FORTBILDUNG 2017 Angebote für Schwerbehindertenvertretungen Betriebsräte Personalräte Arbeitgeber und ihre Beauftragten Fortbildung-IA-2017 1 30.09.16 16:08 Fortbildung-IA-2017 2 30.09.16 16:08 Vorwort Maximaltext mit 10 Punkt Liebe Leserinnen und Leser, ich wünsche mir, dass wir alle gemeinsam weiter dran arbeiten, die Beschäftigungssituation von behinderten Menschen nachhaltig zu verbessern. Das Integrationsamt trägt mit seinem Fortbildungs angebot dazu bei, dass sich Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberbeauftragte aus erster Hand über alle Fragen der beruflichen Eingliederung informieren können. Das vorliegende Fortbildungsprogramm bietet Ihnen dazu eine Vielfalt von Themen an. Das Angebot reicht von Grund- und Aufbaukursen zum Schwerbehindertenrecht über Fragen der Inklusion bis zu Informationen zur neusten Rechtsprechung. Darüber hinaus bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes auch „Inhouse-Seminare“ an. Entsprechend Ihren Wünschen und betrieblichen Bedürfnissen wird ein individuelles Fortbildungsangebot konzipiert. Foto: Bina Engel Insbesondere Arbeitgeber möchte ich bitten, den Wunsch Ihrer Interessenvertreter eine Fortbildung zu besuchen, zu unterstützen. Alle Seminare stehen aber auch Führungskräften und Personalverantwortlichen offen. Ich hoffe, dass das Fortbildungsprogramm des Integrationsamtes auch in diesem Jahr Ihr Interesse weckt und lade Sie herzlich ein, die angebotenen Seminare zu besuchen. Ihre Melanie Leonhard Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 3 Fortbildung-IA-2017 3 30.09.16 16:08 Inhaltsverzeichnis Vorwort Allgemeine Information zu den Seminaren Alle Seminare 2017 auf einen Blick 3 6/7 Ziele der Schulung / Rechtliche Grundlagen Empfehlungen zur Auswahl der Seminare Anmeldeverfahren / Warteliste / Absage Seminarkosten Sonstiges Betrieblicher Nutzen für den Arbeitgeber Ansprechpartner für die Fortbildungen im Integrationsamt Hamburg Seminarthemen 8 9 9 10 10 11 11 Grundseminare Aufbauseminare Intensive Eingangsseminare 12 13 14 Neueste Rechtsprechung und Kommunikation Mit gutem Beispiel - Sehen. Blinden und Sehbehindertenverein Hamburg Mit gutem Beispiel – Hören. Bund der Schwerhörigen e.V. - Das Hör-, Beratungsund Informationszentrum Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung Beschäftigte mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung 15 16 17 18 19 Tätigkeit und Stellung des Arbeitsgeberbeauftragten nach § 98 SGB IX 20 Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt - Was haben Arbeitgeber davon? 21 Inklusion und Barrierefreiheit als Strategiekonzept mit Weitblick 22 Inklusion durch Barrierefreiheit umsetzen 23 Kooperationspartner stellen sich vor - der Integrationsfachdienst Hamburg 24 Kooperationspartner stellen sich vor - Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg 25 Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar 26 Rentenrecht: Kein Buch mit sieben Siegeln! 27 Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht 28 Aus der Praxis der Gerichte – Das Sozialgericht 29 4 Fortbildung-IA-2017 4 30.09.16 16:08 Methodisches Handwerkszeug zur Gestaltung von Schwerbehindertenversammlungen Starke Schwerbehindertenvertretungen: Zusammenarbeit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs-/Personalräte Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen 30 31 32 Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtliche Grundlagen Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis– Teil 1 Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis– Teil 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM-Gespräche professionell führen 33 34 35 36 Besuch der Fachmesse REHACARE INTERNATIONAL 2017 Thema Alkohol: Suchtprävention am Arbeitsplatz Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz Gestaltung und finanzielle Förderung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumfeldern für behinderte Menschen Ein Amt – viele Rollen: Vielfalt gestalten und die Übersicht behalten Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Benachteiligungsschutz für behinderte Menschen Betriebliche Aktionspläne/Integrationsvereinbarungen – ein Weg zur Inklusion? Neuregelungen im Sozialgesetzbuch IX - die wichtigsten Veränderungen Schwierige Beratungsfälle aus der Praxis der SBV Gesprächskreis „Hafen und Werften“ 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 Inhouse-Seminare – maßgeschneidert für Ihren Betrieb 47 Weitere Informationen Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg Wichtige Adressen 48/49 50 Organisatorisches Anmeldeformular für die Seminare des Integrationsamtes 2017 Kostenübernahmeerklärung Unsere Referenten Unsere Tagungsstätten Ferienkalender Impressum / Hinweis zur Nutzung der Broschüre Standortplan für das Integrationsamt Hamburg 51 52 53 54 55 55 56 5 Fortbildung-IA-2017 5 30.09.16 16:08 Alle Seminare 2017 auf einen Blick 1. Halbjahr 2017 13. Februar 2017 Rentenrecht: Kein Buch mit sieben Siegeln! | R1 10. April 2017 16. Februar 2017 NEU Neuregelungen im Sozialgesetzbuch IX - die wichtigsten Veränderungen | SGB 1 11. und 12. April 2017 Ein Amt – viele Rollen: Vielfalt gestalten und die Übersicht behalten | AMT 20. bis 22. Februar 2017 NEU Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM-Gespräche professionell führen | BEMG 1 13. April 2017 NEU Neuregelungen im Sozialgesetzbuch IX - die wichtigsten Veränderungen| SGB 2 23. Februar 2017 NEU Mit gutem Beispiel: Hören | HÖR 27. bis 28. April 2017 NEU Schwierige Beratungsfälle aus der Praxis der SBV | SBV 1 24. Februar 2017 (Weitere Termine: 5. Mai und 10. November 2017) Gesprächskreis Hafen und Werften | GHW 08. bis 12. Mai 2017 Neueste Rechtsprechung und Kommunikation | RK 1 Inklusion durch Barrierefreiheit umsetzen | ISV 12. Mai 2017 Tätigkeit und Stellung des Arbeitgeberbeauftragten nach § 98 SGB IX | AGT 27. Februar bis 03. März 2017 Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar | GAK 15. und 16. Mai 2017 Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis – Teil 1 | BEM 1 01. März 2017 Kooperationspartner stellen sich vor - Integrationsfachdienst Hamburg | IFD 1 29. bis 31. Mai 2017 Aufbauseminar – Basiswissen | A 1 02. März 2017 Kooperationspartner stellen sich vor - Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg | VAA 1 12. bis 16. Juni 2017 Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE 1 20. und 21. März 2017 Grundseminar - Basiswissen | G 1 19. Juni 2017 Inklusion und Barrierefreiheit - Strategiekonzept mit Weitblick | IAG 23. März 2017 Methodisches Handwerkszeug zur Gestaltung von Schwerbehindertenversammlungen | MEH 22. Juni 2017 Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen | BRK 03. und 04. April 2017 Beschäftigte mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung | PSBV 28. Juni 2017 Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung | AGP 03. bis 05. April 2017 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Benachteiligungsschutz | AGG 23. oder 24. Kalenderwoche Aus der Praxis der Gerichte – Das Sozialgericht | SG 6 2. Halbjahr 2017 10. und 11. Juli 2017 12. bis 13. Oktober 2017 NEU Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtliche Grundlagen | BEM Schwierige Beratungsfälle aus der Praxis der SBV | SBV 2 12. und 13. Juli 2017 Aus der Praxis der Gerichte - Das Arbeitsgericht | AG 1 18. bis 20. Oktober 2017 Die Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs-/Personalräten | ZA 04. bis 08. September 2017 Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE 2 31. Oktober 2017 Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt – Was haben Arbeitgeber davon? | AGZ 06. September 2017 NEU Mit gutem Beispiel: Sehen | SEH 01. bis 03. November 2017 (+ 1 Tag N.N.) Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz | MD 13. bis 15. September 2017 (+ 1 Tag N.N.) Thema Alkohol: Suchtprävention am Arbeitsplatz | ALK 06. November 2017 Kooperationspartner stellen sich vor: Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg | VAA 2 13. bis 15. September 2017 Betriebliche Aktionspläne/Integrationsvereinbarungen – ein Weg zur Inklusion? | BEAK 13. November 2017 Rentenrecht: Kein Buch mit sieben Siegeln! | R2 18. und 19. September 2017 Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 2 | BEM 2 15. und 16. November 2017 Grundseminar – Basiswissen | G2 25. bis 27. September 2017 Gestaltung und finanzielle Förderung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumfeldern für behinderte Menschen | AP 20. bis 24. November 2017 Neueste Rechtsprechung und Kommunikation | RK 2 27. September 2017 Kooperationspartner stellen sich vor - Integrationsfachdienst Hamburg | IFD 2 29. und 30. November 2017 Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht | AG 2 27. bis 29. September 2017 NEU Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM-Gespräche professionell führen | BEMG 2 04. bis 06. Oktober 2017 Besuch der Fachmesse REHACARE 2017 in Düsseldorf | REHA Bitte beachten Sie auch unsere Inhouse-Seminare für Arbeitgeber/Betriebe, für die wir individuelle Termine vor Ort anbieten. Mehr dazu auf Seite 47. 09. bis 11. Oktober 2017 Aufbauseminar –Basiswissen | A2 7 MaximaltextInformationen mit 11 Punkt gebaut Allgemeine zu den Seminaren Ziele der Schulungen Rechtliche Grundlagen Nur gut informierte Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und Arbeitgeberbeauftragte sind in der Lage, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie im Einzelfall die erforderlichen Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamtes und der Reha-Träger für den Betrieb kennen und nutzen. Ebenso wichtig ist, dass sie in allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit den Mitarbeitern des Integrationsamtes und der Reha-Träger vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Die Schulungs- und Bildungsmaßnahmen führt das Integrationsamt auf der Grundlage des § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) durch. Damit die Schwerbehindertenvertretung an den Fortbildungsveranstaltungen des Integrationsamtes teilnehmen kann, ist in § 96 Abs. 4 SGB IX ausdrücklich eine Freistellung vorgesehen. Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1, 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz und analoge Regelungen nach den Personalvertretungsgesetzen). Mit seinen Fortbildungsveranstaltungen will das Integrationsamt die Schulungsteilnehmer befähigen, insbesondere ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Teil 2 (SGB IX) und nach anderen Gesetzen zu erfüllen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Integrationsamtes führt nicht zur Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge. Die Vermittlung von Kenntnissen im Sozial-, Arbeits-, Personal- und Betriebsverfassungsrecht soll den Teilnehmern helfen, eventuelle Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen besser zu erkennen und zu lösen. Örtliche Zuständigkeit der Integrationsämter Ein Ziel der Schulungen ist es auch, erste persönliche Kontakte zu den Mitarbeitern von Einrichtungen herzustellen, die die Teilhabe am Arbeitsleben fördern können. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitsagentur, das Versorgungsamt, die Rentenversicherung und die Integrationsfachdienste. Die Schulungsveranstaltungen des Integrationsamtes Hamburg richten sich in erster Linie an Interessenvertretungen und Arbeitgeberbeauftragte in Hamburger Betrieben. Nur für den Fall, dass freie Plätze vorhanden sind, können auch auswärtige Interessenten an den Seminaren teilnehmen. Ansonsten erkundigen Sie sich bitte nach den Fortbildungsangeboten Ihres örtlich zuständigen Integrationsamtes. Darüber hinaus ist der fachliche Austausch der Teilnehmer untereinander ein wertvoller und nicht zu unterschätzender Nebeneffekt der Schulungsveranstaltungen. Oft ergeben sich aus dem Austausch der unterschiedlichen Erfahrungen gute und praktikable Lösungsansätze für den eigenen Arbeitsbereich. