Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Dezember 2016 (OR. en) 15327/16 INST 516 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: Empfänger: Generalsekretariat des Rates 5. Dezember 2016 Die Delegationen Nr. Komm.dok.: COM(2016) 772 final Betr.: BERICHT DER KOMMISSION über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahr 2015 Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 772 final. Anl.: COM(2016) 772 final 15327/16 /jc DRI DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.12.2016 COM(2016) 772 final BERICHT DER KOMMISSION über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahr 2015 {SWD(2016) 425 final} DE DE BERICHT DER KOMMISSION ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER AUSSCHÜSSE IM JAHR 2015 Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren 1 (im Folgenden „Verordnung über Ausschussverfahren“) legt die Kommission den Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahr 2015 vor. Der Bericht gibt eine Übersicht über Entwicklungen des Ausschusswesens im Jahr 2015 und enthält eine Zusammenfassung der Tätigkeit der Ausschüsse. Ihm liegt ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit einer detaillierten Statistik zur Arbeit der einzelnen Ausschüsse bei. 1. ÜBERSICHT ÜBER DIE ENTWICKLUNGEN DES AUSSCHUSSWESENS IM JAHR 2015 1.1 Allgemeine Entwicklung In einem am 26. Februar 2016 angenommenen Bericht 2 prüfte die Kommission die ersten fünf Jahre der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. Sie kam zu dem Schluss, dass die Kommission aufgrund der Verordnung in den letzten fünf Jahren ihre Durchführungsbefugnisse unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten wirksam nutzen konnte. Auch kam sie zu dem Ergebnis, dass der bestehende Rahmen eine effiziente und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten gestattet. Wie im Jahresbericht von 2013 3 dargelegt, wurden – mit Ausnahme des Regelungsverfahrens mit Kontrolle – alle im „alten“ Beschluss über Ausschussverfahren 4 festgelegten Ausschussverfahren automatisch an die neuen in der Verordnung über Ausschussverfahren festgelegten Ausschussverfahren (Verordnung (EU) Nr. 182/2011) angepasst. Demzufolge wurden die Ausschüsse 2015 entsprechend den in der Verordnung über Ausschussverfahren festgelegten Beratungsverfahren (Artikel 4), Prüfverfahren (Artikel 5) und Regelungsverfahren mit Kontrolle (RPS) nach Artikel 5a des Beschlusses über Ausschussverfahren tätig. Gemäß der zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung über Ausschussverfahren abgegebenen Erklärung der Kommission 5, wonach sie für jeden geltenden Rechtsakt mit Verweisen auf das RPS die Bestimmungen dieses Verfahrens auf der Grundlage der im Vertrag festgelegten Kriterien anpassen wird, hat die Kommission 2013 nach einer ersten 1 2 3 4 5 Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13). COM/2016/092 final. Bericht der Kommission über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahr 2013, COM(2014) 572 final. Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 (ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23), geändert durch den Beschluss 2006/512/EG des Rates (ABl. C 255 vom 21.10.2006, S. 4). Diese Erklärung wurde zusammen mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 19). 