a2229-2259.pdf; s1; (207.00 x 280.00 mm); 05.Dec 2016 19:11:33; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien SEITE EINS DIGITALISIERUNG Den Arbeitsschutz nicht vergessen Michael Schmedt D igitalisierung hat das Zeug, zum Wort oder irgendwie auch zum Unwort des Jahres zu werden. Denn so unterschiedlich die Menschen sind, die darüber sprechen, so unterschiedlich ist auch das, was sie damit meinen. Für die einen ist sie hilfreich und zukunftsweisend, für die anderen gefährlich und existenzbedrohend, weil sie um ihren Arbeitsplatz fürchten. In der Medizin sind künstliche Intelligenz, Ersatzteile für den menschlichen Körper aus 3-D-Druckern oder Roboterchirurgie keine Zukunftsszenarien mehr, sondern angewandte Praxis. Da mutet das Telemonitoring von Herzpatienten schon fast wie ein alter Hut an. Gerade im Gesundheitswesen versprechen sich viele eine Verbesserung der Strukturen und der Behandlung. Und auch wenn die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eher an die Inbetriebnahme des Berliner Flughafens erinnert, so wird sie dennoch Prozesse vereinfachen, transparenter und damit sicherer machen. Informationen werden dort vorliegen, wo sie gebraucht werden: Beim Arzt und seinem Patienten. Die Zeiten, in denen Patienten überdimensionale Umschläge mit Röntgenbildern durch die Gegend schleppten, muss vorbei sein. Das Telemonitoring wird angesichts der demografischen Entwicklung eine immer wichtigere Rolle bei der Versorgung chronisch Kranker einnehmen, um nur zwei Beispiele zu nennen. Dass der Weg zur digitalen Gesundheitswelt oft holperig und zugleich bedrohlich wirkt, sollte nicht dazu führen, den Prozess nicht zu begleiten oder ihn gar abzulehnen. Denn nur wer sich aktiv einbringt, kann auch gestalten. Wer zu spät mitspielt, kann das Wissensdefizit kaum noch aufholen. Die Patienten haben weniger Berührungsängste, wie die Nutzung der GesundheitsApps zeigt. Und die Industrie hat das wirtschaftliche Potenzial längst erkannt: Softwaregiganten wie Apple oder Google investieren in den Medizinbereich. Gewisse Regularien für die Hersteller von Apps sind unabdingbar. Die Anwendungen müssen medizinisch valide und datenschutzrechtlich konform sein. Das würde es auch dem Arzt einfacher machen, seinen Patienten Hilfestellung bei der Auswahl solcher Apps zu geben. Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 49 | 9. Dezember 2016 So drehen sich die Diskussionen überwiegend um Datenschutz und -verfügbarkeit und Prozessvereinfachung am Arbeitsplatz. Von Arbeitsschutz liest man selten, denn die Digitaliserung soll ja die Arbeitswelt vereinfachen: Flexibilität ist die Verheißung, die den Arbeitnehmer ködern soll. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat just das „Weißbuch Arbeiten 4.0“ präsentiert. Schaut man sich den Diskussionsentwurf zur digitalisierten Arbeitswelt an, so stutzt man beim Begriff „Wahlarbeitszeitgesetz“. Gemeint ist eine zweijährige Experimentierphase, in der – mit Bedingungen – eine begrenzte Abweichung von den bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zur Tageshöchstarbeitszeit und Ruhezeit möglich ist. Das erzürnte zu Recht den 1. Vorsitzenden des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Die Ausnahme von der Regel sei für viele Ärztinnen und Ärzte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen längst zur Regel geworden. Daher könne man auf noch mehr Ausnahmen zulasten des Arbeitsschutzes getrost verzichten, kritisierte Henke. Und so geht einem auf, was vielleicht nicht direkt auf der Hand liegt: Flexibilität heißt auch Verfügbarkeit. Arbeiten von jedem Ort zu jeder Zeit kann auch heißen, keinen Feierabend mehr zu haben. Nicht nur die Daten müssen geschützt werden, auch die Arbeitnehmer. Michael Schmedt Stellv. Chefredakteur A 2229
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