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die Verwendung männlicher und weiblicher Wortformen verzichtet. Gleichwohl sind, wenn nicht anders ausgewiesen, beide Geschlechter gemeint. 8 Fortbildung-IA-2017 8 30.09.16 16:08 Empfehlungen zur Auswahl der Seminare Anmeldeverfahren, Warteliste, Absage Sollten Sie neu gewählt oder „nachgerückt“ sein, empfehlen wir Ihnen am Anfang Ihrer Amtszeit den Besuch des Grund- und Aufbauseminars oder eines Intensiven Eingangsseminars. Gleiches gilt für Interessenten, die bisher noch an keiner unserer Schulungen teilgenommen haben. Bitte klären Sie vor der Anmeldung die Kostenübernahme und die Arbeitsbefreiung mit Ihrem Arbeitgeber. Melden Sie sich dann möglichst schnell mit dem dafür vorgesehenen Fax-Vordruck am Heftende zu den Seminaren an. Die Vergabe der Seminarplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Sobald uns Ihre Anmeldung vorliegt, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Weiterführende Veranstaltungen zu diversen Themen können Sie jederzeit besuchen. Einige davon setzen allerdings Grundkenntnisse im Sozialrecht bzw. Arbeitsrecht voraus, wie sie zum Beispiel in unseren Grundund Aufbaukursen vermittelt werden. Gehen für eine Veranstaltung zu viele Anmeldungen ein, führen wir eine Warteliste. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit, bei Teilnehmerabsagen noch einen Seminarplatz zu erhalten. Bei einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen bieten wir ggf. ein Zusatzseminar an. Weitere Hinweise zu den Teilnahmevoraussetzungen finden Sie ggf. in den Beschreibungen der einzelnen Lehrgänge. Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung an einem Seminar nicht teilnehmen können, melden Sie sich so früh wie möglich ab, spätestens eine Woche vor Seminarbeginn. Andernfalls müssen Sie mit Ausfallgebühren rechnen. Außerdem nehmen Sie damit eventuell einem anderen Interessenten die Möglichkeit, an dem Seminar teilzunehmen. Wenn Sie an mehreren Seminarthemen interessiert sind, können Sie sich gern für mehrere Veranstaltungen anmelden. Im Heft erfahren Sie mehr über unsere Tagungsstätten und zu unseren Referenten. Das Anmeldeformular finden Sie am Ende dieses Programms und zusätzlich zum Herunterladen auf unserer Webseite www.hamburg.de/ Integrationsamt. Nähere Informationen zum Seminar gehen Ihnen rechtzeitig mit der persönlichen Seminareinladung vor Veranstaltungsbeginn zu. Eine Liste mit Ansprechpartnern zu verschiedenen Themen sowie weitere Informationen für Ihre Arbeit gibt es ebenfalls am Ende des Heftes. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns kurzfristige Änderungen der Seminarinhalte aus organisatorischen Gründen vorbehalten müssen. 9 Fortbildung-IA-2017 9 30.09.16 16:08 Allgemeine Informationen zu den Seminaren Seminarkosten Sonstiges Die Seminarkosten übernimmt der jeweilige Arbeitgeber. Die Übernahme der Kosten ist gesetzlich geregelt. Alle Seminare finden in Kleingruppen mit 14 bis 18 Teilnehmern statt. Nach § 96 Abs. 8 SGB IX trägt der Arbeitgeber die Kosten, die der Vertrauensperson und dem mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglied durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX entstehen. Sollte ein Seminar aus Gründen, die das Integrationsamt nicht zu vertreten hat kurzfristig ausfallen, werden eventuell angefallene Fahrt- bzw. Lohnkosten vom Integrationsamt nicht erstattet. Für das Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar gilt eine gesonderte Regelung. Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1, 80 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz und analoge Regelungen nach den Personalvertretungsgesetzen). Ihre Teilnahme an den Veranstaltungen wird durch einen entsprechenden Teilnahmenachweis bestätigt. Eine Teilnehmergebühr wird nicht erhoben. Sachkosten in Form von Schulungsmaterial und die Referentenhonorare trägt das Integrationsamt. Die Anerkennungsstunden für Disability Manager finden Sie bei der jeweiligen Seminarbeschreibung. Falls Sie aus behinderungsbedingten Gründen auf Hilfe und Unterstützung bei der Seminarteilnahme angewiesen sind, teilen Sie uns das bitte bei Ihrer Anmeldung mit. Der Arbeitgeber übernimmt die Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten. Diese müssen zunächst von jedem Teilnehmer während der Seminare vor Ort beglichen werden. Hierzu achten Sie bitte auf die Hinweise in Ihrer Anmeldebestätigung. Bei Bedarf können für jede Veranstaltung Gebärdensprachdolmetscher hinzugezogen werden. Die Kosten hierfür trägt das Integrationsamt. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular einen Hinweis. 10 Fortbildung-IA-2017 10 30.09.16 16:08 Betrieblicher Nutzen für den Arbeitgeber Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg Bitte unterstützen auch Sie als Arbeitgeber das Bildungsinteresse der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte. Sie werden feststellen, dass sich dies vorteilhaft für Ihren Betrieb auswirkt. Wenn Sie im Zusammenhang mit den Schulungsveranstaltungen Fragen, Anregungen oder sonstige Hinweise haben, wenden Sie sich bitte an: Volker Eikmeier Telefon: 040 / 428 63-2858 E-Mail: [email protected] Auf der einen Seite leisten gut geschulte Mitarbeitervertreter Hilfestellung und Beratung für behinderte Kollegen. Sie können der Arbeitgeberseite wichtige Anregungen, Impulse und Entscheidungshilfen geben. Zum Beispiel bei der Auswahl neuer schwerbehinderter Mitarbeiter oder bei der Nutzung der vielfältigen Leistungsangebote zur Integration schwerbehinderter Menschen. Anke Kaden Telefon: 040 / 428 63-2859 E-Mail: [email protected] Maren Schröder Telefon: 040 / 428 63-3648 E-Mail: [email protected] Auf der anderen Seite sind erfahrungsgemäß die Schwerbehindertenvertretungen häufig die Instanz der Konfliktregulierung und Konfliktbewältigung bei auftretenden Problemen. Dies ermöglicht eine Lösung von Konflikten im Vorfeld mit entsprechender Entlastung des Arbeitgebers. Gerade die Arbeit der Vertrauenspersonen bedarf nachhaltiger Förderung und Aufwertung durch die Arbeitgeber. Unsere Postanschrift befindet sich auf den Anmeldevordrucken. Weitere Informationen über das Integrationsamt erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.hamburg.de/integrationsamt 11 Fortbildung-IA-2017 11 30.09.16 16:08 Grundseminar – Basiswissen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte, die neu im Amt sind bzw. bisher noch keine Fortbildungen besucht haben Seminar-Nummer: G 1 Seminarziele Die Teilnehmer des Grundseminars erwerben gute Organisationskenntnisse für ihre Arbeit und das Rüstzeug für folgende Aufgaben: • • • • Beratung und Betreuung schwerbehinderter Menschen Beratung des Arbeitgebers Mitwirkung bei Personalentscheidungen Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, dem Versorgungsamt und den Trägern der beruflichen Rehabilitation Seminarinhalte Termin 1 Montag und Dienstag 20. und 21. März 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Seminar-Nummer: G 2 Termin 2 Mittwoch und Donnerstag 15. und 16. November 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Der Lehrgang vermittelt insbesondere • Grundregeln des innerbetrieblichen Verhaltens der Schwerbehindertenvertretung • die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung • Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen • das Zusammenarbeitsgebot mit dem Betriebs-/ Personalrat und dem Beauftragten des Arbeitgebers in Schwerbehindertenangelegenheiten • das Zusammenarbeitsgebot mit dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit Lehrmethoden Für beide Termine gilt: Ort Elsa Brändström Haus Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg Kosten 80,00 € Referenten Marina Marquardt Brigitte von Borstel Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. • • • • Lehrgespräch Kurzreferat Gruppenarbeit/Fallbeispiele gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/ Checkliste • Diskussion 12 Aufbauseminar – Basiswissen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte, die bereits das Grundseminar besucht haben Seminar-Nummer: A 1 Seminarziele Die Teilnehmer sollen durch den Seminarbesuch • ihre Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht vertiefen und diese situationsgerecht anwenden können • Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, der Agentur für Arbeit und dem Versorgungsamt kennenlernen • zur Schaffung und Erhaltung bestehender Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen beitragen können Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Hotel Park Soltau Winsener Straße 111 29614 Soltau Kosten 307,80 € Seminarinhalte • Aufgabenstellung, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der betrieblichen Interessenwahrnehmung • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Einstellung, Umsetzung/Änderung der Arbeitsbedingungen und Kündigung von schwerbehinderten Menschen • Grundkenntnisse des besonderen Kündigungsschutzes und der begleitenden Hilfe für schwerbehinderte Menschen • Erstellen von Stellungnahmen im Kündigungsschutz • Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes sowie der Reha-Träger • Informationen zur Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Seminar-Nummer: A 2 Termin 2 Montag bis Mittwoch 09. bis 11. Oktober 2017 Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Lindner Country & Strand Hotel Strandallee 136-140 23669 Timmendorfer Strand Kosten 346,00 € Lehrmethoden • • • • Termin 1 Montag bis Mittwoch 29. bis 31. Mai 2017 Lehrgespräch Kurzreferate Gruppenarbeit/Fallbeispiele Diskussion Referenten Mitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. 13 Intensives Eingangsseminar – Basiswissen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebsund Personalräte, die neu im Amt sind bzw. bisher noch kein Grund- und Aufbauseminar besucht haben Seminar-Nummer: IE 1 Seminarziele Das Intensive Eingangsseminar umfasst die Inhalte des Grund- und Aufbauseminars. Termin 1 Montag bis Freitag 12. bis 16. Juni 2017 Die Teilnehmer sollen bei dem Seminar gute Organisationskenntnisse für ihre Arbeit und Aufgaben erwerben. Außerdem sollen sie an Kompetenz bei der Beratung und Betreuung schwerbehinderter Menschen sowie bei der Beratung des Arbeitgebers zu Fragen bei der Umsetzung des Schwerbehindertenrechts gewinnen. Sie bekommen mehr Sicherheit bei der Mitwirkung an Personalentscheidungen und können effektiver mit dem Integrationsamt, dem Integrationsfachdienst, dem Versorgungsamt und den Trägern der beruflichen Rehabilitation zusammenarbeiten. Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Seminarinhalte Seminar-Nummer: IE 2 Der Lehrgang vermittelt insbesondere Kenntnisse über die • Aufgabenstellung, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung • Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen • Strategien der Zusammenarbeit mit dem Betriebs-/ Personalrat, dem Beauftragten des Arbeitgebers • begleitende Hilfe und den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen • Erstellung von Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren • Aufgabenstellung und Leistungen des Integrationsamtes und der Reha-Träger • Informationen über Möglichkeiten zur Verwendung der Ausgleichsabgabe Termin 2 Montag bis Freitag 04. bis 08. September 2017 Kosten 642,00 € Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Hotel Park Soltau Winsener Straße 111 29614 Soltau Kosten 562,75 € Für beide Termine gilt: Lehrmethoden • • • • Ort Lindner Country & Strand Hotel Strandallee 136-140 23669 Timmendorfer Strand Referenten Marina Marquardt Brigitte von Borstel Mitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg Lehrgespräch Kurzreferat Gruppenarbeit/Fallbeispiele Diskussion Zwanzig Anerkennungsstunden für Disability Manager. 