8. Jahrgang Freitag, den 09. Dezember 2016 Weihnachtsmarkt in Euskirchen Weihnachtliches Marktgeschehen und besondere ShoppingErlebnisse sind Besuchermagnete Weihnachtliches Marktgeschehen lockt zum Weihnachtsmarkt in Euskirchen Ab 25. November wurde es in Euskirchen weihnachtlich. Die Innenstadt erstrahlt ab diesem Tag in toller weihnachtlicher Beleuchtung. Auf dem Weihnachtsmarkt in der Innenstadt werden wieder allerlei Leckereien und heiße Getränke mit den typischen weihnachtlichen Düften angeboten die den Einkaufsbummel in der City versüßen. Zum ersten Mal hat das Team von Ewiando die Organisation des Weihnachtsmarktes übernommen und freute sich nun endlich darauf auch vor Ort loslegen zu dürfen. Marco Gallasch, Geschäftsführer von Ewiando c/o LIW Event GmbH, hierzu: „Wir freuen uns sehr, dass es endlich los gegangen ist. Unser Ziel ist es den Weihnachtsmarkt in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter zu entwickeln und ihn zu einer festen Größe in der Region zu machen und wir sind uns sicher, dass er die tragende Rolle spielen kann. Wir sind gespannt, wie es den Gästen in diesem Jahr gefällt und freuen uns auf die Reaktionen.“ Der Weihnachtsmarkt in Euskirchen ist klein aber fein. Nette Hütten aus Holz laden die Besucher zum Flanieren ein. Ein Ambiente das die perfekte Weihnachtsstimmung nach Euskirchen bringt. Auf dem Platz am Gardebrunnen und dem Klosterplatz werden Weihnachtsartikel und -geschenke sowie heiße Getränke und allerlei süße Leckereien angeboten. Natürlich kommt das kunsthandwerkliche Angebot nicht zu kurz. Krippen gehören zu Weihnachten wie der Dom zu Köln. Große und Kleine Besucher können einem Krippenfigurenschnitzer hautnah Lesen Sie weiter auf Seite 2 Nummer 28 / Woche 49 Fortsetzung der Titelseite über die Schulter schauen und vielleicht ist ja sogar die passende Krippe für Daheim dabei. Ein besonderes Highlight halten die Freitagabende bereit. Bei einem heißen Glühwein, der unter anderem von den Euskirchener Vereinen angeboten wird verspricht der Weihnachtsmarkt einen perfekten Start in die Adventswochenenden. Hier heißt es bei gemütlichem Beisammensein unter Freunden und Bekannten Gutes zu tun. Am 9. Dezember wird es zudem Live-Musik auf einer Bühne am Klosterplatz geben. Das Programm wird von Vereinen vor Ort und professionellen Musikern gestaltet. Auf dem Alten Markt lädt erneut das „Winterstüffje“ täglich ab 16 Uhr bis in die Abendstunden zum gemütlichen Verweilen ein. Neben einem Speisenangebot sorgt eine große Auswahl an Heißgetränken für Weihnachtsstimmung. Auch für die kleinen Besucher wird auf dem Weihnachtsmarkt in Euskirchen allerhand geboten. Ein Karussell und eine Eisenbahn stehen hier für sie zur Verfügung. Noch bis zum 23 Dezember können die Besucher von Nah und Fern den Weihnachtszauber in Euskirchen erleben. Die Stände sind durchgehend sonntags bis donnerstags von 11 bis 20 Uhr geöffnet. Freitag und Samstag hat der Markt eine Stunde länger bis 21 Uhr geöffnet. Am Sonntag, den 18. Dezember öffnen zudem die Geschäfte ihre Türen. Genießen Sie die Adventszeit gemeinsam mit den zahlreichen Ausstellern und Kunsthandwerkern und stimmen Sie sich so perfekt auf dem Weihnachtsmarkt in Euskirchen auf das bevorstehende Weihnachtsfest ein. FH 2 Die Besucher können einem Krippenfigurenschnitzer hautnah über die Schulter schauen Für kleine Weihnachtsmarktbesucher: Die Eisenbahn lädt zu einer Fahrt durch ein winterliches Dorf ein Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 3 Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Euskirchen über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Obere Burg vom 21.11.2016 Aufgrund des § 162 Baugesetzbuch (BauGB), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in geltender Fassung, hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 08.03.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung der Sanierungssatzung Die vom Rat der Stadt Euskirchen am 19.09.2006 beschlossene und am 30.09.2009 veröffentlichte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Obere Burg“ wird hiermit aufgehoben. § 2 Abgrenzung des Sanierungsgebietes Der räumliche Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung ist in der Anlage zu 1 dargestellt. Er ist Bestandteil dieser Satzung. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemeindeordnung NRW § 7 Abs. 6 Satz 1: Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Euskirchen, den 21.11.2016 Der Bürgermeister gez. Dr. Uwe Friedl Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Euskirchen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kuchenheim vom 21.11.2016 Aufgrund des § 142 (1) Baugesetzbuch (BauGB), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in geltender Fassung, hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 08.03.