2 Prüfung 2012 drei Vorschläge 6 zur Anpassung von insgesamt 200 Basisrechtsakten an die Artikel 290 und 291 AEUV angenommen. Zu Beginn ihres neuen Mandats beschloss die Kommission im November 2014 im Zusammenhang mit einer Überprüfung anstehender Rechtsetzungsvorschläge, diese Vorschläge 7 zurückzuziehen, bis die Ergebnisse der künftigen Beratungen zwischen den Organen im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung zur Verbesserung der Rechtsetzung vorliegen. Diese neue Vereinbarung wurde sodann am 13. April 2016 offiziell unterzeichnet. Sie hebt „ die Notwendigkeit, […] der umgehenden Anpassung aller Basisrechtsakte [auf], in denen noch immer auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird. “ 8 In ihrem Arbeitsprogramm für 2017 9 kündigte die Kommission folglich an, dass sie „Rechtsvorschriften zur Anpassung bestehender Rechtsakte an delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte vorschlagen wird, um das Regelungsverfahren mit Kontrolle auslaufen zu lassen“, sowie ihre Absicht, „die demokratische Legitimität bestehender Verfahren für die Annahme delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu prüfen und Möglichkeiten für eine Änderung bestehender Verfahren für die Annahme bestimmter sekundärer Rechtsakte in Erwägung zu ziehen.“ 1.2 Entwicklung der Rechtsprechung Mit seinem Urteil vom 16. Juli 2015 Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, Rechtssache„Gegenseitigkeitsmechanismus auf dem Gebiet der Visumpolitik“) äußerte sich der Gerichtshof erstmals zu einem Fall der Abgrenzung zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten. Mit der Anwendung in diesem Fall wollte die Kommission den geänderten Gegenseitigkeitsmechanismus insofern aufheben, als die Bestimmungen der Kommission eine delegierte Befugnis nach Artikel 290 Absatz 1 AEUV anstelle einer Durchführungsbefugnis nach Artikel 291 Absatz 2 AEUV übertragen. Die Kommission hielt letztere Befugnis angesichts der Aufgabenstellung (Änderung eines Anhangs infolge einer von einem Dritten eingeführten Visumspflicht) in diesem Fall für zweckmäßiger. Der Gerichtshof wies die Klage der Kommission ab und argumentierte dahingehend, dass es für die Beantwortung der Frage, ob der von der Kommission zu erlassende Rechtsakt ein delegierter Rechtsakt oder ein Durchführungsrechtsakt zu sein hat, weder auf das Bestehen noch auf den Umfang eines der Kommission im Gesetzgebungsakt eingeräumten Ermessens ankommt. In seinem Urteil zu den verbundene Rechtssachen T-261/13 und T-86/14 Königreich der Niederlande/ Europäische Kommission („Eurostat“) vom 23. September 2015 hob das Gericht Bestimmungen in Durchführungsbestimmungen der Kommission auf, die infolge des Regelungsverfahrens mit Kontrolle angenommen worden waren. Das Gericht erinnerte daran, dass die Grundsätze über die Willensbildung der Unionsorgane im Vertrag festgelegt sind und nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten oder der Organe selbst stehen. Das Königreich der Niederlande brachte in dieser Sache vor, dass der Erlass von Maßnahmen nach Verordnung (EG) Nr. 2494/95 zur Anwendung dieser Verordnung sowie der Erlass von Maßnahmen zur Durchführung dieser Maßnahmen die Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle zwingend vorschreiben, während die angefochtenen Durchführungsbestimmungen der 6 7 8 9 COM(2013) 451, 452 und 751. ABl. C 80 vom 7.3.2015, S. 17. Kapitel V, Absatz 27. SWD(2016) 400 final 3 Kommission, die ohne Verpflichtung, das Regelungsverfahren mit Kontrolle zu durchlaufen, vorsähen, dass