14 Neueste Rechtsprechung und Kommunikation für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- / Personalräte, die bereits am Grund- und Aufbauseminar oder am Intensiven Eingangsseminar teilgenommen haben Seminar-Nummer: RK 1 Seminarziele Die Teilnehmer sollen nach dem Besuch des Seminars • Teilbereiche aus dem Kündigungsschutz, Betriebsverfassungs-, Personalvertretungsrecht einschließlich der neuesten Rechtsprechung kennen • die themenbezogene Rechtsprechung praktisch anwenden können • lösungsorientierte Strategien entwickeln können auf der Grundlage partnerschaftlicher Kommunikation und erlernter Einzeltechniken der Gesprächsführung Termin 1 Montag bis Freitag 08. bis 12. Mai 2017 Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Maritim Strandhotel Travemünde Trelleborgallee 2 23570 Lübeck-Travemünde Kosten 698,00 € Seminarinhalte • die neueste Rechtsprechung zum Arbeits- und Schwerbehindertenrecht • Rechtsquellen des Arbeitsrechts • Einstellung von schwerbehinderten Menschen • Begründung, Inhalt, Rechte und Pflichten, Störungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung • andere Beendigungstatbestände • sonstige Arbeitgeberpflichten und der besondere Kündigungsschutz • Methodische Fallbearbeitung und das Finden von Lösungswegen • Rollenklarheit im Beziehungsgeflecht Klient/Betriebsrat/ Personalrat, Vorgesetzten und externen Stellen wie Integrationsamt, Fachdienste, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger • den eigenen Blickwinkel hinterfragen Seminar-Nummer: RK 2 Lehrmethoden Referenten Hans Sievert Marc-Patrick Homuth • • • • • Vortrag/Präsentation Systematische Fallbesprechung Gruppenarbeit Rollenspiele Diskussion Termin 2 Montag bis Freitag 20. bis 24. November 2017 Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Lindner Country & Strand Hotel Strandallee 136-140 23669 Timmendorfer Strand Kosten 642,00 € Für beide Termine gilt: Zwanzig Anerkennungsstunden für Disability Manager. 15 Mit gutem Beispiel: Sehen Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte sowie sehbehinderte Arbeitnehmer Seminar-Nummer: SEH Seminarziele Die Teilnehmenden bekommen einen Überblick über Sehbehinderungen und deren Auswirkungen. Sie erhalten wichtige Informationen über persönliche Hilfen und Arbeitshilfen für Sehbehinderte. Darüber hinaus lernen sie den Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) und das dortige (Hilfsmittel-) Angebot kennen. Es werden Gestaltungsschwerpunkte für Sehbehinderte im Arbeitsleben vermittelt. Seminarinhalte • • • • • • Einführung in den Themenbereich Sehbehinderungen Wie sehen Sehbehinderte? Vorstellung und Erproben von Hilfen für Sehbehinderte Kennenlernen der Hilfsmittelausstellung des Vereins Erkunden des Vereinshauses Gestaltungsschwerpunkte für Sehbehinderte im Arbeitsleben kennenlernen Lehrmethoden • Vorstellen und Erproben von Hilfen für Sehbehinderte • Kennenlernen eines Orientierungs- und Leitsystems • Referate/ Erfahrungsaustausch/ Diskussion 16 NEU Termin Mittwoch 06.09.2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg Holsteinischer Kamp 26 22081 Hamburg Kosten keine Referenten Mitarbeiter des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg Christine Heess, Dipl.-Ing. im Technischen Beratungsdienst des Integrationsamtes Mit gutem Beispiel: Hören | Bund der Schwerhörigen e.V. – Das Hör-, Beratungs- und Informationszentrum für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte sowie hörgeschädigte Arbeitnehmer Seminar-Nummer: HÖR Seminarziele Die Teilnehmenden bekommen einen Überblick über Hörschädigungen und deren Auswirkungen. Sie erhalten wichtige Informationen über persönliche Hilfen und Arbeitshilfen für Hörgeschädigte. Darüber hinaus lernen sie das Hör-, Beratungs- und Informationszentrum (HörBiz) und das dortige (Hilfsmittel-) Angebot kennen. Es werden Gestaltungsschwerpunkte für Hörgeschädigte im Arbeitsleben vermittelt. Seminarinhalte • • • • • • • • Einführung in den Themenbereich Hörschädigungen Wie hören Hörgeschädigte? Unterschied Hören-Verstehen (mit Hörbeispielen) Umgang mit Hörgeschädigten und psychosoziale Aspekte Vorstellung und Erprobung von Hilfen für Hörgeschädigte Kennenlernen der Hilfsmittelberatungsstelle des Vereins Vorführung neuester Technik für Hörgeschädigte Gestaltungsschwerpunkte für Hörgeschädigte im Arbeitsleben Lehrmethoden • Vorstellung und Erproben von Hilfen für Hörgeschädigte • Referate/ Erfahrungsaustausch/ Diskussion Sie bekommen die Möglichkeit einen persönlichen Hörtest zu machen. 17 NEU Termin Donnerstag 23.02.2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort Bund der Schwerhörigen e.V. Hör-, Beratungs- und Informationszentrum (HörBiz) Wagnerstraße 42 22081 Hamburg Kosten keine Referenten Jörg Winkler, Dipl.-Sozialarbeiter, Hilfsmittelberater Peter Drews, Vereinsvorsitzender, Hörakustiker a.D. Christine Heess, Dipl.-Ing. im Technischen Beratungsdienst des Integrationsamtes Betrieblicher Umgang Betrieblicher Umgang mit Beschäftigt Beschäftigten en mit psy sychischer chischer Erkr Erkrank ankung ung/seelischer /seelischer Behinderung für Arbeitgeber und ihre Beauftragten Seminar-Nummer: AGP Seminarziele Die Teilnehmer sollen durch die Schulung eine höhere Sensibilität für die Belange von Beschäftigten mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung entwickeln und Handlungssicherheit im Umgang mit Betroffenen gewinnen. Das Seminar vermittelt das Spektrum der inner- und außerbetrieblichen Unterstützungsmöglichkeiten und will Impulse für betriebliches Handeln und Gesprächsführung setzen. Seminarinhalte • Wie zeigen sich psychische Erkrankungen im Arbeitskontext? • Balance-Modell und HILFE-Konzept im Umgang mit dem o.g. Personenkreis • Gesprächsführung bei Beschäftigten mit psychischer Erkrankung • Unterstützungsangebote, insbesondere durch den Integrationsfachdienst Hamburg • Stufenweise Wiedereingliederung/Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) • Psychische Belastungen im Arbeitsleben Lehrmethoden • • • • Vortrag Diskussion Kleingruppenarbeit Rollenspiel 18 Termin Mittwoch 28. Juni 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr Ort Wälderhaus Am Inselpark 19 21109 Hamburg Kosten 42,00 € Referenten Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg Beschäftigt Beschäftigte e mit psy psychischer chischer Erkr Erkrank ankung ung// seelischer Behinderung für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Seminar-Nummer: PSBV Seminarziele Die Teilnehmer sollen durch die Schulung mehr Hand lungssicherheit im Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung erlangen. Sie lernen das Spektrum der inner- und außerbetrieblichen Unterstützungsmöglichkeiten kennen und entwickeln eine höhere Sensibilität für die Vielfältigkeit von psychischen Erkrankungen. Außerdem will das Seminar Ideen für die Gesprächsführung mit Betroffenen vermitteln. Seminarinhalte • Rollenverständnis und die herangetragenen Erwartungen an die Schwerbehindertenvertreter/ Betriebs- und Personalräte • Die wichtigsten Diagnosegruppen von psychischen Erkrankungen • Wie zeigen sich psychische Erkrankungen im Arbeitskontext • Gesprächsführung bei Beschäftigten mit psychischer Erkrankung • Unterstützungsangebote, insbesondere durch den Integrationsfachdienst Hamburg • stufenweise Wiedereingliederung • Gestaltung behinderungsgerechter Arbeitsbedingungen Lehrmethoden • • • • Vortrag Diskussion Kleingruppenarbeit Rollenspiel 19 Termin Montag und Dienstag 03. und 04. April 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr Ort Wälderhaus Am Inselpark 19 21109 Hamburg Kosten 84,00 € Referenten Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Tätigkeit und Stellung des Arbeitgeberbeauftragten nach § 98 Sozialgesetzbuch IX für Arbeitgeber und ihre Beauftragten Dieses Seminar richtet sich an die Beauftragten des Arbeitgebers für die Belange schwerbehinderter Menschen und an Personalverantwortliche und Führungskräfte. Es befasst sich mit der Tätigkeit und Stellung des Arbeitgeberbeauftragten nach § 98 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Seminar-Nummer: AGT Termin Freitag 12. Mai 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Seminarziele Ort Holiday Inn Billwerder Neuer Deich 14 220539 Hamburg Im Seminar werden gemeinsam erarbeitet: • die rechtlichen Grundlagen des eigenen Handelns • die Rolle gegenüber den Interessenvertretungen und den einzelnen Beschäftigten • die Handlungsfelder des Arbeitgeberbeauftragten Kosten 53,00 € Referent Larissa Wocken Seminarinhalte • • • • • • • • • • Stellung des Arbeitgeberbeauftragten Rechte und Pflichten des Arbeitgeberbeauftragten Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Betriebliches Eingliederungsmanagement Prävention Integrationsvereinbarung Behinderungsgerechte Beschäftigung Öffentlichkeitsarbeit Lehrmethoden • • • • Lehrgespräche Kurzreferat Gruppenarbeit/Fallbeispiele gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/ Checkliste • Diskussion 20 Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt – was haben Arbeitgeber davon? für Arbeitgeber und ihre Beauftragten Dieses Seminar richtet sich an Arbeitgeber und ihre Beauftragten, Personalverantwortliche und Führungskräfte, deren Aufgabe es ist, die Inklusion schwerbehinderter Menschen zu fördern. Es vermittelt eine Orientierung über die geltenden Regelungen des Schwerbehindertenrechts. Seminar-Nummer: AGZ Termin Dienstag 31. Oktober 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Seminarziele Die Teilnehmer sollen durch den Besuch der eintägigen Veranstaltung: • das Beratungs- und Leistungsangebot des Integrationsamtes Hamburg kennenlernen • über die Aufgaben und die Organisation Bescheid wissen • die finanziellen Leistungen für Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe kennen und nutzen können • den Hintergrund und die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes kennen • Präventionsverfahren sinnvoll nutzen können Seminarinhalte • Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Arbeitgeber • Erhebung der Ausgleichsabgabe • Einstellung, Beschäftigung und der besondere Kündigungsschutz für Beschäftigte mit Schwerbehinderung • Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsverfahren Lehrmethoden • Kurzreferate • Fallbeispiele • Praxisfragen/Diskussion 21 Ort Wälderhaus Am Inselpark 19 21109 Hamburg Kosten 42,00 € Referenten Mitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg Wir kommen auch zu Ihnen: Diese und weitere Seminarinhalte bietet Ihnen das Integrationsamt Hamburg auch als Inhouse-Seminar in Ihrem Betrieb an! Siehe Seite 47. Inklusion und Barrierefreiheit – Strategiekonzept mit Weitblick für Arbeitgeber und ihre Beauftragten Seminar-Nummer: IAG Seminarziele Die Zahl älterer und körperlich beeinträchtigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nimmt zu. Zukunftsfähige Unternehmen entwickeln Konzepte, damit auch diese Beschäftigtengruppen ihre Leistungsfähigkeit