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Abgrenzung des Sanierungsgebietes Der Rat der Stadt Euskirchen beschließt, den nachfolgenden, in der Abbildung umgrenzten Bereich gemäß § 142 (1) BauGB förmlich als Sanierungsgebiet festzulegen („Sanierungsgebiet Kuchenheim“). Zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gehören die folgenden Parzellen: Sanierungsgebiet A Gemarkung Kuchenheim Flur 9, Flurstück e: 38 tlw., 39 tlw., 41, 42, 43 tlw., 44, 45, 47, 48, 50, 51, Flurstücke: 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58 tlw., 59 tlw., 60 tlw., 61, 62, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 121, 122, 123, 126, 127, 235, 236, 238, 239, 240, 241, 242, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 287, 288, 289, 290, 293, 295, 296, 298, 299, 300, 301, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 318, 319, 320, 325, 326, 327, 328, 329, 331, 337, 338, 339, 341, 365, 378, 379, 383, 393, 394, 395, 396, 415, 416, 417, 418, 419, 421, 422, 423, 424, 425, 510, 517, 518, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 542, 574, 585, 586, 587, 595, 605, 621, 623, 652, 653, 670, 671, 672, 673, 692, 693, 701, 702, 714, 715, 718, 719, 725, 771, 800, 801, 823, 853, 875, 876, 877, 885, 889, 891, 896, 901, 902, 903, 904, 905, 908, 909, 942, 962, 978, 979, 980, 989, 1003, 1007, 1008, 4 Sanierungsgebiet B Gemarkung Kuchenheim Flur 4, Flurstück e: 39 tlw., 40, 41, 42, 43, 64 tlw., 159 tlw.,161 tlw.,162, Flurstücke: 163 tlw.,166 tlw., 210, 221 tlw., 224 tlw., 225, 228 tlw., 229 Flur 5, Flurstück e: 41 tlw., 44, 45 tlw., 46 tlw., 47 tlw., 48 tlw., 49 tlw., 50 Flurstücke: tlw., 55 tlw., 56 tlw., 59, 60, 95 tlw., 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105 tlw., 106 tlw., 107 tlw., 109, 128 tlw., 177, 202, 203, 212, 221, 227, 228 tlw., 231, 233, 252 tlw., 253, 267 Flur 7, Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 50 tlw., 52, 53, 54, 55, 56, 57, 105 tlw., 110 tlw., 247, 249, 250, 253, 257 Flur 8, Flurstück e: 35 tlw. Flurstücke: Flur 9, Flurstück e: 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 12, 16 tlw., 17 tlw., 20, 22, 25, 26, Flurstücke: 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 38 tlw., 39 tlw., 43 tlw., 58 tlw., 59 tlw., 60 tlw., 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 87, 89, 90, 91, 92, 93, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 109, 118, 124, 125, 129 tlw., 130, 131, 133, 134, 135, 138, 160, 162, 163, 237, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 269, 270, 271, 272, 342, 344, 345, 346, 350, 351, 353, 355, 357, 359, 361, 364, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 381, 382, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 398, 399, 400, 401, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 427, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 438, 439, 443, 452, 459 tlw., 456, 457, 460, 466, 468, 471, 475 tlw., 476, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 494, 497, 512, 513, 514, 515, 516, 520, 529, 530, 532, 536, 537, 540, 541, 543, 544, 545, 546, Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de 550, 551, 552, 553, 554, 555, 556, 557, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 564, 565, 566, 567, 568, 569, 570, 571, 572, 573, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583, 597, 598, 599, 600, 601, 602, 603, 604, 610, 611, 612, 613, 616, 617, 618, 619, 620, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 635, 636, 645, 646, 654, 655, 656, 657, 660, 682, 683, 688, 690, 691, 692, 698, 713, 721, 726, 757, 758, 759, 761, 763, 772, 777 tlw., 778 tlw., 779, 780, 781, 782, 783, 784, 785, 786, 787, 788, 793 tlw., 799, 832 tlw., 833 tlw., 854, 855, 856, 857, 858, 859, 860, 864, 866, 873, 874, 883, 892, 893, 894, 895, 900, 910, 911, 912, 913, 914, 915 tlw., 918, 919, 920, 922, 924, 925 tlw., 926 tlw., 927, 928, 929, 930, 931, 932, 933, 935, 936, 939, 943, 944, 945 tlw., 946, 951, 952, 953, 954, 955, 956, 959, 960, 964, 965, 966, 968, 969, 973, 974, 975, 976, 977, 981, 982, 983, 984, 985, 988, 990, 991, 992, 995, 996, 997, 998, 999, 1000, 1001, 1004, 1005, 1006, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1017, 1018, 1019, 1031 Flur 10, Flurstück e: 85, 86 tlw., 87 tlw., 88 tlw., 94 tlw., 96 tlw., 119 tlw., Flurstücke: 120, 162, 163, 164, 165, 166 tlw. § 2 Vereinfachtes Sanierungsverfahren Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 (4) BauGB durchgeführt. Gem. § 142 (4) BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156a BauGB ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 gelten im Satzungsgebiet. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemeindeordnung NRW § 7 Abs. 6 Satz 1: Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Euskirchen, den 21.11.2016 Der Bürgermeister gez. Dr. Uwe Friedl Bekanntmachung Am Dienstag, dem 13.12.2016 findet um 16.15 Uhr im Ratssaal des Rathauses Euskirchen, Kölner Straße 75, 1. OG, die 14. Sitzung des Rates der Kreisstadt Euskirchen mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 27.10.2016 3. Stand der Umsetzung der öffentlichen Beschlüsse des Rates 4. Fraktionsanträge 4.1 Umbesetzung von Gremien Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2016 5. Einbringung des Haushaltsentwurfs 2017 6. Verwaltungsvorlagen 6.1 Bekanntgabe der vom Stadtkämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 6.2 Bekanntgabe der vom Stadtkämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016 6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entlastung des Bürgermeisters 6.4 Jahresabschluss 2012 Abdeckung des Verlustes und Zuführung an die Ausgleichsrücklage 6.5 Zuschussantrag des Jugendorchester Euskirchen e.V. für das Jahr 2017 6.6 22. Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Euskirchen 6.7 Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen 6.8 Erlass einer 7. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung 6.9 Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung 6.10 Erlass einer 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 6.11 Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Inhalte von Grundstücksentwässerungsanlagen 6.12 Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 6.13 Erlass einer 13. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung 6.14 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass 6.15 11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Marktgebühren für die Wochenmärkte und Standgebühren für die Kirmessen und Jahrmärkte in der Stadt Euskirchen 6.16 2. Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates, hier: Geschäftsaufwand des Integrationsrates 6.17 3. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Stadtbetriebes Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen 6.18 Bebauungsplan Nr. 19/Ortsteil Kuchenheim für den Bereich zwischen Kuchenheimer Straße, Stiefelhagenstraße, Rosengarten sowie dem geplanten Verlauf der Westumgehung a) Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Behördenbeteiligung und der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange b) Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Behördenbeteiligung und der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss d) Beschluss der Gestaltungssatzung 6.19 Bebauungsplan Nr. 110, 1. Änderung für den Bereich nördlich der Unitasstraße a) Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB b) Satzungsbeschluss 6.20 Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 5 Stadtbetriebes Kultureinrichtungen Euskirchen zum 31.12.2015 gem. § 26 EigVO NRW; Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses 6.21 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017 6.22 Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen zum 31.12.2015 gem. § 26 EigVO NRW; Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses 6.23 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017 6.24 Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Stadtbetriebes Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen zum 31.12.2015 6.25 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Stadtbetriebes Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen für das Jahr 2017 6.26 Wirtschaftsplan des Stadtbetriebes Technische Dienste 2017 a) Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 b) Beratung über die Finanzplanung 2017 bis 2020 c) Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2017 bis 2020 7. Anfragen/Mitteilungen II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 27.10.2016 2. Bericht aus Beteiligungen 3. Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Euskirchen I und II 4. Grundstücksangelegenheiten 4.1 Bericht über die vom AWL und Bürgermeister getroffenen Entscheidungen gemäß Leitlinien zur Grundstücksveräußerung und Beschluss des Rates vom 2.11.2000 4.2 Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechts bei gleichzeitiger Veräußerung des Erbbaugrundstücks im OT Stotzheim, Skorpionstraße 4.3 Veräußerung einer ca. 4.650 m² großen GE-Fläche im IPAS, Heinrich-Barth-Straße 4.4 Kaufoption auf eine 1.050 m² große GE-Fläche im EURO-Park, Otto-Lilienthal-Straße 4.5 Veräußerung einer ca. 10.270 m² großen GI-Fläche im IPAS, Heinrich-Barth-Straße 4.6 9. Änderung der Leitlinien der Kreisstadt Euskirchen zur Veräußerung bzw. zur Vergabe von unbebauten und bebauten Wohnbaugrundstücken, von Gewerbe- und Industriegrundstücken 5. Anfragen/Mitteilungen Euskirchen, den 02.12.2016 Der Bürgermeister gez. Dr. Uwe Friedl Ende: Amtliche Bekanntmachungen / Informationen der Kreisstadt Euskirchen Weihnachtszeit ist Spendenzeit C&A Filiale Euskirchen bedachte großzügig Kinder mit Unterstützungsbedarf Bereits zum wiederholten Mal engagierte sich C&A Deutschland im Rahmen seiner Weihnachtsspendenaktion auch in Euskirchen für Kinder und Familien. Gisela Servatius, Leiterin der C&A Filiale in Euskirchen, übergab daher eine Spende in Höhe von 2.000 Euro an Bürgermeister Dr. Uwe Friedl und Jürgen Ungerathen, Fachbereich Schulen, Generationen und Soziales, für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen. „Als Mitarbeiter von C&A stehen wir täglich im direkten Kundenkontakt und kennen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort am besten. Daher wird stets vor Ort ein passendes Projekt ausgewählt. Es ist uns eine besondere Freude, dass die Hilfe direkt den Menschen in unserer Mitte zugutekommt“, erklärte Gisela Servatius. Die Kreisstadt Euskirchen wird mit der Spende für die Kindertageseinrichtungen unter anderem eine Rollenrutsche anschaffen die das Körperempfinden von Kindern mit Unterstützungsbedarf 6 Übergabe der großzügigen Spende (v.l.n.r.): Dr. Uwe Friedl, Gisela Servatius und Jürgen Ungerathen verbessern kann. Als Familienunternehmen in sechster Generation ist sich C&A seiner gesellschaftlichen Verantwortung be- wusst und ruft dazu auf die Weihnachtszeit auch dafür zu nutzen einen Moment inne zu halten und an die Menschen zu denken die Unterstützung benötigen. Die C&A Foundation stellt für diesen Zweck insgesamt eine Million Euro für Sozialprojekte zur Verfügung. FH Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 7 Gemeinschafts-Weihnachtskonzert war spitze 1st. Thistle Highlanders spielten mit Kathy und Paul Kelly Am 1. Advent fand im ausverkauften Forum der Gesamtschule Weilerswist ein Weihnachtskonzert statt. Die örtliche Pipe Band 1st. Thistle Highlanders Drums and Pipes hatte gemeinschaftlich mit Kathy und Paul Kelly schottisch-irische und weihnachtliche Lieder aufgeführt. Weit über 600 Zuhörer hatten im mehr als zweistündigen Konzert ein buntes Programm mit schottischen Liedern von der Pipe Band, unter der Leitung von Ralf Granrath, geboten bekommen. Die Kinderbuchautorin Inken Weiand hatte zwei Geschichten für das Konzert geschrieben, die in Abwechslung mit Solo Pipe Musik, von ihr vorge- lesen wurden. Durch die erste Geschichte fühlte man sich nach Schottland in ein altes Schloss verzaubert, mit der zweiten Geschichte in Weihnachtsstimmung versetzt. Der Solo Piper David Johnston, der schon Weltmeister und Piper der englischen Queen war, hatte als einziger Profi Piper das Konzert mit gestaltet. Kathy und Paul Kelly brachten außer ihrem Gesang auch immer wieder neue Instrumente zum Einsatz, und begeisterten so das Publikum. Die Zuschauer hatten Gelegenheit, bei bekannten Liedern mit zu singen und die Stimmung im 8 Publikum steigerte sich so von Lied zu Lied. Zum Finale waren alle Musiker gemeinsam mit Kathy und Paul Kelly auf der Bühne, und bei „Amazing Grace“ im Reggae Rhythmus hielt es keinen Zuschauer mehr auf den Sitzen. Alle standen klatschend und singend vor der Bühne. Bei der Zugabe wünschten die Musiker der Pipe Band, geschmückt mit blinkenden LED Weihnachtsmützen und dem Lied „We wish you a Merry Christmas“, dem Publikum frohe Weihnachten. