Datum: 08.12.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 Angebot für Tischlerarbeiten an Fenstern und Türen, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben. Die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Bauleistung soll nach folgendem Verfahren vergeben werden: öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren wettbewerblicher Dialog 1. Auftraggebende Stelle: 2. Vergabeunterlagen: 3. Auskünfte zum Technischen Inhalt: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Werbellinstraße 12 12053 Berlin Die Vergabeunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ angegeben; soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ansprechpartner: Telefon: +49 3068926467 Fax: [email protected] Email: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Auskunft über VergabeunterAnsprechpartner: Herr Schleicher lagen und dergleichen: Telefon: +49 3068926467 Fax: [email protected] Email: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Geschäftsbesorgerin der WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin Telefon: (030) 68 92-0 Telefax: (030) 68 92-60 09 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Christoph Landerer Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 1190 [email protected] www.stadtundland.de Geschäftsführer: Anne Keilholz, Ingo Malter Sitz: Berlin USt.-IdNr. DE136630118 4. Frist für die Angebotsabgabe: Das Angebot ist bei freihändiger Vergabe / beim Verhandlungsverfahren bis zum Einreichungstermin bei Ausschreibung bis zum Eröffnungstermin am 12.01.2017 um 14:00 Uhr an die Einreichungsstelle: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH GF-SE Werbellinstraße 12 12053 Berlin in fest verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift: „Angebot für…(Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff) …“ einzusenden oder dort abzugeben. Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein. POSTANSCHRIFT: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Postfach 160 12001 Berlin 5. Nachunternehmer: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Die Gewerke für die Nachunternehmer vorgesehen sind, sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben (siehe Anlage zu den BVB). 6. Vorlage von Nachweisen: Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit dem Angebot vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Auszüge (Original oder Kopie) dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. 7. Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: gemäß Bekanntmachung 2 von 3 8. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: ja nein Näheres siehe Vergabeunterlagen 9. Nebenangebote: nicht zugelassen zugelassen Abweichend von Nr. 4.2 der Bewerbungsbedingungen gilt bei Nebenangeboten Folgendes: 10. Zuschlags- und Bindefrist, Umfang der Leistung, Ausführungsort (Baustelle), Ausführungszeit, Sicherheitsleistung, Zahlungsbedingungen: 11. Sonstige Informationen: Bindefrist: 10.03.2017 Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden. Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen. Angebote in Papierform werden nicht gewertet. gemäß Bekanntmachung 12. Zuschlagskriterien der Hauptund Nebenangebote/ÄnderungsVorschläge: % Kriterium % Kriterium 100 % Kriterium Preis Ausführungsfrist Vergütungsbedingungen Qualität Funktionalität technischer Wert Gestaltung Konstruktion technische Beratung Folgekosten Betriebskosten Wartung Rentabilität Es gelten die beigefügten „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“. Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 3 von 3 Teilnahmebedingungen und geforderte Nachweise: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister 1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß VOB/A (2016) §6a EU 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß VOB/A (2016)§6a EU 2. a) bis c) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Der Jahresumsatz sollte das doppelte des Auftragswerts betragen. 2. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Nachweise gemäß VOB/A (2016) §6a EU 3. in Form von Referenzen. 2. Eigenerklärung: Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist. 3. Eigenerklärung: Für Firmen mit Sitz außerhalb von Berlin und Brandenburg: Nachweis, wie die Mängelbeseitigung nach VOB/B § 13 (5) für die Dauer von 5 Jahren nach Abnahmegesichert wird. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Nachweis von mind. einem Referenzobjekt für Tischlerarbeiten in mindestens 180 Wohnungen, Schwerpunkt Instandsetzung von Bestandsfenstern und –türen, ausgeführt innerhalb eines Jahres bzw. mehrere Referenzen die in der Summe die geforderten Mindestvoraussetzungen innerhalb eines Jahres erfüllen. Ausführungszeit: bis 5 Jahre vor Angebotsabgabe, Erforderliche Angaben: Bezeichnung Bauvorhaben, Adresse des Bauherrn, sowie Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil, Ausführungszeitraum. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Darlegung der besonderen Bedingungen: a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung c) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen d) bevorzugte Zuschlagserteilung an Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tarifliche Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder Ausbildungsverbünden beteiligen, §10BerlAVG e) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch mindestens 3 Monate gültig ist. Angebotsabgabe: Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden. Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen. Empfohlen wird die Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren mit Hilfe der kostenfrei zur Verfügung stehenden Software ava-sign. Angebote in Papierform werden nicht gewertet. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Angebot für Bauleistungen (Name und Anschrift des Bieters) (Ort und Datum) An STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Zuschlagsfrist: 14.03.2017 (Datum) Werbellinstraße 12 12053 (Sofern kein Datum angegeben ist, gilt die VOB) Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle) Betreff: Komplettsanierung JLS BA6 Vorgang: Tischlerarbeiten an Fenstern und Türen, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise an. An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden: der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen den nachstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung den mir/uns bekannten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ des Auftraggeber für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung den folgenden „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“: den "Allgemeinen Technischen Vorschriften" VOB Teil C und den „Ergänzenden Bestimmungen zu DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind" den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" VOB Teil B - DIN 1961 - neueste Fassung Formulare Bürgschaftsurkunden Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer/ Verzeichnis der Nachunternehmer Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Angaben zur Firma Formblätter entsprechend Berliner Vergabegesetz weitere Anlagen / Formulare: Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Geschäftsbesorgerin der WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin Telefon: (030) 68 92-0 Telefax: (030) 68 92-60 09 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Christoph Landerer Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 1190 [email protected] www.stadtundland.de Geschäftsführer: Anne Keilholz, Ingo Malter Sitz: Berlin USt.-IdNr. DE136630118 Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten. Ich erkläre/Wir erklären, dass – ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, – ich/wir in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit keiner Freiheitsstrafe oder Geldstrafe/Geldbuße belegt worden sind. – mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 6 AEntG bekannt ist, – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen, – über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, – im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftführer, gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben – die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Angebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Gesamtsumme Angebot Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % € Anzahl der Nebenangebote : Hinweis: Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen und Vergabeunterlagen. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt. ___________________________________________________ Ort, Stempel und Unterschrift Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. 2 von 2 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung: 9-2016 Bezug: VOB 2016, Teil B Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen b) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen c) die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) mit Richtlinien zur Angebotsabgabe d) die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Auftraggebers (Fassung ...) e) die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" des Auftraggebers (Fassung 06-2016) f) die "Zusätzlichen technischen Vorschriften des Auftraggebers" g) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB Teil C, neueste Fassung) h) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB Teil B, neueste Fassung) 2. Vergütung (zu § 2) (1) Der Auftragnehmer schuldet zu den vertraglich vereinbarten Preisen ein funktionstaugliches, komplett fertig gestelltes Werk. (2) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (3) Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer nur nach Maßgabe der VOB/B zu. (4) Stellt der Auftraggeber Baustoffe und/oder Bauteile frei Baustelle zur Verfügung, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, ordnungsgemäß zu lagern und zu beaufsichtigen sowie deren Empfang dem Auftraggeber schriftlich zu bescheinigen. Hierdurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. (5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber unverzüglich verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 3. Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2) Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen. 4. Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3) Alle Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit. Die Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen die nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den "Besonderen Vertragsbedingungen" oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von VOB Teil A § 9 Abs. 9 ausdrücklich vereinbart worden ist. 5. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10) (1) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Vereinbarung vorliegt und die entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich ausgeführt worden sind. (2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. 6. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5) (1) Der Auftraggeber stellt die von ihm dem Auftragnehmer zu liefernden Ausführungsunterlagen in 1-facher Ausfertigung zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die von ihm geschuldeten Unterlagen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zu liefern; davon 1-fach in digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Die Unterlagen gehen jeweils in das Eigentum des Empfängers über. Etwaige Urheberrechte bleiben hiervon unberührt. (2) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind. Seite 1 von 8 (3) Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße an Ort und Stelle zu ermitteln, Er hat sie mit den ggf. in den Plänen vermerkten Maßen zu vergleichen. Über Abweichungen von vor Ort festgestellten und in Plänen vermerkten Maßen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. (4) Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann. (5) Die vom Auftragnehmer, über Nr. 7(1) hinausgehenden, vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu überlassen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt. 7. Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6) (1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt die Bekanntgabe folgender zusätzlicher, zu den in § 3 Abs. 5 genannten Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden sollen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zustimmung gemäß Abs. 1. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Fertigstellung des Werkes bzw. Vertragsbeendigung für beabsichtigte Veröffentlichungen einzuholen. (3) Für den Fall des Verstoßes gegen die Abs. 1 oder 2 wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 1,5 % der Netto-Auftragssumme, im Höchstfalle € 2.500,00, fällig. 8. Sicherungspflicht / Schutzmaßnahmen (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2) (1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist (ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung), alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von Personen, sowie die für die Ausführung seiner Leistung im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. (2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in Teilbereichen verändert oder entfernt werden. (3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Tiefbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. 9. Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1) (1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht werden. (2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. (3) Besichtigung der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 10. Bauleistungsberichte (zu § 4 Abs. 1) (1) Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. (2) Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. (3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen. 11. Ablöserecht (zu § 4) Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung, der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung der Leistungen Beauftragter nachhaltig gegen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Auftragnehmer in begründeten Fällen auf Verlangen des Auftraggebers zum Personalaustausch angehalten werden. Seite 2 von 8 12. Ausführung (zu §§ 3 + 4) (1) Die Arbeitsdurchführung hat in Abstimmung mit allen anderen Gewerken zu erfolgen. Kosten für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch mangelhaftes Zusammenarbeiten ergeben, kann der Auftraggeber im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche von dem Auftragnehmer, auf dessen schuldhaftes Verhalten die Mehrkosten zurückzuführen sind, ersetzt verlangen. (2) Der Auftragnehmer hat für alle ihm obliegenden Verpflichtungen einen Verantwortlichen und dessen Stellvertreter zu bestellen und diese dem Auftraggeber zu benennen. Einer der Verantwortlichen muss ständig erreichbar und der deutschen Sprache mächtig sein. (3) Grundstücksflächen und Räumlichkeiten innerhalb der/des Gebäude(s) darf der Auftragnehmer zu Aufenthalts-, Übernachtungs-, Lagerungs- und Arbeitszwecken nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen. (4) Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände, über das nicht der Auftraggeber zu verfügen hat, muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einholen. (5) Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten. (6) Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Er hat ggf. rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auch dem Auftraggeber einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 StVO) vorzulegen (4-fach), sofern nichts anderes vereinbart ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörden auszuführen. Die Sauberhaltung einschl. Schnee-, Eis- und Tagwasserbeseitigung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschl. Bauwerk bzw. der vorhandenen Außenanlagen und der Gebäude ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der Auftragnehmer der Bauleitungsaufforderung zur Abfallbeseitigung bzw. Reinigung nicht nach, erfolgt die Ausführung zu seinen Lasten ohne weitere Mitteilung durch Dritte. (7) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, welche Zeiten hiervon betroffen sind. (8) Werden vor Beginn oder während der Durchführung der Arbeiten auf einer Baustelle Gegenstände gefunden, die nicht einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder dergleichen handelt, unverzüglich über das nächste Polizeirevier ein Feuerwerker hinzuzuziehen. Bis zur Entscheidung des Feuerwerkers sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen. Werden bei der Arbeit auf der Baustelle Blindgänger, Munition und ähnliches (auch Waffen) festgestellt, so hat der Auftragnehmer die Arbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung ebenfalls sofort einzustellen und die im Gefahrenbereich befindlichen Arbeitskräfte abzuziehen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Die Feststellung ist sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten sämtliche Arbeitskräfte der Baustelle auf die Einhaltung vorstehender Vertragsbedingungen hinzuweisen und entsprechend zu belehren. (9) Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen. (10) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. (11) Bestehen keine Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen, muss der Auftragnehmer, im Regelfall ist dies das Bauhauptgewerbe, selbst für Wasser und Strom für alle am Bau Beteiligten sorgen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Versorgungsunternehmen der haftende Partner und rechnet mit den Mitbenutzern in eigener Verantwortung ab. (12) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 13. Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5) (1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost und deren Folgen. (2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer mit Ausnahme von Vorgängen gemäß § 7 die Gefahr für diese Teile. 14. Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu §§ 4 Abs. 1 + 4 Abs. 6) (1) Der Auftragnehmer darf, soweit sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur Baustoffe und Bauteile verwenden, die für den jeweiligen Einsatz geeignet sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer diese Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Seite 3 von 8 (2) Für die nach den Allgemeinen technischen Vorschriften - VOB Teil C - und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich. 15. Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8) Ergänzend zu § 4 Abs. 8 gilt Folgendes: (1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich ist und berechtigten Interessen des Auftragnehmers oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt. (3) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird. (4) Soweit der Nachunternehmer nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Senats geführt wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft zusätzlich eines Auszuges aus dem Landeszentralregister zugunsten des Nachunternehmers vorzulegen. (5) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. 16. Baustellenräumung (zu § 4) (1) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung laufend zu beseitigen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. (3) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Abnahme der Arbeiten. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. 17. Ausführungsfristen (zu § 5) 18. Verteilung der Gefahr (zu § 7) Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine und –fristen einschließlich der Zwischenfristen sind verbindlich (Vertragsfristen). (1) Zu den ausgeführten Teilen der Leistung gehören die vom Auftraggeber zu liefernden Stoffe und Bauteile erst nach ihrem Einbau. Nicht dazu gehören die Baustelleneinrichtung und Hilfsbauteile wie z.B. aufgestellte Schalungen, Gerüste usw. (2) Unter den Begriff „unabwendbare Umstände“ fallen nicht gewöhnliche Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei diesen Umständen nicht. (3) Für das Bauherrenrisiko wird vom Auftraggeber die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für Berlin erforderliche Bauwesen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für alle Ansprüche hieraus gelten die Allgemeinen Bedingungen zur Bauwesenversicherung für Bauherren des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues Berlin. Versicherungsschäden werden nur in der Höhe erstattet, die von der Bauwesenversicherung anerkannt werden. 19. Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8) (1) Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Auftrag und andere zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Verträge unter entsprechender Anwendung von § 8 zu kündigen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer Seite 4 von 8 20. - gegen seine Verpflichtung aus § 4 Abs. 8 verstößt, - Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder im Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5 und 7 entsprechend. Haftung der Vertragsparteien (zu § 10) (1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen, es sei denn, die Unterlassung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. (2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand einwandfrei zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem Exemplar auszuhändigen. (3) Der Auftragnehmer hat seine gesetzliche sowie die ihm nach dem Vertrag obliegende Betriebshaftpflicht ausreichend zu versichern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass er seiner Versicherungspflicht nachgekommen ist. Die Kosten dieser Versicherung werden dem Auftragnehmer nur besonders erstattet, wenn dies im Leistungsverzeichnis oder in anderen Vertragsunterlagen vorgesehen ist. (4.1) Zu den Sorgfalts- und Offenbarungspflichten des Auftragnehmers gehört auch die Überprüfung angebotener Leistungen hinsichtlich der Beachtung von gewerblichen und sonstigen Schutzrechten. (4.2) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stellt diesen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. 21. Vertragsstrafe (zu § 11), Abnahme (zu § 12) (1) Im Falle des Verzuges mit der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber je Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt maximal 5 % der Netto-Auftragssumme. (2) Alle vereinbarten Vertragsstrafen werden in ihrer Summe auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. (3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden. (4) Die Abnahmefrist beträgt 12 Werktage. (5) Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Abs. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Abs. 5 gilt nicht. (6) Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die zugehörigen EP´s einzukalkulieren, wenn im LV keine anderweitige Regelung getroffen ist. (7) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Die Darlegungs- und Beweislast obliegt demjenigen Vertragspartner, der eine von Satz 1 abweichende Höhe des Schadens geltend macht. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4, bleiben unberührt. 22. Mängelansprüche (zu § 13) (1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Abnahme. (2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestimmt sich nach § 13 Abs. 4 VOB/B, soweit in den vorrangig geltenden schriftlichen Vertragsunterlagen keine anderweitigen Regelungen getroffen sind. (3) Werden Mängel festgestellt, so hat der Auftragnehmer auch die sich durch die Mängelbeseitigung ergebenden Folgeschäden auf seine Kosten zu beseitigen. (4) Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Seite 5 von 8 23. Abrechnung (zu § 14) I. Allgemeines (1) Für jeden Auftrag hat der Auftragnehmer getrennte Rechnungen zu legen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Rechnungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu untergliedern (z.B. nach Gebäuden, Wohneinheiten). (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Vorlage von Rechnungen zu bestimmten Zeitpunkten zu verlangen. (3) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen nebst den dazugehörenden Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Massenberechnungen, Zeichnungen und sonstige Belege) in 2-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen, davon 1-fach in digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Parallel sind die Rechnungen und Anlagen in 1-facher Ausfertigung bei der Bauleitung des Auftraggebers einzureichen. (4) Im Rechnungskopf sind anzugeben: a) Nummer und Datum des Auftrages bzw. Änderungs-, Ergänzungs- und Zusatzauftrages; b) Kennziffer des Bauvorhabens; c) die vom Auftraggeber angegebene Kennzeichnungsnummer bzw. Wohnungsnummer, Straße und Hausnummer; d) stichwortartige Bezeichnung der Arbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Tischlerarbeiten): (5) Die Rechnungen sind ihrer Art nach zu kennzeichnen als Vorauszahlungs-, Abschlags-, Teilschluss- bzw. Schlussrechnung. Die erbrachten Leistungen sind kumuliert in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Zahlungen sind der Reihenfolge nach am Schluss jeder Rechnung anzugeben, jedoch nicht vom Rechnungsbetrag abzuziehen. In jeder Rechnung sind die bis dahin insgesamt ausgeführten Massen anzugeben. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Positionsnummer und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Aus den Massenberechnungen, Aufmaßunterlagen etc. muss sich ergeben, ob und bezüglich welcher Bereiche gegenüber der vorangegangenen Rechnung weitere Massen hinzugekommen sind. II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung (1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. (2) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen. (3) Grundsätzlich sind jeder prüfungsfähigen Rechnung die dazugehörigen Belege, mindestens die Massenberechnungen, beizufügen. (4) Abschlagszahlungen werden in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages abzüglich der vereinbarten Abzüge gezahlt. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben, so dass die Voraussetzung für eine zügige Abrechnung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet sind. III. Schlussrechnungen (1) Schlussrechnungen sind erst nach Fertigstellung einzureichen. (2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge bzw. Ergänzungsaufträge) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. (3) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen. 24. Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1 - 3) (1) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf den Stundenlohnzetteln hat der Auftragnehmer u.a. den Namen und die berufliche Qualifikation des Personals, das die Stundenlohnarbeiten ausgeführt hat, eingesetztes Gerät, verbrauchtes Material und die geleisteten Arbeiten mit dem dafür jeweils benötigten Zeitaufwand anzugeben. (2) Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigen zu lassen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten sind in den Verrechnungssätzen enthalten. Seite 6 von 8 25. Zahlungen (zu § 16) (1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. (2) Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen werden. Die Abtretung darf sich nur auf einen genau zu bezeichnenden Auftrag erstrecken. Eine Weiterabtretung durch den Zessionar wird ausgeschlossen. (3) Werden Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. III BGB) berufen. Die Überzahlung kann mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. (4) Bei Abschlagzahlungen verbleibende Forderungsüberhänge werden nicht verzinst. 26. Sicherheitsleistung (zu § 17) (1) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages zur Sicherung aller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag einschließlich Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen (Erfüllungsansprüche) eine unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank, eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts über einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Solange die Bürgschaft nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzubehalten. (2) Die Bürgschaft ist nach Abnahme sämtlicher Leistungen zurückzugeben. Sollten bei der Abnahme noch Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen, erfolgt die Freigabe der Bürgschaft zur Abnahme nur bis auf den entsprechenden Teil der hierfür bestehenden Vertragserfüllungssicherheit, soweit dieser nicht von der Mängelsicherheit nach Absatz 3 abgedeckt ist. Unabhängig von der Höhe der bestehenden Erfüllungsansprüche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Abnahme freizugeben, soweit die Bürgschaftssumme 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme übersteigt. Die vollständige Freigabe erfolgt nach vollständiger Erfüllung durch den Auftragnehmer. (3) Als Sicherheit für die Mängelhaftung werden 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des Auftragnehmers mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug gegen Stellung einer Sicherheit für etwaige Mängelansprüche (einschließlich Ansprüche wegen Selbstvornahme, Minderung, Rückzahlung und Schadensersatz) auszuzahlen. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B, allerdings mit der Maßgabe, dass statt des in § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Satz 1 genannten Zeitraums von zwei Jahren die Mängelhaftungsfrist maßgeblich ist. (4) Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde ist ausschließlich das auftraggebereigene Formular zu verwenden. (5) Avalzinsen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers. (6) Je Bauvorhaben ist nur eine Bürgschaft zu hinterlegen, unabhängig von der Zahl der erteilten Aufträge und der Teilschlussrechnungen. Bei mehreren Aufträgen eines Bauvorhabens werden auf der Bürgschaftsurkunde a l l e Auftragssummen vermerkt. (7) Die Sicherheit ist nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist vom Auftragnehmer schriftlich zurückzufordern. Ein Anspruch auf eine automatische Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe erfolgt, wenn alle Verpflichtungen aus der VOB Teil B § 13 erfüllt sind. (8) Soweit die Sicherheit durch Einbehalte nicht gedeckt ist, ist sie zu ergänzen, oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht ergänzt, so ist der Auftraggeber berechtigt, mit den Ansprüchen des Auftragnehmers auf Rückzahlung anderer Sicherheitsbeträge aufzurechnen. (9) Die Möglichkeit des Auftragnehmers, Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B zu leisten, bleibt unberührt. 27. Streitigkeiten (zu § 18) Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht in Berlin. 28. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nicht. 29. Schriftform (1) Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Seite 7 von 8 (2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle etwaigen Änderungs-, Nach- und Zusatzaufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Anerkannt: Firmenstempel / Unterschrift Hinweis: Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. Seite 8 von 8 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 Angebot für Tischlerarbeiten an Fenstern und Türen, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Baumaßnahme Hinweis Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1. Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten /Ingenieur Büro Gneise mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden. Der beauftragte Architekt/ Ingenieur ist jedoch nicht befugt, Leistungsänderungen oder Terminvereinbarungen anzuordnen oder sonstige Vertragsveränderungen zu vereinbaren. 2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4): (1) Lager- und Arbeitsplätze: Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch (2) Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: (3) Wasseranschlüsse: * (4) Stromanschlüsse: * (5) Sonstige Anschlüsse: * * Kosten des Verbrauchs (zu den Nummern 3 – 5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in Nr. 13 etwas anderes vereinbart ist. 1 von 5 3. Ausführungsfristen (§ 5) (1) Baubeginn 24.04.17 (2) Fertigstellung 01.12.17 (3) Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: 4. Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen: (1) bei Verzug mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins: % der NettoAuftragssumme für jeden Werktag des Verzuges. (Wenn hier nichts vereinbart wird, gelten die Regelungen der ZVB). (2) bei Verzug mit der Einhaltung der oben genannten Einzelfristen für jeden Werktag des Verzuges: % der Netto-Auftragssumme der zur jeweils überschrittenen Einzelfrist fertigzustellenden Teilleistung. Für die Überschreibung von Einzelfristen angefallene Vertragsstrafen werden auf Vertragsstrafen für nachfolgende Einzelfristen bzw. den Gesamtfertigstellungstermin angerechnet. (3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. 5. Rechnungen (§ 14) (1) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber bei -fach einzureichen. -fach und zugleich (2) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach / einzureichen. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch 6. Sicherheitsleistungen (§ 17) (1) Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der Auftraggeber (siehe § 17 Abs. 7) berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Sicherheitssumme einzubehalten (wenn hier nichts vereinbart wurde, gilt Nr. 26 ZVB) (2) Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer bei der Abnahme eine 3 v. H. der Brutto-Schlussrechnungssumme zu leisten Sicherheit in Höhe von (wenn hier nichts vereinbart wurde gelten die Regelungen der ZVB). Leistet der Auftragnehmer diese Sicherheit nicht vor Anweisung der Schlusszahlung, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Betrag in Höhe der Sicherheit unter Anrechnung der nach Nr. 6 (1) geleisteten Sicherheit bei der Schlusszahlung einzubehalten. (3) Als Sicherheit für sämtliche Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle ausgelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens 2 von 5 angefertigt und bereitgestellt worden sind und für Vorauszahlungen ist in Höhe der zu erbringenden Zahlungen eine Bürgschaft beizubringen. (4) Eine Sicherheit gem. Punkt 6 (1), 6 (2) und 6 (3) durch selbstschuldnerische Bürgschaft ist nach den vom Auftraggeber dem Vertrag beigefügten Mustern (aktuelle Fassung beachten) für Bürgschaftsurkunden zu leisten. 7. Freistellungsbescheinigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes gemäß § 48 b EStG vorzulegen, soweit dies nicht schon mit der Angebotsabgabe geschehen ist. Bei Ablauf der zeitlichen Geltung hat der Auftragnehmer unaufgefordert eine neue Freistellungsbescheinigung nachzureichen. Der Auftragnehmer hat ferner dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung der Freistellungsbescheinigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8. frei 9. frei 10. Preise (§ 2) (1) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise. Gleitklauseln sind nicht vereinbart, wenn nachfolgend nichts angekreuzt wurde. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. (2) Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nachstehend oder im Leistungsverzeichnis nicht anderes bestimmt ist. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch 11. Ausführung (§ 4) (1) Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber ohne Berechnung zur Verfügung gestellt: Baustoffe und Bauteile: Bauhilfsstoffe, Gerüste: (2) Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung folgende Gerüste zur Verfügung, die von anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C unentgeltlich vorgehalten werden: 3 von 5 12. Mängelansprüche (§ 13) Für die Mängelansprüche gelten nachstehende Verjährungsfristen: Für Bauwerke: für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht: für Tischlerarbeiten 5 Jahre; Jahre; 5 Jahre. Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gelten die Verjährungsfristen des § 13 Abs. 4 VOB/B. 13. Weitere besondere Vertragsbedingungen (z.B. Bauwesen-, Haftpflichtversicherung, Vorauszahlungen, Feststellen des Zustandes baulicher Anlagen, besondere Angaben über Umweltschutz, Luftsicherheit usw.) (1) siehe Anlage 2: Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen (2) siehe Anlage 11: Datenschutzverpflichtungserklärung (3) Für die Erstattung der dem AG entstehenden Kosten werden pauschale Umlagen für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Anlagen von 1,0 % sowie für die Bauwesenversicherung von 0,2 % der Brutto-Schlussrechnungssumme, abzuziehen von der Schlussrechnung, vereinbart. (4) Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer verpflichtet sich gegen alle Risiken angemessen versichert zu halten. Dazu ist eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen nachzuweisen: mind. 2 Mio. € Personenschäden, mind. 1 Mio. € Sachschäden, mind. 50 T€ sonstige Schäden, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. 13. (2) entfällt 13. (3a) Abweichend von den Angaben in 13. (3) werden die pauschalen Umlagen von jeder Rechnung zum Abzug gebracht. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch 13. (3) Abweichend von (4) gilt die in der Bekanntmachung geforderte Versicherungssumme von 5 Mio. Euro. 4 von 5 -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch Anerkannt: Firmenstempel / Unterschrift Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen 5 von 5 Eigenerklärung zu § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichtsoder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit §§ 123, 124 GWB Seite 1 von 4 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Eigenerklärung zu § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit §§ 123, 124 GWB Seite 2 von 4 b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. Ort, Datum ______________________________________________ Unterschrift, Firmenstempel -----------------------------------------------STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit §§ 123, 124 GWB Seite 3 von 4 Quelle: https://dejure.org/gesetze/GWB/123.html und https://dejure.org/gesetze/GWB/124.html - Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203), in Kraft getreten am 18.04.2016 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit §§ 123, 124 GWB Seite 4 von 4 V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer OV16-JLSBA6-06 zur Eignung) Maßnahmenummer 2016-JLS-BA6 Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205 12305 Berlin Leistung/CPV Tischlerarbeiten an Fenstern und Türen, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der Nachunternehmer Maßnahme: Komplettsanierung JLS BA6 Vergabe: Tischlerarbeiten an Fenstern und Türen, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Die Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B (für VOL/B gilt § 4 Nr. 1) und 4 ) im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen meinem/unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) 4) 2) 5) 3) 6) Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf Wunsch vorzulegen. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlages mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. Nur ausfüllen, falls in den Vorbemerkungen Nachunternehmer nicht ausgeschlossen sind: Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde(n) ich /wir nur an Nachunternehmer übertragen, die die Voraussetzungen der Nr. 15 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) erfüllen. Diese Nachunternehmer sind im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführt. Nachunternehmer dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen. Verzeichnis der Nachunternehmer Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt. Leistung: an Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte): a) b) c) d) e) Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Ausschluss meines/unseres Betriebes von Vergabeverfahren des Auftraggebers, sowie ggf. zur Vertragsstrafe gemäß Nr. 15, Absatz 6 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) führen. Planungsleistungen (nur im Bedarfsfall ausfüllen): Es ist vorgesehen, die technische Bearbeitung an: zu vergeben. Die Weitergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). __________________________________________ Stempel und Unterschrift Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollten recyclefähig oder verrottbar sein. Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen. Dies gilt für: asbesthaltige Baustoffe Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Flurchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden, Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz ist gemäß Forest Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Zertifizierungssystemen ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI A (federführend), zu erfragen. folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC): - Zu- und Abwasserleitungen, Dach- und Dichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten und sonstige Bauteile im Haus- und Wohnungsinnenbereich einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.), - Fenster- und Türprofile im Haus- und Wohnungsinnenbereich. Der Einsatz von Fenster- und Türprofilen aus PVC im Haus- und Wohnungsaußenbereich wird auf solche Bereiche beschränkt, bei denen sie auf Grund der Beurteilung durch den Bauherrn nach ökologischer, technischer und wirtschaftlicher Bewertung gegenüber chlorfreien Produkten überlegen oder aus Qualitätsgründen unabweisbar notwendig sind. Der Einsatz von Bauteilen aus PVC im Fassadenbereich ist außerdem nur zulässig, wenn: - die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung belegt ist, - die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften mit einer dauerhaft sichtbaren Kennzeichnung versehen sind, - eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Rücknahme und zum produktbezogenen Recycling der Bauteile vorliegt. Bei der Ausschreibung von Bauteilen im Fassadenbereich aus PVC sollen grundsätzlich Produkte mit Recyclatanteil nachgefragt werden. Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort, wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen. 1/3 Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex KI > 40 beträgt oder die eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß der Hersteller im Sicherheitsdatenblatt gemäß TRGS 220 unter Punkt 5 Absatz 1 Nr. 2 „Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen“ und Nr. 11 „Angaben zur Toxikologie“ bescheinigen, dass die Produkte nicht als krebserzeugend nach den Kriterien der GefStoffV einzustufen sind. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden Hinweis enthalten. Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m³ ist bis zum 31. Dezember 1997 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten und der Einschnitte, z. B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel (Farbauftrag) behandelt sind. Ab 1. Januar 1998 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen oder eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß die o.g. Bescheinigung im Sicherheitsdatenblatt durch den Hersteller vorliegen. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden Hinweis enthalten. Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet werden: Der Einsatz von Bauteilen aus Aluminium ist nur zulässig, wenn: eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zum produktbezogenen Recycling und eine Erkärung des Auftragnehmers über die chromfreie Grundierung bei farbigen Aluminiumbauteilen vorliegt. Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht überschreitet. Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz auszu-schöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Werden fixierende Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt ist, sind Borsalzpräparate einzusetzen. Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden. Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden. Der Nachweis der biologisch schnellen Abbaubarkeit ist vom Hersteller zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die genannten Stoffe bzw. Flüssigkeiten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gemäß RAL-UZ 64 bzw. RAL-UZ 79 gekennzeichnet sind. 2/3 Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyc -lingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen. Bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verwendungsverbot für Tropenholz und Tropenholzprodukte behält sich der Auftraggeber vor, eine Streichnung aus dem ULV für zwei Jahre vorzunehmen. Es wird jedoch auf den Ausbau der Bauteile verzichtet. 3/3 Auftragnehmer / Name / Firma Straße, Haus-Nr. Land Postfach PLZ Ort Funk Telefon Fax Internet E-Mail HandelsregisterNummer Amtsgericht Kreditinstitut Freistellung nach § 48 EstG IBAN (Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen!) Ust ID-Nr. Steuer-Nr. Handlungsbevollmächtigter Datum / Unterschrift Unterschrift / Firmenstempel Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. 1. Beauftragender Bereich Datum / Unterschrift Digitales Geschäftspartner Angebot Bereichsleiter/-in, Stabsstellenleiter/-in Bearbeiter/-in Name in DRUCKBUCHSTABEN Name in DRUCKBUCHSTABEN 2. Rechnungswesen-Nebenbuch & Beteiligung Kenntnisnahme / Verbleib UND Datum / beauftragender Bereich Kreditorischer GESCHÄFTSPARTNERNUMMER AUFNAHME - 4001-/ 07.15 Bemerkungen RW-N Bereich Bereichsleiter/-in Bearbeiter/-in Bearbeiter/-in ---------STADT Ort, Datum LAND ----------- Hauptgewerke ---------------------------- VOM Name, Vorname ULV / Präqualifikation Datum / Unterschrift AUFTRAGNEHMER AUSZUFÜLLEN ! -------------------------- ANGABEN ZUR FIRMA FÜR DIE AUFNAHME IN DEN GESCHÄFTSPARTNERSTAMM Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Baumaßnahme / Angebot: wie vor Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen - ohne Entsorgungskonzept Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. Entsorgung von Bauabfällen Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind für Abfallentsorgungsleistungen gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Nicht gefährliche Abfälle: Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist die „Überlassungspflicht– Drittbeauftragung“, an die vom Land Berlin freigegebenen Bauabfallentsorger einzuhalten. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu sammeln. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Großbeerenstraße 231 14480 Potsdam 1 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20 kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht). Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. VIII C 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979. Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Turmstraße 21, 10559 Berlin, Tel. (030) 902545-0, Fax: (030) 902545 - 301, abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten. Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen. Preiskalkulation Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen werden direkt vom Auftraggeber übernommen (Entsorgungskosten, SBB-Gebühren). Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Einzelnachweise zur Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks 2 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer, Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und beseitigt werden. Unter dem Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/bauen/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_K ampfmittelbergung.pdf werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin" sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt. Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren: Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen: a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen. b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei. c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Telefon 9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533 90298 - 4411 / 4475./ 4476 90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266 90293 - 6810 / 6811 / 6812 9018 - 45270 / 45492 90239 - 3288 90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536 90294 - 5147 / 5148 / 510 90279 - 3650 / 3259 / 90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956 90277 - 7262 / 7426 90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283 Fax - 14505 - 2727 - 4259 - 6805 - 43057 - 3200 - 6216 - 3423 - 3388 - 6395 - 7386 - 4373 Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben. 3 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Einsatz mobiler Anlagentechnik Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen. Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen. Weiteres siehe „Info – Blatt“ zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin 4 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei Nichtverwertbarkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB mbH anzudienen. Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten: I. Rechtlicher Rahmen: Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1411, (1997, 2861)) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379) (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) vom Im Land Berlin gelten darüber hinaus: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999 (GVBl. für Berlin S. 413) Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86) Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt: Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6) II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung: Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben. Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden. Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 1 Brückenstraße 6, 10173 Berlin-Mitte, Fax: (030) 9025 2523 (Stand: Mai 2013) Anlage 4 Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1/2 Anlage 4 Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Datum, Unterschrift, Stempel) 2/2 Anlage 6 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Datum, Unterschrift, Stempel) Anlage 5 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmende verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmenden begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Datum, Unterschrift, Stempel) Seite 1 Anlage 7 Ausbildungsbetriebe Besondere Vertragsbedingungen zu den Zuschlagskriterien bei gleichwertigen Angeboten Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. -6030-/ 09-2010 – Anlage 7 - Ausbildungsbetriebe BVB Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer OV16-JLSBA6-06 Baumaßnahme Maßnahmenummer 2016-JLS-BA6 Komplettsanierung JLS BA6 JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205 12305 Berlin Leistung/CPV Tischlerarbeiten an Fenstern und Türen, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer OV16-JLSBA6-06 Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205 12305 Berlin Datum Maßnahmenummer 2016-JLS-BA6 Leistung/CPV Tischlerarbeiten an Fenstern und Türen, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 Bauablaufplan Ausführungsstand mit kompl. Schadstoffsanierung in allen Wohnungen, TH & Hausfluren Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Fertig stellen 01 März 13.02. 1 2 3 1. Bauabschnitt (BA) JLS 1-11 1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Kellerbereichen Mo 27.02.17 Fr 22.12.17 30 Tage 25 Tage 25 Tage 185 Tage 20 Tage Mo 27.02.17 Mo 27.02.17 Mo 27.02.17 Mo 06.03.17 Mo 06.03.17 150 Tage Mo 06.03.17 Fr 29.09.17 10 Tage Mo 13.03.17 Fr 24.03.17 10 Tage Mo 27.03.17 Fr 07.04.17 10 Tage Mo 10.04.17 Fr 21.04.17 Umverlegung Heiztrasse vom Los 8 zum Los 6 Anbringen der Kellerdeckendämmung 39 Tage 55 Tage Di 06.06.17 Fr 28.07.17 Mo 04.09.17 Fr 17.11.17 Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_1-3, 5-7 Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_9-11 Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter fertigstellung der Strangsanierungen 20 Tage 15 Tage 10 Tage Mo 04.09.17 Fr 29.09.17 Mo 09.10.17 Fr 27.10.17 Mo 06.11.17 Fr 17.11.17 8 Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus den Mieterkellern wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 1-11 Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro) 1. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)-1. Block: JLS 1-3 2. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)-2. Block: JLS 5-7 3. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)- 3. Block: JLS 9-11 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 215 Tage Mo 27.02.17 Fr 22.12.17 215 Tage bauvorbereitende Maßnahmen 1. BA Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 1.BA Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär) 10 01 Mai 13.03. 10.04. Sanierung der Kellerbereiche / 1. BA Fr 07.04.17 Fr 31.03.17 Fr 31.03.17 Fr 17.11.17 Fr 31.03.17 160 Tage Mo 27.02.17 Fr 06.10.17 1. BA: JLS 1-11 Gebäudehülle 1. Gerüstaufbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt (Beginn/Loggiaseite JLS 1-3_Westseite/ 8-Geschosser) 1. Fassadenarbeiten / Balkone / 1. und 2. Rüstungsabschnitt 1. Dacharbeiten - JLS_1-3 1. Gerüstabbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt - - nach Fertigstellung Sanierungsstrang 6 / Aufgang JLS 3 1. Sockel, Restarbeiten außen / 1. und 2. Rüstungsabschnitt 2. Gerüstaufbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt (Beginn/ Loggiaseite JLS_5-7_Südseite / 4-Geschosser) 2. Fassadenarbeiten / Balkone / 3. und 4. Rüstungsabschnitt 2. Dacharbeiten - JLS_5-7 2. Gerüstabbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung Sanierungsstrang 10 / Aufgang JLS_7 2. Sockel, Restarbeiten außen / 3. und 4. Rüstungsabschnitt 3. Gerüstaufbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt (Beginn/ Loggiaseite JLS_9-11_Südseite / 8-Geschosser) 3. Fassadenarbeiten / Balkone / 5. und 6. Rüstungsabschnitt 3. Dacharbeiten - JLS_9-11 3. Gerüstabbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung Sanierungsstrang 16 / Aufgang JLS_11 3. Sockel, Restarbeiten außen / 5. und 6. Rüstungsabschnitt 20 Tage Mo 27.02.17 Fr 24.03.17 85 Tage 50 Tage 15 Tage Mo 20.03.17 Fr 14.07.17 Mo 10.04.17 Fr 16.06.17 Mo 10.07.17 Fr 28.07.17 15 Tage 14 Tage Mo 24.07.17 Fr 11.08.17 Mo 27.03.17 Do 13.04.17 60 Tage 40 Tage 10 Tage Di 18.04.17 Mo 10.07.17 Mo 01.05.17 Fr 23.06.17 Mo 10.07.17 Fr 21.07.17 15 Tage 15 Tage Mo 07.08.17 Fr 25.08.17 Mo 29.05.17 Fr 16.06.17 70 Tage 30 Tage 15 Tage Mo 19.06.17 Fr 22.09.17 Mo 17.07.17 Fr 25.08.17 Mo 18.09.17 Fr 06.10.17 10 Tage Mo 18.09.17 Fr 29.09.17 27.02. 27.02. 27.02. 06.03. 13.03. 27.03. 10.04. 27.02. 24.03. 20.03. 14.07. 10.04. 18.04. 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage Mo 12.06.17 Mo 12.06.17 Mo 19.06.17 Mo 19.06.17 Mo 26.06.17 Mo 26.06.17 Mo 03.07.17 Mo 03.07.17 Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 5-7 Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_5-7 30 Tage Mo 21.08.17 Fr 29.09.17 30 Tage Mo 21.08.17 Fr 29.09.17 66 Strangsanierungsbereich-JLS 9-11: Strang 7-9 / 8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang 65 Tage Mo 26.06.17 Fr 22.09.17 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 9: vorauss. Strang 11 im 4.OG (Leer-WE) Strang 11 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 11 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 12 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 12 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 13 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 13 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG 4. Balkonbrüstungsabriss - JLS 11: vorauss. Strang 14 im 5.OG (Leer-WE) Strang 14 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 14 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 15 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 15 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 16 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 16 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage Mo 26.06.17 Mo 10.07.17 Mo 10.07.17 Mo 17.07.17 Mo 17.07.17 Mo 24.07.17 Mo 24.07.17 Mo 17.07.17 Mo 31.07.17 Mo 31.07.17 Mo 07.08.17 Mo 07.08.17 Mo 14.08.17 Mo 14.08.17 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 Anbringen der Kellerdeckendämmung Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_13-17 Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter fertigstellung der Strangsanierungen 03.11. 10.04. Fr 21.04.17 Fr 26.05.17 Fr 02.06.17 Fr 02.06.17 Fr 09.06.17 Fr 09.06.17 Fr 16.06.17 Mo 15.05.17 Fr 16.06.17 Fr 23.06.17 Fr 30.06.17 Fr 07.07.17 Fr 07.07.17 Fr 14.07.17 4. Gerüstaufbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt (Beginn/ Loggiaseite JLS_13-17_Südseite / 8-Geschosser)) 4. Fassadenarbeiten / Balkone / 7. und 8. Rüstungsabschnitt 4. Dacharbeiten - JLS_13-17 4. Gerüstabbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt 4. Sockel, Restarbeiten außen / 7. und 8. Rüstungsabschnitt 21.04. 24.04. 24.04. 26.05. 02.06. 02.06. 02.05. 02.05. 09.06. 09.06. 08.05. 08.05. 16.06. 02.05. 15.05. 15.05. 15.05. 16.06. 23.06. 29.05. 29.05. 30.06. 07.07. 07.07. 06.06. 06.06. 14.07. 22.05. 08.09. 22.05. 23.06. 12.06. 31.07. 08.09. 31.07. 08.09. 14.07. 12.06. 11.08. 12.06. 12.06. Fr 14.07.17 Fr 21.07.17 Fr 21.07.17 Fr 28.07.17 Fr 28.07.17 Fr 04.08.17 Fr 04.08.17 Fr 11.08.17 14.07. 21.07. 21.07. 19.06. 19.06. 28.07. 28.07. 26.06. 26.06. 04.08. 04.08. 03.07. 03.07. 11.08. 21.08. 26.06. Fr 07.07.17 Fr 11.08.17 Fr 18.08.17 Fr 18.08.17 Fr 25.08.17 Fr 25.08.17 Fr 01.09.17 Fr 28.07.17 Fr 01.09.17 Fr 08.09.17 Fr 08.09.17 Fr 15.09.17 Fr 15.09.17 Fr 22.09.17 22.09. 07.07. 10.07. 10.07. 11.08. 18.08. 18.08. 17.07. 17.07. 25.08. 25.08. 24.07. 24.07. 17.07. 01.09. 28.07. 31.07. 31.07. 01.09. Mo 24.07.17 Fr 03.11.17 03.11. 24.07. Mo 24.07.17 Fr 25.08.17 25.08. Mo 25.09.17 Fr 03.11.17 14.08. Mo 14.08.17 Fr 15.09.17 25.09. 03.11. 25.09. 03.11. 15.09. Mo 25.09.17 Fr 03.11.17 06.11. 06.11. Mo 06.11.17 Fr 22.12.17 Mo 06.11.17 Fr 09.03.18 22.12. 09.03. 09.03. 10.04. 240 Tage Mo 10.04.17 Fr 09.03.18 235 Tage Mo 10.04.17 Fr 02.03.18 25 Tage 20 Tage 19 Tage 204 Tage 18 Tage Mo 10.04.17 Mo 10.04.17 Mo 10.04.17 Di 18.04.17 Di 18.04.17 Fr 12.05.17 Fr 05.05.17 Do 04.05.17 Fr 26.01.18 Do 11.05.17 164 Tage Di 18.04.17 Fr 01.12.17 14 Tage Di 02.05.17 Fr 19.05.17 35 Tage Mo 11.12.17 Fr 26.01.18 25 Tage 10 Tage Mo 11.12.17 Fr 12.01.18 Mo 15.01.18 Fr 26.01.18 10.04. 10.04. 10.04. 12.05. 05.05. 04.05. 18.04. 26.01. 18.04. 11.05. 18.04. 01.12. 02.05. 19.05. 11.12. 19.06. 25 Tage Mo 19.06.17 Fr 21.07.17 85 Tage 50 Tage 15 Tage 10 Tage Mo 24.07.17 Mo 07.08.17 Mo 06.11.17 Mo 20.11.17 24.07. 17.11. 07.08. Fr 18.08.17 Fr 22.09.17 Fr 29.09.17 Fr 06.10.17 Fr 13.10.17 Fr 13.10.17 Fr 20.10.17 Fr 15.09.17 Fr 20.10.17 Fr 27.10.17 Fr 27.10.17 Fr 03.11.17 Fr 03.11.17 Fr 10.11.17 Fr 06.10.17 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage Mo 09.10.17 Mo 09.10.17 Mo 16.10.17 Mo 16.10.17 Mo 23.10.17 Mo 23.10.17 Fr 10.11.17 Fr 17.11.17 Fr 17.11.17 Fr 24.11.17 Fr 24.11.17 Fr 01.12.17 Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung komplett: JLS 13-17 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 13: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_13 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 15: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_15 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 17: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_17 105 Tage Mo 11.09.17 Fr 02.02.18 Mo 30.10.17 Fr 08.12.17 25 Tage Mo 02.10.17 Fr 03.11.17 30 Tage Mo 20.11.17 Fr 29.12.17 25 Tage Mo 23.10.17 Fr 24.11.17 40 Tage Mo 11.12.17 Fr 02.02.18 95 Tage Mo 11.09.17 Fr 19.01.18 90 Tage Mo 11.09.17 Fr 12.01.18 40 Tage Mo 27.11.17 Fr 19.01.18 25 Tage 70 Tage Mo 05.02.18 Fr 09.03.18 Mo 05.02.18 Fr 11.05.18 Unterbrechung 24.11. 20.11. Mo 07.08.17 Mo 21.08.17 Mo 21.08.17 Mo 04.09.17 Mo 04.09.17 Mo 11.09.17 Mo 11.09.17 Mo 04.09.17 Mo 18.09.17 Mo 18.09.17 Mo 25.09.17 Mo 25.09.17 Mo 02.10.17 Mo 02.10.17 Mo 25.09.17 30 Tage 13.10. 06.11. 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage Mo 11.09.17 Fr 13.10.17 26.01. 21.07. Fr 17.11.17 Fr 13.10.17 Fr 24.11.17 Fr 01.12.17 25 Tage 12.01. 15.01. 01.12. 19.06. 1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 13: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE) Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG 2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 15: vorauss. Strang 4 im 4.OG (Leer-WE) Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG 3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 17: vorauss. Strang 8 (Mittelstrang) im 5.OG (Leer-WE) Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Vorgang 22.09. 24.07. Mo 07.08.17 Fr 01.12.17 Projekt: JLS_1-17 (LOS 6) Datum: 26.09.16 15.09. 15.09. 14.08. 14.08. 85 Tage Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl. Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der JLS 1_1.BA (Maler,Dach,Metallbau) 138 Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl. Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der JLS 13_2. BA (Maler,Dach,Metallbau) 139 Abnahmen / Restleistungen 140 Schlussrechnung / Dokumentation 08.09. 08.09. 07.08. 07.08. 07.08. 137 29.09. 26.06. 130 Tage Mo 07.08.17 Fr 02.02.18 Sanierung der Eingangsvorbauten an beiden Bauabschnitten /1. BA und 2. BA 29.09. 21.08. 07.08. 2. BA: JLS 13-17 Arbeiten im Gebäude Strangsanierungsbereich-JLS 13-17: Strang 1-9 / 8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang 29.09. 14.07. 120 Tage Mo 19.06.17 Fr 01.12.17 2. BA: JLS 13-17 Gebäudehülle 06.10. 18.09. Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG Strang 10 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG Strang 10 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG 96 25.08. 18.09. 56 57 58 59 60 61 62 63 64 95 22.09. 17.07. Mo 12.06.17 Fr 11.08.17 Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus Mieterkellern wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 13-17 Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro) 4. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)- 4. Block: JLS 13-17 25.08. 16.06. 19.06. 45 Tage Sanierung der Kellerbereiche / 2. BA 21.07. 07.08. 29.05. Strangsanierungsbereich-JLS 5-7: Strang 7-10 / 4-Geschosser / 4 WE`s pro Strang 94 23.06. 10.07. 55 bauvorbereitende Maßnahmen 2. BA Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 2. BA Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär) 10.07. 