Aktuelle Ausgabe als PDF

8. Jahrgang
Freitag, den 09. Dezember 2016
Weihnachtsmarkt in Euskirchen
Weihnachtliches Marktgeschehen und besondere ShoppingErlebnisse sind Besuchermagnete
Weihnachtliches Marktgeschehen lockt zum Weihnachtsmarkt in Euskirchen
Ab 25. November wurde es in Euskirchen weihnachtlich. Die Innenstadt erstrahlt ab diesem Tag in
toller weihnachtlicher Beleuchtung. Auf dem Weihnachtsmarkt
in der Innenstadt werden wieder
allerlei Leckereien und heiße Getränke mit den typischen weihnachtlichen Düften angeboten die
den Einkaufsbummel in der City
versüßen.
Zum ersten Mal hat das Team von
Ewiando die Organisation des
Weihnachtsmarktes übernommen
und freute sich nun endlich darauf
auch vor Ort loslegen zu dürfen.
Marco Gallasch, Geschäftsführer
von Ewiando c/o LIW Event GmbH,
hierzu: „Wir freuen uns sehr, dass
es endlich los gegangen ist.
Unser Ziel ist es den Weihnachtsmarkt in den kommenden Jahren
kontinuierlich weiter zu entwickeln und ihn zu einer festen Größe in der Region zu machen und
wir sind uns sicher, dass er die
tragende Rolle spielen kann.
Wir sind gespannt, wie es den
Gästen in diesem Jahr gefällt und
freuen uns auf die Reaktionen.“
Der Weihnachtsmarkt in Euskirchen ist klein aber fein. Nette
Hütten aus Holz laden die Besucher zum Flanieren ein. Ein Ambiente das die perfekte Weihnachtsstimmung nach Euskirchen bringt.
Auf dem Platz am Gardebrunnen
und dem Klosterplatz werden
Weihnachtsartikel und -geschenke sowie heiße Getränke und allerlei süße Leckereien angeboten.
Natürlich kommt das kunsthandwerkliche Angebot nicht zu kurz.
Krippen gehören zu Weihnachten
wie der Dom zu Köln. Große und
Kleine Besucher können einem
Krippenfigurenschnitzer hautnah
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Nummer 28 / Woche 49
Fortsetzung der Titelseite
über die Schulter schauen und
vielleicht ist ja sogar die passende Krippe für Daheim dabei. Ein
besonderes Highlight halten die
Freitagabende bereit. Bei einem
heißen Glühwein, der unter anderem von den Euskirchener Vereinen angeboten wird verspricht der
Weihnachtsmarkt einen perfekten Start in die Adventswochenenden. Hier heißt es bei gemütlichem Beisammensein unter Freunden und Bekannten Gutes zu tun.
Am 9. Dezember wird es zudem
Live-Musik auf einer Bühne am
Klosterplatz geben. Das Programm wird von Vereinen vor Ort
und professionellen Musikern gestaltet. Auf dem Alten Markt lädt
erneut das „Winterstüffje“ täglich ab 16 Uhr bis in die Abendstunden zum gemütlichen Verweilen ein. Neben einem Speisenangebot sorgt eine große Auswahl
an Heißgetränken für Weihnachtsstimmung. Auch für die kleinen
Besucher wird auf dem Weihnachtsmarkt in Euskirchen allerhand geboten. Ein Karussell und
eine Eisenbahn stehen hier für sie
zur Verfügung. Noch bis zum 23
Dezember können die Besucher
von Nah und Fern den Weihnachtszauber in Euskirchen erleben. Die Stände sind durchgehend
sonntags bis donnerstags von 11
bis 20 Uhr geöffnet. Freitag und
Samstag hat der Markt eine Stunde länger bis 21 Uhr geöffnet. Am
Sonntag, den 18. Dezember öffnen zudem die Geschäfte ihre Türen. Genießen Sie die Adventszeit
gemeinsam mit den zahlreichen
Ausstellern und Kunsthandwerkern und stimmen Sie sich so perfekt auf dem Weihnachtsmarkt in
Euskirchen auf das bevorstehende Weihnachtsfest ein. FH
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Die Besucher können einem Krippenfigurenschnitzer hautnah über die Schulter schauen
Für kleine Weihnachtsmarktbesucher: Die Eisenbahn lädt zu einer Fahrt durch ein winterliches Dorf ein
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Euskirchen über die Aufhebung der förmlichen
Festlegung des Sanierungsgebietes Obere Burg vom 21.11.2016
Aufgrund des § 162 Baugesetzbuch (BauGB), in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW),
jeweils in geltender Fassung, hat der Rat der Stadt Euskirchen in
seiner Sitzung am 08.03.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufhebung der Sanierungssatzung
Die vom Rat der Stadt Euskirchen am 19.09.2006 beschlossene
und am 30.09.2009 veröffentlichte Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Obere Burg“ wird hiermit
aufgehoben.
