Kommission berichtet über die im Rahmen der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission berichtet über die im Rahmen der Europäischen
Migrationsagenda erzielten Fortschritte
Brüssel, 8. Dezember 2016
Die Kommission berichtet heute über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EUTürkei und der EU-Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen.
Die Kommission hat heute ihre vierte Empfehlung zum Asylsystem in Griechenland angenommen. Der
Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der Fortschritte Griechenlands beim Aufbau eines
funktionierenden Asylsystems und eine Aufstellung von Maßnahmen, die die schrittweise
Wiederaufnahme von Überstellungen nach Griechenland gemäß der Dublin-Verordnung ermöglichen
sollen.
Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Unser
umfassendes europäisches Migrationskonzept zeigt Erfolge. Die EU-Türkei-Erklärung wird kontinuierlich
angewandt, und die Zahl der Migranten, die irregulär nach Griechenland kommen, ist ganz erheblich
zurückgegangen. Hervorzuheben sind aber auch die Fortschritte, die Griechenland bei der Behebung
von Schwachstellen in seinem Asylsystem erzielt hat. Dank dieser Fortschritte kann die Kommission
jetzt empfehlen, die Dublin-Überstellungen nach Griechenland ab dem 15. März 2017 allmählich
wiederaufzunehmen. Damit nimmt die Attraktivität der irregulären Zuwanderung und Weiterreise in
andere europäische Länder weiter ab, womit wir der Rückkehr zu einem normal funktionierenden
Dublin- und Schengen-System einen erheblichen Schritt näher kommen.“
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte: Sowohl
Italien als auch Griechenland haben in den letzten Monaten bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise
Übermenschliches geleistet. Deshalb konnten wir heute beschließen, das Vertragsverletzungsverfahren
wegen der Abnahme von Fingerabdrücken und der Registrierung von Migranten einzustellen. Im
November hatten die Umsiedlungen mit mehr als 1400 überstellten Migranten einen Rekordstand
erreicht. Jetzt ist es an den Mitgliedstaaten, ihr diesbezügliches Engagement zu intensivieren und zu
verstetigen. Unser Ziel ist es, im Laufe des kommenden Jahres sämtliche Personen in Griechenland und
Italien, die für eine Umverteilung in Frage kommen, umzusiedeln. Diese Umverteilung und eine
dauerhafte Senkung des Flüchtlingsaufkommens aus der Türkei mittels der EU-Türkei-Erklärung sind
notwendige Grundvoraussetzungen für eine allmähliche Rückkehr Griechenlands ins Dublin-System.“
Stetige Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Der Trend zu stetigen Fortschritten bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei hat sich trotz der vielen
Herausforderungen bestätigt. Die Zahl der irregulären Grenzübertritte über die Ägäis blieb im
Berichtszeitraum deutlich unter dem Stand vor der EU-Türkei-Erklärung. Seit März liegt die
durchschnittliche Zahl der Neuankömmlinge bei 92 pro Tag, während im vergangenen Jahr an einem
einzigen Oktobertag 10 000 Flüchtlinge eingetroffen waren. Es werden weiterhin
Rückführungsaktionen durchgeführt, in deren Verlauf seit dem dritten Bericht zusätzlich
170 Personen rückgeführt wurden, so dass die Gesamtzahl der auf Grundlage der Erklärung oder
gemäß dem bilateralen Rückübernahmeabkommen zwischen Griechenland und der Türkei
rückgeführten Personen auf 1187 anstieg. Erhebliche Unzulänglichkeiten bestehen jedoch weiter: so
kommen die Rücküberstellungen aus Griechenland in die Türkei weiterhin zu langsam voran, was zu
zusätzlichem Druck auf den griechischen Inseln führt. Daher muss nicht nur die Lage aufmerksam
beobachtet werden, sondern – was noch wichtiger ist – es müssen auch zusätzliche Anstrengungen
unternommen werden, um die Situation auf den griechischen Inseln zu verbessern. Deshalb müssen
ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden, um die wirksame Bearbeitung von Asylanträgen zu
gewährleisten, wobei die Mitgliedstaaten in vollem Umfang den Aufforderungen des Europäischen
Unterstützungsbüros für Asylfragen Folge leisten müssen. Um die vollständige Umsetzung der
Erklärung EU-Türkei sicherzustellen und insbesondere die griechischen Inseln zu entlasten, hat der EUKoordinator Maarten Verwey in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden einen gemeinsamen
Aktionsplan erarbeitet, den er heute veröffentlicht.
