April 2015
Aktuelle Version: 2.0, erstellt am: 08.04.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
Region: DE
ABSCHNITT 1:
1.1.
Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Produktidentifikator
Handelsname
Milchsäure 80 %
L-(+)-Milchsäure
Name des Stoffs
1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Relevante identifizierte Verwendungen
PC 14: Metalloberflächenbehandlungsmittel, inklusive Galvanikprodukte und Elektroplattierung
PC 15: Nichtmetalloberflächenbehandlungsmittel
PC 20: Anorganische / organische Substanzen und Zubereitungen verwendet als pH-Regulatoren, Flockungsmittel,
Fällungsmittel, Neutralisationsmittel und vergleichbar unspezifische Anwendungen
PC 21: Laborchemikalien
PC 24: Gleitmittel, Schmierstoffe und Schalöle
PC 3: Luftbehandlungsprodukte
PC 35: Wasch- und Reinigungsmittel (inklusive lösungsmittelbasierte Produkte)
PC 38: Schweiß- und Lötmittel, Fließmittel
PC 9a: Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner
PC 4: Frost- und Eisentferner
PC 8: Biozide (z. B. Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel)
PC 31: Poliermittel und Wachsmischungen
PC 9b: Füllstoffe, Spachtelmassen
PC 9c: Fingerfarben
PC 1: Klebstoffe, Dichtungsstoffe
PC 25: Metallbearbeitungsstoffe
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Daten vorhanden.
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
SysKem Chemie GmbH
Brucknerweg 26
D-42289 Wuppertal
Telefon-Nummer
Fax-Nummer
Email
+49 (0) 202/30999510
+49 (0) 202/87088403
[email protected]
Email-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
[email protected]
1.4.
Notrufnummer
+49 (0)30 19240 (Giftinformationszentrale Berlin)
ABSCHNITT 2:
2.1.
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Eye Dam. 1
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
Skin Irrit. 2
H315
Verursacht Hautreizungen.
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Druckdatum: 8. April 2015
Aktuelle Version: 2.0, erstellt am: 08.04.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
Region: DE
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Xi; Reizend
R38-41 Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden.
2.2.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
L-(+)-Milchsäure
Gefahrenhinweise
H315
H318
Sicherheitshinweise
P280
P264
P305+P351+P338
P310
P362
P302+P352
2.3.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Nach Gebrauch gründlich waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3:
3.2.
Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
Gemische
Chemische Charakterisierung
Beschreibung: Wässrige Lösung
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr: 79-33-4
EG-Nr: 206-196-2
Rg.-Nr. 01- 2119474164-39
L-(+)-Milchsäure
Xi; R38-41
Eye Dam. 1, H318
Skin Irrit. 2, H315
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4:
4.1.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
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50 - 100 %
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Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Unverletztes Auge schützen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
KEIN Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe hinzuziehen.
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlungen
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 5:
5.1.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Produkt/Stoff selbst brennt nicht, Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebungsbedingungen ausrichten.
Ungeeignete Löschmittel:
Keine Daten vorhanden.
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Reizende Gase/Dämpfe
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO )
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
ABSCHNITT 6:
6.1.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal:
Ungeschützte Personen fernhalten.
Einsatzkräfte:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Dämpfe nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
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6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen größerer Mengen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
ABSCHNITT 7:
7.1.
Handhabung und Lagerung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Dämpfe nicht einatmen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Produkt ist nicht brennbar.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen:
Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.
Behälter dicht geschlossen halten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Lichteinwirkung schützen.
Lagertemperatur: 15 - 25 °C
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern.
Lagerklasse gemäß TRGS 510:
LGK 10-13 (Lagerungskonzept)
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Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
Region: DE
7.3.
Spezifische Endanwendungen
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 8:
8.1.
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden
Grenzwerten.
DNEL-Werte
Keine Daten vorhanden.
PNEC-Werte
Keine Daten vorhanden.
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Keine Daten vorhanden.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Gasfiltergerät nach EN 14387 Typ A (organische Gas/Dämpfe, Siedepunkt > 65 °C) - Kennfarbe braun
Augen-/Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille. Gesichtsschutz.
Handschutz
Handschuhe - Säurebeständig
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen.
Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Handschuhmaterial
Handschuhe aus Naturkautschuk/Naturlatex - NR
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,5 mm
Handschuhe aus Chloroprenkautschuk
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,5 mm
Handschuhe aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,35 mm
Handschuhe aus Butylkautschuk - Butyl
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,5 mm
Handschuhe aus Fluorkautschuk (Viton) - FKM
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,4 mm
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen
abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Permeationszeit / Durchbruchszeit: ≥ 8 Stunden (DIN EN 374)
Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Sonstige Schutzmaßnahmen
Säurebeständige Schutzkleidung.
Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen.
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Handelsname: Milchsäure 80 %
Druckdatum: 8. April 2015
Aktuelle Version: 2.0, erstellt am: 08.04.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
Region: DE
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 9:
9.1.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschafen
Form
Farbe
9.2.
Geruch
Geruchsschwelle
Zähflüssig
Farblos bis gelblich
Hellbraun
Fast geruchlos
Nicht bestimmt
pH-Wert
~ 1,8 bei 25 °C
Siedepunkt/Siedebereich
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
Zersetzungspunkt/Zersetzungsbereich
Flammpunkt
Zündtemperatur
Selbstentzündungstemperatur
110 °C (40 % Solution)
17 °C
> 200 °C
> 112 °C
Keine Daten vorhanden.