Eurostat die Methodikrahmen ausarbeite und deren Aktualisierung gewährleiste. Die Kommission argumentierte dahingehend, dass die in Rede stehenden Methodikrahmen keine rechtlich verbindlichen Maßnahmen für die Mitgliedstaaten und als solche keine Maßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 darstellten. Das Gericht urteilte, dass diese Methodikrahmen Durchführungsmaßnahmen darstellen, die einzuhalten sind, um den anwendbaren Verordnungen zu praktischer Wirksamkeit zu verhelfen und die Vergleichbarkeit der harmonisierten Verbraucherpreisindizes zu gewährleisten. Als solche hätten die angefochtenen Maßnahmen somit die Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle für die Annahme der erforderlichen Maßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 vorsehen müssen. 4 2. TÄTIGKEITSÜBERSICHT 2.1 Zahl der Ausschüsse und Sitzungen Es gilt, zwischen Komitologie-Ausschüssen und anderen Gremien – insbesondere von der Kommission eingesetzten Sachverständigengruppen – zu unterscheiden. Während die Sachverständigengruppen der Kommission 10 bei der Vorbereitung und Durchführung politischer Maßnahmen und delegierter Rechtsakte ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, unterstützen die Komitologie-Ausschüsse die Kommission bei der Ausübung der ihr durch die Basisrechtsakte übertragenen Durchführungsbefugnisse. Der vorliegende Bericht befasst sich ausschließlich mit Komitologie-Ausschüssen. Die Zahl der aktiven Komitologie-Ausschüsse wurde für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 nach Tätigkeitsbereichen ermittelt (siehe Tabelle I). Die Vorjahreszahlen (Stand: 31. Dezember 2014) sind vergleichshalber ebenfalls beigefügt. Abteilungen und Beratungsgruppen werden nicht gesondert gezählt, da diese zu einem übergeordneten Ausschuss gehören. TABELLE I – Gesamtzahl der Ausschüsse Politikbereich 2014 2015 18 18 AGRI (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) 2 2 BUDG (Haushalt) 5 5 CLIMA (Klimapolitik) 6 5 CNECT (Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien) 5 5 DEVCO (Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung) 1 2 DIGIT (Informatik) 5 5 EAC (Bildung und Kultur) 1 1 ECFIN (Wirtschaft und Finanzen) 2 2 ECHO (Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz) 4 4 EMPL (Beschäftigung, Soziales und Integration) 15 14 ENER (Energie) 31 31 ENV (Umwelt) 7 6 ESTAT (Eurostat) 9 8 FISMA (Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion) 4 4 FPI (Dienst für außenpolitische Instrumente) 44 43 GROW (Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU) 14 11 HOME (Migration und Inneres) 20 21 JUST (Justiz und Verbraucher) 4 4 MARE (Maritime Angelegenheiten und Fischerei) 30 30 MOVE (Mobilität und Verkehr) 3 3 NEAR (Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen) 1 1 OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) 1 1 REGIO (Regionalpolitik und Stadtentwicklung) 5 5 RTD (Forschung und Innovation) 21 21 SANTE (Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) 3* 3* SG (Generalsekretariat) 11 11 TAXUD (Steuern und Zollunion) 15 14 TRADE (Handel) INSGESAMT: 287 280 * Einschließlich Berufungsausschuss (im Register zum Ausschussverfahren ist der Berufungsausschuss als dem SG unterstehender Ausschuss verzeichnet; praktisch untersteht er den betroffenen Dienststellen). 