Für die Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung muss die Türkei noch sieben Vorgaben
erfüllen. Die Kommission bestärkt die Türkei darin, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um alle noch
ausstehenden Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung so bald wie möglich zu erfüllen. Die
Kommission und die Türkei haben ihren Dialog fortgeführt, um Lösungen zu finden und u. a. die zur
Erfüllung der noch ausstehenden Vorgaben erforderlichen gesetzlichen und verfahrenstechnischen
Änderungen vorzunehmen.
Die Kommission hat die Bereitstellung von Finanzmitteln im Rahmen der Flüchtlingsfazilität für die
Türkei weiter beschleunigt und insgesamt bereits 2,2 Mrd. EUR der für den Zeitraum 2016-2017
vorgesehenen 3 Mrd. EUR zugewiesen, um den dringendsten Bedarf der Flüchtlinge und
Aufnahmegemeinschaften in der Türkei zu decken. Die vertraglich gebundenen Mittel erhöhten sich auf
1,3 Mrd. EUR. Die Kommission unternimmt alle erforderlichen Anstrengungen, um dafür zu sorgen,
dass die Mittel aus der Fazilität rascher ausgezahlt werden können. Bislang sind insgesamt
677 Mio. EUR ausgezahlt worden.
Schrittweise Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland
Die Kommission hat heute ihre vierte Empfehlung zur Frage der Wiederaufnahme der DublinÜberstellungen nach Griechenland angenommen. Damit wird die Rückkehr zu einer normalen
Funktionsweise der Dublin-Regeln greifbarer. In dieser Empfehlung stellt die Kommission fest, dass
Griechenland beträchtliche Fortschritte bei der Schaffung der grundlegenden institutionellen und
rechtlichen Strukturen erzielt hat, die für ein ordnungsgemäß funktionierendes Asylsystem erforderlich
sind. Allerdings sind auf dem Weg zur Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen noch mehrere
Punkte zu berücksichtigen: so bleibt der Migrationsdruck hoch, und bestimmte Unzulänglichkeiten im
griechischen Asylsystem bestehen weiterhin, u. a. was die Aufnahmebedingungen, die Behandlung
schutzbedürftiger Antragsteller und die Geschwindigkeit anbelangt, mit der Asylanträge registriert und
geprüft werden.
Die Kommission empfiehlt deshalb eine schrittweise Wiederaufnahme der Überstellungen nach
Griechenland. Dabei sollen die griechischen Behörden in jedem Einzelfall eine menschenwürdige
Behandlung zusichern. Damit Griechenland nicht übermäßig belastet wird, sollten diese Überstellungen
nicht rückwirkend wiederaufgenommen werden, sondern sich nur auf Asylbewerber erstrecken, die ab
dem 15. März 2017 irregulär über eine Außengrenze nach Griechenland gelangen, oder für die
Griechenland aufgrund anderer als der Dublin-Kriterien ab diesem Zeitpunkt zuständig ist. Um die
griechischen Bemühungen zu unterstützen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihren
Umverteilungspflichten vollumfänglich nachkommen und in ausreichendem Umfang Asylexperten nach
Griechenland abzustellen.