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Oxidierende Eigenschaften
Explosive Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Nicht als brandfördernd eingestuft.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Das Produkt ist nicht entzündlich.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Dampfdruck
Dampfdichte
Verdampfungsgeschwindigkeit
Relative Dichte
Dichte
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
1,19 - 1,25 g/cm3 bei 20 °C
Wasserlöslichkeit
Löslichkeit(en)
Vollständig mischbar.
Keine Daten vorhanden.
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Viskosität
-0,62 log POW
5 - 60 mPa.s (50 - 90 % Solution) bei 25 °C
Sonstige Angaben
Je nach Typ/Qualität können die physikalischen Daten differieren.
ABSCHNITT 10:
10.1.
Stabilität und Reaktivität
Reaktivität
Keine Daten vorhanden.
10.2.
Chemische Stabilität
Keine Daten vorhanden.
10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit Säuren, Alkalien und Oxidationsmitteln.
Reaktionen mit unedlen Metallen unter Wasserstoffentwicklung.
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Handelsname: Milchsäure 80 %
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Aktuelle Version: 2.0, erstellt am: 08.04.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
Region: DE
10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
Temperaturen über 200 °C
Licht
10.5.
Unverträgliche Materialien
Oxidationsmittel
Alkalien (Basen, Laugen)
Salpetersäure
Fluorwasserstoff
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
Reizende Gase/Dämpfe
ABSCHNITT 11:
11.1.
Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute orale Toxizität
Dermal LD50 > 2000 mg/kg (Kaninchen)
79-33-4 L-(+)-Milchsäure
Oral LD50 1810 mg/kg (Meerschweinchen)
4875 mg/kg (Maus)
3730 mg/kg (Ratte)
Akute dermale Toxizität
Keine Daten vorhanden.
Akute inhalative Toxizität
79-33-4 L-(+)-Milchsäure
Inhalativ LC50/4 h 7,94 mg/l (Ratte)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Reizt die Haut und die Schleimhäute.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten vorhanden.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten vorhanden.
Karzinogenität
Keine Daten vorhanden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Keine Daten vorhanden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Keine Daten vorhanden.
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Handelsname: Milchsäure 80 %
Druckdatum: 8. April 2015
Aktuelle Version: 2.0, erstellt am: 08.04.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
Region: DE
Aspirationsgefahr
Keine Daten vorhanden.
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender
Exposition
Keine Daten vorhanden.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 12:
12.1.
Umweltbezogene Angaben
Toxizität
Fischtoxizität
LC50/48 h 320 mg/l (Fisch)
Daphnientoxizität
EC50/48 h 240 mg/l (Daphnie (Daphnia))
Algentoxizität
EC50 3500 mg/l (Alge)
Bakterientoxizität
Keine Daten vorhanden.
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Leicht biologisch abbaubar.
12.3.
Bioakkumulationspotential
log P(o/w): -0,62
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) <1).
12.4.
Mobilität im Boden
Keine Daten vorhanden.
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT-Beurteilung
Das Produkt gilt nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Das Produkt gilt nicht als vPvB.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
Sonstige Angaben
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB-Wert):
900 mgO2/g
Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5-Wert):
450 mgO2/g
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Handelsname: Milchsäure 80 %
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Aktuelle Version: 2.0, erstellt am: 08.04.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
Region: DE
ABSCHNITT 13:
13.1.
Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.
Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und
kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem
Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln.
Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen
Verpackung
Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14:
14.1.
Angaben zum Transport
UN-Nummer
ADR
IMDG
IATA
14.2.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
ADR
IMDG
IATA
14.3.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Transportgefahrenklassen
ADR
IMDG
IATA
14.4.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Verpackungsgruppe
ADR
IMDG
IATA
14.5.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Umweltgefahren
ADR
IMDG
IATA
14.6.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine Daten vorhanden.
14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15:
15.1.
Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
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Handelsname: Milchsäure 80 %
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Aktuelle Version: 2.0, erstellt am: 08.04.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
Region: DE
EU Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkung
Die nationalen Gesundheits- und Arbeitssicherheitsvorschriften sind bei der Verwendung dieses Produktes
anzuwenden.
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten!
Störfallverordnung:
Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt.
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Nicht anwendbar.
Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe
A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/105)
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701)
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703)
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706)
BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“ (vorherige ZH 1/708)
Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
BG-Merkblatt:
BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“ (ehemals M 051)
BGI 546 „Umgang mit Gefahrstoffen“
BGI 595 „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“ (ehemals M 004)
BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“
BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals M 053)
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16:
Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.
EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2990/161/EG
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt werden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten R-, H- und EUH-Sätze
(soweit nicht bereits in diesen Abschnitten aufgeführt)
H315
Verursacht Hautreizungen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
R38
R41
Reizt die Haut.
Gefahr ernster Augenschäden.
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Handelsname: Milchsäure 80 %
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Aktuelle Version: 2.0, erstellt am: 08.04.2015
Ersetzte Version: 1.0, erstellt am: 06.07.2012
Region: DE
Datenblatt ausstellender Bereich:
SysKem Chemie GmbH
Abt. Produktsicherheit
Telefon-Nummer +49 (0) 202/30999510
Abkürzungen und Akronyme:
VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
TRGS 510
Technische Regel Gefahrstoffe 510
ADR
Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
IMDG
International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA
International Air Transport Association
OECD
Organisation for Economic Co-operation and Development
Schulungshinweise:
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisungen (TRGS 555).
Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.
Gründe für Änderungen:
Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet.
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