Medienmitteilung der FSP

FÖDERATION DER SCHWEIZER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN
FÉDÉRATION SUISSE DES PSYCHOLOGUES
FEDERAZIONE SVIZZERA DELLE PSICOLOGHE E DEGLI PSICOLOGI
Medienmitteilung
Psychologinnen als Leistungserbringer in der Grundversicherung
Bern, 9. Dezember 2016
Der Bundesrat hat heute die Neuropsychologinnen und Neuropsychologen als
Erbringer diagnostischer Leistungen in die Verordnung über die Krankenversicherung aufgenommen. Die FSP begrüsst diesen Entscheid zur Verbesserung der Versorgungslage – ein Entscheid, der auch im Bereich der Psychotherapie fällig wäre.
Mit der Neuropsychologie hat der Bundesrat erstmals einen Psychologieberuf auf die
Liste der Leistungserbringer gesetzt. Neuropsychologinnen und Neuropsychologen dürfen neu Leistungen auf ärztliche Anordnung zulasten der Grundversicherung erbringen. Der Bund verbessert damit die Versorgung im Bereich der neuropsychologischen
Diagnostik und baut eine Zugangshürde ab: Eine diagnostische Abklärung – beispielsweise bei Demenzkranken – ist neu nicht mehr zwingend mit einer Einweisung in eine
Klinik verbunden.
Die FSP begrüsst diesen Entscheid. Er ist eine konsequente Umsetzung der Regelung
der Aus- und Weiterbildung von Psychologinnen und Psychologen im Psychologieberufegesetz (PsyG), welches seit dreieinhalb Jahren in Kraft ist. Das Gesetz setzt hohe
Standards für die Berufsausübung und befähigt Psychologinnen und Psychologen zur
selbständigen Ausübung ihrer Tätigkeit. Da Neuropsychologinnen und Neuropsychologen wichtige Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind, ist ihre Aufnahme in die
Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) die logische Folge.
Zugangshürden auch in der Psychotherapie abbauen
Zugangshürden existieren auch im Bereich der Psychotherapie. Die Grundversicherung
zahlt heute nur, wenn die Leistungen von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt oder von
ihnen delegiert wird. Dies kommt einem Flaschenhals gleich, der zu unnötigen Wartezeiten und gar zu Fehlbehandlungen führt. Deshalb ist der Bund auch hier gefordert,
Zugangshürden abzubauen. Mit der Aufnahme der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in die KVV-Liste könnte die Versorgung psychisch Erkrankter nachhaltig verbessert werden.
Nachwuchsmangel: Inländische Fachkräfte stehen bereit
In der Psychotherapie zeichnet sich zudem ein Mangel an Fachkräften ab. Der fehlende
Nachwuchs bei den Psychiaterinnen und Psychiatern wird aktuell durch ausländische
Fachkräfte kompensiert. Sprachliche Barrieren können aber den Behandlungserfolg
gefährden. Mit den psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
stehen jedoch genügend inländische Fachkräfte bereit, um die Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.
Weitere Informationen: Medienstelle FSP, 031 388 88 48, www.psychologie.ch
Neuropsychologinnen und Neuropsychologen diagnostizieren und behandeln
Patientinnen und Patienten mit Hirnfunktionsstörungen – ob angeboren oder durch
einen Unfall oder eine Krankheit verursacht. Zur neuropsychologischen Diagnostik
gehört die Prüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit, beispielsweise in den Bereichen
Gedächtnis, Aufmerksamkeit oder Wahrnehmung.
Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) wurde 1987 gegründet und ist
der grösste Berufsverband von Psychologinnen und Psychologen in der Schweiz. Sie zählt heute 7500 Mitglieder – davon rund die Hälfte Psychotherapeut(inn)en – und besteht aus 46 Gliedverbänden, darunter die
Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen SVNP.
www.psychologie.ch