§ 2 Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Der räumliche Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung ist in der
Anlage zu 1 dargestellt. Er ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemeindeordnung NRW § 7 Abs. 6 Satz 1:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr
geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Euskirchen, den 21.11.2016
Der Bürgermeister
gez. Dr. Uwe Friedl
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Euskirchen über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes Kuchenheim vom 21.11.2016
Aufgrund des § 142 (1) Baugesetzbuch (BauGB), in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW),
jeweils in geltender Fassung, hat der Rat der Stadt Euskirchen in
seiner Sitzung am 08.03.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Der Rat der Stadt Euskirchen beschließt, den nachfolgenden, in der
Abbildung umgrenzten Bereich gemäß § 142 (1) BauGB förmlich als
Sanierungsgebiet festzulegen („Sanierungsgebiet Kuchenheim“). Zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gehören die folgenden Parzellen:
Sanierungsgebiet A
Gemarkung Kuchenheim
Flur 9, Flurstück
e: 38 tlw., 39 tlw., 41, 42, 43 tlw., 44, 45, 47, 48, 50, 51,
Flurstücke:
52, 53, 54, 55, 56, 57, 58 tlw., 59 tlw., 60 tlw., 61, 62, 110, 111, 112, 113,
114, 115, 116, 117, 121, 122, 123, 126, 127, 235, 236, 238, 239, 240,
241, 242, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 287, 288, 289, 290,
293, 295, 296, 298, 299, 300, 301, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309,
310, 311, 312, 313, 314, 315, 318, 319, 320, 325, 326, 327, 328, 329,
331, 337, 338, 339, 341, 365, 378, 379, 383, 393, 394, 395, 396, 415,
416, 417, 418, 419, 421, 422, 423, 424, 425, 510, 517, 518, 521, 522,
523, 524, 525, 526, 527, 528, 542, 574, 585, 586, 587, 595, 605, 621,
623, 652, 653, 670, 671, 672, 673, 692, 693, 701, 702, 714, 715, 718,
719, 725, 771, 800, 801, 823, 853, 875, 876, 877, 885, 889, 891, 896,
901, 902, 903, 904, 905, 908, 909, 942, 962, 978, 979, 980, 989, 1003,
1007, 1008,
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Sanierungsgebiet B
Gemarkung Kuchenheim
Flur 4, Flurstück
e: 39 tlw., 40, 41, 42, 43, 64 tlw., 159 tlw.,161 tlw.,162,
Flurstücke:
163 tlw.,166 tlw., 210, 221 tlw., 224 tlw., 225, 228 tlw., 229
Flur 5, Flurstück
e: 41 tlw., 44, 45 tlw., 46 tlw., 47 tlw., 48 tlw., 49 tlw., 50
Flurstücke:
tlw., 55 tlw., 56 tlw., 59, 60, 95 tlw., 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104,
105 tlw., 106 tlw., 107 tlw., 109, 128 tlw., 177, 202, 203, 212, 221, 227,
228 tlw., 231, 233, 252 tlw., 253, 267
Flur 7, Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 50
tlw., 52, 53, 54, 55, 56, 57, 105 tlw.,
110 tlw., 247, 249, 250, 253, 257
Flur 8, Flurstück
e: 35 tlw.
Flurstücke:
Flur 9, Flurstück
e: 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 12, 16 tlw., 17 tlw., 20, 22, 25, 26,
Flurstücke:
27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 38 tlw., 39 tlw., 43 tlw., 58 tlw., 59 tlw., 60 tlw.,
64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82,
83, 84, 85, 87, 89, 90, 91, 92, 93, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104,
105, 106, 109, 118, 124, 125, 129 tlw., 130, 131, 133, 134, 135, 138,
160, 162, 163, 237, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258,
261, 262, 263, 264, 265, 266, 269, 270, 271, 272, 342, 344, 345, 346,
350, 351, 353, 355, 357, 359, 361, 364, 366, 367, 368, 369, 370, 371,
372, 373, 374, 375, 376, 377, 381, 382, 384, 385, 386, 387, 388, 389,
390, 391, 392, 398, 399, 400, 401, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409,
427, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 438, 439, 443, 452, 459 tlw., 456,
457, 460, 466, 468, 471, 475 tlw., 476, 477, 478, 479, 480, 481, 482,
483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 494, 497, 512, 513, 514,
515, 516, 520, 529, 530, 532, 536, 537, 540, 541, 543, 544, 545, 546,
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
550, 551, 552, 553, 554, 555, 556, 557, 558, 559, 560, 561, 562, 563,
564, 565, 566, 567, 568, 569, 570, 571, 572, 573, 575, 576, 577, 578,
579, 580, 581, 582, 583, 597, 598, 599, 600, 601, 602, 603, 604, 610,
611, 612, 613, 616, 617, 618, 619, 620, 628, 629, 630, 631, 632, 633,
634, 635, 636, 645, 646, 654, 655, 656, 657, 660, 682, 683, 688, 690,
691, 692, 698, 713, 721, 726, 757, 758, 759, 761, 763, 772, 777 tlw.,
778 tlw., 779, 780, 781, 782, 783, 784, 785, 786, 787, 788, 793 tlw.,
799, 832 tlw., 833 tlw., 854, 855, 856, 857, 858, 859, 860, 864, 866,
873, 874, 883, 892, 893, 894, 895, 900, 910, 911, 912, 913, 914, 915
tlw., 918, 919, 920, 922, 924, 925 tlw., 926 tlw., 927, 928, 929, 930, 931,
932, 933, 935, 936, 939, 943, 944, 945 tlw., 946, 951, 952, 953, 954,
955, 956, 959, 960, 964, 965, 966, 968, 969, 973, 974, 975, 976, 977,
981, 982, 983, 984, 985, 988, 990, 991, 992, 995, 996, 997, 998, 999,
1000, 1001, 1004, 1005, 1006, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014,
1015, 1017, 1018, 1019, 1031
Flur 10, Flurstück
e: 85, 86 tlw., 87 tlw., 88 tlw., 94 tlw., 96 tlw., 119 tlw.,
Flurstücke:
120, 162, 163, 164, 165, 166 tlw.
