FÖDERATION DER SCHWEIZER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN FÉDÉRATION SUISSE DES PSYCHOLOGUES FEDERAZIONE SVIZZERA DELLE PSICOLOGHE E DEGLI PSICOLOGI Medienmitteilung Psychologinnen als Leistungserbringer in der Grundversicherung Bern, 9. Dezember 2016 Der Bundesrat hat heute die Neuropsychologinnen und Neuropsychologen als Erbringer diagnostischer Leistungen in die Verordnung über die Krankenversicherung aufgenommen. Die FSP begrüsst diesen Entscheid zur Verbesserung der Versorgungslage – ein Entscheid, der auch im Bereich der Psychotherapie fällig wäre. Mit der Neuropsychologie hat der Bundesrat erstmals einen Psychologieberuf auf die Liste der Leistungserbringer gesetzt. Neuropsychologinnen und Neuropsychologen dürfen neu Leistungen auf ärztliche Anordnung zulasten der Grundversicherung erbringen. Der Bund verbessert damit die Versorgung im Bereich der neuropsychologischen Diagnostik und baut eine Zugangshürde ab: Eine diagnostische Abklärung – beispielsweise bei Demenzkranken – ist neu nicht mehr zwingend mit einer Einweisung in eine Klinik verbunden. Die FSP begrüsst diesen Entscheid. Er ist eine konsequente Umsetzung der Regelung der Aus- und Weiterbildung von Psychologinnen und Psychologen im Psychologieberufegesetz (PsyG), welches seit dreieinhalb Jahren in Kraft ist. Das Gesetz setzt hohe Standards für die Berufsausübung und befähigt Psychologinnen und Psychologen zur selbständigen Ausübung ihrer Tätigkeit. Da Neuropsychologinnen und Neuropsychologen wichtige Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind, ist ihre Aufnahme in die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) die logische Folge. Zugangshürden auch in der Psychotherapie abbauen Zugangshürden existieren auch im Bereich der Psychotherapie. Die Grundversicherung zahlt heute nur, wenn die Leistungen von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt oder von ihnen delegiert wird. Dies kommt einem Flaschenhals gleich, der zu unnötigen Wartezeiten und gar zu Fehlbehandlungen führt. Deshalb ist der Bund auch hier gefordert, Zugangshürden abzubauen. Mit der Aufnahme der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in die KVV-Liste könnte die Versorgung psychisch Erkrankter nachhaltig verbessert werden. Nachwuchsmangel: Inländische Fachkräfte stehen bereit In der Psychotherapie zeichnet sich zudem ein Mangel an Fachkräften ab. Der fehlende Nachwuchs bei den Psychiaterinnen und Psychiatern wird aktuell durch ausländische Fachkräfte kompensiert. Sprachliche Barrieren können aber den Behandlungserfolg gefährden. Mit den psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stehen jedoch genügend inländische Fachkräfte bereit, um die Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Weitere Informationen: Medienstelle FSP, 031 388 88 48, www.psychologie.ch Neuropsychologinnen und Neuropsychologen diagnostizieren und behandeln Patientinnen und Patienten mit Hirnfunktionsstörungen – ob angeboren oder durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht. Zur neuropsychologischen Diagnostik gehört die Prüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit, beispielsweise in den Bereichen Gedächtnis, Aufmerksamkeit oder Wahrnehmung. Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) wurde 1987 gegründet und ist der grösste Berufsverband von Psychologinnen und Psychologen in der Schweiz. Sie zählt heute 7500 Mitglieder – davon rund die Hälfte Psychotherapeut(inn)en – und besteht aus 46 Gliedverbänden, darunter die Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen SVNP. www.psychologie.ch
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