Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
(Einzelplan 14)
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Bundesministerium der Verteidigung ließ Einsparpotenzial von 2 Mio. Euro bei einer Baumaßnahme
ungenutzt
(Kapitel 1408 Titel 558 11)
46.0
Das BMVg wird in den nächsten Jahren mehrere Dienst- und Ausbildungsgebäude errichten. Bei einem dieser Neubauten hätte das
BMVg Kosten von mindestens 2 Mio. Euro vermeiden können,
wenn es insbesondere auf unnötige Balkone verzichtet hätte. Es
rechtfertigte seine Entscheidung mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die jedoch mangelhaft war. Diese Baumaßnahme darf
deshalb keine Referenz für weitere Dienst- und Ausbildungsgebäude des BMVg sein. Das BMVg muss künftig alle Möglichkeiten
einer wirtschaftlichen und sparsamen Planung nutzen.
46.1
Bundesrechnungshof kritisierte Neubau eines Dienst- und
Ausbildungsgebäudes
Das BMVg beabsichtigt, 37 Dienst- und Ausbildungsgebäude mit
einem Investitionsvolumen von 700 Mio. Euro bis zum Jahr 2027
zu errichten. Für den Neubau eines Lehrsaal- und Dienstgebäudes
in Bayern genehmigte es voraussichtliche Ausgaben von 48 Mio.
Euro. Nach den haushaltsrechtlichen Regelungen muss das BMVg
dafür u. a. die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme sowie die
später entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen nachweisen.
Die Bauverwaltung plante die Fassade mit großflächigen, nicht zu
öffnenden Fenstern und außenliegendem, elektrisch betriebenem
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Sonnen- und Blendschutz. Insgesamt sah sie die Hälfte der Fassaden als Glasflächen vor. Diese sollten von umlaufenden Balkonen aus gereinigt werden.
Der Bundesrechnungshof kritisierte diese Planung als unwirtschaftlich. Das BMVg hätte die Kosten um bis zu 4 Mio. Euro verringern können. Dafür hätte es die Glasflächen reduzieren und mit
mehr zu öffnenden Fenstern ausstatten müssen. Die Balkone wären somit nicht erforderlich gewesen. Der Bundesrechnungshof
forderte das BMVg im Jahr 2014 auf, die geplante Fassade zu ändern, um das Einsparpotenzial zu nutzen.
Nachträgliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Das BMVg erkannte die Kritik des Bundesrechnungshofes grundsätzlich an und sperrte zunächst einen Betrag von 4 Mio. Euro. Es
ließ die Bauverwaltung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für
die Fassade nachholen. Im Ergebnis verkleinerte die Bauverwaltung u. a. die Glasfläche und sparte damit 2 Mio. Euro ein. Außerdem änderte sie den Sonnen- und Blendschutz, indem sie nun
anstelle des elektrisch betriebenen einen feststehenden Sonnenschutz plante. Auf die Balkone verzichtete sie nicht. Auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und der geänderten Planung gab das BMVg die gesperrten Mittel im Februar 2015 frei.
Der Bundesrechnungshof prüfte im September 2015 die geänderte Planung und die zugrunde liegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Er stellte fest, dass die Bauverwaltung darin Investitionsund Lebenszykluskosten zum Teil unzutreffend oder überhaupt
nicht in Ansatz gebracht hatte. Beispielsweise fehlten die Kosten
für den Einbau des geänderten Sonnenschutzes und für die Wartung der Balkone. Für eine nicht favorisierte Variante hatte die
Bauverwaltung regelmäßige Reinigungskosten höher angesetzt,
als es der entsprechende Leitfaden vorsah.
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46.2
Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das BMVg die
gesperrten Mittel in voller Höhe freigab. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat er als mangelhaft und daher nicht belastbar kritisiert. Dies hätte dem BMVg bei sorgfältiger Prüfung auffallen
müssen.
So hätte das BMVg die Glasflächen weiter reduzieren und mehr zu
öffnende Fenster vorsehen können. Dadurch hätten sich alle
Fenster von innen reinigen lassen und die Balkone wären entbehrlich. Das BMVg hätte so mindestens weitere 2 Mio. Euro einsparen und damit das aufgezeigte Einsparpotenzial von insgesamt
4 Mio. Euro erreichen können.
Der Bundesrechnungshof hat das BMVg aufgefordert, die Frage
der Wirtschaftlichkeit bei der Baumaßnahme stärker zu beachten.
Dabei sollte es weitere Einsparmöglichkeiten bei der Fassadenausführung nutzen und Investitions- und Lebenszykluskosten
vollständig berücksichtigen. Es muss künftig seine Baumaßnahmen stärker an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausrichten.
46.3
Das BMVg hat erwidert, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sei
nicht zu beanstanden. Geringfügige Änderungen würden zu keinem grundsätzlich anderen Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung führen. Daher befürworte es die Balkone weiterhin. Das
BMVg hat vorgetragen, diese dienten vorrangig der Verschattung
als feststehender Sonnenschutz. Der elektrisch betriebene Sonnen- und Blendschutz sei deswegen nicht mehr nötig. Zudem habe die Bauverwaltung die Glasfläche der Fassade reduziert. Weiter
wolle das BMVg die Glasfläche jedoch nicht verkleinern, damit die
Räume noch ausreichend belichtet würden. Damit sei es den
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Empfehlungen des Bundesrechnungshofes gefolgt. Die Entwurfsplanung der Bauverwaltung halte die vom BMVg festgesetzte Kostenobergrenze ein. Im März 2016 habe die Bauverwaltung die
Rohbauarbeiten in Auftrag gegeben.
46.4
Der Bundesrechnungshof hält an seiner Kritik fest. Die geplante
Fassade ist unwirtschaftlich. Auch das neu vorgebrachte Argument, die Balkone dienten als feststehender Sonnenschutz und
ersetzten den elektrisch betriebenen Sonnen- und Blendschutz an
den Fenstern, überzeugt nicht. Es ist zu erwarten, dass selbst mit
Balkonen und dem geänderten Sonnenschutz ein weiterer Sonnen- und Blendschutz an den Fenstern erforderlich wird. Für widersprüchlich hält der Bundesrechnungshof auch die Argumentation des BMVg, die beanstandeten Balkone seien zur Verschattung
der Räume notwendig. Denn zugleich hat es kleinere Glasflächen
abgelehnt, da ansonsten die Räume nicht mehr ausreichend belichtet würden.
Der Bundesrechnungshof weist insbesondere darauf hin, dass der
Neubau dieses Lehrsaal- und Dienstgebäudes deshalb keine Referenz für künftige Dienst- und Ausbildungsgebäude des BMVg sein
darf. Er erwartet, dass das BMVg bei Baumaßnahmen künftig bereits in der Planungsphase umfassend auf eine wirtschaftliche und
sparsame Ausführung achtet. Dabei hat es Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sorgfältig zu prüfen und Investitions- und Lebenszykluskosten vollständig zu berücksichtigen.