§ 2 Vereinfachtes Sanierungsverfahren
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 (4) BauGB
durchgeführt. Gem. § 142 (4) BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156a BauGB ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 gelten im Satzungsgebiet.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemeindeordnung NRW § 7 Abs. 6 Satz 1:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes
kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Euskirchen, den 21.11.2016
Der Bürgermeister
gez. Dr. Uwe Friedl
Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 13.12.2016 findet um 16.15 Uhr im Ratssaal des
Rathauses Euskirchen, Kölner Straße 75, 1. OG, die 14. Sitzung des
Rates der Kreisstadt Euskirchen mit folgender Tagesordnung statt:
I. Öffentliche Sitzung
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des
Rates am 27.10.2016
3. Stand der Umsetzung der öffentlichen Beschlüsse des Rates
4. Fraktionsanträge
4.1 Umbesetzung von Gremien
Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2016
5. Einbringung des Haushaltsentwurfs 2017
6. Verwaltungsvorlagen
6.1 Bekanntgabe der vom Stadtkämmerer genehmigten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015
6.2 Bekanntgabe der vom Stadtkämmerer genehmigten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016
6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entlastung des Bürgermeisters
6.4 Jahresabschluss 2012
Abdeckung des Verlustes und Zuführung an die Ausgleichsrücklage
6.5 Zuschussantrag des Jugendorchester Euskirchen e.V. für das Jahr
2017
6.6 22. Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Euskirchen
6.7 Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen
6.8 Erlass einer 7. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung
6.9 Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung
6.10 Erlass einer 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
6.11 Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Inhalte von Grundstücksentwässerungsanlagen
6.12 Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
6.13 Erlass einer 13. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
6.14 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
6.15 11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Marktgebühren
für die Wochenmärkte und Standgebühren für die Kirmessen und
Jahrmärkte in der Stadt Euskirchen
6.16 2. Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates,
hier: Geschäftsaufwand des Integrationsrates
6.17 3. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Stadtbetriebes
Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen
6.18 Bebauungsplan Nr. 19/Ortsteil Kuchenheim für den Bereich zwischen Kuchenheimer Straße, Stiefelhagenstraße, Rosengarten sowie dem geplanten Verlauf der Westumgehung
a) Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Behördenbeteiligung und der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange
b) Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Behördenbeteiligung und der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange
c) Satzungsbeschluss
d) Beschluss der Gestaltungssatzung
6.19 Bebauungsplan Nr. 110, 1. Änderung für den Bereich nördlich der
Unitasstraße
a) Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB
b) Satzungsbeschluss
6.20 Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des
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Stadtbetriebes Kultureinrichtungen Euskirchen zum 31.12.2015
gem. § 26 EigVO NRW;
Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
6.21 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017
6.22 Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des
Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen zum 31.12.2015 gem.
§ 26 EigVO NRW;
Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
6.23 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Stadtbetriebes Freizeit
und Sport Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017
6.24 Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des
Stadtbetriebes Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen zum
31.12.2015
6.25 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Stadtbetriebes Zentrales
Immobilienmanagement Euskirchen für das Jahr 2017
6.26 Wirtschaftsplan des Stadtbetriebes Technische Dienste 2017
a) Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017
b) Beratung über die Finanzplanung 2017 bis 2020
c) Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2017 bis 2020
7. Anfragen/Mitteilungen
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung
des Rates am 27.10.2016