01.05. Mo 31.07.17 Fr 08.09.17 90 91 92 93 11.08. 13.04. 30 Tage 2. Bauabschnitt (BA) JLS 13-17 2. BA: JLS 13-17 Arbeiten in den Kellerbereichen 28.07. 24.07. 27.03. Mo 12.06.17 Fr 14.07.17 89 16.06. 10.07. 25 Tage 35 Tage 90 Tage 17.11. 06.10. 27.02. Mo 31.07.17 Fr 08.09.17 Abnahmen / Restleistungen im 1. BA Schlussrechnung / Dokumentation im 1. BA 27.10. 06.11. 30 Tage Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung kompl.: JLS 9-11 75 Tage 25 Tage Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 9: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm 30 Tage Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_9 25 Tage Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 11: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm 30 Tage Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_11 29.09. 09.10. Mo 22.05.17 Fr 23.06.17 1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Gebäuden Strangsanierungsbereich-JLS 1-3: Strang 1-6 / 8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang 28.07. 04.09. 25 Tage 86 87 88 07.05. 21.04. 06.06. Mo 22.05.17 Fr 08.09.17 85 01 Mai 09.04. 07.04. 80 Tage 84 12.03. 24.03. Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 1-3 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 1: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_1 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 3: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_3 83 01 März 12.02. 29.09. Mo 10.04.17 Mo 24.04.17 Mo 24.04.17 Di 02.05.17 Di 02.05.17 Mo 08.05.17 Mo 08.05.17 Di 02.05.17 Mo 15.05.17 Mo 15.05.17 Mo 29.05.17 Mo 29.05.17 Di 06.06.17 Di 06.06.17 82 01 Januar 15.01. 18.12. 31.03. 10 Tage 25 Tage 30 Tage 24 Tage 29 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 24 Tage 29 Tage 65 01 November 20.11. 23.10. 17.11. 06.03. 1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 1: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE) Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG 2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 3: vorauss. Strang 4 im 5.OG (Leer-WE) Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG 54 25.09. 06.03. Mo 10.04.17 Fr 14.07.17 53 28.08. 07.04. 70 Tage 52 31.07. 31.03. 31.03. 10.04. 51 01 September 03.07. 22.12. 10.04. 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 05.06. 27.02. 150 Tage Mo 10.04.17 Fr 03.11.17 35 01 Juli 08.05. 270 Tage Mo 27.02.17 Fr 09.03.18 4 5 6 7 9 Bauherr: STADT UND LAND WohnbautenGesellschaft mbH John-Locke-Straße 1-17(LOS_6) 07.08. 01.12. 02.02. 01.12. 18.08. 21.08. 21.08. 22.09. 29.09. 04.09. 04.09. 06.10. 13.10. 13.10. 11.09. 11.09. 04.09. 20.10. 15.09. 18.09. 18.09. 20.10. 27.10. 27.10. 25.09. 25.09. 03.11. 03.11. 02.10. 02.10. 25.09. 10.11. 06.10. 09.10. 09.10. 10.11. 17.11. 17.11. 16.10. 16.10. 24.11. 24.11. 23.10. 23.10. 01.12. 11.09. 02.02. 11.09. 13.10. 30.10. 02.10. 08.12. 03.11. 20.11. 23.10. 29.12. 24.11. 11.12. 02.02. 11.09. 19.01. 11.09. 12.01. 27.11. 19.01. 05.02. 05.02. Meilenstein Sammelvorgang Projektsammelvorgang Externe Vorgänge Externer Meilenstein Inaktiver Vorgang Inaktiver Meilenstein Inaktiver Sammelvorgang Manueller Vorgang Nur Dauer Manueller Sammelrollup Manueller Sammelvorgang Nur Anfang Nur Ende 09.03. 11.05. Stichtag In Arbeit LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Informationen zum Bauvorhaben Für die genannten Adressen sind umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant. Die Wohngebäude in der John-Locke-Str. 1-17, (ungerade), wurden 1964 in Berlin Lichtenrade, als Teil einer Siedlungsanlage, im ansonsten eher kleinteilig bebauten Umfeld, im Süden Berlins errichtet und umfassen insgesamt 184 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 12.328,50 m². Die zu sanierende Gebäudeeinheiten werden in zwei Bauabschnitte unterteilt. WE 203 John-Locke-Str. 1-3-9-11-13, 8 Wohngeschosse John-Locke-Str. 5-7, 4 Wohngeschosse Die Sanierung erfolgt von Ende Februar.2017 bis Ende Dezember2017. WE 205 John-Locke-Str. 15-17, 8 Wohngeschosse Die Sanierung erfolgt von April 2017 und endet im März 2018. Im Gebäude teilen sich die Wohnbereiche in 1-Zimmer-Wohnungen (56 Stck.), 3-Zimmer- Wohnungen (64 Stck.) und 4-Zimmer-Wohnungen (64 Stck.) auf. Alle Wohnungen sind mit einem Balkon ausgestattet. Überwiegend befinden sich die Wohnungen noch im unsanierten bzw. teilsanierten Zustand. Dies betrifft sowohl die Gebäudehülle ebenso wie die haustechnischen Installationen. Alle Treppenhäuser in den Gebäuden sind als einfache Treppenhausanlagen mit etagenweisem direktem Zugang zu den drei Wohnungen pro Etage angelegt. Eine weitere Erschließung aller Gebäude ( nur 8-geschosser) wird durch je einen Aufzug, welcher von dem jeweiligen Erdgeschoss bis in die jeweils obersten Geschosse aller Gebäude führen, sichergestellt. Die Aufzugsüberfahrten befinden sich, als separate Räume auf den Dachbereichen. Der Dachbereich ist eine Flachdachkonstruktion in der Ausführung eines Warmdachs mit außenliegender Dachentwässerung. Die Dachabdichtung besteht aus mehreren Schichten bituminöser Dachbahn. Die Gebäudehülle besteht aus einer zweischaligen Stahlbetonfertigteilkonstruktion. Die Wetterschale wurde je Plattensegment mit zwei Edelstahlhaken an den Innenschalen befestigt. Die Außenseite der Wetterschale wurde kleinformatig verfliest. Wobei die Fliesen wahrscheinlich gleich im Betonwerk mit anbetoniert wurden. Es gibt Rissbildungen an fast allen Außenwänden der Gebäude, welche somit stark renovierungsbedürftig sind. 2. Beschreibung Gebäudekonstruktion: 2.1 Grundkonstruktion 1 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Die Gebäude wurden in klassischer Plattenbauweise aus Stahlbeton, mit Unterkellerung, errichtet. Die Geschosse, mit einer Höhe von je ca. 2,64 m, spalten sich in einem Keller und je nach Gebäude in 4 oder 8 Wohngeschosse auf. 2.2 Außenwand Der Aufbau der tragenden Gebäudehülle besteht aus einer 3 cm starke Dämmschicht zwischen der 14 cm dicken Innenwandplatte aus Stahlbeton und der 6 cm dicken Fassadenvorhangplatte, ebenfalls aus Stahlbeton. Somit ergibt sich eine Gesamtwanddicke der tragenden Fassadenplatten von 23 cm. Die Variante der nicht tragenden Fassadenplatten mit demselben zweischaligem Fassadenwandaufbau, jedoch mit nur einer 10 cm starken Innenwandplatte, findet man in den Bereichen der Loggiafensterfronten. Hier beträgt die Wandstärke nur 19 cm und wird daher aus statischer Sicht als nicht tragende Fassadenplatte betrachtet. 2.3 Innenwand Die tragenden Innenwände aus 19 cm Stahlbeton bilden, als Traggerüst des Gebäudes, gleichzeitig die Trennung zu den jeweiligen Wohneinheiten und Hausflurbereichen als auch das statische Gerüst, auf dem sich das Gebäude in Systembauweise übereinander aufbaut. Als weitere, sowohl aussteifende als auch tragende Innenwandscheibe wurden einige Zimmertrennwände in die jeweiligen Wohnungen aus 13 cm starken Stahlbeton ausgeführt. Zwischen den tragenden Wandscheiben befinden sich 6 cm dicke massive Leichtbauwände aus Gips. Diese schließen das Innenwandsystem als reines raumbildendes Bauelement im Innenausbau ab. 2.4 Geschossdecken Die Geschossdecke besteht aus einer ca. 14 cm Geschossplatte aus Stahlbeton. In den Wohnbereichen ist der weitere Aufbau auf der Geschossplatte so ausgeführt, dass eine etwa 2 cm HWL-Platte ausgelegt wurde mit einer Trennlage Papier. Darauf findet sich eine ca. 4 cm starke Estrichschicht, welche meist schwimmend verlegt wurde. Den Abschluss bildet eine ca. 0,5 cm dicke Schicht aus Kunststofffliesen mit Kleber. Somit ist in den Wohn- und Hausflurbereichen mit einer Geschossdeckenstärke von ca. 21 cm zurechnen. In den Badbereichen sieht der Bodenaufbau auf der Geschossdecke (von unten nach oben) folgendermaßen aus. Die erste Schicht besteht aus einer etwa 1,5 cm starken HWL-Platte mit einer 0,2 mm Abdichtungslage aus Pappe. Darüber findet sich eine erste, ca. 1,5 cm starke Estrichlage welche mit einer 2,5 cm hohen Ausgleichsschicht (zementgebunden) überdeckt wurde. Eine zweite Estrichschicht von 3,5 cm dicke bildet den baulichen Abschluss. Darauf wurde eine ca. 0,7 cm starke Fliesenschicht mit Kleber aufgebracht. Hier beträgt die Gesamtgeschossdeckenstärke für die Badbereiche ca. 24 cm. 2.5 Dachkonstruktion Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetonplattendecke, die sich als Gebäudeabschluss der Wohngeschosse über die gesamte obere Geschossfläche, mittels mehrerer Auflagerpunkte, 2 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR spannt. Die Dachfläche wird mittels einer Gefälledämmschicht gedämmt, wobei die Gefällerichtung zu den Gebäudekanten ausgerichtet ist. Somit ist eine Dachentwässerung über die Dachaussenkanten in umlaufend angebrachte Dachrinnen möglich. Der Dachausstieg ist über je eine Klappleiter auf den jeweils mittleren Treppenhausaufgang von der obersten TH-Podesten durch eine Dachausstiegsluke (Lichtkuppel) im Deckenbereich, möglich. 3. Weitere Informationen 3.1 Maßnahmenbeschreibung Der Gebäudekomplex ist Bestandteil einer Wohnanlage und besteht insgesamt aus 184 Wohnungen, verteilt auf 9 Hauseingänge mit jeweils 4 bis 8 Etagen. 3 Grundrisstypen teilen sich auf in 56 x Einraumwohnungen, 64 x Dreiraum- und 64 x Vierraumwohnungen. Die Bäder und Küchen werden modernisiert und instand gesetzt. Die haustechnischen Anlagen für Sanitär und Elektro werden komplett erneuert. Alle Fenster werden überarbeitet. Das Dach wird instand gesetzt. Eine Dämmung erhalten die Kellerund Dachdecken. Die Fassaden werden gedämmt, geputzt und erhalten einen Anstrich sowie eine akzentuierte Gestaltung mit Mosaikflächen. Die Balkone werden ebenfalls instandgesetzt. In den Treppenhäuser werden Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt. Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt, die zu bearbeitenden Wohnungen jedoch Leergezogen. Alle Arbeiten müssen zügig und ohne vermeidbare Störungen durchgeführt werden. Über die konkreten Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen Bauablaufplan getroffen, diese sind genauestens einzuhalten und sind Vertragsbestandteil. 3.2 Transportwege / Lagerflächen/ Sicherung der Baustelle / Baustelleneinrichtung Die Anlieferung der Materialien ist entsprechend dem Bauablaufplan zu koordinieren. Die Transportwege für die Materialien sind vor Beginn der Arbeiten festzulegen und mit den Einheitspreisen abgegolten! Ein direkter Zugang zum Bauaufzug ist nicht von jeder Etage aus gewährleistet (siehe: BE-Plan) und ist in der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten. Die Materialverbringung und -entfernung von der Baustelle erfolgt vorrangig über bauseits gestellte Lastenaufzüge an der Baurüstung bzw. über Lastenaufzügen auf einigen Balkonebenen an den Gebäuden JLS 1-3-9-11-13-15-17 (siehe auch beiliegenden BE-Plan). Die vorhandenen Lastenaufzüge werden von allen Gewerken genutzt. Eine eigenverantwortliche Koordinierung der Gewerke untereinander wird vorausgesetzt. Die Aufgänge in der JLS 5-7 erhalten keinen Bauaufzug. Der Laufweg bis ins 4. Wohngeschoss muss einkalkuliert werden. 3 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Die im Bestand vorhandenen Aufzüge innerhalb des Gebäudes sind ausschließlich von den Mietern zu benutzen. Materialtransporte bzw. Abfall-(Schutt)entsorgung durch die am Bau beteiligten Gewerke sind untersagt. Die Einrichtung von Lagerflächen für Material erfolgt nach Abstimmung mit der Bauleitung gemäß BE-Plan. Es stehen für die Baustelleneinrichtung grundsätzlich beschränkt Freiflächen in Nähe der Gebäude zur Verfügung. Es handelt sich hier um den Parkplatzbereich zwischen den Gebäuden JLS 9-17 und Barnet 68, Laufwege von mehr als 200m sind in die EP einzukalkulieren. Die Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen obliegt dem Auftragnehmer. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Untergründe (Rasen, Pflaster etc.) nicht beschädigt und entsprechend geschützt werden. Container sind grundsätzlich auf Bohlen abzustellen. Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die Bewohner werden. Aufwendungen zum Schutz des Mietereigentums und der Laufwege während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind, dies gilt auch für das Treppenhaus. Die Hauseingangstüren sind generell immer geschlossen zu halten. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in Wohnungen incl. Balkon, Treppenhäusern, Kellern und Dach. Der Gebrauch von Radios in den WE ist nicht zulässig. Die Arbeits-, Weg-, und Außenbereiche sind stets in einem Zustand zu halten, der der allgemeinen Ordnung entspricht. Eine tägliche Reinigung der Baustelle von Materialresten sowie die tägliche Begehung durch den Bauleiter seitens des AN zur Ordnung und Sauberkeit der Baustelle sind durchzuführen. Grobe Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen. Wird den Aufforderungen der Bauleitung zur Herstellung von Ordnung und Sauberkeit in einer angemessenen Frist nicht nachgekommen, so ist diese berechtigt, die Ordnung und Sauberkeit durch Dritte herzustellen zu lassen und die Kosten gegenüber dem Verursacher geltend zu machen. Für die Baustelleneinrichtung können durch den Auftraggeber Miettoiletten und Flächen für Unterkünfte, Materiallagerung und dgl. nur in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die Anmietung zusätzlicher Flächen sowie die Einholung von Genehmigungen zur Nutzung von Gelände außerhalb der Rechtsträgergrenzen des Bauherrn ist Sache des Auftragnehmers. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die durch die örtlichen Gegebenheiten entstehenden Laufwege gelten mit den beauftragten Leistungen als vereinbart. 3.3 Baustrom/Bauwasser 4 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Generell ist kein Mieterstrom und -wasser zu verwenden. In jedem Treppenhaus und im Außenbereich werden ausreichend Entnahmestellen für Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt aus der Umlage. 3.4 Demontage/Abfallbeseitigung Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Abriss- und Demontagearbeiten sind vom AN rechtzeitig zu treffen. Die Entsorgung ist taggenau- und fach- und umweltgerecht durchzuführen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG zu übergeben. Generell darf Bauschutt nicht auf Müllplätzen der Mieter entsorgt werden. Verpackungsmaterialien (z.B. Folien,Plastik, Polysterol,etc.) müssen von den Firmen selbst entsorgt werden und dürfen ebenfalls nicht auf Müllplätzen der Mieter oder über die Bauabfallcontainer auf der Baustelle entsorgt werden! 3.5 Abrechnung/Aufmaßerstellung Die Leistungen des AN sind nach örtlichem Aufmaß herzustellen und den Gegebenheiten und Erfordernissen der Vorleistungen/Baustelle anzupassen. Die jeweils erforderlichen Aufmaße sind vor Bestellung und Anfertigung eigenverantwortlich vom AN zu nehmen. Alle Bestellmaterialien und -teile sind entsprechend früh zu bestellen, damit Verspätungen durch fehlende Materialien ausgeschlossen sind. Maßabweichungen des Bestandes gegenüber dem LV führen nicht zum Anspruch erhöhter Vergütung. Soweit einzelne Arbeiten später nicht mehr nachprüfbar, sichtbar oder zugängig sind, hat der AN die Bauleitung rechtzeitig zum gemeinsamen örtlichen Aufmaß aufzufordern. Es werden nur die tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet. Die beiden Wirtschaftseinheiten (WE 203 und WE 205) werden einzeln beauftragt und sind dementsprechend separat schlußzurechnen. Die erstellten Aufmaße sind für die Zwischenrechnung und für die Schlussrechnung jeweils in Papierform und in einem digitalen Format (z.B. Excel-Tabellen) einzureichen. In Absprache mit der Bauleitung sind die Positionen in Modernisierungs- und Instandsetzungsanteile auszuweisen. 2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE 2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZTV. 2.1 Hinweise zum Angebot 2.1.1 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe 5 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 2.1.2 Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: Erschwerniszulagen - Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn - Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit, Entgelt für übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z.B. Auslösung, Fahrgeld, Personal Transportkosten, Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) - Gemeinkosten der Baustelle -allgemeine Geschäftskosten - vermögensbildende Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen und innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen. 2.1.3 Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C). In die Preise sind grundsätzlich einzurechnen: - alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ergeben. 2.1.4 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. 2.1.5 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 6 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist. 2.1.6 Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. 2.1.7 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 2.1.8 Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). 2.2 Hinweise zu den Ausführungsunterlagen 2.2.1 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. 2.3 Ausführung 2.3.1 Werden unter 3.- Besondere Hinweise (Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff) genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und Gütebestimmung. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. 3 BESONDERER TEIL - Tischlerarbeiten 3 BESONDERER TEIL - Tischlerarbeiten 3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten, und DIN 18055 - Fenster. Für die Ausführung der Tischlerarbeiten sind ergänzend zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN 18056 entsprechend anzuwenden. Im Hinblick auf statische Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten: DIN 1055Teil 3 und 4 - (für Wind- und Horizontalkräfte) DIN 1286-1 - Mehrscheiben-Isolierglas, luftgefüllt; Zeitstandverhalten DIN 1286-2 - Mehrscheiben-Isolierglas, gasgefüllt, Zeitstandverhalten; Grenzabweichungen des Gasvolumenanteils DIN 4102-18 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft selbstschließend. DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 7863 - Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau DIN 18056 - Fensterwände; Bemessung und Ausführung (für Vertikalkräfte auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern) DIN 18093 - Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton; Ankerlagen, Ankerformen, Einbau DIN 18111 - Stahlzargen DIN 18203-3 - Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen DIN 18263 - Türschließer mit hydraulischer Dämpfung DIN 18273 - Baubeschläge; Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren DIN 18358 - Rolladenarbeiten/ Sonnenschutzanlagen DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18540 - Abdichten von Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 8 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Außenwandfugen DIN 18545-2 - Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderung, Prüfung DIN 52460 - Fugen- und Glasabdichtungen DIN 68140 - Keilzinkenverbindung von Holz Weiter sind zu beachten: DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte DIN EN 300 - Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB) DIN EN 312 - Spanplatten DIN EN 313 - Sperrholz DIN EN 385 - Keilzinkverbindungen im Bauholz; Leistungs- und Mindestanforderung an die Herstellung (Diese Norm gilt mit Vorrang gegenüber DIN 68140, wenn die Holzbauteile bauseitig beschichtet werden sollen) DIN EN 622 - Faserplatten DIN EN 636 - Sperrholz DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 927-1 - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich DIN EN 942 - Holz in Tischlerarbeiten; Allgemeine Sortierung nach der Holzqualität DIN EN 1125 - Schlösser und Baubeschläge; Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange DIN EN 1154 - Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf DIN EN 1158 - Schließfolgeregler DIN EN 1292 - Türen- Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1522 - Fenster, Türen, Abschlüsse; Durchschusshemmung DIN EN 12051 - Tür- und Fensterriegel DIN EN 12207 - Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit DIN EN 12208 - Fenster und Türen; Schlagregendichtheit DIN EN 12210 - Fenster und Türen; Widerstandsfähigkeit bei Windlast ZH 1/265 - Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen (zu beziehen bei der gewerblichen Berufsgenossenschaft) RAL-GZ 716/ - Kunststoff-Fenster, Gütesicherung Weiter sind zu beachten: Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 9 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen Nr. 9: Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung 3.2 Stoffe, Bauteile Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Querrisse sind unzulässig. Baumkanten (ohne Rinde) sind nur an nicht sichtbaren Stellen zulässig. 