Europäische Kommission - Pressemitteilung Europäische Union stockt Unterstützung für Benin um 184 Mio. EUR auf Brüssel, 9. Dezember 2016 Neven Mimica, EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, unterzeichnet heute im Beisein des Präsidenten der Republik Benin, Patrice Talon, Finanzhilfevereinbarungen über insgesamt 184 Mio. EUR. Es geht um eine Budgethilfevereinbarung und eine Finanzhilfe zur Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses. Damit ermöglichen die EU und Benin den Start von zwei Vorzeigeprojekten im Bereich der verantwortungsvollen Regierungsführung in Benin, mit denen die Bemühungen der Regierung bei der Armutsbekämpfung und der Förderung von Reformen unterstützt werden sollen. Neven Mimica erklärte: «Mit dieser Unterstützung in Höhe von 184 Mio. EUR leistet die Europäische Union der beninischen Regierung Hilfestellung bei ihren Bemühungen um eine verantwortungsvolle Staatsführung, eine bessere Verwaltung der öffentlichen Finanzen und zur Bekämpfung von Betrug und Korruption. Die bisherigen Anstrengungen in diesen Bereichen sind zu begrüßen und müssen fortgesetzt werden. Dies ist ausschlaggebend, um das Vertrauen der Bevölkerung, der privaten Investoren und der Geber zu sichern. » Bei der ersten Finanzierungsvereinbarung handelt es sich um einen mit 114 Mio. EUR ausgestatteten Vertrag für verantwortungsvolle Regierungsführung und Entwicklung; davon werden 103 Mio. EUR über einen Zeitraum von fünf Jahren ab 2016 als direkte Budgethilfe bereitgestellt. Damit soll eine verantwortungsvolle wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung durch folgende Maßnahmen gefördert werden: Stärkung einer transparenten Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Schaffung eines glaubwürdigen Systems zur Korruptionsbekämpfung auf der Grundlage eines unabhängigen Justizwesens und der Verbesserung des Geschäftsumfelds durch Reformen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Rechtssicherheit bei Investitionen. Die Auszahlungen aufgrund dieses Vertrags werden im Rahmen eines strategischen Dialogs festgelegt, der mit der Regierung über die Umsetzung der Reformen in diesen Bereichen geführt wird. Für die Verwirklichung der in dem Vertrag für verantwortungsvolle Regierungsführung und Entwicklung vorgesehenen Ziele erhält Benin technische Hilfe im Umfang von 11 Mio. EUR. Durch das Unterstützungsprogramm für die Territorialentwicklung soll die Umsetzung des nationalen Dezentralisierungs- und Dekonzentrationsprozesses mit insgesamt 70 Mio. EUR unterstützt werden. Davon sollen 60 Mio. EUR als Sektorbudgethilfe bereitgestellt werden, die zum Großteil in den Fonds zur Unterstützung der Kommunalentwicklung fließen sollen. Die Höhe der jährlichen Auszahlungen wird sich nach den Ergebnissen richten, die die beninische Regierung in Bezug auf 10 Indikatoren erzielt. Anhand dieser Indikatoren werden die Fortschritte gemessen, die bei der Territorialverwaltung sowohl in Bezug auf die Transfers zentralstaatlicher Mittel an die Gemeinden als auch in Bezug auf die Verwaltung dieser Mittel durch die kommunalen Behörden erzielt werden. In dem Programm sind ferner 10 Mio. EUR für folgende Maßnahmen vorgesehen: Kapazitätsausbau auf allen Verwaltungsebenen, Unterstützung des beninischen Gemeindeverbands sowie Finanzierung innovativer Territorialentwicklungsprojekte, die von beninischen Gemeinden vorgeschlagen und umgesetzt werden. Hintergrund In den letzten zwei Jahren hat Benin einen kompletten Wahlzyklus durchlaufen: über Gemeinde- und Kommunalwahlen über Parlamentswahlen im Jahre 2015 bis hin zu Präsidentschaftswahlen im Jahr 2016. Zu den wichtigsten Herausforderungen für die neue Regierung zählen die Korruption und deren mangelnde strafrechtliche Verfolgung. Durch den Vertrag für verantwortungsvolle Regierungsführung und Entwicklung will die EU die Regierung bei der Eindämmung dieser Praktiken wie auch bei der Sanierung der öffentlichen Finanzen unterstützen. Diese Unterstützung knüpft an einen ähnlichen Vertrag an, der im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) geschlossen wurde. Benin ist im Rahmen eines Dezentralisierungsprozesses, der 2003 eingeleitet wurde, darum bemüht, die Entscheidungsprozesse unter Einbeziehung von 77 Gemeinden bürgernäher zu gestalten. Die Europäische Union hat die Dezentralisierungsreform seit 2003 mit drei aufeinanderfolgenden Programmen begleitet und hierfür insgesamt 68,8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. In dem jüngsten Programm zur Unterstützung der lokalen Entwicklung im Rahmen des 10. EEF (2012-2016) wurde Sektorbudgethilfe (in Höhe von 41,2 Mio. EUR) mit institutioneller Unterstützung (in Höhe von 3,8 Mio. EUR) kombiniert. Damit hat die Europäische Union die Umsetzung der nationalen Dezentralisierungspolitik unterstützt, die Kapazitäten und (insbesondere finanziellen) Ressourcen der Gemeinden gestärkt und gleichzeitig Anreize dafür geschaffen, dass für die lokalen Gebietskörperschaften Mittel aus dem Staatshaushalt bereitgestellt werden. Benin erhält für den Zeitraum 2014-2020 insgesamt 372 Mio. EUR aus dem 11. EEF. Die Unterstützung wird für die folgenden Schwerpunktbereiche gewährt: verantwortungsvolle Staatsführung (184 Mio. EUR), nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft (80 Mio. EUR) und Zugang zu einer modernen und nachhaltigen Energieversorgung (80 Mio. EUR). Für die Unterstützung der Zivilgesellschaft werden 18 Mio. EUR bereitgestellt und 10 Mio. EUR fließen in Begleitmaßnahmen für die Umsetzung des nationalen Richtprogramms. IP/16/4306 Kontakt für die Medien: Carlos MARTIN RUIZ DE GORDEJUELA (+32 2 296 53 22) Christina WUNDER (+32 2 299 22 56) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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