Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS

Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02946
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Nordost
SBB Süd
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb von zwei Gebäuden in
Raumsystembauweise zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an
Oberschulen - Bestätigung außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Dem Vorschlag zur Errichtung von zwei Raumsystemen für Oberschulen wird zugestimmt.
2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für die Raumsysteme betragen 2.200.000 €, welche in 2016
und 2017 bereitgestellt werden.
3. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO von
1.100.000 Euro in den PSP-Elementen "Raumsystem Lene-Voigt-Schule" 7.000XXXX.700) und von
491.364 Euro "Raumsystem 20. Schule" (7.000XXXX.700) bestätigt.
4. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO erfolgt in 2016
aus den Kontierungselementen:
•
Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt (Invest)“
(10987000000) i. H. v. 1.530.000 Euro
•
PSP-Element „zentrale Planungsmittel“ (7.0001104.700) i. H. v. 42.927 Euro
•
PSP-Element „Kita Holbeinstraße“ (7.000.1446.700) i. H. v. 18.437 Euro
5. Die Einordnung der Jahresscheibe 2017 i. H. v. 608.636 Euro erfolgt innerhalb des im
Haushaltsplanentwurf veranschlagten Budgets und wird im Rahmen der verwaltungsinternen
Veränderungen berücksichtigt.
7. Die Kosten für die Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 € je Raumsystem. Die Deckung wird
hierfür wird 2017 innerhalb des im Haushaltsplanentwurfs veranschlagten Budgets sichergestellt.
8. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung beider Raumsysteme im Gesamtumfang von 51.600
Euro (2017 anteilig für Monate, 2018 vollständig) werden innerhalb der entsprechenden
Budgeteinheit 51_BW gedeckt.
9. Der Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der
Genehmigung der Haushaltssatzung 2017.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
wo veranschlagt
2017
34.000
diverse
Einzahlungen
Auszahlungen
2016
2017
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2016
2017
nein
1.591.364 diverse
608.636 diverse
wenn ja,
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2017
2018
51.600
diverse
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Hinweis: Der Punkt "Folgekosten" basiert derzeit auf Schätzungen des Amtes für
Gebäudemanagement. Diese werden im Rahmen des Baubeschlusses ggf. akualisiert.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Anlagen:
Begründung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
Prüfkatalog
Stadt Leipzig,
DS-02946 Raumsystembauweise an Oberschulen
V O R LAG E
Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss
Zum Investitionsvorhaben:
Raumsysteme an zwei Oberschulen zur Abdeckung
kurzfristiger Kapazitätsengpässe
Bauherrenamt:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Baufachamt:
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126 - 128
04317 Leipzig
Projektsteuerung:
LESG
Leipzig, den 03.11.2016
-1-
Stadt Leipzig,
DS-02946 Raumsystembauweise an Oberschulen
Ausgangslage
Die Kapazitäten der bestehenden Oberschulen sind vollständig ausgelastet. Die Versorgung mit
Plätzen in Oberschulen konnte im Schuljahr 2016/2017 nur aufgrund der zusätzlich geschaffenen
Plätze in Systembauten gesichert werden. Auch im nächsten Schuljahr wird die Zahl der Schüler,
welche in Oberschulen aufgenommen werden müssen, erheblich höher sein, als die Zahl der
Schüler, die die Schule verlassen. Es ist deutlich abzusehen, dass die vorhandenen Kapazitäten
nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken.
Als ein Ergebnis der neuen Bevölkerungsvorausschätzung ist die Erkenntnis, dass die bisher geplanten und teilweise in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung nicht
ausreichend und zeitlich zu spät zu realisieren sind. Um die entstehenden Bedarfsspitzen abzufangen, sind Erweiterungsbauten an Bestandsgebäuden erforderlich.
Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Auf Basis von Prognosen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung ist davon auszugehen, dass
an den Oberschulen bis Ende des Schuljahres mindestens sechs weitere Klassen gebildet werden
müssen. Das ist im derzeitigen Bestand der Oberschulen nicht möglich. Deshalb wird vorgeschlagen, an zwei Standorten eine Erweiterung auf den Schulgrundstücken durch die Aufstellung von
Raumsystemen für den Unterricht vorzunehmen – nach dem Vorbild der wie vor Beginn des
Schuljahres 2016/2017 an drei Standorten. Folgende Standorte wurden ausgewählt:
–
–
Lene-Voigt-Schule in Lößnig,
20. Schule in Schönefeld.
Die Auswahl von Standorten, an denen kapazitive Engpässe durch Systembauen kurzfristig entgegen gewirkt werden soll, fußt neben einer Analyse der Platzbedarfe auch auf vorhandenen Möglichkeiten, an bestehenden Oberschulstandorten überhaupt ergänzte Raumsysteme entwickeln zu
können. Da die Kostenprognose aufgrund der Systembauweise insbesondere dann standortunabhängig ist, wenn nicht in bestehende Gebäudesubstanz durch beispielsweise direkte Anbauten
eingegriffen wird, hat die o. g. Auswahl keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf eventuelle Standortalternativen. Aus Sicht des Amtes für Jugend, Familie und Bildung sind o. g. Standorte optimal.