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 9 Ärztlicher Notdienst Rufnummer: 116117 Die einheitliche Nummer 116117 gilt bundesweit, funktioniert ohne Vorwahl und der Anruf ist für Patienten kostenlos. Pflegestation Hellenthal - Schleiden - Kall Caritas Palliativstation Telefon-Nr.: 02445/8507-223 Mobil: 0173/9532448 EV A EVA Telefon-Nr.: 02444/95150 Privatärztlicher Notdienst ARZTRUF 0180/5019257 Zahnärztlicher Notdienst Rechtsrheinisch: 01805/986700 Tierärzte Über die Telefon-Nummer des jeweiligen Tierarztes (Anrufbeantworter) Tierärztliche Klinik für Kleintiere Windeck, Tel: 02292/5051 Montag bis Sonntag Tag und Nacht zu erreichen Tierärztliche Klinik für Pferde Aggertal, Lohmar-Wahlscheid, Tel.: 02206/910410 Abfluss-Notdienst Fa. Poetes, Euskirchen Tel.: 02251/51067 und und 0700/47064706 Apotheken-Notdienst Der Bereitschaftsdienst wechselt täglich. Er beginnt jeweils um 9.00 Uhr und endet am nächsten Tag um 9.00 Uhr Freitag, 9. Dezember 2016 Millennium-Apotheke Roitzheimer Str. 117, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251-124950 Samstag, 10. Dezember 2016 Römer -Apothek Römer-Apothek -Apothekee Bahnhofstr. 40, 53902 Bad Münstereifel (Arloff), 02253/3252 Sonntag, 11. Dezember 2016 Lambertus-Apotheke Kuchenheimer Str. 117, 53881 Euskirchen (Kuchenheim), 02251/3286 Montag, 12. Dezember 2016 Martin-Apotheke Kölnstr. 55, 53909 Zülpich, 02252/6662 Dienstag, 13. Dezember 2016 Kolping-Apotheke Kolpingstr. 3, 53894 Mechernich, 02443/2454 Mittwoch, 14. Dezember 2016 Apotheke am Kreiskrankenhaus Stiftsweg 17, 53894 Mechernich, 02443/904904 Donnerstag, 15. Dezember 2016 Annaturm-Apotheke Kirchstr. 11-13, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251/4311 Freitag, 16. Dezember 2016 DocMorris Apothek Apothekee Euskir Euskir-chen Neustraße Neustraße 34, 53879 Euskirchen, 02251/52042 Samstag, 17. Dezember 2016 Citrus-Apotheke Gerberstr. 43, 53879 Euskirchen, 02251/79140 Sonntag, 18. Dezember 2016 Millennium-Apotheke Roitzheimer Str. 117, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251-124950 -Apothek Adler Adler-Apothek -Apothekee Münsterstr. 7, 53909 Zülpich, 02252/2348 Kurzfristige Änderungen des Notdienstes sind möglich. Weiterhin können auch die bundesweit einheitlichen Notdienstservices der ABDA genutzt werden: Unter der Nummer 0800/0022833 sind die Notdienst habenden Apothweken rund um die Uhr abrufbar. Aus dem Festnetz ist Anruf unter Tel. 0800/0022833 kostenlos, per Mobiltelefon ohne Vorwahl unter Tel. 22833 kostet jeder Anruf pro Minute sowie jede SMS 69 Cent. Weitere Informationen finden Sie unter www.abda.de/ notdienst.html. (Alle Angaben ohne Gewähr) Tierärztlicher Notdienst im Kreis Euskirchen Rufbereitschaft an Wochenenden und Feiertagen: Sonntag, 11. Dezember Praxis Pankatz Gemünd, Tel. 02444/3125 Samstag, 17. u. Sonntag, 18. Dezember Praxis Braun Euskirchen, Tel. 02251/7774220 Samstag, 24. Dezember Praxis Braßeler Mechern.-Holzheim, Tel. 02484/9186793 Sonntag, 25. Dezember Praxis Kanzler Gemünd, Tel. 0177/8682489 Montag, 26. Dezember Praxis Stocken-Hülsmann Meckern.-Kommern, Tel. 02443/6638 Samstag, 31. Dezember u. Sonntag, 1. Januar 2017 Praxis Rüsing Zülpich, Tel. 02252/81955 Januar 2017 Samstag, 7. Januar Praxis Stieglitz Nettersheim, Tel. 02486/911411 Sonntag, 8. Januar Praxis Pankatz Gemünd, Tel. 02444/3125 Samstag, 14. Januar Praxis Minister Bad Münstereifel, Tel. 02253/542354 Sonntag, 15. Januar Praxis Braun Samstag, 21. Januar Praxis Istemi Euskirchen, Tel. 02251/7772727 Sonntag, 22. Januar Praxis Hartung Schleiden, Tel. 02445/852191 Samstag, 28. Januar Praxis Kannengießer Sonntag, 29. Januar Praxis Kanzler Senioren beraten Senioren BRH-Angebot wird täglich in Anspruch genommen BR H Schutzwall gegen BenachteiliBRH gungen der Älteren Euskirchen. Ein Angebot des Seniorenverbandes BRH wird immer wieder in Anspruch genommen, das Telefon steht kaum noch längere Zeit still. Die Ehrenamtler wollen sich aber gar nicht vor den Anfragen retten, auch wenn sich diese von Monat zu Monat summieren. Gra- 10 de die Zielgruppe älterer Menschen reagiert auf das Angebot des Interessenverbandes BRH, fühlen die Senioren sich doch oftmals nicht hinreichend informiert und greifen immer öfters zum Telefon. Deshalb bietet der Seniorenverband auch im Monat Dezember wieder seinen Schutzwall gegen alle Versuche, die ältere Generation zu be- nachteiligen. Das tägliche Beratungstelefon ist unter 02251 80621 eingerichtet. Hier gibt es einen Ansprechpartner, der - wenn Fragen zu Alltagssorgen plagen - Rede und Antwort steht. Immer findet man ein offenes Ohr. Dabei kann die Beratung auch dazu dienen, nur einmal ins Gespräch zu kommen. Zentrales Anliegen des BRH aber ist, zu allen Alltagssorgen, zu Versorgung, Steuer, Verkehr, Pflege, Freizeit und vieles mehr eine Hilfe zu sein. Mitglied muss man nicht sein, kann man aber schon gegen einen geringen, erschwinglichen Monatsbeitrag werden. Dann stehen auf das Alter spezialisierte Rechtsanwälte mit großer Erfahrung für einen Rechtschutz bereit. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Freitag, 16. Dezember 2016 Alles unter einem Dach Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt hieß viele Gäste in Euskirchen willkommen Der Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt hieß mit seinem vielfältigen Angebot zahlreiche Besucher willkommen Am 27. November fand im Saal des City-Forums in Euskirchen wieder der beliebte KunsthandwerkerWeihnachtsmarkt statt. Von 11 bis 18 Uhr boten mehr als 50 Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker hier liebevoll überwiegend handgefertigte kleine und große Kunstwerke zum Kauf an. Veranstaltet wurde der Markt vom Stadtmarketingverein z.eu.s e.V. Die Angebotspalette an diesem Tag umfasste Ton- und Keramikwaren, Holzarbeiten, Patchwork-, Filz- und vielfältige andere Handarbeitsprodukte, Schmuck aller Art, Dekorationsartikel und Weihnachtsschmuck, Papierkunst und Grußkarten, Bilder und vieles mehr. Hier war für jeden Geschmack bestimmt das Passende dabei. Wo sonst kann man noch Kunst und Handwerk hautnah bestaunen. Wer vier Wochen vor Heiligabend noch Weihnachtsgeschenke, winterliche Accessoires oder adventliche Dekorationen suchte wurde beim breit gefächerten Angebot sicherlich fündig. Herrlich konnte man an den zahlreichen Ständen flanieren und dabei dem ein oder anderen Aussteller über die Schulter schauen. Holzprodukte waren bei den Besuchern sehr gefragt. Von Sternen über Krippen bis hin zu Weihnachtsbäumen aus dem Naturmaterial wurde alles angeboten. Wer zwischendurch eine kleine Verweilpause benötigte konnte die Cafeteria im Foyer des Saales aufsuchen. Hier bot man den Besuchern eine große Auswahl an köstlichen Kuchenspezialitäten und Kaffee an. Der Stadtmarketingverein z.eu.s e.V. freute sich zusammen mit den Ausstellern über den enormen Zuspruch der Besucher. FH Bei den Besuchern sehr gefragt: Holzprodukte in Form von Sternen, Krippen und Weihnachtsbäumen Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 11 Fulminante Förderung für die Brennstoffzellenheizung 9.300 Euro Kaufzuschuss für ein Brennstoffzellenheizgerät Die staatliche Förderung für Brennstoffzellenheizgeräte, mit denen man selbst zuhause Wärme und Strom erzeugen kann, schnellt auf eine Rekordhöhe. Mit bis zu 9.300 Euro unterstützt die öffentliche Hand ab sofort die Anschaffung der platzsparenden Anlagen zur umweltschonenden und preiswerten privaten Energieversorgung. Hintergrund der starken öffentlichen Zuschüsse ist der Wunsch, der hocheffizienten und sehr sauberen Technologie in kurzer Zeit zu großer Verbreitung zu verhelfen. Ersparnisse von 40 Prozent und mehr Durch die staatlichen Zuschüsse können sich Brennstoffzellen auch wirtschaftlich im Vergleich mit anderen Technologien messen. Wer auf so ein hocheffizientes modernes Gerät wie etwa die Vitovalor von Viessmann umsteigt, sichert sich die maximale Fördersumme. Brennstoffzellenheizgeräte nutzen ein einfaches chemisches Prinzip, um Elektrizität Im Windschatten der Förderung: 9.300 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines Brennstoffzellenheizgeräts machen die Entscheidung für die dezentrale Strom- und Wärmeversorgung leicht. Foto: djd/Viessmann Über 35 Jahre Erfahrung in Gewässer- & Umweltschutz FETTABSCHEIDER *HQHUDOLQVSHNWLRQ'LFKWKHLWVSUIXQJ 7HFKQLVFKH%HUDWXQJ Entsorgung 0 800 - 635 1111 Gebührenfreie Service-Rufnummer Willi Zitzmann GmbH & Co. KG Industriestraße 87, 50389 Wesseling – Berzdorf Zentrale: 0 22 32 / 579 36-0 www.willi-zitzmann.de [email protected] 12 und Wärme zu erzeugen: Aus Erdgas gewinnen sie Wasserstoff, der sich in einer kontrollierten Reaktion mit Luftsauerstoff zu Wasser verbindet. Dabei entstehen Strom und Heizwärme. Da immer nur so viel Wasserstoff erzeugt wird, wie die Anlage im Moment braucht, muss keine Lagerung erfolgen. In einem StandardEinfamilienhaus lassen sich mit dieser Technologie bis zu 40 Prozent Energiekosten einsparen, in einem KfW-55-Gebäude gar bis zu 66 Prozent. Damit machen einen die nur kühlschrankgroßen, leicht zu montierenden Geräte weitgehend unabhängig von der Strompreisentwicklung, da sie mit Akkuspeicher etwa 80 Prozent des häuslichen Strombedarfs abdecken können. Selbst ohne Speicherung liegt dieser Wert immer noch bei etwa 50 Prozent. Und auch die CO2Emissionen sind nur halb so hoch wie bei herkömmlichem Strom aus dem Kraftwerk und Gas- oder Ölheizung. Zuschuss direkt bei der KfW beantragen Für die Antragstellung sind einige Voraussetzungen zu beachten, etwa das Durchführen eines sogenannten hydraulischen Abgleichs. Alle wichtigen Informationen dazu finden sich