voll einbringen können. Inklusion und Barrierefreiheit sind hierbei wichtige Stellschrauben. Wer Barrierefreiheit zum geeigneten Zeitpunkt berücksichtigt, spart Kosten und schafft Arbeitsbedingungen, von denen die gesamte Belegschaft profitiert. Das Seminar zeigt die Vorteile einer inklusiven Unternehmenskultur und einer barrierefreien Arbeitswelt auf. Wir vermitteln praxisnah, wie sich Veränderungen im eigenen Unternehmen verankern lassen. Sie erhalten Anregungen zur Umsetzung eines solchen Strategiekonzepts und lernen konkrete Maßnahmen kennen, die zum Beispiel in Aktionspläne einfließen können. Seminarinhalte Die Seminarveranstaltung vermittelt Kenntnisse zu folgenden Themen: • Mit welchen altersbedingten Veränderungen und Behinderungen sollten sich Unternehmen auseinandersetzen? • Was bedeutet inklusive Unternehmenskultur und wie kann sie entstehen? • Bei welchen unternehmerischen Entscheidungen lohnt es sich, auf Barrierefreiheit zu achten, zum Beispiel bei Um- und Neubauten, beim Erwerb von Arbeitsmitteln, beim Relaunch der Internetseite? • Wie lassen sich Inklusion und Barrierefreiheit im eigenen Unternehmen Schritt für Schritt umsetzen und welche Informationen und Leitfäden unterstützen dabei? Lehrmethoden • Vorstellung von Best-Practice-Beispielen • Selbsterfahrung von Barrieren, zum Beispiel digitale Barrieren, schlechte Akustik • Praxisübungen zur Anwendung von Planungshilfen und Umsetzung von Aktionsplänen • Austausch und Diskussion 22 Termin Montag 19. Juni 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr Ort Behördenzentrum Hamburger Str. 37 9.OG, Raum 957 22083 Hamburg Kosten keine Referenten Heike Clauss Simone Lerche Inklusion durch Barrierefreiheit umsetzen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Seminar-Nummer: ISV Seminarziele Die Forderung, Inklusion umzusetzen, gilt auch für Unternehmen und Verwaltungen. Ein zentraler Lösungsansatz ist, betriebliche Strukturen und Arbeitsumgebungen langfristig barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit kann sich auf die Teilhabe aller Menschen im Unternehmen positiv auswirken. Das Seminar zeigt, in welchen Bereichen Schwerbehindertenvertretungen den wichtigen Aspekt der Barrierefreiheit einbringen können und gibt praxisnahe Anregungen und Tipps zur Umsetzung. Dabei wird auch auf Barrierefreiheit in Bereichen eingegangen, die vielleicht noch wenig selbstverständlich sind, wie zum Beispiel im Internet, in der Raumakustik oder bei der Kommunikationstechnik. Seminarinhalte Die Seminarveranstaltung vermittelt Kenntnisse zu folgenden Themen: • Was bedeutet Inklusion im Unternehmen? • Wie kann man Management und Belegschaft für Inklusion und Barrierefreiheit sensibilisieren? • Wie lassen sich Arbeitsumgebungen barrierefrei gestalten - zum Beispiel durch bauliche Zugänglichkeit und gute Raumakustik? • Was ist bei der Auswahl barrierefreier Arbeitsmittel zu beachten, zum Beispiel bei Software, Internet, Intranet oder Telefone? • Welche Planungshilfen unterstützen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit - zum Beispiel Leitfäden, Checklisten, Anbieterlisten? Lehrmethoden • Referat mit praktischen Fallbeispielen • Selbsterfahrung von Barrieren, zum Beispiel digitale Barrieren, schlechte Akustik usw. • Praxisübungen und kreative Lehrmethoden • Austausch und Diskussion 23 Termin Montag 10. April 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr Ort Behördenzentrum Hamburger Str. 37 9.OG, Raum 957 22083 Hamburg Kosten keine Referenten Heike Clauss Simone Lerche Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager. Kooperationspartner stellen sich vor – Integrationsfachdienst Hamburg für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Als zentraler Integrationsfachdienst (IFD) bietet der IFD-Hamburg Begleitung und Sicherung der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten mit Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) in Hamburg. Er berät und unterstützt im Auftrag des Integrationsamts Beschäftigte in Hamburg mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung und ihre Arbeitgeber. Die langjährigen IFD-Partner ARINET, Ausblick Hamburg (ehemals BfW-Vermittlungskontor) und Hamburger Arbeitsassistenz stellen gemeinsam das umfangreiche Angebot des Hamburger Integrationsfachdienstes vor. Seminarziele Die Teilnehmer lernen bei der Halbtagsveranstaltung die Akteure vor Ort kennenlernen. Sie bekommen einen Überblick über Organisation und Aufgaben. Außerdem erfahren sie, wer fachlich für welche Behinderungsgruppen zuständig ist. Das Ziel ist, dass die Teilnehmer am Ende des Seminars wissen, wie sie den IFD im Rahmen ihrer Aufgaben im Betrieb nutzen können. Termin 1 Mittwoch 01. März 2017 Seminar-Nummer: IFD 2 Termin 2 Mittwoch 27. September 2017 Für beide Termine gilt: Ort Integrationsfachdienst Hamburg c/o ARINET Schauenburgerstraße 6 20095 Hamburg Beginn: 9.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr Kosten keine Referenten Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg Seminarinhalte • • • • Seminar-Nummer: IFD 1 rechtliche Grundlagen der IFD-Arbeit das Beratungsangebot des IFD verschiedene Formen der Arbeitsbegleitung Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Assistenzbedarfen und zur Feststellung der Höhe von Minderleistungen Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager. Lehrmethoden • Vortrag • Diskussion • Vorstellung von Erfahrungsbeispielen 24 Kooperationspartner stellen sich vor – Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Seminar-Nummer: VAA 1 Seminarziele Die Teilnehmer lernen durch den Besuch der eintägigen Veranstaltung die Akteure vor Ort kennen. Das Seminar vermittelt außerdem die Grundsätze des Feststellungsverfahrens beim Versorgungsamt, die Bedeutung von besonderen Merkzeichen und informiert über die Parkerleichterungen. Nach dem Seminar sollen die Teilnehmer in der Lage sein, behinderte Mitarbeiter bei der Antragstellung beim Versorgungsamt zu unterstützen. Die Schulung vermittelt zudem die wesentlichen Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur, zum Beispiel bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen und informiert über die Möglichkeiten der Mehrfachanrechnung. Die Teilnehmer lernen die Grundsätze des Gleichstellungsverfahrens kennen, um Menschen mit Behinderung im Gleichstellungsverfahren bei der Arbeitsagentur unterstützen zu können. Seminarinhalte Termin 1 Donnerstag 02. März 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr Seminar-Nummer: VAA 2 Termin 2 Montag 06. November 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr Für beide Termine gilt: Ort Wälderhaus Am Inselpark 19 21109 Hamburg • Das Anerkennungsverfahren beim Versorgungsamt nach § 69 SGB IX • Das Gleichstellungsverfahren nach § 68 SGB IX durch die Arbeitsagentur • Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit Kosten 42,00 € Lehrmethoden Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager. • • • • Lehrgespräche Kurzreferate Erarbeitung von Antragsunterlagen/Checklisten Praxisfragen/Diskussion 25 Referenten Mitarbeiter des Versorgungsamtes und der Agentur für Arbeit Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar für gehörlose Menschen nur zusammen mit hörenden Arbeitskollegen und/oder Vorgesetzten sowie für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, die mit gehörlosen Menschen zusammenarbeiten Seminar-Nummer: GAK Seminarziele Die Seminarteilnehmer sollen nach dem Besuch des Seminars in der Lage sein, die Kommunikationsmöglichkeiten besser zu nutzen. Außerdem lernen sie neue Kommunikationsmöglichkeiten kennen. Dadurch können sie Verständigungsschwierigkeiten abbauen und mehr Selbstsicherheit gewinnen. Oft lässt sich dadurch das Arbeitsverhältnis stabilisieren. Ein weiteres Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung von Leitlinien für den innerbetrieblichen Umgang miteinander. Seminarinhalte Das Seminar vermittelt insbesondere Kenntnisse über • Verhaltenstraining • Hörtraining • Sprech- und Sprachpflege • nonverbale Kommunikation • technische Hilfen • Sozial- und Schwerbehindertenrecht Beginn: 10.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr Ort Reha-Zentrum für Hörgeschädigte Campus Am Gerhardshain 44 24768 Rendsburg Kosten Bei dem Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar gilt eine abweichende Kostenregelung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Bahnfahrt übernimmt für alle Teilnehmer das Integrationsamt. Lehrmethoden • • • • Termin Montag bis Freitag 27. Februar bis 03. März 2017 Referenten Mitarbeiter des Reha-Zentrums für Hörgeschädigte Lehrgespräche Kurzreferate Gruppenarbeit Diskussion Der Lehrgang wird begleitet von Gebärdensprachdolmetschern. Freistellung Für alle Teilnehmer der Freien und Hansestadt Hamburg gewährt das Personalamt Sonderurlaub für Beamte unter Fortzahlung der Bezüge nach Nr. 13 der Hamburgischen Sonderurlaubsrichtlinien. Für teilnehmende Arbeitnehmer ist das Personalamt mit der übertariflichen Genehmigung von Sonderurlaub nach §28 TV-L unter Fortzahlung der Bezüge einverstanden. Der Antrag ist bei der zuständigen Personalabteilung zu stellen. 26 Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Rentenrecht: Kein Buch mit sieben Siegeln! für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Seminar-Nummer: R 1 Seminarziele Die Teilnehmer erhalten durch den Besuch des Seminars einen Überblick über das Rentenrecht, um ihren Kollegen im Betrieb bei der Rentenantragsstellung helfen zu können. Seminarinhalte • • • • Was sind Beitragszeiten? Was bedeutet Kontenklärung? Wodurch ergeben sich Rentenabschläge? Wie wirken sich Zeiten der Arbeitslosigkeit, Sperrzeiten und Ruhezeiten auf die Rente aus? • Welche Leistungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung (z. B. bei Erwerbsminderungsrenten)? • Zählen Zeiten der Ausbildung, der Krankheit, der Pflege, der Arbeitslosigkeit und der Kindererziehung? • Vorruhestandsregelungen, vorgezogenes Altersruhegeld, flexible Altersgrenze Termin 1 Montag 13. Februar 2017 Seminar-Nummer: R 2 Termin 2 Montag 13. November 2017 Für beide Termine gilt: Ort und Zeit Behördenzentrum Sitzungssaal Hamburger Straße 41, 3. OG 22083 Hamburg Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Kosten keine Lehrmethoden Referent Peter Broll • Vortrag/Präsentation • Teilnehmerfragen • Austausch, Diskussion Sechs Anerkennungsstunden für Disability Manager. 