2. Bericht aus Beteiligungen
3. Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Euskirchen I und II
4. Grundstücksangelegenheiten
4.1 Bericht über die vom AWL und Bürgermeister getroffenen Entscheidungen gemäß Leitlinien zur Grundstücksveräußerung und
Beschluss des Rates vom 2.11.2000
4.2 Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechts bei gleichzeitiger Veräußerung des Erbbaugrundstücks im OT Stotzheim, Skorpionstraße
4.3 Veräußerung einer ca. 4.650 m² großen GE-Fläche im IPAS, Heinrich-Barth-Straße
4.4 Kaufoption auf eine 1.050 m² große GE-Fläche im EURO-Park,
Otto-Lilienthal-Straße 4.5 Veräußerung einer ca. 10.270 m² großen GI-Fläche im IPAS, Heinrich-Barth-Straße
4.6 9. Änderung der Leitlinien der Kreisstadt Euskirchen zur Veräußerung bzw. zur Vergabe von unbebauten und bebauten Wohnbaugrundstücken, von Gewerbe- und Industriegrundstücken
5. Anfragen/Mitteilungen
Euskirchen, den 02.12.2016
Der Bürgermeister
gez. Dr. Uwe Friedl
Ende: Amtliche Bekanntmachungen / Informationen der Kreisstadt Euskirchen
Weihnachtszeit ist Spendenzeit
C&A Filiale Euskirchen bedachte großzügig Kinder mit Unterstützungsbedarf
Bereits zum wiederholten Mal
engagierte sich C&A Deutschland
im Rahmen seiner Weihnachtsspendenaktion auch in Euskirchen
für Kinder und Familien. Gisela
Servatius, Leiterin der C&A Filiale
in Euskirchen, übergab daher eine
Spende in Höhe von 2.000 Euro an
Bürgermeister Dr. Uwe Friedl und
Jürgen Ungerathen, Fachbereich
Schulen, Generationen und Soziales, für Kinder mit besonderem
Unterstützungsbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen. „Als Mitarbeiter von C&A
stehen wir täglich im direkten
Kundenkontakt und kennen die
Bedürfnisse der Menschen vor Ort
am besten. Daher wird stets vor
Ort ein passendes Projekt ausgewählt. Es ist uns eine besondere
Freude, dass die Hilfe direkt den
Menschen in unserer Mitte zugutekommt“, erklärte Gisela Servatius. Die Kreisstadt Euskirchen
wird mit der Spende für die Kindertageseinrichtungen unter anderem eine Rollenrutsche anschaffen die das Körperempfinden von
Kindern mit Unterstützungsbedarf
6
Übergabe der großzügigen Spende (v.l.n.r.): Dr. Uwe Friedl, Gisela Servatius und Jürgen Ungerathen
verbessern kann. Als Familienunternehmen in sechster Generation ist sich C&A seiner gesellschaftlichen Verantwortung be-
wusst und ruft dazu auf die Weihnachtszeit auch dafür zu nutzen
einen Moment inne zu halten und
an die Menschen zu denken die
Unterstützung benötigen. Die C&A
Foundation stellt für diesen Zweck
insgesamt eine Million Euro für
Sozialprojekte zur Verfügung. FH
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
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Gemeinschafts-Weihnachtskonzert war spitze
1st. Thistle Highlanders spielten mit Kathy und Paul Kelly
Am 1. Advent fand im ausverkauften Forum der Gesamtschule
Weilerswist ein Weihnachtskonzert statt.
Die örtliche Pipe Band 1st.
Thistle Highlanders Drums and
Pipes hatte gemeinschaftlich
mit Kathy und Paul Kelly schottisch-irische und weihnachtliche Lieder aufgeführt.
Weit über 600 Zuhörer hatten
im mehr als zweistündigen Konzert ein buntes Programm mit
schottischen Liedern von der
Pipe Band, unter der Leitung
von Ralf Granrath, geboten bekommen.
Die Kinderbuchautorin Inken
Weiand hatte zwei Geschichten für das Konzert geschrieben, die in Abwechslung mit
Solo Pipe Musik, von ihr vorge-
lesen wurden. Durch die erste
Geschichte fühlte man sich nach
Schottland in ein altes Schloss
verzaubert, mit der zweiten Geschichte in Weihnachtsstimmung versetzt.
Der Solo Piper David Johnston,
der schon Weltmeister und Piper der englischen Queen war,
hatte als einziger Profi Piper
das Konzert mit gestaltet.
Kathy und Paul Kelly brachten
außer ihrem Gesang auch
immer wieder neue Instrumente zum Einsatz, und begeisterten so das Publikum.
Die Zuschauer hatten Gelegenheit, bei bekannten Liedern mit
zu singen und die Stimmung im
8
Publikum steigerte sich so von
Lied zu Lied. Zum Finale waren
alle Musiker gemeinsam mit
Kathy und Paul Kelly auf der
Bühne, und bei „Amazing Grace“ im Reggae Rhythmus hielt
es keinen Zuschauer mehr auf
den Sitzen. Alle standen klatschend und singend vor der
Bühne.
Bei der Zugabe wünschten die
Musiker der Pipe Band, geschmückt mit blinkenden LED
Weihnachtsmützen und dem
Lied „We wish you a Merry
Christmas“, dem Publikum frohe Weihnachten.
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Ärztlicher Notdienst
Rufnummer: 116117
Die einheitliche Nummer 116117
gilt bundesweit, funktioniert ohne
Vorwahl und der Anruf ist für Patienten kostenlos.
