TITEL DATUM VERANSTALTUNGSORT Regressrisiko Strukturprüfungen Prof. Dr. Lutz Fritsche, MBA 8. Dezember 2016 HOTEL RIU PLAZA BERLIN Kai Labenski THEMEN —— G-BA Richtlinien für TAVI, Frühgeborene und BAA – aktueller Sachstand und Weiterentwicklung —— MDK-Prüfungen – strittige Punkte (Datenschutz, intensivmedizinische Komplexbehandlung, QFR-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene etc.) Dr. Regina Klakow-Franck —— Erwartungen des GKV-Spitzenverbandes an das Instrument der MDK-Qualitätsprüfungen —— Auswirkungen der MDK-Prüfungen und konkrete Probleme bei der Umsetzung der Strukturvorgaben für die Krankenhäuser Dr. Andreas Krokotsch —— Juristische Implikationen und aktuelle Fälle Dr. Erika Raab, MBA Dr. Mechtild Schmedders MODERATOR —— Prof. Dr. Lutz Fritsche, MBA, Medizinischer Vorstand, Paul Gerhardt Diakonie e. V., Berlin und Wittenberg REFERENTEN —— Kai Labenski, Fachanwalt für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte, Seesen —— Dr. Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung und unparteiisches Mitglied, Gemeinsamer Bundesausschuss, Berlin —— Dr. Andreas Krokotsch, Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung, MDK Nord, Hamburg —— Dr. Erika Raab, MBA, Leiterin Konzernentwicklung und Leiterin Interne Revision (komm.), Klinikum Darmstadt GmbH; Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e. V., Hockenheim —— Dr. Mechtild Schmedders, Leiterin des Referats Qualitätssicherung der Abteilung Krankenhäuser, GKV-Spitzenverband, Berlin HINTERGRUND Kein anderer Bereich des Gesundheitswesens unterliegt einem so engmaschigen und intensiven Kontroll- und Sanktionssystem wie die Krankenhäuser. Der G-BA und das DIMDI erarbeiten Qualitätsrichtlinien und Strukturvorgaben, um eine einheitlich gute Strukturqualität zu beschreiben. Diese haben durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL) Brisanz erhalten: Wird auch nur ein Kriterium nicht erfüllt, soll die gesamte Leistung als nicht erbracht gelten. Gleiches gilt für die Strukturvoraussetzungen aus den Operations- und Prozedurenschlüsseln. Fraglich ist, ob die aktuelle Situation für die Beteiligten zufriedenstellend ist und politisch so gewollt wurde. Der MDK steht dauerhaft am Pranger, führt aber in seinem Selbstverständnis nur vom Gesetzgeber geforderte Prüfungen durch. Dazu kommt, dass die Prüfungsschwerpunkte des MDK großen regionalen Schwankungen unterliegen – je nachdem, welchen Schwerpunkt die Kostenträger in der Beauftragung legen. Der G-BA als Autor der Richtlinien für BAA, TAVI und Neonaten wird ebenfalls stark kritisiert, und auch das DIMDI als Verfasser des OPS-Komplexkodes steht unter Beschuss, da die getroffenen sprachlichen Voraussetzungen der Strukturmerkmale Interpretationsräume eröffnen. MEDIENPARTNER Viele Krankenhäuser geraten zunehmend unter Druck und befürchten, zukünftig Leistungen zu erbringen und sich verspätet nach der Leistungserbringung dem Einwand ausgesetzt zu sehen, nicht den Voraussetzungen nach Maßgabe der Interpretation eines Gerichts zu entsprechen. Gleichzeitig ist auch das Liquiditätsmanagement extrem schwierig. Wie geht man mit der Rückwirkung bei Ablehnung der Strukturvoraussetzungen und mit der Finanzierung der Vorhaltekosten um – zum Beispiel bei der Geburtshilfe? Experten der Selbstverwaltung, Juristen und Vertreter unterschiedlicher Kliniken informieren Sie aktuell und stehen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Sie haben ausreichend Zeit für einen intensiven Erfahrungsaustausch. www.wokwissen.de Programm LEITUNG AB 08:30 UHR Prof. Dr. Lutz Fritsche, MBA — Prüfrechte versus Datenschutz? Wie sollen Dienstpläne geprüft werden? — Vorhaltung speziell ausgebildeten Personals: Welche Rolle spielen unvorhersehbare Personalausfälle (Krankheit etc.)