online unter www.kfw.de/433. Dort gibt es zum Beispiel ein Reservierungsformular für den Zuschuss bis Dezember 2016. Mit diesem erhält der Heizungsmodernisierer eine verbindliche Bestätigung, dass die Förderung vorgemerkt sei, und kann in aller Ruhe mit Planung und Einbauvorbereitungen beginnen. Seit 1. Dezember 2016 ist es noch einfacher, die Brennstoffzellenheizung unterstützen zu lassen: Dann können alle Anträge direkt im KfW-Zuschussportal gestellt werden. (djd) Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Clevere Kombination Alarmsysteme und Heizungsregelung lassen sich miteinander verbinden Nirgends wollen wir uns so sicher fühlen, wie in unseren eigenen vier Wänden. Doch Einbrecher oder ein Feuer hinterlassen nicht nur materielle Schäden - viele Menschen sind nach einem solchen Ereignis traumatisiert und müssen erst wieder ein Gefühl von Sicherheit entwickeln. „Am besten lässt man es nicht so weit kommen und schützt die eigenen vier Wände wirkungsvoll mit Alarmsystemen“, meint Martin Schmidt, Bauen-Wohnen-Autor beim Verbraucherportal RGZ24.de. Und das muss gar nicht teuer sein. Denn heute gibt es Systeme, die sehr schnell installiert, bequem an die individuellen Ansprüche angepasst und jederzeit erweitert werden können. Alarmanlage scharf stellen, Heizung herunterfahren Modular aufgebaute Systeme wie „evohome Security“ arbeiten drahtlos über Funk und lassen sich auch vom Smartphone aus steuern und überwachen. Sie können nicht nur die Haussicherheit verbessern, sondern in Verbindung mit einem Smarthome-Thermostat auch die intelligente Regelung der Heizung übernehmen. Möglich ist damit, dass beim Verlassen des Hauses mit einem Tas- tenbefehl die Alarmanlage scharf geschaltet und zugleich die Temperatur im Haus heruntergefahren wird. So spart man bequem Energiekosten und verbessert parallel die Sicherheit. Herzstück der Alarmanlage von Honeywell ist eine kompakte Zentrale. Sie kommuniziert mit allen Systemkomponenten per Funk, so dass der Einbau von Glasbruchsensoren, Bewegungsmeldern, Rauch- oder Kohlenmonoxydmeldern ohne Verkabelung oder aufwändige Schraubarbeiten vorgenommen werden kann. Unter www.getconnected.honeywell.com/ de gibt es mehr Informationen. (djd) Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Alarmsysteme und Heizungsregelungen kann man bequem über Smartphone-Apps steuern. Foto: djd/honeywell 13 Marienschule international vernetzt Marienschule Euskirchen ist Mitglied des europäischen Netzwerkes der Schulbrücken Die Schulbrücke Europa ist ein internationales Projekt, bei dem sich Schülerinnen und Schüler der Oberstufe aus verschiedenen europäischen Ländern begegnen und neun Tage zur Geschichte und Zukunft Europas arbeiten. Im Vordergrund stehen dabei die Zukunftsvisionen, die die Jugendlichen von Europa haben. Die Unterbringung erfolgt in international gemischten Zimmern, so dass die Gruppe sich schnell mischt. Gefördert wird dieses Projekt von der Deutschen Nationalstiftung, der Robert-Bosch-Stiftung und der Europäischen Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Weimar. Nachdem Ende Oktober erstmals fünf Schülerinnen der Q2 unter Begleitung ihrer Lehrerin Frau Barz an dem Projekt teilnahmen, ist die Marienschule jetzt auch Teil des Netzwerkes. Vor Ort ging es, neben einer Stadterkundung und einem Aus- flug nach Erfurt, inhaltlich um das Thema „Erinnern für die Zukunft Europas“. Hierzu erstellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Zeitstrahl mit Plakaten zu Themen wie „Menschenrechte“, „Krieg und Frieden“ oder „Demokratie“. Ausgehend davon und basierend auf einer Vorlesung des Seminarleiters Frithjof Reinhardt schrieben die Jugendlichen ihre eigenen Zukunftsvisionen in Geschichten auf. Die neu geknüpften Freundschaften können bei diversen Alumniveranstaltungen gefestigt und erweitert werden, welche zusätzlich durch den neu gegründeten Alumniverein der Schulbrücken unterstützt werden. UWV -Zülpich informiert UWV-Zülpich Nix los in Zülpich?! Der Faktencheck Nix los in Zülpich, das war der Tenor eines sehr zugespitzten Berichtes des WDR über Zülpich, der vor einigen Monaten für große Aufregung sorgte. Die entsprechende Medienschelte erfolgte umgehend. Vom Rufmord bis zur Lügenpresse wurden alle Register der Empörung gezogen. Wir machten jetzt den Faktencheck check, wobei wir uns auf die Situation der „Einkaufsmeile“ in der Zülpicher Innenstadt beschränken wollten. Dort interessierte uns besonders der tatsächlich existierende Einzelhandel und die Gastronomie. Am Samstag, 26.11.2016 trafen