K O N V E K T A A G

KONVEKTA
AG
Am Nordbahnhof
D - 34613 Schwalmstadt
Arbeitsanweisung
Unfallverhütung
Geltungsbereich : Konvekta AG
AA 06 04 02 01
AA06040201-R02 Unfallverhütung
Revisionsstand: 01 vom „Freigabedatum“
Erstellt:
fachlich geprüft
konformitätsgeprüft
freigegeben:
Klaus Heller (T7)
H. Simon (T2)
Klaus Heller (T7)
H. Knauff (K2)
Unterschrift
Unterschrift
Unterschrift
Datum, Unterschrift
Verteiler: Prozessverantwortliche,BR, MB
Ersetzt:
AA 06 04 02 01 – R00
AA 06 04 02 01
Unfallverhütung
Titel
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
Allgemeines _______________________________________________________ 2
2.
Beschreibung ______________________________________________________ 2
2.1
Unterweisung ____________________________________________________________ 2
2.2
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften_____________________________________ 4
2.3
Meldung von Arbeitsunfällen _______________________________________________ 5
2.4
Verbandskästen __________________________________________________________ 5
2.5
Betriebs-Arbeitsstoff-Kataster ______________________________________________ 6
2.5.1
2.5.2
2.5.3
2.5.4
Erstellung und Pflege ___________________________________________________________ 6
Jahresverbrauch eines Arbeitsstoffes _______________________________________________ 6
Einführung neuer Arbeitsstoffe ____________________________________________________ 6
Sicherheitsdatenblätter __________________________________________________________ 6
3.
Fremdpersonal _____________________________________________________ 6
4.
Mitgeltende Unterlagen ______________________________________________ 7
5.
Begriffe ___________________________________________________________ 7
1. Allgemeines
Der Unternehmer hat Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
2. Beschreibung
2.1 Unterweisung
Gemäß den berufsgenossenschaftlichen- und gefahrstoffrechtlichen Vorschriften sind alle Mitarbeiter über
die Maßnahmen der Unfallverhütung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen,
mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Diese vorbeugende Maßnahme soll Verletzungen und unfallbedingte Ausfallzeiten minimieren.
Allgemeine Inhalte der Unterweisung:
 Arbeitskleidung allgemein, Arbeitshandschuhe, Gefahren bei rotierenden Maschinen.
 Einweisungen an den Arbeitsmaschinen.
 Einweisung anhand von Betriebsanweisungen (Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Umwelt)
 Meldepflicht für jeden Unfall, sei er auch noch so gering.
 Insbesondere sind die Mitarbeiter über die gesundheitlichen sowie arbeitsrechtlichen Folgen der
Nichtbeachtung von sicherheitstechnischen Vorschriften und den damit verbundenen Unfallgefahren
zu belehren.
Auf die BGV 1 § 14 “Befolgung von Weisungen des Unternehmers“, “Benutzung persönlicher
Schutzausrüstungen“ ist hinzuweisen. Die Versicherten dürfen sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen.
Die Durchführung der Unterweisungen obliegt dem festgelegten Personenkreis. Die Sicherheitsfachkraft
schult den festgelegten Personenkreis und überzeugt sich davon, dass der festgelegte Personenkreis die
notwendige Sachkenntnis hat um diese Unterweisungen durchzuführen.
Die Unterwiesenen müssen die Durchführung der Unterweisung auf dem Formblatt Schulungsnachweis
bestätigen.
AA06040201-R02 Unfallverhütung
AA 06 04 02 01
Titel
Unfallverhütung
Im Dezember für das
folgende Jahr
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Aufstellen eines
Unterweisungsplans
Unterweisung des
festgelegten
Personenkreises
bis 1. März
SFK
Bereitstellen von
Unterlagen
Terminplanung für
Unterweisung
März
festgelegter
Personenkreis
Durchführen der
Unterweisung
bis Ende Oktober
Schulungsnachweis
FB 06 02 01 07
Original an SFK
SFK
Kontrolle auf
Vollzähligkeit
November
Festgelegter Personenkreis:
Aftersales & Marketing
Auftragszentrum, Arbeitsvorbereitung, Einkauf, Qualitätsmanagement
Konstruktion (alle Geschäftsbereiche)
Produktion Werk I, Forschung & Entwicklung, Musterbau,
Betriebserhaltung, Reinigungskräfte
Produktion Werk II, Versuch
Verwaltung Werk I, (UL, VI, VA, Zentrale, Controlling & IT)
Zentrallager, Versand
AA06040201-R02 Unfallverhütung
Leitung Aftersales & Marketing
Leitung Auftragszentrum
Leitung Konstruktion Busklima
Sicherheitsfachkraft
Leitung Produktion
Unternehmensleitung K2
Leitung Zentrallager
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Titel
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Unfallverhütung
2.2 Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften
Jeder Bereichsleiter trägt für seinen Bereich die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. Bei
Unregelmäßigkeiten ist der Vorgesetzte sowie die Sicherheitsfachkraft zu informieren.
Die Sicherheitsfachkraft führt, wenn möglich zusammen mit den Sicherheitsbeauftragen Betriebsbegehungen durch. Sie führt ein Protokoll und überwacht eventuelle Korrekturmaßnahmen.