Asylbewerber sollten nur dann nach Griechenland überstellt werden, wenn die griechischen Behörden
in jedem Einzelfall eine mit EU-Recht konforme Behandlung zusichern. Schutzbedürftige Asylbewerber
wie unbegleitete Minderjährige sollten vorläufig nicht nach Griechenland überstellt werden. Ein Team
des Europäisches Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), bestehend aus Sachverständigen der
Mitgliedstaaten, sollte die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen und darüber
berichten, ob die gemäß der Dublin-Verordnung nach Griechenland rücküberstellten Personen
entsprechend den Zusicherungen der griechischen Behörden behandelt werden. Die Kommission wird
regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Empfehlung berichten und die darin
enthaltenen Einzelempfehlungen erforderlichenfalls aktualisieren.
Fortschritte bei Umverteilung und Neuansiedlung
Im November wurden insgesamt 1406 Personen umgesiedelt. Mit dieser bislang höchsten Zahl in
einem Monatszeitraum bestätigt sich die anhaltend positive Entwicklung. Die Zahl der aus Griechenland
umgesiedelten Personen stabilisiert sich bei rund 1000 pro Monat, und die Umsiedlungen aus Italien
haben erheblich zugenommen. Insgesamt wurden bislang 8162 Personen umverteilt (6212 aus
Griechenland und 1950 aus Italien).
Die Kommission hält es inzwischen für machbar, alle für eine Umverteilung in Frage kommenden
Flüchtlinge aus Griechenland und Italien bis September 2017 in andere Mitgliedstaaten umzusiedeln.
Hierzu müssten die Mitgliedstaaten ab jetzt jeden Monat mindestens 2000 Flüchtlinge aus
Griechenland und 1000 aus Italien aufnehmen. Ab April 2017 müsste sich diese Zahl auf
mindestens 3000 Flüchtlinge pro Monat aus Griechenland und 1500 aus Italien erhöhen.
Die Kommission arbeitet weiterhin eng mit den griechischen und italienischen Behörden und den
übrigen Mitgliedstaaten daran, vor Ort bestehende Hindernisse für eine raschere Umverteilung zu
beseitigen. Ferner hat die Kommission heute die Einstellung der Vertragsverletzungsverfahren
gegen Italien und Griechenland wegen Nichtanwendung der Eurodac-Verordnung beschlossen, da beide
Mitgliedstaaten inzwischen bei nahezu allen Drittausländern, die illegal über eine Außengrenze in die
EU einreisen, die vorgeschriebene Abnahme von Fingerabdrücken durchführen.
Die Mitgliedstaaten haben auch ihre Anstrengungen im Bereich der Neuansiedlung verstärkt und bisher
13 887 der insgesamt im Rahmen der Regelung vom Juli 2015 vereinbarten 22 504 Menschen legale
und sichere Einreisemöglichkeiten angeboten. Seit dem letzten Bericht wurden 2035 Menschen vor
allem aus der Türkei, Jordanien und dem Libanon neu angesiedelt, so viel wie noch nie in einem
einzigen Monat. Weitere 544 syrische Flüchtlinge wurden aus der Türkei neu angesiedelt. Damit erhöht
sich die Zahl der im Rahmen der Erklärung EU-Türkei neu angesiedelten Personen aus der Türkei auf
2761.
Weitere Informationen
- Umverteilung und Neuansiedlung:
Mitteilung: Achter Bericht zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen
Anhang 1: Umverteilungen aus Griechenland
Anhang 2: Umverteilungen aus Italien
Anhang 3: Neuansiedlung – Sachstand
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Umverteilung und Neuansiedlung
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Bewältigung der Flüchtlingskrise: Finanzielle Unterstützung der EU
für Griechenland
Häufig gestellte Fragen: Schaffung einer Rahmenregelung der EU für die Neuansiedlung von
Flüchtlingen
Die Europäische Migrationsagenda
- Bericht EU-Türkei
Mitteilung: Vierter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Anhang 1: Gemeinsamer Aktionsplan
Anhang 2
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
- Dublin-Empfehlung:
Vierte Empfehlung zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die
Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Dublin-Verordnung zu treffen sind
IP/16/4281
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