wir uns um 9.30 Uhr am Kölntor, um, von da aus, beginnend mit der Kölnstraße, eine Bestands- aufnahme zu machen. Die Situation dort ist, äußerst vorsichtig formuliert, doch sehr speziell. Das gegen 10.00 Uhr gemachte Foto spiegelt, mehr oder weniger zufällig, die in den vergangenen Jahren völlig weggebrochene Passantenfrequenz wider.. Ursächlich mag das auch an der fortschreitenden Umwandlung von Ladenlokalen zu Wohnraum liegen. Wesentlich besser sah es im oberen Teil der Kölnstraße und in Münster- und Schuhmacherstraße aus. Doch dazu mehr in einer der nächsten Ausgaben. Bitte schreiben Sie uns, vielleicht haben Sie da ja schon Ideen, wie man die Zülpicher Innenstadt wieder beleben kann. Wir bleiben am Ball! Zülpich, Kölnstraße, Samstag 10 Uhr UWV -Fraktion im Rat der Stadt Zülpich gez. Dipl.-Kfm. Gerd Müller uwv-zuelpich.de oder 0163 1370 863 Ende: UWV-Zülpich informiert 14 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Wüstenklima im Wohnzimmer Mit trockener Raumluft steigt das Erkältungsrisiko Mit den Blättern fallen auch die Temperaturen und die Heizungen laufen wieder auf Hochtouren. Ein behaglich warmes, trockenes Zuhause, gut gedämmt - so lässt sich der Winter mit seiner nasskalten Witterung überstehen. Allerdings führt der heutige energetische Standard von Neubauten und sanierten Altbauten dazu, dass die Raumluft häufig bedenklich niedrige Feuchtigkeitswerte erreicht. Die durch Aufheizung trockene Innenraumluft ist bekanntlich für so manche Erkältung verantwortlich. Eine Luftfeuchtigkeit von unter 20 Prozent ist in gut gedämmten Gebäuden keine Seltenheit mehr - Verhältnisse, die mit der Atacama-Wüste oder der Sahara vergleichbar sind. Luftfeuchtigkeit sollte für den Menschen bei 40 bis 60 Prozent liegen Zu trockene Raumluft macht nicht nur Augen und Haut zu schaffen und beeinträchtigt generell das Wohlbefinden - sie hält auch Viren und Bakterien aktiv, berichtet Experte Werner Adler von Condair: „Die Trockenheit konserviert die Infektionsfähigkeit etwa von Viren, die mit den ausgetrockneten Nasenschleimhäuten vergleichsweise leichtes Spiel haben.“ Die optimale Luftfeuchtig- keit für das Raumklima liege demnach bei 40 bis 60 Prozent: „In diesem Bereich ist die Gefahr einer Erkrankung durch Viren, aber auch durch Bakterien oder Pilzen, erheblich reduziert.“ Mit einer Luftbefeuchtung lässt sich wieder ein gesundes Raumklima herstellen, das diesen Werten entspricht. Beratung für die passende Luftbefeuchtung nutzen Um die Raumluft vor allem während der Heizperiode ausreichend feucht zu halten, gibt es im Wesentlichen zwei Arten von Luftbefeuchtern. Isotherme Anlagen arbeiten mit Dampf und sogenannte adiabate Geräte nutzen die Zerstäubung oder Verdunstung von kaltem Wasser zur Luftbefeuchtung. Um die jeweils passende Lösung zu finden, empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle Beratung. Unter www.condair.de gibt es mehr Informationen dazu sowie eine Kontaktmöglichkeit. Eine ausgeglichene Luftfeuchte schützt im Übrigen nicht nur vor krankmachenden Bakterien und Viren, sondern kann zugleich bei Allergien und bei Problemen der Atemwege wie Asthma für Entlastung sorgen. Zusammenspiel von Temper atur emperatur und Feuchtigkeit Die winterliche Trockenheit der Raumluft ist auf die physikalische Verknüpfung von Temperatur und Feuchtigkeit zurückzuführen: Je wärmer der Innenraum, desto mehr Wasser kann die enthaltene Luft aufnehmen. Unterbleibt jedoch eine Zufuhr von Feuchtigkeit durch Personen, feuchteproduzierende Aktivitäten wie etwa Duschen oder Kochen oder durch die Zufuhr von Frischluft, sinkt die relative Luftfeuchtigkeit kontinuierlich. Bei sehr trockener Winterluft verschlimmert sich sogar die Situation durch häufiges Lüften. Eine effektive Lösung besteht darin, die Luft in den beheizten Räumen zu befeuchten. Mehr Informationen gibt es unter www.condair.de. (djd). Mensch bleibt Mensch $PEXODQWHU3ÁHJHGLHQVW Hasenpafad 10 · 53881 Euskirchen Tel.: 02251 / 581 10 24h-Rufbereitschaft 0172 / 8835144 Seniorentagesstätte Am Kirchwall 16a · 53879 Euskirchen Tel.: 02251 / 810 6930 Examinierte Krankenschwester [[[T¾IKIHMIRWXZMXEPHI Eine zu trockene Raumluft kann das Erkältungsrisiko erheblich erhöhen. Eine Luftbefeuchtung wirkt diesem „Wüsten-Effekt“ entgegen. Foto: djd/Condair GmbH/B-D-S - Fotolia Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 15 16 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 09. Dezember 2016 – Woche 49 – Nr. 28 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
© Copyright 2024 ExpyDoc