Pflegestation
Hellenthal - Schleiden - Kall
Caritas
Palliativstation
Telefon-Nr.: 02445/8507-223
Mobil: 0173/9532448
EV
A
EVA
Telefon-Nr.: 02444/95150
Privatärztlicher Notdienst
ARZTRUF
0180/5019257
Zahnärztlicher Notdienst
Rechtsrheinisch: 01805/986700
Tierärzte
Über die Telefon-Nummer des jeweiligen Tierarztes (Anrufbeantworter)
Tierärztliche Klinik für Kleintiere
Windeck, Tel: 02292/5051
Montag bis Sonntag Tag und Nacht
zu erreichen
Tierärztliche Klinik für Pferde Aggertal, Lohmar-Wahlscheid,
Tel.: 02206/910410
Abfluss-Notdienst
Fa. Poetes, Euskirchen
Tel.: 02251/51067 und und
0700/47064706
Apotheken-Notdienst
Der Bereitschaftsdienst wechselt
täglich. Er beginnt jeweils um 9.00
Uhr und endet am nächsten Tag
um 9.00 Uhr
Freitag, 9. Dezember 2016
Millennium-Apotheke
Roitzheimer Str. 117,
53879 Euskirchen (Innenstadt),
02251-124950
Samstag, 10. Dezember 2016
Römer
-Apothek
Römer-Apothek
-Apothekee
Bahnhofstr. 40,
53902 Bad Münstereifel
(Arloff), 02253/3252
Sonntag, 11. Dezember 2016
Lambertus-Apotheke
Kuchenheimer Str. 117,
53881 Euskirchen (Kuchenheim), 02251/3286
Montag, 12. Dezember 2016
Martin-Apotheke
Kölnstr. 55, 53909 Zülpich,
02252/6662
Dienstag, 13. Dezember 2016
Kolping-Apotheke
Kolpingstr. 3,
53894 Mechernich,
02443/2454
Mittwoch, 14. Dezember 2016
Apotheke am Kreiskrankenhaus
Stiftsweg 17,
53894 Mechernich,
02443/904904
Donnerstag, 15. Dezember
2016
Annaturm-Apotheke
Kirchstr. 11-13,
53879 Euskirchen
(Innenstadt), 02251/4311
Freitag, 16. Dezember 2016
DocMorris Apothek
Apothekee Euskir
Euskir-chen Neustraße
Neustraße 34,
53879 Euskirchen,
02251/52042
Samstag, 17. Dezember 2016
Citrus-Apotheke
Gerberstr. 43,
53879 Euskirchen,
02251/79140
Sonntag, 18. Dezember 2016
Millennium-Apotheke
Roitzheimer Str. 117,
53879 Euskirchen (Innenstadt),
02251-124950
-Apothek
Adler
Adler-Apothek
-Apothekee
Münsterstr. 7,
53909 Zülpich,
02252/2348
Kurzfristige Änderungen des
Notdienstes sind möglich.
Weiterhin können auch die
bundesweit einheitlichen Notdienstservices der ABDA genutzt werden: Unter der Nummer 0800/0022833 sind die
Notdienst habenden Apothweken rund um die Uhr abrufbar.
Aus dem Festnetz ist Anruf unter Tel. 0800/0022833 kostenlos, per Mobiltelefon ohne Vorwahl unter Tel. 22833 kostet
jeder Anruf pro Minute sowie
jede SMS 69 Cent.
Weitere Informationen finden
Sie unter www.abda.de/
notdienst.html.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Tierärztlicher Notdienst im
Kreis Euskirchen
Rufbereitschaft an Wochenenden
und Feiertagen:
Sonntag, 11. Dezember
Praxis Pankatz
Gemünd,
Tel. 02444/3125
Samstag, 17. u. Sonntag, 18. Dezember
Praxis Braun
Euskirchen,
Tel. 02251/7774220
Samstag, 24. Dezember
Praxis Braßeler
Mechern.-Holzheim,
Tel. 02484/9186793
Sonntag, 25. Dezember
Praxis Kanzler
Gemünd,
Tel. 0177/8682489
Montag, 26. Dezember
Praxis Stocken-Hülsmann
Meckern.-Kommern,
Tel. 02443/6638
Samstag, 31. Dezember u. Sonntag, 1. Januar 2017
Praxis Rüsing
Zülpich,
Tel. 02252/81955
Januar 2017
Samstag, 7. Januar
Praxis Stieglitz
Nettersheim,
Tel. 02486/911411
Sonntag, 8. Januar
Praxis Pankatz
Gemünd,
Tel. 02444/3125
Samstag, 14. Januar
Praxis Minister
Bad Münstereifel,
Tel. 02253/542354
Sonntag, 15. Januar
Praxis Braun
Samstag, 21. Januar
Praxis Istemi
Euskirchen,
Tel. 02251/7772727
Sonntag, 22. Januar
Praxis Hartung
Schleiden,
Tel. 02445/852191
Samstag, 28. Januar
Praxis Kannengießer
Sonntag, 29. Januar
Praxis Kanzler
Senioren beraten Senioren
BRH-Angebot wird täglich in Anspruch genommen
BR
H Schutzwall gegen BenachteiliBRH
gungen der Älteren
Euskirchen. Ein Angebot des Seniorenverbandes BRH wird immer
wieder in Anspruch genommen, das
Telefon steht kaum noch längere Zeit
still. Die Ehrenamtler wollen sich
aber gar nicht vor den Anfragen
retten, auch wenn sich diese von
Monat zu Monat summieren. Gra-
10
de die Zielgruppe älterer Menschen
reagiert auf das Angebot des Interessenverbandes BRH, fühlen die
Senioren sich doch oftmals nicht
hinreichend informiert und greifen
immer öfters zum Telefon.
Deshalb bietet der Seniorenverband
auch im Monat Dezember wieder
seinen Schutzwall gegen alle Versuche, die ältere Generation zu be-
nachteiligen. Das tägliche Beratungstelefon ist unter 02251 80621
eingerichtet. Hier gibt es einen Ansprechpartner, der - wenn Fragen zu
Alltagssorgen plagen - Rede und
Antwort steht. Immer findet man ein
offenes Ohr. Dabei kann die Beratung auch dazu dienen, nur einmal
ins Gespräch zu kommen.
Zentrales Anliegen des BRH aber ist,
zu allen Alltagssorgen, zu Versorgung, Steuer, Verkehr, Pflege, Freizeit und vieles mehr eine Hilfe zu
sein. Mitglied muss man nicht sein,
kann man aber schon gegen einen
geringen, erschwinglichen Monatsbeitrag werden. Dann stehen auf
das Alter spezialisierte Rechtsanwälte mit großer Erfahrung für einen
Rechtschutz bereit.