? — Intensivmedizinische Komplexbehandlung (OPS 8-980, 8-98f) — QFR-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene — Ausblick: Künftige Qualitätsprüfungen durch den MDK Check-in 09:30 UHR Begrüßung und Einführung durch den Moderator 09:45 UHR Kai Labenski Neue und alte Strukturvorgaben und deren Umsetzbarkeit — MDK-Prüfung: Prüfungsumfang und Grenzen zu Strukturvorgaben, rechtliche Zulässigkeit und Voraussetzungen von MDK-Strukturprüfungen — Rechtliche Konsequenzen der Unterschreitung von Strukturvorgaben (Vergütung, Haftung), rückwirkende Rechnungskorrekturen anhand späterer Rechtsprechung — Weitere Auswirkungen der BSG-Entscheidung vom 01.07.2014 – B 1 KR 15/13 R (QBAA-RL) und der BSG-Entscheidung vom 10.03.2015 – B 1 KR 4/15 R (Behandlungsleitung 8-550) — Besonderheit OPS 8-98f Super-SAPS und SAPS — Besonderheit pädiatrische Intensivstation – GBA-Richtlinie Früh- und Reifgeborene — Besonderheit OPS Geriatrie 8-550 — Besonderheit OPS Psychosomatik 969 10:30 UHR Dr. Regina Klakow-Franck Die G-BA Richtlinien für TAVI, Frühgeborene und BAA — Aktueller Sachstand — Wie sind die zukünftigen Entwicklungen? — Sind Strukturanforderungen ein (gewolltes) Instrument der Marktbereinigung? — Strukturanforderungen versus Mindestmengen 11:15 UHR Fragen und Diskussion Flexible Kaffeepause 12:00 UHR Programmänderungen vorbehalten | Stand: 7. September 2016 Dr. Andreas Krokotsch Strittige Punkte bei der MDK-Prüfung — Wie ist der Ablauf einer Strukturprüfung? — Welche Dokumentation benötigt der MDK? 12:45 UHR Fragen und Diskussion 13:15 UHR Mittagessen 14:15 UHR Dr. Erika Raab, MBA Auswirkungen der MDK-Prüfungen und konkrete Probleme bei der Umsetzung der Strukturvorgaben — Strukturprüfungen in der Praxis — Rückwirkung bei Ablehnung der Strukturvoraussetzungen? — Liquiditätsmanagement — Finanzierung der Vorhaltekosten – Beispiel Geburtshilfe — Herausforderungen in der Praxis: Datenschutz, Honorarkräfte, Marktbereinigung, Insolvenz 15:00 UHR Dr. Mechtild Schmedders Erwartungen des GKV-Spitzenverbandes an das Instrument der MDK-Qualitätsprüfungen — Möglichkeiten der Strukturprüfungen — Logik des SGB V: Waren die Strukturen überall schon vorhanden oder müssen sie teilweise erst noch aufgebaut werden? — Bedarf an weiteren Qualitätsrichtlinien aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes — Strukturprüfungen im Wechselspiel mit anderen Regelungen 15:45 UHR Fragen und Diskussion Flexible Kaffeepause 17:00 UHR Ende der Veranstaltung WOKwissen Palisadenstraße 48 10243 Berlin T +49 (0)30.49 85 50.77 F +49 (0)30.49 85 50.78 [email protected] »Regressrisiko Strukturprüfungen«, 8. Dezember 2016 HOTEL RIU PLAZA BERLIN, Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin Faxanmeldung: +49 (0)30.49 85 50.78 Onlineanmeldung: www.wokwissen.de Ich melde mich verbindlich an zum: Frühbuchertarif 645,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) bis 24. Oktober 2016 Normaltarif 695,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) ab 25. Oktober 2016 In der Teilnahmegebühr sind Kaffeepausen, Mittagessen und Konferenzunterlagen enthalten. WW26 Ab dem 2. Teilnehmer derselben Einrichtung beträgt die Teilnahmegebühr 395,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.). Ich melde verbindlich als zweite Person an: Begleitperson Zahlung und Hotelbuchung Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Rechnung. Im Veranstaltungshotel ist ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort »WOKwissen« eingerichtet. Anreise Sonderkonditionen zur Anreise mit der Deutschen Bahn sowie weitere Informationen zur Anfahrt finden Sie auf der Konferenzwebseite. Teilnahmebedingungen Diese Anmeldung ist verbindlich, aber jederzeit übertragbar. Für die Bearbeitung von Stornierungen, die schriftlich bis 4 Wochen vor Veranstaltung an die Adresse des Konferenzbüros mitgeteilt werden müssen, erheben wir eine Gebühr von 150,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.). Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab diesem Datum wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingeht. Der Veranstalter behält sich zeitliche und inhaltliche Programmänderungen aus dringendem Anlass vor. Herr Frau Vorname Titel Name Funktion Institution/Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Fax E-Mail (Erforderlich für den Erhalt der Tagungsbeiträge im Anschluss an die Konferenz) Datum, Unterschrift Mit meiner Unterschrift erkenne ich die genannten Teilnahmebedingungen an. Ohne Unterschrift ist die Anmeldung nicht gültig.
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