Realisierungsvorschlag zur Einrichtung von zwei Raumsystemen
In analoger Betrachtung zu den bereits realisierten Raumsystemen für die 84. Schule (Oberschule), die Schule Portitz (Grundschule), Schule Paunsdorf (Oberschule) und Georg-SchumannSchule (Oberschule) wird folgendes Raumprogramm angestrebt:
–
–
–
4 allgemeine Unterrichtsräume,
1 Nebenraum
Sanitärräume für Jungen und Mädchen
Eine Abstimmung zum detaillierten Raumprogramm erfolgt im Rahmen der weiteren Prüfung.
Berechnungsbasis für die Herstellungskosten einschließlich Erschließung und Montage bilden die
folgenden Raumsysteme anhand ihrer Ausschreibungsergebnisse:
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Stadt Leipzig,
DS-02946 Raumsystembauweise an Oberschulen
–
–
–
84. Schule: 921.300 Euro
Schule Portitz: 1.097.500 Euro
Schule Paunsdorf: 927.250 Euro
Die Lösung an der Schule Portitz wurde als Anbau an das Schulgebäude ausgeführt. Diese unmittelbare Verbindung an das vorhandene Schulgebäude wird als vorteilhaft gewertet. Diese Bauweise soll an den ausgewählten Standorten 20. Schule sowie Lene-Voigt-Schule als Wiederholungsprojekt erfolgen. Somit muss für die zu errichtenden Raumsysteme pauschal von Kosten in Höhe
von je 1,1 Mio. Euro für die o. g. Raumsysteme ausgegangen werden.
Die Maßnahme soll über die LESG realisiert werden. Eine Vorinformation ist bereits erfolgt. Die
genauen Untersuchungen und auch notwendigen Abstimmungen mit den Ämtern erfolgt im Rahmen der Projektsteuerung federführend durch die LESG. Dafür sind aber bereits finanzielle Mittel
notwendig. In diesem Zuge wird es dann auch sicher Bauvoranfragen und Bauanträge geben. Die
Realisierung soll möglichst bis zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 erfolgen.
Soweit möglich, werden die notwendigen finanziellen Bedarfe aus dem Haushalt des laufenden
Haushaltsjahres 2016 gedeckt. Darin stehen gesperrte Mittel in Höhe von 1.230.000 Euro zur Verfügung, die nachfolgende PSP-Elemente betreffen und formal aus der Kostenstelle 10987000000
„unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt (Invest)“ bereitgestellt werden:
–
–
–
900.000 Euro aus dem PSP-Element 7.0001488.700 (Neubau Grundschule
Stötteritz/Thonberg),
150.000 Euro aus dem PSP-Element 7.0001492.700 (Neubau 3-zügige Grundschule Gohlis/Möckern „Werk 'Motor'“) sowie
180.000 Euro aus dem PSP-Element 7.0000079.700.110, Kostenart 78210000 Grunderwerbe (Grundstückswerk „Werk 'Motor'“).
Darüber hinaus werden aus dem Gesamthaushalt 300.000 Euro aus der Kostenstelle
10987000000 „unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt (Invest)“ bereitgestellt.
Die benannten Beträge der drei PSP-Elemente sind Mittel aus dem Jahr 2015, welche als Ermächtigung aus Vorjahren im Jahr 2016 zur Verfügung stehen und infolge neuer Prioritätenbewertung im Amt für Jugend, Familie und Bildung für die Errichtung der kapazitiv dringlichen Raumsysteme verwendet werden sollen.
Darüber hinaus werden weitere 61.364 Euro in 2016 wie folgt gedeckt:
–
–
18.437 Euro aus dem PSP-Element 7.000.1446.700 (Kita Holbeinstraße)
42.927 Euro aus dem PSP-Element 7.000.1104.700 (zentrale Planungsmittel Schulbau).
Die Einordnung der Jahresscheibe 2017, für die zur Vorhabensfinanzierung weitere 608.636 Euro
benötigt werden, erfolgt innerhalb des im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Budgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
Darüber hinaus entstehen für die Ausstattung beider Raumsysteme zum Beginn des Schuljahres
2017/2018 jeweils 17.000 Euro, die im Ergebnishaushalt innerhalb des im Planentwurfs veranschlagten Budgets gedeckt werden. Weitere Kosten für die Bewirtschaftung beider Raumsysteme
entstehen für Werterhaltung, Hausmeisterleistungen, Müllentsorgung sowie Reinigungsleistungen.
Diese werden mit 15.200 Euro für 2017 (anteilig für fünf Monate) und mit 36.400 Euro für 2018
veranschlagt.
-3-
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1