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Freitag,
16. Dezember 2016
Alles unter einem Dach
Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt
hieß viele Gäste in Euskirchen willkommen
Der Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt hieß mit seinem vielfältigen Angebot zahlreiche Besucher willkommen
Am 27. November fand im Saal des
City-Forums in Euskirchen wieder
der beliebte KunsthandwerkerWeihnachtsmarkt statt. Von 11 bis
18 Uhr boten mehr als 50 Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker hier liebevoll überwiegend
handgefertigte kleine und große
Kunstwerke zum Kauf an. Veranstaltet wurde der Markt vom Stadtmarketingverein z.eu.s e.V.
Die Angebotspalette an diesem
Tag umfasste Ton- und Keramikwaren, Holzarbeiten, Patchwork-,
Filz- und vielfältige andere Handarbeitsprodukte, Schmuck aller
Art, Dekorationsartikel und Weihnachtsschmuck, Papierkunst und
Grußkarten, Bilder und vieles
mehr. Hier war für jeden Geschmack bestimmt das Passende
dabei. Wo sonst kann man noch
Kunst und Handwerk hautnah bestaunen. Wer vier Wochen vor Heiligabend noch Weihnachtsgeschenke, winterliche Accessoires
oder adventliche Dekorationen
suchte wurde beim breit gefächerten Angebot sicherlich fündig. Herrlich konnte man an den zahlreichen Ständen flanieren und dabei
dem ein oder anderen Aussteller
über die Schulter schauen. Holzprodukte waren bei den Besuchern
sehr gefragt. Von Sternen über Krippen bis hin zu Weihnachtsbäumen
aus dem Naturmaterial wurde alles angeboten. Wer zwischendurch
eine kleine Verweilpause benötigte konnte die Cafeteria im Foyer
des Saales aufsuchen. Hier bot man
den Besuchern eine große Auswahl
an köstlichen Kuchenspezialitäten
und Kaffee an. Der Stadtmarketingverein z.eu.s e.V. freute sich
zusammen mit den Ausstellern
über den enormen Zuspruch der
Besucher. FH
Bei den Besuchern sehr gefragt: Holzprodukte in Form von Sternen, Krippen und Weihnachtsbäumen
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Fulminante Förderung für die Brennstoffzellenheizung
9.300 Euro Kaufzuschuss für ein Brennstoffzellenheizgerät
Die staatliche Förderung für
Brennstoffzellenheizgeräte, mit
denen man selbst zuhause Wärme und Strom erzeugen kann,
schnellt auf eine Rekordhöhe.
Mit bis zu 9.300 Euro unterstützt die öffentliche Hand ab
sofort die Anschaffung der platzsparenden Anlagen zur umweltschonenden und preiswerten
privaten
Energieversorgung.
Hintergrund der starken öffentlichen Zuschüsse ist der
Wunsch, der hocheffizienten
und sehr sauberen Technologie
in kurzer Zeit zu großer Verbreitung zu verhelfen.
Ersparnisse von 40 Prozent und
mehr
Durch die staatlichen Zuschüsse können sich Brennstoffzellen auch wirtschaftlich im Vergleich mit anderen Technologien messen.
Wer auf so ein hocheffizientes
modernes Gerät wie etwa die
Vitovalor von Viessmann umsteigt, sichert sich die maximale Fördersumme.
Brennstoffzellenheizgeräte
nutzen ein einfaches chemisches Prinzip, um Elektrizität
Im Windschatten der Förderung: 9.300 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines Brennstoffzellenheizgeräts machen die Entscheidung für die
dezentrale Strom- und Wärmeversorgung leicht. Foto: djd/Viessmann
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und Wärme zu erzeugen: Aus
Erdgas gewinnen sie Wasserstoff, der sich in einer kontrollierten Reaktion mit Luftsauerstoff zu Wasser verbindet.
Dabei entstehen Strom und
Heizwärme. Da immer nur so
viel Wasserstoff erzeugt wird,
wie die Anlage im Moment
braucht, muss keine Lagerung
erfolgen. In einem StandardEinfamilienhaus lassen sich mit
dieser Technologie bis zu 40
Prozent Energiekosten einsparen, in einem KfW-55-Gebäude
gar bis zu 66 Prozent.
Damit machen einen die nur
kühlschrankgroßen, leicht zu
montierenden Geräte weitgehend unabhängig von der
Strompreisentwicklung, da sie
mit Akkuspeicher etwa 80 Prozent des häuslichen Strombedarfs abdecken können. Selbst
ohne Speicherung liegt dieser
Wert immer noch bei etwa 50
Prozent. Und auch die CO2Emissionen sind nur halb so
hoch wie bei herkömmlichem
Strom aus dem Kraftwerk und
Gas- oder Ölheizung.