27 Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Seminar-Nummer: AG 1 Seminarziele und Seminarinhalte Die zweitägige Veranstaltung gibt Einblicke in die Verhandlungsführung und Entscheidungsfindung des Arbeitsgerichts. Die Seminarteilnehmer können auch bei einem Güte-/Kammertermin im Arbeitsgericht dabei sein. Am ersten Tag werden die Sachverhalte für den Güte-/ Kammertermin im Arbeitsgericht gründlich vorbereitet. Dazu findet eine gemeinsame Bearbeitung der wesentlichen arbeits- und kündigungsschutzrechtlichen sowie verfahrensmäßigen Aspekte der Einzelfälle statt. Am zweiten Tag ist die Teilnahme an den Verhandlungen im Arbeitsgericht vorgesehen. Im Anschluss an die Sitzung werden die Entscheidungen des Gerichts gemeinsam nachbereitet. Termin 1 Mittwoch und Donnerstag 12. und 13. Juli 2017 Seminar-Nummer: AG 2 Termin 2 Mittwoch und Donnerstag 29. und 30. November 2017 Für beide Termine gilt: Ort und Zeit Tag 1 Behördenzentrum Hamburger Straße 37 9. OG, Raum 957 22083 Hamburg Beginn: 13.30 Uhr Ende: 16.30 Uhr Ort und Zeit Tag 2 Arbeitsgericht Hamburg Osterbekstraße 96 22083 Hamburg Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Kosten keine Referent Dr. Ulrike Höppner 28 Aus der Praxis der Gerichte – Das Sozialgericht für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Seminar-Nummer: SG Seminarziele und Seminarinhalte In dem Seminar geht es um Klagen gegen Entscheidungen des Versorgungsamtes Hamburg. Die Veranstaltung soll Einblicke in Verhandlungsführung und Entscheidungsfindung des Sozialgerichts geben. Die direkte Teilnahme an einem Verhandlungstermin im Sozialgericht ist vorgesehen. Im Anschluss an die Sitzung steht die Richterin den Seminarteilnehmern für Fragen zur Verfügung. Wünschenswert ist, dass die Teilnehmer bereits den Grundund Aufbaukurs bzw. das Intensive Eingangsseminar besucht haben. Termin Der Sitzungstermin kann bei Drucklegung noch nicht angegeben werden. Wir teilen Ihnen den genauen Wochentag der 23. oder 24. Kalenderwoche 2017 etwa vier Wochen vorher mit. Ort Sozialgericht Hamburg Dammtorstraße 7 20354 Hamburg Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Kosten keine Referent Susanne Rehder-Schremmer 29 Methodisches Handwerkszeug zur Gestaltung von Schwerbehindertenversammlungen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter Seminarziele Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertretungen (SBV), die erstmals Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmern durchführen wollen oder neue Impulse suchen, eine solche Veranstaltung anregend und an den Bedürfnissen der Teilnehmer orientiert zu gestalten. Ziel ist zum einen, die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung einer Schwerbehindertenversammlung zu vermitteln. Zum anderen bekommen die Teilnehmer methodische Gestaltungshilfen an die Hand, die ihnen helfen sollen, anregende Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Dazu werden bewährte Methoden aus der SBV-Praxis vermittelt, die selbst unerfahrene Moderatoren ohne weiteres übernehmen und anwenden können. Außerdem will das Seminar den Erfahrungsaustausch untereinander befördern, Gelegenheit zur Reflektion bieten und neue Impulse für die eigene Ausgestaltung von SB-Versammlungen setzen. • Präsentation unterschiedlicher Methoden • Visualisierung/Illustration • Gruppendiskussion Seminar-Nummer: MEH Termin Donnerstag 23. März 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Elsa Brändström Haus Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg Kosten 40,00 € Referent Nadja Buhre Seminarinhalte • Rechtliche Grundlagen: Was muss, was darf, was sollte Bestandteil einer SB-Versammlung sein? • Erfahrungsaustausch unter SBV-Kolleginnen und Kollegen • Was macht eine „gute“ Tagesordnung aus? • Wodurch lässt sich die Teilnehmerzahl erhöhen? • Gestaltungstipps vom Einladungsschreiben bis zur Sitzordnung • Umgang mit „Störungen“ im Versammlungsgeschehen • Die Heterogenität der Gruppe in der Versammlung ressourcenorientiert nutzen • Breitgefächertes methodisches Handwerkszeug aus der Praxis – für die Praxis • Die SB-Versammlung als wertvolles Instrument der SBV-Arbeit erkennen und nutzen Lehrmethoden • moderierter Erfahrungsaustausch • Einzel-, Partner- bzw. Gruppenarbeit 30 Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager. Starke Schwerbehindertenvertretungen: Die Zusammenarbeit mit Betriebs-/Personalräten für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Das Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz sowie das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) schreiben die Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräten in einzelnen Bereichen vor. Das Kennen der eigenen Stärken und Potentiale ist die Grundlage dafür, um als Schwerbehindertenvertretung auf Augenhöhe mit den Betriebs-/Personalräten zusammenzuarbeiten. Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertreter (SBV) und Betriebs- und Personalräte (BR/PR), die gemeinsam die Situation von Arbeitnehmern mit und ohne Behinderung verbessern wollen. Mitglieder des Betriebs- bzw. Personalrats sind deshalb ausdrücklich eingeladen, mit ihrer Schwerbehindertenvertretung an diesem Seminar teilzunehmen. Lehrmethoden • Trainer-Input • Systematische Fallbesprechung / kollegiale Beratung • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Simulationen mit Auswertung • Selbstreflexion • Videofeedback Seminar-Nummer: ZA Termin Mittwoch bis Freitag 18. bis 20. Oktober 2017 Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Seminarziele Die Seminarteilnehmer sollen nach dem Besuch des Lehrgangs: • die rechtlichen Grundlagen des Zusammenarbeitsgebots von SBV und BR/PR kennen • die Fallstricke der Kooperation kennen und kompetent überwinden können • die eigene Persönlichkeit gut einschätzen können und so die Wirksamkeit des eigenen Handelns erhöhen Seminarinhalte • Rechtliche Dimensionen - was dürfen, was müssen SBV und BR/PR gemeinsam tun? • Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Zusammenarbeit durch die SBV und BR/PR • Selbst- & Fremdwahrnehmung - eigene Wahrnehmungsmuster erkennen • Persönlichkeit erkennen – MBTI • Wirkungsvoll kommunizieren • Konfliktmodelle - konstruktives Handeln im Konfliktfall 31 Ort Lindner Country & Strand Hotel Strandallee 136-140 23669 Timmendorfer Strand Kosten 346,00 € Referent Achim Toennes Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und ihre Beauftragten Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Die Konvention fordert auch einen inklusiven Arbeitsmarkt, in welchem Menschen mit Behinderung die gleichen Verdienstchancen und Entfaltungsmöglichkeiten ihrer Talente und Fähigkeiten haben, wie Menschen ohne Behinderung. Diese Vorgaben in den Betrieben und Dienststellen mit Leben zu füllen, ist Aufgabe der Arbeitgeber sowie der Schwerbehindertenvertretungen i.S.d. § 95 Abs.1 Nr. 1 SGB IX und auch der Betriebs- und Personalräte. Seminarziele Das Seminar will den Teilnehmern Inhalt und rechtliche Bedeutung des völkerrechtlichen Vertrags in Deutschland mit klarem Praxisbezug zur Inklusion von Menschen mit Behinderung im Bereich Arbeit und Beschäftigung vermitteln. Seminarinhalte • Was verbirgt sich hinter der Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen? • Vermittlung des Entstehungsprozesses und des Inhalts dieses Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. • Praktische Bedeutung der Konventionsnormen für das alltägliche Arbeitsleben behinderter Menschen, zum Beispiel, welche Rechte unmittelbar Anwendung finden. • Aus welchen Rechten können individuelle Ansprüche abgeleitet werden? • Wie kann man diese geltend machen? • Wie legt man Normen völkerrechtkonform aus? • Wie verhalten sich der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Versagung angemessener Vorkehrungen zueinander? Lehrmethoden • Vortrag • Gruppendiskussion 32 Seminar-Nummer: BRK Termin Donnerstag 22. Juni 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Elsa Brändström Haus Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg Kosten 40,00 € Referent Dr. Babette Tondorf Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtliche Grundlagen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und BEM-Beauftragte Seminar-Nummer: BEM Seminarziele Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei längerer Arbeitsunfähigkeit - von insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten - zu klären, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann bzw. wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Dieses Seminar soll vor allem die rechtlichen Grundlagen und grundsätzliche Kenntnisse über die betriebliche Organisation des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vermitteln. Termin Montag und Dienstag 10. und 11. Juli 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Elsa Brändström Haus Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg Kosten 80,00 € Seminarinhalte unter anderem: • Rechtspflicht des Arbeitgebers • Abgrenzung zur stufenweisen Wiedereingliederung • Beteiligung der Interessenvertretungen • Formularien im Rahmen des BEM • Umgang mit mitarbeiterbezogenen Gesundheitsdaten im BEM • Negative Gesundheitsprognose im Kündigungskontext • Erfolgsfaktoren im BEM • BEM und Krankenrückkehrgespräche • Kernpunkte der betrieblichen Organisation • Rolle der Vorgesetzten • Maßnahmen im BEM • Rechtsprechung zum BEM • Fälle aus der anwaltlichen Praxis Lehrmethoden • Trainer-Input • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Diskussion 33 Referent Dr. Babette Tondorf Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis Teil 1 für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und BEM-Beauftragte Seminar-Nummer: BEM 1 Seminarziele Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei längerer Arbeitsunfähigkeit - von insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten - zu klären, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann bzw. wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Dieses Seminar soll neben den rechtlichen Grundlagen weitergehende Kenntnisse über die betriebliche Organisation des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vermitteln. Termin Montag und Dienstag 15. und 16. Mai 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Holiday Inn Hamburg Billwerder Neuer Deich 14 20539 Hamburg Kosten 106,00 € Seminarinhalte unter anderem: • Rechtliche Grundlagen gem. § 84 Abs. 2 SGB IX • Abgrenzung zur stufenweisen Wiedereingliederung gem. § 28 SGB IX i. V. m. § 74 SGB V • Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen am BEM • Verfahrensablauf des BEM • Zusammenwirken der Beteiligten im BEM (Betroffene, BEM-Team, Führungskraft, interne und externe Akteure) • Handlungsleitfaden erstellen • Unterstützungsstrukturen im BEM • Maßnahmen im Rahmen des BEM • BEM im Kontext der krankheitsbedingten Kündigung • Datenschutz im BEM • Fallmanagement und Praxisbeispiele • Besprechung eigener Fallfragen Lehrmethoden • Trainer-Input • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Diskussion 34 Referenten Mitarbeiter der Beratungsprojekte BIHA und handicap Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis – Teil 2 für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und BEM-Beauftragte, die bereits an Seminaren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), insbesondere an BEM 1, teilgenommen haben. Seminar-Nummer: BEM 2 Seminarziele Ziel des Seminars ist es, juristische und praxisbezogene Fragen zu klären, die bei der Ein- und Durchführung des BEM aufgetreten sind. Außerdem werden anhand von Fallbesprechungen Handlungsmöglichkeiten im BEM aufgezeigt. Seminarinhalte Termin Montag und Dienstag 18. und 19. September 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Elsa Brändström Haus Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg unter anderem: • neueste rechtliche Entwicklungen im BEM • Best practice für die Dokumentation und den Datenschutz im BEM • Bildung von BEM-Teams in Unternehmen • Betriebsvereinbarungen gestalten • Unterstützungsstrukturen und Antragstellung (Leistungsträger, Rentenarten etc.) • Möglichkeiten im BEM und gelungene Beispiele der betrieblichen Eingliederung • Evaluierung und Ergebnismessung • Besprechung von exemplarischen und konkret anliegenden Fällen • Klärung juristischer Fragen Kosten 80,00 € Referenten Mitarbeiter der Beratungsprojekte BIHA und handicap Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Lehrmethoden • Trainer-Input • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Realsimulationen mit Auswertung (Selbstreflexion und Feedback) 35 Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM-Gespräche professionell führen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte, sowie für Arbeitgeber und BEM-Beauftragte, die bereits an Seminaren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilgenommen haben und die rechtlichen Grundlagen und die betriebliche Organisation kennen Seminar-Nummer: BEMG 1 Seminarziele Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, BEM-Gespräche noch professioneller und erfolgreicher zu führen. NEU Termin 1 Montag bis Mittwoch 20. bis 22. Februar 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Seminarinhalte • Grundlagen der Eingliederungsgespräche: Gesprächsmodell, innere Haltung • Gesprächsleitfaden: ressourcen- und lösungsorientiertes Fragen, vertieftes aktives Zuhören • Professioneller Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen • Rollenidentität von BEM-Koordinator/in und anderen BEM-Beauftragten (z.B. Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt/-ärztin) • Allparteilichkeit im BEM • Eingliederungsgespräche führen: Fallbeispiele, Realsimulationen • Erarbeitung des Eingliederungsplans Lehrmethoden • Trainerinput • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Realsimulationen mit Auswertung (Selbstreflexion und Feedback - auf Wunsch auch mit Video-Feedback) 36 Seminar-Nummer: BEMG 2 Termin 2 Mittwoch bis Freitag 27. bis 29. September 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Für beide Seminare gilt: Ort Elsa Brändström Haus Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg Kosten 120,00 € Referent Thomas Frick NEU Besuch der Fachmesse REHACARE INTERNATIONAL 2017 in Düsseldorf für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Auf der weltweit größten Fachmesse für Rehabilitation, Prävention, Inklusion und Pflege in Düsseldorf stellen etwa 800 Aussteller interessierten Fachleuten und Menschen mit Behinderung ihre Hilfsmittel für den Beruf und den Alltag vor. Neue Produkte und praxisnahe Informationen erwarten Sie. Die Teilnehmer unserer dreitägigen Veranstaltung werden in Gruppen ausgewählte Aussteller und Informationsveranstaltungen besuchen, die für ihre betriebliche Praxis relevant sein können. Beim Messerundgang erhalten Sie durch einen technischen Berater des Integrationsamtes Hamburg fachkundige Informationen. Seminar-Nummer: REHA Termin Mittwoch bis Freitag 04. bis 06. Oktober 2017 Beginn: 17.30 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort Ibis Düsseldorf Hauptbahnhof Konrad-Adenauer-Platz 14 40210 Düsseldorf Anreise Die Anreise erfolgt individuell am 04. Oktober 2017 bis 16.30 Uhr. Kosten 210,00 € Die Bahnkosten (2. Klasse) sowie die Kosten für den Messebesuch erstattet Ihnen das Integrationsamt. Hotel- und Verpflegungskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen. Referenten Mitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg 37 Thema Alkohol: Suchtprävention am Arbeitsplatz für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Seminar-Nummer: ALK Seminarziele Etwa jeder zwanzigste Arbeitnehmer in der Bundesrepublik hat massive Alkoholprobleme, darunter auch viele schwerbehinderte Menschen. Andere sind von Schwerbehinderung bedroht. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminarbesuch in der Lage sein, Alkoholprobleme im Betrieb zu erkennen und Betroffene über Hilfsangebote zu informieren. Außerdem sollten die Teilnehmer an der Erstellung eines betrieblichen Sucht-Präventionsprogramms mitwirken können. Seminarinhalte • Alkoholerkrankung – Definition, Symptome, Krankheitsverlauf, Ursachen • Auswirkungen des Alkoholkonsums im Unternehmen, Unfallhäufigkeit, Fehlzeiten, Belastung des Arbeitsklimas • Früherkennung und betriebliche Suchtprävention durch betriebsinterne Aufklärungsarbeit • die Rolle des Helfers: Co-Abhängigkeiten erkennen; Unterstützung ohne Bevormundung • Tipps für Beratungsgespräche – kurze Übungen • Betriebsvereinbarungen und erste Handlungsschritte im Unternehmen • Aufbau eines betrieblichen Sucht-Präventionprogramms • Gesprächstraining: Übungen zur Erweiterung der Gesprächskompetenz • Chancen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes und berufliche (Wieder-) Eingliederung Lehrmethoden • • • • Lehrgespräche Kurzreferat Gruppenarbeit/Fallbeispiele gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/ Checkliste • Diskussion 38 Termin Mittwoch bis Freitag 13. bis 15. September 2017 Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr sowie 1 Tag in einer Therapieeinrichtung Der Termin wird während des Seminars bekanntgegeben. Ort Lindner Country & Strand Hotel Strandallee 136-140 23669 Timmendorfer Strand Kosten 346,00 € Referent Hans Sievert Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Seminarziele Lehrmethoden Psychische Belastung am Arbeitsplatz und Stress machen krank. Um die Arbeit zu bewältigen, greifen immer mehr Beschäftigte zu Psychopharmaka wie Neuro-Enhancement (Hirndoping). Aber welche Risiken sind damit verbunden? Die Übergänge zur Abhängigkeit sind fließend, ein Missbrauch schwer zu erkennen. Mitarbeiter, die die Wahrnehmung einschränkende Drogen oder stark beruhigende Medikamente „konsumieren“, bringen sich selbst und andere in Gefahr. • • • • Lehrgespräche Kurzreferat Gruppenarbeit/Fallbeispiele gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/Checkliste • Diskussion Die Folgen einer Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit münden durch psychische wie körperliche Schäden oftmals in der Schwerbehinderung. Termin Mittwoch bis Freitag 01. bis 03. November 2017 Die Teilnehmer sollen nach dem Seminarbesuch in der Lage sein, Suchtprobleme im Betrieb zu erkennen und Betroffene über Hilfsangebote zu informieren. Außerdem sollten sie in der Lage sein, an der Erstellung eines betrieblichen Sucht-Präventionsprogramms mitzuwirken. Seminar-Nummer: MD Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr sowie 1 Tag in einer Therapieeinrichtung Der Termin wird während des Seminars bekanntgegeben. Seminarinhalte • Grundlagen zum Thema Medikamentenabhängigkeit (Definition, Entwicklung, Medikamentengruppen, Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial, Verordnungspraxis, low-dose-dependence etc.) • Medikamentenabhängigkeit bei Frauen • die stille Sucht: Erkennen einer Medikamentenabhängigkeit • illegale Drogen (Stoffkunde, Merkmale einer Abhängigkeit) • Intervention und Behandlung • Erweiterung der Handlungs- und Kommunikationskompetenz bezüglich des Themas Sucht • Gesprächsführung bei (Sucht-) Auffälligkeit, Co-Abhängigkeit, betriebliche Hilfsangebote • arbeitsrechtliche Aspekte (z.B. Verlust von Versicherungsschutz, Kontrolle) • Betriebsvereinbarung Sucht: inhaltliche Gestaltung und Umsetzung 39 Ort Lindner Country & Strand Hotel Strandallee 136-140 23669 Timmendorfer Strand Kosten 346,00 € Referent Hans Sievert Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Gestaltung und finanzielle Förderung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumfeldern für behinderte Menschen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte Seminar-Nummer: AP Seminarziele Ziel ist es, dass die Teilnehmer nach dem Seminar in ihren Betrieben erkennen können, wo eine behindertenorientierte Gestaltung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsumfeldes erforderlich ist. Sie sollen außerdem in der Lage sein, praktische Gestaltungslösungen zu erarbeiten. Außerdem lernen die Seminarteilnehmer die Beratungs- und finanziellen Leistungsmöglichkeiten der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes kennen. Seminarinhalte Termin Montag bis Mittwoch 25. bis 27. September 2017 Beginn Mittwoch: 9.00 Uhr Ende Freitag: 15.30 Uhr Ort Wälderhaus Am Inselpark 19 21109 Hamburg Kosten 126,00 € • Ermittlung von Gestaltungsbedarfen • Anforderungs- und Leistungsprofile • Arbeitsanforderungen und deren Veränderungsmöglichkeiten • Zielsetzung für die Arbeitsplatzgestaltung • Individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes • Berücksichtigung aller behinderungsbedingten Beeinträchtigungen • Arbeitsmedizinische Beurteilungen • Hilfsmittelangebote und -anbieter • Festlegung des Einarbeitungs-, Schulungs- und Assistenzbedarfs • Finanzielle Leistungen des Integrationsamtes und der Reha-Träger Referent Technischer Berater des Integrationsamtes Hamburg Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Lehrmethoden • • • • Lehrgespräch Kurzreferat Gruppenarbeit/Fallbeispiele Gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/ Checkliste • Diskussion • Hilfsmittelerkundung und Erprobung 40 Ein Amt – viele Rollen: Vielfalt gestalten und die Übersicht behalten für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, die ihre Arbeit durch gezieltes Selbst- und Zeitmanagement optimieren möchten Seminar-Nummer: AMT Seminarziele Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und ihre stellvertretenden Mitglieder füllen ein Amt mit vielen Rollen aus. Durch den Besuch des Lehrgangs sollen die Teilnehmer • für sich die Fragen beantworten können: Was will ich mit meiner Arbeit als SBV erreichen? Welche Erwartungen haben andere an mich? Und was kann ich tatsächlich leisten? • gestärkt und handlungsfähig werden im Umgang mit stressverursachenden Erwartungen • ihre mit dem Amt verbundenen und persönlichen Grenzen besser kennen • mehr Mut haben, sich in ihrer Tätigkeit als SBV abzugrenzen • klare Prioritäten in ihrer Arbeit setzen und • die zur Verfügung stehende Zeit besser planen und nutzen können Seminarinhalte • Rollenklärung und -ausgestaltung im Beziehungsgeflecht zwischen Kollegen/Betriebs- bzw. Personalrat/ Vorgesetzten und externen Stellen • Abgleich eigener Erwartungen und Überzeugungen mit den Erwartungen anderer • Auswirkungen von stressverursachenden Erwartungen und Strategien zum Umgang damit • die eigenen Grenzen des Engagements erkennen und kommunizieren • Entscheidungshilfe für das „Nein“ sagen • Methoden des Zeitmanagements zur Priorisierung und Planung • Würdigung der „Sonnenseiten“ eines SBV-Amtes Lehrmethoden • • • • Vortrag/Präsentation Einzelarbeit Gruppenarbeit Austausch, Diskussion, Auswertung im Plenum 41 Termin Dienstag und Mittwoch 11. und 12. April 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Elsa Brändström Haus Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg Kosten 80,00 € Referent Sigrid Feldmann Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Benachteiligungsschutz für behinderte Menschen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und ihre Beauftragten Seminar-Nummer: AGG Seminarziele Das Antidiskriminierungsrecht nimmt im Bereich des Rechts der Menschen mit Behinderung eine wachsende Rolle ein. Dabei ist besonders in der Praxis noch viel Klärungsbedarf: • Wie erkennt man Benachteiligung im Arbeitsverhältnis? • Wie wirken sich die Folgen einer Verletzung der Beteiligungspflichten gegenüber der Schwerbehindertenvertretung (SBV) aus? • In welchen Fällen besteht ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber? • In welchen Fällen muss ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor einer Kündigung durchgeführt werden und wie? • Was heißt Prävention und was passiert, wenn sie nicht stattfindet? Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Seminar unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur beantwortet. Beginn: 9.00 Uhr Ende: 12.30 Uhr Ort Holiday Inn Hamburg Billwerder Neuer Deich 14 20539 Hamburg Kosten 152,00 € Referent Larissa Wocken Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Seminarinhalte • Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – insbesondere: Verbot der Benachteiligung wegen der Behinderung • Neudefinition des Behinderungsbegriffs • Benachteiligung wegen der Behinderung bei Einstellung • Benachteiligung im laufenden Arbeitsverhältnis • Betriebliches Eingliederungsmanagement und Prävention • Behinderungsgerechte Beschäftigung • Wiedereingliederung • Kündigungsschutz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) • Rechtsfolgen der Benachteiligung: Schadensersatz und Entschädigung • Rolle der SBV Lehrmethoden • • • • • Termin Montag bis Mittwoch 03. bis 05. April 2017 Lehrgespräche Kurzreferat Gruppenarbeit/Fallbeispiele Arbeitsunterlagen/Checkliste Diskussion 42 Betriebliche Aktionspläne / Integrationsvereinbarungen – ein Weg zur Inklusion? für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und ihre Beauftragten Seminar-Nummer: BEAK Seminarziele Betriebliche Aktionspläne können helfen, konkrete Maßnahmen und Wege auf einem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt zu finden. Ein solcher Aktionsplan könnte zum Beispiel folgende Themen enthalten: Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsplatzgestaltung, Beschäftigung, Ausbildung, Bildung und Qualifizierung. Das Instrument der Integrationsvereinbarung soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dadurch stärker unterstützen, dass die betriebliche Integrationsarbeit über Zielvereinbarungen gesteuert wird. Es sollen betriebsnahe Vereinbarungen abgeschlossen werden, die geeignet sind, die Beschäftigungssituation spürbar zu verbessern. Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- bzw. Personalrat eine verbindliche Integrationsvereinbarung. Dazu werden die Teilnehmer die Inhalte und die Struktur erarbeiten. Seminarinhalte Aktionspläne • Ziele und Aufgaben eines Aktionsplans • Der Weg zum Aktionsplan • Verfahren zur Umsetzung • Handlungsfelder des Aktionsplans Integrationsvereinbarungen • Wo regeln? • Warum regeln? • Wie regeln? • Wer regelt? • Was passiert, wenn niemand regelt? Lehrmethoden • • • • Lehrgespräch Kurzreferat Gruppenarbeit/Fallbeispiele gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/ Checkliste • Diskussion 43 Termin Mittwoch bis Freitag 13. bis 15. September 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Elsa Brändström Haus Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg Kosten 120,00 € Referent Larissa Wocken Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager. Neuregelungen im Sozialgesetzbuch IX – die wichtigsten Veränderungen für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und ihre Beauftragten Seminar-Nummer: SGB 1 Seminarziele Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (geplant zum 1.1.2017) wird das SGB IX eine grundsätzliche Neufassung erfahren. Die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (sog. „Schwerbehindertenrecht“), derzeit im Teil 2 geregelt, werden zukünftig in einem bislang nicht existenten Teil 3 enthalten sein. Das Seminar vermittelt die wesentlichen Neuerungen, die sich mit der Gesetzesneufassung für den Bereich von Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und für die Stellung der Schwerbehindertenvertretungen in Aufbau und Inhalt ergeben werden. Termin 1 Donnerstag 16. Februar 2017 Beginn: Ende: • Entstehungshintergrund Bundesteilhabegesetz (BTeilhG) • Struktur BTeilhG bzw. Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) neu • Änderung Behinderungsbegriff § 2 SGB IX • Neuerungen bei Teilhabeleistungen • Neuerungen im Antragsverfahren • Neuerungen bei Stellung und Rechte der Schwerbehindertenvertretung • Praxisbeispiele 9.00 Uhr 15.30 Uhr Seminar-Nummer: SGB 2 NEU Termin 2 Donnerstag 13. April 2017 Beginn: Ende: Seminarinhalte NEU 9.00 Uhr 15.30 Uhr Für beide Termine gilt: Ort Behördenzentrum Sitzungssaal „M“ Hamburger Straße 41 22083 Hamburg Kosten keine Referent Dr. Babette Tondorf Lehrmethoden Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager. • Trainer-Input • Einzel- und Gruppenarbeit • Diskussion 44 Schwierige Beratungsfälle aus der Praxis der SBV für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, die bereits am Grund- und Aufbauseminar oder am Intensiven Eingangsseminar teilgenommen haben Seminar-Nummer: SBV 1 Seminarziele Die Teilnehmer sollen nach dem Besuch des Seminars • Anregungen oder sogar Lösungsideen zu ihren eingebrachten Praxisfällen bekommen, • Klarheit in der eigenen Rolle als SBV gewinnen, • Grenzen setzen und einhalten lernen, • eine professionelle Orientierung im praktischen Austausch finden, • erlernte Grundlagen aus den Grund- und Aufbauseminaren sicher anwenden können, • die Möglichkeit haben, sich als „Einzelkämpfer“ mit anderen Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen. Seminarinhalte Der Lehrgang bietet TeilnehmerInnen aus den Grund- und Aufbauseminaren die Gelegenheit, schwierige Beratungssituationen aus der eigenen Praxis der Schwerbehindertenvertretung darzustellen und zu bearbeiten. Inhaltliche Bestandteile des Seminars sind: • Methodische Fallbearbeitung anhand von eingebrachten Fallbeispielen. • Die eigene Sichtweise auf den eigenen Fall durch die Wahrnehmung der anderen Teilnehmer/innen ergänzen, bekräftigen oder vielleicht auch hinterfragen zu lassen. • Sich persönlich zu entlasten, indem belastende Fälle erzählt und besprochen werden können. • Rollenklarheit im Beziehungsgeflecht Klient/Betriebsrat/Personalrat, Vorgesetzten und externe Stellen wie Integrationsamt, Fachdienste, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger. • Die Bedeutung der Balance von Nähe und Distanz in der Beratung. • Wichtige theoretische Grundlagen der Beratung in der Praxis anwenden können. Lehrmethoden • • • • • Vortrag/Präsentation Systematische Fallbesprechung Gruppenarbeit Rollenspiele Diskussion 45 NEU Termin 1 Donnerstag und Freitag 27. bis 28. April 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Seminar-Nummer: SBV 2 NEU Termin 2 Donnerstag bis Freitag 12. – 13. Oktober 2017 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Für beide Termine gilt: Ort Wälderhaus Am Inselpark 19 21109 Hamburg Kosten 84,00 € Referent Hans Sievert 14 Anerkennungsstunden für Disability Manager. Gesprächskreis „Hafen und Werften“ für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter aus dem Bereich Hafen und Werften in Hamburg Seminar-Nummer: GHW Ziele In den Hamburger Werft- und Hafenbetrieben werden an die Schwerbehindertenvertretungen besondere Bedingungen und Anforderungen gestellt. Diese thematisieren wir im Seminar. Die überbetriebliche Zusammenarbeit in diesem Gesprächskreis eröffnet den Teilnehmern innovative Ansätze für die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den Werft- und Hafenbetrieben und sichert langfristig deren Arbeitsplätze. Themen • Anforderungen an die Schwerbehindertenvertretungen unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen • überbetriebliche Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch • Hilfe und Unterstützung bei der innerbetrieblichen Überzeugungsarbeit • Gesundheitsschutz und Prävention • Erweiterung von betrieblichen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen • Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern Termin 1 Freitag 24. Februar 2017 Beginn: 9.30 Uhr Ende: 15.30 Uhr Termin 2 Freitag 05. Mai 2017 Beginn: 9.30 Uhr Ende: 15.30 Uhr Termin 3 Freitag 10. November 2017 Beginn: 9.30 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Informations- und Beratungsprojekt handicap Besenbinderhof 59 20097 Hamburg Kosten keine Das Integrationsamt Hamburg unterstützt die Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretungen. In diesem Programm könnte demnächst auch Ihr Arbeitskreis zu finden sein! 46 Leitung Detlef Baade Pro Termin vier Anerkennungsstunden für Disability Manager. Inhouse-Seminare – maßgeschneidert für Ihren Betrieb für Arbeitgeber und ihre Beauftragten Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Das Integrationsamt Hamburg stellt erfreut fest, dass sich viele Betriebe aus den unterschiedlichsten Gründen zunehmend mit den Themen Inklusion, Beschäftigung von behinderten Menschen, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gesundheitsförderung und ähnlichen Fragestellungen beschäftigen. Der Besuch von Seminaren und Fortbildungen außer Haus zu diesen Themen ist aus Zeitgründen für Arbeitgeber und Führungskräfte häufig nicht möglich. Das Integrationsamt Hamburg bietet Ihnen deshalb an, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen in Ihrem Betrieb durchzuführen. Volker Eikmeier Tel.: 040 / 428 63-2858 E-Mail: [email protected] Anke Kaden Tel.: 040 / 428 63-2859 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen über das Integrationsamt erhalten Sie auf unserer Webseite unter: www.hamburg.de/integrationsamt Abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihre betriebliche Situation konzipiert das Integrationsamt gemeinsam mit Ihnen Seminare und Informationsveranstaltungen rund um das Thema schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Einen Überblick über die möglichen Themen verschafft Ihnen dieses Fortbildungsprogramm, darüber hinaus sind aber auch andere Themen möglich. Vorab klären wir mit Ihnen den von Ihnen gewünschten Teilnehmerkreis sowie die individuellen betrieblichen Fragestellungen und richten danach die Veranstaltungsstruktur aus. Außerdem stellen wir Ihnen die erforderlichen Referenten zur Verfügung. Die Beteiligung der Mitarbeitervertreter ist möglich und wird vom Integrationsamt ausdrücklich begrüßt. Sie legen mit uns den Termin und den Ort der Veranstaltung fest und laden den Teilnehmerkreis ein. Unsere erfahrenen und kompetenten Referenten aus dem Integrationsamt stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Für unsere externen Referenten zahlt das Integrationsamt das Honorar. Ihnen entstehen somit keine Kosten. 47 Fortbildung-IA-2017 47 30.09.16 16:08 Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – Integrationsamt – Hamburger Straße 47 · 22083 Hamburg Telefon: (040) 428 63-3953 · E-Fax: (040) 4279-63142 E-Mail: [email protected] www.hamburg.de/integrationsamt Tätigkeitsbereich/ Funktion Name Telefon- Anmerkungen durchwahl Referatsleitung Frau Ritter 2832 Sachgebiet: Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen, Projektförderung, Fachdienste Sachgebietsleitung Herr Eikmeier 2858 Stellv. Referatsleitung Aufklärungs- und Frau Kaden 2859 Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen, stellv. Bildungsmaßnahmen Sachgebietsleitung Frau Schröder 3648 Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen Herr Schütt 2865 Dateien Projektförderung Sachbearbeitung Frau Schroth der Zweite 2852 Projekte Herr Münzel 4213 Projekte, Verwaltung Sondervermögen, Beratender Ausschuss Psychosozialer Frau Schneider 2857 PLZ 20097-99, 201-203, 205, 211, 220-223 Fachdienst Frau Hohendorff 3772 PLZ 20001-95, 204, 210, 224-227 Technischer Fachdienst Frau Heess 4810 PLZ 200-203,227, BASFI, Dibs Herr Klick-Weiler 2850 PLZ 204, 205, 210, 211, 220-226, Asklepios, P&W, Uni, UKE, HAW, HCU Fachliche Leitstelle IT Sachbearbeitung Frau Steiner 3612 Herr Schult 4228 Sachgebiet: Kündigungsschutz/ begleitende Hilfen, Widerspruchsverfahren Sprechzeiten Mo. u. Do. 9.00–12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sachgebietsleitung Herr Drosten 2569 zuständig nach Postleitzahlen Sachbearbeitung Herr de Laer 3069 205, 210 (01-39) Frau Mantei 5403 201, 203 Herr Rißmann 3752 204, 211 (11-29), 227 (65-99) Frau Junge 2916 202 Herr Schmidt 2855 210 (41-88), 211 (05-09), 211 (31-49) Frau Harmelink 2235 200 (01-97) Frau Jäger 