3.3 Ausführung 3.3.1 Allgemeines Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden. Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen. Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und An- bzw. Umleimern auszugleichen, um Fehlverleimungen auszuschließen. Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen (Körnung 120 und 150). Der Schleifstaub ist unbedingt zu beseitigen. Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in die Verarbeitungsvorschriften des Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht unterbrochen werden. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Lösungsmittelbeizen zu verwenden. Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 10 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Kettendübelungen sind unzulässig. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohrund Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Bei geleimten Verbindungen ist dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung mitzuteilen, gegen welche Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder Kammverbindungen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 11 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit dicht sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. 3.3.2 Fenster und Fenstertüren Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten. Sofern in der Positionsbeschreibung nicht festgelegt, gilt Schallschutzklasse 2 (nach VDI 2719). Bei Ornamentverglasung ist die Ornamentierung grundsätzlich zum Scheibenzwischenraum auszuführen. Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der Darstellung der Fensterund Türteilung und der Öffnungsart als Anhaltspunkte für die Angebotsbearbeitung. Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktionen und der Anschlüsse zum Baukörper sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsaufnahme nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber vorzulegen. Wenn nicht anders festgelegt oder aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind die Querschnitte unter Beachtung von den entsprechenden DIN-Normen vom Hersteller der Fenster zu bemessen. Sie richten sich nach dem Platzbedarf für Glas und Beschläge sowie nach den Anforderungen. Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich der Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Keilverzinkungen im Außenbereich sind unzulässig. Falls Blechabdeckungen der äußeren Fensterbänke - auch bei bauseitiger Ausführung - vorgesehen sind, ist das durch einen entsprechenden Unterschnitt im unteren Blendrahmenteil zu berücksichtigen. Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Bei mehreren Ausführungsarten ist die Entscheidung des Architekten herbeizuführen. Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 12 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen entsprechen. Die Fugen zwischen Wand und Blendrahmen sind mit Dämmmaterial entsprechend auszufüllen. Wärmebrücken im Bereich der Fensterbänke sind zu vermeiden. Herausgetretener Schaum ist nach der Erhärtung bündig abzugleichen. Das unmittelbare Überstreichen von PUR-Schaum ist nicht zulässig. Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff abzudichten. Der Dichtstoff muss weitgehend alterungsbeständig, witterungsresistent und mit den berührten Baustoffen verträglich sein; er muss insbesondere beschichtungsverträglich sein. Er muss im zu erwartenden Temperaturbereich standfest bleiben, was bei dunkel beschichteten Fenstern zu beachten ist. Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten - wenn die Fenster nicht oberflächenfertig zu liefern sind -, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den Auftraggeber weiterzureichen. Dichtstoffe müssen auf dem Fenster und den angrenzenden Bauteilen so haften, dass sie im möglichen normalen Temperaturbereich ihre Eigenschaften im wesentlichen behalten. Der Dehn-Spannungswert darf bei einer Dehnung von 25% bei 20°C die Zugfestigkeit der Haftflächen nicht überschreiten sowie nicht größer sein als 0,2 N/mm². Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderung an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastungen nach den Vorschriften der Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 13 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim, einzuhalten. Wird im Leistungsverzeichnis eine Beanspruchungsgruppe ohne Bezug auf eine Norm vorgegeben, so richtet sich die Ausführung nach vorgenannter Tabelle. Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten, dass die Größe der Leibung und der lichten Öffnung bei Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Das gilt besonders bei Wärmedämmverbundsystemen. Im Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung notwendig. Befestigungsschrauben sind grundsätzlich zu versenken und mit Dübeln abzudecken. Anschlussfugen zwischen Fenster und Wand sind so auszuführen, dass auch bei Verleistung keine Kapillarfugen entstehen. Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. Beim Austausch von Fenstern neu gegen alt sind nur so viel Fenster auszubauen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, statt dessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der Auftragnehmer hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, sind entsprechende Provisorien in den Preis einzurechnen. Das gilt auch für Aufwendungen für Transporte. Wird auf der Baustelle direkt renoviert, sind Aufwendungen für Witterungsschutz ebenfalls einzurechnen. 3.3.2.1 Kunststoff-Fenster Für Kunststoff-Fenster ist zu beachten: Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Profile sowie der Anschlüsse zum Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 14 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Wird eine Fugenlüftung gefordert, muss diese auf Verlagen (a-Wert) nachgewiesen werden; Lösungen mit Bohrungen und Schlitzen im Profil bzw. in der Dichtung sind nicht zugelassen. Auch in diesem Fall muss die Schlagregensicherheit und die geforderte Schallschutzklasse gewährleistet sein. Es sind nur solche Profile zu verwenden, die dazu entsprechend nachweisbar geprüft sind. Die Angaben des Systemherstellers sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien des Originals müssen auf Verlangen eingesehen werden können; das gilt auch für Lizenznehmer. Vorgelegte Zertifikate müssen auf den Fensterhersteller ausgestellt sein und nicht lediglich auf einzelne Bestandteile. Blend- und Flügelrahmen sind verdeckt durch versetzte Schlitze zu entwässern. Röhrchenentwässerung ist grundsätzlich nicht zugelassen. Pfosten- und Kämpferverbindungen sollen durch T-Formstücke erfolgen. Bei Kreuzkonstruktion ist eine Verschweißung möglich. Gehrungen als Verbindung sind zu nuten. Falzdichtungen müssen schlagregendicht sein. Drehkippbeschläge sollen justierbar sein. Bei Drehflügeln mit Stulp muss mindestens ein Ecklager justierbar sein. Schließbleche müssen mit dem Metallteil der Rahmen starr verbunden sein. Eine Verschraubung nur im Kunststoffmantel ist nicht zugelassen. Bei Dreh- oder Drehkippflügeln sind Auflaufkeile anzubringen. Verglasungen müssen mit dichtstofffreiem Falzgrund ausgeführt werden und Öffnungen zum Dampfdruckausgleich nach außen aufweisen. Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 15 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Beim Einbau darf die maximale Fugenbreite zwischen Rahmen und Leibung i. M. 2 cm nicht überschreiten. Für Einbau mit Anschlag sind die Herstellerrichtlinien und die Rahmenbreite maßgebend. Die Fenster sind mechanisch, z. B. durch Tragklötze, zu befestigen. Temperaturschwankungen dürfen nicht zu Spannungen führen. Das Befestigungs- und Abdichtsystem muss auf die Umgebung abgestimmt sein. Beim Maßnehmen ist dieser Umstand unbedingt zu beachten. Für die Haftung von Material für Fugen sind die vom Hersteller empfohlenen Primer zu verwenden. Werden komprimierte Dichtbänder verwendet, sind diese auf den Kunststoff und das umgebende Material abzustimmen. Ortschaum soll nicht für Fugendämmung verwendet werden, wenn die Dichtung mit spritzbaren Dichtstoffen erfolgen soll. 3.3.3 Türen Falls aus den Vergabeunterlagen nicht erkennbar, ist vor Bestellung oder Fertigung die Schlagrichtung festzulegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. OF Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an der Zarge. Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361, der vom Auftraggeber entfernt wird. Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 16 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Beanspruchung vorgegeben, muss ein entsprechendes Gütezeichen nach RAL - RG 426 Teil 1 nachgewiesen werden können. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. Bei der Demontage mit nachfolgender Erneuerung der Türen sind die Dübel ggf. in der Leibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Ebenso sollen die Hülsen von Blendrahmenschrauben in der Wand verbleiben. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Vor Übergabe ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist. 3.3.4 Feuerschutzabschlüsse Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und -klappen angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde den Eignungsnachweis erbringen. Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen. Alle Feuerschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben oder den Prüfnachweis einer zugelassenen Prüfinstituts besitzen. Diese Nachweise können im Ausnahmefall durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch aufgerüstet werden. Der Sachverständige muss für dieses Spezialgebiet bestellt sein. Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die fabrikatstypische Feststellung Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 17 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit bzw. Betätigung anzugeben, wenn in den Ausschreibungsunterlagen dazu keine Forderungen bestehen. Feuerschutztüren müssen sich auch im verschlossenen Zustand in Richtung des Fluchtweges öffnen lassen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der Betriebszustand "ständig geschlossen"; es ist mindestens ein einstellbares nicht tragendes Federband vorzusehen, das im Zusammenhang mit der Tür geprüft ist. Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. 3.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als Nebenleistung: Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen. Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen, Schutzüberzügen, Markierungen. Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen nach Abschluss der Malerarbeiten. Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. Werden Türblätter gesondert ausgeschrieben, so gilt der Preis einschließlich der Bänder sowie der Verbindung mit der vorhandenen Zarge. Werden Beschläge nur geliefert, sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile (Schrauben, Schließbleche, Schließplatten, Führungsschienen u. dgl.) mitzuliefern und in den Preis einzurechnen. 3.5 Abrechnungshinweise Grundsätzlich werden Fenster und Türen nach dem lichten Rohbaumaß Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 18 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit angegeben; das gilt auch für Fenster mit Anschlag, wo das kleinste lichte Maß anzugeben ist. 4 BESONDERER TEIL 4 BESONDERER TEIL Verglasungsarbeiten 4.1Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18361 - Verglasungsarbeiten sowie aus den "Technischen Richtlinien des Glaserhandwerks" des Instituts für Verglasungstechnik und Fensterbau an der Glasfachschule 56589 Hadamar, welche bei Widersprüchen Vorrang haben. Für Mehrscheiben-Isolierglas gilt DIN 1286. Folgende Normen sind außerdem zu beachten: DIN EN 1863 - 1 - Teilvorgespanntes Natronglas 4.2 Stoffe, Bauteile Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Spiegelverglasungen sind aus Floatglas herzustellen. 4.3 Ausführung Für die Ausführung der Verglasungsarbeiten sind die vom Auftraggeber genehmigten Werkpläne des Auftragnehmers der Tischlerarbeiten oder Metallbauarbeiten für Fenster und Türen maßgebend. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Wenn in den Ausschreibungsunterlagen nicht angegeben, sind vom Bieter Glasdicken entsprechend der genormten Windlast und den Vorschriften des Glasherstellers festzulegen. Die Glasfalzmaße sind vom Unternehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und der Kalkulation und Ausführung zugrunde zu Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 19 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit legen. Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Verglasungen sind so auszuführen, dass auch nicht zeitweilig bei temperaturbedingten Größenänderungen Undichtigkeiten oder Klappergeräusche entstehen. Wird im Leistungsverzeichnis eine Beanspruchungsgruppe vorgegeben, so richtet sich die entsprechende Ausführung nach der "Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern" des Institutes für Fenstertechnik e. V., Rosenheim. Die Montage der Verglasung der Außenfenster- und Türelemente erfolgt, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist, bereits in der Werkstatt des Auftragnehmers für die Fenster und Türen. Durchsichtige Vollglastüren bzw. verglaste Türen sind gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361 durch Klebestreifen zu kennzeichnen, dieser wird vom Auftraggeber entfernt. Für durchsichtige Vollglastüren ist in Absprache mit dem Auftraggeber außerdem eine geätzte oder eingegossene Kennzeichnung etwa in Augenhöhe einzuplanen; diese Leistung wird besonders vergütet. Ist Einscheibensicherheitsglas ausgeschrieben, so darf nicht ersatzweise teilvorgespanntes Glas eingebaut werden. Bei Verglasung von Unterdecken ohne brandschutztechnische Forderung ist Verbundsicherheitsglas einzubauen. Eine spannungsfreie Verlegung durch Entkopplung mit dem tragenden System ist zu sichern. Eine Demontageanleitung zwecks Reinigung oder Einbringung von Leuchten ist zu übergeben. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. 4.4Preisinhalte Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 20 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 4.5 Abrechnungshinweise Die Rundungsregel nach Nr. 5.1.1 Abs. 1 DIN 18361 gilt nicht, wenn in der Leistungsbeschreibung die Scheibenmaße exakt angegeben werden. Auf Gehrung zusammengefügte Scheiben werden in der größten Länge gemessen. Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 21 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01 1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 01.01 Strangsanierung 01.01.1 Fenster 22 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Gang- und Schließbarmachung der Fenster der Die Gang- und Schließbarmachung der Fenster der Wohneinheiten erfolgt im Zuge der Strangsanierung. Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt, die zu bearbeitenden Wohnungen jedoch Leergezogen. Es ist von ca 45 % der Wohnungen als Leerwohnungen auszugehen. 01.01.1.1 Dokumentation des Fensterbestands, Dokumentation des Fensterbestands, betr. alle zu überarbeitende bzw. zu erneuernden Fenster und Fenstertüren in den Wohnungen (bewohnt bzw LeerWE) des Objekts, betr. 136 Wohnungen, anhand einer vom AN aufgesetzten tabellarischen Liste (beinhaltet Angaben zur Wohnungsnummer,zur Wohnungspos. im Objekt (WE-Typ), zur Strangposition, Etage, zum Fenstertypus, Fensterqualität und Schadensbild). Liste ist während der Aufmaßarbeiten vor Sanierungsbeginn entspr. abzuarbeiten und der Bauleitung vor Ausbau der Fenster komplett bearbeitet vorzulegen. Hierzu werden durch den AN jeweils 4 Wochen vor den jeweiligen Strangsanierungen Wohnungsbegehungen in allen Wohnungen durchgeführt. Schriftliche Terminabstimmung mit den Mietern zur Bestandsaufnahme der Fenster obliegt dem AN. 1,00 Psch Material: Lohn: EP: 01.01.1.2 Fensterfalzlüfter für Kunststofffenster, Nachrüstung Fensterfalzlüfter für Kunststofffenster, 2-stufig, als Paar komplett liefern und nach Herstellervorschrift montieren, Die Regelklappen sind in Kunststoff auszuführen. Die Falzlüfter sind in die Bestandskunststofffenster einzubauen. Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 13141-1, Tabelle 6 REGEL-air RF o.glw. gew. Fabr.: .................. LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 23 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Abrechnungsgrundlage: 1 Stück = 1 Paar Fensterfalzlüfter 294,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.3 Fensterfalzlüfter für Holzfenster, Nachrüstung Fensterfalzlüfter für Holzfenster, 2-stufig, als Paar komplett liefern und nach Herstellervorschrift montieren, Die Regelklappen sind in Kunststoff auszuführen. Die Falzlüfter sind in die Bestandskunststofffenster einzubauen. Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 13141-1, Tabelle 6 REGEL-air H Typ 14 o.glw. gew. Fabr.: .................. Abrechnungsgrundlage: 1 Stück = 1 Paar Fensterfalzlüfter 835,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.4 Überschlagslüfter für Kunststofffenster, stufenlos, Überschlagslüfter für Kunststofffenster, stufenlos, komplett liefern und nach Herstellervorschrift montieren, Die Überschlagslüfter sind in die Bestandskunststofffenster einzubauen. Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 13141-1, Tabelle 6 REGEL-air ÜL o.glw. gew. Fabr.: .................. 2,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.5 Bestandsbalkontür, Kunststoff g + s, Bestandsbalkontür aus Kunststoff gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 24 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Balkontür einflügelig, Drehkipp Türabmessungen: ca. 1,00 x 2,00m Lage: Zimmertür Balkon 31,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.6 Bestandsfenster 1-flg., Kunststoff g + s, Bestandsfenster aus Kunststoff gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster einflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 1,10 x 1,50m Lage: Küchenfenster, Badfenster, Zimmerfenster 72,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.7 Bestandsfenster 3-flg., Kunststoff g + s, Bestandsfenster aus Kunststoff gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster dreiflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 2,20 x 1,50m Lage: Zimmerfenster 75,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.8 Bestandsbalkontür, Holz g + s, Bestandsbalkontür aus Holz gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Balkontür einflügelig, Drehkipp Türabmessungen: ca. 1,00 x 2,00m Lage: Zimmertür Balkon 88,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.9 Bestandsfenster 1-flg., Holz g + s, Bestandsfenster aus Holz gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster einflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 1,10 x 1,50m Lage: Küchenfenster, Badfenster, Zimmerfenster 209,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.10 Bestandsfenster 3-flg., Holz g + s, Bestandsfenster aus Holz gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster dreiflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 2,20 x 1,50m Lage: Zimmerfenster 211,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.11 Zerstörte Wetterschenkel an Holzfenster gem. Bestand austauschen Zerstörte Wetterschenkel gem. Bestand durch Neuanfertigung sach- und fachgerecht ersetzen, Profilquerschnitt wie vorhanden nachbilden, einschl. aller Materialien, Zu,- und Nebenarbeiten, inkl. fachgerechte Entsorgung alter Wetterschenkel. Ansatz: ca. 50 %. Wetterschenkel aus Hartholz (z.B. Eiche) 25 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 210,00 Stk Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 26 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 01.01.1.12 Beschichtung der Holzfensterflügelaußenseite und Rahmenaußenseite Beschichtung der äußeren Fensterflügel und Rahmenaußenseite nach Abstimmung mit der Bauleitung. Ausführung wie folgt: 1. Altbeschichtung entfernen Vorhandene Altbeschichtungen der Fensterflügelaußenseite, grobe Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fette, Öle, austretende Holzinhaltsstoffe wie z.B. Harze und Harzgallen, sowie lose anhaftende Substanzen, vergraute, verwitterte Holzoberflächen, Holzteile ohne ausreichende Tragfähigkeit und Festigkeit vollflächig durch geeignete Maßnahmen, gem. BFS-Merkblatt Nr. 18, bis auf das gesunde tragfähige Holz entfernen, einschl. dem Abrunden von scharfen oder gefasten Kanten und aller erf. Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen. Verfahren: Schleifen in Faserrichtung 2 Schadstellenreparatur Bauteil: Fenster aus Holz Bauteilverbindungen, Risse, Faulstellen, Äste, Verdübelungen, Beschädigungen, etc. entsprechend den Herstellervorschriften. . fachgerecht instandsetzen. Größe der Schadstelle bis ca. 15 cm² Caparol Capadur Repair-Systems o.glw gew. Fabr.: .................. 3. Beschichtung Imprägnierung mit Holzschutzmittel, bläuewidrig, farblos. Grundbeschichtung mit Alkydharzlackfarbe, lösemittelverdünnbar, Filmschutz gegen Pilzbefall, isolierend gegen wasserlösliche Holzinhaltsstoffe, lösemittelhaltig und nach Zwischenschliff wasserverdünnbar überarbeitbar. Capalac Holz-Imprägniergrund o.glw gew. Fabr.: .................. LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 27 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Farbton: abgestimmt auf die Schlussbeschichtung 1.+2 Zwischenbeschichtung mit Alkydharzlackfarbe, lösemittelverdünnbar, seidenglänzend, pigmentiert. Farbton: abgestimmt auf die Schlussbeschichtung. Capalac GrundierWeiß o.glw. gew. Fabr.: .................. Schlussbeschichtung mit Alkydharzlackfarbe, lösemittelverdünnbar, mattglänzend, pigmentiert. Technische Eigenschaften: - ventilierendes Fenster-Anstrichsystem - beständig gegen haushaltsübliche Reinigungsmittel Farbton:(nach Angabe des AG) CL Base Top / CL Super Weiß (HG) o.glw. gew. Fabr.: .................. Ausführung: auf freiliegenden bzw. freigelegten Holzflächen Lage: Wohnungen EG bis 8. OG 1.218,00 m² Material: Lohn: EP: 01.01.1.13 Erstellung der Werksplanung für die neuen Kunststoffisolierfenster Erstellung der Werksplanung für die neu zu bauenden Fensterelemente, hier jeweils für: - Kunstststoffisolierfenster Bad / 1 flüglig - Kunststoffisolierfenster Küche / 1 flüglig - Kunststoffisolierfenster Zimmerfenster / 3 flüglig - Kunststoffisolierfenster Balkontürelement / 1 flüglig Darstellung des Aufbaus der Elemente, Teilungen, Materialität, Glasqualitäten etc., einschließlich aller Anschluss- und Verbindungsdetails, nach örtlichem Aufmaß. Vorlage in prüffähiger Form beim Architekten des AG. Ausfertigung: 3- fach Papier, 1-fach digital 1,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 01.01.1.14 Einbau Kunststofffenster 1-flg. inkl. Demontage und Entsorgung Bestandsholzfenster Demontage: Demontage, Holzfenster, incl. Rahmen komplett zurückbauen, und fachgerecht entsorgen. Fensterart: Holzfenster Flügelzahl: 1- flüglig 28 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Neu Liefern und Montieren: System: System Schüco CT 70 AS oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: ........ Rechteckfenster, einteilig, Breite: ca.1,00 m Höhe: ca.1,50 m Fensterleibung: ca. 4,10 m Fläche: ca. 1,65 m² Farbe: Außenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Innenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Dichtungsfarbe weiß, Feld: 1 Dreh-Kipp (Gebrauchsflügel) rechts / links gemäß Fensterplan bzw. nach örtlichem Bestand/Festlegung Mitteldichtung 70 mm Bautiefe, flächenversetzt, Flügel-Blendrahmenbreite mind. 5-Kammer-Profile : 70mm, Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung, Herstellung im Floatglasverfahren, Scheibenaufbau gemäß den Anforderungen an den Wärmeschutz, bzw. gemäß DIN 18361 Verglasungsarbeiten Beschläge: Winkhaus, im EG Winkhaus AHS Extra oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist nachzuweisen), gewähltes Produkt: .......... Montage der Fenstergriffe nach vorgabe Bestandsfenster, UW-Wert: 1,3 W/(m²K), gem. DIN EN ISO 1077-1, Schallschutzklasse SSK 2, Einbauzustand bis 32dB, Fenster mit Grundlüftung (Falzlüfter) in separater Position, Holzwerkstoff- Fensterbank Fensterbank innen, aus Holzwerkstoff imprägniert, formgepresst und mit Melaminharzbeschichtung fugenlos ummantelt. Plattendicke 20 mm,vordere Aufkantung 35 mm. Schnittkanten sind mit Formstücken nach Herstellerrichtlinien abzudecken. LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 29 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Ausladung: bis ca. 200 mm Farbe: weiß Fabrikat: Werzalit o. glw. Element herstellen, liefern und entsprechend der techn. Vorbemerkungen montieren. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Lage: Zimmerfenster/Badfenster 21,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.15 Einbau Kunststofffenster 3-flg. inkl. Demontage und Entsorgung Bestandsholzfenster Demontage: Demontage, Holzfenster, incl. Rahmen komplett zurückbauen, und fachgerecht entsorgen. Fensterart: Holzfenster Flügelzahl: 3- flüglig Neu Liefern und Montieren: System: System Schüco CT 70 AS oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: ........ Rechteckfenster, dreiteilig, Breite: ca.2,20 m Höhe: ca.1,50 m Fensterleibung: ca. 5,20 m Fläche: ca. 3,30 m² Farbe: Außenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Innenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Dichtungsfarbe weiß, Feld aus: 1 Dreh-Kipp (Gebrauchsflügel) sowie 1 Stulpfensterelement rechts / links gemäß Fensterplan bzw. nach örtlichem Bestand/Festlegung Mitteldichtung 70 mm Bautiefe, flächenversetzt, Flügel-Blendrahmenbreite mind. 5-Kammer-Profile : 70mm, Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung, Herstellung im Floatglasverfahren, Scheibenaufbau gemäß den Anforderungen an den Wärmeschutz, bzw. gemäß DIN 18361 Verglasungsarbeiten Beschläge: Winkhaus, im EG Winkhaus AHS Extra oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist nachzuweisen), LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 30 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR gewähltes Produkt: .......... Montage der Fenstergriffe nach vorgabe Bestandsfenster, UW-Wert: 1,3 W/(m²K), gem. DIN EN ISO 1077-1, Schallschutzklasse SSK 2, Einbauzustand bis 32dB, Fenster mit Grundlüftung (Falzlüfter) in separater Position, Holzwerkstoff- Fensterbank Fensterbank innen, aus Holzwerkstoff imprägniert, formgepresst und mit Melaminharzbeschichtung fugenlos ummantelt. Plattendicke 20 mm,vordere Aufkantung 35 mm. Schnittkanten sind mit Formstücken nach Herstellerrichtlinien abzudecken. Ausladung: bis ca. 200 mm Farbe: weiß Fabrikat: Werzalit o. glw. Element herstellen, liefern und entsprechend der techn. Vorbemerkungen montieren. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Lage: Zimmerfenster 21,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.16 Einbau Kunststoffbalkontür 1-flg. inkl. Demontage und Entsorgung Bestandsholzfenster Demontage: Demontage, Balkontür, incl. Rahmen komplett zurückbauen, und fachgerecht entsorgen. Fensterart: Holzfenster Flügelzahl: 1- flüglig Neu Liefern und Montieren: System: System Schüco CT 70 AS oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: ........ Balkonfensterelement, einteilig, Rechtecktür, einteilig, Breite: ca.1,00 m Höhe: ca.2,00 m Fensterleibung: ca. 5,00 m LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 31 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Fläche: ca. 2,00 m² Farbe: Außenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Innenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Dichtungsfarbe weiß, Feld: 1 Dreh-Kipp (Gebrauchsflügel) rechts / links gemäß Fensterplan bzw. nach örtlichem Bestand/Festlegung Mitteldichtung 70 mm Bautiefe, flächenversetzt, Flügel-Blendrahmenbreite mind. 5-Kammer-Profile : 70mm, Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung, Herstellung im Floatglasverfahren, Scheibenaufbau gemäß den Anforderungen an den Wärmeschutz, bzw. gemäß DIN 18361 Verglasungsarbeiten Beschläge: Winkhaus, im EG Winkhaus AHS Extra oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist nachzuweisen), gewähltes Produkt: .......... Balkontür: Trittschutz auf dem Rahmenprofil der Schwelle, mechanische Auflaufstütze, Rollenschnäpper, Griffmuschel außen Montage des Balkontürgriffs nach vorgabe Bestand, UW-Wert: 1,3 W/(m²K), gem. DIN EN ISO 1077-1, Schallschutzklasse SSK 2, Einbauzustand bis 32dB, Fenster mit Grundlüftung (Falzlüfter) in separater Position, Element herstellen, liefern und entsprechend der techn. Vorbemerkungen montieren. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Lage: Wohnzimmer 1,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.17 Einbau TRH-Kunststofffenster 2-flg. inkl. Demontage und Entsorgung Bestandsholzfenster Demontage: Demontage, Holzfenster, incl. Rahmen komplett zurückbauen, und fachgerecht entsorgen. Fensterart: Holzfenster Flügelzahl: 2- flüglig Neu Liefern und Montieren: System: System Schüco CT 70 AS oder gleichwertiger Art LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 32 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Angebotenes Fabrikat: ........ Rechteckfenster, einteilig, Breite: ca.2,00 m Höhe: ca.1,15 m Fensterleibung: ca. 4,30 m Fläche: ca. 2,30 m² Farbe: Außenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Innenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Dichtungsfarbe weiß, Feld: 1 Dreh-Kipp (Gebrauchsflügel) und 1 Drehelement rechts / links gemäß Fensterplan bzw. nach örtlichem Bestand/Festlegung Mitteldichtung 70 mm Bautiefe, flächenversetzt, Flügel-Blendrahmenbreite mind. 5-Kammer-Profile : 70mm, Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung, Herstellung im Floatglasverfahren, Scheibenaufbau gemäß den Anforderungen an den Wärmeschutz, bzw. gemäß DIN 18361 Verglasungsarbeiten Beschläge: Winkhaus AHS Extra oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist nachzuweisen), gewähltes Produkt: .......... Montage der Fenstergriffe nach vorgabe Bestandsfenster, UW-Wert: 1,3 W/(m²K), gem. DIN EN ISO 1077-1, Schallschutzklasse SSK 2, Einbauzustand bis 32dB, Fenster mit Grundlüftung (Falzlüfter) in separater Position, Holzwerkstoff- Fensterbank Fensterbank innen, aus Holzwerkstoff imprägniert, formgepresst und mit Melaminharzbeschichtung fugenlos ummantelt. Plattendicke 20 mm,vordere Aufkantung 35 mm. Schnittkanten sind mit Formstücken nach Herstellerrichtlinien abzudecken. Ausladung: bis ca. 200 mm Farbe: weiß Fabrikat: Werzalit o. glw. Element herstellen, liefern und entsprechend der techn. Vorbemerkungen montieren. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Lage: TRH-Fenster in der John-Locke-Str. 5 und 7 LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 6,00 Stk Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 33 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 01.01.1.18 Neuverglasung Fenster Isolierglasscheiben liefern und fachgerecht montieren, inkl. Ausbau und Entsorgung der defekten Scheiben, Als Ersatz für defekte Verglasung der Fensterflügel in unterschiedlichen Abmessungen Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung, UW-Wert: 1,1 W/(m²K), 2,00 m² Material: Lohn: EP: 01.01.1.19 Neuverglasung Fenster, satiniert Isolierglasscheiben liefern und fachgerecht montieren wie Vorposition, jedoch bei Badfenstern satiniert (Santinato) 2,00 m² Material: Lohn: EP: 01.01.1.20 Bestandsfenster Balkonbereich JLS 9, Kunststoff g + s, Fensterband 20,75m x 3,45m, Einzelfenster 0,75m x 1,75m Bestandsfenster aus Kunststoff gang- und schließbar machen (pro Balkon 4 Elemente), sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster einflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 0,75 x 1,75m Fensterband Abmessungen Höhe x Breite = 20,75m x 3,45m Lage: Balkone als Gebäudeverbindung in der John-Locke-Str. 9, 1.-7.OG 28,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 34 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.01.1.21 Bestandsfenster Balkonbereich JLS 7, Kunststoff g + s, Fensterband 11,60m x 3,45m, Einzelfenster 0,75m x 1,75m Bestandsfenster aus Kunststoff gang- und schließbar machen (pro Balkon 4 Elemente), sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster einflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 0,75 x 1,75m Fensterband Abmessungen Höhe x Breite = 11,60m x 3,45m Lage: Balkone als Gebäudeverbindung in der John-Locke-Str. 7, EG.-3.OG 16,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.22 Bestandsfenster Balkonbereich JLS 5, Kunststoff g + s, Fensterband 8,75m x 3,45m, Einzelfenster 0,75m x 1,75m Bestandsfenster aus Kunststoff gang- und schließbar machen (pro Balkon 4 Elemente), sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster einflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 0,75 x 1,75m Fensterband Abmessungen Höhe x Breite = 8,75m x 3,45m Lage: Balkone als Gebäudeverbindung in der John-Locke-Str. 5, 1.-3.OG 12,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.1.23 Holzwerkstoff- Fensterbank einschl. Konsolen Liefern und Herstellen von Holzwerkstoff- Fensterbank einschl. notwendiger Konsolenhalterungen, Fensterbank innen, aus Holzwerkstoff imprägniert, formgepresst und mit Melaminharzbeschichtung fugenlos ummantelt. Plattendicke 20 mm, vordere Abkantung 35 mm. Schnittkanten sind mit Formstücken nach Herstellerrichtlinien abzudecken. Fensterbanktiefe: bis ca. 40 cm LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 35 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Betrifft: Fensterbank im Wohnzimmerbereich 330,00 lfdm Material: Lohn: EP: 01.01.1.24 Kunststoffverleistung, 50mm, unterer FB-Anschluss Balkonfenster Liefern und herstellen von Kunststoffverleistung, weiß, bis 50mm breit. inkl. Ausklinkungen für die Konsolen herstellen, anpassen und montieren. Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Betrifft: Verleistung unterer FB-Anschluss des Balkonfensters Länge Balkonfenster bis ca. 2,10m Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung. 119,00 lfdm Material: Lohn: EP: 01.01.1.25 Kunststoffverleistung, 80mm, Balkontür Liefern und herstellen von Kunststoffverleistung, weiß, selbstklebend, bis 80mm breit. Arbeiten einschl. zuschneiden, anpassen und an den Balkontüren im Bereich des Fußbodenanschluss montieren. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung. 50,00 lfdm Material: Lohn: EP: 01.01.1.26 Bestandsverleistung demontieren Bestandsverleistung der Fenster demontieren und fachgerecht entsorgen. Fensteranschlussfugen zu den Außenwänden nachschäumen und bündig zum Fensterrahmen beschneiden. Ausführung an allen Fensterelementen der Leerwohnungen und an allen Küchenfenstern der bewohnten Wohnungen in vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung. 1.500,00 lfdm Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01.01.1.27 Deckleistenmontage Liefern und fachgerechte Montage von Deckleisten an Fensterelementen inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. 36 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Ausführung der Kunststoffleisten mit weicher Dichtlippe für eine bessere Anbindung der Verleistung an die Rauhfasertapete. Betrifft: alle Fensterelemente Leer-WE, Küchenfenster bew. WE Ausführung in Abstimmung mit der Bauleitung. 1.500,00 lfdm Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 37 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.01.2 Türen 01.01.2.1 WE-Tür in bewohnten WE g+s sowie dT Wohnungseingangstüren gang- und schließbar machen, Umlaufende Dichtung (4-seitig) einbauen. Tür ist als dT (dichtschließende Tür) zu ertüchtigen. Zargengröße: BxH ca. 845 x 1990mm Falzgröße: BxT ca. 11 x 11 mm Spaltmaß: 3-4mm (Aufmaß erforderlich!) Profil: ist zu bemustern auf Dichtigkeit 66,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.2.2 Bodenschwelle mit Silikondichtung Liefern und montieren einer Bodenschwelle aus Leichtmetall mit Silikondichtung, inkl. notwendiger Unterfütterung der Schwelle, Produkt: Alumat ARZ 10 o. glw. gew. Produkt: ................ 176,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.2.3 Badtüren bew. WE g+s, Badtüren, gang- und schließbar machen, Drückergarnituren auf Funktionstüchtigkeit überprüfen. Reparatur beschädigter Türblätter: malerfertiges Anarbeiten und Verschließen einzelner Beschädigungen der Türblätter, Größe der Schäden bis ca.10 cm². Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Verbleib vorhandener originaler Drückergarnituren. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Türgröße: ca: 0,70 - 0,80 / 1,90m 120,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.2.4 Badtüren verlängern, Badtüren, Türblatt fachgerecht verlängern, i.M. 3-5 cm, durch Einleimen entsprechender Holzleisten, malerfertiges Verschleifen und Anarbeiten inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Türblattbreite: ca: 0,70 - 0,80 cm LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 120,00 Stk Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 38 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 01.01.2.5 Badtür einkürzen vorhandene Badtüren nach Einbau des neuen Fußbodens an diesen anpassen. Einkürzen der Türblätter um ca 2 - 4 cm. Ausführung auf Anweisung der Bauleitung. 120,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.2.6 Badtürzargen aufdoppeln, Badtürzargen aus Stahl mit Holzleisten einseitig umlaufend aufdoppeln, Türblatt fachgerecht in der Breite einkürzen, Schloss, Schließblech, Bänder entsprechend anpassen, malerfertiges Verschleifen und Anarbeiten inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Nur auf ausdrückliche Anweisung durch die Bauleitung (Falls Badewanne in den Türschlagbereich ragt). 3,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.2.7 Selbstklebende Wandtürpuffer liefern und montieren Liefern und montieren von selbstklebenden Wandtürpuffern an entsprechenden Türstoßstellen/Türgarniturstoßstellen auf Wandflächen entsprechend Erfordernis. Produkt: Bummsinchen o. glw. gew. Produkt: ................ 91,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.01.2.8 Neuverglasung Bad- / Küchentüren Ornamentverglasung kathedral liefern und fachgerecht montieren, inkl. Ausbau und Entsorgung der defekten Scheiben, Als Ersatz für gebrochene Ornamentverglasung LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 39 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR in Küchen oder Badtüren ca.45 x 45 cm ergänzen. 7,00 m² Material: Lohn: EP: 01.01.2.9 Innentüren aushängen, kennzeichnen, einlagern Innentüren aushängen, kennzeichnen, einlagern Innentüren vor Beginn der Schadstoffsanierung aushängen, mit Wohnungs- und Zimmerzuordnung kennzeichnen und in vom Bauherrn zugewiesene Räume einlagern. Zur Wohnungsabnahme die Innentüren wieder zurückbringen und einhängen. 450,00 Stk Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 40 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.02 Zusätzliche Leistungen in Leer-WE 01.02.1 Fenster 01.02.1.1 Bestandsfenster, Kunststoff überarbeiten Zusätzlich zu den vorbeschriebenen Leistungen an den Kunststofffenstern sind diese in den Leer-WE wie folgt zu bearbeiten: Diverse Anbauteile wie z.B. Haken, Ösen, Schrauben usw. demontieren und entsorgen. Die Löcher mit weißer Kunststoffreparaturmasse schließen und die Flächen möglichst plan schließen/putzen. Betrifft: Fenster in den Leer-WE (Ansatz 45 %) Abrechnungsgrundlage sind bearbeitete Bestandsfenster. 124,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.1.2 Liefern und Ergänzen fehlender Kantenleimer Liefern und bestandsangepasstes Ergänzen fehlender Kantenleimer und Kantenabdeckungen an den Bestandsfensterbänken (Kunststoff, Holzwerkstoff etc) einschl. Erneuerung von Silikonfugen an FB/Fenster. Arbeiten inkl. sämtlicher notwendiger Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Abrechnungsgrundlage sind Stückzahl bearbeiteter Fensterbänke 475,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.1.3 Fenstergriffe erneueren Erneuern von defekten Fenstergriffen/ Balkontürgriffen gemäß Bestand. Ausbau und Entsorgung der alten Fenstergriffe. Montage neuer Fenstergriffe (Warenwert bis. 15 _) Betrifft: Fenster und Balkontüren der Leer-WE Kalkulationsansatz: ca. 50% der Fenstergriffe 238,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 41 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 01.02.1.4 Erneuerung der Silikonfugen zw. Verglasung und Flügelrahmen Erneuerung der Silikonfugen zwischen Verglasung und Flügelrahmen bzw. Glasleiste, raumseitig, durch Einbringen eines geeigneten Fugendichtstoffes einschl. dem Entfernen und Entsorgen der Schadhaften Dichtmasse. Glas und KU-Anschlussstellen reinigen und sorgfältig vor Verunreinigungen schützen. Fensterrahmen und Verglasung dürfen beim Einbau nicht beschädigt werden. Das Ausbaumaterial ist fachgerecht zu entsorgen. Farbe: weiß Betrifft: 70% d. Fenster in Leer-WE (Ansatz 25 % Schädigung)) Abrechnungsgrundlage sind bearbeitete Fensterflügel. 