Info
Prozessschritte Unfallverhütung - Kontrolle der
Vorschriften
PKZ
Verantwortlich
Bereichsleiter
Kontrolle der Vorschriften
laufend
Pro Kalenderjahr sind
zwei Begehungen
durchzuführen
Es sind alle Bereiche
mit einzubeziehen
Planung der
Betriebsbegehungen
Durchführung der Begehung
Protokoll der Begehung
SFK
Korrekturmaßnahmen?
ja
weiter mit Formblatt
Korrekturmaßnahme
FB 08 05 02 01
AA06040201-R02 Unfallverhütung
AA 06 04 02 01
Titel
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Unfallverhütung
2.3 Meldung von Arbeitsunfällen
Prozessschritte Unfallverhütung Meldung von Arbeitsunfällen
Info
Verantwortlich
Ereignis:
Verletzung, Arbeitsunfall (auch Wegeunfälle)
Jede Verletzung, sei sie
auch noch so gering, ist
unverzüglich zu melden.
Kleinstverletzung
ja
Eintrag ins Verbandsbuch
(liegt in jedem Verbandskaten)
Betroffener
nein
Betroffener, oder der jenige, der zuerst von
dem Unfall erfährt
PKZ
Innerbetriebliche Unfallmeldung
an die SFK
externe
Unfallmeldung
ja
Externe Meldung an die
Berufsgenossenschaft
SFK
nein
Aufnahme in die
Unfallstatistik
2.4 Verbandskästen
Die Verbandskästen sind inhaltlich sowie hygienisch in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Der Inhalt der
Verbandskästen (Übersicht ist in jedem Verbandskasten) ist in angemessenen Abständen (mindestens
halbjährig) durch die Bereichsleiter zu kontrollieren und ggf. zu ergänzen.
Im Rahmen von Betriebsbegehungen kontrolliert die Sicherheitsfachkraft den ordnungsgemäßen Zustand
der Verbandskästen und leitet ggf. Maßnahmen ein.
AA06040201-R02 Unfallverhütung
AA 06 04 02 01
Titel
Unfallverhütung
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2.5 Betriebs-Arbeitsstoff-Kataster
2.5.1 Erstellung und Pflege
Der Gefahrstoffbeauftragte führt ein Betriebs-Arbeitsstoff-Kataster (BAK). In diesem BAK sind alle
Arbeitsstoffe / Gefahrstoffe aufzuführen.
Jede Abteilung erhält jährlich aus diesem Kataster einen Auszug bezüglich der Arbeitsstoffe die für diese
Abteilung aufgenommen wurden.
Jeder Bereichsleiter bzw. Vorarbeiter/Gruppenführer prüft anhand des BAK- Auszuges die Vollständigkeit des
BAK für seinen Verantwortungsbereich. Er ist für die ordnungsgemäße innerbetriebliche Meldung eines
Arbeitsstoffes, der nicht in BAK aufgeführt ist, bzw. für inhaltliche Änderungen verantwortlich.
Änderungen beziehen sich z.B. auf die “letzte Verwendung“, “durchschnittliche Lagermenge“ oder der
“Anzahl Mitarbeiter mit Umgang des Stoffes“.
2.5.2 Jahresverbrauch eines Arbeitsstoffes
Der Gefahrstoffbeauftragte ermittelt jährlich (Lagerbuchungsprotokoll) die Jahresausgabemenge für jeden
aufgenommen Stoff und trägt dies im Kataster in der Spalte “Verbrauch pro Jahr“ ein.
Danach wird eine Kopie des BAK archiviert. Diese Kopie ist 10 Jahre aufzubewahren.
2.5.3 Einführung neuer Arbeitsstoffe
Neue Arbeitsstoffe können nur mittels Formblatt FB520102 “Einführung von Arbeitsstoffen“ eingeführt
werden.
Vor dem Einsatz neuer Arbeitsstoffe müssen diese auf Ihre möglichen Gefährdungen überprüft werden.
Siehe VA 52 01 00 „Beschaffung unter Umweltgesichtspunkten“.
2.5.4 Sicherheitsdatenblätter
Für jeden Arbeitsstoff müssen die Sicherheitsdatenblätter (EWG-Richtlinie 91/155/EWG) vorliegen. Für
neue Stoffe ist dies in der Verfahrensanweisung VA 07 04 01 00 „Beschaffung“ geregelt. Die
Sicherheitsfachkraft ist für die ordnungsgemäße Ablage der Sicherheitsdatenblätter verantwortlich.
Die Sicherheitsfachkraft prüft jährlich alle Sicherheitsdatenblätter auf Aktualität. Alle Sicherheitsdatenblätter
die älter als drei Jahre sind, sind auf Aktualität zu prüfen und ggf. auszutauschen. Die „veralteten
Sicherheitsdatenblätter“ sind noch drei Jahre aufzubewahren.
Bestehende Betriebsanweisungen sind anhand neuer Sicherheitsdatenblätter auf Aktualität zu prüfen und
ggf. zu ändern.
3. Fremdpersonal
Siehe VA 06 04 01 00 - Fremdfirmenregelung
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Titel
Unfallverhütung
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4. Mitgeltende Unterlagen
Managementhandbuch der Konvekta AG
VA 06 04 02 00 - Arbeitsschutzorganisation
VA 06 04 01 00 - Fremdfirmenregelung
VA 04 07 01 00 - Beschaffung
FB 06 02 01 07 - Schulungsnachweis
FB 08 05 02 01 - Korrekturmaßnahme
5. Begriffe
Abkürzung/Begriff Definition/Beschreibung
AA
BG
BGV
GefstoffV
SFK
VA
Verfahren
AA06040201-R02 Unfallverhütung
Arbeitsanweisung
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
Gefahrstoffverordnung
Sicherheitsfachkraft
Verfahrensanweisung; legt einen Ablauf fest, wer wann,
welche Aufgabe anhand welcher Unterlage zu erledigen hat.
Eine festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit auszuführen. (Nach DIN ISO 8402
A1, Entwurf Oktober 1989, Ziffer3.24)