3754 220 (ohne 22083) Herr Klipp 2856 221 Frau Lüttig 3537 225 Herr Hansen 4069 223, 226 Frau Zimmermann 3755 222, 224 Frau Hassek 2511 22083, 20099, 227 (01-64), Integrationsprojekte Widerspruchsverfahren Sachbearbeitung Herr Buschmann 3410 stellv. Sachgebietsleitung 48 Fortbildung-IA-2017 48 30.09.16 16:08 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – Integrationsamt – Hamburger Straße 47 · 22083 Hamburg Telefon: (040) 428 63-3953 · E-Fax: (040) 4279-63142 E-Mail: [email protected] www.hamburg.de/integrationsamt Tätigkeitsbereich/ Funktion Name Telefon- Anmerkungen durchwahl Sachgebiet: Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe – individuelle Förderung, Service Sachgebietsleitung Frau Bruns 2810 Erhebung der AGLA Abschnittsleitung Herr Deinert 3736 stellv. Sachgebietsleitung, Insolvenzverfahren Sachbearbeitung Herr Böckenhauer 2867 Erhebung der AGLA Frau Schmalmack 2848 Erhebung der AGLA Frau Schultz 2849 Erhebung der AGLA Individualförderung zuständig nach Postleitzahlen Sachbearbeitung Frau Gerber 3073 203, 22083, Dialog im Stillen/Dunkeln Frau Haas 4685 200, 201, Airbus, Telekom Frau Ralf 2813 221, 223, 227 Herr Mater 2546 202, 204, 205, 220 (ohne 22083) Herr Gerloff 3454 210, 211, 222, 224-226 Geschäftszimmer Sachbearbeitung Herr Dobert 3953 Herr Uzun 3535 49 Fortbildung-IA-2017 49 30.09.16 16:08 Wichtige Adressen Integrationsfachdienst Hamburg Beratung und Unterstützung von Betrieben und Unternehmen Der Integrationsfachdienst (IFD) ist eine im Sozialgesetzbuch IX bundesweit vorgeschriebene Einrichtung. Er berät im Auftrag der Integrationsämter schwerbehinderte Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber in allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Darüber hinaus begleitet und unterstützt er schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, teilweise auch im Auftrag anderer Reha-Träger. Das Beratungsprojekt BIHA (Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg) berät und unterstützt im Auftrag des Integrationsamtes Arbeitgeber zu allen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Arbeitnehmer. BIHA ist unter dem Dach der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH angesiedelt. Fortbildungsakademie der Wirtschaft Beratungsinitiative Hamburg (BIHA) Spohrstraße 6 22083 Hamburg Der Hauptsitz des IFD-Hamburg ist bei der ARINET GmbH. IFD-Hamburg c/o ARINET GmbH Schauenburgerstraße 6 20095 Hamburg Tel. 040/63 64 62-72 Fax 040/63 64 62-75 [email protected] www.faw-hamburg.de Tel. 040/38 90 45-20 Fax 040/38 90 45-45 [email protected] www.arinet-hamburg.de Beratung und Unterstützung von betrieblichen Interessenvertretungen Weitere Anlaufstellen des IFD-Hamburg: Für Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderung IFD-Hamburg c/o ausblick GmbH August-Krogmann-Straße 52 22159 Hamburg Das Beratungsprojekt handicap – unter dem Dach von Arbeit und Leben Hamburg – berät und unterstützt im Auftrag des Integrationsamtes betriebliche Interessenvertretungen zu allen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Tel. 040/6 45 81-14 77 Fax 040/6 45 81-16012 [email protected] Arbeit und Leben Hamburg Beratungsstelle handicap Besenbinderhof 60 20097 Hamburg Für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung IFD-Hamburg c/o Hamburger Arbeitsassistenz GmbH Schulterblatt 36 20357 Hamburg Tel. 040/28 40 16-0 [email protected] www.hamburg.arbeitundleben.de Tel. 040/43 13 39-0 Fax 040/43 13 39-0 [email protected] 50 Fortbildung-IA-2017 50 30.09.16 16:08 Anmeldung für die Seminare des Integrationsamtes Hamburg 2017 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration z. Hd. Frau Anke Kaden Hamburger Straße 47 22083 Hamburg Seite 51 + 52 drucken Fax: 040 / 4279 - 631 42 Ich melde mich verbindlich für folgende/s Seminar/e 2017 an: BITTE IN DRUCKSCHRIFT AUSFÜLLEN Für jeden Teilnehmer einen gesonderten Vordruck verwenden. Bitte tragen Sie für jedes Seminar die Seminar-Nr. und den Seminartitel ein. Seminar-Nr. Seminartitel Persönliche Angaben: Funktion: (bitte ankreuzen) Name: Vertrauensperson Vorname: stellvertr. Vertrauensperson Firma: Arbeitgeberbeauftragter Dienststelle: Betriebs-/Personalrat Straße: sonstige: PLZ/Ort: darin tätig seit: Telefon: Fax: Benötigen Sie behinderungsbedingt Hilfe? Wenn ja, welche? E-Mail: Straße: PLZ/Ort: Die Anmeldung setzt voraus, dass der Arbeitgeber Sie für die Seminarteilnahme freigestellt hat. Mit der Unterschrift erklären Sie auch, dass Ihnen die im Programm aufgeführten Rechtsgrundlagen bekannt sind. Ort, Datum Unterschrift 51 Fortbildung-IA-2017 51 Perforation 30.09.16 16:08 Kostenübernahmeerklärung Bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei Anreise im Seminarhotel/Veranstaltungsort vorlegen. Die Rechnung wird dann direkt an Ihren Arbeitgeber gesendet. Es besteht auch die Möglichkeit, die Rechnung bei Abreise direkt im Hotel/Veranstaltungsort zu bezahlen. Firmenadresse: Rechnungsadresse (falls abweichend): Firma Firma Straße Straße PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon-Nummer mit Durchwahl Telefon-Nummer mit Durchwahl Unser Mitarbeiter/unsere Mitarbeiterin Vorname, Nachname (bitte in Druckschrift) nimmt an folgender Fortbildungsveranstaltung des Integrationsamtes Hamburg teil: Seminarnummer Datum Seminarhotel/Veranstaltungsort (Anschrift) Wir übernehmen für unseren Mitarbeiter/unsere Mitarbeiterin für die Dauer der Teilnahme an genannter Fortbildungsveranstaltung die Übernachtungs- und Verpflegungspauschale bzw. die Tagungspauschale, falls keine Übernachtung vorgesehen ist. Datum Unterschrift des Arbeitgebers Firmenstempel (mit Anschrift) Name des Unterzeichners in Blockschrift 52 Fortbildung-IA-2017 52 30.09.16 16:08 Unsere Referenten – hohe Kompetenz und viel Erfahrung Detlef Baade Peter Broll Angela Bruns Nadja Buhre Helke Clauss Cornelia Dethloff Markus Drosten Volker Eikmeier Sigrid Feldmann Marlies Faedtke Thomas Frick Iris Kamrath Christine Heess Marc-Patrick Homuth Dr. Ulrike Höppner Otto Klick-Weiler Simone Lerche Nikolai Magdalinski Thomas Marks Marina Marquardt Kirsten Rathjen Brigitte Rau Susanne Rehder-Schremmer Rainer Sedlack Hans Sievert Dr. Babette Tondorf Achim Toennes Brigitte von Borstel Larissa Wocken Konzern-SBV, Fa. Eurogate Sozialverband VdK Hamburg, Geschäftsführer Integrationsamt Hamburg, Sachgebietsleiterin Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe SBV Dt. Schauspielhaus, Diplom-Pädagogin DIAS GmbH Hamburg Versorgungsamt Hamburg, Sachgebietsleiterin SGB IX Integrationsamt Hamburg, Sachgebietsleiter Kündigungsschutz/ begleitende Hilfe Integrationsamt Hamburg, Sachgebietsleiter Schulung und Aufklärung, Projekte und Fachdienste ARINET/NetQ Beratungsinitiative Hamburg (BIHA), Projektleitung Kommunikationstrainer Beratungsprojekt handicap, Projektleitung Integrationsamt Hamburg, Technische Beraterin Arbeitsrichter Arbeitsrichterin Integrationsamt Hamburg, Technischer Berater DIAS GmbH Hamburg Integrationsfachdienst Hamburg, Psychologe Agentur für Arbeit Hamburg, Sachbearbeiter Moderatorin Integrationsfachdienst Hamburg Integrationsfachdienst Hamburg, Psychologin Richterin Sozialgericht Agentur für Arbeit Hamburg, Sachbearbeiter Diplom-Pädagoge, Kommunikationstrainer, Supervisor Rechtsanwältin, Kanzlei Menschen und Rechte Organisations- und Personalentwickler Moderatorin Rechtsanwältin, Kanzlei Dornheim Rechtsanwälte & Steuerberater 53 Fortbildung-IA-2017 53 30.09.16 16:08 Foto: vision photos Foto: Elsa Brändström Haus Unsere Tagungsstätten – Lernen in schöner Atmosphäre Lindner Country & Strand Hotel Strandallee 136-140 23669 Timmendorfer Strand www.lindner.de/de/hotel_timmendorfer_strand Wälderhaus Am Inselpark 19 21109 Hamburg www.waelderhaus.de Maritim Strandhotel Travemünde Trelleborgallee 2 23570 Lübeck-Travemünde www.maritim.de/strandhotel-travemuende Hotel Park Soltau Winsener Straße 111 29614 Soltau www.hotel-park-soltau.de Holiday Inn Hamburg Billwerder Neuer Deich 14 20539 Hamburg www.hi-hamburg.de/holiday-inn-hotel Foto: Holiday Inn Foto: Hotel Park Soltau Foto: Arlt © Maritim Hotelgesellschaft mbH Elsa Brändström Haus Kösterbergstraße 62 22587 Hamburg www.ebh-hamburg.de 54 Fortbildung-IA-2017 54 30.09.16 16:08 Impressum Nutzungshinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration - Integrationsamt – Hamburger Straße 47 22083 Hamburg Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bürgerschafts-, Bundestags- und Europawahlen sowie die Wahlen zur Bezirksversammlung. Tel.: 040/428 63-2858 / 2859 Fax: 040/4279 – 63 142 E-Mail: [email protected] www.hamburg.de/integrationsamt Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Redaktion: Brigitte Muschiol www.brigittemuschiol.de Grafik: Uwe Lois Rohe [email protected] Gesamtherstellung Elbe-Werkstätten GmbH Betriebe Elbe West Friesenweg 5b – d 22763 Hamburg Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl die Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Ferienkalender 2017 Land Baden-Württemberg Bayern Winterferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien Herbstferien - 10.04. - 21.04. 06.06. - 16.06. 27.07. - 09.09. 30.10. - 03.11. Weihnachtsferien 22.12. - 05.01. 27.02. - 03.03. 10.04. - 22.04. 06.06. - 16.06. 29.07. - 11.09. 30.10. - 03.11. / 22.11. 23.12. - 05.01. Berlin 30.01. - 04.02. 10.04. - 18.04. 24.05. / 26.05. / 06.06. - 09.06. 20.07. - 01.09. 02.10. / 23.10. - 04.11. 21.12. - 02.01. Brandenburg 30.01. - 04.02. 10.04. - 22.04. 26.05. 20.07. - 01.09. 02.10. / 23.10. - 04.11. 21.12. - 02.01. Bremen 30.01. - 31.01. 10.04. - 22.04. 26.05. / 06.06. 22.06. - 02.08. 02.10. - 14.10. / 30.10. 22.12. - 06.01. Hamburg 30.01. 06.03. - 17.03. 22.05. - 26.05. 20.07. - 30.08. 02.10. / 16.10. - 27.10. 22.12. - 05.01. - 03.04. - 15.04. - 03.07. - 11.08. 09.10. - 21.10. 24.12. - 13.01. Hessen Mecklenburg-Vorpommern 06.02. - 18.02. 10.04. - 19.04. 02.06. - 06.06. 24.07. - 02.09. 02.10. / 23.10. - 30.10. 21.12. - 03.01. Niedersachsen 30.01. - 31.01. 10.04. - 22.04. 26.05. / 06.06. 22.06. - 02.08. 02.10. - 13.10. / 30.10. 22.12. - 05.01. Nordrhein-Westfalen - 10.04. - 22.04. 06.06. 17.07. - 29.08. 23.10. - 04.11. 27.12. - 06.01. Rheinland-Pfalz - 10.04. - 21.04. - 03.07. - 11.08. 02.10. - 13.10. 22.12. - 09.01. Saarland 27.02. - 04.03. 10.04. - 22.04. - 03.07. - 14.08. 02.10. - 14.10. 21.12. - 05.01. Sachsen 13.02. - 24.02. 13.04. - 22.04. 26.05. 26.06. - 04.08. 02.10. - 14.10. / 30.10. 23.12. - 02.01. Sachsen-Anhalt 04.02. - 11.02. 10.04. - 13.04. 26.05. 26.06. - 09.08. 02.10. - 13.10. / 30.10. 21.12. - 03.01. - 07.04. - 21.04. 26.05. 24.07. - 02.09. 16.10. - 27.10. 21.12. - 06.01. 06.02. - 11.02. 10.04. - 21.04. 26.05. 26.06. - 09.08. 02.10. - 14.10. 22.12. - 05.01. Schleswig-Holstein Thüringen 55 Fortbildung-IA-2017 55 30.09.16 16:08 e h- ld lp fe do ön A ch S r-S H . tr 2 Bus 37 r sche i n i e t Hols p m a K 3 Bus 37 1 Ei nk au fs ze Ha nt m ru bu m O rg be er ra St lte ra na ße lle e H H Bus 261 U Hamburger Straße n ag W e aß str er Ri tra ds ar ch 4 ße Kl w ik eg Bus 261 H in 5 6 Bus 261 H 1 Integrationsamt 4 HörBIZ 2 Versorgungsamt 5 Barrierefrei Leben e. V., Beratungszentrum für technische Hilfen 3 Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. 6 Landesarbeitsgemeinschaft für Behinderte Taststreifen auf dem Gehweg Integrationsamt Hamburg Hamburger Straße 47 22083 Hamburg Tel.: 040 428 63 - 28 58 / 28 59 Fax: 040 4279 - 631 42 www.hamburg.de/integrationsamt Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Fortbildung-IA-2017 56 30.09.16 16:08
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