Regressrisiko Strukturprüfungen

TITEL
DATUM
VERANSTALTUNGSORT
Regressrisiko
Strukturprüfungen
Prof. Dr. Lutz Fritsche, MBA
8. Dezember 2016
HOTEL RIU PLAZA BERLIN
Kai Labenski
THEMEN
—— G-BA Richtlinien für TAVI, Frühgeborene und BAA –
aktueller Sachstand und Weiterentwicklung
—— MDK-Prüfungen – strittige Punkte (Datenschutz, intensivmedizinische
Komplexbehandlung, QFR-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene etc.)
Dr. Regina Klakow-Franck
—— Erwartungen des GKV-Spitzenverbandes an das Instrument
der MDK-Qualitätsprüfungen
—— Auswirkungen der MDK-Prüfungen und konkrete Probleme
bei der Umsetzung der Strukturvorgaben für die Krankenhäuser
Dr. Andreas Krokotsch
—— Juristische Implikationen und aktuelle Fälle
Dr. Erika Raab, MBA
Dr. Mechtild Schmedders
MODERATOR
—— Prof. Dr. Lutz Fritsche, MBA, Medizinischer Vorstand, Paul Gerhardt Diakonie e. V., Berlin und Wittenberg
REFERENTEN
—— Kai Labenski, Fachanwalt für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte, Seesen
—— Dr. Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung und unparteiisches Mitglied,
Gemeinsamer Bundesausschuss, Berlin
—— Dr. Andreas Krokotsch, Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung, MDK Nord, Hamburg
—— Dr. Erika Raab, MBA, Leiterin Konzernentwicklung und Leiterin Interne Revision (komm.), Klinikum Darmstadt GmbH;
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e. V., Hockenheim
—— Dr. Mechtild Schmedders, Leiterin des Referats Qualitätssicherung der Abteilung Krankenhäuser, GKV-Spitzenverband, Berlin
HINTERGRUND
Kein anderer Bereich des Gesundheitswesens unterliegt einem so engmaschigen und intensiven
Kontroll- und Sanktionssystem wie die Krankenhäuser. Der G-BA und das DIMDI erarbeiten
Qualitätsrichtlinien und Strukturvorgaben, um eine einheitlich gute Strukturqualität zu beschreiben.
Diese haben durch die Recht­sprechung des Bundessozialgerichts zur Qualitätssicherungs-Richtlinie
zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL) Brisanz erhalten: Wird auch nur ein Kriterium nicht erfüllt,
soll die gesamte Leistung als nicht erbracht gelten. Gleiches gilt für die Strukturvoraussetzungen aus
den Operations- und Prozedurenschlüsseln.
Fraglich ist, ob die aktuelle Situation für die Beteiligten zufriedenstellend ist und politisch so gewollt
wurde. Der MDK steht dauerhaft am Pranger, führt aber in seinem Selbstverständnis nur vom
Gesetzgeber geforderte Prüfungen durch. Dazu kommt, dass die Prüfungsschwerpunkte des MDK
großen regionalen Schwankungen unterliegen – je nachdem, welchen Schwerpunkt die Kostenträger
in der Beauftragung legen.
Der G-BA als Autor der Richtlinien für BAA, TAVI und Neonaten wird ebenfalls stark kritisiert, und auch
das DIMDI als Verfasser des OPS-Komplexkodes steht unter Beschuss, da die getroffenen sprachlichen
Voraussetzungen der Strukturmerkmale Interpretationsräume eröffnen.
MEDIENPARTNER
Viele Krankenhäuser geraten zunehmend unter Druck und befürchten, zukünftig Leistungen zu
erbringen und sich verspätet nach der Leistungserbringung dem Einwand ausgesetzt zu sehen, nicht
den Voraussetzungen nach Maßgabe der Interpretation eines Gerichts zu entsprechen. Gleichzeitig ist
auch das Liquiditätsmanagement extrem schwierig. Wie geht man mit der Rückwirkung bei Ablehnung
der Strukturvoraussetzungen und mit der Finanzierung der Vorhaltekosten um – zum Beispiel bei der
Geburtshilfe?
Experten der Selbstverwaltung, Juristen und Vertreter unterschiedlicher Kliniken informieren Sie aktuell
und stehen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Sie haben ausreichend Zeit für einen intensiven
Erfahrungsaustausch.
www.wokwissen.de
Programm
LEITUNG
AB 08:30 UHR
Prof. Dr. Lutz Fritsche, MBA
— Prüfrechte versus Datenschutz? Wie sollen
Dienstpläne geprüft werden?
— Vorhaltung speziell ausgebildeten Personals:
Welche Rolle spielen unvorhersehbare
Personalausfälle (Krankheit etc.)?