Zuschuss direkt bei der KfW beantragen
Für die Antragstellung sind einige Voraussetzungen zu beachten, etwa das Durchführen eines sogenannten hydraulischen
Abgleichs. Alle wichtigen Informationen dazu finden sich online unter www.kfw.de/433. Dort
gibt es zum Beispiel ein Reservierungsformular für den Zuschuss bis Dezember 2016. Mit
diesem erhält der Heizungsmodernisierer eine verbindliche
Bestätigung, dass die Förderung vorgemerkt sei, und kann
in aller Ruhe mit Planung und
Einbauvorbereitungen beginnen. Seit 1. Dezember 2016 ist
es noch einfacher, die Brennstoffzellenheizung unterstützen
zu lassen: Dann können alle Anträge direkt im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
(djd)
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Clevere Kombination
Alarmsysteme und Heizungsregelung lassen sich miteinander verbinden
Nirgends wollen wir uns so sicher
fühlen, wie in unseren eigenen
vier Wänden. Doch Einbrecher oder
ein Feuer hinterlassen nicht nur
materielle Schäden - viele Menschen sind nach einem solchen
Ereignis traumatisiert und müssen erst wieder ein Gefühl von
Sicherheit entwickeln.
„Am besten lässt man es nicht
so weit kommen und schützt die
eigenen vier Wände wirkungsvoll mit Alarmsystemen“, meint
Martin Schmidt, Bauen-Wohnen-Autor beim Verbraucherportal RGZ24.de.
Und das muss gar nicht teuer sein.
Denn heute gibt es Systeme, die
sehr schnell installiert, bequem
an die individuellen Ansprüche
angepasst und jederzeit erweitert
werden können.
Alarmanlage scharf stellen, Heizung herunterfahren
Modular aufgebaute Systeme wie
„evohome Security“ arbeiten
drahtlos über Funk und lassen sich
auch vom Smartphone aus steuern und überwachen. Sie können
nicht nur die Haussicherheit verbessern, sondern in Verbindung
mit einem Smarthome-Thermostat auch die intelligente Regelung der Heizung übernehmen.
Möglich ist damit, dass beim Verlassen des Hauses mit einem Tas-
tenbefehl die Alarmanlage scharf
geschaltet und zugleich die Temperatur im Haus heruntergefahren wird. So spart man bequem
Energiekosten und verbessert parallel die Sicherheit.
Herzstück der Alarmanlage von
Honeywell ist eine kompakte Zentrale. Sie kommuniziert mit allen
Systemkomponenten per Funk, so
dass der Einbau von Glasbruchsensoren, Bewegungsmeldern,
Rauch- oder Kohlenmonoxydmeldern ohne Verkabelung oder aufwändige Schraubarbeiten vorgenommen werden kann. Unter
www.getconnected.honeywell.com/
de gibt es mehr Informationen. (djd)
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Alarmsysteme und Heizungsregelungen kann man bequem über
Smartphone-Apps steuern.
Foto: djd/honeywell
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Marienschule international vernetzt
Marienschule Euskirchen ist Mitglied des europäischen Netzwerkes der Schulbrücken
Die Schulbrücke Europa ist ein internationales Projekt, bei dem
sich Schülerinnen und Schüler der
Oberstufe aus verschiedenen europäischen Ländern begegnen und
neun Tage zur Geschichte und Zukunft Europas arbeiten. Im Vordergrund stehen dabei die Zukunftsvisionen, die die Jugendlichen von Europa haben. Die Unterbringung erfolgt in international gemischten Zimmern, so dass
die Gruppe sich schnell mischt.
Gefördert wird dieses Projekt von
der Deutschen Nationalstiftung,
der Robert-Bosch-Stiftung und
der Europäischen Jugendbildungs- und Begegnungsstätte
Weimar. Nachdem Ende Oktober
erstmals fünf Schülerinnen der Q2
unter Begleitung ihrer Lehrerin
Frau Barz an dem Projekt teilnahmen, ist die Marienschule jetzt
auch Teil des Netzwerkes.
Vor Ort ging es, neben einer
Stadterkundung und einem Aus-
flug nach Erfurt, inhaltlich um das
Thema „Erinnern für die Zukunft
Europas“. Hierzu erstellten die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
einen Zeitstrahl mit Plakaten zu
Themen wie „Menschenrechte“,
„Krieg und Frieden“ oder „Demokratie“. Ausgehend davon und
basierend auf einer Vorlesung des
Seminarleiters Frithjof Reinhardt
schrieben die Jugendlichen ihre
eigenen Zukunftsvisionen in Geschichten auf.
Die neu geknüpften Freundschaften können bei diversen Alumniveranstaltungen gefestigt und erweitert werden, welche zusätzlich durch den neu gegründeten
Alumniverein der Schulbrücken
unterstützt werden.
UWV
-Zülpich informiert
UWV-Zülpich
Nix los in Zülpich?!
Der Faktencheck
Nix los in Zülpich, das war der
Tenor eines sehr zugespitzten
Berichtes des WDR über Zülpich,
der vor einigen Monaten für große Aufregung sorgte. Die entsprechende Medienschelte erfolgte
umgehend. Vom Rufmord bis zur
Lügenpresse wurden alle Register der Empörung gezogen.
Wir machten jetzt den Faktencheck
check, wobei wir uns auf die Situation der „Einkaufsmeile“ in der
Zülpicher Innenstadt beschränken
wollten. Dort interessierte uns
besonders der tatsächlich existierende Einzelhandel und die Gastronomie.
