kreativ in die Zukunft 2017

kreativ in die Zukunft
NÖ GEWERBE- UND HANDWERKSPREIS 2017
Die Einreichung
Jeder Teilnahmeberechtigte kann ein oder mehrere Produkte und
Leistungen einreichen. Voraussetzungen sind:
• dass sie vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin selbst (Einzelunternehmen) bzw.
durch dessen GesellschafterIn oder MitarbeiterIn (bei Gesellschaften) erstellt und
• innerhalb des Bundeslandes Niederösterreich produziert oder erbracht wurden.
Die Produkte oder Dienstleistungen sind bis 25. Jänner 2017 bei der Sparte Gewerbe und
Handwerk der Wirtschaftskammer NÖ, 3100 St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1, online
unter www.wko.at/noe/gewerbe „kreativ in die Zukunft 2017“ einzureichen.
Beizuschließen sind:
a) Pläne und/oder technische Beschreibungen der eingereichten Arbeit, die eine
Beurteilung der Vor- und Hauptjury ermöglichen. Weiters können Fotografien beigelegt
werden.
b) Beschreibung der Eigenschaften des Produktes oder der Dienstleistung.
c) Anerkennung der Teilnahmebedingungen.
d) Deklaration in welcher Kategorie eingereicht wird.
Die Unterlagen müssen bis spätestens 25. Jänner 2017 in der Sparte Gewerbe und
Handwerk eingelangt sein.
Die Kategorien
Der Preis wird in den nachstehenden Kategorien verliehen:
• technische Innovation
• Produktentwicklung und Dienstleistung
• Design und Kunsthandwerk
Darüber hinaus wird ein Preis für herausragende Lehrlingsarbeiten vergeben.
(Produkt muss vom Lehrling hergestellt sein und dem Lehrberuf entsprechen)
Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin hat bei der Einreichung selbst zu definieren, in
welcher Kategorie die Teilnahme erfolgt.
Die Bewertungskriterien
Die eingereichten Produkte oder Leistungen müssen mindestens einem der folgenden
Kriterien genügen:
Umweltverträglichkeit, wie z.B.
• besonders einfache Wiederverwendbarkeit
• neues und emissionsarmes Produktionsverfahren etc.
innovative Produkte, Produktions- und Dienstleistungsverfahren oder Techniken, die
• herausragende Qualität und/oder
• besonders geringen Material- und Energieeinsatz und/oder
• nachweisliche Rationalisierungserfolge und/oder
• kundenorientierte Fertigungsflexibilität und/oder
• besondere Formgebung (Design) bieten.
Produkte oder Leistungen mit besonderer Bedeutung für die heimische Wirtschaft:
• Produkte oder Leistungen außergewöhnlicher Qualität
• Energieeffizienzsteigerung – Beitrag zum Klimaschutz
• besondere Handwerkskunst (traditionelle Technik)
• Ersatz von Importen
• besonderer Exporterfolg
• erfolgreiches Vertriebskonzept
• Werbekampagne etc.
Pro TeilnehmerIn wird nur ein Preis vergeben.
Vor- und Hauptjury
Nach Eingang der Teilnahmen ermittelt eine Vorjury (1. Februar 2017) pro Kategorie bis zu
fünf Nominierte. Diese werden ab dem 2. Februar 2017 verständigt und haben dann die
Möglichkeit bei der Sitzung der Hauptjury am 30. März 2016 in St. Pölten ihre Einreichung
zu präsentieren (Dauer max. 10 Minuten). Vor- und Hauptjury behalten sich ausdrücklich
das Recht vor, in Kategorien auch keine Preise oder Nominierungen zu vergeben oder eine
Einreichung einer anderen Kategorie zuzuordnen.
Die Preise
Pro Kategorie wird ein Preis vergeben. Der Preis für die Kategorien - technische
Innovation, - Produktentwicklung und Dienstleistung sowie - Design und Kunsthandwerk ist
mit jeweils EUR 3.000,- dotiert.
Für die Kategorie Lehrlingsarbeit ist ein Preis mit EUR 1.000,- dotiert.
Dazu gibt es Urkunden und Trophäen. Weiters können Anerkennungen zugesprochen
werden.
Teilnahmebedingungen
Die TeilnehmerInnen am Wettbewerb nehmen mit ihrer Unterschrift zur Kenntnis:
a) die Entscheidung der Vor- und Hauptjury ist endgültig und nicht anfechtbar
b) für Schäden am Produkt oder durch das Produkt wird durch die ausschreibende
Stelle und deren Organe keine Haftung übernommen
c) Produktabbildung und produktwesentliche Angaben können ohne die Zustimmung
der Teilnehmer veröffentlicht werden
d) die Teilnehmer versichern, dass durch solche Publikationen, wie auch durch die
Teilnahme am Wettbewerb keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte
verletzt werden und halten insoweit die für die Veröffentlichung Verantwortlichen von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
Die Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt für die Kategorien technische Innovation, Produktentwicklung und
Dienstleistung sowie Design und Kunsthandwerk sind alle aktiven Mitgliedsbetriebe der
Sparte
Gewerbe
und
Handwerk
der
Wirtschaftskammer
Niederösterreich.
Teilnahmeberechtigt in der Kategorie Lehrlingsarbeit sind alle Lehrlinge, deren
Lehrberechtigte Mitglieder der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer
Niederösterreich sind. Zusätzlich muss die eingereichte Lehrlingsarbeit einem der Sparte
Gewerbe und Handwerk zuzurechnenden Lehrberuf entstammen.