10 Weitere Einzelheiten: http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?Lang=DE. 5 2015 kann die Klassifizierung der Ausschüsse generell anhand des von ihnen angewandten Verfahrens erfolgen (Beratungsverfahren, Prüfverfahren, Regelungsverfahren mit Kontrolle – siehe Tabelle II). Einige Ausschüsse, die mehrere Verfahren anwandten, wurden von den Ausschüssen getrennt, die lediglich nach einem Verfahren tätig wurden. TABELLE II – Zahl der Ausschüsse nach Verfahren (2015) Verfahrensart Beratendes Verfahren 0 AGRI 1 BUDG 0 CLIMA 0 CNECT 0 DEVCO 0 DIGIT 0 EAC 0 ECFIN 0 ECHO 0 EMPL 2 ENER 0 ENV 0 ESTAT 0 FISMA 0 FPI 6 GROW 2 HOME 5 JUST 0 MARE 3 MOVE 1 NEAR 0 OLAF 0 REGIO 0 RTD 0 SANTE 0 SG 1 TAXUD 2 TRADE INSGESAMT: 23 * Einschließlich Berufungsausschuss. Prüfverfahren Regelungsverfahren mit Kontrolle Mehrere Verfahren INSGESAMT: 12 1 1 1 2 2 1 0 1 0 4 6 2 1 3 9 6 5 2 7 1 1 0 4 9 2 9 6 98 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 5 0 2 0 5 0 5 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 22 6 0 4 4 3 0 4 1 1 4 6 20 4 5 1 23 3 6 2 17 1 0 1 1 12 1 1 6 137 18 2 5 5 5 2 5 1 2 4 14 31 6 8 4 43 11 21 4 30 3 1 1 5 21 3 11 14 280 Die Zahl der Ausschüsse ist nicht der einzige Indikator für die auf Ausschussebene durchgeführten Tätigkeiten. Die Zahl der Sitzungen sowie die Zahl der schriftlichen Verfahren 11 im Jahr 2015 geben Aufschluss über die Intensität der Ausschussarbeit im Allgemeinen, sowohl in einzelnen Bereichen als auch in Ausschüssen (Tabelle III). 11 Die Abstimmung im Ausschuss erfolgt in einer ordentlichen Ausschusssitzung oder, gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung über Ausschussverfahren, in hinreichend begründeten Fällen im schriftlichen Verfahren. 6 TABELLE III – Zahl der Sitzungen und schriftlichen Verfahren Zahl der Ausschüsse Sitzungen 2014 18 140 AGRI 2 4 BUDG 5 12 CLIMA 5 11 CNECT 5 16 DEVCO 2 2 DIGIT 5 6 EAC 1 5 ECFIN 2 9 ECHO 4 4 EMPL 14 20 ENER 31 38 ENV 6 8 ESTAT 8 7 FISMA 4 5 FPI 43 60 GROW 11 28 HOME 21 10 JUST 4 9 MARE 30 64 MOVE 3 12 NEAR 1 2 OLAF 1 10 REGIO 5 52 RTD 21 122 SANTE 3 6* SG 11 89 TAXUD 14 22 TRADE 280 773 INSGESAMT * Einschließlich vier Sitzungen des Berufungsausschusses. 2.2 Schriftliche Verfahren 2015 2014 2015 145 4 6 15 16 3 4 1 6 4 16 38 6 8 2 76 29 10 11 51 7 2 1 57 106 5* 65 25 719 8 2 1 10 12 0 6 0 3 7 7 12 6 7 2 24 40 12 2 23 20 0 4 131 506 0 25 23 893 10 0 1 11 7 0 1 0 5 5 2 12 5 9 3 28 31 5 4 22 19 0 0 205 437 1 20 25 868 Zahl der Stellungnahmen und Durchführungsrechtsakte/-maßnahmen Wie immer werden auch in diesem Bericht die Gesamtzahlen der förmlichen Stellungnahmen der Ausschüsse und die daraufhin von der Kommission erlassenen Durchführungsrechtsakte/maßnahmen aufgeführt 12. Diese Zahlen geben die konkrete „Leistung“ der Ausschüsse wieder (siehe Tabelle IV). Von den insgesamt den Ausschüssen 2015 übermittelten Entwürfen von Durchführungsrechtsakten nahm das EP drei Entschließungen 13 auf der Grundlage von 12 13 Die Zahl der Stellungnahmen und die Zahl der Durchführungsrechtsakte/-maßnahmen in den jeweils angegebenen Jahren können voneinander abweichen. Die Gründe hierfür werden in der Einleitung der beiliegenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen erläutert. Entschließung zu dem Entwurf einer Durchführungsverordnung der Kommission zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (2015/3010(RSP)); Entschließung zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2279 der Kommission über die Zulassung des 7 Artikel 