Am Samstag, 26.11.2016 trafen
wir uns um 9.30 Uhr am Kölntor,
um, von da aus, beginnend mit
der Kölnstraße, eine Bestands-
aufnahme zu machen. Die Situation dort ist, äußerst vorsichtig formuliert, doch sehr speziell. Das
gegen 10.00 Uhr gemachte Foto
spiegelt, mehr oder weniger zufällig, die in den vergangenen Jahren völlig weggebrochene Passantenfrequenz wider.. Ursächlich
mag das auch an der fortschreitenden Umwandlung von Ladenlokalen zu Wohnraum liegen.
Wesentlich besser sah es im oberen Teil der Kölnstraße und in
Münster- und Schuhmacherstraße aus. Doch dazu mehr in einer
der nächsten Ausgaben.
Bitte schreiben Sie uns, vielleicht
haben Sie da ja schon Ideen, wie
man die Zülpicher Innenstadt
wieder beleben kann.
Wir bleiben am Ball!
Zülpich, Kölnstraße, Samstag 10 Uhr
UWV -Fraktion im Rat der Stadt
Zülpich
gez.
Dipl.-Kfm. Gerd Müller
uwv-zuelpich.de oder
0163 1370 863
Ende: UWV-Zülpich informiert
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Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Wüstenklima im Wohnzimmer
Mit trockener Raumluft steigt das Erkältungsrisiko
Mit den Blättern fallen auch die
Temperaturen und die Heizungen
laufen wieder auf Hochtouren. Ein
behaglich warmes, trockenes Zuhause, gut gedämmt - so lässt
sich der Winter mit seiner nasskalten Witterung überstehen.
Allerdings führt der heutige energetische Standard von Neubauten und sanierten Altbauten dazu,
dass die Raumluft häufig bedenklich niedrige Feuchtigkeitswerte
erreicht. Die durch Aufheizung trockene
Innenraumluft
ist
bekanntlich für so manche Erkältung verantwortlich. Eine Luftfeuchtigkeit von unter 20 Prozent
ist in gut gedämmten Gebäuden
keine Seltenheit mehr - Verhältnisse, die mit der Atacama-Wüste
oder der Sahara vergleichbar sind.
Luftfeuchtigkeit sollte für den
Menschen bei 40 bis 60 Prozent
liegen
Zu trockene Raumluft macht nicht
nur Augen und Haut zu schaffen
und beeinträchtigt generell das
Wohlbefinden - sie hält auch Viren und Bakterien aktiv, berichtet Experte Werner Adler von
Condair: „Die Trockenheit konserviert die Infektionsfähigkeit etwa
von Viren, die mit den ausgetrockneten
Nasenschleimhäuten
vergleichsweise leichtes Spiel haben.“ Die optimale Luftfeuchtig-
keit für das Raumklima liege demnach bei 40 bis 60 Prozent: „In
diesem Bereich ist die Gefahr einer Erkrankung durch Viren, aber
auch durch Bakterien oder Pilzen,
erheblich reduziert.“ Mit einer
Luftbefeuchtung lässt sich wieder
ein gesundes Raumklima herstellen, das diesen Werten entspricht.
Beratung für die passende Luftbefeuchtung nutzen
Um die Raumluft vor allem während der Heizperiode ausreichend feucht zu halten, gibt es
im Wesentlichen zwei Arten von
Luftbefeuchtern. Isotherme Anlagen arbeiten mit Dampf und
sogenannte adiabate Geräte
nutzen die Zerstäubung oder
Verdunstung von kaltem Wasser zur Luftbefeuchtung. Um die
jeweils passende Lösung zu finden, empfiehlt sich in jedem Fall
eine individuelle Beratung. Unter
www.condair.de gibt es mehr Informationen dazu sowie eine Kontaktmöglichkeit. Eine ausgeglichene Luftfeuchte schützt im Übrigen nicht nur vor krankmachenden Bakterien und Viren, sondern
kann zugleich bei Allergien und
bei Problemen der Atemwege wie
Asthma für Entlastung sorgen.
Zusammenspiel von Temper
atur
emperatur
und Feuchtigkeit
Die winterliche Trockenheit der
Raumluft ist auf die physikalische
Verknüpfung von Temperatur und
Feuchtigkeit zurückzuführen: Je
wärmer der Innenraum, desto
mehr Wasser kann die enthaltene
Luft aufnehmen. Unterbleibt jedoch eine Zufuhr von Feuchtigkeit
durch Personen, feuchteproduzierende Aktivitäten wie etwa Duschen oder Kochen oder durch die
Zufuhr von Frischluft, sinkt die relative Luftfeuchtigkeit kontinuierlich. Bei sehr trockener Winterluft verschlimmert sich sogar
die Situation durch häufiges Lüften. Eine effektive Lösung besteht darin, die Luft in den beheizten Räumen zu befeuchten.
Mehr Informationen gibt es unter
www.condair.de. (djd).
Mensch bleibt Mensch
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Hasenpafad 10 · 53881 Euskirchen
Tel.: 02251 / 581 10
24h-Rufbereitschaft 0172 / 8835144
Seniorentagesstätte
Am Kirchwall 16a · 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 / 810 6930
Examinierte Krankenschwester
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Eine zu trockene Raumluft kann das Erkältungsrisiko erheblich erhöhen.
Eine Luftbefeuchtung wirkt diesem „Wüsten-Effekt“ entgegen.
Foto: djd/Condair GmbH/B-D-S - Fotolia
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