750,00 lfdm Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 42 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.02.2 Türen 01.02.2.1 WE-Tür in Leer WE g+s sowie dT Wohnungseingangstüren gang- und schließbar machen, Zusatzschlösser, Ketten usw. entfernen und Fläche glatt beispachteln. Umlaufende Dichtung (4-seitig) einbauen. Tür ist als dT (dichtschließende Tür) zu ertüchtigen. Zargengröße: BxH ca. 845 x 1990mm Falzgröße: BxT ca. 11 x 11 mm Spaltmaß: 3-4mm (Aufmaß erforderlich!) Profil: ist zu bemustern auf Dichtigkeit 54,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.2 Bodenschwelle mit Silikondichtung Liefern und montieren einer Bodenschwelle aus Leichtmetall mit Silikondichtung, inkl. notwendiger Unterfütterung der Schwelle, Produkt: Alumat ARZ 10 o. glw. gew. Produkt: ................ 433,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.3 Liefern und einbauen einer WE-Türgarnitur, RC2 Liefern und einbauen einer WE-Türgarnitur mit RC2. Die alte Garnitur ist zu demontieren und zu entsorgen. Die Neue ist zu montieren inkl. aller notwendigen Anpassund Nebenarbeiten. Modell: Fabrikat Hoppe o. glw. gew. Fabrikat: ............... Bemusterung erfolgt vor Einbau mit dem Bauherren. 54,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 43 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.02.2.4 Innentüren in Leer WE g+s, Innentüren, gang- und schließbar machen, Reparatur beschädigter Türblätter: malerfertiges Anarbeiten und Verschließen einzelner Beschädigungen der Türblätter, Größe der Schäden bis ca.10 cm². Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. BB-Schloss wechseln und 2 BB-Schlüssel liefern. Ziel ist es die Bestandstüren in den Leerwohnungen ohne Erneuerung funktionell zu ertüchtigen. Liefern und Einbauen von Drückergarnitur Hoppe, New York, Aluminium, Langschild Türgröße: ca: 0,70 - 0,80 / 1,90m 291,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.5 Liefern und einbauen von Beschlägen der Innentüren Liefern und einbauen von Beschlägen der Innentüren, dazu alte Beschläge demontieren und Neue montieren inkl. aller Anpass- und Nebenarbeiten. Modell: Hoppe, New York, Aluminium, Langschild Eine Bemusterung durch den Bauherren erfolgt vor Einbau oder gleichwertig : ........... 291,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.6 Liefern und einbauen von Türbändern der Innentüren Liefern und einbauen von Türbändern der Innentüren dazu alte defekte Bänder demontieren und Neue montieren inkl. aller Anpass- und Nebenarbeiten. 291,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.7 Neuverglasung Innentüren Ornamentverglasung kathedral liefern und fachgerecht montieren inkl. Ausbau und Entsorgung der defekten Scheiben Als Ersatz für gebrochene Ornamentverglasung LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 44 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR in Zimmer-, Küchen oder Badtüren ca.45 x 45 cm ergänzen. 13,00 m² Material: Lohn: EP: 01.02.2.8 EHF-Innentürelement mit Holzumfassungszarge, 205mm Liefern und Montage von neuem EHF-Innentürelement mit Holzumfassungszarge nach DIN, glatt, oberflächenfertig weiß. Montage mit 2K-Zargenschaum einschl. sämtlicher notwendiger Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Maße: ca. 885 x 2010 x MW/Stb. bis 205mm Maße sind am Bau zu prüfen! 3,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.9 Wie Vorposition, jedoch Eckzarge Wie Vorposition, jedoch mit Eckzarge Wandstärke ca. 205mm Maße sind am Bau zu prüfen! 3,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.10 EHF-Innentürelement mit Holzumfassungszarge, 145mm Liefern und Montage von neuem EHF-Innentürelement mit Holzumfassungszarge nach DIN, glatt, oberflächenfertig weiß. Montage mit 2K-Zargenschaum einschl. sämtlicher notwendiger Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Maße: ca. 760 x 2010 x MW/Stb. bis 145mm Maße sind am Bau zu prüfen! 3,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.11 EHF-Wohnungseingangstürelement mit Holzumfassungszarge EHF-Wohnungseingangstürelement mit Holzumfassungszarge, 1flg. RC2 klassifiziert, nach innen öffnend, Oberfläche LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR CPL weiß, liefern und fachgerecht montieren einschl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Rohbauöffnung: ca. 885x2010x195mm Maße sind am Bau zu prüfen! DIN links oder rechts nach Notwendigkeit und in Absprache mit der Bauleitung. 3,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.12 Innentür mit Umfassungszarge, GKB Lieferung und Montage von Innentüren in GipskartonStänderwände. Größe: BxH = ca. 0,78 x 1,98m, RBM = ca. 0,80 x 2,00m Aufmaß vor Ort erforderlich! Zarge: Systemumfassungszarge, s.g. Renovierungselement Material: 1,5mm Stahlblech Verstellbereich: -5/+25mm Spiegelbreite: Bandseite und Bandgegenseite jeweils < =75mm Putzkante: Bandseite 30mm, Bandgegenseite 10mm Dichtung: Dichtungsprofil transparent / weiß Befestigung: mit 2-K-Montageschaum über 11 Langlöcher Anker: Führungsanker zum Einschieben der Gegenzarge Schließblech: Fallen- und Riegelloch laut DIN Bandvorrichtung: 2 Bandtaschen V8600 Oberfläche: RAL weiß, pulverlackiert, 60% Glanzgrad Maulweite:ca 125mm Türblatt: IT B-2, Innentür aus Holzwerkstoff nach DIN 68706 als einflg. Drehtür, Wabentürblatt, Klimaklasse I, Beanspruchungsgruppe M, ca. 40mm stark, einhängefertig Türblattkante eckig, unten doppeltes Rahmenholz (bis 50mm kürzbar) Bänder: V0020 vernickelt Oberfläche: weiß, fertig (endbeschichtet), zum Dekor der Zarge passend Fabrikat: teuto Bauelemente GmbH, NL Berlin o.glw. Türbeschlag: Garnitur Hoppe, Modell New York Langschild mit Bundbartschloss, Aluminium F1, natur o.glw. 45 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit gew. Fabr.: 3,00 Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 46 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR .................. Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.13 Ersatztürblätter, inkl. Bänder und Beschlag Lieferung fehlender Ersatztürblätter, Standardgröße des Bestandes, passend für Stahleckzargen des Bestandes. Ausführungsort: alle Leerwohnungen bei Bedarf Größe: BxH = ca. 0,74 - 0,83 x 1,98m Türblatt: wie in Vorposition in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Einbauort: Zimmer, -Bad-, Küchentüren in Leer-Wohnungen Besonderheit: Leistungsinhalt ist das Entfernen der Bestandsbänder an der Stahleckzarge und das Bohren/Schneiden der Gewindelöcher für Reparatur-Einschraubbänder. Hinweis: die Lackierung der Bestandszarge erfolgt bauseits (Gewerk Maler) Das angebotene Fabrikat des Türblattes und des Beschlages ist als Datenblatt dem Angebot beizufügen. gew. Fabr.: .................. 17,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.14 Türblätter kürzen, Innentüren Nachträgliches kürzen von Bestandstürblättern einschl. sämtlicher Zu- und Nebenarbeiten (ggf. mit Anleimer) als komplette Leistung zur Anpassung an das neue Höhenniveau des FFB. Die Leistung versteht sich einschl. dem Aus- und Einhängen des Türblattes und der Sicherstellung der Schließ- und Abschließbarkeit. Ausführung nach Notwendigkeit durch das Verlegen von neuem Fußbodenbelag oder ähnlichem und nur nach vorheriger Anweisung durch die Bauleitung bzw. dem AG. 19,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01.02.2.15 Profilzylinder ausbauen, Bauprofilzylinder einbauen Bestandsprofilzylinder ausbauen, beschriften, der Mieterbetreuung übergeben. Bauprofilzylinder von der Bauleitung übernehmen und montieren inkl. Laufzeiten und gekennzeichnete Schlüsselübergabe an Bauleitung. Betrifft: Leer-WE (ca. 25% der Gesamtwohnungen) Hinweis: Austausch der Bestandszylinder gegen Leerschließungszylinder 19,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.16 Profilzylinder ausbauen, Bauprofilzylinder einbauen Bauprofilzylinder demontieren und der Bauleitung übergeben, Profilzylinder mit Bauschließung Nr. 2 von der Bauleitung übernehmen und montieren inkl. Laufzeiten und Schlüsselübergabe an Bauleitung. Betrifft: Leer-WE (ca. 25% der Gesamtwohnungen) Hinweis: Austausch der Leerschließungszylinder nach Abnahme der WE durch 2. Bauschließung. 19,00 Stk Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 47 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 48 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.03 Stundenlohnarbeiten 01.03.1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Es handelt sich hierbei um Reparaturarbeiten an Bestandseinbauten Türen, Fenster, Küchen Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. 30,00 h Material: Lohn: EP: 01.03.2 Stundenlohn Helfer Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Es handelt sich hierbei um Reparaturarbeiten an Bestandseinbauten Türen, Fenster, Küchen Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden 30,00 h Material: Lohn: EP: 01.03.3 Materialpauschale für Stundenlohnleistungen Materialpauschale für anfallendes Kleinmaterial aus den Stundenlohnleistungen zu Reparaturarbeiten. Für diese Position ist ein Kostenansatz von 1.000_ zu LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR kalkulieren. Die Vergütung erfolgt zum Einzelnachweis des anfallenden Kleinmaterials. 1,00 Psch Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 49 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 02 2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 02.01 Strangsanierung 02.01.1 Fenster 50 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Gang- und Schließbarmachung der Fenster der Die Gang- und Schließbarmachung der Fenster der Wohneinheiten erfolgt im Zuge der Strangsanierung. Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt, die zu bearbeitenden Wohnungen jedoch Leergezogen. Es ist von ca 45 % der Wohnungen als Leerwohnungen auszugehen. 02.01.1.1 Dokumentation des Fensterbestands, Dokumentation des Fensterbestands, betr. alle zu überarbeitende bzw. zu erneuernden Fenster und Fenstertüren in den Wohnungen (bewohnt bzw LeerWE) des Objekts, betr. 48 Wohnungen, anhand einer vom AN aufgesetzten tabellarischen Liste (beinhaltet Angaben zur Wohnungsnummer,zur Wohnungspos. im Objekt (WE-Typ), zur Strangposition, Etage, zum Fenstertypus, Fensterqualität und Schadensbild). Liste ist während der Aufmaßarbeiten vor Sanierungsbeginn entspr. abzuarbeiten und der Bauleitung vor Ausbau der Fenster komplett bearbeitet vorzulegen. Hierzu werden durch den AN jeweils 4 Wochen vor den jeweiligen Strangsanierungen Wohnungsbegehungen in allen Wohnungen durchgeführt. Schriftliche Terminabstimmung mit den Mietern zur Bestandsaufnahme der Fenster obliegt dem AN. 1,00 Psch Material: Lohn: EP: 02.01.1.2 Fensterfalzlüfter für Kunststofffenster, Nachrüstung Fensterfalzlüfter für Kunststofffenster, 2-stufig, als Paar komplett liefern und nach Herstellervorschrift montieren, Die Regelklappen sind in Kunststoff auszuführen. Die Falzlüfter sind in die Bestandskunststofffenster einzubauen. Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 13141-1, Tabelle 6 REGEL-air RF o.glw. gew. Fabr.: .................. LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 51 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Abrechnungsgrundlage: 1 Stück = 1 Paar Fensterfalzlüfter 158,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.3 Fensterfalzlüfter für Holzfenster, Nachrüstung Fensterfalzlüfter für Holzfenster, 2-stufig, als Paar komplett liefern und nach Herstellervorschrift montieren, Die Regelklappen sind in Kunststoff auszuführen. Die Falzlüfter sind in die Bestandskunststofffenster einzubauen. Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 13141-1, Tabelle 6 REGEL-air H Typ 14 o.glw. gew. Fabr.: .................. Abrechnungsgrundlage: 1 Stück = 1 Paar Fensterfalzlüfter 449,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.4 Überschlagslüfter für Kunststofffenster, stufenlos, Überschlagslüfter für Kunststofffenster, stufenlos, komplett liefern und nach Herstellervorschrift montieren, Die Überschlagslüfter sind in die Bestandskunststofffenster einzubauen. Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 13141-1, Tabelle 6 REGEL-air ÜL o.glw. gew. Fabr.: .................. 2,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.5 Bestandsbalkontür, Kunststoff g + s, Bestandsbalkontür aus Kunststoff gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 52 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Balkontür einflügelig, Drehkipp Türabmessungen: ca. 1,00 x 2,00m Lage: Zimmertür Balkon 17,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.6 Bestandsfenster 1-flg., Kunststoff g + s, Bestandsfenster aus Kunststoff gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster einflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 1,10 x 1,50m Lage: Küchenfenster, Badfenster, Zimmerfenster 39,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.7 Bestandsfenster 3-flg., Kunststoff g + s, Bestandsfenster aus Kunststoff gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster dreiflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 2,20 x 1,50m Lage: Zimmerfenster 41,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.8 Bestandsbalkontür, Holz g + s, Bestandsbalkontür aus Holz gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Balkontür einflügelig, Drehkipp Türabmessungen: ca. 1,00 x 2,00m Lage: Zimmertür Balkon 48,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.9 Bestandsfenster 1-flg., Holz g + s, Bestandsfenster aus Holz gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster einflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 1,10 x 1,40m Lage: Küchenfenster, Badfenster, Zimmerfenster 113,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.10 Bestandsfenster 3-flg., Holz g + s, Bestandsfenster aus Holz gang- und schließbar machen, sowie umlaufend Dichtungen erneuern. Mitteldichtungssystem, Dichtungen im Flügel Blendrahmenstärke ca. 58 mm Flügeldicke ca. 60mm, Profilbreite ca. 70mm Fenster dreiflügelig, Drehkipp Fensterabmessungen: ca. 2,20 x 1,50m Lage: Zimmerfenster 113,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.11 Zerstörte Wetterschenkel an Holzfenster gem. Bestand austauschen Zerstörte Wetterschenkel gem. Bestand durch Neuanfertigung sach und fachgerecht ersetzen, Profilquerschnitt wie vorhanden nachbilden, einschl. aller Materialien, Zu,- und Nebenarbeiten, inkl. fachgerechte Entsorgung alter Wetterschenkel. Ansatz: ca. 50 %. Wetterschenkel aus Hartholz (z.B. Eiche) 53 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 113,00 Stk Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 54 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 02.01.1.12 Beschichtung der Holzfensterflügelaußenseite und Rahmenaußenseite Beschichtung der äußeren Fensterflügel und Rahmenaußenseite nach Abstimmung mit der Bauleitung. Ausführung wie folgt: 1. Altbeschichtung entfernen Vorhandene Altbeschichtungen der Fensterflügelaußenseite, grobe Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fette, Öle, austretende Holzinhaltsstoffe wie z.B. Harze und Harzgallen, sowie lose anhaftende Substanzen, vergraute, verwitterte Holzoberflächen, Holzteile ohne ausreichende Tragfähigkeit und Festigkeit vollflächig durch geeignete Maßnahmen, gem. BFS-Merkblatt Nr. 18, bis auf das gesunde tragfähige Holz entfernen, einschl. dem Abrunden von scharfen oder gefasten Kanten und aller erf. Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen. Verfahren: Schleifen in Faserrichtung 2 Schadstellenreparatur Bauteil: Fenster aus Holz Bauteilverbindungen, Risse, Faulstellen, Äste, Verdübelungen, Beschädigungen, etc. entsprechend den Herstellervorschriften. . fachgerecht instandsetzen. Größe der Schadstelle bis ca. 15 cm² Caparol Capadur Repair-Systems o.glw gew. Fabr.: .................. 3. Beschichtung Imprägnierung mit Holzschutzmittel, bläuewidrig, farblos. Grundbeschichtung mit Alkydharzlackfarbe, lösemittelverdünnbar, Filmschutz gegen Pilzbefall, isolierend gegen wasserlösliche Holzinhaltsstoffe, lösemittelhaltig und nach Zwischenschliff wasserverdünnbar überarbeitbar. Capalac Holz-Imprägniergrund o.glw gew. Fabr.: .................. LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 55 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Farbton: abgestimmt auf die Schlussbeschichtung 1.+2 Zwischenbeschichtung mit Alkydharzlackfarbe, lösemittelverdünnbar, seidenglänzend, pigmentiert. Farbton: abgestimmt auf die Schlussbeschichtung. Capalac GrundierWeiß o.glw. gew. Fabr.: .................. Schlussbeschichtung mit Alkydharzlackfarbe, lösemittelverdünnbar, mattglänzend, pigmentiert. Technische Eigenschaften: - ventilierendes Fenster-Anstrichsystem - beständig gegen haushaltsübliche Reinigungsmittel Farbton:(nach Angabe des AG) CL Base Top / CL Super Weiß (HG) o.glw. gew. Fabr.: .................. Ausführung: auf freiliegenden bzw. freigelegten Holzflächen Lage: Wohnungen EG bis 8. OG 656,00 m² Material: Lohn: EP: 02.01.1.13 Erstellung der Werksplanung für die neuen Kunststoffisolierfenster Erstellung der Werksplanung für die neu zu bauenden Fensterelemente, hier jeweils für: - Kunstststoffisolierfenster Bad / 1 flüglig - Kunststoffisolierfenster Küche / 1 flüglig - Kunststoffisolierfenster Zimmerfenster / 3 flüglig - Kunststoffisolierfenster Balkontürelement / 1 flüglig Darstellung des Aufbaus der Elemente, Teilungen, Materialität, Glasqualitäten etc., einschließlich aller Anschluss- und Verbindungsdetails, nach örtlichem Aufmaß. Vorlage in prüffähiger Form beim Architekten des AG. Ausfertigung: 3- fach Papier, 1-fach digital 1,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 02.01.1.14 Einbau Kunststofffenster 1 flg. inkl. Demontage und Entsorgung Bestandsholzfenster Demontage: Demontage, Holzfenster, incl. Rahmen komplett zurückbauen, und fachgerecht entsorgen. Fensterart: Holzfenster Flügelzahl: 1- flüglig 56 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Neu Liefern und Montieren: System: System Schüco CT 70 AS oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: ........ Rechteckfenster, einteilig, Breite: ca.1,00 m Höhe: ca.1,50 m Fensterleibung: ca. 4,10 m Fläche: ca. 1,65 m² Farbe: Außenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Innenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Dichtungsfarbe weiß, Feld: 1 Dreh-Kipp (Gebrauchsflügel) rechts / links gemäß Fensterplan bzw. nach örtlichem Bestand/Festlegung Mitteldichtung 70 mm Bautiefe, flächenversetzt, Flügel-Blendrahmenbreite mind. 5-Kammer-Profile : 70mm, Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung, Herstellung im Floatglasverfahren, Scheibenaufbau gemäß den Anforderungen an den Wärmeschutz, bzw. gemäß DIN 18361 Verglasungsarbeiten Beschläge: Winkhaus, im EG Winkhaus AHS Extra oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist nachzuweisen), gewähltes Produkt: .......... Montage der Fenstergriffe nach vorgabe Bestandsfenster, UW-Wert: 1,3 W/(m²K), gem. DIN EN ISO 1077-1, Schallschutzklasse SSK 2, Einbauzustand bis 32dB, Fenster mit Grundlüftung (Falzlüfter) in separater Position, Holzwerkstoff- Fensterbank Fensterbank innen, aus Holzwerkstoff imprägniert, formgepresst und mit Melaminharzbeschichtung fugenlos ummantelt. Plattendicke 20 mm,vordere Aufkantung 35 mm. Schnittkanten sind mit Formstücken nach Herstellerrichtlinien abzudecken. LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 57 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Ausladung: bis ca. 200 mm Farbe: weiß Fabrikat: Werzalit o. glw. Element herstellen, liefern und entsprechend der techn. Vorbemerkungen montieren. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Lage: Zimmerfenster/Badfenster 11,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.15 Einbau Kunststofffenster 3 flg. inkl. Demontage und Entsorgung Bestandsholzfenster Demontage: Demontage, Holzfenster, incl. Rahmen komplett zurückbauen, und fachgerecht entsorgen. Fensterart: Holzfenster Flügelzahl: 3- flüglig Neu Liefern und Montieren: System: System Schüco CT 70 AS oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: ........ Rechteckfenster, dreiteilig, Breite: ca.2,20 m Höhe: ca.1,50 m Fensterleibung: ca. 5,20 m Fläche: ca. 3,30 m² Farbe: Außenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Innenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Dichtungsfarbe weiß, Feld aus: 1 Dreh-Kipp (Gebrauchsflügel) sowie 1 Stulpfensterelement rechts / links gemäß Fensterplan bzw. nach örtlichem Bestand/Festlegung Mitteldichtung 70 mm Bautiefe, flächenversetzt, Flügel-Blendrahmenbreite mind. 5-Kammer-Profile : 70mm, Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung, Herstellung im Floatglasverfahren, Scheibenaufbau gemäß den Anforderungen an den Wärmeschutz, bzw. gemäß DIN 18361 Verglasungsarbeiten Beschläge: Winkhaus, im EG Winkhaus AHS Extra oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist nachzuweisen), LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 58 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR gewähltes Produkt: .......... Montage der Fenstergriffe nach vorgabe Bestandsfenster, UW-Wert: 1,3 W/(m²K), gem. DIN EN ISO 1077-1, Schallschutzklasse SSK 2, Einbauzustand bis 32dB, Fenster mit Grundlüftung (Falzlüfter) in separater Position, Holzwerkstoff- Fensterbank Fensterbank innen, aus Holzwerkstoff imprägniert, formgepresst und mit Melaminharzbeschichtung fugenlos ummantelt. Plattendicke 20 mm,vordere Aufkantung 35 mm. Schnittkanten sind mit Formstücken nach Herstellerrichtlinien abzudecken. Ausladung: bis ca. 200 mm Farbe: weiß Fabrikat: Werzalit o. glw. Element herstellen, liefern und entsprechend der techn. Vorbemerkungen montieren. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Lage: Zimmerfenster 11,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.16 Einbau Kunststoffbalkontür 1 flg. inkl. Demontage und Entsorgung Bestandsholzfenster Demontage: Demontage, Balkontür, incl. Rahmen komplett zurückbauen, und fachgerecht entsorgen. Fensterart: Holzfenster Flügelzahl: 1- flüglig Neu Liefern und Montieren: System: System Schüco CT 70 AS oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: ........ Balkonfensterelement, einteilig, Rechtecktür, einteilig, Breite: ca.1,00 m Höhe: ca.2,00 m Fensterleibung: ca. 5,00 m LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 59 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Fläche: ca. 2,00 m² Farbe: Außenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Innenseite, weiß (ähnlich RAL 9016), Dichtungsfarbe weiß, Feld: 1 Dreh-Kipp (Gebrauchsflügel) rechts / links gemäß Fensterplan bzw. nach örtlichem Bestand/Festlegung Mitteldichtung 70 mm Bautiefe, flächenversetzt, Flügel-Blendrahmenbreite mind. 5-Kammer-Profile : 70mm, Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung, Herstellung im Floatglasverfahren, Scheibenaufbau gemäß den Anforderungen an den Wärmeschutz, bzw. gemäß DIN 18361 Verglasungsarbeiten Beschläge: Winkhaus, im EG Winkhaus AHS Extra oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist nachzuweisen), gewähltes Produkt: .......... Balkontür: Trittschutz auf dem Rahmenprofil der Schwelle, mechanische Auflaufstütze, Rollenschnäpper, Griffmuschel außen Montage des Balkontürgriffs nach vorgabe Bestand, UW-Wert: 1,3 W/(m²K), gem. DIN EN ISO 1077-1, Schallschutzklasse SSK 2, Einbauzustand bis 32dB, Fenster mit Grundlüftung (Falzlüfter) in separater Position, Element herstellen, liefern und entsprechend der techn. Vorbemerkungen montieren. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Lage: Wohnzimmer 1,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.1.17 Neuverglasung Fenster Isolierglasscheiben liefern und fachgerecht montieren, inkl. Ausbau und Entsorgung der defekten Scheiben, Als Ersatz für defekte Verglasung der Fensterflügel in unterschiedlichen Abmessungen LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 60 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung, UW-Wert: 1,1 W/(m²K), 2,00 m² Material: Lohn: EP: 02.01.1.18 Neuverglasung Fenster, satiniert Isolierglasscheiben liefern und fachgerecht montieren wie Vorposition, jedoch bei Badfenstern satiniert (Santinato) 2,00 m² Material: Lohn: EP: 02.01.1.19 Holzwerkstoff- Fensterbank einschl. Konsolen Liefern und Herstellen von Holzwerkstoff- Fensterbank einschl. notwendiger Konsolenhalterungen, Fensterbank innen, aus Holzwerkstoff imprägniert, formgepresst und mit Melaminharzbeschichtung fugenlos ummantelt. Plattendicke 20 mm, vordere Abkantung 35 mm. Schnittkanten sind mit Formstücken nach Herstellerrichtlinien abzudecken. Fensterbanktiefe: bis ca. 40 cm Betrifft: Fensterbank im Wohnzimmerbereich 180,00 lfdm Material: Lohn: EP: 02.01.1.20 Kunststoffverleistung, 50mm, unterer FB-Anschluss Balkonfenster Liefern und herstellen von Kunststoffverleistung, weiß, bis 50mm breit. inkl. Ausklinkungen für die Konsolen herstellen, anpassen und montieren. Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Betrifft: Verleistung unterer FB-Anschluss des Balkonfensters Länge Balkonfenster bis ca. 2,10m Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung. 65,00 lfdm Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 61 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.01.1.21 Kunststoffverleistung, 80mm, Balkontür Liefern und herstellen von Kunststoffverleistung, weiß, selbstklebend, bis 80mm breit. Arbeiten einschl. zuschneiden, anpassen und an den Balkontüren im Bereich des Fußbodenanschluss montieren. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung. 20,00 lfdm Material: Lohn: EP: 02.01.1.22 Bestandsverleistung demontieren Bestandsverleistung der Fenster demontieren und fachgerecht entsorgen. Fensteranschlussfugen zu den Außenwänden nachschäumen und bündig zum Fensterrahmen beschneiden. Ausführung an allen Fensterelementen der Leerwohnungen und an allen Küchenfenstern der bewohnten Wohnungen in vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung. 600,00 lfdm Material: Lohn: EP: 02.01.1.23 Deckleistenmontage Liefern und fachgerechte Montage von Deckleisten an Fensterelementen inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Ausführung der Kunststoffleisten mit weicher Dichtlippe für eine bessere Anbindung der Verleistung an die Rauhfasertapete. Betrifft: alle Fensterelemente Leer-WE, Küchenfenster bew. WE Ausführung in Abstimmung mit der Bauleitung. 600,00 lfdm Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 62 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.01.2 Türen 02.01.2.1 WE-Tür in bewohnten WE g+s sowie dT Wohnungseingangstüren gang- und schließbar machen, Umlaufende Dichtung (4-seitig) einbauen. Tür ist als dT (dichtschließende Tür) zu ertüchtigen. Zargengröße: BxH ca. 845 x 1990mm Falzgröße: BxT ca. 11 x 11 mm Spaltmaß: 3-4mm (Aufmaß erforderlich!) Profil: ist zu bemustern auf Dichtigkeit 35,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.2.2 Bodenschwelle mit Silikondichtung Liefern und montieren einer Bodenschwelle aus Leichtmetall mit Silikondichtung, inkl. notwendiger Unterfütterung der Schwelle, Produkt: Alumat ARZ 10 o. glw. gew. Produkt: ................ 58,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.2.3 Badtüren bew. WE g+s, Badtüren, gang- und schließbar machen, Drückergarnituren auf Funktionstüchtigkeit überprüfen. Reparatur beschädigter Türblätter: malerfertiges Anarbeiten und Verschließen einzelner Beschädigungen der Türblätter, Größe der Schäden bis ca.10 cm². Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Verbleib vorhandener originaler Drückergarnituren. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Türgröße: ca: 0,70 - 0,80 / 1,90m 64,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.2.4 Badtüren verlängern, Badtüren, Türblatt fachgerecht verlängern, i.M. 3-5 cm, durch Einleimen entsprechender Holzleisten, malerfertiges Verschleifen und Anarbeiten inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Türblattbreite: ca: 0,70 - 0,80 cm LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 64,00 Stk Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Material: Lohn: EP: 02.01.2.5 Lüftungsgitter Badtür Lüftungsgitter Badtür 64,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.2.6 Badtürzargen aufdoppeln, Badtürzargen aus Stahl mit Holzleisten einseitig umlaufend aufdoppeln, Türblatt fachgerecht in der Breite einkürzen, Schloss, Schließblech, Bänder entsprechend anpassen, malerfertiges Verschleifen und Anarbeiten inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Nur auf ausdrückliche Anweisung durch die Bauleitung (Falls Badewanne in den Türschlagbereich ragt). 1,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.2.7 Selbstklebende Wandtürpuffer liefern und montieren Liefern und montieren von selbstklebenden Wandtürpuffern an entsprechenden Türstoßstellen/Türgarniturstoßstellen auf Wandflächen entsprechend Erfordernis. Produkt: Bummsinchen o. glw. gew. Produkt: ................ 49,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.01.2.8 Neuverglasung Bad- / Küchentüren Ornamentverglasung kathedral liefern und fachgerecht montieren, inkl. Ausbau und Entsorgung der defekten Scheiben, Als Ersatz für gebrochene Ornamentverglasung 63 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 64 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR in Küchen oder Badtüren ca.45 x 45 cm ergänzen. 3,00 m² Material: Lohn: EP: 02.01.2.9 Innentüren aushängen, kennzeichnen, einlagern Innentüren aushängen, kennzeichnen, einlagern Innentüren vor Beginn der Schadstoffsanierung aushängen, mit Wohnungs- und Zimmerzuordnung kennzeichnen und in vom Bauherrn zugewiesene Räume einlagern. Zur Wohnungsabnahme die Innentüren wieder zurückbringen und einhängen. 150,00 Stk Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 65 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.02 Zusätzliche Leistungen in Leer-WE 02.02.1 Fenster 02.02.1.1 Bestandsfenster, Kunststoff überarbeiten Zusätzlich zu den vorbeschriebenen Leistungen an den Kunststofffenstern sind diese in den Leer-WE wie folgt zu bearbeiten: Diverse Anbauteile wie z.B. Haken, Ösen, Schrauben usw. demontieren und entsorgen. Die Löcher mit weißer Kunststoffreparaturmasse schließen und die Flächen möglichst plan schließen/putzen. Betrifft: Fenster in den Leer-WE (Ansatz 45 %) Abrechnungsgrundlage sind bearbeitete Bestandsfenster. Gesamtfenster Kunststoff WE01: 179 Stück, Ansatz 45 % = 124 Stück. 150,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.1.2 Liefern und Ergänzen fehlender Kantenleimer Liefern und bestandsangepasstes Ergänzen fehlender Kantenleimer und Kantenabdeckungen an den Bestandsfensterbänken (Kunststoff, Holzwerkstoff etc) einschl. Erneuerung von Silikonfugen an FB/Fenster. Arbeiten inkl. sämtlicher notwendiger Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Abrechnungsgrundlage sind Stückzahl bearbeiteter Fensterbänke 238,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.1.3 Fenstergriffe erneueren Erneuern von defekten Fenstergriffen/ Balkontürgriffen gemäß Bestand. Ausbau und Entsorgung der alten Fenstergriffe. Montage neuer Fenstergriffe (Warenwert bis. 15 _) Betrifft: Fenster und Balkontüren der Leer-WE Kalkulationsansatz: ca. 50% der Fenstergriffe 119,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 66 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.02.1.4 Erneuerung der Silikonfugen zw. Verglasung und Flügelrahmen Erneuerung der Silikonfugen zwischen Verglasung und Flügelrahmen bzw. Glasleiste, raumseitig, durch Einbringen eines geeigneten Fugendichtstoffes einschl. dem Entfernen und Entsorgen der Schadhaften Dichtmasse. Glas und KU-Anschlussstellen reinigen und sorgfältig vor Verunreinigungen schützen. Fensterrahmen und Verglasung dürfen beim Einbau nicht beschädigt werden. Das Ausbaumaterial ist fachgerecht zu entsorgen. Farbe: weiß Betrifft: 70% d. Fenster in Leer-WE (Ansatz 25 % Schädigung)) Abrechnungsgrundlage sind bearbeitete Fensterflügel. 375,00 lfdm Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 67 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.02.2 Türen 02.02.2.1 WE-Tür in Leer WE g+s sowie dT Wohnungseingangstüren gang- und schließbar machen, Zusatzschlösser, Ketten usw. entfernen und Fläche glatt beispachteln. Umlaufende Dichtung (4-seitig) einbauen. Tür ist als dT (dichtschließende Tür) zu ertüchtigen. Zargengröße: BxH ca. 845 x 1990mm Falzgröße: BxT ca. 11 x 11 mm Spaltmaß: 3-4mm (Aufmaß erforderlich!) Profil: ist zu bemustern auf Dichtigkeit 29,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.2 Bodenschwelle mit Silikondichtung Liefern und montieren einer Bodenschwelle aus Leichtmetall mit Silikondichtung, inkl. notwendiger Unterfütterung der Schwelle, Produkt: Alumat ARZ 10 o. glw. gew. Produkt: ................ 144,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.3 Liefern und einbauen einer WE-Türgarnitur, RC2 Liefern und einbauen einer WE-Türgarnitur mit RC2. Die alte Garnitur ist zu demontieren und zu entsorgen. Die Neue ist zu montieren inkl. aller notwendigen Anpassund Nebenarbeiten. Modell: Fabrikat Hoppe o. glw. gew. Fabrikat: ............... Bemusterung erfolgt vor Einbau mit dem Bauherren. 29,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 68 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.02.2.4 Innentüren in Leer WE g+s, Innentüren, gang- und schließbar machen, Reparatur beschädigter Türblätter: malerfertiges Anarbeiten und Verschließen einzelner Beschädigungen der Türblätter, Größe der Schäden bis ca.10 cm². Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. BB-Schloss wechseln und 2 BB-Schlüssel liefern. Ziel ist es die Bestandstüren in den Leerwohnungen ohne Erneuerung funktionell zu ertüchtigen. Liefern und Einbauen von Drückergarnitur Hoppe, New York, Aluminium, Langschild Türgröße: ca: 0,70 - 0,80 / 1,90m 157,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.5 Liefern und einbauen von Beschlägen der Innentüren Liefern und einbauen von Beschlägen der Innentüren, dazu alte Beschläge demontieren und Neue montieren inkl. aller Anpass- und Nebenarbeiten. Modell: Hoppe, New York, Aluminium, Langschild Eine Bemusterung durch den Bauherren erfolgt vor Einbau oder gleichwertig : ........... 157,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.6 Liefern und einbauen von Türbändern der Innentüren Liefern und einbauen von Türbändern der Innentüren dazu alte defekte Bänder demontieren und Neue montieren inkl. aller Anpass- und Nebenarbeiten. 157,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.7 Neuverglasung Innentüren Ornamentverglasung kathedral liefern und fachgerecht montieren inkl. Ausbau und Entsorgung der defekten Scheiben Als Ersatz für gebrochene Ornamentverglasung LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 69 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR in Zimmer-, Küchen oder Badtüren ca.45 x 45 cm ergänzen. 5,00 m² Material: Lohn: EP: 02.02.2.8 EHF-Innentürelement mit Holzumfassungszarge, 205mm Liefern und Montage von neuem EHF-Innentürelement mit Holzumfassungszarge nach DIN, glatt, oberflächenfertig weiß. Montage mit 2K-Zargenschaum einschl. sämtlicher notwendiger Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Maße: ca. 885 x 2010 x MW/Stb. bis 205mm Maße sind am Bau zu prüfen! 2,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.9 Wie Vorposition, jedoch Eckzarge Wie Vorposition, jedoch mit Eckzarge Wandstärke ca. 205mm Maße sind am Bau zu prüfen! 2,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.10 EHF-Innentürelement mit Holzumfassungszarge, 145mm Liefern und Montage von neuem EHF-Innentürelement mit Holzumfassungszarge nach DIN, glatt, oberflächenfertig weiß. Montage mit 2K-Zargenschaum einschl. sämtlicher notwendiger Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Maße: ca. 760 x 2010 x MW/Stb. bis 145mm Maße sind am Bau zu prüfen! 2,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.11 EHF-Wohnungseingangstürelement mit Holzumfassungszarge EHF-Wohnungseingangstürelement mit Holzumfassungszarge, 1flg. RC2 klassifiziert, nach innen öffnend, Oberfläche LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR CPL weiß, liefern und fachgerecht montieren einschl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten als komplette Leistung. Rohbauöffnung: ca. 885x2010x195mm Maße sind am Bau zu prüfen! DIN links oder rechts nach Notwendigkeit und in Absprache mit der Bauleitung. 2,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.12 Innentür mit Umfassungszarge, GKB Lieferung und Montage von Innentüren in GipskartonStänderwände. Größe: BxH = ca. 0,78 x 1,98m, RBM = ca. 0,80 x 2,00m Aufmaß vor Ort erforderlich! Zarge: Systemumfassungszarge, s.g. Renovierungselement Material: 1,5mm Stahlblech Verstellbereich: -5/+25mm Spiegelbreite: Bandseite und Bandgegenseite jeweils < =75mm Putzkante: Bandseite 30mm, Bandgegenseite 10mm Dichtung: Dichtungsprofil transparent / weiß Befestigung: mit 2-K-Montageschaum über 11 Langlöcher Anker: Führungsanker zum Einschieben der Gegenzarge Schließblech: Fallen- und Riegelloch laut DIN Bandvorrichtung: 2 Bandtaschen V8600 Oberfläche: RAL weiß, pulverlackiert, 60% Glanzgrad Maulweite:ca 125mm Türblatt: IT B-2, Innentür aus Holzwerkstoff nach DIN 68706 als einflg. Drehtür, Wabentürblatt, Klimaklasse I, Beanspruchungsgruppe M, ca. 40mm stark, einhängefertig Türblattkante eckig, unten doppeltes Rahmenholz (bis 50mm kürzbar) Bänder: V0020 vernickelt Oberfläche: weiß, fertig (endbeschichtet), zum Dekor der Zarge passend Fabrikat: teuto Bauelemente GmbH, NL Berlin o.glw. Türbeschlag: Garnitur Hoppe, Modell New York Langschild mit Bundbartschloss, Aluminium F1, natur o.glw. 70 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit gew. Fabr.: 2,00 Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 71 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR .................. Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.13 Ersatztürblätter, inkl. Bänder und Beschlag Lieferung fehlender Ersatztürblätter, Standardgröße des Bestandes, passend für Stahleckzargen des Bestandes. Ausführungsort: alle Leerwohnungen bei Bedarf Größe: BxH = ca. 0,74 - 0,83 x 1,98m Türblatt: wie in Vorposition in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Einbauort: Zimmer, -Bad-, Küchentüren in Leer-Wohnungen Besonderheit: Leistungsinhalt ist das Entfernen der Bestandsbänder an der Stahleckzarge und das Bohren/Schneiden der Gewindelöcher für Reparatur-Einschraubbänder. Hinweis: die Lackierung der Bestandszarge erfolgt bauseits (Gewerk Maler) Das angebotene Fabrikat des Türblattes und des Beschlages ist als Datenblatt dem Angebot beizufügen. gew. Fabr.: .................. 5,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.14 Türblätter kürzen, Innentüren Nachträgliches kürzen von Bestandstürblättern einschl. sämtlicher Zu- und Nebenarbeiten (ggf. mit Anleimer) als komplette Leistung zur Anpassung an das neue Höhenniveau des FFB. Die Leistung versteht sich einschl. dem Aus- und Einhängen des Türblattes und der Sicherstellung der Schließ- und Abschließbarkeit. Ausführung nach Notwendigkeit durch das Verlegen von neuem Fußbodenbelag oder ähnlichem und nur nach vorheriger Anweisung durch die Bauleitung bzw. dem AG. 6,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 02.02.2.15 Profilzylinder ausbauen, Bauprofilzylinder einbauen Bestandsprofilzylinder ausbauen, beschriften, der Mieterbetreuung übergeben. Bauprofilzylinder von der Bauleitung übernehmen und montieren inkl. Laufzeiten und gekennzeichnete Schlüsselübergabe an Bauleitung. Betrifft: Leer-WE (ca. 25% der Gesamtwohnungen) Hinweis: Austausch der Bestandszylinder gegen Leerschließungszylinder 6,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.16 Profilzylinder ausbauen, Bauprofilzylinder einbauen Bauprofilzylinder demontieren und der Bauleitung übergeben, Profilzylinder mit Bauschließung Nr. 2 von der Bauleitung übernehmen und montieren inkl. Laufzeiten und Schlüsselübergabe an Bauleitung. Betrifft: Leer-WE (ca. 25% der Gesamtwohnungen) Hinweis: Austausch der Leerschließungszylinder nach Abnahme der WE durch 2. Bauschließung. 6,00 Stk Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 72 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 73 07.12.2016 06.12.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.03 Stundenlohnarbeiten 02.03.1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Es handelt sich hierbei um Reparaturarbeiten an Bestandseinbauten Türen, Fenster, Küchen Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. 30,00 h Material: Lohn: EP: 02.03.2 Stundenlohn Helfer Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Es handelt sich hierbei um Reparaturarbeiten an Bestandseinbauten Türen, Fenster, Küchen Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden 30,00 h Material: Lohn: EP: 02.03.3 Materialpauschale für Stundenlohnleistungen Materialpauschale für anfallendes Kleinmaterial aus den Stundenlohnleistungen zu Reparaturarbeiten. Für diese Position ist ein Kostenansatz von 1.000_ zu LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR kalkulieren. Die Vergütung erfolgt zum Einzelnachweis des anfallenden Kleinmaterials. 1,00 Psch Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 74 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Tischler- und Fensterbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 01.01 Strangsanierung 01.01.1 Fenster 01.01.2 Türen 01.02 Zusätzliche Leistungen in Leer-WE 01.02.1 Fenster 01.02.2 Türen 01.03 Stundenlohnarbeiten 02 2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 02.01 Strangsanierung 02.01.1 Fenster 02.01.2 Türen 02.02 Zusätzliche Leistungen in Leer-WE 02.02.1 Fenster 02.02.2 Türen 02.03 Stundenlohnarbeiten Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 75 07.12.2016 06.12.2016 Gesamtbetrag in EUR
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