B ekanntmachung

BEKANNTMACHUNG
Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes und § 3 Abs. 1 der Satzung für die Freiwilligen
Feuerwehren der Stadt Karlstadt ergeht hiermit
Einladung
zu einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stetten am
Freitag, 20. Januar 2017 um 19.30 Uhr
in der Mehrzweckhalle in Karlstadt-Stetten.
Tagesordnung:
Wahl des 1. Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Stetten
Karlstadt, den 29. November 2016
Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister
Anmerkung:
Wahlberechtigt sind nur die Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Stetten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Person ist nicht zulässig.