BEKANNTMACHUNG Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes und § 3 Abs. 1 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Karlstadt ergeht hiermit Einladung zu einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stetten am Freitag, 20. Januar 2017 um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle in Karlstadt-Stetten. Tagesordnung: Wahl des 1. Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Stetten Karlstadt, den 29. November 2016 Dr. Paul Kruck Erster Bürgermeister Anmerkung: Wahlberechtigt sind nur die Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Stetten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Person ist nicht zulässig.
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