— Intensivmedizinische Komplexbehandlung
(OPS 8-980, 8-98f)
— QFR-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene
— Ausblick: Künftige Qualitätsprüfungen durch
den MDK
Check-in
09:30 UHR
Begrüßung und Einführung durch den Moderator
09:45 UHR
Kai Labenski
Neue und alte Strukturvorgaben und deren
Umsetzbarkeit
— MDK-Prüfung: Prüfungsumfang und Grenzen
zu Strukturvorgaben, rechtliche Zulässigkeit
und Voraussetzungen von MDK-Strukturprüfungen
— Rechtliche Konsequenzen der Unterschreitung von Strukturvorgaben (Vergütung,
Haftung), rückwirkende Rechnungskorrekturen anhand späterer Rechtsprechung
— Weitere Auswirkungen der BSG-Entscheidung vom 01.07.2014 – B 1 KR 15/13 R
(QBAA-RL) und der BSG-Entscheidung vom
10.03.2015 – B 1 KR 4/15 R (Behandlungsleitung 8-550)
— Besonderheit OPS 8-98f Super-SAPS und
SAPS
— Besonderheit pädiatrische Intensivstation –
GBA-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
— Besonderheit OPS Geriatrie 8-550
— Besonderheit OPS Psychosomatik 969
10:30 UHR
Dr. Regina Klakow-Franck
Die G-BA Richtlinien für TAVI, Frühgeborene und BAA
— Aktueller Sachstand
— Wie sind die zukünftigen Entwicklungen?
— Sind Strukturanforderungen ein (gewolltes)
Instrument der Marktbereinigung?
— Strukturanforderungen versus Mindestmengen
11:15 UHR
Fragen und Diskussion
Flexible Kaffeepause
12:00 UHR
Programmänderungen vorbehalten | Stand: 7. September 2016
Dr. Andreas Krokotsch
Strittige Punkte bei der MDK-Prüfung
— Wie ist der Ablauf einer Strukturprüfung?
— Welche Dokumentation benötigt der MDK?
12:45 UHR
Fragen und Diskussion
13:15 UHR
Mittagessen
14:15 UHR
Dr. Erika Raab, MBA
Auswirkungen der MDK-Prüfungen und
konkrete Probleme bei der Umsetzung der
Strukturvorgaben
— Strukturprüfungen in der Praxis
— Rückwirkung bei Ablehnung der Strukturvoraussetzungen?
— Liquiditätsmanagement
— Finanzierung der Vorhaltekosten –
Beispiel Geburtshilfe
— Herausforderungen in der Praxis: Datenschutz, Honorarkräfte, Marktbereinigung,
Insolvenz
15:00 UHR
Dr. Mechtild Schmedders
Erwartungen des GKV-Spitzenverbandes an
das Instrument der MDK-Qualitätsprüfungen
— Möglichkeiten der Strukturprüfungen
— Logik des SGB V: Waren die Strukturen
überall schon vorhanden oder müssen sie
teilweise erst noch aufgebaut werden?
— Bedarf an weiteren Qualitätsrichtlinien aus
Sicht des GKV-Spitzenverbandes
— Strukturprüfungen im Wechselspiel mit
anderen Regelungen
15:45 UHR
Fragen und Diskussion
Flexible Kaffeepause
17:00 UHR
Ende der Veranstaltung
WOKwissen
Palisadenstraße 48
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»Regressrisiko Strukturprüfungen«, 8. Dezember 2016
HOTEL RIU PLAZA BERLIN, Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin
Faxanmeldung: +49 (0)30.49 85 50.78
Onlineanmeldung: www.wokwissen.de
Ich melde mich verbindlich an zum:
Frühbuchertarif 645,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) bis 24. Oktober 2016
Normaltarif 695,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) ab 25. Oktober 2016
In der Teilnahmegebühr sind Kaffeepausen, Mittagessen und Konferenzunterlagen enthalten.
WW26
Ab dem 2. Teilnehmer derselben Einrichtung beträgt die Teilnahmegebühr 395,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.).
Ich melde verbindlich als zweite Person an:
Begleitperson
Zahlung und Hotelbuchung Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Rechnung. Im Veranstaltungshotel ist ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort »WOKwissen« eingerichtet.
Anreise Sonderkonditionen zur Anreise mit der Deutschen Bahn sowie weitere Informationen zur Anfahrt finden Sie auf der
Konferenzwebseite.
Teilnahmebedingungen Diese Anmeldung ist verbindlich, aber jederzeit übertragbar. Für die Bearbeitung von Stornierungen,
die schriftlich bis 4 Wochen vor Veranstaltung an die Adresse des Konferenzbüros mitgeteilt werden müssen, erheben wir eine
Gebühr von 150,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.). Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab diesem Datum wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei
uns eingeht. Der Veranstalter behält sich zeitliche und inhaltliche Programmänderungen aus dringendem Anlass vor.
Herr
Frau
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Titel
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Funktion
Institution/Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon
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E-Mail (Erforderlich für den Erhalt der Tagungsbeiträge im Anschluss an die Konferenz)
Datum, Unterschrift
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die genannten Teilnahmebedingungen an. Ohne Unterschrift ist die Anmeldung nicht gültig.