11 der Verordnung über die Ausschussverfahren an, wohingegen der Rat keinerlei Entschließungen angenommen hat. TABELLE IV – Zahl der Stellungnahmen und erlassenen Durchführungsrechtsakte/maßnahmen Stellungnahmen Erlassene Durchführungsrechtsakte 2014 2015 2014 2015 141 135 116 116 AGRI 15 14 4 4 BUDG 19 14 7 7 CLIMA 21 20 20 12 CNECT 86 84 57 58 DEVCO 1 1 1 1 DIGIT 28 9 5 2 EAC 5 5 1 1 ECFIN 9 7 9 11 ECHO 7 3 9 6 EMPL 14 4 8 1 ENER 38 16 37 16 ENV 17 6 16 6 ESTAT 17 3 16 10 FISMA 4 2 4 0 FPI 54 19 74 37 GROW 45 42 63 42 HOME 19 11 9 9 JUST 22 22 15 15 MARE 93 44 55 46 MOVE 112 110 65 65 NEAR 0 0 0 0 OLAF 12 8 1 1 REGIO 152 150 266 223 RTD 799 695 736 671 SANTE 13 2 11* 23 SG 79 74 65 65 TAXUD 67 63 56 58 TRADE 1889 1563 INSGESAMT 1726 1506 * Einschließlich 10 Stellungnahmen des Berufungsausschusses und 22 erlassene Rechtsakte. 2.3 Unter Anwendung des RPS erlassene Maßnahmen 2014 2 0 5 0 0 0 0 0 0 0 4 19 10 1 0 24 0 1 0 32 0 0 0 0 67 0 0 0 165 2015 1 0 1 1 0 0 0 0 0 0 6 11 10 6 0 13 0 1 0 17 0 0 0 0 62 0 0 0 129 Sitzungen des Berufungsausschusses Der Berufungsausschuss trat 2015 viermal zusammen. Er erörterte 11 Entwürfe von Durchführungsrechtsakten (in den Bereichen Gesundheit und Verbraucher, Mobilität und Verkehr), die von der Kommission vorgelegt worden waren. In zehn Fällen gab der Berufungsausschuss keine Stellungnahme ab. Die Kommission beschloss, alle diese zehn Durchführungsrechtsakte zu erlassen und einen Rechtsakt zurückzuziehen. Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die aus der genetisch veränderten Maissorte NK603 × T25 (MON-ØØ6Ø3-6 × ACS-ZMØØ3-2) bestehen, diese enthalten oder aus dieser gewonnen werden (2015/3006(RSP)); Entschließung zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses XXX der Kommission zur Genehmigung von Verwendungen von Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (2015/2962(RSP)). 8 2.4 Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle (RPS) Wie unter Punkt 1 erwähnt, blieb das Regelungsverfahren mit Kontrolle (RPS) von der Reform des Ausschusswesens von 2011 unberührt. Das RPS kann nicht mehr für neue Rechtsvorschriften angewandt werden; es kommt jedoch in zahlreichen bestehenden Basisrechtsakten noch vor und wird entsprechend angewandt, bis diese Rechtsakte angepasst werden. Im Jahr 2015 wurden 129 Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen (siehe Tabelle V). Vom Vetorecht wurde kein Gebrauch gemacht. 2014 hingegen wurde vom Vetorecht einmal Gebrauch gemacht. TABELLE V – Zahl der unter Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle (RPS) erlassenen Maßnahmen (2015) AGRI BUDG CLIMA CNECT DEVCO DIGIT EAC ECFIN ECHO EMPL ENER ENV ESTAT FISMA FPI GROW HOME JUST MARE MOVE NEAR OLAF REGIO RTD SANTE SG TAXUD TRADE INSGESAMT 3. Unter Anwendung des RPS erlassene Maßnahmen 1 0 1 1 0 0 0 0 0 0 6 11 10 6 0 13 0 1 0 17 0 0 0 0 62 0 0 0 129 Vom EP im Rahmen des RPS abgelehnte Maßnahmenentwürfe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vom Rat im Rahmen des RPS abgelehnte Maßnahmenentwürfe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Detaillierte Informationen zu den Tätigkeiten der Ausschüsse Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die diesem Bericht beiliegt, enthält detaillierte Informationen zu den Tätigkeiten der einzelnen Ausschüsse im Jahr 2015, aufgeschlüsselt nach Generaldirektionen. 9
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